VfW-Pressespiegel Mai Contracting in der Presse. Pressespiegel des Verbandes für Wärmelieferung e.v. Mai Herausgegeben vom VfW

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1 VfW-Pressespiegel Mai 2012 Contracting in der Presse Pressespiegel des Verbandes für Wärmelieferung e.v. Mai 2012 Herausgegeben vom VfW

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5 EPID Anti-Contracting-Antrag der SPD verwirrt Branche VfW: Verheerende Folgen für die Energiedienstleistungsbranche Seite 4 Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Mietrechtsänderung beschlossen. Darin finden sich deutliche Verbesserungen zum Contracting. Kurz zuvor hatte die SPD-Fraktion die Bundesregierung in einem Antrag aufgefordert, die geplanten Änderungen zum Contracting wieder einzudampfen. Die Branche zeigte sich entsetzt. Das Prinzip des Contractings scheint immer noch nicht in den Köpfen der Politiker angekommen zu sein, kritisierte VfW-Vizepräsidentin Birgit Arnold den SPD-Antrag. Es sei schon ein trauriges Bild, das sich in der Politik bei der Debatte um das Mietrecht abbildet, so Arnold. Hätte der Antrag Erfolg gehabt, wäre damit das Geschäftsfeld Contracting in der Wohnungswirtschaft gefährdet gewesen. Die SPD monierte in ihrem Antrag zur inzwischen vom Bundeskabinett beschlossenen Novelle des Mietrechts, dass die Förderung des Contractings die Gefahr berge, dass Mehrkosten für die Mieter entstehen. Zwar sehe der Entwurf zum MietRÄndG richtigerweise die Kostenneutralität für den Mieter aufgrund einer vergleichenden Kostenbetrachtung vor jedoch wollten die Contractingunternehmen zumindest mittelfristig Gewinne erwirtschaften. Es müsse daher sichergestellt werden, dass sie nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Kosten für den Arbeits- und Betriebsaufwand außer erhöhten Kosten für den Energiebezug anheben können. Contracting nur bei Steigerung der Energieeffizienz Um dies zu gewährleisten, solle Contracting lediglich bei einer Steigerung der Energieeffizienz und realer Brennstoffeinsparung zugelassen werden. Zudem solle sichergestellt werden, dass bei der Nutzung von Contracting im Vergleich mit der Situation ohne entsprechende Maßnahmen eine Warmmietenneutralität gegeben ist und Mieterinnen und Mieter vor steigenden Preisen geschützt werden. Diese wäre nach Ansicht des VfW bereits jetzt der Fall: Die Mieter sind durch den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, den ein Vermieter bei der Umstellung auf Contracting einhalten muss, vor ausufernden Kosten geschützt, hieß es von Seiten des Wärmeverbandes. Die SPD bezeichnete die Regelungen im Entwurf der Bundesregierung als Angriff auf das bestehende Mietrecht zu Lasten der Mieter. Besonders lehnte sie den Minderungsausschluss von drei Monaten bei energetischer Modernisierung ab. Dazu hieß es: Das Konzept der energetischen Gebäudesanierung muss gefördert werden, um die energiepolitischen Ziele des Bundestages zu erreichen. Dabei müssen jedoch die Interessen aller Beteiligten austariert werden. Die Modernisierungsmaßnahmen dürfen nicht zu Energiepolitischer Informationsdienst Ausgabe 11/ Seite

