Fachoberschule Gestaltung
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- Harry Färber
- vor 10 Jahren
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1 Multi Media Berufsbildende Schulen Regionales Bildungszentrum für die Medien- und IT-Berufsausbildung in der Region Hannover Expo Plaza 3, Hannover Telefon: 0511/ /-12 Telefax: 0511/ Fachoberschule Gestaltung Informationen für Praktikumsbetriebe Sehr geehrte Damen und Herren, Sie interessieren sich dafür, für unsere zukünftigen Schülerinnen und Schüler in der Fachoberschule Gestaltung (FOG) im Rahmen ihrer Ausbildung in der 11. Klasse einen Praktikumsplatz zur Verfügung zu stellen oder haben dies bereits getan. Dafür möchten wir uns bei Ihnen bedanken. Vielleicht haben Sie zur Durchführung des Praktikums noch einige Fragen oder es bestehen Unsicherheiten über den Zweck und den Ablauf dieser praktischen Ausbildung. Mit diesem Informationsblatt möchten wir Sie über alles Wissenswerte unterrichten. Wir hoffen, dass dadurch das Praktikum zur Zufriedenheit aller Beteiligten verlaufen kann. 1. Informationen über die Fachoberschule Gestaltung an der Multi Media BbS An den Multi-Media Berufsbildenden Schulen der Region Hannover wird die Fachoberschule Gestaltung mit den Klassen 11 und 12 geführt. Hier können Schülerinnen und Schüler nach einem erfolgreichen Abschluss die allgemeine Fachhochschulreife erwerben. Damit erhalten sie die Berechtigung, in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland an allen Fachhochschulen studieren zu können. Im Folgenden möchten wir Sie über die Bedeutung des Praktikums in der 11. Klasse und über Ihre Aufgaben als Praktikumsbetrieb informieren. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, so stehen wir Ihnen gerne zu einem Gespräch nach vorheriger telefonischer Absprache zur Verfügung. Alle gesetzlichen Bestimmungen über die Fachoberschule Gestaltung können Sie im vollen Wortlaut nachlesen in der Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) und in den ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung über Berufsbildende Schulen (EB-BbS-VO).
2 2. Wer kann in die Fachoberschule Gestaltung aufgenommen werden? In die Klasse 11 der Fachoberschule Gestaltung kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist (z.b. ein Versetzungszeugnis nach Klasse 11 eines Gymnasiums oder das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule). Die Ausbildung dauert zwei Jahre und umfasst die Klassen 11 und 12. In der 11. Klasse ist eine praktische Ausbildung in betrieblichen oder schulischen Einrichtungen im Umfang von 960 Std. durchzuführen. Die praktische Ausbildung und der fachbezogene Unterricht müssen in der gleichen Fachrichtung erfolgen. Daher ist der Schule bei der Anmeldung neben dem Nachweis des Schulabschlusses auch eine Bescheinigung über eine Praktikumstelle vorzulegen. Beim Beginn der schulischen Ausbildung muss ein Praktikantenvertrag (siehe Anlage 1) vorgelegt werden. Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmekapazität der Schule, so wird ein Auswahlverfahren nach 43, Absatz 5 des Niedersächsischen Schulgesetzes durchgeführt. 