Neue Bauordnung NRW. HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbb. Fortbildungsveranstaltung des BDA am

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1 Neue Bauordnung NRW HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Fortbildungsveranstaltung des BDA am 1

2 BauO NRW 2018 Baurechtsmodernisierungsgesetz 2018 vom (BauModG 2018) Fundstelle: d_id=17178&sg=0 Ursprünglich: 90 BauO NRW 2016 Inkrafttreten 6 Monate nach Verkündigung: Vorschriften betr. allgemeine Anforderungen, Bauarten, Bauprodukte usw. Inkrafttreten im Übrigen: 12 Monate nach Verkündigung Moratorium vom : Aufschub um weitere 12 Monate BauModG 2018: Inkrafttreten am : wenige Vorschriften Inkrafttreten am : im Übrigen 2 Neue BauO 2019

3 Anlass der Änderung: 4 große Ziele 1. Bauordnungsrecht vereinfachen 2. Baukosten reduzieren 3. Verfahren beschleunigen 4. Wohnungsbau fördern Ziel: Bauen in NRW soll schneller, kostengünstiger und digitaler werden! Außerdem stärkere Orientierung an der Musterbauordnung (MBO), somit Annäherung an die Bauordnung der anderen Bundesländer, insb. Bayern und Hessen. 3

4 Wichtigste Änderungen: Stichworte Abstandsflächen Definition des Vollgeschosses Brandschutz Barrierefreies Bauen Stellplätze Genehmigungsverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung Gebäudeklassen 4

5 Vor dem eingeleitete Verfahren Maßgeblich ist 90 Abs. 4 BauO NRW 2018: Grundsatz: Es gilt immer das Recht, welches bei Genehmigungserteilung gilt! aber: 90 Abs. 4 BauO NRW spricht nicht von Anträgen, sondern Bauvorlagen. Dies bedeutet, wenn die Bauvorlagen vor dem vollständig und ohne erhebliche Mängel eingereicht worden sind, ist altes Recht maßgeblich. Anderenfalls erfolgt die Bescheidung nach BauO NRW

6 Gebäudeklassen: 2 Abs. 3 BauO NRW 2018 Gebäudeklasse 1: Freistehende Gebäude Höhe bis zu 7 m Nicht mehr als 2 Nutzungseinheiten Insgesamt nicht mehr als 400 m² z. B. freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser Oder: freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und Gebäude vergleichbarer Nutzung 6

7 Gebäudeklassen: 2 Abs. 3 BauO NRW 2018 Gebäudeklasse 2: Höhe bis zu 7 m Nicht mehr als 2 Nutzungseinheiten Insgesamt nicht mehr als 400 m² z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser als Reihenhäuser 7

8 Gebäudeklassen: 2 Abs. 3 BauO NRW 2018 Gebäudeklasse 3: Sonstige Gebäude Höhe bis zu 7 m z. B. Mehrfamilienhaus, Bürogebäude 8

9 Gebäudeklassen: 2 Abs. 3 BauO NRW 2018 Gebäudeklasse 4: Höhe bis zu 13 m Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² z. B. Mehrfamilienhaus, Ärztehaus 9

10 Gebäudeklassen: 2 Abs. 3 BauO NRW 2018 Gebäudeklasse 5: Sonstige Gebäude Einschließlich unterirdischer Gebäude 10

11 Definition des Vollgeschosses: 2 Abs. 6 BauO NRW 2018 Vollgeschosse: Oberirdische Geschosse, die eine lichte Höhe von 2,30 m haben. Über mehr als ¾ der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses 11

12 Definition des Vollgeschosses: 2 Abs. 6 BauO NRW 2018 Höhe: nicht OKFFB OKFFB, sondern lichte Höhe Keine Sonderregel für Geschosse mit geneigten Dachflächen Keine Sonderregel für Staffelgeschosse 12

