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1 studie Themenschwerpunkt: Arbeitszeit in der Ausbildung Ausbildungsreport Bayern /

2 Impressum Herausgeberin: DGB-Jugend Bayern Schwanthalerstr München Internet: V.i.S.d.P.: Andro Scholl Redaktion: Andro Scholl, Judith Greil Datenanalyse: Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.v. Oliver Dick isoplan-marktforschung GbR Saarbrücken Jörg Kirchen und Karsten Schreiber Gestaltung: Heiko von Schrenk / schrenkwerk.de Druck: Druckwerk Druckerei GmbH, München Titelfoto: Halfpoint / Adobe Stock Gefördert über den Bayerischen Jugendring aus Mitteln zur Umsetzung des Kinder- und Jugendprogramms der bayerischen Staatsregierung. September 2018 In dieser Studie trennen wir im Text die maskulinen und femininen Endungen eines Wortes durch einen Unterstrich zum Bespiel»Mechaniker_in«. Durch den Unterstrich entsteht ein Zwischenraum zwischen den männlichen und weiblichen Endungen. Dieser sogenannte»gender Gap«(Gender = das soziale Geschlecht, Gap = Lücke) ist ein Mittel der sprachlichen Darstellung, um Menschen in der Sprache einen Raum zu lassen, die nicht in die klassischen Geschlechterrollen von Männern und Frauen passen zum Beispiel Intersexuelle, Transsexuelle oder Crossdresser_innen. Auf diese Weise soll niemand unabhängig vom (sozialen) Geschlecht oder der eigenen Identität sprachlich ausgeschlossen werden. Denn Sprache beschreibt nicht nur gesellschaftliche Verhältnisse, sie ist auch ein Schlüssel für deren Veränderung. 2 Ausbildungsreport Bayern 2018

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort 4 1 Die wichtigsten Ergebnisse Forderungen 8 3 Schwerpunkt: Arbeitszeit in der Ausbildung 9 4 Ergebnisse zur Ausbildungsqualität Fachliche Qualität der Ausbildung im Betrieb Vorliegen und Einhalten des Ausbildungsplanes Verrichtung von ausbildungsfremden Tätigkeiten Ausbildungsnachweis Fachliche Anleitung und Betreuung durch Ausbilder_innen Die fachliche Qualität der Ausbildung im Betrieb Die fachliche Qualität der Ausbildung in der Berufsschule Ausbildungszeiten und Überstunden Regelmäßigkeit von Überstunden Freizeitausgleich oder Bezahlung von Überstunden Wöchentliche Arbeitszeit Anrechnung des Berufsschulunterrichts auf die Arbeitszeit Blickpunkt Jugendarbeitsschutzgesetz Ausbildungsvergütung Persönliche Beurteilungen der Ausbildung Zufriedenheit mit der Ausbildung Zufriedenheit durch Interessenvertretung Zufriedenheit durch Übernahme Unzufriedenheit durch psychische und körperliche Belastungen Berufswahl und Zufriedenheit Ausbildungsabbruch Der letzte Ausweg 28 5 Geschlechtsspezifische Unterschiede in der Bewertung der Ausbildung 30 6 Auswertungsverfahren und Methodik 32 7 Anhänge 33 Ausbildungsreport Bayern

4 Vorwort Liebe Leser_innen, bereits zum siebten Mal veröffentlicht die DGB-Jugend Bayern den bayerischen Ausbildungsreport. Wieder haben wir für Sie viele Zahlen und Fakten im Vergleich aufbereitet, eingeordnet und unsere Vorschläge für eine Steigerung der Ausbildungsqualität ergänzt. Über junge Auszubildende haben uns mit ihren ausgefüllten Bögen geholfen, eine repräsentative Studie zur Ausbildungsqualität in Bayern zu erstellen. Erfreulicherweise ist die Zufriedenheit mit der dualen Ausbildung in Bayern im Trend der letzten Jahre weiterhin hoch. Trotzdem wird im bayerischen Ausbildungsreport sichtbar, dass die Zufriedenheit