Novellierung der Bauordnung NRW Das ändert sich ab 2019!

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Novellierung der Bauordnung NRW Das ändert sich ab 2019!"

Transkript

1 Update Bau- und Vergaberecht 11. Oktober 2018, Essen Novellierung der Bauordnung NRW Das ändert sich ab 2019! Rechtsanwalt Janosch Neumann Heinemann & Partner Rechtsanwälte PartGmbB

2 Rechtsanwalt Janosch Neumann Spezialisierungen: Abfallwirtschaftsrecht, Bodenschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Kommunalrecht, Öffentliches Bau- und Planungsrecht, Vergaberecht, Wasserrecht Mitgliedschaften: Gesellschaft für Umweltrecht e.v., Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein Telefon: 0201/ Telefax: 0201/ Novelle der BauONRW RA Janosch Neumann 11. Oktober 2018 Seite 2

3 Agenda 1. Hintergrund und Entwicklung 2. Wesentliche Änderungen in der BauO NRW Bewertung und Aussichten Novelle der BauONRW RA Janosch Neumann 11. Oktober 2018 Seite 3

4 Hintergrund und Entwicklung Novelle der BauONRW RA Janosch Neumann 11. Oktober 2018 Seite 4

5 BauO NRW 2016 Beschluss des NRW-Landtags zur umfangreichen Änderung der BauO NRW 2000 auf Initiative der alten rot-grünen Landesregierung Ergebnis: Verabschiedung der BauO NRW 2016 Inkrafttreten der weit überwiegenden Zahl der Vorschriften erst ein Jahr später (Dezember 2017) Wesentliche Änderungen der BauO NRW 2016: Abschaffung des Freistellungsverfahrens für bestimmte Wohngebäude mittlerer oder geringer Höhe Erweiterung des Prüfprogramms im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren Einführung einer gesetzlichen Quote für barrierefreie Wohnungen Anpassung der Brandschutzvorschriften an die Musterbauordnung Ermächtigung der Gemeinden zum Erlass von Stellplatzsatzungen Erleichterung des Marktzugangs für bestimmte Bauprodukte Novelle der BauONRW RA Janosch Neumann 11. Oktober 2018 Seite 5

6 Moratorium 2017 Landtagswahl im Mai 2017: Regierungswechsel Bereits im Rahmen der Regierungsbildung zeichnete sich ab, dass die neue schwarz-gelbe Landesregierung nicht an den beschlossenen Änderungen des Baurechts festhalten will. Dezember 2017: Beschluss eines Moratoriums durch den Landtag Verschiebung des Inkrafttretens der BauO NRW 2016 um ein Jahr Hintergrund: Ersetzen baukostensteigernder und verfahrensintensiver Vorschriften Ziel: Senkung von Baukosten, Entbürokratisierung der Verfahren sowie Verfahrensdigitalisierung Vereinfachung des Bauens Novelle der BauONRW RA Janosch Neumann 11. Oktober 2018 Seite 6

7 Baurechtsmodernisierungsgesetz Verabschiedung des Baurechtsmodernisierungsgesetzes (BauModG NRW) am 12. Juli 2018 umfassende Novellierung der BauO NRW Inkrafttreten der neuen BauO NRW 2018 in ihren wesentlichen Teilen am 01. Januar 2019 Ziele: Vereinfachung des erforderlichen Wohnungsbaus durch weniger Regeln Verfahrensbeschleunigung und Baukostenreduzierung Harmonisierung der landesrechtlichen Regelungen durch stärkere Annäherung an die Musterbauordnung Novelle der BauONRW RA Janosch Neumann 11. Oktober 2018 Seite 7

8 Wesentliche Änderungen Novelle der BauONRW RA Janosch Neumann 11. Oktober 2018 Seite 8

9 Überblick Abstandsflächenrecht Stellplatzpflicht Barrierefreiheit Baugenehmigungsverfahren Störfallbetriebe Sonstige Änderungen Novelle der BauONRW RA Janosch Neumann 11. Oktober 2018 Seite 9

10 !!! Wichtigste Änderung!!! Aus der Abstandfläche wird die Abstandsfläche. Novelle der BauO NRW RA Janosch Neumann 11. Oktober 2018 Seite 10

11 Abstandsflächenrecht Schmalseitenprivileg entfällt als Sonderfall! zum Verständnis: bei Außenwänden mit nicht mehr als 16 m Länge nur die Hälfte (0,4 H) der sonst üblichen Abstandsfläche (0,8 H), mindestens jedoch 3 m Stattdessen: Schmalseitenprivileg als Regelfall! künftige Tiefe der Abstandsflächen gem. 6 Abs. 5 BauO NRW 2018: im Grundsatz immer nur 0,4 H, mindestens jedoch 3 m noch geringere Abstände (0,2 H) in Industrie- und Gewerbegebieten, mindestens jedoch auch hier 3 m Hintergrund: Anlehnung an die Musterbauordnung Ziel: Hebung von Nachverdichtungspotenzialen Novelle der BauO NRW RA Janosch Neumann 11. Oktober 2018 Seite 11

12 Stellplatzpflicht Bisherige Stellplatzpflicht aus 51 Abs. 1 BauO NRW 2000 bleibt grundsätzlich erhalten jetzt: 48 Abs. 1 BauO NRW 2018 Verordnungsermächtigung für das Landesbauministerium Festlegung des unverzichtbaren Minimums an notwendigen Stellplätzen sowie weiterer Einzelheiten durch Rechtsverordnung Letztentscheidungsrecht der Städte und Gemeinden umfassende eigene Regelungen durch örtliche Bauvorschriften (Satzung/Bebauungsplan) möglich, z.b. ob Stellplätze überhaupt verlangt werden Zahl der notwendigen Stellplätze Beschränkung der Herstellungspflicht auf bestimmte Stadtteile Ziel: größere Flexibilität hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten Novelle der BauO NRW RA Janosch Neumann 11. Oktober 2018 Seite 12

