Gemeinde Südergellersen
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- Sabine Adler
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1 Gemeinde Südergellersen (Samtgemeinde Gellersen / Landkreis Lüneburg) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 Windpark Drögennindorfer Weg- Süd, mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 Drögennindorfer Weg Stand: Satzungsexemplar, Oktober 2016 Vorhaben- und Erschließungsplan ausgearbeitet im Auftrag der Gemeinde Südergellersen durch
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5 Kurzbeschreibung des Vorhabens Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs NORDEX N131/3300 mit 134 m Nabenhöhe und kw Nennleistung Antragsteller: REB Energieerzeugung GmbH & Co. KG Im Alten Dorfe Südergellersen Zusammengestellt durch: Bearbeiter: Landwind Projekt GmbH & Co. KG Watenstedter Str Gevensleben Dipl.-Ing. (FH) Ramona Maaß Dipl.-Ing. Réka Dragoman Erstellt im: Mai 2016 Antragsteller: REB Energieerzeugung GmbH & Co. KG Datum: Projekt Südergellersen I.
6 Seite: 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Vorbemerkung Projektüberblick Planungsrechtliche Situation Standort Geplanter Standort Beschreibung der Erschließung Technische Daten Betrieb der Anlage Betrieb der Anlage Nutzung von Wasser und Energie Abfallerzeugung und Entsorgung Rückbau nach Betriebseinstellung Darstellung der mit dem Vorhaben verbundenen Umweltwirkungen Geräusche Luft Schattenwurf und Licht Eisansatz Boden Natur und Landschaft...12
7 Seite: 3 1 Vorbemerkung Die Landwind Projekt GmbH & Co. KG ist von der REB Energieerzeugung GmbH & Co. KG beauftragt worden, die erforderlichen Antragsunterlagen für die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu der Errichtung und dem Betrieb von einer Windenergieanlage in der Gemeinde Südergellersen zusammenzustellen. 2 Projektüberblick Die REB Energieerzeugung GmbH & Co. KG ist Antragsteller und Vorhabenträger für die Errichtung und Betrieb des Windparks am Standort Südergellersen. Im durch das regionale Raumordnungsprogramm (RROP) ausgewiesene Vorranggebiet für Windenergienutzung Wetzen/Oerzen/Südergellersen soll in 2017 eine Windenergieanlage (WEA) des Typs Nordex N131/3300, mit einer Nabenhöhe von 134m, einem Rotordurchmesser von 131m und mit einer elektrischen Nennleistung von 3,3MW errichtet werden. Die REB Energieerzeugung GmbH & Co. KG möchte gem. 10 BImSchG ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen. 3 Planungsrechtliche Situation Der Rat der Gemeinde Südergellersen hat in seiner Sitzung am die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Windpark Drögennindorfer Weg-Süd gemäß 2 (1) BauGB beschlossen. Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB durchgeführt. Nach Erarbeitung des förmlichen Bebauungsplanentwurfs erfolgt die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 (2) BauGB und der Behörden nach 4 (2) BauGB. Die Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt unter enger Zusammenarbeit und Unterstützung der Gemeinde Südergellersen und der Antragstellerin. Die Samtgemeinde Gellersen beabsichtigt, den Flächennutzungsplan entsprechend der Regelungen des Regionalen Raumordnungsprogrammes anzupassen.
