Die NBauO-Novelle 2012

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1 Die NBauO-Novelle 2012 Wesentliche Änderungen im Überblick Entwurfsverfasserveranstaltung 6. Juli 2012

2 Begrüßung Richard Eckermann Dezernent für Ordnung, Bauen und Umwelt Dominik Vinbruck Leiter des Bauordnungsamts Arend Bewernitz Leiter des Technischen Sachgebiets

3 Inhalte NBauO 2012 im Überblick Bauanträge mit Servicegarantien Abschließende Hinweise und Fragen

4 NBauO 2012 im Überblick DER LANDKREIS OSTERHOLZ

5 Niedersächsische Bauordnung 2012 Änderung der NBauO seit 2006 angestrebt Stärkere Anlehnung an die Musterbauordnung Gleichzeitig sind spezifische Eigenheiten der NBauO beibehalten NBauO 2012 im März 2012 beschlossen und im April 2012 verkündet Inkrafttreten der vollständigen NBauO 2012 zum Einige Teile der NBauO gelten bereits seit dem

6 Überblick wesentliche Änderungen Materielles Bauordnungsrecht Inhalte Gebäudeklassen ( 2 Abs. 3) Sonderbauten ( 2 Abs. 5) Grenzabstände ( 5-7) Rauchwarnmelder ( 44 Abs. 5) Barrierefreie Zugänglichkeit & Benutzbarkeit baulicher Anlagen ( 49) Kinderspielplätze ( 9 Abs. 3) Notwendige Einstellplätze ( 47) Örtliche Bauvorschriften ( 84)

7 Überblick wesentliche Änderungen Formelles Bauordnungsrecht Verfahren Verfahrensfreie Baumaßnahmen, Abbruchanzeige ( 60) Sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen ( 62) Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren ( 63) Vollverfahren ( 64) Abweichungen ( 66)

8 Überblick wesentliche Änderungen Bautechnische und sonstige Nachweise ( 65) Standsicherheitsnachweis Brandschutz Schall- und Wärmeschutz Beispiel Nachweise zum Brandschutz sind u. a. für Wohngebäude der Gebäudeklassen 4-5 sowie sonstige Gebäude der Klassen 3-5 erforderlich ( 65 Abs. 2 und 3)

9 Überblick wesentliche Änderungen Pflichtbauleiterin /Pflichtbauleiter ( 55) Benennung einer verantwortlichen Person auf der Baustelle Stellt die ordnungsgemäße Durchführung sicher Direkter Ansprechpartner für Gemeinde und Bauaufsicht

10 Seit April 2012 gültige Vorschriften Auf Ebene des Landkreises und der Gemeinden Abstandsflächen ( 5-7) Rauchwarnmelder ( 44 Abs. 5) Kinderspielplätze ( 9 Abs. 3) Auf Ebene der Gemeinde Örtliche Bauvorschriften ( 84) Auf Landesebene Bauprodukte/Marktüberwachung ( 17) Verordnungsermächtigung ( 82)

11 Beispiel 1 Gebäudeklassen Quelle:

12 Beispiel 1 Gebäudeklassen Quelle:

13 Beispiel 1 Gebäudeklassen Neuen Gebäudeklassen sind beispielsweise entscheidend für Verfahrensart (genehmigungsfrei, vereinfacht, Vollverfahren) Umfang der bautechnischen Nachweise

14 Beispiel 2 Abstandsflächen Neuregelung der Grenzabstände in nur noch drei Paragraphen: 5 Grenzabstände 6 Hinzurechnung benachbarter Grundstücke 7 Abstände auf demselben Baugrundstück Regelabstand generell 0,5 H, mindestens jedoch 3 m Regelabstand von 0,25 H in Gewerbe- und Industriegebieten sowie entsprechenden Gebieten, jedoch mindestens 3 m Die Neufassung der Regelabstände ersetzt vor allem das Schmalseitenprivileg des bisherigen 7 a.

