BCA Onlive 15. Juli 2012
|
|
- Ralph Frei
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BCA Onlive 15. Juli 2012 Die neue Welt der regulierten Sachwertanlagen mit rechtssicherer Enthaftung! Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli
2 Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli
3 AIFM-Richtlinie (siehe Topnews-Artikel) Abschaffung des Grauen Kapitalmarkts am 22. Juli 2013 Zwangshochzeit von Investmentfonds und Geschlossenen Fonds Geschlossene Fonds sind Finanzinstrumente nach WpHG Dadurch Gleichstellung wie Investmentfonds Einheitlich reguliert im neuen KAGB als AIF s Neuer Name: Investment-KG Verschärfung des Anlegerschutzes durch einheitliche Aufsichts- & Regelungsrahmen Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli
4 AIFM-Richtlinie Umsetzung am 22. Juli 2013 Quelle: BVI Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli
5 AIFM-Richtlinie Änderungen für Initiatoren: Lizenz nach 32 KWG Eigenkapitalerforderniss (min Euro) Beaufsichtigung durch die BaFin Adäquates Risiko- & Liquiditätsmanagement Sicherung der Anlegergelder bei einer unabhängigen Verwahrstelle Umfangreiche und regelmäßige Offenlegungs- & Berichtspflichten ggü. Anlegern & Aufsichtsbehörden Pflicht zur regelmäßigen Berwertung der Assets» durch unabhängigen Experten mind. 1x p.a. Qualifikation der Geschäftsführung erforderlich Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli
6 AIFM-Richtlinie Änderungen für Initiatoren: Dtt Ae» A Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli
7 AIFM-Richtlinie Änderungen für Berater: Durch Abschaffung des Grauen-Markt-Image künftig ein reguliertes Finanzinstrument Gleichstellung zu Investmentfonds / Aktie Produkte werden durch harte Anforderungen an Initiatoren transparenter, sicherer, solider Einheitlicher Aufsichts- & Regelungsrahmen Anlegerschutz wird gestärkt Bspw. durch externe Verwahrtselle Regelmäßige Prüfung des Assets durch Sachverständigen Enthaftung des Makler» durch 5 Punkte-Enthaftungskonzept Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli
8 Pflichten Für Vermittler / Berater nach 34f / 32: Problem: Für normaler Makler kaum selbst leistbar! Lösung: Lagern Sie Ihre Pflichten an Experten aus! Pflichten des Beraters 32 KWG 34f GewO Nachweis der Sachkunde 31 Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. 34d Abs. 1 WpHG 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO i.v.m. 1 FinVermV Allgemeine Verhaltensregeln 31 WpHG 11 FinVermV i.v.m. 34g GewO Verwendung redlicher, eindeutiger und nicht irreführender Werbung 31 Abs. 2 WpHG 14 FinVermV i.v.m. 34g GewO Bereitstellung des Informationsblattes 31 Abs. 3a WpHG 15 FinVermV i.v.m. 34g GewO Anlegergerechte Beratung und Anfertigung eines Beratungsprotokolls Plausibilitätsprüfung Pflicht zur Empfehlung geeigneter Kapitalanlagen Objektgerechte Beratung und Anfertigung eines Beratungsprotokolls 31 Abs. 4 WpHG 16 und 18 FinVermV i.v.m. 34g GewO Zivilrecht (BGH XI ZR 89/07) Zivilrecht (BGH III 62/99) 31 Abs. 5 WpHG 16 FinVermV i.v.m. 34g GewO 31 Abs. 4 WpHG 16 und 18 FinVermV i.v.m. 34g GewO Offenlegung von Zuwendungen 31d WpHG 17 FinVermV i.v.m. 34g GewO Anzeige-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht 34 WpHG 21ff. FinVermV i.v.m. 34g GewO Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli
9 Unterschiede bei Plausibilitätsprüfungen Plausiprüfung ist nicht gleich Plausiprüfung Prüfungen von Feri, Scope, GUB, etc. können nur Basisgrundlage für die eigene Plausiprüfung sein! Weil keine Haftungsübernahme für die Inhalte! Eigene Plausiprüfung vom Makler selbst in der Praxis kaum möglich! Bankkritischer Sachverstand bei Anlageberatung Nur Instituten mit IDW PS 953-Zertifizierung haften für Inhalte der Plausiprüfung Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli
10 Unterschiede Enthaftungskonzepte Bewertungskriterien Brenneisen IC Consulting Rückdeckungsversicherung Deckung Ausgleichsanspruch der Rückdeckungsversicherung an BFV Ausgleichsanspruch der Rückdeckungsversicherung an Makler ja, Vermögensschaden-Versicherung nach deutschem Recht (VSH) Leistung nur bei Plausibilitätsprüfung (nur bei Fahrlässigkeit / Vorsatz) ja, bei einer VSH nach deutschem Recht kommt der Ausgleichsanspruch zum Tragen (Substitutionsklausel), es kann kein Leistungsanspruch von 2 Versicherungen gleichzeitig in Anspruch genommen werden, die Zwangsversicherung der BFV muss Schaden vorrangig tragen, erst wenn diese nicht oder nur zum Teil den Schaden trägt, wird der Schaden durch VSH von Brenneisen ausgeglichen (aber nur bei Fahrlässigkeit / Vorsatz) ja, wie bei BFV wird zuerst die Pflichtversicherung des Maklers in Anspruch genommen ja, D&O / E&O-Ausfallversicherung nach Anglo- Amerikanischen Recht (Lloyds of London) Leistung gesamtheitlich bei Plausibilitätsprüfung, Beraterhaftung, WpHG-Konformität, WpHG- Klassifizierung Mio bei 32 KWG (BFV), -500T bei 34c / f GewO (Makler) nein, weil nach Anglo-Amerikanischen Recht (Lloyds of London), nur bei Vorsatz Regreß, auch bei Fahrlässigkeit wird geleistet (siehe Versicherungsbedingungen Lloyds) nein, weil nach Anglo-Amerikanischen Recht (Lloyds of London), nur bei Vorsatz Regreß, auch bei Fahrlässigkeit wird geleistet (siehe Versicherungsbedingungen Lloyds) Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli
11 Unterschiede Enthaftungskonzepte Bewertungskriterien Brenneisen IC Consulting Auslagerungsfähigkeit nach 25a KWG: Plausibilitätsprüfung Rechtsgrundlage BGH-Urteil III 62/99 Beraterhaftung Rechtsgrundlage: FinVermV WpHG-konforme Unterlagen Rechtsgrundlage FinVermV Geeignetheitsprüfung, Klassifizierung nach WpHG-Klassen 1-5 Rechtsgrundlage FinVermV Regulierungskonforme Archivierung Rechtsgrundlage 24 FinVermV ja, nach Bericht IDW PS 951 v und Vertriebsvereinbarung, mit Haftungsfreistellung (aber nur bei Fahrlässigkeit / Vorsatz) nein, nach Bericht IDW PS 951 v und lt. negativer nein, keine Haftungsfreistellung nein, nur nach Klassen vom VGF 1-7 (nicht WpHGkonform), keine Haftungsfreistellung nein, wird nicht angeboten ja, nach Bericht IDW PS 951 v und Vertriebsvereinbarung, mit Haftungsfreistellung (permanente Leistung) ja, nach Bericht IDW PS 951 v und Vertriebsvereinbarung, mit Haftungsfreistellung (permanente Leistung) durch Versicherung ja, nach Bericht IDW PS 951 v und Vertriebsvereinbarung, mit Haftungsfreistellung (permanente Leistung) durch Versicherung ja, nach Bericht IDW PS 951 v und Vertriebsvereinbarung, mit Haftungsfreistellung (permanente Leistung) durch Versicherung ja, nach Bericht IDW PS 951 v und Vertriebsvereinbarung, mit Haftungsfreistellung (permanente Leistung) durch Versicherung Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli
12 Rechtssichere Enthaftung von Pflichten Für Pool- und Haftungsdachpartner Nur bei 5 Punkte-Enthaftungskonzept Kein Ausgleichsanspruch bei der VSH des Maklers Keine deutsche VSH Die 5 wichtigsten Prüfpflichten auslagerbar Wie z. B. Beraterhaftung, WpHG-Klassifizierung Weil anglo-amerikanische Deckung durch einen führenden Versicherer Lloyds of London Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli
13 5 Punkte-Enthaftungskonzept 1. Plausibilitätsprüfung 2. Beraterhaftung 3. WpHG-konforme Unterlagen 4. Klassifizierung nach WpHG-Klassen 5. Rechtssichere Archivierung FAZIT: Mit diesem 5 Punkte-Enthaftungskonzept kann der Berater ganzheitlich enthaftet mit WpHG-konformen Beratungsunterlagen objektgerecht beraten, bietet damit dem Kunden unter Anfertigung eines Beratungsprotokolls geeignete & plausibilitätsgeprüfte Produkte anlegergerecht an und verfügt über eine regulierungskonforme Archivierung aller Beitritts-& Produkt- Unterlagen mit rechtssicherer Datumsklarheit. Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli
14 Vermögensschaden-Haftpflicht schützen Warum sollte man die VSH schützen? Nicht unbegrenzte Regulierung von Schäden Kündigung heißt Berufsverbot Haftungsdächer prüfen bei Neuaufnahme die Anzahl der Vorschäden Durch 5 Punkte-Enthaftungskonzept künftig Beitragsnachlaß bei VSH denkbar Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli
15 Aktuelle Infos im BusinessPlus unter Information / Investment / Geschlossene Fonds Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli
16 Das Bild kann zurzeit nicht angezeigt werden. Geeignetheitsprüfung WpHG Klasse 1-5 Haftungsübernahme für: 1. Plausibilitätsprüfung 2. Beratungstätigkeit 3. WpHG-konforme Unterlagen 4. WpHG-Klassifizierung RK Rechtssichere Archivierung Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli
17 Empfehlungsliste Geprüfte Produkte mit 5 Punkte-Enthaftung Im BusinessPlus unter Menüpunkt Information Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli
18 Premium-Service 6 Vertriebsexperten auch in Ihrer Nähe: Zentraler Ansprechpartner: Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli
19 Geprüfte Produkte Vertriebsfähig nach AIFM-Übergangsregelung Aquila Capital HydropowerINVEST IV 5-Punkte-Enthaftung asuco asuco 3 Zweitmarktfonds 5-Punkte-Enthaftung offen Deutsche Finance IPP Institutional Property Partners Fund I 5-Punkte-Enthaftung DFV Seehotel Am Kaiserstrand 5-Punkte-Enthaftung Engel & Völkers PP Wohnfonds Düsseldorf-Himmelgeist 5-Punkte-Enthaftung offen HesseNewman Classic Value 4 Greenbuilding Hamburg 5-Punkte-Enthaftung HesseNewman Classic Value 8 München Viva Südseite 5-Punkte-Enthaftung IMMAC Pflegezentrum Ludwigsfelde 5-Punkte-Enthaftung KGAL Sky Class 58 5-Punkte-Enthaftung Lloyd Fonds LF A380 Singapore Airlines 5-Punkte-Enthaftung Lloyd Fonds LF Bremen Domshof 5-Punkte-Enthaftung MHC Marble House Marble House Clean Growth Fund 5-Punkte-Enthaftung MCE MCE 09 Sternenflotte Flex 5-Punkte-Enthaftung MCE MCE 10 Sternenflotte Flex IC 05 5-Punkte-Enthaftung Neitzel & Cie. Solarenergie 3 Deutschland 5-Punkte-Enthaftung offen PROJECT PROJECT REALE WERTE Fonds 11 und 12* 5-Punkte-Enthaftung SachsenFonds Deutschland V 5-Punkte-Enthaftung Thomas Lloyd CTI 15 5-Punkte-Enthaftung Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli
20 Unsere Dienstleistungen Umfangreiche Premium-Service Zentraler Ansprechpartner 6 Experten vor Ort mit regionaler Unterstützung Direkte kurze Wege Breites Produktangebot aller Anlageklassen AIFM-konforme Produkte Attraktive Provisionen mit Bonus-System ab 500 T Empfehlungsliste geprüfter Produkte Rechtssichere Enthaftung Mit Prüfberichten und Produkt-Beratungsprotokoll Fach-Veranstaltungen Sachwerte-Kongress & Expertenrunden vor Ort & Besichtigungen Experten-Netzwerk, dadurch Knowhow-Transfer Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli
21 Streuung ist in Sachwerten ist wichtig! Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli
22 Ihr Ansprechpartner Steve Ahlborn Vertriebsdirektor CARAT AG Experte Sachwertanlagen BCA-Konzern Tel: Mobil: Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli
BCA Onlive am 10. April 2013. Sachwertanlagen Erneuerbare Energie & 5 Punkte-Enthaftungs-Konzept
BCA Onlive am 10. April 2013 Sachwertanlagen Erneuerbare Energie & 5 Punkte-Enthaftungs-Konzept Pflichten-Katalog für Berater und Vermittler von Geschlossenen Fonds Pflichten des Beraters 32 Kreditwesengesetz
MehrWas taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?
Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation
MehrDie letzten Regulierungslücken werden geschlossen Der freie Vertrieb und die geschlossenen Fonds werden beaufsichtigt
Die letzten Regulierungslücken werden geschlossen Der freie Vertrieb und die geschlossenen Fonds werden beaufsichtigt Präsentation der Rechtsanwälte GSK Stockmann + Kollegen GSK Stockmann + Kollegen Dr.
MehrISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung)
ISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung) Die Gewerbeerlaubnis nach 34c 1.2, in der bisher die Vermittlung von Finanzanlageprodukten
MehrSo erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds!
So erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds! Starke Kurseinbrüche an den Aktienmärkten Warum große Verluste ein Problem sind 10 % Verlust /? % Gewinn 20 % Verlust /? % Gewinn
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrMargendruck. 34f GewO Haftungsdach. Honorarberater-Konferenz Frankfurt 11. November 2014. Herzlich Willkommen. Ein Anfang ein Einstieg ein Erfolg
Margendruck 34f GewO Haftungsdach Honorarberater-Konferenz Frankfurt 11. November 2014 Herzlich Willkommen Ein Anfang ein Einstieg ein Erfolg Mut zum Honorar die ersten Tage mit 34h & Co. Berufsbezeichnung:
MehrSachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler
MERKBLATT Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29
MehrP R E S S E M I T T E I L U N G. Platzierungsvolumen in den ersten beiden Monaten 2015 fast auf dem Niveau des gesamten Jahres 2014
P R E S S E M I T T E I L U N G Platzierungszahlen für Publikums-AIF und Vermögensanlagen Platzierungsvolumen in den ersten beiden Monaten 2015 fast auf dem Niveau des gesamten Jahres 2014 Januar bis Februar
Mehrmöglicher Umfang der Erlaubnis gem. 34 f GewO der Sachkundeprüfung oder unbeschränkt, wenn gleichgestellte Berufsqualifikation vorliegt
für Finanzanlagenvermittler und Seite 1 / 6 Ich bin seit oder Anlageberater gem. 34 c GewO und verfüge über eine Erlaubnis nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder 3 01.01. 2006 oder später ja, erforderlich abhängig
MehrZulassungsvoraussetzung: Erlaubnispflicht 32 KWG. Grundsätzlich alle FDL- Unternehmen. Ausschließlichkeitsvermittler. Gebundene
M. Anhang M1. Darstellungen Rechtsrahmen Status quo Zulassungsvoraussetzung: Erlaubnispflicht Versicherung Kapitalanlage Kredit Bausparen Finanzinstrumente Geschlossene Fonds 34d GewO 32 KWG 34c GewO 14
MehrJoachim Merkel. Versicherungsvergleich. Finanzierungen. Investmentfonds.
Joachim Merkel Versicherungsvergleich. Finanzierungen. Investmentfonds. Unabhängige Beratung seit 1991 Person Ich bin Geschäftsführer mit über 20 Jahren Erfahrung in der Versicherungsberatung. Seit 1991
MehrS pa r P L A N Templeton Growth Fund, Inc. Mit wenig Aufwand viel einsammeln
S pa r P L A N Templeton Growth Fund, Inc. Mit wenig Aufwand viel einsammeln E r f o l g b e g i n n t i m D e ta i l Schon seit über 50 Jahren überzeugt der Templeton Growth Fund, Inc. durch sein langfristig
Mehrerfahren unabhängig weitsichtig
erfahren unabhängig weitsichtig Wünschen Sie sich eine Aussicht mit Weitblick? Weitsicht Sie wünschen, dass Ihr Vermögen in kompetenten Händen liegt. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und bieten Ihnen verlässliche
MehrNaturgewalten & Risikoempfinden
Naturgewalten & Risikoempfinden Eine aktuelle Einschätzung durch die TIROLER Bevölkerung Online-Umfrage Juni 2015 Eckdaten zur Untersuchung - Online-Umfrage von 11.-17. Juni 2015 - Themen... - Einschätzung
MehrHandelkammer Hamburg Frau Petra Schwarze Adolphsplatz 1 20457 Hamburg
Handelkammer Hamburg Frau Petra Schwarze Adolphsplatz 1 20457 Hamburg ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34f
MehrDDV-SIEGEL. Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs-Unternehmen. www.ddv.de
DDV-SIEGEL Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs-Unternehmen www.ddv.de Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Adressdienstleister in den beiden DDV-Councils
MehrAuftrag zum Fondswechsel
Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch
MehrName:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..
Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten
MehrUMFRAGE Freie Vertriebe / Vermittler zum Zweitmarkt für geschlossene Fonds
UMFRAGE Freie Vertriebe / Vermittler zum Zweitmarkt für geschlossene Fonds Stand: August 2015 Hintergrund Der Zweitmarkt für geschlossene Fonds hat sich am veränderten Finanzmarkt etabliert mittlerweile
MehrAbacus GmbH Mandanten-Informationen
Abacus GmbH Mandanten-Informationen Wir wünschen schöne Ostern und dass Ihre Geldanlagen schöne Eierchen ins Körbchen legen. Wenn nicht, dann gibt s hier eine Alternative Thema: Neu: vermögensverwaltende
MehrGeprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz
www.tekit.de Geprüfter TÜV Zertifikat für Geprüften TÜV-zertifizierter Der Schutz von personenbezogenen Daten ist in der EU durch eine richtlinie geregelt. In Deutschland ist dies im Bundesdatenschutzgesetz
MehrTransaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen
Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Anleitung ebase Inhalt 1. Einführung und Voraussetzungen 2. Transaktionsempfehlung für einen Kunden erstellen 3. Möglichkeiten des Kunden 4. Verwaltung von
Mehr1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach
1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Schweinfurt (www.sparkasse-sw.de) mit Ihren
MehrIndustrie- und Handelskammer Wiesbaden Frau Christina Schröder Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden
(Absender) Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Frau Christina Schröder Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden PLZ Ort ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF
MehrDie neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:
Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring
MehrKapitalmarktrecht 5. Insiderhandel und Marktmanipulation
Kapitalmarktrecht 5 und Marktmanipulation Was ist das? Geschäfte, die unter Verwendung von Insiderinformationen geschlossen werden Insiderinformationen = Informationen über nicht öffentlich bekannte Umstände,
MehrP+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München
P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München 3. Funds Forum Frankfurt 14. Mai 2009 Patricia Volhard EU-RICHTLINIE ZUR REGULIERUNG VON MANAGERN ALTERNATIVER INVESTMENT FONDS
MehrUpdate 2011: Das partiarische Darlehen im Lichte der aktuellen Regulierungsbestrebungen
Update 2011: Das partiarische Darlehen im Lichte der aktuellen Regulierungsbestrebungen Workshop von Rechtsanwältin Dr. Babara Dörner Messe DKM 2011 27.10.2011 Dr. Barbara Dörner www.mzs-recht.de 1 Gliederung
MehrKonzept Geschlossene Fonds für die BCA Onlive Sendung am 16. Mai 2012
Konzept Geschlossene Fonds für die BCA Onlive Sendung am 16. Mai 2012-1 - Um was geht es? Zum 01. Juni 2012 legen die Geschlossenen Fonds den Grauen Marktschleier ab und gelangen als Sachwertanlage neu
MehrVerbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung
Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
MehrDiese Verpflichtung trifft auch produktakzessorische Versicherungsvermittler, die Inhaber einer Erlaubnisbefreiung nach 34 d Abs. 3 GewO sind.
Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt I. Pflichtangaben nach 11 VersVermV Nach 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) haben gewerbetreibende Versicherungsvermittler
MehrAltersVorsorgen-Airbag
1 Vertrag fu r 2x Schutz Dietmar Heinrich BCA OnLive 28.09.2015 1 Die Fakten im Überblick Über 21. Mio Deutsche glauben nicht, dass sie über eine ausreichende Altersvorsorge verfügen* 67 % der Deutschen
MehrWir vermitteln sicherheit
Wir vermitteln sicherheit 2 3 Eine solide basis für unabhängige Beratung wir vermitteln sicherheit Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir für unsere Geschäfts- und Privatkunden seit 1994 der kompetente
MehrIhre Joker für eine entspannte Vorsorge
Ihre oker für eine entspannte Vorsorge GarantiePlus Pflegeption GarantiePlus Ihr Vorsorge-oker in oker ist immer etwas Besonderes, denn damit haben Sie einen Trumpf in der Hand. So wie unsere neue Leistung
MehrDatum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009
Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.
Mehr1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen
1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrFlaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf
Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-ID: Adresse: 21 DE-16775 Löwenberger Land Grüneberg Deutschland 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage
MehrUnternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon
Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende
MehrAnlageberatung in Deutschland The Bankers View Kurzvorstellung der Studie
Anlageberatung in Deutschland The Bankers View Kurzvorstellung der Studie Prof. Dr. Rolf Tilmes Dr. Ralph Jakob Wiesbaden, 6. Juni 2011 Im Zuge der Finanzmarktkrise ist die Qualität der Anlageberatung
MehrNeu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter
30.08.2016-2017 von Durchgang 10 / 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr Bonn und Berlin Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter Zielgruppe Obere Führungskräfte Ziele Sie wurden oder werden
MehrRillsoft Project - Installation der Software
Rillsoft Project - Installation der Software Dieser Leitfaden in 6 Schritten soll Sie schrittweise durch die Erst-Installation von Rillsoft Project führen. Beachten Sie bitte im Vorfeld die nachstehenden
MehrMitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission vom 27. Juni 2014
Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission vom 27. Juni 2014 Betr.: Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz);
MehrCrowdinvesting-Symposium
Crowdinvesting-Symposium Rechtslage und Regelungsperspektiven München, 8.2.2013 1 Gliederung I. Rechtslage in Deutschland 1. Prospektpflicht 2. Prospekthaftung 3. Aufsicht und Pflichten der Plattformen
MehrBeste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern
Beste Arbeitgeber in der ITK Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche
MehrQuick Guide Mitglieder
Fairgate Vereinssoftware Quick Guide Mitglieder Login Einloggen unter: http://my.fairgate.ch/zop/ Falls noch kein Passwort vorhanden ist, muss dieses angefordert werden. Dafür deine E-Mails Adresse in
MehrBlumen-bienen-Bären Academy. Kurzanleitung für Google Keyword Planer + Google Trends
Kurzanleitung für Google Keyword Planer + Google Trends Der Google Keyword Planer Mit dem Keyword Planer kann man sehen, wieviele Leute, in welchen Regionen und Orten nach welchen Begriffen bei Google
MehrWelchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger?
Welchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger? Beispiel: Sie sind im Sommer 2007 Erbe deutscher Aktien mit einem Depotwert von z. B. 1 Mio. geworden. Diese Aktien lassen Sie passiv im Depot liegen,
Mehrüber die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710
DIALOG über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 WWK Lebensversicherung a. G. 80292 München Telefon: (0 89) 51 14-3456 Fax: (0 89) 51 14-3499 E-Mail: bav@wwk.de Internet:
MehrETF (Exchange Traded Fund)
Bridgeward Ltd. Consultants ETF (Exchange Traded Fund) Einfach Transparent Fair Neue Chancen für attraktive Investments ETF/ETI Seite 2 Allgemein ETF / ETI Exchange Traded Fund / Exchange Traded Investment
MehrMUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur
für Kreditgeber Leasinggeber Original für den Kredit-/Leasinggeber bitten den Versicherer, dem Geber einen zu diesen Versicherung den zu umseitigen Bedingungen. Die übereigneten/verleasten für Kreditgeber
MehrMERKBLATT. Grauer Kapitalmarkt erneut reguliert Änderungen für Finanzanlagenvermittler ab dem 22. Juli 2013
MERKBLATT Grauer Kapitalmarkt erneut reguliert Änderungen für Finanzanlagenvermittler ab dem 22. Juli 2013 Vermittler von Finanzanlagen des so genannten grauen Kapitalmarktes müssen sich ab dem 22. Juli
MehrWillkommen in der Organisation mit Sachverstand
Willkommen in der Organisation mit Sachverstand Das ist faircheck bundesweit tätige deutsche Sachverständigen-Organisation Schwerpunkt: Begutachtung von Gebäude- und Elektronik-Schäden Auftraggeber: Alle
MehrPools mit garantiertem Wertzuwachs
180 years 2004 Pools mit garantiertem Neue Pools mit garantiertem ab Februar 2004 2 Pools mit garantiertem Neue Pools mit garantiertem ab Februar 2004 Pools mit garantiertem 2000VIER für Wealthmaster Noble
MehrDie optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler
Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Unter Berücksichtigung der Nachfolge- und Haftungsregelungen Hamburg, Schwintowski Geschäftsführender Direktor des EWeRK 1 Registrierung Ca. 47.000 Versicherungsmakler
MehrEvaluations-Methodik für Vermögensverwalter von Sachwertanlagen, Investmentvermögen und liquiden Portfolios
epk media evaluation Evaluations-Methodik von Sachwertanlagen, Investmentvermögen und liquiden Portfolios Kontakt: trusted asset society epk media Edmund Pelikan Sachverständiger für Sachwerte und Investmentvermögen
MehrBU-Optimierung: Mehr Schutz für ALLE! Berufsunfähigkeit. www.volkswohl-bund.de
BU-Optimierung: Mehr Schutz für ALLE! Berufsunfähigkeit www.volkswohl-bund.de Machen Sie jetzt mehr aus Ihrer BU Sie haben sich schon vor einiger Zeit mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
MehrAuftakt-Konferenz Solvency II am 24. Mai 2011 in Schaan
Es gilt das gesprochene Wort Auftakt-Konferenz Solvency II am 24. Mai 2011 in Schaan Grussadresse von Regierungschef Dr. Klaus Tschütscher Sehr verehrte Damen und Herren, ich begrüsse Sie im Namen der
MehrÄnderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000
Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Dr. Martin Czaske Sitzung der DKD-FA HF & Optik, GS & NF am 11. bzw. 13. Mai 2004 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung der ISO/IEC 17025 an ISO 9001:
MehrInformationen für Wealth Manager: www.private-banking-magazin.de
Trotz Niedrigzinsen Kaum ein Deutscher mag Aktien Ein Großteil der deutschen Sparer rechnet damit, dass die niedrigen Zinsen für die nächsten Jahre bleiben. Das ist aber kein Grund für sie, ihr Geld vom
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
(Absender) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Natürliche Person/ Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG)
MehrErhöhung der Online-Präsenz mit Google My Business (GMB)
Erhöhung der Online-Präsenz mit Google My Business (GMB) Zusammenfassung von Keepsmile Design, Castrop-Rauxel (www.keepsmile-design.com) Ein Beispiel Keepsmile Design 25.11.14 2 Vorteile Erhöhung der Online-Präsenz