8 Seite: 4 4 Standort Der Standort der Windenergieanlage befindet sich südlich der Gemeinde Südergellersen im bestehenden Windpark. Hier werden zurzeit 7 Windenergieanlagen und zusätzlich eine Photovoltaik-Anlage betrieben. Bei der Standortauswahl wurden die Geländetopographie, Verkehrswege, die Mindestabstände zu nächstliegenden Wohnbebauungen sowie andere Schutzgüter beachtet. Der Antragsteller ist hierbei auch Eigentümer der vom Vorhaben betroffenen Flächen. 4.1 Geplanter Standort PLZ, Ort: Südergellersen Gemarkung: Südergellersen Flur: 4 Flurstück: 37/2 Bild: Auszug aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (siehe auch Kapitel 2.5)
9 Seite: Beschreibung der Erschließung Bei der Planung der Zuwegung und der Kranstellfläche müssen die Herstelleranforderungen zugrunde gelegt werden. Um die sichere Anlieferung aller Komponenten der Windenergieanlage sicherzustellen, muss eine durchgängige Wegebreite von 4m gewährleistet sein. Die Wegebreite weicht in Absprache mit der Firma Nordex um einen halben Meter von der Herstellerangabe (4,5m) ab. Für die Zuwegung wird ein vorhandener Weg weiter ausgebaut. Weiterhin soll, auf Höhe der Photovoltaikanlage, ein temporärer Wendetrichter angelegt werden. Dieser dient dazu, dass die Fahrzeuge das Windparkgebiet vorwärtsfahrend verlassen können. Hier beträgt der Kurvenradius ebenfalls r=50m. Der Wendetrichter wird lediglich temporär ausgebaut, was bedeutet, dass er lediglich während des Aufbaus des Windparks besteht und anschließend zurückgebaut wird. Das Gelände wird im Anschluss wieder in den Ausgangszustand zurückversetzt. Alle Wege müssen für eine Achslast von maximal 12t ausgelegt sein. Die Wege sollen nach Maßgaben des Baugrundgutachtens folgendermaßen aufgebaut werden: - Abtrag des Oberbodens - Verfestigung des Planums mit einem schweren Verdichtungsgerät - Verlegen eines Geogitters (z.b. Combigrid oder TriAx ) - Verdichteter Einbau von rd. 40 cm Mineralgemisch (Schotter 0/45 oder 0/56) - Verdichtungsziel: E v2 100MN/m² (Verhältniswert E v2 / E v1 2,2) Um den reibungslosen Aufbau der WEA und den sicheren Stand der Kräne zu gewährleisten wird vor jedem Anlagenstandort eine Kranstellfläche errichtet. In Absprache mit der Firma Nordex wurde diese Fläche um 10m auf ein Maß von 35m x 45m reduziert und weicht somit von den Spezifikationen ab, die dem Antrag beiliegen. Diese Verkleinerung kann durch eine zeitoptimierte Anlieferung der Segmente realisiert werden und vermindert somit die Größe der dauerhaft versiegelten Fläche. Entlang der Zuwegung werden drei weitere kleine Hilfskranflächen (ca. 16m x 10m) temporär errichtet. Diese dienen der Montage des Hauptkrans. Diese Flächen werden nach dem abgeschlossenen Bau wieder in ihren Ausgangszustand zurückversetzt.
10 Seite: 6 5 Technische Daten Geplant sind die Errichtung und der Betrieb von einer Windenergieanlage vom Typ NORDEX N131/3300 bestehend aus einem Hybridturm mit Fundament, Rotor mit Rotornabe und drei Rotorblättern, ausgerüstet mit einem Pitchsystem, aus einem Maschinenhaus mit Triebstrang, Generator und Azimutsystem bzw. einem Mittelspannungstransformator und einer Mittelspannungsschaltanlage. Die Windenergieanlage wird entsprechend dem in der Typenprüfung genehmigten technischen Inhalt und der vorgegebenen Qualität gebaut. Die Typenprüfung des geplanten Anlagentyps ist bis gültig. Die Windenergieanlage ist mit den folgenden technischen Parametern zu beschreiben: Anlagentyp: NORDEX N131/3300 Nabenhöhe: 134,0 m Rotordurchmesser: 131,0 m Gesamthöhe: 199,9 m Fläche Fundament: 363,1 m² Elektrische Nennleistung: kw
11 Seite: 7 Bild: Übersichtszeichnung Nordex N131/3300 PH134 TiT (Transformator im Turm) 6 Betrieb der Anlage 6.1 Betrieb der Anlage Die Windenergieanlage wird 24 Std. täglich und automatisch betrieben. Die Anlage ist mit einer speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS) ausgerüstet und wird kontinuierlich über ein Fernüberwachungssystem überwacht. Der produzierte Strom wird über einen, im Turm befindlichen, Mittelspannungstransformator in das vorhandene Mittelspannungsnetz eingespeist. Der Netzanschlusspunkt ist die 20-kV- Sammelschine des Umspannwerks Wetzen, welche sich ca. 3,5 km entfernt von der Windenergieanlage befindet. Der Verlauf der externen Kabeltrasse zwischen Windenergieanlage und Netzanschlusspunkt steht noch nicht fest.