15 Beispiel 2 Abstandsflächen Außer Betracht bleiben z.b. im Abstandsbereich bei vorhandenen Gebäuden: Außenwandbekleidungen, soweit sie den Abstand um nicht mehr als 0,25 m unterschreiten und Bedachungen, soweit sie um nicht mehr als 0,25 m angehoben werden, wenn der Abstand infolge einer Baumaßnahme zum Zwecke des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung dadurch unterschritten wird. ( 5 Abs.4 Satz 2).

16 Beispiel 2 Abstandsflächen Außer Betracht bleiben z.b. im Abstandsbereich: Dachüberstände, die bis zu 50 cm in den Grenzabstandsbereich hineinragen ( 5 Abs. 3)

17 Beispiel 2 Abstandsflächen Vereinfachung der Regelungen zur Grenzbebauung: Garage oder Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätte direkt auf der Grenze oder mit mindestens 1 m Abstand bis zu einer Höhe von 3 m zulässig, wenn max. 9 m Länge je Grundstücksgrenze und max. 15 m Länge auf dem Grundstück insgesamt ( 5 Abs. 8)

18 Beispiel 3 Barrierefreiheit Vorschriften zur Barrierefreiheit nun gebündelt in 49 Regelungsinhalt sind Zugänglichkeit und Bewegungsflächen, nicht die Ausstattung der Räume Aktualisierte Liste von baulichen Anlagen, die barrierefrei sein müssen, dabei insbesondere: Büro- und Verwaltungsgebäude mit Publikumsverkehr, öffentliche Verwaltungsgebäude Verkaufs- und Gaststätten Krankenanstalten und Praxisräume Tagesstätten für Kinder, Senioren und pflegebedürftige Menschen Wohngebäude in Teilen ab der fünften Wohnung: Barrierefreiheit muss in einem der Geschosse sichergestellt sein

19 Beispiel 4 Rauchwarnmelder In Wohngebäuden mindestens in den Kinderzimmern, Schlafzimmern und Fluren Bei Neubau sofort, bei Altbau Nachrüstfrist bis Zuständig für Ausrüstung sind die Eigentümer, zuständig für die Funktionsfähigkeit die Nutzer Nachrüstung sehr kostengünstig, daher aus Sicherheitsgründen sehr empfehlenswert Durch Entwurfsverfasser einzuplanen

20 Neue Verfahrensvorschriften Neue Regelungen NBauO 2012 Verfahrensfreie Baumaßnahmen, Abbruchanzeige ( 60) Sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen ( 62) Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren ( 63) Vollverfahren (nur noch bei Sonderbauten, 64) Abweichungen ( 66) Bisherige Regelungen NBauO 2003 Genehmigungsfreie Baumaßnahmen ( 69) Genehmigungsfreie Wohngebäude ( 69a) Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren ( 75a) Baugenehmigung ( 75) Ausnahmen ( 85), Befreiungen ( 86)

21 Neue Verfahrensvorschriften Verfahrensfreie Baumaßnahmen ( 60) Kleine Änderungen bei den verfahrensfreien Baumaßnah-men im Anhang zu 60 Abs. 1, zum Beispiel bei: Garagen (30 m² Grundfläche) Gewächshäusern (5 m Firsthöhe) Terrassenüberdachungen (30 m² Grundfläche, 3 m Tiefe) Solarenergieanlagen, Sonnenkollektoren (3 m Höhe, 9 m Länge) Weiterhin gilt: Für das Baurecht steht der Bauherr gerade! Abbruch und Beseitigung eines Hochhauses sind verfahrensfrei, aber Anzeige durch Bauherren bei der Bauaufsichtsbehörde vor der Durchführung der Baumaßnahme erforderlich ( 60 Abs. 3)

22 Neue Verfahrensvorschriften Genehmigungsfreie Baumaßnahmen ( 62) Wohngebäude der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 mit Räumen für freie Berufe in festgesetzten Kleinsiedlungsgebieten sowie in festgesetzten reinen, in allgemeinen und besonderen Wohngebieten ( 62 Abs. 1 Nr. 1, 62 Abs. 2 beachten) Außerdem nun sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 in Gewerbe- und Industriegebieten, sonstige bauliche Anlagen sowie Nebengebäude und Nebenanlagen für solche Gebäude ( 62 Abs. 1 Nr. 2, 62 Abs. 2 beachten)