13 Barrierefreiheit Bisherige Regelung in 55 BauO NRW 2000: Beschränkung auf öffentlich zugängliche bauliche Anlagen und dort auf Bereiche des allgemeinen Besucherverkehrs vollumfänglich nur für bestimmte Anlagen (z. B. Altenheime, Heime für Menschen mit Behinderungen) Künftig nach der BauO NRW 2018: Wohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Öffentlich zugängliche bauliche Anlagen müssen in allen Teilen im erforderlichen Umfang barrierefrei sein. Hintergrund: im Gesetzgebungsverfahren besonders kontrovers diskutiert früherer Entwurf: Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen in Neubauten Novelle der BauO NRW RA Janosch Neumann 11. Oktober 2018 Seite 13

14 Baugenehmigungsverfahren Ausweitung der genehmigungsfreien Vorhaben: z.b. Garagen, Zäune und Gartenlauben Beseitigung von baulichen Anlagen künftig genehmigungsfrei, u.u. Anzeigeverfahren Genehmigungsfreistellungsverfahren bleibt erhalten Verlängerung der Geltungsdauer des Bauvorbescheids auf drei Jahre Verlängerung der Vollständigkeitsprüfungsfrist für Bauanträge/ Bauvorlagen von einer auf zwei Wochen Pflicht der Baugenehmigungsbehörde, bei unvollständigen oder mangelbehafteten Unterlagen den Bauherren aufzufordern, innerhalb angemessener Frist nachzubessern Versäumt der Bauherr, eine Nachbesserung innerhalb der gesetzten Frist, gilt der Bauantrag als zurückgenommen. Ermöglichung einer digitalen Bauantragstellung Novelle der BauO NRW RA Janosch Neumann 11. Oktober 2018 Seite 14

15 Störfallbetriebe Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren im Zusammenhang mit sog. Störfallbetrieben auf Antrag des Bauherrn für die Genehmigung von störfallrelevanten Betriebsbereichen selbst zwingend bei Genehmigungsverfahren für an störfallrelevante Betriebsbereiche innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstands heranrückende schutzwürdige Nutzungen Hintergrund: Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung von Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (sog. SEVESO-III-Richtlinie) Novelle der BauO NRW RA Janosch Neumann 11. Oktober 2018 Seite 15

16 Sonstige Änderungen Einteilung der Gebäude in bestimmte Gebäudeklassen (1-5) gemäß der Musterbauordnung Anknüpfen verschiedener Vorschriften an die jeweilige Gebäudeklasse insbesondere Umstellung der Brandschutzanforderungen von einer Bezugnahme auf die Gebäudehöhe hin zu einem Anknüpfen an die Gebäudeklassen Bezugspunkt Gebäudehöhe: Geländeoberfläche im Mittel Abweichungen künftig nicht mehr im Ermessen der Baugenehmigungsbehörde, sondern stets zuzulassen, soweit es sich um Vorhaben zur Schaffung oder Erneuerung von Wohnraum handelt Änderung des Vollgeschossbegriffes 2,30 m Höhe über mehr als ¾ der darunter liegenden Grundfläche insbesondere relevant für Staffelgeschosse Teilweise systematische Neuordnung der Vorschriften (Vereinfachung) Überwiegend Neunummerierung der Vorschriften Novelle der BauO NRW RA Janosch Neumann 11. Oktober 2018 Seite 16

17 Bewertung und Aussichten Novelle der BauONRW RA Janosch Neumann 11. Oktober 2018 Seite 17

18 Bewertung und Aussichten Annäherung an die Musterbauordnung grundsätzlich begrüßenswert! gewisser Wertungswiderspruch zu kommunalen Stellplatzregelungen ggf. Mustersatzung Nachverdichtung durch die Änderungen im Abstandsflächenrecht u.u. in Verbindung mit den Regelungen zum Urbanen Gebiet und dem neuen Vollgeschossbegriff tatsächlich möglich! Nachbarklagen? Einheitliche Standards bei der Umsetzung der Barrierefreiheit durch förmliche Einführung der DIN und ? Baukosten? Verfahrensvereinfachung? Zunahme von Beschwerden / Nachbarklagen? Ob es tatsächlich zu einer Vereinfachung und Vergünstigung des Bauens in NRW kommt, hängt von der praktischen Umsetzung der neuen Regelungen ab und bleibt abzuwarten. Novelle der BauO NRW RA Janosch Neumann 11. Oktober 2018 Seite 18

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen unter

Das Baurechtsmodernisierungsgesetz

Das Baurechtsmodernisierungsgesetz Das Baurechtsmodernisierungsgesetz Die erneute Novelle der Landesbauordnung Bildquelle: pixabay.com Dr. Johannes Osing Kommunenveranstaltung am 20.04.2018 in Hamm 1 Allgemeines Gesetz zur Änderung der

Mehr

Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu?

Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu? Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu? Kommunenveranstaltung 2016 Barrierefrei Kostengünstig Energieeffizient in Hamm am 22.04.2016 Johannes Osing Städte- und Gemeindebund NRW 1 Novelle der BauO Stand

Mehr

Novelle der Landesbauordnung NRW 2015/ Überblick über die wesentlichen Inhalte - Nick Kockler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Novelle der Landesbauordnung NRW 2015/ Überblick über die wesentlichen Inhalte - Nick Kockler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Novelle der Landesbauordnung NRW 2015/2016 - Überblick über die wesentlichen Inhalte - Nick Kockler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wo stehen wir? Juni 2015 ursprünglicher Referentenentwurf

Mehr

vdw Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) Sitzung des Technischen Ausschusses des vdw in Hamburg

vdw Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) Sitzung des Technischen Ausschusses des vdw in Hamburg vdw Niedersachsen Bremen Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) Sitzung des Technischen Ausschusses des vdw am 23. Februar 2011 in Hamburg Jörg Berens Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