3. Welchen rechtlichen Voraussetzungen hat ein Praktikum für die Schülerinnen und Schüler der FOG? In Klasse 11 der Fachoberschule ist ein Praktikum in einem Betrieb oder in einer gleichwertigen Einrichtung (Praktikumseinrichtung) im Gesamtumfang von mindestens 960 Stunden abzuleisten. Das Praktikum muss in einer Praktikumseinrichtung abgeleistet werden, die der gleichen Fachrichtung zugeordnet werden kann wieder Unterricht des berufsbezogenen Lernbereichs, an dem die Schülerin oder der Schüler teilnimmt Dieses Praktikum ist konstitutiver Bestandteil der Klasse 11 der Fachoberschule. Es handelt sich um ein gelenktes Praktikum, d. h. die Schule übernimmt die Beratung hinsichtlich der Inhalte und Durchführung. Das Praktikum soll während des gesamten Schuljahres einschließlich der Ferienzeiten durchgeführt werden. Auf Praktikumszeiten zu Beginn oder am Ende der Klasse 11 kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn die vorgeschriebenen 960 Stunden erfüllt sind. Urlaub kann nur während der Ferienzeiten genommen werden. Das Praktikum soll in einschlägigen Betrieben oder gleichwertigen Einrichtungen auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen abgeleistet werden und muss geeignet sein, einen möglichst umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe sowie Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung zu vermitteln. Teile des Praktikums können in Werkstätten berufsbildender Schulen abgeleistet werden. Diese Anteile sollen 240 Stunden nicht überschreiten. Die Ziele der Ausbildung sind aus schulischer Sicht: die Einführung in die unterschiedlichen grundlegenden Techniken des jeweiligen Berufsfeldes, die Erteilung von Anleitungen, die es den Praktikantinnen und Praktikanten ermöglichen, an einfache Aufgaben aus dem gestalterischen Bereich mitzuwirken, den Praktikantinnen und Praktikanten ist genügend Freiraum für Übungs- und Anwendungsphasen zu geben, die Ausbildung soll die Bedienung und Handhabung von Werkzeugen, Geräten und Maschinen sowie deren Sicherheitsbestimmungen umfassen, eine Vermittlung von Kenntnissen über die jeweils im Berufsfeld eingesetzten Materialien, deren Herkunft, Eigenschaften, Material- und Oberflächenbeschaffenheit sowie ihre Verwendung soll erfolgen. 2
3 4. Wie verläuft die Ausbildung in der 11. Klasse? 4.1. Die Ausbildung in der Schule Der Unterricht in der 11. Klasse findet an zwei Tagen statt. Folgende Stundentafel liegt zugrunde: Allgemeiner Lernbereich Fachrichtungsbezogener Lernbereich Deutsch 2 Gestaltung mit den Lernfeldern 4 Politik 1 Gestaltung verstehen Sport 0,5 Gestaltungsideen entwickeln Religion/Werte u. Normen 0,5 Englisch 2 Mathematik 2 8 Gesamtstunden 12 Im fachrichtungsbezogenen Lernbereich werden u.a. folgende Inhalte vermittelt: Eigenschaften der Werkstoffe für gestalterische Arbeiten, Be- und Verarbeitungstechniken der Werkstoffe in Gestaltungsprozessen, Ästhetik und Funktion von Werkstoffen, Grundlagen der Technik des konstruierenden Zeichnens, geometrische Grundkonstruktionen, 3-Tafelprojektion, grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten im Freihandzeichnen, in Form- und Farbgestaltung, Drucktechniken oder Fotografie oder computerunterstütztes graphisches Zeichnen, Mediendesign, Produktdesign, Graphikdesign Die Ausbildung im Praktikumsbetrieb Die praktische Ausbildung findet an drei bis vier Tagen in der Woche statt. Zu Beginn des Praktikums ist ein Praktikumsvertrag gemäß dem Muster der Anlage 1 abzuschließen. Darin werden die Dauer des Praktikums, die Pflichten des Betriebes und der Praktikantinnen und Praktikanten, sowie ggf. seiner gesetzlichen Vertreter, Kündigung, Zeugniserteilung und die Regelung von Streitigkeiten vereinbart. Für das Praktikum ist zu Beginn des Schuljahres ein Praktikumsplan zu erstellen, der der berufsbildenden Schule zur Anerkennung vorzulegen ist. Am Ende des Praktikums stellt der Ausbildungsbetrieb den Praktikantinnen und Praktikanten ein Zeugnis aus (Anlage 3). Aus dem Praktikumszeugnis soll hervorgehen, in welchem Stundenumfang die Praktikantinnen und Praktikanten in den jeweiligen Betriebsabteilungen/Tätigskeitsbereichen beschäftigt waren sowie die Gesamtstundenzahl des Praktikums. Das Zeugnis ist neben dem erfolgreichen Besuch des Unterrichts die zweite Voraussetzung für eine Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die 12. Klasse. 3