13 Definitionen Vollgeschoss vs. Aufenthaltsraum: 46 Abs. 1 BauO NRW 2018 Aufenthaltsräume müssen eine lichte Höhe von 2,40 m haben. Ausnahme: in Gebäudeklassen 1 und 2 kann eine lichte Höhe von 2,30 m gestattet werden 13

14 Definitionen Vollgeschoss vs. Aufenthaltsraum: 46 Abs. 1 BauO NRW 2018 Lichte Höhe von 2,20 m genügt für Aufenthaltsräume: im Dachraum im Kellergeschoss für Teile von Aufenthaltsräumen Dachschräge: lichte Höhe von 2,20 m über mindestens der Hälfte der Grundfläche (Raumteile mit lichter Höhe bis 1,50 m bleiben außer Betracht) 14

15 Definitionen Vollgeschoss: 2 Abs. 6 BauO NRW

16 Vollgeschossbegriff: Anwendung Im Bauplanungsrecht OVG Münster, Beschl. v A 2937/15: Es gilt der Vollgeschossbegriff zum Zeitpunkt der Auslegung des Bebauungsplanentwurfs 34 BauGB: Einfügen nach Art und Maß der baulichen Nutzung: Höhe und äußeres Erscheinungsbild sind auch relevant 16

17 Wichtige Änderungen: Abstandsflächen Grundsätzlich: Reduzierung Wegfall des Schmalseitenprivilegs 17

18 Abstandsflächen ( 6 BauO NRW 2018): Grundsatz Vor Außenwänden Gebäuden freizuhalten Ausnahmen: Nach Planungsrecht muss an die Grenze gebaut werden. Es darf an die Grenze gebaut werden, wenn gesichert ist, dass auf dem Nachbargrundstück ohne Grenzabstand gebaut wird. Abstandsflächen auch für andere Anlagen: höher als 2 m über der Geländeoberfläche mit Wirkungen wie von Gebäuden höher als 1 m über der Geländeoberfläche und zum Betreten von Menschen geeignet 18

19 Abstandsflächen ( 6 BauO NRW 2018): Tiefe 0,4 H, mindestens 3 m in MK- und MU-Gebieten vor öff. Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen: 0,2 H, mindestens 3 m Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als 3 oberirdischen Geschossen: 3 m 19

20 Abstandsflächen: Dachgauben Privilegierte Dachgauben: 6 Abs. 4 Satz 7 Nr. 2 BauO NRW Gesamtlänge beträgt bis zur Hälfte der darunterliegenden Gebäudewand Dachgaube steht nicht auf der Außenwand kein Dachaustritt oder Terrasse vor der Gaube Unterordnung im Verhältnis zur Dachfläche Lösen keine eigenen Abstandsflächen aus 20

21 Abstandsflächen: Dachgauben Ausnahmeregelung für nicht privilegierte Dachgauben: 6 Abs. 6 Nr. 3 BauO NRW Bei der Bemessung von Abstandsflächen bleiben außer Betracht bei Gebäuden an der Grundstücksgrenze die Seitenwände von Vorbauten und Dachaufbauten, auch wenn sie nicht an der Grundstücksgrenze errichtet werden Aber wohl: Gebäudeteil muss sich gegenüber der Dachfläche unterordnen 21

22 Abstandsflächen: Zulässig in den Abstandsflächen und ohne eigene Abstandsflächen ( 6 Abs. 8 BauO NRW) Nr. 1: Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Feuerstätten bis zu 30 m³ Brutto- Rauminhalt mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m, auch wenn sie über einen Zugang zu einem anderen Gebäude verfügen Gesamtlänge je Nachbargrenze höchstens 9 m, zu allen Nachbargrenzen insgesamt höchstens 15 m 22

23 Abstandsflächen: Zulässig in den Abstandsflächen und ohne eigene Abstandsflächen ( 6 Abs. 8 BauO NRW) 30-m³-Grenze gilt für Gebäude ohne Aufenthaltsräume Feuerstätten bis zu 30 m³ Aufenthaltsräume sind: Wohn- und Schlafräume, Büros, Werkstätten, Verkaufsräume, Gaststätten, Arztpraxen keine Aufenthaltsräume sind: Flure, Treppenräume, Spitzdächer, Bäder, Toiletten, Abstellräume 23

