Bereitstellung von Bauleitplänen im UVP-Internetportal
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- Viktoria Brodbeck
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1 INHALT Bereitstellung von Bauleitplänen im UVP-Internetportal # Rechtlicher Hintergrund # Konzeption und Entwicklung # Umsetzung / Betrieb # Praxisbeispiele # Vor- und Nachteile des gewählten Ansatzes 1
2 ZUSTÄNDIGKEITEN Technische Umsetzung UVP-Portal Fachliche Zuständigkeit UVP Fachliche Zuständigkeit BLP 2
3 RECHTLICHER HINTERGRUND # Richtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten ( UVP- Änderungsrichtlinie ); Umsetzungsfrist: 15. Mai 2017 # 04. Mai 2017: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt # 28. Juli 2017: Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung des Bundes # NUVPG-Novelle geht zeitnah ins Kabinett, Ressortbeteiligung abgeschlossen (MU Ref. 29) 3
4 RL 2014/52/EU RL 2014/52/EU - Artikel 6, Abs. 5: Die genauen Vorkehrungen für die Unterrichtung der Öffentlichkeit (beispielsweise durch Anschläge innerhalb eines gewissen Umkreises oder Veröffentlichung in Lokalzeitungen) und Anhörung der betroffenen Öffentlichkeit (beispielsweise durch Aufforderung zu schriftlichen Stellungnahmen oder durch eine öffentliche Anhörung) werden von den Mitgliedstaaten festgelegt. Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen um sicherzustellen, dass die einschlägigen Informationen der Öffentlichkeit auf der angemessenen Verwaltungsebene elektronisch zugänglich sind, wenigstens über ein zentrales Portal oder über einfach zugängliche Zugangspunkte. 4
5 UVPG Bund 20 UVPG-Bund neu: Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung (1) Für die Zugänglichmachung des Inhalts der Bekanntmachung nach 19 Absatz 1 und der nach 19 Absatz 2 auszulegenden Unterlagen im Internet richten Bund und Länder zentrale Internetportale ein. ( ) (2) Die zuständige Behörde macht den Inhalt der Bekanntmachung nach 19 Absatz 1 und die in 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 genannten Unterlagen über das einschlägige zentrale Internetportal zugänglich. Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Unterlagen. (3) Der Inhalt der zentralen Internetportale kann auch für die Zwecke der Berichterstattung nach 73 verwendet werden. (4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Folgendes zu regeln: (1.) die Art und Weise der Zugänglichmachung nach den Absätzen 1 und 2 sowie (2.) die Dauer der Speicherung der Unterlagen. (5) Alle in das zentrale Internetportal einzustellenden Unterlagen sind elektronisch vorzulegen. 5
6 BauGB Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt Artikel 1 - Änderung des Baugesetzbuchs: # 4a Absatz 4 neu: Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen [ <- UVP-Portal! ] # Nach 10a Absatz 2 BauGB (neu) und 6a Absatz 2 BauGB (neu) sollen wirksame bzw. in Kraft getretene Bauleitpläne und Flächennutzungspläne mit der jeweiligen Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ins Internet eingestellt und über das UVP-Portal zugänglich gemacht werden. 6
7 EXKURS INSPIRE UVP-RL vs. INSPIRE-RL In UVP-Richtlinie kein Verweis/Hinweis auf INSPIRE-Richtlinie Unterschiedliche Zieldokumente: # INSPIRE: Digitale Geodaten -> Vektoren/Attribute aus den Plänen # UVP-RL: V.a. PDF s : Bekanntmachung, Erklärung, etc. Unterschiedliche Zielgruppen # INSPIRE: Öffentliche Verwaltung, private und öffentl. Fachanwender # UVP-RL: Bürger, Initiativen Unterschiedliche Problemkreise # INSPIRE: Techn. Datenhomogenisierung auf gesamteuropäischer Ebene # UVP-RL: Öffentlichkeitsbeteiligung, Transparenz 7
8 KONZEPTION & ENTWICKLUNG # April 2017: Telefonische Beratung des zuständigen Referates (MS 502) mit kommunalen Spitzenverbänden und anderen Bundesländern, u.a. zur Frage, ob jede einzelne Planung verlinkt werden muss oder ob ein Link auf die BLP-Internetseite der Gemeinde ausreicht. Ergebnis: Noch keine Befassung oder noch keine abschließende Positionierung # : Vermerk Zentrales Internetportal des Landes (UVP- Portal) Bereitstellung der kommunalen Bauleitpläne durch MS Ref > Anforderungsprofil für MU zur Integration der BLPe # : Rundschreiben MS an Landkreise, Städte und Region Hannover über die Auswirkungen der neuen Gesetze 8
