Alte Bauanträge, neues Recht? - Die Übergangsregelung der BauO NRW

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1 Alte Bauanträge, neues Recht? - Die Übergangsregelung der BauO NRW Dr. Rainer Voß Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht/ AnwaltMediator (DAA/FU Hagen)

2 Inkrafttreten BauO NRW 2018 Kompetenz durch Spezialisierung 2

3 Rückblick: Inkrafttreten der Novelle 2016 Inkrafttreten nach 90 BauO NRW 2016 und Moratorium (12 Monate nach Verkündung) Moratorium vom (weitere 12 Monate) (6 Monate nach Verkündung) 3 Allgemeine Anforderungen Bauarten und Bauprodukte (Abschnitt 2) 86 Abs. 11 EGL zum Erlass Technischer Baubestimmungen durch Oberste Bauaufsichtsbehörde 87 Konkretisierung der Anforderungen des 3 Abs. 1 durch Technische Baubestimmungen Kompetenz durch Spezialisierung 3

4 Inkrafttreten Artikel 2 BauModG 62 Absatz 2 Sätze 2 und 3, 72 Absatz 3 bis 6, 87 und 89 im Übrigen am Tag nach der Verkündung am Kompetenz durch Spezialisierung 4

5 Inkrafttreten Art. 2 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) 62 Absatz 2 Sätze 2 und 3, 72 Absatz 3 bis 6, 87 und 89 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. 62 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BauO NRW 2018: Genehmigungsfreie Bauvorhaben 72 Absatz 3 bis 6 BauO NRW 2018: Beteiligung der Angrenzer und Öffentlichkeit; Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie in das nordrhein-westfälische Bauordnungsrecht 87 BauO NRW 2018: Rechtsverordnungen 89 BauO NRW 2018: Örtliche Bauvorschriften Kompetenz durch Spezialisierung 5

6 Inkrafttreten Art. 2 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten (2) Im Übrigen tritt das Gesetz am 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig treten die Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 sowie die 3, 17 bis 28, 86 Absatz 1 Nummer 2 und 3, Absatz 5 bis 7 und Absatz 11 und 87 der Landesbauordnung 2016 vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. 2016, S. 1162), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2017 (GV. NRW. 2017, S. 1005) außer Kraft. Im Übrigen wird die Landesbauordnung 2016 vom 15. Dezember 2016 aufgehoben. Kompetenz durch Spezialisierung 6

7 Übergangsvorschrift 90 Abs. 4 BauO NRW 2018 Kompetenz durch Spezialisierung 7

8 Übergangsvorschrift 90 BauO NRW 2018 (4) Die bis zum 31. Dezember 2018 vollständigen und ohne erheblichen Mängel eingereichten Bauvorlagen werden nach der Landesbauordnung in der Fassung vom 1. März 2000 [ ], die zuletzt durch das Gesetz vom 15. Dezember 2016 [ ] geändert worden ist, beschieden. Ab dem 01. Januar 2019 vollständige und ohne erhebliche Mängel eingereichte Bauvorlagen werden nach diesem Gesetz beschieden. Die gilt für Bauvorhaben nach 63 entsprechend. Kompetenz durch Spezialisierung 8

9 Vor Inkrafttreten eingeleitete Verfahren, 90 Abs. 4 BauO NRW 2018 Vollständig und ohne erhebliche Mängel eingereichte Bauvorlagen Stichtag: Bescheidung nach altem Recht Bescheidung nach BauO 2018 Gilt entsprechend für die Genehmigungsfreistellung gemäß 63 BauO NRW 2018 Kompetenz durch Spezialisierung 9

10 ohne erhebliche Mängel Kompetenz durch Spezialisierung 10

11 ohne erhebliche Mängel 70 BauO NRW 2018 (1) Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. [ ] Kompetenz durch Spezialisierung 11

12 OVG Münster, Beschluss vom A 326/15 juris Rn Unvollständig sind Bauvorlagen, wenn nicht sämtliche zur bauaufsichtlichen Prüfung erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Formell mangelhaft sind vor allem Bauvorlagen, die nicht den einschlägigen Anforderungen der Bauprüfverordnung entsprechen oder nicht die Unterschrift des (bauvorlageberechtigten) Entwurfsverfassers ( 69 Abs. 1, 70, 58 BauO NRW [2000]) aufweisen. Materiell mangelhaft sind sie, wenn sie widersprüchlich und unklar sind und deshalb eine Prüfung des Vorhabens nicht hinreichend ermöglichen. Dann sind sie regelmäßig auch erheblich mangelhaft. Kompetenz durch Spezialisierung 12