Mehr

Alte Bauanträge, neues Recht? - Die Übergangsregelung der BauO NRW

Alte Bauanträge, neues Recht? - Die Übergangsregelung der BauO NRW Alte Bauanträge, neues Recht? - Die Übergangsregelung der BauO NRW Dr. Rainer Voß Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht/ AnwaltMediator (DAA/FU Hagen) Inkrafttreten BauO NRW 2018 Kompetenz durch

Mehr

Spannende Immobilienthemen Jahrgang 2019

Spannende Immobilienthemen Jahrgang 2019 Spannende Immobilienthemen Jahrgang 2019 Marcus Lasar Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Martin Goege, LL.M. Rechtsanwalt 1 ETL Rechtsanwälte

Mehr

Bauamt. Novellierung BayBO 2008 Verfahrensrecht

Bauamt. Novellierung BayBO 2008 Verfahrensrecht Bauamt Novellierung Verfahrensrecht Verfahrensrecht 2 1. Verfahrensrecht I. Genehmigungsfreistellung Art. 58 BayBO II. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Art. 59 BayBO III. Baugenehmigungsverfahren

Mehr

1 I Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner I Fachbereich Wirtschaft + Verwaltung, Christopher Küas. Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner

1 I Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner I Fachbereich Wirtschaft + Verwaltung, Christopher Küas. Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner 1 I Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner I Fachbereich Wirtschaft + Verwaltung, Christopher Küas Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner 2 I Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner I Fachbereich

Mehr

Überblick über die Inhalte der BauGB-Novelle Béla Gehrken Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Überblick über die Inhalte der BauGB-Novelle Béla Gehrken Fachanwalt für Verwaltungsrecht Überblick über die Inhalte der BauGB-Novelle 2017 Béla Gehrken Fachanwalt für Verwaltungsrecht 5 praxisrelevante Änderungen 1. Bekanntmachung im Internet 2. Beteiligungsfristen 3. Beschleunigtes Verfahren

Mehr

Neue Bauordnung NRW. HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbb. Unternehmergespräch am

Neue Bauordnung NRW. HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbb. Unternehmergespräch am Neue Bauordnung NRW HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Unternehmergespräch am 07.02.2019 1 BauO NRW 2018 Baurechtsmodernisierungsgesetz 2018 vom 21.07.2018 (BauModG 2018) Fundstelle:

Mehr

Vorschläge zur Fortentwicklung der Vorschriften zum barrierefreien Bauen in der Bremischen Landesbauordnung

Vorschläge zur Fortentwicklung der Vorschriften zum barrierefreien Bauen in der Bremischen Landesbauordnung Vorschläge zur Fortentwicklung der Vorschriften zum barrierefreien Bauen in der Bremischen Landesbauordnung 14. Sitzung des TEEK am 26. November 2013 zur Erarbeitung eines Bremischen Aktionsplanes zur

Mehr

Die neue Landesbauordnung NRW

Die neue Landesbauordnung NRW Die neue Landesbauordnung NRW pixabay.com (CC0 Public Domain) Dr. Johannes Osing Kommunenveranstaltung am 05.05.2017 in Hamm 1 Allgemeines Ist die neue Bauordnung schon in Kraft? 2 Allgemeines Die neue

Mehr

Die neue Landesbauordnung NRW

Die neue Landesbauordnung NRW Die neue Landesbauordnung NRW Dr. Hans Vietmeier Partnerschaftsgesellschaft mbb, Münster Interessante Änderungen 1. Gebäudeklassen 2. Vollgeschossbegriff 3. Abstandflächen 4. Veränderung der Geländehöhen

Mehr

B. II. 1. Menschen mit Behinderung

B. II. 1. Menschen mit Behinderung LBO 010 Änderungen LBO Novelle 015 B. II. 1. Menschen mit Behinderung a) Erweiterung des Anwendungsbereichs der Barrierefreiheit von Wohnungen 1 In Wohngebäuden mit mehr als vier Wohnungen müssen die Wohnungen

Mehr

Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018

Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 Bauordnung Nordrhein-Westfalen Anpassung an die Musterbauordnung Festlegung eines Mindeststandards der Barrierefreiheit Erleichterung von Bauen mit Holz Satzungsrecht für notwendige Stellplätze Transparenzregelung

Mehr

Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt

Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt A Einführung Der Weg zur Novelle der Bauordnung NRW Novellierung BauO 2000 Änderung des Abstandflächenrechts 2006 Novellierung durch BauO 2016 Landtagswahlen Moratorium BauO 2018 vom Landtag beschlossen

Mehr

1 I Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner I Fachbereich Wirtschaft + Verwaltung, Christopher Küas. Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner

1 I Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner I Fachbereich Wirtschaft + Verwaltung, Christopher Küas. Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner 1 I Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner I Fachbereich Wirtschaft + Verwaltung, Christopher Küas Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner 2 I Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner I Fachbereich

Mehr

Hinweise zur direkten Anwendung der Seveso-III-Richtlinie im bauaufsichtlichen Verfahren

Hinweise zur direkten Anwendung der Seveso-III-Richtlinie im bauaufsichtlichen Verfahren Hinweise zur direkten Anwendung der Seveso-III-Richtlinie im bauaufsichtlichen Verfahren Erlass des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten vom 13. März 2017 IV 281 515.131-26 Die Richtlinie

Mehr

Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung

Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/493 31.08.2017 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW)

Mehr

1.Verfahrensfreie Vorhaben

1.Verfahrensfreie Vorhaben - 2 - Im Baurecht gibt es verschiedene Verfahren, die je nach Vorhaben erforderlich sind, die wir nachstehend kurz vorstellen wollen: 1.Verfahrensfreie Vorhaben Auswahl der häufigsten Fälle: Eine Nutzungsänderung

Mehr

Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Herausgegeben von Dr. jur. Curt M. Jeromin, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Bearbeitet von Dr. Curt M. Jeromin, Rechtsanwalt (Andernach) Georg Schmidt, Vizepräsident

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 12.02.2015 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis Ein schwerer Chemie-Unfall im italienischen

Mehr

Vorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen

Vorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 1 Vorlesung / Übung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 Wintersemester 2011/2012 Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 2