9 KONZEPTION & ENTWICKLUNG Rahmenbedingungen der Integration BLP ins UVP-Portal: Zeitdruck, Umsetzungsfrist schon abgelaufen Keine zusätzlichen Mittel, kein zusätzliches Personal Kein zentrales BLP-Register in Niedersachsen vorhanden Niedersachsen ist Flächenland: 991 Gemeinden Verfahrenszahlen: # 300 bis 400 Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan jährlich, Zahl der Bebauungsplanverfahren erheblich höher # Anzahl betroffener Verfahren landesweit pro Jahr insgesamt im vierstelligen Bereich Aufwandsminimierung: # Kosten # Erfassung bei den betroffenen Kommunen # Pflege der Daten im UVP-Portal 9
10 KONZEPTION & ENTWICKLUNG Konzeptionelle Eckpunkte: (1) Verlinkung der Gemeindeseiten ist ausreichend, d.h. nicht jeder Plan muss, wie bei UVP-Verfahren, als eigener Metadatensatz im UVP-Portal hinterlegt werden, die zugehörigen Dokumente müssen nicht ins UVP-Portal hochgeladen werden # UVPG: UVP-Vorhaben sind in einem zentralen Internetportal zu dokumentieren, die zugehörigen Dokumente sind in das Portal einzustellen. Datenkatalog erforderlich # BauGB: Dokumente zum Bebauungsplan sind in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen. Verlinkungslösung hinreichend 10
11 KONZEPTION & ENTWICKLUNG Konzeptionelle Eckpunkte: (2) Nicht jeder Plan muss einzeln im UVP-Portal verlinkt werden, die Verlinkung der Übersichtsseiten der Gemeinden reicht (3) Pro Gemeinde werden zwei Links benötigt: a. Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren b. Wirksame/rechtskräftige Bauleitpläne (4) Samtgemeinden fassen die Pläne Ihrer Mitgliedsgemeinden zusammen (126 Samtgemeinden mit 703 Mitgliedsgemeinden) (5) Im UVP-Portal ist eine Verfahrensart Bauleitplanung einzuführen 11
12 KONZEPTION & ENTWICKLUNG Weiteres Verfahren: # : Rundschreiben MS an Landkreise, Städte und Region Hannover über die Integration der BLP-Infos in das niedersächsische UVP-Portal, Versand einer Tabelle zum Eintrag der URLs, Frist # : MU erhält Tabelle mit BLP-URLs von MS # : Erste Veröffentlichung der BLP-Infos im UVP- Portal 12
13 UMSETZUNG / BETRIEB Tabelle, Spalten: # NAME # LAT # LON # URL_VERFAHREN_OFFEN # URL_VERFAHREN_ABGESCHLOSSEN # MITGLIEDSGEMEINDEN # KONTAKT_ _1 # KONTAKT_ _2 Insgesamt 406 Zeilen / kommunale Körperschaften Integration ins UVP-Portal am , seitdem monatliche Aktualisierung Derzeit (Stand Juni 2018) liefern 360 von 406 kommunalen Körperschaften mindestens eine URL (89 %) 13
14 UMSETZUNG / BETRIEB NAME MITGLIEDSGEMEINDEN URL_VERFAHREN_OFFEN URL_VERFAHREN_ABGESCHLOSSEN LAT / LON 14
15 UMSETZUNG / BETRIEB Integration / Aktualisierung (mindestens monatlich): # MU Ref. 62 übersendet aktualisierte Tabelle an MU Ref. 14 # Technische QS seitens Ref. 14 # Upload der Tabelle auf den UVP-Portal-Server # Script-basierter Import der Tabelleninformationen in die Suchmaschine des UVP-Portals; Generierung Fehler-Report # Crawl & Indexierung der URLs und Metainformationen; Generierung Fehler-Report # Abschalten des alten / aktivieren des neuen Indexsegments # Plausibilitätscheck im Portal # Übersendung der Fehler-Reports an MU Ref
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26 + - VOR- & NACHTEILE # Unaufwändige Entwicklung und Optimierung des technischen Verfahrens # Robustes, einfaches fachliches Verfahren # Geringer Aufwand bei verfahrensführenden Stellen, koordinierendem Fachreferat und UVP-Portalbetreiber # Interessierte kommen mit wenigen Klicks und bekannten Internet- Suchverfahren zu Plänen und textlichen Bekanntmachungen # Andere Länder setzen mittlerweile die gleiche Lösung ein (BB, SL): Synergie bei Weiterentwicklung und Pflege # Gefahr nicht (mehr) funktionierender Verlinkungen nach Aktualisierungen der Fremdsysteme; wird durch automatische Fehlerreports erkannt # Bewusste Angabe nicht korrekter URLs (z.b. Gemeinde-Startseiten statt spezifischer Bauleitplanungs-Fachseiten) durch Anbieter; wird durch Fehler-Reports nicht erkannt # Im Detail von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Bereitstellungskonzepte der Pläne und Dokumente 26
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