12 Seite: Nutzung von Wasser und Energie Grundwasserentnahme: Wasserverbrauch: Eingesetzte Energieträger: Energieverbrauch: keine null Elektrizität Die Anschlussleistung beträgt ca. 55 kw. Der Jahresenergiebedarf (Leistungsbezug aus dem Netz) liegt an einem Standort mit mittlerer Windgeschwindigkeit bei ca kwh/a. Dies entspricht etwa einem Tausendstel bis maximal einem halben Hundertstel (1 5 Promille) der Jahresproduktion einer WEA. 6.3 Abfallerzeugung und Entsorgung In der Windenergieanlage werden verschiedene Betriebsmittel eingesetzt. Dazu zählen unter anderem Schmierfette, synthetische Öle und Hydrauliköle gemäß nachfolgender Tabelle des Herstellers. Tabelle: Eingesetzte Betriebsmittel in der Windenergieanlage In der geplanten Windenergieanlage wird ein MS-Trockentransformator errichtet, der kein Öl enthält und sich direkt im Turm befindet. Dementsprechend sind die in der obigen Tabelle unter Punkt 11 aufgeführten Daten für die geplante Anlage nicht relevant.
13 Seite: 9 Sämtliche Maschinenbauteile, in denen sich Öle befinden, sind vollständig geschlossene Systeme. Konstruktive Maßnahmen verhindern sowohl den leckagebedingten Austritt von Schmierstoffen, als auch den Eintritt von Fremd- oder Schmutzpartikeln. Sollte wider Erwarten ein Austritt von Schmierstoffen auftreten, so werden diese in dafür vorgesehenen Auffangwannen aufgenommen. Das Volumen der Auffangwannen ist so dimensioniert, dass es auf jeden Fall mehr abdeckt, als Schmierstoffe im System enthalten sind. Sämtliche Abfälle, die während der Errichtung und Inbetriebnahme bzw. während der Wartung oder Reparaturen der Windenergieanlage entstehen, werden gesammelt und von einem Entsorgungsfachbetrieb gegen Nachweis entsorgt. Sondermüll, wie z. B. Akkumulatoren, ölhaltige Abfälle und Altfette, werden separat gesammelt und von einem zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb gegen Nachweis entsorgt. Wichtigster Abfall während des Betriebs sind die Altöle. Diese fallen jedoch nicht regelmäßig, sondern nur in zeitlichen Abständen nach Erfordernis an. Bei der Wartung werden Ölproben aus dem Getriebe entnommen und der Zustand des Öls im Labor untersucht. 6.4 Rückbau nach Betriebseinstellung Nach Beendigung des regulären Betriebs werden sowohl die WEA, als auch ein Großteil der Infrastruktur zurückgebaut. Der Rückbau geschieht so, dass die in Anspruch genommenen Flächen wieder der ursprünglichen, landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden können. Bei der Fundamententsorgung wird der Fundamentsockel bis in die Tiefe von ca. 1,5 m unter Geländeoberkante abgetragen und das Material fachgerecht entsorgt. 7 Darstellung der mit dem Vorhaben verbundenen Umweltwirkungen Eine Windenergieanlage (WEA) wandelt die Bewegungsenergie des Windes in elektrischen Strom um. Dieser Strom wird somit gewonnen, ohne das Treibhausgas Kohlendioxid (CO 2 ) zu erzeugen. Ein großer Vorteil für unsere Umwelt gegenüber Kohle-, Öl- oder Gaskraftwerken. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der Kohlendioxid- Emission und zur Verringerung des Treibhauseffektes geleistet.
14 Seite: 10 Baubedingt ergeben sich temporäre Lärmemissionen und Erschütterungen durch den Baubetrieb (Anlegen von Zuwegungen, Lagerplätzen, Kranstellflächen, Fundamentbau, Kabelverlegung, WEA-Errichtung), temporäre Emissionen von Schadstoffen durch den Baustellenverkehr sowie durch Arbeits- und Betriebsmittel und temporäre optische Störungen durch Baufahrzeuge, Baustelleneinrichtung und Bauarbeiten. Die anlagen- und betriebsbedingten Wirkungen, die von dem Projekt ausgehen, sind dauerhafter Natur. Es handelt sich hierbei um Bodenversiegelung durch Fundamente Bodenverdichtung z.b. durch Kranstellflächen und Zuwegungen, Schattenwurf, Geräuschemissionen durch die errichteten Windenergieanlagen, die nachfolgend kurz erläutert werden. Die von der Windenergieanlage ausgehenden Umweltauswirkungen werden von unabhängigen und zertifizierten Gutachterbüros untersucht und bewertet. 7.1 Geräusche Windenergieanlagen verursachen Geräusche, insbesondere durch die Bewegung der Rotorblätter im Wind. In den meisten Fällen sind jedoch die Umgebungsgeräusche in der Nähe des Ohrs weitaus lauter als das Geräusch der entfernten Windenergieanlage. Dies hängt vor allem von der Windgeschwindigkeit und der Umgebungsstruktur ab (z. B. Bäume). Um die von der Windenergieanlage ausgehenden Schallemissionen beurteilen zu können, wurde das zertifizierte und unabhängige Gutachterbüro Anemos mit der Erstellung eines Schallgutachtens beauftragt. In Abstimmung mit dem Landkreis und entsprechend der Anforderungen der TA-Lärm wurden die zu berücksichtigenden Immissionspunkte festgelegt, bzw. die Schallberechnungen mit den entsprechenden Sicherheitszuschlägen durchgeführt. Aus dem Schallgutachten geht hervor, dass die Anforderungen der TA-Lärm erfüllt werden. 7.2 Luft Hinsichtlich der Luftqualität treten ausschließlich positive Effekte auf. Im Gegensatz zu herkömmlicher Stromproduktion entsteht keine Abluft, es wird sogar der Ausstoß von Treibhausgasen (Kohlendioxid) vermieden.
