Klimaschutz und bezahlbares Wohnen Dimension, Herausforderung und Handlungsbedarf
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- Georg Straub
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1 Klimaschutz und bezahlbares Wohnen Dimension, Herausforderung und Handlungsbedarf
2 NABU für Mensch und Natur gegründet 1899 mit Mitglieder der mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands dazu Förderer Jahresbudget > 27 Mio. Euro lokale und regionale Kreis- und Ortsgruppen aktive Ehrenamtliche 37 Unternehmenskooperationspartner darunter Volkswagen, IKEA, Rewe, Viessmann, e-plus, BauFritz u.v.a. Lobbying, Forschung und Wissenstransfer
3 Dimension und Herausforderung
4 Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
5 Deutsche Ziele und Instrumente für den Gebäudebestand: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit (Nur) Primärenergetische Anforderungen Kabinettsbeschluss EnEV 2012: Neubau -25% in 2016 Bestand: Fehlanzeige Sanierungsrate: Zu geringes Aktivitätsniveau Energiekonzept 2010: Ziel 2 Prozent, Ist: 1 Prozent IEKP 2007: Ziel 3 Prozent Sanierungseffizienz: Zu geringe Sanierungstiefe Ziel Fehlanzeige Fördersumme UNZUREICHEND!!! : nicht nach Zielgruppen differenziert Investitionssummen zu gering 80 Mrd. Euro Gesamtinvestitionen, 35 Mrd. Euro in energierelevante Bauteile, 1% Sanierungsrate = UNZUREICHEND!!!
6 Fehlende Transparenz bei der Bewertung von Gebäuden: Alles im grünen Bereich? Quelle: M. Pehnt ifeu
7 Mietrecht und Klimaschutz Mietrecht heute nicht an die Erfordernisse des Klimaschutzes angepasst Hemmnisse überwiegen, die Anzahl der Sanierungen zu steigern und die Qualität der Sanierungen zu verbessern Aber: Mietrecht ein wichtiger Bestandteil eines umfassenden Gesamtkonzepts für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor 24 Millionen der rund 40 Millionen Wohneinheiten sind vermietet 54,2 Prozent der Menschen wohnen zur Miete (Zensus 2011 ohne Wohnheime)
8 Die Mängel des Mietrechts keine Differenzierung von Modernisierung nach 554 und 559 BGB Modernisierungsumlage (bis zu 11% der Kosten für echte Wohnwertverbesserungen auf die Jahreskaltmiete) nach 558 BGB kein echter Anreiz für Vermieter energetisch zu sanieren Modernisierungsankündigungen nach 554 BGB sagen nichts über die zu erwartenden Energieersparnisse aus Duldungspflichten von und Mietminderungsrecht nach energetischen Modernisierungen in derzeitiger Ausgestaltung unzumutbar ( 536 und 554 BGB) Einhaltung der Energiestandards durch den Vermieter und die zu erwartenden Energieeinsparungen vom Mieter nicht einklagbar
9 Milieuschutz und Mietpreisbremse (Kommunaler) Milieuschutz: Verbot zum Einbau von Luxus- oder Zweitbädern, Innenkaminen, Fußbodenheizung und übergroßen Kaminen möglich Mietpreisbremse: Für bestehende Mietverhältnisse gilt bereits: Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren um 15 statt bislang um 20 Prozent möglich (Kappungsgrenze) Eigentliches Problem: Neu- bzw. Wiedervermietungen (nicht zu verwechseln mit Erstbezug nach Neubau), zum Teil über 40 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete (SPD max.10%, Linke für Verbot, bzw. bei Wohnwertverbesserung nur bis zur oüv)
10 Die Mängel des Energie-, Miet- und Sozialrechts unausgewogene Kostenverteilung zu Lasten der Mieter Kaltmietenanstieg belastet Transfergeldempfänger immer Kostenverteilung gefährdet die Akzeptanz der Energiewende keine Anreize für Vermieter energetisch zu sanieren Energierecht nur auf Primärenergie ausgerichtet: Zum Nachteil der Mieter und von Natur und Umwelt
11 Kurzfristiger Handlungsbedarf
