Rechtsberatung für Interim Manager:
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- Clemens Simen
- vor 8 Jahren
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1 Rechtsberatung für Interim Manager: DDIM begrüßt HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbh als Partner Name: Dr. Dagmar Knigge Funktion/Bereich: Partnerin Organisation: HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Name: Michael Pochhammer Funktion/Bereich: Vorstand Organisation: Dachgesellschaft Deutsches Interim Management e.v. (DDIM) Liebe Leserinnen und Leser, angesichts der wachsenden Internationalität und Komplexität der Interim Management Mandate ist der Gewinn von spezifischen juristischen Kompetenzen in den Reihen der DDIM durch die HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbh eine echte Bereicherung. Die HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbh ist als sechster assoziierter Unternehmenspartner mit der Dachgesellschaft Deutsches Interim Management e.v. (DDIM) verbunden und steht DDIM-Mitgliedern somit bei allen rechtlichen Fragestellungen zur Verfügung. Speziell für DDIM-Manager wurde das Produkt "Compliance für Interim Manager" entwickelt, das der rechtlichen Absicherung und Haftungsvermeidung dient. Welche Leistungen dieses Produkt beinhaltet und wie sich die generelle Zusammenarbeit von DDIM und HEUSSEN gestaltet, erfahren Sie in diesem Interview mit Michael Pochhammer, Vorstand der DDIM und Managing Partner der Signium International Interim Executives GmbH und Dr. Dagmar Knigge, Rechtsanwältin und Partnerin der HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr NetSkill-Team Seite 1
2 Sehr geehrte Frau Dr. Knigge, sehr geehrter Herr Pochhammer, Frage 1: Kurzvorstellung HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Die HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbh gehört zu den großen Wirtschaftskanzleien in Deutschland mit Büros in Berlin, Frankfurt, München und Stuttgart sowie internationalen Repräsentanzen und Partnergesellschaften in New York, Brüssel, Amsterdam, Rom, Mailand und Conegliano. Wie wurde die Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbh das was sie heute ist? Wer sind typische Kunden Ihrer Gesellschaft, wo liegen Ihre Schwerpunkte und wie gestaltet sich Ihre Dienstleistung? Die HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbh (HEUSSEN) ist eine seit 1973 bestehende deutsche Wirtschaftskanzlei mit mehr als 90 Rechtsanwälten. Unsere Anwälte sind in spezialisierten Praxisgruppen organisiert, mit denen wir bedarfsgerecht auf die Problemstellungen unserer Mandanten eingehen und unser Know-How spezifisch bündeln. Darüber hinaus verfügen wir über ein China Desk und ein Spanish & Latin American Desk. Wir verstehen uns als Full-Service Kanzlei, die die Bereiche Unternehmensrecht, Vertriebs-, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Insolvenzrecht, IT-, IP- und Medienrecht, Immobilien- und Baurecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Dispute Resolution sowie das Recht der Erneuerbaren Energien abdeckt. Unsere Zielgruppe sind primär mittelständische Unternehmen bzw. Unternehmer. Seite 2