4 5. Einige Antworten auf Einzelfragen sollen Ihnen die Arbeit mit den Praktikantinnen und Praktikanten erleichtern : A) Welche Tätigkeiten sollen/dürfen Praktikantinnen und Praktikanten ausführen? Lesen Sie hierzu die unter Punkt 3. gemachten Ausführungen über den Sinn des Praktikums aus schulischer Sicht. Darüber hinaus müssen Sie bei Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) beachten. Es enthält wichtige Bestimmungen über einzuhaltende Arbeitszeiten, ausreichenden Urlaub und angemessene Freizeit, sowie das Verbot von Akkord- und Fließbandarbeit. Ferner ist darin festgelegt, dass Jugendliche unter 15 Jahren nicht beschäftigt werden dürfen. Praktikantinnen und Praktikanten dürfen auch keine gefährlichen Arbeiten verrichten und müssen ihrer Berufsschulpflicht ohne Überbelastung genügen können. B) Wie lange dürfen Praktikantinnen und Praktikanten arbeiten? Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche in der Regel täglich nicht mehr als 8 Stunden arbeiten. Bei volljährigen jungen Leuten ist der für den Betrieb gültige Tarifvertrag zugrunde zu legen. Bedenken Sie jedoch, dass Ihre Praktikantinnen und Praktikanten unsere Schülerinnen und Schüler sind, die in der Schule weitere Stunden Unterricht und zusätzliche Hausaufgaben zu bewältigen haben. C) Welche Bezahlung bekommen Praktikantinnen und Praktikanten? Grundsätzlich ist eine Bezahlung der Praktikantinnen und Praktikanten nicht geregelt. Diese Frage liegt also ganz in Ihrer Entscheidung. Sie steigern jedoch die Motivation Ihrer Praktikantinnen und Praktikanten und schaffen ein Äquivalent für die Unterstützung im Betriebsablauf, die Ihnen Praktikantinnen und Praktikanten sicher auch bieten, wenn Sie eine dafür angemessene Bezahlung bieten. Steuerliche Fragen in diesem Zusammenhang hängen von der Höhe des Entgelts ab. D) Wie viel Urlaubsanspruch hat eine Praktikantin / ein Praktikant? Neben den 960 Std. Praktikum steht den Praktikantinnen und Praktikanten ein Urlaubsanspruch zu, der sich an den tariflichen Regelungen orientiert. Der Urlaub sollte während der üblichen Schulferien liegen, in denen auch in der Fachoberschule kein Unterricht stattfindet. Ein Urlaub zu anderen Zeiten entbindet nicht vom Besuch der Berufsschule. Befreiungen vom Unterricht sollten auf Ausnahmefälle beschränkt sein und sind rechtzeitig vorher bei der Schule zu beantragen. E) Müssen die Praktikantinnen und Praktikanten ein Berichtsheft führen? Um den Praktikantinnen und Praktikanten und dem Praktikumsbetrieb eine Übersicht über die Inhalte und den Ablauf der Ausbildung zu geben, ist im Praktikantenvertrag die Führung eines Berichtsheftes vorgesehen. Wir halten dies für eine sinnvolle Maßnahme. Ein Muster für einen entsprechenden Tätigkeitsnachweis finden Sie in der Anlage 2. E) Erhalten die Praktikantinnen und Praktikanten ein Zeugnis? Im Praktikumsvertrag ist festzulegen, dass die Praktikantinnen und Praktikanten für das abgeleistete Praktikum ein Zeugnis erhalten. Aus dem Zeugnis muss die abgeleistete Arbeitszeit in Stunden für die verschiedenen betrieblichen Arbeitsbereiche sowie eine Beurteilung für die Leistungen und das Arbeits- und Sozialverhalten angegeben werden. 