24 Abstandsflächen: Ersatzneubau ( 6 Abs. 12 Satz 2 BauO NRW) In überwiegend bebauten Gebieten an Stelle eines Gebäudes, das die Abstandsflächen nicht einhält aber Bestandsschutz genießt kann gestattet werden, dass ein nach Kubatur gleichartiges Gebäude errichtet wird, wenn das Vorhaben ansonsten dem öffentlichen Recht entspricht und die Rechte der Angrenzer nicht nachteilig betroffen werden 24

25 Brandschutz: allgemeine Vorschrift 14 BauO NRW Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Zur Brandbekämpfung muss eine ausreichende Wassermenge zur Verfügung stehen. 25

26 Brandschutz: Einzelvorschriften in den BauO NRW Vollständige Neuregelung Anpassung an die Musterbauordnung Einführung der Gebäudeklassen

27 Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen feuerhemmend hochfeuerhemmend feuerbeständig 30 min 60 min 90 min 27

28 Brandschutz: Holz als Baustoff Holz aus Baustoff (Massivholzbau) wird auch in den Gebäudeklassen 4 und 5 ermöglicht Bau- und Werkstoff Holz kommt große ökologische und klimapolitische Bedeutung zu. Neuregelung in 26 Abs. 3 BauO NRW 28

29 Brandschutz: Holz als Baustoff Decken sowie tragende und aussteifende Wände und Stützen, die in F60 oder F90 ausgeführt werden müssen, dürfen aus brennbaren Baustoffen (z. B. Holz) bestehen, soweit F60 bzw. F90 nachweislich erreicht wird. Zusätzlich: Nachweis erforderlich, dass Feuer und Rauch nicht über Grenzen von Brand- oder Rauchschutzbereichen (insbesondere Geschosstrennungen) hinweg übertragen werden können. 29

30 Brandschutz: brennbare Dämmstoffe 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BauO NRW Brennbare Dämmstoffe nur in nichtbrennbaren geschlossenen, linien- oder stabförmigen Profilen der Fassadenkonstruktion Keine Verwendung in flächigen Paneelen Konsequenz aus Hochhausbrand in London

31 Barrierefreies Bauen ( 49 BauO NRW) Das Gesetz fasst die Vorschriften zur Barrierefreiheit neu! Barrierefrei sind bauliche Anlagen gemäß 2 Abs. 10 BauO, soweit sie für alle Menschen, insb. für Menschen mit Behinderungen, in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. 31

32 Barrierefreies Bauen ( 49 Abs. 1 BauO) Daraus folgt: Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ab Gebäudeklasse 3 (Häuser bis 7,0 m Höhe + mehr als zwei Nutzungseinheiten) müssen künftig barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein, wobei die Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen (R-Quote) entfällt. Abstellflächen und räume für Kinderwagen und Mobilitätshilfen sind ebenfalls in leicht erreichbarer und barrierefreier Art und Weise herzustellen. Ab vier Wohnungen ist auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem geeigneten und öffentlichrechtlich gesicherten Grundstück ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzulegen, welcher barrierefrei erreichbar sein muss; damit wohl nicht auch nutzbar? 32

33 Barrierefreies Bauen ( 49 Abs. 2 BauO NRW) Öffentlich zugängliche Anlagen müssen im erforderlichen Umfang barrierefrei sein. Dies bedeutet, dass nicht sämtliche Räume barrierefrei sein müssen, sondern es muss vielmehr eine Bedarfsprognose erstellt werden. Die ArbStättV bleibt unberührt. Um einheitliche Anforderungen an die Umsetzung der Barrierefreiheit zu gewährleisten, soll die DIN-Norm unter Berücksichtigung einzelner dort geregelter Sachverhalte durch Verwaltungsvorschrift als technische Baubestimmung eingeführt werden, wohl vergleichbar der TA-Lärm etc. P: Die Definition der Barrierefreiheit in 2 Abs. 10 BauO geht über die DIN-Norm hinaus ( alle Menschen). 33