13 OVG Münster, Urteil vom A 1075/08 juris Rn. 30 Der Bauantrag und die Bauvorlagen, die der Konkretisierung des Bauvorhabens dienen, müssen eindeutig sein. Der Antrag, der den Anforderungen der Bauprüfverordnung zu genügen hat, muss so klar sein, dass auf ihn, wird ihm stattgegeben, ein verständlicher, inhaltlich genau abgegrenzter, eindeutig bestimmter Verwaltungsakt ergehen kann, der Umfang und Bindung der Baugenehmigung regelt. Kompetenz durch Spezialisierung 13

14 Erheblichkeit Erheblichkeit: wenn Prüfung der Rechtmäßigkeit des Vorhabens nicht durchgeführt werden kann, z.b. Lage oder Höhe nicht eindeutig fixiert; fehlende Unterschrift des bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers; Flurstück uneindeutig; Nutzung unklar oder dem Baurecht unbekannt; Stellplatznachweis; Barrierefreiheit Kompetenz durch Spezialisierung 14

15 Wahlrecht der Bauherrin/ des Bauherrn Kompetenz durch Spezialisierung 15

16 Wahlrecht der Bauherrin/ des Bauherrn 90 BauO 2016 (5) Vor dem 1. Oktober 2018 eingeleitete Verfahren sind nach Inkrafttreten dieses Gesetzes auf Antrag der Bauherrin oder des Bauherrn nach dem zuvor geltenden Recht fortzuführen, wenn die Bauvorlagen vollständig und ohne erhebliche Mängel eingereicht wurden ( 72 Absatz 1 Satz 2). Antragsoption nicht in den Wortlaut der BauO NRW 2018 übernommen Kompetenz durch Spezialisierung 16

17 Wahlrecht der Bauherrin/ des Bauherrn Wortlaut 90 Abs. 4 BauO NRW 2018 werden beschieden Auslegung anhand des Wortlauts und der Historie: kein Antrag erforderlich, Bauvorlagen werden je nach Einreichungsdatum behandelt und beschieden Wahlrecht der Bauherrin/des Bauherrn nur insofern, als dass sie/er Zeitpunkt des Einreichens wählen kann Kompetenz durch Spezialisierung 17

18 Geltungsdauer von Baugenehmigung / Vorbescheid Kompetenz durch Spezialisierung 18

19 Geltungsdauer von Baugenehmigung / Vorbescheid Geltungsdauer von Baugenehmigung / Vorbescheid Geltungsdauer der Baugenehmigung: 3 Jahre, 75 Absatz 1 BauO NRW 2018 (ehemals 77 Absatz 1 BauO NRW a.f.) Geltungsdauer des Vorbescheids: 3 Jahre, 77 Absatz 1 Satz 2 BauO NRW 2018 (ehemals 2 Jahre, 71 Absatz 1 BauO NRW a.f.) Vorbescheide, die vor dem erlassen wurden, haben nur eine zweijährige Geltungsdauer; Geltungsdauer von Genehmigungen bestimmt sich grundsätzlich nach dem Recht, das jeweils im Zeitpunkt ihrer Erteilung galt (vgl. OVG NRW, Beschl. v B 1641/02 juris Rn. 9, BRS 65 Nr. 163) Kompetenz durch Spezialisierung 19

20 Verlängerungsantrag 75 Abs. 2 bzw. 77 Abs. 2 Satz 3 BauO NRW Abs. 4 BauO NRW 2018 Bauvorlagen Verlängerungsantrag Keine Übergangsregelung für Verlängerungsanträge Verlängerung von Baugenehmigung bzw. Vorbescheid, wenn nach neuem Recht nicht mehr genehmigungsfähig (z.b. Verstoß gegen Barrierefreiheit) (P) Verstoß gegen Neuregelungen der BauO NRW? Ermessen, 77 Absatz 1 Satz 3 i.v.m. 75 Absatz 2 BauO NRW 2018 Grundsatz: Recht anzuwenden, welches im Zeitpunkt des Erlasses des VA gilt Bei Verstoß: Ablehnung des Verlängerungsantrags Kompetenz durch Spezialisierung 20

21 Genehmigungsfreistellung Kompetenz durch Spezialisierung 21

22 Genehmigungsfreistellung 90 Abs. 4 Satz 3 BauO NRW 2018 Dies gilt für Bauvorhaben nach 63 entsprechend. entsprechend auf welchen Zeitpunkt wird Bezug genommen? Einreichen der Unterlagen, Anzeige des Ausführungsbeginns, Beginn der Bauausführung, Fertigstellung? In Anbetracht dessen, dass für genehmigungspflichtige Vorhaben Einreichung der Bauvorlagen ausschlaggebend ist, wohl frühestmöglicher Zeitpunkt Einreichen der Unterlagen 63 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 8 Satz 2 ivm 70 Abs. 2 Satz 1 BauO NRW 2018 Kompetenz durch Spezialisierung 22