Mehr

Zurück auf Los! Perspektiven für den Wohnungsbau nach den Wahlen

Zurück auf Los! Perspektiven für den Wohnungsbau nach den Wahlen Bauträgertag 2017 19.09.2017 Köln Zurück auf Los! Perspektiven für den Wohnungsbau nach den Wahlen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Christopher Küas CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach

Mehr

Herzlich Willkommen! Die Novelle der Bauordnung NRW 31. Seite März März 2017

Herzlich Willkommen! Die Novelle der Bauordnung NRW 31. Seite März März 2017 Herzlich Willkommen! Die Novelle der Bauordnung NRW 31. Seite März 1 31. März 2017 Agenda Die Novelle der Bauordnung NRW 15:00 16:15 Uhr Inkrafttreten, Allgemeines zur Überleitung Neue Begriffe, neue Anforderungen

Mehr

Übersicht über die wesentlichen Änderungen bei der Novellierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)

Übersicht über die wesentlichen Änderungen bei der Novellierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Übersicht über die wesentlichen Änderungen bei der Novellierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) Hauptstätter Str. 67 70178 Stuttgart (VVS: Österreichischer

Mehr

Novelle der Bauordnung NRW

Novelle der Bauordnung NRW Novelle der Bauordnung NRW Fraktion Bündnis 90 / Grüne im Landtag NRW Freitag, 28. November 2014 Dr. Florian Hartmann Geschäftsführer AKNW Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht 1 Ihre Frage: Brauchen

Mehr

Die neue Landesbauordnung NRW - Was ändert sich?

Die neue Landesbauordnung NRW - Was ändert sich? Die neue Landesbauordnung NRW - Was ändert sich? Vortrag am 12.10.2018 bei Schlüter-Systems Rechtsanwalt Dr. Michael Sattler, LL.M. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mehr

BAUGEWERBLICHE VERBÄNDE

BAUGEWERBLICHE VERBÄNDE BAUGEWERBLICHE VERBÄNDE Baugewerbe -Verband Nordrhein Dachdecker -Verband Nordrhein Deutscher Auslandsbau-Verband e.v. Fachverband Ausbau und Fassade NRW Straßen - und Tiefbau -Verband Nordrhein-Westfalen

Mehr

Neue Bauordnung NRW. HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbb. Fortbildungsveranstaltung des BDA am

Neue Bauordnung NRW. HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbb. Fortbildungsveranstaltung des BDA am Neue Bauordnung NRW HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Fortbildungsveranstaltung des BDA am 1 BauO NRW 2018 Baurechtsmodernisierungsgesetz 2018 vom 21.07.2018 (BauModG 2018) Fundstelle:

Mehr

Übersicht über die wesentlichen Änderungen bei der Novellierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)

Übersicht über die wesentlichen Änderungen bei der Novellierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Stand November 2014 Übersicht über die wesentlichen Änderungen bei der Novellierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) Hauptstätter Str. 67 70178 Stuttgart

Mehr

BARRIEREFREI BAUEN Anwendung und Abgrenzung des Begriffs Barrierefreiheit Theresa Kotulla, M. Sc. und Prof. Dr. Elisabeth Beusker, Aachen August 2017

BARRIEREFREI BAUEN Anwendung und Abgrenzung des Begriffs Barrierefreiheit Theresa Kotulla, M. Sc. und Prof. Dr. Elisabeth Beusker, Aachen August 2017 BARRIEREFREI BAUEN Anwendung und Abgrenzung des Begriffs Barrierefreiheit Theresa Kotulla, M. Sc. und Prof. Dr. Elisabeth Beusker, Aachen August 2017 Barrierefreiheit spielt sowohl bei der Planung von

Mehr

Übersicht über die wesentlichen Änderungen bei der beabsichtigten Novellierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)

Übersicht über die wesentlichen Änderungen bei der beabsichtigten Novellierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Übersicht über die wesentlichen Änderungen bei der beabsichtigten Novellierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) Hauptstätter Str. 67 70178 Stuttgart

Mehr

BAUGEWERBLICHE VERBÄNDE

BAUGEWERBLICHE VERBÄNDE BAUGEWERBLICHE VERBÄNDE Baugewerbe -Verband Nordrhein Dachdecker-Verband Nordrhein Deutscher Auslandsbau-Verband ev Fachverband Ausbau und Fassade NRW Straßen- und Tiefbau-Verband Nordrhein-Westfalen Zimmerer-

Mehr

Änderungen und Neuerungen in der novellierten Landesbauordnung Dipl.-Ing. Axel Mothes. update 15 ifbau dipl.-ing.

Änderungen und Neuerungen in der novellierten Landesbauordnung Dipl.-Ing. Axel Mothes. update 15 ifbau dipl.-ing. Änderungen und Neuerungen in der novellierten Landesbauordnung 2015 Dipl.-Ing. Axel Mothes update 15 ifbau 21.07.2015 dipl.-ing. axel mothes 1 Ziele der Novellierung Das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung

Mehr

Geändertes Bauordnungsrecht ab

Geändertes Bauordnungsrecht ab Geändertes Bauordnungsrecht ab 01.11.2012 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Allgemeines... 1 Änderungen in materieller Hinsicht... 2 1. Einteilung der Gebäude in Gebäudeklassen... 2 2. Modifizierung

Mehr

Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG NRW) Verbändeanhörung

Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG NRW) Verbändeanhörung Haus & Grund NRW - Aachener Straße 172-40223 Düsseldorf Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Jürgensplatz 1 40219 Düsseldorf per E-Mail: landesbauordnung@mhkbg.nrw.de Haus & Grund

Mehr

Staub, Annette Betreff: WG: XXXL-Einrichtungshaus_Termin am _Thema Störfallbetrieb Henkel Teroson Von: Tschirner, Ernst (RPK) [mailto:ernst.