34 Barrierefreies Bauen ( 49 Abs. 3 BauO NRW) Ausnahmen sind aber bei schwierigen Geländeverhältnissen oder ungünstiger Bebauung und unverhältnismäßigem Mehraufwand möglich! aber: Diese Ausnahmen beschränken sich grundsätzlich auf Teile des Gebäudes oder die technischen Einrichtungen, z.b. Aufzüge, für die die Ausnahmetatbestände zutreffen (Die Absätze 1 und 2 gelten jeweils nicht, soweit die Anforderungen.). 34

35 Aufzüge ( 39 BauO NRW), Treppen ( 34 BauO NRW) Nach dem neuen 39 Abs. 4 S. 2 BauO genügt es, wenn einer der notwendigen Aufzüge von der öffentlichen Verkehrsfläche und von allen Wohnungen in dem Gebäude aus barrierefrei erreichbar ist. Dieser muss also nicht, wie nach dem bisherigen Absatz 4 S. 3 vorgesehen, mit dem Aufzug identisch sein, der für Krankentragen und Rollstühle geeignet ist. 39 Abs. 4 S. 5 BauO wird neben der Aufstockung des Gebäudes um den Fall der Nutzungsänderung erweitert. Gemäß 34 Abs. 5 BauO wird der nachträgliche Einbau von Treppenliften ermöglicht. 35

36 Stellplätze: 48 BauO NRW Grundsatz: Pflicht zur Herstellung von notwendigen Stellplätzen bzw. Garagen bei der Errichtung von baulichen Anlagen, wenn und soweit unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse und des ÖPNV Zu- und Abgangsverkehr mittels Kfz zu erwarten ist Insoweit keine Änderung Neu: Weitergehende Regelungsmöglichkeiten der Kommunen 36

37 Stellplätze: 48 BauO NRW Ermächtigung an das MHKBG zum Erlass einer Stellplatzverordnung: Festschreibung des unverzichtbaren Minimums an Stellplätzen Satzungsbefugnis der Gemeinden: 48 Abs. 3 BauO NRW durch Bebauungsplan oder durch örtliche Bauvorschrift ( 89 BauO NRW) 37

38 Stellplätze: Satzungsbefugnis der Gemeinden Herstellungspflicht bei Errichtung der Anlage Herstellungspflicht des Mehrbedarfs bei Änderungen oder Nutzungsänderungen Beschränkung der Herstellungspflicht auf Teile des Gemeindegebietes bzw. bestimmte Fälle Verzicht auf die Herstellung von notwendigen Garagen oder Stellplätzen u. a. bei nachträglichem Dachgeschossausbau oder Aufstockung 38

39 Stellplätze: Satzungsbefugnis der Gemeinden Untersagung der Herstellung Stellplätze mit Ladestation für E- Fahrzeuge Ablösung der Herstellungspflicht notwendig: Bestimmung von Standort Größe Zahl Beschaffenheit der Stellplätze in Abhängigkeit von der Nutzung 39

40 Genehmigungsverfahren 64 bis 79 BauO NRW (allgemein) Der Bauherr ist nunmehr alleine für die Baubeginnanzeige verantwortlich, 74 Abs. 9 BauO NRW. Mit Baubeginnanzeige sind der Bauaufsichtsbehörde bereits schriftliche Erklärungen staatlich anerkannter Sachverständiger vorzulegen, wonach sie zur stichprobenhaften Kontrolle der Bauausführung beauftragt wurden. Dies geht über die bisherige Benennung" hinaus. 40

