Nachgefragt BESONDERER TEIL. Nachfrageverfahren 2014

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1 BESONDERER TEIL Nachfrageverfahren 2014 Mit einem Großteil der en, die der Rechnungshof im Jahr 2014 in seinen Berichten an den Salzburger Landtag ausgesprochen hatte, konnte eine Wirkung erzielt werden, d.h. es erfolgte eine Umsetzung bzw. eine Umsetzungszusage durch die überprüfte Stelle. Der Rechnungshof hat 2015 in Salzburg bei allen überprüften Stellen den Umsetzungsstand der en aus dem Jahr 2014 nachgefragt. Dieses Nachfrageverfahren ist ein Instrument der Wirkungskontrolle. Die Ergebnisse des Nachfrageverfahrens nimmt der Rechnungshof als Grundlage für die Planung seiner Follow up Überprüfungen, das wichtigste Instrument der Wirkungskontrolle. Das Ergebnis des Nachfrageverfahrens 2014 zusammengefasst: wurden 90 en, zu 87 gab es Antworten. Davon wurden 48, bei 34 wurde eine Umsetzung. Bei fünf en waren die Umsetzungen. Auf Ebene der Gemeinden wurden in Salzburg 60 en ausgesprochen. Davon wurden 44 und bei acht wurde eine Umsetzung. Acht en blieben. Nachfolgend werden die Ergebnisse des Nachfrageverfahrens basierend auf den Mitteilungen und Angaben der überprüften Stellen im Detail dargestellt: Salzburg 2015/10 87

2 Wirkungsbereich des Landes Salzburg Zahlungsströme im Zusammenhang mit bundesfinanzierten Pensionen Reihe Salzburg 2014/2 Der Bund finanzierte die Pensionen der Landeslehrer sowie jener Beamten, die in der Hoheitsverwaltung, in ausgegliederten Institutionen, in Unternehmen nach dem Poststrukturgesetz oder der ÖBB Unternehmensgruppe tätig waren. Dafür hob der Bund auf unterschiedliche Weise Pensionsbeiträge von den Beamten und Deckungsbeiträge von den Dienstgebern ein, meist als Prozentsatz des Aufwandes für die aktiven Beamten. Wegen fehlender Verordnungen bzw. Kontrollmöglichkeiten musste sich der Bund dabei auf die Angaben der Unternehmen nach dem Poststrukturgesetz, der ÖBB Unternehmensgruppe und der Länder verlassen. Die Darstellung der Pensionsaufwendungen für die verschiedenen Beamtengruppen im Bundeshaushalt war uneinheitlich, intransparent und irreführend. So wurden bspw. die Dienstnehmerbeiträge zur Krankenversicherung der Pensionisten der ÖBB Unternehmensgruppe nicht als Teil der Bruttopension, sondern auf dem Konto der Dienstgeberbeiträge verbucht. Infolge unterschiedlicher Auslegungen der gesetzlichen Bestimmungen über die Deckungsbeiträge führten die Unternehmen nach dem Poststrukturgesetz nach den Berechnungen des RH in den Jahren 2005 bis 2011 zwischen rd. 6,93 Mio. EUR und 8,04 Mio. EUR jährlich zu wenig an den Bund ab. Diese bereits Mitte des Jahres 2010 bekannt gewordenen Auffassungsunterschiede betreffend die Berechnung der Deckungsbeiträge waren bis zum Ende der Gebarungsüberprüfung noch immer nicht gelöst. Der Bund war bei den Landeslehrern für die Gesetzgebung (u.a. besoldungs und pensionsrechtliche Vorschriften) zuständig, die Vollziehung und Auszahlung der Pensionen oblag den Ländern. Der Bund ersetzte den Ländern den Aufwand hiefür nach den Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes. Der Kostenersatz für die Pensionen der Landeslehrer führte wegen des Auseinanderfallens von Abrechner und Zahler zu einem erheblichen Abrechnungs und Koordinationsaufwand sowohl auf Seiten des Bundes als auch auf Seiten 88 Salzburg 2015/10

3 der Länder; es kam zu einem vermehrten Verwaltungsaufwand, Ineffizienzen und Doppelgleisigkeiten. Die Lohnsteuer wurde zwischen Bund und Ländern im Kreis geschickt. Die Länder Ober österreich und Salzburg verrechneten dem Bund bundesgesetzlich nicht gedeckte Zuzahlungen an pensionierte Landeslehrer und belasteten ihn dadurch finanziell; der Bund hatte aufgrund fehlender Kontrollen jedoch keine Kenntnis davon. Die Länder gewährten pensionierten Landeslehrern ohne gesetzliche Grundlage Weihnachtsgaben und stellten den Aufwand hiefür dem Bund ohne gesonderten Ausweis in Rechnung. Aufgrund der Prüfung des RH stellte das Land Salzburg die Doppelgewährung der Allgemeinen Leistungszulage an pensionierte land und forstwirtschaftliche Lehrer mit Ende April 2013 ein. Bei Neuverhandlungen des Finanzausgleichs sollte das BMF mit den Ländern vereinbaren, die Pensionsauszahlung für pragmatisierte Landeslehrer ab dem Jahr 2016 dem BVA Pensionsservice zu übertragen. Danach wäre möglichst bald (nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten) auch die Pensionsbemessung dem BVA Pensionsservice zu übertragen. Derzeit ist die Österreichische Post AG für die Pensionsbemessung (nur die Telekom Austria AG bemisst die Pensionen selbst) und Pensionsauszahlung für die den Unternehmen nach dem Poststrukturgesetz zugewiesenen Beamten zuständig. Da die Bemessung und Auszahlung von Beamtenpensionen keine Aufgabe von privatwirtschaftlich geführten Unternehmen darstellt, wäre sie ab dem Jahr 2015 auf das BVA Pensionsservice zu übertragen; auch die damit befassten Beamten wären dem BVA Pensionsservice zuzuweisen. Damit wäre das BVA Pensionsservice für alle Beamtenpensionen zuständig, die nach den Bestimmungen des Pensionsgesetzes 1965 gewährt werden. Auf Seiten des Bundes stehen diesem Mehraufwand beträchtliche Synergien, der Entfall aufwendiger Abrechnungen und Zinsvorteile gegenüber. Andererseits wären vor allem die Länder erheblich entlastet, weil sie nicht mehr die Bestimmungen des Pensionsgesetzes 1965 in ihren IT Systemen abbilden und vollziehen müssten, um die rd pro Jahr anfallenden Pensionen für Landeslehrer bemessen und monatlich rd Pensionen für Landeslehrer korrekt abrechnen und auszahlen zu können. Salzburg 2015/10 89