Staub, Annette Betreff: WG: XXXL-Einrichtungshaus_Termin am _Thema Störfallbetrieb Henkel Teroson Von: Tschirner, Ernst (RPK) [mailto:ernst. Staub, Annette Betreff: WG: XXXL-Einrichtungshaus_Termin am 30.11.2016_Thema Störfallbetrieb Henkel Teroson Von: Tschirner, Ernst (RPK) [mailto:ernst.tschirner@rpk.bwl.de] Gesendet: Freitag, 25. November

Mehr

Richtlinien zur Gleichstellung mobilitäts- und sinnesbehinderter Bürgerinnen und Bürger -"Barrierefreies Würzburg"-

Richtlinien zur Gleichstellung mobilitäts- und sinnesbehinderter Bürgerinnen und Bürger -Barrierefreies Würzburg- Richtlinien zur Gleichstellung mobilitäts- und sinnesbehinderter Bürgerinnen und Bürger -"Barrierefreies Würzburg"- vom 5. Oktober 2000 geändert am 2. Juli 2002 geändert am 29. November 2007* Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bauordnungsrecht ist Ländersache, Art. 70 I GG in Bayern geregelt in der Bayerischen Bauordnung BayBauO

Bauordnungsrecht ist Ländersache, Art. 70 I GG in Bayern geregelt in der Bayerischen Bauordnung BayBauO Die Baugenehmigung! Das Baugenehmigungsverfahren ist oft eine langwierige und komplizierte Angelegenheit. Wie so ein Verfahren funktioniert und wie man schneller an die begehrte Baugenehmigung herankommt

Mehr

Das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach 67 BauO NW

Das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach 67 BauO NW Michael Bonifacio Das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach 67 BauO NW PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 1. Teil: Die Grundmodelle

Mehr

BauO NRW Synopse 2018/ Anwendungsbereich 1 Anwendungsbereich. 3 Allgemeine Anforderungen 3 Allgemeine Anforderungen

BauO NRW Synopse 2018/ Anwendungsbereich 1 Anwendungsbereich. 3 Allgemeine Anforderungen 3 Allgemeine Anforderungen BauO NRW 2018 BauO NRW 2014 B 5 BauO NRW Synopse 2018/2014 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung BauO NRW 2018) vom 21.7.2018 (GV. NRW. S. 421) 1) Erster Teil Allgemeine Vorschriften

Mehr

Das Bauordnungsrecht - Fortsetzung

Das Bauordnungsrecht - Fortsetzung Das Bauordnungsrecht - Fortsetzung Verfahrensvorschriften in der Sächsischen Bauordnung 1/32 Ausgangsvorschrift: 59 Abs. 1 SächsBO Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Analagen bedarf der Baugenehmigung,

Mehr

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und LBOAVO

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und LBOAVO context Kommentar Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und LBOAVO Bearbeitet von Prof. Karlheinz Schlotterbeck, Manfred Busch, Dr. Gerd Hager 7., überarbeitete und erweiterte Auflage 2016. Buch.

Mehr

232 Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Vom 12. Dezember 2006

232 Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Vom 12. Dezember 2006 232 Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Vom 12. Dezember 2006 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: Zweites Gesetz zur

Mehr

Bayerische Bauordnung

Bayerische Bauordnung Bayerische Bauordnung Kommentar von Helmut König Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof a. D. 4., neubearbeitete Auflage des von Dr. Herbert Schwarzer begründeten Werkes K Verlag C.

Mehr

Immissionsschutzrechtliche Anforderungen im Genehmigungsverfahren nach BImSchG und anschließender Überwachung vor Ort

Immissionsschutzrechtliche Anforderungen im Genehmigungsverfahren nach BImSchG und anschließender Überwachung vor Ort Umweltallianz Hessen Störfallverordnung Erfahrungsaustausch Immissionsschutzrechtliche Anforderungen im Genehmigungsverfahren nach BImSchG und anschließender Überwachung vor Ort Genehmigungsverfahren nach

Mehr

Baugenehmigungsverfahren

Baugenehmigungsverfahren Veranstaltung Grundwasserabsenkung bei Baumaßnahmen Gefahr für Hamburgs Bausubstanz? Amt für Bauordnung und Hochbau Michael Munske Hamburgische Bauordnung Materielle Regelungen / Anforderungen Verfahrensbeteiligte

Mehr

Gesetzentwurf zur LBO-Novelle Vorstellung der Vorschriften zum barrierefreien Bauen

Gesetzentwurf zur LBO-Novelle Vorstellung der Vorschriften zum barrierefreien Bauen Gesetzentwurf zur LBO-Novelle 2017 Vorstellung der Vorschriften zum barrierefreien Bauen Sitzung des Landesteilhabebeirates am 30. November 2016 Sachstand des Bremischen Aktionsplanes zur Umsetzung der

Mehr

Landesbauordnung für Baden-Württemberg

Landesbauordnung für Baden-Württemberg Rechtswissenschaften und Verwaltung - Textausgabe Landesbauordnung für Baden-Württemberg mit Allgemeiner Ausführungsverordnung, Verfahrensverordnung, Feuerungsverordnung, Garagenverordnung und weiteren

Mehr

Seveso III-Richtlinie Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen

Seveso III-Richtlinie Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen Seveso III-Richtlinie Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen Umsetzung durch Novellierung der Störfall-Verordnung (Umsetzungsfrist

Mehr

RECHTLICHE ASPEKTE DES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHRENS

RECHTLICHE ASPEKTE DES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHRENS www.barnim.de RECHTLICHE ASPEKTE DES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHRENS Informationsveranstaltung zum Gütezeichen Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung am 21.05.2015 Eberswalde, 21.Mai 2015 Seite 1 Allgemeine

Mehr

Jura Intensiv. Neue Nummerierung der examensrelevanten Vorschriften der BauO NRW im Einzelnen. Alte BauO NRW BauO NRW 2018

Jura Intensiv. Neue Nummerierung der examensrelevanten Vorschriften der BauO NRW im Einzelnen. Alte BauO NRW BauO NRW 2018 IMMER INFORMIERT Aktuelles aus den Bundesländern Übersicht zur BauO NRW 2018 AKTUALISIERUNG FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN Liebe Leserinnen und Leser der RA, der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 12.07.2018

Mehr

Seveso III was ist neu im Störfallrecht?