15 Seite: Schattenwurf und Licht Wie jedes Bauwerk werfen auch Windenergieanlagen Schatten. Bei Windenergieanlagen wird besonders der bewegte Schatten der Rotorblätter betrachtet. Zum Schutz der umliegenden Wohnbebauung sind bezüglich des Schattenwurfs Grenzwerte einzuhalten. Bei langer Schattenwurfdauer kann ein Schattenwurfmodul installiert werden, das die betreffende Windenergieanlage ein- und ausschalten kann. Das Gerät wird so programmiert, dass die betroffenen Häuser der Umgebung nicht unzulässig beeinträchtigt werden. Um die von der Windenergieanlage ausgehende Schattenwurfbelastung beurteilen zu können, wurde ebenfalls das Gutachterbüro Anemos mit der Erstellung eines Schattenwurfgutachtens beauftragt. Die Immissionspunkte wurden auch hierfür in Absprache mit dem Landkreis festgelegt. Infolge von Auflagen der örtlichen Luftfahrtbehörden kann es durch Luftfahrthinderniskennzeichen zu Einwirkungen kommen. 7.4 Eisansatz Die Windenergieanlage wird stillgesetzt, wenn die Wetterlage die Gefahr einer Vereisung der Rotorblätter hervorruft. Meldet die Steuerung ungewöhnliche Vibrationen oder eine zu große Abweichung zwischen Windgeschwindigkeit und zugehöriger Leistung, schaltet sich die Windenergieanlage ab. Bei diesen Fehlerzuständen ist gesichert, dass die Windenergieanlage nicht selbständig wieder anläuft. Ein Wegschleudern von Eis ist somit ausgeschlossen. Vor dem Wiederanlauf ist eine visuelle Prüfung vor Ort notwendig. Der Eisabwurf bei laufendem Rotor wird somit ausgeschlossen.
16 Seite: Boden Durch das Fundament, die Kranstellfläche und die Zuwegung wird in das Gefüge des Bodens und seine Funktionen eingegriffen. Eine wichtige Funktion die der Versickerung und Grundwasserneubildung wird nur gering beeinträchtigt, da sämtliche Platz- und Wegeflächen in der Regel mit einer wassergebundenen Decke erstellt werden. Die Bodenqualität der Standorte wurde im Rahmen eines Baugrundgutachtens untersucht und bewertet. Die Anforderungen an die Gründung, an die Errichtung des Fundaments und der Zuwegung werden anhand der Ergebnisse des Gutachtens geplant und realisiert. 7.6 Natur und Landschaft Für die Belange des Umweltschutzes wurde im Rahmen der Bauleitplanung eine Umweltprüfung durchgeführt. Im Zusammenhang mit der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB wurden die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und Biotope eigenständige Gutachten erstellt, die insbesondere die windkraftsensiblen Vogel- und Fledermausarten untersuchten. Die Unterlagen zur Umweltprüfung sind in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bebauungsplans Windpark Drögennindorfer Weg-Süd der Gemeinde Südergellersen eingeflossen. Die Beschreibung und Bewertung der in der Umweltprüfung ermittelten Umweltauswirkungen, wurden in einem Umweltbericht zusammengefasst. Da der Umweltbericht parallel mit der gegenwärtigen Antragstellung erstellt wurde, wird mit keinen weiteren, erheblichen Umweltauswirkungen gerechnet. Hiermit wird auf den Umweltbericht des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Windpark Drögennindorfer Weg-Süd der Gemeinde Südergellersen hingewiesen.
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