23 Neue Verfahrensvorschriften Wichtig: Bei sonstigen Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 in Gewerbe- und Industriegebieten und den sonstigen baulichen Anlagen sowie Nebengebäuden und Nebenanlagen für solche Gebäude sind Bauherr und Entwurfsverfasser allein verantwortlich für die Einhaltung verschiedenster Belange: Planungsrechtliche Zulässigkeit der Nutzung, Immissionsschutz (z. B. gegenüber nahen Wohnnutzungen), Stellplätze, etc. Bei fehlerhafter Planung können Betriebseinschränkungen oder Nutzungsuntersagungen nach Bau und Betriebsaufnahme die Folge sein! Tipp: Genehmigungsverfahren wählen oder kostenpflichtige Bauberatung in Anspruch nehmen!

24 Neue Verfahrensvorschriften Formale Fragen: Vom Bauherrn unterschriebene schriftliche Mitteilung mit den Bauvorlagen ( 62 Abs. 3) anstelle der schriftlichen Erklärung des Entwurfsverfassers Qualifizierter Entwurfsverfasser ( 53 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, 2 oder 3 oder Abs. 4) muss Bauvorlagen unterschreiben Neben der Erschließungsbescheinigung der Gemeinde ggf. noch weitere Bescheinigungen erforderlich ( 62 Abs. 2 u. 3): Geprüfter Brandschutznachweis Geprüfter Standsicherheitsnachweis Nachweis der Eignung der Rettungswege Weiterhin Baugenehmigungsverfahren möglich ( 62 Abs. 10) und besonders bei gewerblichen Bauvorhaben angebracht.

25 Neue Verfahrensvorschriften Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren ( 63) Wird zukünftig Regelverfahren Ausgenommen sind lediglich Sonderbauten im Sinne des 2 Abs. 5 Im Wesentlichen Prüfung der Vereinbarkeit mit dem städtebaulichen Planungsrecht, den Abstandsvorschriften, Eignung der Rettungswege und Zahl der Einstellplätze. Weiterhin Prüfung der Vereinbarkeit der Bauvorlagen mit den sonstigen Vorschriften des öffentlichen Rechts im Sinne des 2 Abs. 16 Prüfung der Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung nur noch auf Verlangen des Bauherren

26 Neue Verfahrensvorschriften Vollverfahren ( 64) Jetzt nur noch bei Sonderbauten ( 2 Abs. 5) Abschließende Aufzählung, dazu zählen u. a.: Verkaufsstätten mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche, Gebäude mit mehr als 400 m² Grundfläche für Büro-/ Verwaltungsnutzung Gebäude mit mind. einem Raum zur Nutzung durch mehr als 100 Personen Versammlungsstätten Krankenhäuser, Heime und sonstige Einrichtungen zur Pflege, Betreuung oder Unterbringung von Personen Tagesstätte für Kinder, Menschen mit Behinderungen oder alte Menschen, Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen

27 Neue Verfahrensvorschriften Vollverfahren ( 64) Camping- und Wochenendplätze bauliche Anlagen und Räume, von denen wegen ihrer Art oder ihrer Nutzung Gefahren ausgehen Sonderbauten sind auch die nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen, soweit sie bauliche Anlagen sind

28 Neue Verfahrensvorschriften Abweichungen ( 66) Ersetzen die bisherigen Ausnahmen und Befreiungen Sollen zu einer größeren Flexibilisierung im Vollzug führen Maßstab ist das Schutzziel der jeweils betroffenen Vorschrift Abweichungen zulässig, wenn mit den öffentlichen Belangen, insbesondere den öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belangen, vereinbar Maßstab nicht mehr die Abwägung von Interessen, sondern die Erreichung des Normzwecks auf andere Weise Müssen schriftlich beantragt und begründet werden

29 Neue Verfahrensvorschriften Beispiele für Abweichungen ( 66) Orientierungsmaßstab sind bisherige Ausnahmeregelungen Höhenüberschreitung 3 m der Grenzgarage Schutzzielorientierte Abweichung mit Kompensation: Nutzungseinheit > 400 m² möchte auf notwendigen Flur verzichten Kompensation muss Personenrettung und Verhinderung der Brandausbreitung in gleicher Art und Weise gewährleisten Kompensationsbeispiel: Brandmeldeanlage, Freihalten der Rettungswege von Brandlasten Die Beurteilung erfolgt im jeweiligen Einzelfall, keine generelle Zulassung von Abweichungen

30 Übergangsvorschriften Stichtag für die Anwendung der neuen NBauO 2012 ist der Antragseingang ab ( 86 Abs. 1) Beurteilung der bis zum eingegangenen Bauanträge auf Grundlage der NBauO 2003 (bis auf Abstandsvorschriften, etc.)