Seveso III was ist neu im Störfallrecht? Seveso III was ist neu im Störfallrecht? Neue gesetzliche Regelungen in der Umwelt- und Genehmigungsplanung 2017 Dr. Sigrun Jank GICON-Workshop 16. März 2017 GICON 1 Historie Seveso-Richtlinien 1976: Unfall

Mehr

Inhalt: Verordnung über die Einschränkung von Prüfungen im Baugenehmigungsverfahren Drucken

Inhalt: Verordnung über die Einschränkung von Prüfungen im Baugenehmigungsverfahren Drucken Inhalt: Verordnung über die Einschränkung von Prüfungen im Baugenehmigungsverfahren Drucken Erlass vom 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 vom 6. Juni 1995 (Nds. GVBl. S. 287), geänd. durch Art. 2 der Verordnung vom

Mehr

Die neue Bayerische Bauordnung: BayBO

Die neue Bayerische Bauordnung: BayBO Die neue Bayerische Bauordnung: BayBO Bearbeitet von Dr. Josef Weiß, Henning Jäde, Karl Bauer, Dr. Franz Dirnberger Loseblattwerk mit 63. Aktualisierung 2015. Loseblatt. Rund 2840 S. In 3 Ordnern ISBN

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 14.06.2017 Gesetzentwurf der Landesregierung Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften betreffend die Beherrschung

Mehr

Aktuelle Änderung des Störfallrechts 12. BlmSchV

Aktuelle Änderung des Störfallrechts 12. BlmSchV Aktuelle Änderung des Störfallrechts 12. BlmSchV Inhalt 1. Europarechtliche Ausgangslage 2. Änderungen 12. BlmSchV Was muss der Behörde gemeldet werden? 3. Konzept zur Verhinderung von Störfällen Was muss

Mehr

Landratsamt München. Leitfaden Baugenehmigungsverfahren im Landkreis München. Weil ein guter Plan Zeit und Geld spart!

Landratsamt München. Leitfaden Baugenehmigungsverfahren im Landkreis München. Weil ein guter Plan Zeit und Geld spart! Landratsamt München Leitfaden Baugenehmigungsverfahren im Landkreis München Mit Checkliste der erforderlichen Unterlagen Weil ein guter Plan Zeit und Geld spart! Ihr Weg zur Baugenehmigung Informationen

Mehr

3. Sonstiges AKTEURE. 3.1 Bauvoranfrage

3. Sonstiges AKTEURE. 3.1 Bauvoranfrage Bauvoranfrage 88 71 BauO NRW 3. Sonstiges 3.1 Bauvoranfrage Die Bauvoranfrage ist ein Verfahren, mit dessen Hilfe Sie im Vorfeld zur Bauantragstellung einzelne, wesentliche Fragen Ihres Bauvorhabens rechtsverbindlich

Mehr

wir bedanken uns für die Möglichkeit, zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen zu können.

wir bedanken uns für die Möglichkeit, zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen zu können. Schleswig-Holstein Der Verbandsvorsitzende Haus & Grund Schleswig-Holstein, Stresemannplatz 4, 24103 Kiel Schleswig-Holsteinischer Landtag Der Vorsitzenden des Innen- und Rechtsausschusses Haus & Grund

Mehr

Gesetzentwurf zur LBO-Novelle Vorschriften zum barrierefreien Bauen Änderungen nach Anhörung

Gesetzentwurf zur LBO-Novelle Vorschriften zum barrierefreien Bauen Änderungen nach Anhörung Gesetzentwurf zur LBO-Novelle 2017 Vorschriften zum barrierefreien Bauen Änderungen nach Anhörung Sitzung des Landesteilhabebeirates am 11. Mai 2017 Sachstand des Bremischen Aktionsplanes zur Umsetzung

Mehr

LBO-Novelle Die wesentlichen Änderungen. Forum Planen Bauen. Freiburg, RA Dr. Björn Reith

LBO-Novelle Die wesentlichen Änderungen. Forum Planen Bauen. Freiburg, RA Dr. Björn Reith LBO-Novelle 2015 Die wesentlichen Änderungen Forum Planen Bauen Freiburg, 23.04.2015 RA Dr. Björn Reith Übersicht I. Ziele und Inkrafttreten der LBO-Novelle 2015 II. III. Umgang mit vor Inkrafttreten eingeleiteten

Mehr

Satzung über die Bestimmung der Ablösebeträge für Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der Gemeinde Rangsdorf vom

Satzung über die Bestimmung der Ablösebeträge für Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der Gemeinde Rangsdorf vom Satzung über die Bestimmung der Ablösebeträge für Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der Gemeinde Rangsdorf vom 30.01.2007 Rechtsgrundlagen Aufgrund des 5 Abs. 1 i.v.m. 35 Abs. 2 Nr. 10 der Gemeindeordnung

Mehr

Barrierefreiheit von Gebäuden

Barrierefreiheit von Gebäuden Barrierefreiheit von Gebäuden Die Bundesrepublik Deutschland hat die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 24.02.2009 ratifiziert. Damit sind die Inhalte des Übereinkommens wie

Mehr

Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung

Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Beck-Rechtsberater Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Bauplanungsrecht. Bauordnungsrecht Baunachbarrecht Von Dr. Michael Hauth, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der

Mehr

Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht. - HBO aktueller Stand - hessische Besonderheiten. Hessischer Brandschutztag

Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht. - HBO aktueller Stand - hessische Besonderheiten. Hessischer Brandschutztag Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht - HBO 2018 - aktueller Stand - hessische Besonderheiten Erich Allgeier, MR a.d. http://starweb.hessen.de/cache/drs/19/9/05379.pdf Aktueller Stand des

Mehr

Die NBauO-Novelle 2012

Die NBauO-Novelle 2012 Die NBauO-Novelle 2012 Wesentliche Änderungen im Überblick Entwurfsverfasserveranstaltung 6. Juli 2012 Begrüßung Richard Eckermann Dezernent für Ordnung, Bauen und Umwelt Dominik Vinbruck Leiter des Bauordnungsamts