4 1 Intensivierung der Bemühungen zur Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters 31 Keine Berücksichtigung von über die bundesgesetzlichen Vorschriften hinaus gewährten Zulagen in der Pensionsbemessung bei künftigen Pensionierungen 32 Vereinbarung zur Übertragung der Pensionsauszahlung und Pensionsbemessung für pragmatisierte Landeslehrer ab 2016 an den BVA Pensionsservice 33 Schaffung einer Verordnungsermächtigung für BKA und BMF im FAG zur Sicherstellung der Pensionsdatenübermittlung für Landeslehrer an das BMF, dies bis zur Zusammenführung von Pensionanabrechnung und Zahlung 34 Durchgehende Trennung der Anordnung vom Vollzug mittels organisatorischer Maßnahmen 35 Verrechnung der Pensionszahlungen für Landeslehrer mit dem Bund mit Echtdaten und unter Verwendung der vorgegebenen Formulare FAZIT Das Land Salzburg verrechnete in Umsetzung einer des RH die Pensionszahlungen für Landeslehrer mit dem Bund mit Echtdaten und unter Verwendung der vorgegebenen Formulare. Weiterhin waren insbesondere der Abschluss einer Vereinbarung zur Übertragung der Pensionsauszahlung und Pensionsbemessung für pragmatisierte Landeslehrer ab 2016 an den BVA Pensionsservice sowie die Schaffung einer Verordnungsermächtigung für BKA und BMF im FAG zur Sicherstellung der Pensionsdatenübermittlung für Landeslehrer an das BMF (dies bis zur Zusammenführung von Pensionanabrechnung und Zahlung). 90 Salzburg 2015/10

5 Konsolidierungsmaßnahmen der Länder Oberösterreich, Salzburg und Steiermark Reihe Salzburg 2014/3 Die finanzielle Lage des Landes Steiermark verschlechterte sich im Zeitraum 2006 bis 2011 signifikant. Die Finanzschulden der Steiermark stiegen von 442 Mio. EUR im Jahr 2006 auf 1,6 Mrd. EUR im Jahr Für die Refinanzierung zweier Anleihen der landeseigenen Krankenanstalten Immobilien GmbH (KIG) in der Höhe von 1,2 Mrd. EUR, mit denen diese den Ankauf von Landesliegenschaften finanzierte und für die das Land haftete, wurde bislang keine finanzielle Vorsorge getr. Auch in Oberösterreich verschlechterte sich die finanzielle Lage deutlich, die Finanzschulden Oberösterreichs stiegen von 0 EUR im Jahr 2008 auf 222 Mio. EUR im Jahr In den Jahren davor konnte die Aufnahme von Finanzschulden nur durch Vermögensveräußerungen verhindert werden. In Salzburg konnte der RH die finanzielle Situation während der Prüfung nicht abschließend beurteilen, da die in den Rechnungsabschlüssen dargestellten Daten des Landes von der tatsächlichen Situation abwichen. So managte das Land Salzburg ein Portfolio an Wertpapieren und Derivaten in Höhe von 1,8 Mrd. EUR (Stand: Ende 2012), das nicht im Wertpapiernachweis des Landes enthalten war. Diese Finanzgeschäfte wurden mit Finanzschulden finanziert, die ebenfalls nicht im Nachweis über den Schuldenstand enthalten waren. Der offiziell im Rechnungsabschluss ausgewiesene Finanzschuldenstand erhöhte sich auch ohne Einbeziehung dieser Finanzgeschäfte von 401 Mio. EUR (2006) auf 771 Mio. EUR (2011). Die Steiermark wird als erstes Bundesland eine Haushaltsreform ähnlich der des Bundes durchführen. Diese beinhaltet insbesondere eine wirkungsorientierte Haushaltsführung, die ergebnisorientierte Steuerung von Organisationseinheiten, eine neue Budgetstruktur und ein neues Rechnungssystem (Doppik). Entsprechend dem Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. November 2012 kommt die Haushaltsreform ab dem Budget 2015 zur Anwendung. Die Konsolidierungsbestrebungen des Landes Salzburg beschränkten sich auf die Festlegung von Ausgabenobergrenzen. Das Land Steiermark sah in seiner mittelfristigen Finanzplanung (Stand 2013) ab dem Jahr 2014 keine Nettoneuverschuldung mehr vor. Die konkreten Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele konnten dem RH jedoch nicht vorgelegt werden bzw. waren zur Zeit der Gebarungsüberprüfung noch Salzburg 2015/10 91

6 nicht beschlossen. Die im Planungszeitraum fällige Refinanzierung von Anleihen in der Höhe von 1,2 Mrd. EUR in den Jahren 2014 und 2017 wurde vom Land Steiermark nicht in die Planung einbezogen. Das Land Oberösterreich erarbeitete eine mittelfristige Haushaltsplanung, die sowohl die konkreten Einsparungsmaßnahmen als auch detaillierte finanzielle Zielwerte bis 2017 beinhaltete. 1 Ergreifen von Maßnahmen zur Wiederherstellung des Haushaltsgleichgewichts; Hauptaugenmerk bei der Konsolidierung auf ausgabenbegrenzende und ausgabenreduzierende, strukturell und nachhaltig wirkende Maßnahmen 2 Augenmerk auf Haushaltsgruppen und Abschnitte mit Ausgabensteigerungen wesentlich über dem Durchschnitt der Gesamtausgabensteigerung 3 Verstärktes Einbeziehen der Förderungsausgaben in die Konsolidierung 4 Prüfung der Pflichtausgaben auf Einsparungs potenziale und Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für Konsolidierungsmaßnahmen im Pflichtausgabenbereich 7 Strukturelle Reformmaßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung der überdurchschnittlichen Ausgabensteigerungen bei Krankenanstalten 13 Bereits kurzfristige Stabilisierung der Entwicklung der Finanzschulden durch geeignete Maßnahmen; Verstärken der Konsolidierungsbemühungen auf Ausgabenseite 14 Zeitgerechte Vorsorge für Finanzierung der Schuldentilgungen in den kommenden Jahren aus Landeshaushalt und keine Refinanzierung durch Verlängerung der Laufzeit bestehender oder Aufnahme neuer Darlehen 19 Darstellung geringwertiger Gebrauchsgüter im Umlaufvermögen (nicht im Anlagevermögen); Korrektur der überhöhten Darstellung der Beteiligungswerte in der Vermögensrechnung; Wertpapiernachweis mit sämtlichen Finanzgeschäften des Landes und entsprechende Aktualisierung zum Jahresende 20 Ausweis der Rücklagen ausschließlich auf Passivseite der Bilanz 21 Transparente und vollständige Darstellung der Forderungen und Verbindlichkeiten des Landes an bzw. gegenüber Landes Wohnbaufonds in den Rechnungsabschlüssen 22 Ausweis er, aber noch nicht ausbezahlter Zu schüsse im Nachweis über Stand der nicht fälligen Verwaltungsschulden 23 Transparentes und vollständiges Erfassen sämtlicher finanzieller Auswirkungen der Finanzgeschäfte des Landes in Rechnungsabschlüssen k.a. 92 Salzburg 2015/10