MehrVorgestellt von Hans-Dieter Stubben
Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrIhren Kundendienst effektiver machen
Ihren Kundendienst effektiver machen Wenn Sie einen neuen Kundendienstauftrag per Handy an Ihrem Monteur senden mag das ja funktionieren, aber hat Ihr Kunde nicht schon darüber gemeckert? Muss der Kunde
MehrLegal Update Bank- und Kapitalmarktrecht 12.12.2012
Legal Update Bank- und Kapitalmarktrecht 12.12.2012 Das Bundeskabinett hat am 12.12.2012 den mit Spannung erwarteten Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie beschlossen. Dabei hat das Kabinett
MehrProfi Care. Ihr Vorteil: 100% Leistung für 50% Beitrag! Profi Care Berufsunfähigkeitsversicherung mit Einsteigeroption
v o l l e l e i s t u n g Profi Care h a l b e r p r e i s Ihr Vorteil: 100% Leistung für 50% Beitrag! Profi Care Berufsunfähigkeitsversicherung mit Einsteigeroption Schon am Anfang sollten Sie an alles
Mehre LEARNING Kurz-Anleitung zum Erstellen eines Wikis 1. Wiki erstellen
Kurz-Anleitung zum Erstellen eines Wikis Die Aktivität Wiki verschafft Ihnen die Möglichkeit, Wissen zu sammeln und zu strukturieren. Dabei können Sie die Teilnehmer Ihres Kurses an der Erstellung des
MehrBedienungsanleitung für den Online-Shop
Hier sind die Produktgruppen zu finden. Zur Produktgruppe gibt es eine Besonderheit: - Seite 1 von 18 - Zuerst wählen Sie einen Drucker-Hersteller aus. Dann wählen Sie das entsprechende Drucker- Modell
MehrBesser betreut, weniger bezahlt: einfach Bethge.
Foto: AndreasF. / photocase.com Besser betreut, weniger bezahlt: einfach Bethge. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung als Verwaltungsexperte. Sie möchten 24 Stunden am Tag technischen Service?
Mehrmaxadvice Der einfache und strukturierte Beratungsprozess
maxadvice Der einfache und strukturierte Beratungsprozess Gliederung 1. Beratungs- und Dokumentationspflichten nach 34 f GewO 2. Was ist maxadvice? 3. Unterstützende Bereiche von maxadvice 3.1. Erfassung
MehrSicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de
Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-
MehrWechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 07. Januar 2015. www.putzundpartner.de 2015 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG
Wechselbereitschaft von Stromkunden 2015 Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 07. Januar 2015 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Seite Telefax: 0 +49 (0)40 35 08 14-80
MehrIhre Informationen zum neuen Energieausweis.
Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)
MehrAuswirkungen der Regulierungstendenzen
Auswirkungen der Regulierungstendenzen im Private Banking Rechtsanwalt Private Banking und Wealth Management Konferenz am 30. November 2011 in der Frankfurt School Düsseldorf - Frankfurt - München Agenda
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
MehrO K TAV E S T G M B H V E R M Ö G ENSVERWALTUNG
O K TAV E S T G M B H V E R M Ö G ENSVERWALTUNG UNTERNEHMENSPROFIL Die OKTAVEST GmbH hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 1995 von einem Dienstleister für die Finanzbranche zu einem spezialisierten Asset
MehrWas ist eine Aktie? Detlef Faber
Was ist eine Aktie? Wenn eine Firma hohe Investitionskosten hat, kann sie eine Aktiengesellschaft gründen und bei privaten Geldgebern Geld einsammeln. Wer eine Aktie hat, besitzt dadurch ein Stück der
MehrFinanzmarktrichtlinie- Umsetzungsgesetz (FRUG) Überblick über die Änderungen. ORR Martin Neusüß
Finanzmarktrichtlinie- Umsetzungsgesetz (FRUG) Überblick über die Änderungen ORR Martin Neusüß Unterschiede ISD MiFID ISD (Mai 1993) Bedingungen für die Tätigkeit der Wertpapierfirmen MiFID (April 2004)
MehrSubpostfächer und Vertretungen für Unternehmen
SCHRITT-FÜR-SCHRITT Seite 1 von 7 Subpostfächer und Vertretungen für Unternehmen Organisationsstruktur 1:1 abbilden Individuelle Postfächer für Abteilungen und/oder Mitarbeiter Unterschiedliche Berechtigungen
MehrBestandsprovisionen Notwendigkeit oder Übel?