Mehr

45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN , ,

45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN , , TOP 74.3.1 45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN 18024-1, 18040-1, 18040-2 1 Rechtsgrundlagen, BGG "Behindertengleichstellungsgesetz vom 27. April

Mehr

Rechtliche Grundlagen des Planens und Bauens

Rechtliche Grundlagen des Planens und Bauens Rechtliche Grundlagen des Planens und Bauens Übung: Ausgewählte Fragen des Bauordnungsrechts Gebäudekunde 1 SP B1 1 Material / Unterlagen Aufgabenstellung Organisatorisches 2 Anzuwendende rechtliche Grundlagen:

Mehr

Umweltrecht aktuell 2017

Umweltrecht aktuell 2017 Umweltrecht aktuell 2017 Neues aus dem Immissionsschutzrecht Ministerialrat Klaus-Michael Nernheim Niedersächsisches Ministerium Übersicht Änderungen in der 4. BImSchV Umsetzung der EU-Seveso-III-Richtlinie

Mehr

Inhalt: Bauaufsichtliches Verfahren für Feuerungsanlagen, Wärmepumpen sowie für Behälter und Leitungen für brennbare Gase Drucken

Inhalt: Bauaufsichtliches Verfahren für Feuerungsanlagen, Wärmepumpen sowie für Behälter und Leitungen für brennbare Gase Drucken Inhalt: Bauaufsichtliches Verfahren für Feuerungsanlagen, Wärmepumpen sowie für Behälter und Leitungen für brennbare Gase Drucken Erlass vom 1 Begriffe 2 Baugenehmigungsverfahren 3 Bauzustandsbesichtigungen

Mehr

Hansestadt Stade. Servicegarantie Abteilung Bauaufsicht und Denkmalschutz. 18. Mai 2017

Hansestadt Stade. Servicegarantie Abteilung Bauaufsicht und Denkmalschutz. 18. Mai 2017 18. Mai 2017 1 I. Servicegarantien 1. Frühzeitige Beratung 2. Bauantrag 3. Schnelle Baugenehmigung II. Rahmenbedingungen - Schnelle Baugenehmigung 1. Vollständige Unterlagen 2. Genehmigungsfähigkeit 3.

Mehr

Bauen in Bayern. Die neue Bayerische Bauordnung Informationen für den Bauherrn

Bauen in Bayern. Die neue Bayerische Bauordnung Informationen für den Bauherrn Bauen in Bayern Die neue Bayerische Bauordnung 2008 Informationen für den Bauherrn Kompetente Unterstützung durch die Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Mit dem Bau, Umbau oder Sanierung einer

Mehr

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Entstehung und Ziele der neuen Störfall-Verordnung

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Entstehung und Ziele der neuen Störfall-Verordnung Entstehung und Ziele der neuen Störfall-Verordnung Umweltallianz Hessen, Erfahrungsaustausch StörfallV, Kassel 26.9.2017, Gerald Nitschke HMUKLV 2 3 NaOCL HCL 4 Gliederung Historie der Umsetzung Wesentliche

Mehr

Titel: Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Normgeber: Niedersachsen Amtliche Abkürzung: NBauO Gliederungs-Nr.: Normtyp: Gesetz

Titel: Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Normgeber: Niedersachsen Amtliche Abkürzung: NBauO Gliederungs-Nr.: Normtyp: Gesetz Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Landesrecht Niedersachsen Titel: Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Normgeber: Niedersachsen Amtliche Abkürzung: NBauO Gliederungs-Nr.: 21072 Normtyp: Gesetz Niedersächsische

Mehr

Grundlagen Barrierefreiheit? Kriterien! - in der allgemein üblichen Weise. - ohne besondere Erschwernis. - grundsätzlich ohne fremde Hilfe

Grundlagen Barrierefreiheit? Kriterien! - in der allgemein üblichen Weise. - ohne besondere Erschwernis. - grundsätzlich ohne fremde Hilfe Grundlagen Barrierefreiheit? Kriterien! - in der allgemein üblichen Weise - ohne besondere Erschwernis - grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar Grundlagen Ebenen - UN-Konvention - Gleichstellungsgesetz

Mehr

Barrierefreiheit im Bauordnungsrecht

Barrierefreiheit im Bauordnungsrecht 97. Sitzung der Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen Barrierefreiheit im Bauordnungsrecht Dipl.-Ing. Bauassessor Georg Thomys Stadt Lüdenscheid Leiter Dipl.-Ing. Bauassessor Georg Thomys

Mehr

Folgende kleinteilige Änderungen sind nicht in den Folien enthalten: Ergänzung der Grundsätze und des Belangekataloges:

Folgende kleinteilige Änderungen sind nicht in den Folien enthalten: Ergänzung der Grundsätze und des Belangekataloges: 1 - Anpassung des Städtebaurechts an die Vorgaben der UVP Richtlinie (Richtlinie 2014/52/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die

Mehr

Öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Kleinwindkraftanlagen

Öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Kleinwindkraftanlagen Öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Kleinwindkraftanlagen Rechtsanwalt Fabian Gerstner München, den 25.07.2012 Einführung praktische Bedeutung von Kleinwindkraftanlagen

Mehr

Existenzgründungen aus Hochschulen Thema: Standortwahl

Existenzgründungen aus Hochschulen Thema: Standortwahl Referent: Mario Neuneier Dipl. Verwaltungswirt (FH) Dipl. Verwaltungsbetriebswirt (VWA), Amt für Gymnasialstraße 1-3, 56068 Koblenz Tel: 0261-129-1954 Agenda 1.) Genehmigungsverfahren für Betriebsstandorte

Mehr

Vorlesungsgliederung. - Zweiteilung des Baurechts: Bauplanungsrecht mit Städtebaurecht einerseits, Bauordnungsrecht