7 24 Verwendung der Einnahmen aus Abbau des Wertpapierportfolios zur weiteren Reduktion der Landesschulden 29 Führen eines detaillierten Verzeichnisses zu den Sammelkonten über die en Posten für eine transparente Zuordnung der am Jahresende en Forderungen und Verbindlichkeiten zu Schuldnern und Gläubigern 30 Ausgleich der Vorschüsse und Verwahrgelder bis zum Ende eines jeden Finanzjahres; Erläuterung der am Jahresende en Forderungen und Verbindlichkeiten in der Anlage zum Rechnungsabschluss 34 Übertragung der Berechtigung zur Eröffnung, Änderung und Schließung von Bankkonten des Landes ausschließlich in den Verantwortungsbereich der Landesbuchhaltung 35 Neuerstellung der Kassenabschlüsse unter Einbeziehung aller bisher nicht berücksichtigten Bankkonten des Landes 36 Aufnahme der Bankguthaben aus Rücklagen in die Kassenbestandsrechnung 37 Ungekürzte Veranschlagung und Verrechnung der Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Voranschlags und Rechnungs abschlussverordnung (VRV) 38 Keine Eigenbelege bei Erfassung von Buchungen 39 Erlassen einer internen Richtlinie über das Erfordernis nachvollziehbarer Grundaufzeichnungen bei Buchungsvorgängen 40 Aufnahme aller endgültig dem Land zurechenbarer Geldbewegungen in die voranschlagswirksame Gebarung und Ausweis ihrer Mittelherkunft und verwendung in den laut VRV vorgesehenen Nachweisen zum Rechnungsabschluss 41 Verbuchen der als Finanzschulden des Landes zu bewertenden Verbindlichkeiten in der voranschlagswirksamen Gebarung; außerdem Ausweis dieser Verbindlichkeiten im Nachweis über die Finanzschulden des Landes 47 Erfassen sämtlicher Beteiligungen (direkte und indirekte) in einem regelmäßig aktualisierten Beteiligungsspiegel und als Beilage zum Rechnungsabschluss 48 Erstellen eines jährlichen Beteiligungsberichts mit wirtschaftlichen Kennzahlen und Eckdaten der Unternehmen 49 Einbeziehung der Zahlungsflüsse zwischen dem Land und den Beteiligungsunternehmen nach entsprechender Analyse in die Konsolidierungsbestrebungen 50 Einheitliche und aussagekräftige Bewertungsvorschriften für Darstellung des Beteiligungsvermögens von Gebietskörperschaften im Rechnungsabschluss 51 Laufende Erhebung des aus Haftungen für Beteiligungsunternehmen des Landes resultierenden Risikos; gegebenenfalls Bildung von Risikovorsorgen 52 Ausweis bereits feststehender Zahlungsverpflichtungen gegenüber Beteiligungsunternehmen im Nachweis der noch nicht fälligen Verwaltungsschulden Salzburg 2015/10 93

8 55 Herstellen der vollständigen Ableitbarkeit der Zahlungsflüsse zwischen Landeshaushalt und Beteiligungsunternehmen aus dem Rechnungswesen des Landes 56 Einheitliche Verbuchung der Zahlungsflüsse zwischen Landes haushalt und Beteiligungsunternehmen in den Rechnungsabschlüssen des Landes und den Bilanzen der Beteiligungsunternehmen 57 Ausweis sämtlicher gegebenen Darlehen an Beteiligungsunternehmen entsprechend der VRV im dafür vorgesehenen Nachweis 58 Ausweis von Anteilen des Landes an Beteiligungsunternehmen bei deren Veräußerung oder Übertragung in Vermögensrechnung als Abgang; Berichtigung der Vermögensdarstellung im Beteiligungsnachweis und Ausweis des Abgangs der nunmehr indirekten Beteiligungen 61 Vollständige Darstellung der Haftungen im Nachweis zum Rechnungsabschluss inklusive des im Prüfbericht der Pfandbriefstelle angegebenen Gesamtbetrags der gesamt schuldnerischen Solidarhaftung aufgrund des Pfandbriefstelle Gesetzes 62 Darstellung der bestehenden Haftungen der Land Salzburg Beteiligungen GmbH im Haftungsnachweis des Landes 63 Prüfen der Möglichkeit einer Einhebung von Haftungsprovisionen 64 Nachhaltige Konsolidierung durch Reduktion der Schuldenquote über mehrere Jahre und nicht überwiegend durch reine Einmalmaßnahmen (z.b. Veräußerungen von Vermögen) 65 Bei weiteren Konsolidierungsbemühungen Priorität für strukturell und nachhaltig wirkende Maßnahmen zur Eindämmung der Neuverschuldung 67 Ergänzend zur Festlegung von Ausgabenobergrenzen Durch führung einer Aufgabenkritik; budgetpolitische Gesamtstrategie zur Konsolidierung mit Priorisierung von Aufgaben 68 Integrieren der erwarteten Zahlungsströme und Refinanzierungskosten bei bislang unberücksichtigten Finanzgeschäften in mittelfristige Finanzplanung; in Bereichen mit hoher Prognoseunsicherheit Darstellung von mehreren Szenarien mit der Bandbreite von maximalem Verlust bzw. erwartetem Gewinn 71 Weiterentwicklung des Rechnungswesens der Länder zu einer integrierten Ergebnis, Finanzierungs und Vermögensrechnung und Harmonisierung mit dem Rechnungswesen des Bundes 72 Erlassen einheitlicher und verbindlicher Regelungen zur Harmonisierung des Rechnungswesens der Länder; Erwägung der Auflassung des außerordentlichen Haushalts aus Gründen der Budgetklarheit und Einheitlichkeit 73 Methodisch und formale Angleichung der Ermittlung des Jahresergebnisses und der dazugehörigen Nachweise 74 Vereinheitlichung der Verbuchungspraxis der Länder k.a. 94 Salzburg 2015/10