Bestandsprovisionen Notwendigkeit oder Übel? Vortrag Investment Forum München Matthias Seeger, Leiter Vertrieb der Fondsdepot Bank GmbH München, 27. Oktober 2011 Agenda In der jüngeren Vergangenheit musste
MehrRegulatorische Anforderungen in Deutschland Auswirkungen für Cross Border -Aktivitäten
Regulatorische Anforderungen in Deutschland Auswirkungen für Cross Border -Aktivitäten 2 Agenda Fallbeispiel 31 Abs. 10 WpHG Anlageberatung Vermögensverwaltung Zuwendungen 3 Fallbeispiel 4 Fall Kunde K,
MehrVersicherungsservice für Apotheken
Finanzanalyse Der ist eine Kooperation der und der Finanzberatung Finanzanalyse 07/2012 Bedarfsgerechter Versicherungsschutz speziell für ALG-Kunden Finanzberatung Bochum Versicherungen Finanzierungen
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrInfrastrukturkreditfonds
12. Februar 2014 Seite 1 Infrastrukturkreditfonds Frankfurt, 12. Februar 2014 12. Februar 2014 Seite 2 Warum sind Infrastrukturkredite interessant? (1/2) Eigenkapital Fremdkapital Aktien Beteiligungen
MehrInformationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung
Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung Zulassung von Trägern 176 Sozialgesetzbuch (SGB) III Grundsatz (1) Träger bedürfen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle,
MehrDas Depot der Investmentdepots. Kundeninformation.
Das Depot der Investmentdepots. Kundeninformation. Vermögensplanung mit Strategie. In den letzten Jahren ist die Zahl der deutschen Fondsbesitzer und auch die Zahl der in Deutschland zugelassenen Investmentfonds
MehrFragenbogen zur Aufnahme und Eintragung in das Onlineverzeichnis www.honorarberater-finden.de
Fragenbogen zur Aufnahme und Eintragung in das Onlineverzeichnis www.honorarberater-finden.de Name, Vorname: Firma: Gesellschaftsform Name, Vorname (sämtliche Inhaber, Geschäftsführer) Anzahl der weiteren
MehrWechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014. www.putzundpartner.de 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG
Wechselbereitschaft von Stromkunden 2014 Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Seite Telefax: 0 +49 (0)40 35 08 14-80
MehrEin Sozialprojekt der Rotary Clubs Paderbon Kaiserpfalz
Ein Sozialprojekt der Rotary Clubs Paderbon Kaiserpfalz hilft Kindern von Ausländern und Aussiedlern, die deutsche Sprache zu erlernen. Das besondere hierbei ist, dass die betreuten Kinder in ihrer eigenen
MehrDer inobroker Kfz-Versicherungsvergleich. ino24 ist eine Beteiligung der Hubert Burda Media
Der inobroker Kfz-Versicherungsvergleich ino24 ist eine Beteiligung der Hubert Burda Media Einfache Technik ino24 erstellt Techniken für Endkunden und stellt diese Versicherungsvermittlern zur Verfügung.
MehrPowerPoint 2010 Mit Folienmastern arbeiten
PP.002, Version 1.1 07.04.2015 Kurzanleitung PowerPoint 2010 Mit Folienmastern arbeiten Der Folienmaster ist die Vorlage für sämtliche Folien einer Präsentation. Er bestimmt das Design, die Farben, die
MehrLAB V: MIFID II: AUSGEWÄHLTE FOLGEN FÜR UNABHÄNGIGE VERMÖGENSVERWALTER UND FAMILY OFFICES
LAB V: MIFID II: AUSGEWÄHLTE FOLGEN FÜR UNABHÄNGIGE VERMÖGENSVERWALTER UND FAMILY OFFICES Dr. Nero Knapp Geschäftsführender Verbandsjustiziar VuV e.v. Agenda 1. Überblick 2. Neuerung bei der Anlageberatung
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrSetzen Sie jetzt auf einen sicheren Vermögensaufbau! Mit dem Sutor-Banksparplan
Setzen Sie jetzt auf einen sicheren Vermögensaufbau! Mit dem Sutor-Banksparplan Zinssparen ist ein Zeichen der Zeit Die aktuelle Finanzkrise bewegt viele Sparer dazu, bei der Anlage ihrer Sparbeiträge
MehrDie Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?
Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können
Mehr