6 EPID einer Explosion der Mieten führen. Die Mieten müssen bezahlbar bleiben. Dennoch zeige der Entwurf, dass die Bundesregierung offensichtlich energetische Modernisierungsmaßnahmen und das soziale Mietrecht gegeneinander ausspielen will. Seite 5 Um eine gerechte Umsetzung der Vorgaben für die energetische Sanierung zu gewährleisten, müsse verhindert werden, dass Mieterhöhungen mit zusätzlichen Kosten durch Modernisierungsmaßnahmen zusammenfallen. Die geplante Abgrenzung baulicher Maßnahmen von energetischen Modernisierungsmaßnahmen sei zu unscharf und würde eine hohe Rechtsunsicherheit nach sich ziehen. Ein dreimonatiger Ausschluss der Mietminderung sei daher auf jeden Fall abzulehnen. Das Gleiche gelte für die geplanten Regelungen zur Duldungspflicht bei energetischen Sanierungen: Auf die Frage, wie es dem Mieter möglich sein solle, seine Duldungspflicht zu überprüfen, wenn ihm keine Aussagen zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz vorlägen, werde mit dem Gesetzentwurf keine Antwort geliefert. Die Verbesserung des Klimaschutzes als nationale Aufgabe darf nicht allein auf die betroffenen Mieter abgewälzt werden, hieß es im Antrag. Die SPD forderte eine Regelung vorzulegen, durch die den Kommunen in geeigneter Form ein Interventionsrecht gegen Maßnahmen zur Wohnwertsteigerung eingeräumt werde, um prekäre Mietsituation in bestimmten Wohnbereichen zu vermeiden. Zudem solle die Umlagefähigkeit der Kosten sämtlicher Modernisierungsmaßnahmen auf die Miete von elf Prozent auf neun Prozent gesenkt und eine zeitliche Befristung der Umlagefähigkeit geprüft werden. Nicht rückzahlbare Förderungen zur energetischen Modernisierung sollten aus der Umlagefähigkeit herausgenommen werden. Zudem sei sicherzustellen, dass durch energetische Modernisierungen keine zusätzlichen Kosten für Wohngeldempfänger entstünden. Am 12. Juni hat die SPD-Fraktion ein Fachgespräch zum Gesetzentwurf zur Mietrechtsnovelle im Bundestag angesetzt. VfW kritisiert Kostenneutralitätskriterium Auch wenn die Änderungswünsche der SPD keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben, kritisierte der VfW den vom Bundeskabinett beschlossenen Mietrechtsentwurf. Das Problem: Das darin enthaltene Kostenneutralitätskriterium bei Umstellung auf Contracting. Gegen dieses sei grundsätzlich nichts einzuwenden, sagte VfW-Präsident Norbert Krug. Doch was heißt kostenneutral? Der bisher diskutierte Vergleichsmaßstab (Kosten vor der Umstellung auf Contracting zu den Kosten nach Umstellung auf Contracting mit Erneuerung der alten Heizungsanlage) ist schlichtweg falsch. Der Vermieter darf bei Eigenbetrieb nach einer Modernisierung bis zu 11 % auf die Kaltmiete aufschlagen. Die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung dagegen Energiepolitischer Informationsdienst Ausgabe 11/ Seite

7 EPID Seite 6 muss nach derzeitigem Diskussionsstand kostenneutral sein und darf den Mietern keine Mehrkosten bringen. Das ist nicht plausibel. Logischerweise muss die Kostensituation betrachtet werden, die der Mieter hätte, wenn der Vermieter die Modernisierung selbst durchführen würde und die Modernisierungsumlage von bis zu 11 % der Investition auf die Kaltmiete aufschlägt. Die Konsequenz der jetzt geplanten Version des Mietrechts wird sein, dass weder Vermieter so wie bereits heute praktiziert - noch Contractor Anlagenmodernisierungen durchführen, so Krug. Kompromissvorschlag zur energetischen Gebäudesanierung Derweil wurde ein Kompromissvorschlag der Unionsfraktion zum Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern zur energetischen Sanierung bekannt, der von einer informellen Arbeitsgruppe unter Leitung von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) erarbeitet wurde. Das Alternativmodell der steuerlichen Förderung sieht vor, dass eine steuerliche Abschreibung von Gesamtmaßnahmen möglich ist, wenn das Objekt den Effizienzstandard 85 erreicht. Bei sog. anspruchsvollen Einzelmaßnahmen solle es eine steuerliche Förderung geben, wenn die jeweilige Einzelmaßnahme notwendig ist, um in der Summe aller Einzelmaßnahmen für das Wohnobjekt den Effizienzstandard 55 zu erreichen. Der Förderung solle nicht entgegenstehen, wenn nach der Durchführung der Einzelmaßnahmen für das gesamte Objekt weder der Effizienzstandard 55 noch der Effizienzstandard 85 erreicht werde. Dies entspricht der Förderung von Einzelmaßnahmen nach dem KfW-Programm. Das Angebot an die Länder: Damit die jährlichen Steuermindereinnahmen nicht mehr als 1,5 Milliarden Euro betragen, soll die Förderung von Gesamtmaßnahmen auf Euro pro Wohneinheit, die von Einzelmaßnahmen auf einen Betrag von Euro gedeckelt werden. Bei einer Variante, die eine Förderung von Gesamtmaßnahmen, die zum Effizienzstandard 55 (statt 85) führen, vorsähe, könnte die Deckelung bei den Einzelmaßnahmen auf Euro je Wohneinheit angehoben werden. Als dritte Variante hat die AG eine Förderung von Gesamtmaßnahmen, die zum Effizienzstandard 55 führen, mit einer Deckelung bei Euro vorgeschlagen. Um die Steuermindereinnahmen in diesem Fall auf 1,5 Milliarden Euro zu begrenzen, würden Einzelmaßnahmen auf eine Förderung von Euro gedeckelt. Ein weiterer Termin des Vermittlungsausschusses zur energetischen Gebäudesanierung ist bislang nicht bekannt. zurück zum Inhalt Energiepolitischer Informationsdienst Ausgabe 11/ Seite

8 VfW-Pressespiegel Mai 2012 VfW Lister Meile Hannover Tel.: 0511/ Fax: 0511/

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