9 75 Klare Regelungen für Aktivierung, Bewertung und Abschreibung von Vermögensgegenständen in Vermögensrechnung 76 Einheitliche Definition und Verbuchung der Verbindlichkeiten in allen Ländern 77 Ergänzung der Vermögensrechnung im Rechnungsabschluss durch eine bilanzielle Darstellung FAZIT Das Land Salzburg setzte fast alle en des RH zur Konsolidierung des Landeshaushalts um bzw. sagte deren Umsetzung zu, insbesondere im Bereich Ausgabenbegrenzungen und Schuldentilgungen. Durch die Umsetzung der en betreffend Beteiligungen und Haftungen verbesserte das Land Salzburg das Berichtswesen und die Transparenz des Rechnungsabschlusses. Durch eine vollständige Erfassung der Finanzgeschäfte des Landes sowie der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Landesfonds korrigierte das Land Salzburg seinen Rechnungsabschluss und verbesserte dessen Aussagekraft. Die technische Umsetzung von en im Bereich des Rechnungswesens sagte das Land Salzburg zu, was die Leistungsfähigkeit und Transparenz des Rechnungswesens in den nächsten Jahren weiter verbessern wird. Verkehrsverbünde: Vergleich der Leistungen und der Finanzierung in Kärnten und Salzburg Reihe Salzburg 2014/4 An der Finanzierung des Öffentlichen Personennah und Regionalverkehrs (ÖPNRV) in den Ländern Kärnten und Salzburg war eine Vielzahl von Aufgabenträgern und Systempartnern beteiligt. Weder der Bund noch die Länder Kärnten und Salzburg bzw. deren Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften verfügten über eine Gesamtübersicht der für den ÖPNRV eingesetzten öffentlichen Mittel. Bislang wurde auf Bundesebene kein ÖPNRV Monitoring realisiert. Damit fehlten wesentliche Voraussetzungen, um den Mitteleinsatz auf Ebene aller Gebietskörperschaften effizient und wirkungsorientiert zu steuern. Salzburg 2015/10 95

10 Die öffentlichen Mittel betrugen nach den Erhebungen des RH im Jahr 2012 in Kärnten rd. 107 Mio. EUR und in Salzburg rd. 122 Mio. EUR. Die Beiträge der Fahrgäste zu den Gesamtkosten des ÖPNRV waren im Jahr 2012 in Kärnten mit rd. 12 % von insgesamt rd. 122 Mio. EUR deutlich niedriger als jene in Salzburg mit rd. 33 % von rd. 180 Mio. EUR. Im überprüften Zeitraum sanken das Verkehrsangebot im ÖPNRV in Kärnten um rd. 6 % und die Fahrgastzahlen um rd. 9 %, während im Land Salzburg das Verkehrsaufkommen um rd. 5 % und die Fahrgastzahlen um rd. 4 % anstiegen. Die Nutzer des ÖPNRV zahlten in Kärnten im Jahr 2012 mit durchschnittlich 0,95 EUR pro Fahrt deutlich weniger als im Land Salzburg mit durchschnittlich 1,31 EUR je Fahrt. Dennoch war die Nachfrage nach dem ÖPNRV im Land Salzburg wesentlich höher als in Kärnten. Land Salzburg 7 Festlegung von Fristen für Zielerreichung und von Rahmenbedingungen für alternative Gelegenheitsverkehre im Landesmobilitätskonzept sowie Ergänzung der Parameter für Kategorisierung der Gemeinden zur Ermittlung der Bedienstandards 8 Kosten Nutzen Überlegungen für alternative Bedienungsformen (wie z.b. Anrufsammeltaxis) 9 In künftigen Landesmobilitätskonzepten Erfassung geschlechts spezifischer Unterschiede bei Erhebung der Grundlagendaten zur Mobilität; Ausrichtung des ÖPNRV an spezifischen Bedürfnissen von Frauen 10 Transparente Darstellung der für den ÖPNRV verwendeten Landesmittel in den Landesrechnungsvoranschlägen und Landesrechnungsabschlüssen 11 Stärkere Wahrnehmung der Verkehrsplanungskompetenzen betreffend den ÖPNRV 12 Ausarbeitung, Verschriftlichung und regelmäßige Aktualisierung einer Unternehmensstrategie mit Vorgaben u.a. zur Schwerpunktsetzung und Organisation für die SVG k.a. 13 Entwicklung von Wirkungszielen und geeigneten Indikatoren für den ÖPNRV in den Landesbudgets 52 Vorrang der Erschließung der den festgesetzten Mindestbedienstandard nicht erreichenden Gemeinden vor der Einrichtung zusätzlicher Verkehre in bereits besser versorgten Gebieten 96 Salzburg 2015/10