zwischen Branchen und Berufen stark schwankt und teilweise noch erhebliche Missstände in der Ausbildung bestehen: So erreichen ausbildungsfremde Tätigkeiten einen Höchstwert und bei der Anzahl der Überstunden schneidet Bayern immer noch deutlich schlechter als der Bundesdurchschnitt ab. Trotz der vielen positiven Beurteilungen werden wir deshalb weiterhin genau hinschauen. Wir erleben nach wie vor, dass sich Angebot und Nachfrage von Ausbildungsplätzen auseinanderentwickeln. Zum einen gibt es immer mehr Ausbildungsplätze, die nicht besetzt werden können. Andererseits erleben viele Ausbildungsinteressierte, dass sie keinen passenden Ausbildungsplatz finden können. Viele Unternehmen fixieren sich immer stärker auf Auszubildende mit höheren Bildungsabschlüssen. Ausbildungsinteressierten mit niedrigeren Abschlüssen wird pauschal die»ausbildungsreife«abgesprochen. Wir Gewerkschafter_innen fordern weiterhin einen qualitativ hochwertigen Ausbildungsplatz für jede_n Ausbildungsinteressierte_n. Die Unternehmen müssen ihrerseits an ihrer»ausbildungsreife«arbeiten. Der diesjährige Ausbildungsreport für Bayern liefert Zahlen und Fakten für eine Debatte zur Ausbildungsqualität und insbesondere zur Arbeitszeit in der Ausbildung. Azubis verdienen mehr Zeit für ihre Ausbildung und ihr Leben. Lassen Sie uns über den vorliegenden Report ins Gespräch kommen und diskutieren! Wir schauen genau hin, wenn Flexibilisierungsdruck, ständige Erreichbarkeit und regelmäßige Schichtarbeit für viele Azubis Alltag sind und sie zunehmend belasten. Das passt nicht zu den Wünschen und Bedürfnissen junger Menschen, wie beispielsweise die Shell-Jugendstudie belegt: Junge Menschen brauchen planbare und verlässliche Rahmenbedingungen, die ihnen die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ermöglichen. Dort, wo psychische Belastung und Druck am stärksten sind, ist auch die Abbruchquote in der Ausbildung am höchsten. Wer solche Arbeitsbedingungen bietet, darf sich nicht über fehlende Auszubildende wundern. Fachkräfte gewinnen letztlich nur die Unternehmen dauerhaft, die ihre Ausbildungsplätze attraktiv gestalten und den zu Recht geäußerten Erwartungen von jungen Menschen gerecht werden. Im vorliegenden Ausbildungsreport 2018 steht entsprechend das Thema Arbeitszeit im Fokus. Hier liegt einiges im Argen: Schichtarbeit, steigende Erreichbarkeit in der Freizeit, Nacharbeiten von»minusstunden«und überlange Ausbildungstage sind belastend und schlechte Voraussetzungen für Lernerfolge. Gerade in einer temporeichen digitalisierten Arbeitswelt bleiben ausreichende Schutzstandards für eine menschengerechte, gesundheitsorientierte Arbeitszeitgestaltung unerlässlich. Deshalb müssen die derzeitigen Mindeststandards des Arbeitszeitgesetzes und des Berufsbildungsgesetzes nicht nur eingehalten, sondern ausgebaut werden. Matthias Jena Vorsitzender DGB Bayern Andro Scholl Bezirksjugendsekretär DGB Bayern 4 Ausbildungsreport Bayern 2018