Vorlesungsgliederung. - Zweiteilung des Baurechts: Bauplanungsrecht mit Städtebaurecht einerseits, Bauordnungsrecht Vorlesung Baurecht WS 2016/2017 Prof. Dr. Thomas Roeser Vorlesungsgliederung Einführung in das Baurecht - Zweiteilung des Baurechts: Bauplanungsrecht mit Städtebaurecht einerseits, Bauordnungsrecht andererseits

Mehr

Berücksichtigung von Störfallbetrieben im Baugenehmigungsverfahren

Berücksichtigung von Störfallbetrieben im Baugenehmigungsverfahren Berücksichtigung von Störfallbetrieben im Baugenehmigungsverfahren Wintertagung der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im DAV Landesgruppe Nordrhein-Westfalen Münster, 30.11.2018 Dr. Daniel Wörheide

Mehr

Änderungsantrag. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Änderungsantrag. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13784 14.12.2016 Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP zum Gesetzentwurf der Landesregierung Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung

Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Beck-Rechtsberater im dtv 5615 Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Baunachbarrecht von Prof. Dr. Michael Hauth 9. Auflage Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Hauth wird

Mehr

GICON Workshop 16. März Neue gesetzliche Regelungen in der Umwelt- und Genehmigungsplanung 2017

GICON Workshop 16. März Neue gesetzliche Regelungen in der Umwelt- und Genehmigungsplanung 2017 GICON Workshop 16. März 2017 Neue gesetzliche Regelungen in der Umwelt- und Genehmigungsplanung 2017 Novellierung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung Doris Grahn GICON 1 UVP-ÄndRL vom 25.04.2014

Mehr

Zu Ihrem Schreiben vom 23. März 2018 und dem oben näher bezeichneten Gesetzentwurf nehmen wir wie folgt Stellung:

Zu Ihrem Schreiben vom 23. März 2018 und dem oben näher bezeichneten Gesetzentwurf nehmen wir wie folgt Stellung: Haus & Grund NRW - Aachener Straße 172-40223 Düsseldorf An den Präsidenten des Landtages Nordrhein-Westfalen Landtag NRW Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf per E-Mail: anhoerung@landtag.nrw.de Haus

Mehr

Info-Blatt: Bauordnungsrecht

Info-Blatt: Bauordnungsrecht Info-Blatt: Bauordnungsrecht Allgemeines zum Baurecht Das Baugesetzbuch (BauGB) ist ein Bundesgesetz und beinhaltet im Wesentlichen die Regelungen des Bauplanungsrechts. Von praktischer Bedeutung sind

Mehr

In Berlin gibt es derzeit keine Garagenverordnung, die die. Voraussetzungen für Stellplätze

In Berlin gibt es derzeit keine Garagenverordnung, die die. Voraussetzungen für Stellplätze Baden- Württemberg Bauantrag oder genehmigungsfreies Bauen? Maximale Grundfläche 30 m² Voraussetzungen für Stellplätze Breite: mind. 2,50m, Garagen Tiefe (Länge): mind. 5m Mindestabstände zwischen Garage

Mehr

Bauordnung Berlin 2017

Bauordnung Berlin 2017 Dipl.-Ing. Joachim Wanjura Dipl.-Ing.(FH) Stefan Kaluza Newsletter 07/16 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Beratende Ingenieure Von-der-Gablentz-Straße 19 D-13403 Berlin (Reinickendorf) Telefon

Mehr

Antrag auf Baugenehmigung. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach 66 LBauO

Antrag auf Baugenehmigung. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach 66 LBauO Anlage 1 Zutreffendes ankreuzen bzw. ausfüllen Antrag auf Baugenehmigung Eingangsvermerk: Bauaufsichtsbehörde Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach 66 LBauO Vorlage der

Mehr

Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des Brandschutzes durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW

Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des Brandschutzes durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW Anwendungsbereich Im Bereich eines B-Plans bedürfen geringer und

Mehr

Örtliche Bauvorschrift

Örtliche Bauvorschrift Örtliche Bauvorschrift Die Gemeinde Oberaudorf erlässt aufgrund Art. 81 Abs. l Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBI. S. 588), zuletzt geändert

Mehr

Stadt Koblenz Wirtschaftsförderung

Stadt Koblenz Wirtschaftsförderung Referent: Mario Neuneier Dipl. Verwaltungswirt (FH) Dipl. Verwaltungsbetriebswirt (VWA), Gymnasialstraße 1-3, 1 56068 Koblenz Tel: 0261-129 129-19541954 Agenda 1.) Genehmigungsverfahren für Betriebsstandorte

Mehr

Die neue Novelle der Landesbauordnung NRW Teile I-IV Dr. Claas Birkemeyer. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite 1 September 2018

Die neue Novelle der Landesbauordnung NRW Teile I-IV Dr. Claas Birkemeyer. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite 1 September 2018 Die neue Novelle der Landesbauordnung NRW Teile I-IV Dr. Claas Birkemeyer Die Novelle der Bauordnung NRW Seite 1 September 2018 Agenda I. Einleitung, Übergangsvorschriften, Neue Begriffe II. Gebäudeklassen,

Mehr

ARBEITSGEMEINSCHAFT DER KOMMUNALEN LANDESVERBÄNDE

ARBEITSGEMEINSCHAFT DER KOMMUNALEN LANDESVERBÄNDE ARBEITSGEMEINSCHAFT DER KOMMUNALEN LANDESVERBÄNDE (federführend 2015) Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag Reventlouallee 6 24105 Kiel Schleswig-Holsteinischer Landtag Innen- und Rechtsausschuss Postfach

Mehr

Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU. Bauanträge in Bremen

Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU. Bauanträge in Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/110 S Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode 20.03.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Bauanträge in Bremen Antwort des Senats auf die Kleine

Mehr

Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner. Immissionsschutz

Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner. Immissionsschutz Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Immissionsschutz Standortsicherung Standorterweiterung Kanzlei des Jahres für Umwelt- und Planungsrecht 2 Immissionsschutz Standortsicherung und Standorterweiterung

Mehr