11 Salzburger Verkehrsverbund Gesellschaft m.b.h. 28 Ausreichende Berücksichtigung frauenspezifischer Bedürfnisse bei den laufenden Fahrplanabstimmungen 29 Erhebung des tatsächlichen Fahrverhaltens der Schüler und Lehrlinge 30 Hinwirken auf rasche Einigung der Verkehrsunternehmen betreffend e Einnahmenaufteilungen 31 Umwandlung der Verkehrsdienstverträge und Leistungsvereinbarungen mit der Salzburg AG und dem Unternehmen A in Verträge mit Laufzeiten gemäß PSO Verordnung 32 Einhaltung des Vergaberechts bei Beauftragung der Stadtverkehre in der Stadt Salzburg 33 Erarbeitung einer Strategie zum Vertragscontrolling der Bruttoverträge inklusive einer geeigneten Vorgehensweise 34 Anpassung des Verkehrsverbundkooperationsvertrags an die sich im Zuge der Bruttobeauftragung geänderten Randbedingungen 35 Sparsamer und wirtschaftlicher Aufbau des unternehmensinternen Know how 36 Bevorzugte Einstellung von Frauen bei gleicher Qualifikation zur Hebung des gesunkenen Frauenanteils 37 Weitere Anwendung einer risikovermeidenden Veranlagungsstrategie 38 Gestraffte Version des IKS für die Mitarbeiter mit größerem Fokus auf konkrete Maßnahmen 39 Aufbau einer juristischen Kompetenz durch ausgebildeten Assistenten bzw. Stellvertreter des zuständigen Bereichsleiters 40 Klärung des Bestands bzw. der Fortdauer der Gemeinnützigkeit 41 Vertragliche Verpflichtung der Verkehrsunternehmen zur Übermittlung aller eingehenden Beschwerden an SVG und zur Kontrolle der Übermittlung 42 Berücksichtigung der Weglängen der Schüler und Lehrlinge in Verhandlungen mit dem BMFJ zur Neuregelung der Schüler und Lehrlingsfreifahrt 43 Prüfung einer Straffung der Tarifstruktur zur Erhöhung der Übersichtlichkeit über Tarifangebot 44 Einheitliche Meldesystematik betreffend Einnahmen aus Haustarifen und Verankerung der Meldepflichten in Verkehrsdienstverträgen 45 Vertragliche Verankerung des Rechts auf Einsichtnahme in Gebarungsaufzeichnungen der Verkehrsunternehmen; darauf basierend Durchführung von Überkompensationsprüfungen zu den einzelnen Verkehrsdienstverträgen 46 Berücksichtigung der Barrierefreiheit möglichst für alle Fahrzeuge 52 Vorrang der Erschließung der den festgesetzten Mindestbedienstandard nicht erreichenden Gemeinden vor der Einrichtung zusätzlicher Verkehre in bereits besser versorgten Gebieten Salzburg 2015/10 97

12 FAZIT In Umsetzung von RH en wird das Land Salzburg im nächsten Landesmobilitätskonzept Mindestbedienstandards für den Öffentlichen Personennah und Regionalverkehr (ÖPNRV) und Fristen zur Zielerreichung festlegen sowie Aussagen zu alternativen Gelegenheitsverkehren treffen. Damit wird die Salzburger Verkehrsverbund Gesellschaft m.b.h. (SVG) weitere Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung des Verkehrsangebots bekommen und über die Fristensetzung bei der Priorisierung unterstützt. Die vom Land Salzburg vorgenommene Neustrukturierung der Landesvoranschläge wird die Transparenz der für den ÖPNRV eingesetzten Mittel erhöhen. Offen blieb die Festlegung von Wirkungszielen und Indikatoren für den ÖPNRV im Landesbudget. Damit fehlen Grundelemente einer wirkungsorientierten Haushaltsführung. Im Amt der Salzburger Landesregierung wurden personelle Ressourcen geschaffen, um verstärkt strategische Vorgaben für den ÖPNRV als Basis für die operative Umsetzung durch die SVG entwickeln zu können. Eine Unternehmensstrategie für die SVG entwickelte das Land Salzburg nicht. Damit fehlen schriftlich verankerte Vorgaben u.a. für die Schwerpunktsetzung und interne Organisation der SVG. Die SVG diskutiert in den Abstimmungsgesprächen mit den Gemeinden geschlechtsspezifische Bedürfnisse im ÖPNRV. Eine Berücksichtigung dieser Bedürfnisse wird die Nutzung des ÖPNRV durch Frauen unterstützen. Die e Analyse des Nutzungsverhaltens der Schüler und Lehrlinge wird statt den bisherigen Schätzungen gesicherte Erkenntnisse zum Nutzungsverhalten der bedeutendsten Kundengruppe liefern. Die Verhandlungen mit dem BMFJ zur Schüler und Lehrlingsfreifahrt brachten eine Berücksichtigung der Weglängen bei der Mittelzuweisung. Die erfolgte Einigung der Verkehrsunternehmen zur Einnahmenaufteilung wird die SVG hinsichtlich des Einsatzes von Personalressourcen entlasten. Die nunmehrige Ausschreibung der bisher direkt beauftragten, in der Stadt Salzburg eingesetzten Dieselbusse steht im Einklang mit den europarechtlichen und vergaberechtlichen Vorgaben. 98 Salzburg 2015/10

13 Die SVG wird ein umfassendes Qualitätsmanagement zur Kontrolle der Busverkehre einführen. Dies wird eine Präventivwirkung bei den Verkehrsunternehmen entfalten oder zu Sanktionen bei Nichteinhaltung der vereinbarten Qualitätskriterien führen. Die SVG wird mit den Verkehrsunternehmen eine Neugestaltung des Verkehrsverbundkooperationsvertrags diskutieren. Dabei ist die Änderung der Rolle der SVG und der Verkehrsunternehmen durch die Umstellung der Verkehrsdienstverträge auf Bruttoverträge entsprechend abzubilden. Indem die SVG unter Kosten Nutzen Betrachtungen intern Know how aufbaute, minimierte sie damit Kosten für externe Beauftragungen. So stellte sie zwei Juristen ein und kann die für die Ausschreibungen erforderliche juristische Expertise nunmehr zumindest zum Teil unternehmensintern abdecken. Die SVG arbeitete gemäß der des RH ein an die aktuellen Anforderungen angepasstes IKS aus, das vor der Beschlussfassung im Aufsichtsrat steht. Die Gemeinnützigkeit der SVG wurde auch für Bruttobeauftragungen extern bestätigt und damit Rechtssicherheit hinsichtlich des steuerrechtlichen Status gewonnen. Die Reorganisation des Beschwerdemanagements liefert der SVG nunmehr umfassende Rückmeldungen zur Kundenzufriedenheit. Die SVG überarbeitet aktuell die Tarifstruktur mit dem Ziel einer besseren Übersichtlichkeit und Kundenfreundlichkeit. Zudem überarbeitete sie die Meldesystematik zu den Haustarifen und fordert regelmäßig die Meldung von Haustarif Einnahmen als Voraussetzung für eine gesamthafte Darstellung der Finanzierung des ÖPNRV ein. Um einen transparenten und sparsamen Einsatz öffentlicher Mittel zu gewährleisten, wird die SVG Überkompensationsprüfungen beauftragen. Salzburg 2015/10 99