23 Bauliche Änderungen an Bestandsgebäuden Kompetenz durch Spezialisierung 23

24 Bestehende Anlagen 59 BauO NRW 2018 (1) Entsprechen rechtmäßig bestehende Anlagen nicht den Vorschriften dieses Gesetzes oder Vorschriften, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, so kann verlangt werden, dass die Anlagen diesen Vorschriften angepasst werden, wenn dies im Einzelfall wegen der Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit erforderlich ist. Kompetenz durch Spezialisierung 24

25 Bestehende Anlagen (2) Sollen Anlagen wesentlich geändert werden, so kann gefordert werden, dass auch die nicht unmittelbar berührten Teile der Anlage mit diesem Gesetz oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften in Einklang gebracht werden, wenn 1. die Bauteile, die diesen Vorschriften nicht mehr entsprechen, mit den Änderungen in einem konstruktiven Zusammenhang stehen und 2. die Durchführung dieser Vorschriften bei den von den Änderungen nicht berührten Teilen der Anlage keinen unverhältnismäßigen Mehraufwand verursacht. Kompetenz durch Spezialisierung 25

26 Wesentliche Änderung isd BauO NRW Abgrenzung: wesentliche Änderung der baulichen Anlage vom Bestandsschutz gedeckte Instandhaltungsmaßnahmen Wesentlichkeit bestimmt sich nach konkreten Verhältnissen im Einzelfall Baumaßnahme muss die Bausubstanz betreffen und sich auf die technischkonstruktiven Anforderungen der bauliche Anlage beziehen (+) wenn es sich um eine in die Bausubstanz eingreifende, diese austauschende oder das Bauwerk umgestaltende Bauausführung handelt, die auch Auswirkungen in Bezug auf die Anforderungen des öffentlichen Baurechts hat (-) unerheblich, ob die baulichen Maßnahmen genehmigungsbedürftig sind Kompetenz durch Spezialisierung 26

27 Barrierefreiheit Kompetenz durch Spezialisierung 27

28 Erhöhte Anforderungen an Barrierefreiheit Barrierefreiheit Wohnungen 49 Abs. 1 BauO NRW 47 Abs. 4 BauO NRW Öffentlich zugängliche bauliche Anlagen 49 Abs. 2 BauO NRW Sonstige Anforderungen Aufzüge, 39 Abs. 4, 5 BauO NRW Sonderbauten, 50 Abs. 1 Satz 3 Nr. 16 BauO NRW Bestehende Anlagen, 59 Abs. 2 Satz 2 BauO NRW Beteiligung von Angrenzern und Öffentlichkeit, 72 Abs. 7 BauO NRW Kompetenz durch Spezialisierung 28

29 Barrierefreiheit Wohnungen Barrierefreies Bauen, 49 Absatz 1 BauO NRW 2018 (1) In Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 mit Wohnungen müssen die Wohnungen barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Gebäudeklassen ( 2 Abs. 3 BauO NRW 2018) GK 3: sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m GK 4: Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² GK 5: sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude Barrierefrei wird als Anforderung in der DIN durch den Begriff barrierefrei nutzbare Wohnung (ohne die Anforderungen mit der Kennzeichnung R ) konkretisiert und meint damit nicht nur barrierefrei zugänglich. (vgl. LT-Drs. 17/2166, Begr. zu 49) Kompetenz durch Spezialisierung 29

30 Barrierefreiheit Öffentlich zugängliche bauliche Anlagen 49 Absatz 2 BauO NRW 2018 (2) Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen im erforderlichen Umfang barrierefrei sein. Öffentlich zugänglich sind bauliche Anlagen, wenn und soweit sie nach ihrem Zweck im Zeitraum ihrer Nutzung von im Vorhinein nicht bestimmbaren Personen aufgesucht werden können. Wohngebäude sind nicht öffentlich zugänglich im Sinne dieses Absatzes. Kompetenz durch Spezialisierung 30

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Rainer Voß Fachanwalt für Verwaltungsrecht AnwaltMediator (DAA/FU Hagen) Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft Gustav-Heinemann-Ufer Köln + 49 (0)221 / r.voss@lenz-johlen.de Kompetenz durch Spezialisierung 31

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