31 Ausblick: Verordnungen Verschiedene Verordnungen, die Einfluss auf das Baugenehmigungsverfahren haben, werden gerade überarbeitet: DVNBauO GaVO BauVorlVO BauGO Inkrafttreten der ergänzenden Verordnungen zum angestrebt

32 Bauanträge mit Servicegarantien DER LANDKREIS OSTERHOLZ

33 Servicegarantie Einfamilienhäuser Servicezeit % 90% 80% 70% 60% 50% 7% 15% 25% 2% 1% 1% 2% 4% 9% 8% 7% 32% 28% 22% 24% 40% 30% 20% 10% 53% 57% 67% 69% 67% mehr als 30 Tage 21 bis 30 Tage 11 bis 20 Tage bis 10 Tage 0% n = 133 n = 135 n = 118 Ø = 12 Tage Ø = 9 Tage Ø = 9 Tage n = 130 Ø = 14 Tage n = 126 Ø = 10 Tage

34 Servicegarantie Gewerbe Servicezeit 2009* % 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 0% 5% 15% 25% 55% 3% 0% 12% 12% 13% 29% 14% 28% 43% 46% n = 68 Ø = 16 Tage n = 53* Ø = 11 Tage n = 57 Ø = 15 Tage mehr als 50 Tage 31 bis 50 Tage 21 bis 30 Tage 11 bis 20 Tage bis 10 Tage * 2009 Hochrechnung von 3 auf 4 Quartale

35 Entwicklung der Bearbeitungszeiten Neubauvorhaben Brutto Durchschnitt < 365 Tage (Durchschnitt gesamt) Binnen 49 Tagen Binnen 98 Tagen 88 Tage (99 Tage) 30 % 66 % 83 Tage (110 Tage) 38 % 68 % 56 Tage (80 Tage) 62 % 81 % 62 Tage (104 Tage) 55 % 74 % 57 Tage (80 Tage) 60 % 82 % Netto Durchschnitt < 365 Tage (Durchschnitt gesamt) Einfamilienhäuser Gewerbe 76 Tage (87 Tage) 65 Tage 110 Tage 63 Tage (76 Tage) 49 Tage 91 Tage 37 Tage (48 Tage) 20 Tage 42 Tage 31 Tage (51 Tage) 16 Tage 40 Tage 32 Tage (46 Tage) 18 Tage 53 Tage Landwirtschaft 121 Tage 117 Tage 83 Tage 74 Tage* 63 Tage* * ohne Legalisierung von Silagelagerplätzen

36 Servicegarantie Einfamilienhäuser Vollständige Unterlagen 100% 90% 80% 3% 2% 5% 24% 1% 1% 11% 10% 2% 13% 70% 46% 60% 50% 41% 57% 57% 49% 40% 30% 20% 10% 32% 47% 31% 32% 36% erneut erinnert erinnert nachgefordert vollständig 0%

37 Servicegarantie Gewerbe Vollständige Unterlagen 100% 90% 0% 0% 13% 21% 14% 80% 70% 23% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 52% 44% 35% 35% 39% 24% erneut erinnert erinnert nachgefordert vollständig 0%

38 Abschließende Hinweise und Fragen

39 Internetquellen Aktuelle Gesetze Lesefassung der NBauO Diese Präsentation und weitere Informationen: Für Bürger Was erledige ich wo? Bauen und Wohnen Bauen Informationen für Profis

40 Kontakt zum Bauordnungsamt Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an! Telefon: Vermittlung zu Ihren Ansprechpartnern Fax: Internet:

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