14 Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Patientenbehandlung in Salzburger Krankenanstalten; Follow up Überprüfung Reihe Salzburg 2014/5 Das LKH Salzburg sowie die KH Schwarzach und Hallein setzten die meisten der vom RH im Jahr 2012 zu den Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Patientenbehandlung veröffentlichten en um. In allen Krankenanstalten waren nunmehr interne Fehlermeldesysteme implementiert. Die Hygieneteams wurden in allen Krankenanstalten ergänzt, entsprachen aber noch nicht vollständig den in der PROHYG 2.0 enthaltenen en des BMG. Das KH Schwarzach nahm der des RH entsprechend ab 1. Jänner 2014 keine Teil /Entfernungen der Bauchspeicheldrüse mehr vor. Das KH Hallein führte in Umsetzung der des RH keine Schilddrüsen, Brustkrebs und Knieoperationen mehr durch. Die, auch das unfallchirurgische Leistungsangebot im KH Hallein im Einklang mit den Strukturqualitätskriterien zu bereinigen, war hingegen nur teilweise. Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbh 2 Aufstockung des Hygieneteams um einen weiteren Arzt HALLEINER KRANKENANSTALTEN BETRIEBSGESELLSCHAFT M.B.H. 1 Möglichst rasche Realisierung des ÖSG und rechtskonformen Zustands betreffend Bereinigung des Leistungsangebots im KH Hallein 5 Ergänzung der pflegerischen Seite des Hygieneteams 6 Einführung einer Infektionsüberwachung an der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe anhand des Indikatoreingriffs Kaiserschnitt 7 Sicherstellung der unverzüglichen Bearbeitung einlaufender Fehlermeldungen 8 Update der bestehenden oder Anschaffung einer neuen Krankenhaussoftware nur mit IT mäßiger Auswertung der OP Zeiten Kardinal Schwarzenberg'sches Krankenhaus Betriebsgesellschaft m.b.h. 3 Ergänzung des Hygieneteams um eine weitere Hygienefachkraft und Aufnahme eines Facharztes für Hygiene und Mikrobiologie zumindest für beratende Tätigkeit 100 Salzburg 2015/10

15 4 Ausbildung eines eigenen Mitarbeiters zum Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie Land Salzburg 1 Möglichst rasche Realisierung des ÖSG und rechtskonformen Zustands betreffend Bereinigung des Leistungsangebots im KH Hallein FAZIT Der vom KH Hallein und dem Land Salzburg entsprechend der RH angestrebte ÖSG und rechtskonforme Zustand bei gleichzeitiger qualitätsgesicherter Versorgung wurde mit der Etablierung eines, an die Abteilung für Unfallchirurgie des LKH Salzburg angegliederten Satellitendepartements für Unfallchirurgie im KH Hallein realisiert. Dadurch werden die Kooperationen zwischen den Salzburger Krankenanstalten ausgebaut sowie Organisation und Aufgabenerfüllung verbessert. Die dem LKH Salzburg und dem KH Schwarzach empfohlene Aufstockung der Hygieneteams mit zusätzlichen Facharztstellen fand statt. Noch nicht erfolgt war dagegen die dem KH Schwarzach und dem KH Hallein empfohlene Ergänzung auf pflegerischer Seite. Im Gegensatz zum KH Hallein sagte das KH Schwarzach dies zu. Die im KH Hallein geplante Einführung eines dem Stand der Wissenschaft entsprechenden Infektions Surveillance Systems war mittlerweile abgeschlossen; die Infektionsüberwachung an der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe befand sich im Echtbetrieb. Salzburg 2015/10 101

16 Wirkungsbereich der Stadtgemeinde Saalfelden am Steinernen Meer Stadtgemeinden Ried im Innkreis und Saalfelden am Steineren Meer mit Schwerpunkt Freizeit und Mehrzweckeinrichtungen Reihe Salzburg 2014/6 In den Jahren 2009 und 2010 war das vereinheitlichte Jahresergebnis in den Stadtgemeinden Ried im Innkreis und Saalfelden am Steinernen Meer negativ, danach in Ried im Innkreis positiv, in Saalfelden am Steinernen Meer im Jahr 2012 jedoch wieder negativ. Während sich die Finanzschulden beider Stadtgemeinden im Zeitraum 2009 bis 2012 verringerten, erhöhten sich die mittel und langfristigen Schulden ihrer Beteiligungsunternehmen um das nahezu Dreifache (Ried im Innkreis) bzw. um 40, % (Saalfelden am Steinernen Meer). Sportanlagen in Ried im Innkreis bzw. Saalfelden am Steinernen Meer verursachten durchschnittliche, jährliche Abgänge von rd EUR (Ried im Innkreis) bzw. rd EUR (Saalfelden am Steinernen Meer). Die im Alleineigentum der Stadtgemeinde Ried im Innkreis stehende Messe Ried GmbH erwirtschaftete im Zeitraum 2009 bis 2012 trotz sechs in einem Umkreis von einer Autostunde entfernten, größeren oder kleineren Mitbewerbern ein deutlich positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, ohne Zuschüsse der Stadtgemeinde Ried im Innkreis zu erhalten. Die Liegenschaftsverhältnisse am Messeareal sowie die nicht den tatsächlichen Nutzungen und Zahlungsflüssen entsprechenden Bestandsverträge waren äußerst komplex und intransparent. Im Zeitraum 2005 bis 2012 erwirtschaftete die im Mehrheitseigentum der Stadtgemeinde Saalfelden am Steinernen Meer stehende Congress und Stadtmarketing Saalfelden GmbH ein durchschnittliches jährliches Betriebsergebnis von EUR und benötigte einen jährlichen Zuschuss für den Congressbetrieb von rd EUR. Von der ursprünglich aushaftenden, aus dem Aus und Umbau resultierenden Darlehenshöhe von 7,00 Mio. EUR bestanden 10 % aus einem CHF Darlehen. Zur Finanzierung eines endfälligen Darlehens von 1,4 Mio. EUR schlossen die Geschäfts führer eine fondsgebundene, sich negativ entwickelnde Lebensversicherung ab, ohne dafür die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Aus einem Zinsswap drohte seit Mitte 2010 ein 102 Salzburg 2015/10