3 Frage 2: Die DDIM Dachgesellschaft Deutsches Interim Management e.v. Im Mittelpunkt der Arbeit der DDIM steht die Wahrung und Förderung der beruflichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder, sowie die Professionalisierung des Interim Managements in Deutschland. Was tut die DDIM konkret für die öffentliche Anerkennung von Interim Management und das Wachstum der Branche? Wir haben uns zum Ziel gesetzt, das Verständnis und das Ansehen des professionellen Interim Managements durch konsistente und kontinuierliche Kommunikation zu fördern. Die DDIM bündelt und koordiniert alle wichtigen Kommunikationsmaßnahmen der Interim Management Branche und versorgt Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit als kompetenter und unabhängiger Ansprechpartner mit aktuellen Informationen. Darüber hinaus bietet die DDIM ihren Mitgliedern professionelles Networking auf nationaler und internationaler Ebene und hat bereits 2005 Qualitätskriterien für professionelle Interim Management Dienstleistungen definiert. Zu guter letzt rüsten wir Interim Manager für ihre anspruchsvolle Tätigkeit. Wir bieten dafür z.b. qualifizierte Weiterbildungsangebote und gehen Kooperationen mit Unternehmen ein, die Leistungen anbieten, die für unsere Mitglieder einen echten Mehrwert darstellen. Seite 3
4 Frage 3: Zusammenarbeit HEUSSEN und DDIM Nun ist HEUSSEN der sechste assoziierte Unternehmenspartner der DDIM. Können Sie kurz schildern, wie ist es zu Ihrer Partnerschaft gekommen ist? Wie gestaltet sich Ihre Zusammenarbeit in konkreten Beispielen? Welche Kompetenzen kann HEUSSEN beisteuern, die DDIM unbedingt benötigt? HEUSSEN arbeitet seit vielen Jahren mit einem Interim Manager und Partner eines DDIM-Mitglieds zusammen. Über diesen Kontakt ist die Partnerschaft mit dem DDIM zustandegekommen. HEUSSEN unterstützt den Verband und seine Mitglieder in allen rechtlichen Fragestellungen. Konkret heißt dies, dass wir bei auftretenden juristischen Problemen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Zudem nehmen wir an der Jahrestagung des DDIM teil, stehen dort für Auskünfte zur Verfügung und bieten z.b. Schulungen oder Präsentationen im Rahmen der Regionalveranstaltungen des DDIM an. Angesichts der wachsenden Internationalität und Komplexität der Interim Management Mandate werden juristische Fragestellungen für Interim Manager immer wichtiger. In diesem Bereich hat der DDIM mit HEUSSEN nun eine erstklassige spezifische Kompetenz an Bord. Allen DDIM-Mitgliedern steht die Rechtsanwaltsgesellschaft bei rechtlichen Fragestellungen zur Verfügung. Die HEUSSEN Rechstanwältin Frau Dr. Dagmar Knigge hat sich speziell in das Berufsbild des Interim Managers und der damit zusammenhängenden rechtlichen Besonderheiten eingearbeitet. Damit ist sie eine sehr kompetente juristische Beraterin für die Branche. Darüber hinaus wurde speziell für die Manager das Produkt Compliance für Interim Manager entwickelt. Weitere Produkte können in Zukunft folgen. Seite 4
5 Frage 4: Compliance für Interim Manager, sonstige gemeinsame Ziele und Ausblick Mit "Compliance für Interim Manager" wurde ein Produkt entwickelt, das der rechtlichen Absicherung und Haftungsvermeidung dient. Können Sie Ihr Produkt kurz beschreiben? Welche Leistungen sind darin enthalten? Welche gemeinsamen Ziele verfolgen DDIM und HEUSSEN außerdem mit Ihrer Kooperation? Wie wollen Sie diese Ziele erreichen und wie sollte die gemeinsame Zukunft von DDIM und HEUSSEN im Idealfall aussehen? Das Produkt Compliance für Interim-Manager richtet sich in erster Linie an Interim Manager, die in einem Unternehmen eine Organfunktion, zum Beispiel als Geschäftsführer oder Vorstand übernehmen. Nachdem Interim Manager häufig in Umbruchsituationen oder in wirtschaftlich kritischer Lage in ein ihnen bislang zumeist unbekanntes Untenehmen kommen, bestehen gerade für sie besondere Haftungsgefahren. Im Grundsatz gilt: Die Mitglieder eines Geschäftsführungsorgans haben sich selbst rechtmäßig zu verhalten. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, in organisatorischer Hinsicht alle Maßnahmen in dem Unternehmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass durch das Unternehmen und seine Mitarbeiter die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen eingehalten werden. Im Falle der schuldhaften Verletzung dieser Pflicht besteht die Gefahr der persönlichen Inanspruchnahme des Managers auf Schadensersatz oder gar der Strafbarkeit. Um sich hiergegen bestmöglich abzusichern, ist die Einrichtung einer auf den jeweiligen Einzelfall bezogenen Compliance Organisation im Unternehmen anzuraten. Interim Manager, die vor der Übernahme einer Geschäftsführungs- oder Vorstandsfunktion in einem Unternehmen stehen, sollten sich daher mit dem Produkt Compliance für Interim Manager und der Frage des Einsatzes dieses Produktes in dem jeweiligen Zielunternehmen auseinandersetzen. Seite 5
6 HEUSSEN möchte Interim Manager und Provider für etwaige Haftungsgefahren sensibilisieren und über den rechtlichen Rahmen, in dem sich insbesondere der Interim Manager bewegt, aufklären. Vielfach wird der Interim Manager zunächst nicht zum Geschäftsführer oder Vorstand bestellt, handelt jedoch faktisch aufgrund der ihm in der Praxis eingeräumten Kompetenzen wie ein Organ der Gesellschaft. Rechtlich bedeutet dies, dass der Interim Manager als sog. faktisches Organ anzusehen ist, das den selben Haftungsregeln und damit gefahren unterliegt wie ein zum Geschäftsführer oder Vorstand bestellter Interim Manager. Letzteres ist den Beteiligten jedoch vielfach nicht bewusst. Auch kommt es vor, dass Interim Manager in Vertretung für das Unternehmen, in dem sie eingesetzt sind, handeln und z.b. Verträge schließen, ohne hierfür jedoch eine rechtliche Grundlage zu haben (wie z.b. eine Generalvollmacht). Auch damit sind entsprechende Haftungsrisiken verbunden. Unser Ziel ist, über diese Fallkonstellationen aufzuklären und ein entsprechendes Bewusstsein zu schaffen sowie Lösungen in rechtlicher Hinsicht anzubieten. Das beginnt bei der Auftragserteilung und der Gestaltung des Interim- Management-Vertrages, geht über die rechtliche Hilfestellung bei Krisensituationen und endet im ungünstigsten Fall bei der Beratung des Managers im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen oder anderen Haftungsszenarien. Indirekt kommt diese Beratung auch dem Unternehmen zugute, das von einer Verbesserung der Complaincesituation ebenfalls profitiert. Schließlich ist das auch im Sinne der D&O- Versicherungen, deren Risikoexposition hierduch auch verbessert wird, wenngleich das natürlich aus Sicht des Managers nur ein Nebeneffekt ist. Darüber hinaus bietet HEUSSEN unter anderem eine Compliance Prüfung an, die dafür sorgt, dass der Interim-Manager Schwachstellen und Haftungsrisiken des Unternehmens möglichst früh erkennt und dann wirksame Abhilfemaßnahmen ergreifen kann. So wird verhindert, dass unerkannte Risiken später zu einer persönlichen Inanspruchnahme auf Schadensersatz oder gar zu strafrechtlichen Folgen führen. Die Zielsetzung unseres Produktes besteht somit darin, eine bestmögliche Absicherung des jeweiligen Interim-Managers gegen den Vorwurf des sogenannten Organisationsverschuldens zu erreichen. Seite 6
7 Dabei gehen wir angepasst an die Größe des jeweiligen Unternehmens in drei Stufen vor: 1. Auftragsbezogene Information des Interim-Managers über die Rechtslage 2. Risikoanalyse und Handlungsempfehlung 3. Umsetzung der Handlungsempfehlung und Kontrolle Das gemeinsame Ziel von DDIM und HEUSSEN besteht nach unserem Verständnis darin, den Interim Manager, aber auch den jeweiligen Provider rechtlich bestmöglich gegen Haftungsgefahren abzusichern und dadurch eine Art Branchenstandard für die Interim Management Branche zu schaffen. Vielen Dank für das Interview! Seite 7
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