41 Genehmigungsverfahren (allgemein) Mit dem Gesetz wird der Zeitraum für die Durchführung einer Vollständigkeitsprüfung von eingereichten Bauvorlagen durch die Bauaufsichtsbehörde auf zwei Wochen erhöht. Neu ist ferner, dass die Bauaufsichtsbehörde die Bauherrschaft unter Nennung der Gründe und unter Setzung einer angemessenen Frist (max. 2 Monate) zur Nachbesserung aufzufordern hat, wenn die Unterlagen unvollständig oder mit Mängeln behaftet sind. Werden die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist behoben, gilt der Antrag als zurückgenommen, 71 BauO NRW. 41

42 Genehmigungsverfahren (allgemein) Der Bauantrag kann künftig auch elektronisch eingereicht werden, wenn die Behörde diesen Zugang eröffnet, 70 BauO NRW. Ferner wird an der im Koalitionsvertrag vereinbarten Veröffentlichung der Genehmigungsdauer bei den einzelnen Bauaufsichtsbehörden festgehalten; Zweck? Beschleunigung des Verfahrens? Warum dann keine Genehmigungsfiktion? 42 Titel des Vortrags

43 Prüfungsumfang ( 64 BauO NRW) Achtung: Änderungen im vereinfachten Genehmigungsverfahren (Prüfungsumfang auf 47 Abs. 4 und 49 BauO NRW 2018 erweitert!) Darstellung in den Bauvorlagen (Novelle der BauPrüfVO NRW): Barrierefreiheitskonzept ( 9a BauPrüfVO gilt erst ab 2020) Musterplanzeichen (z.b. Leitsystem (S) taktile Elemente, Ausstattung von Aufzügen) 43

44 Referentielle Baugenehmigung ( 66 Abs. 5, 6 BauO NRW) Bei einem seriellen Bauvorhaben innerhalb desselben Bebauungsplans wird nur für ein Gebäude (Referenzgebäude) das einfache Genehmigungsverfahren durchgeführt, die darauf basierenden Bezugsgebäude werden nur angezeigt. Es muss mindestens zwei Bezugsgebäude und ein Referenzgebäude geben; gespiegelte Gebäude, wie z.b. Doppelhaushälften dürften nicht unter die referentielle Baugenehmigung fallen. Die Bezugsgebäuden dürften wohl innerhalb eines Zeitrahmens von 3-5 Jahren errichtet werden müssen. 44

45 Referentielle Baugenehmigung ( 66 Abs. 5, 6 BauO NRW) P: Die Gefahr von Abweichungen der jeweiligen Grundstücke, wodurch es bei den Bezugsgebäuden zu Verstößen von GFZ oder Abstandsflächen kommen kann, liegt beim Bauherren. Diese referentielle Baugenehmigung ist abzugrenzen von der Typengenehmigung, welche nunmehr in 66 Abs. 1 bis 4 BauO geregelt ist. Insbesondere entbindet eine Typengenehmigung nicht von der Verpflichtung, eine Baugenehmigung ( 74 BauO) oder eine Zustimmung nach 79 BauO einzuholen. 45

46 Freistellungsverfahren ( 63 BauO NRW) Das bisherige Freistellungsverfahren wird beibehalten. Das Freistellungsverfahren lässt sich grundsätzlich in zwei Gruppen einordnen: die Anzeigeverfahren und die Genehmigungsfreistellungen Am Ende beider Verfahren steht keine Genehmigungsentscheidung!

47 Genehmigungsfreie Bauvorhaben ( 62 BauO NRW) Künftig sind Gebäude bis zu einem Brutto-Rauminhalt von 75 Kubikmetern (anstatt wie bisher 30 Kubikmetern) genehmigungsfrei, 62 Abs. 1 lit. a BauO. 62 Abs. 1 lit. g BauO wird um Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis zu 30 qm Grundfläche, Wintergärten bis 30 qm Bruttogrundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit einem Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze erweitert. 47