17 im Jahr 2017 fälliger Kursverlust von 1,24 Mio. EUR (Stand 2012). Dieser war jedoch in den Jahresabschlüssen 2010 bis 2012 nicht enthalten. Saalfelden am Steinernen Meer 1 Reduktion der mittel und langfristigen Verbindlichkeiten der Mehrheitsbeteiligungen der Stadtgemeinden 2 Weiterer Abbau der Finanzschulden 3 Laufende Aktualisierung der Beteiligungsnachweise 4 Laufendes Hinterfragen des Fortbestands von Sportanlagen mit hohen Abgängen; Berücksichtigung vor allem auch der laufenden Kosten bei Entscheidungen für Investitionen durch die Stadtgemeinden 5 Verbuchung der Leistungen strukturiert je Sportanlage 6 Jährlicher Bericht an die Entscheidungsträger der Stadtgemeinden zu den einzelnen Sportanlagen mit maßgeblichen Finanz und Auslastungszahlen der Vorjahre sowie der finanziellen Entwicklung 7 Festlegung von Richtlinien für Sportförderungen mit Zielen und klaren Kriterien für Förderungen; Sicherstellung der Einhaltung der Richtlinien; Beurteilung der Wirkung von Förderungen 8 Genaue Erfassung aller für Sportvereine erbrachten Leistungen und Ausweis als Förderungen bzw. Verrechnung an die Sportvereine 9 Aufbau einer IT Dokumentenverwaltung mit Terminevidenz 10 Forcierung der Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats der Messe Ried GmbH bzw. der Congress und Stadtmarketing Saalfelden GmbH (CSS GmbH) insbesondere Prüfung des IKS 41 Nachhaltig ausgeglichene Haushaltsführung 42 Führen eines vollständigen Nachweises über Haftungen; Reduktion der übernommenen Haftungen 43 Erstellen eines Konzepts zur geplanten Entwicklung der ordentlichen Ausgaben 2014 bis Keine Schuldenübernahmen in unbekannter Höhe 45 Erstellung der Jahresvoranschläge und Rechnungsabschlüsse der Stadtgemeinde und der Saalfelden Immobilien KG gemäß VRV und Vorgaben des Landes Salzburg 46 Vertiefte Wahrnehmung der Prüfkompetenzen für die CSS GmbH durch Überprüfungsausschuss 47 Aufbewahrung aller Originalverträge gesammelt an einem gesicherten Ort 48 Erwägen einer Besucherzählung für das Freibad Saalfelden und darauf aufbauende Evaluierung des Tarifsystems 49 Ehestmögliche Betriebsbewilligung (Bäderhygienegesetz) für das Naturbad Ritzensee Salzburg 2015/10 103

18 50 Prüfen des Weiterbetriebs des Naturbades Ritzensee und Erwägung des Sees als alternatives öffentliches Erholungsgebiet mit Bademöglichkeit 51 Bei Fortführung des Naturbades Ritzensee Umsetzung eines Gewässersanierungskonzepts für den Ritzensee 52 Einfordern der Besucherstatistik für die Sauna; Wahrnehmung der Kontrollrechte; laufende Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung 53 Abschluss des Bauverfahrens über die Erweiterung der Hotelanlage beim Ritzensee 54 Abstimmung der Arbeitsabläufe in der Bauverwaltung mit der IT Unterstützung 55 Anpassung des Vertrags mit dem Sportverein über die Sportanlage Bürgerau an die realen Gegebenheiten 56 Beschluss der Tarife für den Naturrasenplatz der Sportanlage Bürgerau; Regelung der unentgeltlichen Nutzung der Sportanlage durch örtliche Vereine 57 Berücksichtigung der Errichtungskosten und der jährlichen Folgekosten bei der geplanten Neugestaltung und Erweiterung der Sportanlage Bürgerau 58 Genaue Dokumentation der Nutzung auch der unentgeltlichen der Schanzenanlage und Ausweis der unentgeltlichen Nutzung als Sportförderung 59 Aufnahme des Schanzenbetriebs nur ab einer Mindestteilnehmerzahl 60 Schaffung einer Einhausung für die zur Schanzenanlage gehörende Pistenraupe und Schneekanone 61 Erwirken weiterer Einnahmequellen (bspw. höhere Kostenbeteiligung des Tourismusverbands) betreffend Loipennetz 62 Gewährung einer einzigen jährlichen Förderung für das Kunsthaus NEUS unter Berücksichtigung auch der nach gelassenen Grundsteuer und der unentgeltlichen Bereitstellung des Grundstücks 63 Beschluss von Richtlinien für Kulturförderungen und Sicherstellung ihrer Umsetzung 64 Vorschlag zur Prüfung der Tarifstruktur Stadtbibliothek an den Bibliotheksbetreiber 65 Überprüfung der Aktualität des Medienbestands in der Stadtbibliothek, gegebenenfalls Anpassung 66 Stärkeres Augenmerk auf Qualität der Ausführungsplanung vor Baubeginn bei Projekten von Beteiligungen 67 Erwägen alternativer, befristeter Nutzungsüberlassungen statt Veräußerung bei strategisch bedeutsamen Grundstücken 68 Erarbeitung eines mehrjährigen Konsolidierungskonzepts der CSS GmbH mit konkreten Zielen, Maßnahmen und Kontrollmechanismen 69 Nachvollziehbare Dokumentation der jährlichen Budgets der CSS GmbH 104 Salzburg 2015/10