12 Energetische Modernisierung voran geben Minderung von Treibhausgasemissionen im Mietrecht definieren ( 554 und 559) und Vorrang einräumen gegenüber z.b. Badsanierungen Zielgerichtete Lenkung von Investitionen in Klimaschutz Modernisierungsankündigung transparent gestalten ( 554) Art der Maßnahmen (Instandsetzung, Instandhaltung, energetische Modernisierung, sonstige Modernisierungen) Kostenverteilung, zu erwartenden Energieeinsparungen (rechnerisch, nach Nutzerverhalten) Einhaltung bzw. Überschreitung gesetzlicher Standards Einspruchsfrist der Mieter klarstellen (Planungssicherheit für Vermieter) Beginn und Ende
13 Duldung von energetischen Modernisierungen Duldungspflicht der Mieter nach 554 BGB, wenn sich Vermieter an gesetzliche Standards hält bzw. auf Modernisierungsumlage verzichtet (bislang nur bei Erhaltungsmaßnahmen der Fall) Die Duldungspflicht von Modernisierungsmaßnahmen, die gegen gesetzliche Energiestandards verstoßen oder zur Erhöhung von Treibhausgasen führen, ist abzuschaffen
14 Mietminderungs- und Miethöherecht Entfallen des Mietminderungsrechts bei energetischen Modernisierungen nach 554 richtig Aber: Werden die gesetzlichen Energiestandards nicht eingehalten, muss der Mieter die Miete mindern dürfen Energetische Qualität des Wohnraums muss flächendeckend Bestandteil der ortsüblichen Vergleichsmiete werden Umlagefähigkeit von energetische Modernisierungen voran einräumen Aber: sind keinerlei Heizkostenersparnisse für den Mieter zu erwarten, muss die Umlage begrenzt werden
15 Energetischer Pauschalzuschlag Abschaffung der Modernisierungsumlage von 11 Prozent nach 559 Höhe des Pauschalzuschlags orientiert sich an der Energieeinsparung des Mieters Laufzeit begrenzt Für Transfergeldempfänger, bei denen die Jahreskaltmiete unangemessen steigt, müssen die Jobcenter die aufgrund einer energetischen Sanierung gestiegenen Kosten tragen
16 Mittelfristiger Handlungsbedarf
17 Energetische Mietspiegel Transparenter Rahmen für Mieterhöhungen nach energetischer Modernisierung Energetische Komponenten nach einfachen, angemessen gewichteter und bundesweit einheitlichen Kenngrößen Fairer Lastenausgleich zwischen Vermieter und Mieter
18 Strategie für eine wirkungsvolle Sanierung des deutschen Gebäudebestandes Vier Wände für die Energiewende
19 Vier Wände für die Energiewende
20 Vier Wände für die Energiewende
21 Vier Wände für die Energiewende
22 Vier Wände für die Energiewende
23 Gut beraten sanieren lohnt sich
24 Gut beraten sanieren lohnt sich Investitionskosten und Wirtschaftlichkeit der Sanierung auf KfW-Effizienzhaus 70-Standard für Selbstnutzer MFH 1968 Modernisierungskosten KfW 70 Gesamt [ /m²mon] 312 Energierelevante Bauteile [ /m²mon] 145 Energiekostenersparnis [ /m²mon] 297 MFH 1968 Investitionskosten und Wirtschaftlichkeit der Sanierung auf KfW- Effizienzhaus 70-Standard für Mieter (Mieterhöhung nach 559 BGB) Berlin, 25. Oktober 2012 Modernisierungskosten unsaniert KfW 70 Energiekosten (im Jahr der Maßnahmen) Kaltmiete (Mieterhöhung nach 559 BGB) Warmmiete (im Jahr der Maßnahmen) [ /m²mon] 1,81 0,94 [ /m²mon] 5,80 7,13 [ /m²mon] 7,61 8,07
25 Mehr Transparenz bei der Bewertung von Gebäuden Quelle: M. Pehnt ifeu
26 Vier Wände für die Energiewende
27 Vier Wände für die Energiewende
28 Vier Wände für die Energiewende
29 Vier Wände für die Energiewende
30 Vier Wände für die Ennergiewende
31 Vier Wände für die Energiewende
32 Strategie für eine wirkungsvolle Sanierung des deutschen Gebäudebestandes Hauseigentümer Anreize zum sanieren setzen Lebens- und Wohnqualität auch für Transfergeldempfänger (SGB II) ermöglichen Mieterrechte hinsichtlich Endenergieeinsparung stärken Kosten des Klimaschutzes gerecht verteilen Steuermittel zielgerichteter (Zielgruppen, Sanierungstiefe) einsetzen
33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Für Fragen: Referent für Energieeffizienz und Gebäudesanierung NABU Tel
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