5 1 Die wichtigsten Ergebnisse 2018 Die Gesamtbewertung nach Ausbildungsberufen J Berufe mit den besten Bewertungen Zerspanungsmechaniker_in Mechatroniker_in Elektroniker_in für Betriebstechnik Industriemechaniker_in Bankkaufmann_frau Industriekaufmann_frau Steuerfachangestellte_r Berufe mit mittleren Bewertungen Fachinformatiker_in Kaufmann_frau für Büromanagement KFZ-Mechatroniker_in Medizinische_r Fachangestellte_r Fachverkäufer_in im Lebensmittel - handwerk Kaufmann_frau im Groß- und Außenhandel Fachkraft für Lagerlogistik Berufe mit den schlechtesten Bewertungen Anlagenmechaniker_in Koch_Köchin Kaufmann_frau im Einzelhandel Elektroniker_in Tischler_in Zahnmedizinische_r Fachangestellte_r Hotelfachmann_frau Friseur_in Verkäufer_in Branche Die Gesamtbewertung der Ausbildungsqualität durch die befragten Auszubildenden aus Bayern ist stark abhängig vom jeweiligen Ausbildungsberuf bzw. der Branche. Wie der Ausbildungsreport für Bayern 2018 zeigt, gibt es zwischen diesen erhebliche Unterschiede. In der Spitzengruppe finden sich in Bayern wie in den Vorjahren die angehenden Zerspanungsmechaniker_innen, Mechatroniker_in - nen, Elektroniker_innen für Betriebstechnik und Industriemechani - ker_in nen, die mit der Qualität ihrer Ausbildung überdurchschnittlich zufrieden sind. Weiterhin gut bewertet wurde die Ausbildungsqualität durch Bankkaufleute, Industriekaufleute und Steuerfachangestellte. Die schlechtesten Bewertungen finden sich in Bayern wie in den letzten Jahren bei den Verkäufer_innen, den Friseur_innen sowie den Hotelfachleuten. Kaum besser schneiden die zahnmedizinischen Fachangestellten, Tischler_innen und Elektroniker_innen ab. Um diese Ausbildungsberufe für junge Menschen attraktiv zu machen sind erhebliche Anstrengungen notwendig. Im Vergleich zu den Auszubildenden aus den meisten anderen im Ausbildungsreport berücksichtigten Berufen sind die Auszubildenden in diesen Berufen nach wie vor überdurchschnittlich häufig von langen und ungünstigen Arbeitszeiten sowie häufigen und zahlreichen Überstunden betroffen. Sie beklagen eine oftmals fachlich ungenügende Anleitung und erhalten eine unterdurchschnittliche Ausbildungsvergütung. liegt zum einen an den guten personellen und materiellen Voraussetzungen, mit denen dort eine strukturierte und qualitativ hochwertige Ausbildung gewährleistet werden kann, und zum anderen an den vorhandenen kollektiven Mitbestimmungsstrukturen, über die Großbetriebe eher verfügen. Klein- und Kleinstbetriebe hingegen stehen vor der Herausforderung, mit wenig Personal flexibel auf Angebot und Nachfrage reagieren zu müssen und binden ihre Auszubildenden überdurchschnittlich stark nach Auftragslage und weniger nach betrieblichem Ausbildungsplan in die Arbeit mit ein. Auszubildende in kleinen Betrieben sind in der Folge häufiger mit ausbildungsfremden Tätigkeiten beschäftigt, während gleichzeitig die fachliche Anleitung darunter leidet. Ausbildungszufriedenheit Drei Viertel der befragten Auszubildenden aus Bayern (74,5 Prozent) sind mit der Ausbildung»zufrieden«oder sogar»sehr zufrieden«. Dieser Anteil liegt etwas besser als im Vorjahr und im Durchschnitt der vergangenen sieben Jahre. Das ist erfreulich, kann aber nicht über die bestehenden Probleme der anderen Auszubildenden hinwegsehen lassen. Entwicklung der Ausbildungszufriedenheit 77% м Betriebsgröße Es wurden Auszubildende aus allen Betriebsgrößen befragt. Nach wie vor gilt: Je größer der Betrieb, desto höher ist die Ausbildungszufriedenheit. Dass sich insbesondere die Großbetriebe positiv abheben, 75% 73% ,0% ,9% ,4% ,7% ,1% ,0% ,5% Ausbildungsreport Bayern