5. Versicherungsrechtliche Fragen Die Praktikantinnen und Praktikanten sind während der 11. Klasse im Regelfall über ihre Eltern oder eigenständig in einer Kranken- und Pflegeversicherung Mitglied. Für die Rentenversicherung gilt das Jahr der 11. Klasse als Ersatzzeit. Die Schülerinnen und Schüler erhalten darüber nach Abschluss der Schulzeit eine Bescheinigung. Eine Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung besteht nicht. Bei Unfällen in Ihrem Betrieb 4
5 sind die Praktikantinnen und Praktikanten über Ihre betriebliche Unfallversicherung (SGBVII 2 Abs.2, 8b v. 07. Aug. 1996) bzw. bei Unfällen in der Schule durch die schulische Unfallversicherung versichert. 6. Was man sonst noch wissen sollte Finanzielle Unterstützung können die Schülerinnen und Schüler nach den Bestimmungen des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) bekommen, wenn Ihre persönlichen Verhältnisse den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Sekretärinnen im Geschäftszimmer der Multi Media BbS in Hannover und der Schulleiter sowie die Verantwortlichen für die Fachoberschule stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung. 5
6 Praktikumsvertrag Anlage 1 Zwischen... in... - nachfolgend Betrieb genannt - und... geboren am... in... wohnhaft in... - nachfolgend Praktikantin/Praktikant genannt - bzw. dem unterzeichnenden gesetzlichen Vertreter wird nachstehender Vertrag zur Ableistung eines Praktikums geschlossen. Das Praktikum wird im Rahmen der Klasse 11 der Fachoberschule Gestaltung abgeleistet. Das Praktikum dauert...stunden 1 Dauer des Praktikums Das Praktikum beginnt am...und dauert bis... Die ersten... Wochen gelten als Probezeit, in der beide Teile jederzeit vom Vertrag zurücktreten können. 2 Pflichten des Betriebes Der Betrieb verpflichtet sich, 1. die Praktikantin / den Praktikanten entsprechend den geltenden Bestimmungen für die gewählte Fachrichtung (Verordnung über Berufsbildende Schulen Vom 10. Juni 2009 (Nds.GVBl. Nr.14/2009 S.243) - VORIS auszubilden, 2. auf die Teilnahme an einem entsprechenden theoretischen Unterricht hinzuwirken, 3. die Führung des Praktikantenbuches zu überwachen, 4. auf die Eignung der Praktikantin/des Praktikanten zu achten und gegebenenfalls mit ihm über die Zweckmäßigkeit der Fortsetzung seiner Ausbildung zu sprechen. 5. Der Schule zu Beginn der Ausbildung einen Praktikumsplan zur Anerkennung vorzulegen. 3 Pflichten der Praktikantin / des Praktikanten Die Praktikantin/der Praktikant verpflichtet sich, 1. alle ihm gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, 2. die ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen, 3. die Betriebsordnung, die Werkstattordnung und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten, sowie Werkzeuge, Geräte und Werkstoffe sorgsam zu behandeln, 4. das Praktikantenbuch sorgfältig zu führen und nach jedem Abschnitt des Praktikums, mindestens jedoch einmal im Monat, der Betriebsleitung vorzulegen, 5. die Interessen des Betriebes zu wahren und über Betriebsvorgänge Stillschweigen zu wahren, 6. bei Fernbleiben den Betrieb unverzüglich zu benachrichtigen, bei Erkrankung spätestens am dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