19 70 Verbesserung der Auslastung und Erlöse aus den Saalmieten der CSS GmbH und kritisches Hinterfragen der bisherigen Rabattpolitik 71 Baldige Nachnutzung der frei gewordenen Mietflächen im Congress Saalfelden 72 Strategische, inhaltliche Positionierung des Congresses Saalfelden 73 Gesetzeskonforme Abfassung der Aufsichtsratsprotokolle und ordnungsgemäße Archivierung 74 Auflösung des im Jahr 2006 eingerichteten Direktoriums der CSS GmbH 75 Nachvollziehbare Dokumentation von Geschäftsordnungen der CSS GmbH und ihrer Beschlüsse 76 Abschluss der Dienstverträge mit Geschäftsführern der CSS GmbH zeitnah zur Bestellung und nachweisliche Einholung der erforderlichen Generalversammlungsbeschlüsse 77 Fristgerechte Wahrnehmung der Firmenbuchmeldepflichten der CSS GmbH 78 Laufende Anpassung der Kriterien für Bonuszahlungen an Geschäftsführer 79 Vereinbarungskonforme Auszahlung der Bonuszahlungen an Geschäftsführer nach vorhergehender Begründung 80 Sicherstellung der Einholung erforderlicher Aufsichtsratsbeschlüsse der CSS GmbH 81 Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen Geschäftsführung 82 Kein Einsatz von risikomäßig nicht einschätzbaren Derivaten 83 Rechtzeitige Vorsorge der CSS GmbH für drohenden Verlust aus CHF Kurs; bei Verlustdeckung durch die Stadtgemeinde Prüfung von Regressansprüchen gegen Geschäftsführung und Aufsichtsrat 84 Vollständige, transparente Darstellung der Kapitallage in Jahresabschlüssen der CSS GmbH; Bildung einer erforderlichen Drohverlustrückstellung; Aufnahme von Derivativen in Anhang Jahresabschluss 85 Stärkere Wahrnehmung der Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats der CSS GmbH; vertiefte Prüfung durch den Prüfungsausschuss; Erwägen einer freiwilliges Prüfung durch Abschlussprüfer 86 Einhalten der Zuständigkeit des Gemeinderats 87 Vereinbarung einer anteiligen Kostentragung mit anderen Gesellschaftern für gegenüber der CSS GmbH übernommene Haftungen 88 Technisch einwandfreier und kostendeckender Einsatz der Videowalls der CSS GmbH 89 Erteilung der Bewilligung (Ortsbildschutzgesetz) für Videowalls und Einholung der verkehrsbehördlichen Genehmigung 90 Überdenken der Zweckmäßigkeit einer Fortführung des Thermenprojekts Sankt Martin Salzburg 2015/10 105

20 FAZIT Die vom RH aufgezeigten en zur Finanzlage, wie nachhaltige ausgeglichene Haushaltsführung, Reduktion der Haftungen und der Verbindlichkeiten bei Mehrheitsbeteiligungen, die Vermeidung von Schuldenaufnahme in unbekannter Höhe, Konzepterstellung zur Ausgabenentwicklung sowie laufendes Hinterfragen des Fortbestands von Sportanlagen mit hohen Abgängen, setzte die Stadt um bzw. sagte dies zu. Dadurch konnten Einsparungs und Kostensenkungsmöglichkeiten gehoben und finanzieller Spielraum bspw. für zukünftige Investitionen geschaffen werden. Offen blieb hingegen der weitere Abbau von Finanzschulden der Stadtgemeinde Saalfelden. Die en zur Verrechnung (VRV Konformität der Rechenwerke, vollständige Erfassung der an Sportvereine erbrachten Leistungen, strukturierte Verbuchung je Sportanlage), zum Prüfungsausschuss, zu jährlichen Sportanlagenbericht, zum Aufbau einer IT Dokumentenverwaltung und zur Bauverwaltung waren bzw. deren Umsetzung. Dies führte zur Verbesserung der Transparenz und Qualität der Verwaltung, Verrechnung und Kontrolle. Offen blieb nur die sichere Verwahrung von Originalverträgen. Die Stadtgemeinde Saalfelden sagte weiters zu, en zu den Kultur und Sportförderungen (Richtlinienerstellung) umzusetzen, und bewirkte damit einen wirksamen Einsatz der Fördermittel. Diese Wirkung könnte durch die e nach einer einzigen jährlichen Förderung für das Kunsthaus NEUS noch erhöht werden. Ebenfalls waren die beiden en zur Bibliothek. Die en zu den Sportanlagen (Besucherzählung Freibad, Prüfung des Weiterbetriebs des Naturbades Ritzensee, Besucherstatistik zur und Kontrollrechte gegenüber Sauna, Tarifbeschluss für die und Weiterentwicklung der Sportanlage Bürgerau, Betrieb der Schanzenanlage und seine Dokumentation) setzte die Stadtgemeinde Saalfelden um bzw. sagte dies zu. Damit konnte die Stadtgemeinde Potenziale zur Einnahmensicherung und Verbesserung der Aufgabenerfüllung realisieren. Offen blieben die Umsetzung der Gewässersanierung am Ritzensee, die Vertragsanpassung bei der Sportanlage Bürgerau, eine Einhausung für Pistenraupe und Schneekanone und die Kostenbeteiligung am Loipennetz. Allfällige weitere Potenziale zur Einnahmenerhöhung und Verbesserung der Aufgabenerfüllung blieben daher bislang ungenutzt. 106 Salzburg 2015/10

21 Die vom RH aufgezeigten en zur Mehrheitsbeteiligung Congress und Stadtmarketing Saalfelden GmbH wie die Qualität der Ausführungsplanung von Bauprojekten, die Erwägung alternativer Nutzungsüberlassungen, die Erarbeitung eines mehrjährigen Konsolidierungskonzepts, die Erhöhung der Auslastung und die Vermietung von Geschäftsflächen, eine Dokumentation der jährlichen Budgets, eine strategische, inhaltliche Positionierung, zu den Gesellschaftsorganen und zur Verwaltung der Gesellschaft und zu den Videowalls setzte die Stadtgemeinde um bzw. sagte deren Umsetzung zu. Dadurch verbesserten sich die Aufgabenerfüllung, Organisation und Wirtschaftlichkeit der Congress und Stadtmarketing Saalfelden GmbH. Ebenso weitgehend waren die zur Finanzierung und Verrechnung der Congress und Stadtmarketing Saalfelden GmbH. Damit reduzierte die Stadtgemeinde das mit diesen Finanzierungsinstrumenten verbundene Risiko und erhöhte die Transparenz ihrer Gebarung. Lediglich eine Vereinbarung mit den anderen Gesellschaftern zur anteiligen der Kostentragung der übernommenen Haftungen war. Auch die empfohlene Überprüfung einer Fortführung des Thermenprojekts St. Martin nahm die Stadt vor, womit eine laufende Beobachtung allenfalls noch weiterer finanzieller Nachteile sichergestellt war. Salzburg 2015/10 107

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