6 1 Die wichtigsten Ergebnisse 2017 Entwicklung der Häufigkeit von Ausübungen ausbildungsfremder Tätigkeiten м Entwicklung Überstunden м 45% 16% 43% 14% 41% 12% 39% 10% 8% ,9% ,1% ,1% ,1% ,0% ,6% ,9% Ausbildungsfremde Tätigkeiten Der Anteil der befragten Auszubildenden aus Bayern, die angaben, im Betrieb»immer«oder»häufig«ausbildungsfremde Tätigkeiten ableisten zu müssen, hat mit 16,9 Prozent einen neuen Höchstwert im Vergleich zu den Vorjahren erreicht. Er liegt weiterhin deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 11,9 Prozent. (E Kapitel 4.1.2). Fachliche Anleitung Wie in den letzten Jahren hat der größte Teil der befragten Auszubildenden aus Bayern eine_n Ausbilder_in (90,5 Prozent). Das bedeutet im Umkehrschluss, dass immerhin 9,5 Prozent kein_e Ausbilder_in an der Ausbildungsstelle zur Verfügung steht. Dieser Wert lag (abgesehen vom vorigen Jahr) in der Vergangenheit teils deutlich besser. Bei 10,1 Prozent der Auszubildenden mit Ausbilder_in ist diese_r nur»selten«bis»nie«präsent hier ergab sich keine Veränderung zum Vorjahr (E Kapitel 4.1.4). Entwicklung des Anteils der Auszubildenden, deren Ausbilder_in selten bis nie an ihrer Ausbildungsstelle präsent ist м ,5% ,4% ,1% ,1% ,8% ,5% ,9% Überstunden Regelmäßige Überstunden gehören für viele der befragten Auszubildenden aus Bayern nach wie vor zum Ausbildungsalltag. 43,9 Prozent der befragten Auszubildenden aus Bayern leisten nach eigenen Angaben regelmäßig Überstunden. Dieser Anteil ist im Betrachtungszeitraum seit 2012 bis 2015 gestiegen, verharrt aber seitdem mit leichten Schwankungen in etwa auf dem gleichen Niveau. Auch hier ist Bayern schlechter als der Bundesdurchschnitt von 36,3 Prozent. (E Kapitel 4.2.1). Jugendarbeitsschutz Für Auszubildende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten bezüglich der Arbeitszeiten die gesetzlichen Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Trotz einer entsprechenden Regelung gaben 8 Prozent der befragten Auszubildenden unter 18 Jahren aus Bayern an, durchschnittlich mehr als 40 Stunden zu arbeiten. Er- Entwicklung Jugendliche unter 18, die regelmäßig mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten müssen 15% м 13% 11% 11% 9% 9% 7% ,8% ,4% ,5% ,2% ,6% ,1% ,1% 7% ,4% ,1% ,6% ,8% ,8% ,8% ,0% 6 Ausbildungsreport Bayern 2018

7 1 Die wichtigsten Ergebnisse 2017 freulich ist der Rückgang gegenüber dem Vorjahr wieder auf das Niveau von Kaum eine Verbesserung ist beim Thema Überstunden festzustellen. Etwa vier von zehn der minderjährigen Auszubildenden (39,2 Prozent) machen regelmäßig Überstunden. Nur zwei Drittel (66,8 Prozent) von ihnen bekommen dafür einen Freizeitausgleich (E Kapitel 4.2.5). Entwicklung der fachlichen Qualität des Berufsschulunterrichts 69% 67% м Wahl des Ausbildungsberufs Die Wahl des richtigen Ausbildungsberufs ist eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Ausbildungsverlauf. Erfreulicherweise konnte ein Drittel (33,5 Prozent) der im Ausbildungsreport befragten Auszubildenden aus Bayern ihren Wunschberuf und weitere 37,6 Prozent zumindest einen von mehreren für sie interessanten Berufen erlernen. Gut ein Fünftel der Auszubildenden (21,7 Prozent) machte die Ausbildung allerdings in einem Beruf, der eigentlich nicht geplant war, 7,2 Prozent bezeichneten ihren Ausbildungsberuf gar als eine»not - lösung«. Die Auszubildenden in den»ungeplanten Berufen«sind deutlich seltener zufrieden mit ihrer Ausbildung (61,1 Prozent) als die Auszubildenden in ihren Wunschberufen (87,3 Prozent). Von den Auszubildenden, die ihren Ausbildungsberuf als»notlösung«bezeichneten, sind sogar nur 34 Prozent mit der Ausbildung zufrieden. Gerade bei diesen Auszubildenden ist die Gefahr einer Vertragslösung oder sogar eines Ausbildungsabbruchs deutlich höher (E Kapitel 4.4.5). 