7 4 Pflichten der gesetzlichen Vertreter - Unterhaltspflichtige - (bei minderjährigen Praktikantinnen/Praktikanten) Die mitunterzeichnenden gesetzlichen Vertreter - Unterhaltspflichtige - haben die Praktikantin/den Praktikanten zur Erfüllung der ihm aus dem Ausbildungsvertrag erwachsenden Verpflichtungen anzuhalten. Sie haften neben der Praktikantin/dem Praktikanten für alle vorsätzlich oder grob fahrlässig und rechtswidrig von diesem verursachten Schäden als Selbstschuldner. 5 Auflösung des Vertrages Der Vertrag kann nach Ablauf der Probezeit von beiden Vertragsparteien gekündigt werden, aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. Die Kündigung muss schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. 6 Zeugnis Nach Beendigung oder Auflösung des Praktikums stellt der Betrieb der Praktikantin/dem Praktikanten ein Zeugnis aus. Das Zeugnis muss Angaben über die Leistungen der Praktikantin/des Praktikanten enthalten sowie den zeitlichen Umfang des Praktikums in Stunden angeben. 7 Regelung von Streitigkeiten Bei allen aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist vor Inanspruchnahme der Gerichte eine gütliche Einigung unter Mitwirkung der Schule, der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer zu versuchen. 8 Sonstige Vereinbarungen , den Für den Betrieb : Praktikantin/Praktikant : Firmenstempel und Unterschrift Die gesetzlichen Vertreter der Praktikantin/des Praktikanten : Vater : Mutter :......
8 Anlage 2 Tätigkeitsnachweis Nr.... vom... bis Name, Vorname :... Tag Art der ausgeführten Tätigkeiten Stunden Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag* Freitag* Samstag* *nicht Zutreffendes streichen Gesamtstunden pro Woche: Tag Art der ausgeführten Tätigkeiten Stunden Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag* Freitag* Samstag* *nicht Zutreffendes streichen Gesamtstunden pro Woche: Datum und Unterschrift der Praktikantin/des Praktikanten: Datum und Unterschrift des Betriebes: Datum und Unterschrift der Berufsschule:
9 Praktikumszeugnis Anlage 3 Frau / Herr geboren am... in... ist vom... bis... zur fachpraktischen Ausbildung im Rahmen Klasse 11 der Fachoberschule Gestaltung in folgenden Betriebsabteilungen/Tätigkeitsbereichen beschäftigt gewesen: Betriebsabteilungen/Tätigkeitsbereiche Stunden Summe: Gesamte Fehltage..., davon... Tage Urlaub,... Tage Krankheit,... Tage sonstige Abwesenheit. Das Berichtsheft ist der Praktikantin/dem Praktikanten nach Prüfung ausgehändigt worden. Beurteilung Kooperations- und Teamfähigkeit Leistungsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein Leistungen bzw. technisches Verständnis Führung des Praktikantenbuches Das Praktikum wurde erfolgreich nicht erfolgreich abgeleistet Besondere Bemerkungen : , den Firmenstempel und Unterschrift
10 Praktikumsplan Anlage 4 Frau / Herr... geboren am... in... soll vom... bis... zur fachpraktischen Ausbildung im Rahmen der Klasse 11 der Fachoberschule Gestaltung in folgenden Betriebsabteilungen/Tätigkeitsbereichen beschäftigt werden: Betriebsabteilungen/Tätigkeitsbereiche Stunden Summe:..., den Firmenstempel und Unterschrift Der Praktikumsplan wird von der Schule anerkannt...., den Unterschrift Klassenlehrer/in
-2- B) Wie lange dürfen Praktikantinnen und Praktikanten arbeiten?
Berufsbildende Schulen Lingen (Ems) Gewerbliche Fachrichtungen Beckstr.23 49809 Lingen (Ems) Tel 0591 710020 Fax 0591 7100240 Fachoberschule für Gestaltung Information für Praktikumsbetriebe Häufig gestellte
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- 2 - - 2 - 8. Urlaub
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