48 Genehmigungsfreie Bauvorhaben ( 62 BauO NRW) Absatz 2 wird wie folgt ergänzt: Nicht genehmigungsbedürftig ist eine zeitlich begrenzte Änderung der Nutzung von Räumen zu Übernachtungszwecken im Rahmen von erzieherischen, kulturellen, künstlerischen, politischen und sportlichen Veranstaltungen. 33 ist zu beachten. Damit wird auf die bisherige Rechtslage reagiert, wonach die typische Übernachtung in Schulen, Kindertagesstätten etc. eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellte, wenn die Nutzung zur Übernachtung zuvor nicht mit genehmigt worden war. 48

49 Andere Gestattungsverfahren, 61 BauO NRW Der Vorrang anderer Gestattungsverfahren wird deutlich ausgeweitet, u.a. bei: wasserrechtlich relevanten Anlagen in, an, über und unter oder an oberirdischen Gewässern, straßenverkehrsrechtlich relevante Werbeanlagen, spätere Zuständigkeit der Bauaufsicht bleibt unberührt! 49

50 Abweichungen: 69 BauO NRW Bei Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange Ermessensentscheidung 50

51 Abweichungen: 69 BauO NRW Abweichungen sind zuzulassen (gebundene Entscheidung), wenn sie der Verwirklichung von Vorhaben zur Einsparung von Wasser oder Energie oder der Schaffung oder Erneuerung von Wohnraum dienen 51

52 Abweichungen: Antragstellung Gesonderter schriftlicher Antrag erforderlich: Abweichung nach 69 Abs. 1 BauO NRW Ausnahme vom Bebauungsplan Befreiung vom Bebauungsplan Antrag ist schriftlich zu begründen. 52

53 Angrenzer- und Öffentlichkeitsbeteiligung: 72 BauO NRW 72 BauO NRW wird insgesamt mit folgendem Aufbau neu strukturiert: Absatz 1 : Regelt die Erforderlichkeit der Nachbarbeteiligung Absatz 2: Bestimmt, dass die Nachbarbeteiligung bei Zustimmung der Nachbarn entfällt Absatz 3: Bestimmt, wann eine Öffentlichkeitsbeteiligung möglich oder erforderlich ist Absatz 4: Nennt die Inhalt der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung Absatz 5: Regelt die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung Absatz 6: Bekanntmachung der Entscheidung durch öffentliche Bekanntmachung Absatz 7: Beteiligung des Behindertenbeauftragten bei 49 Abs. 2

54 Angrenzer- und Öffentlichkeitsbeteiligung: 72 BauO NRW Neu: Öffentlichkeitsbeteiligung Fakultative Öffentlichkeitsbeteiligung: Bei baulichen Anlagen, die geeignet sind, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, zu benachteiligen oder zu belästigen Auf Antrag des Bauherrn Nach Ermessen 54

55 Angrenzer- und Öffentlichkeitsbeteiligung: 72 BauO NRW Antrag und Bauvorlagen sind öffentlich auszulegen Ausnahme: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dauer: 1 Monat Einwendungen möglich bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Danach: Präklusion 55

56 Angrenzer- und Öffentlichkeitsbeteiligung: 72 BauO NRW Notwendige Öffentlichkeitsbeteiligung: Seveso-III-Richtlinie (Richtlinie 96/82/EG) Bestimmte größere und insbesondere öffentlich zugängliche Bauvorhaben Die innerhalb des Sicherheitsabstands eines Betriebsbereiches eines Seveso-III- Betriebes liegen 56

57 Wurden die Ziele der Änderung erreicht? 1. Bauordnungsrecht vereinfachen 2. Baukosten reduzieren 3. Verfahren beschleunigen 4. Wohnungsbau fördern Ziel: Bauen in NRW soll schneller, kostengünstiger und digitaler werden! stärkere Orientierung an der Musterbauordnung (MBO) 57

58 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Norbert Reuber Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Daniela Mechelhoff Rechtsanwältin Fachanwältin für Verwaltungsrecht HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Sachsenring Köln Telefon: +49 (0)2 21 / /159 Telefax: +49 (0)2 21 / / rb@hwhlaw.de, dm@hwhlaw.de Internet: 58

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