65% 63% 61% ,2% ,6% ,4% ,3% ,1% ,6% ,9% Qualität der Berufsschule Der Lernort Berufsschule spielt im Rahmen der dualen Ausbildung eine ebenso wichtige Rolle wie die Ausbildungsstätte. Lediglich 59,9 Prozent der befragten Auszubildenden aus Bayern bewerten allerdings die fachliche Qualität des Berufsschulunterrichts als»sehr gut«oder»gut«. Das markiert damit einen Tiefpunkt im Vergleich zu den Vorjahren (E Kapitel 4.1.6). Übernahme nach der Ausbildung Eine qualitativ gute Ausbildung ist die Voraussetzung für einen guten Start in die Arbeitswelt und den Übergang von der Ausbildung in ein reguläres Arbeitsverhältnis. Für viele junge Menschen gestaltet sich der Übergang von der Ausbildung in ein reguläres Arbeitsverhältnis schwierig. 52,7 Prozent der befragten Auszubildenden aus Bayern wussten zum Zeitpunkt der Befragung noch nicht, ob sie im Anschluss an ihre Ausbildung übernommen werden. Nur 38,7 Prozent hatten bisher eine Zusage erhalten, und 8,6 Prozent wussten bereits, dass sie nicht übernommen werden. Von den Auszubildenden mit Übernahmezusage erhielten immerhin drei Viertel (76,1 Prozent) eine unbefristete Zusage, die anderen hatten unterschiedliche Befristungen. Von den Auszubildenden, denen bereits eine klare Absage vorlag, hatten vier von zehn (40,2 Prozent) zum Zeitpunkt der Befragung keinerlei konkrete Perspektive, wie es mit ihnen im Anschluss an ihre Ausbildung weitergehen wird (E Kapitel 4.4.3). Ausbildungsreport Bayern

8 2 Forderungen Der diesjährige Ausbildungsreport bestätigt erneut die Probleme in der Ausbildung, die oftmals ihre Ursache in dem Verstoß gegenüber klaren gesetzlichen Regelungen haben. Egal ob Jugendarbeitsschutzgesetz, Berufsbildungsgesetz oder Arbeitszeitgesetz: Für viele Auszubildende bestimmter Branchen gehört die Nichteinhaltung der bestehenden Gesetze und Verordnungen zum Alltag. Für die Verbesserung der betrieblichen Ausbildungsbedingungen ist neben der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen auch eine Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), des zentralen Gesetzes für die berufliche Bildung, dringend erforderlich. Der Ausbildungsreport macht deutlich wo es Handlungsbedarf gibt: a Sicherung der Ausbildungsqualität: Die bei den Kammern angesiedelten Berufsbildungsausschüsse müssen als Qualitätssicherungsorgan in der beruflichen Bildung gestärkt werden. Zudem müssen die Aufgaben der Ausbildungsbera ter_in nen im BBiG durch eine verpflichtende regelmäßige Berichterstattung an die Berufsbildungsausschüsse konkretisiert werden. Die DGB-Jugend Bayern fordert die Staatregierung und die Bezirksregierungen, die mit der Dienstaufsicht für die Kammern betraut sind, nachdrücklich auf, aktiv gegen Verstöße und das Nichteinhalten gesetzlicher Regelungen und Verordnungen ggf. mit Sanktionen vorzugehen. Für eine nachhaltige Überprüfung sind regelmäßige Kontrollen der Betriebe notwendig. Dazu braucht es eine massive Personalaufstockung. Wenn die zuständigen Stellen und die Kammern aufgrund ihrer Doppelfunktion dieser Kontrollfunktion nicht nachkommen können, müssen unabhängige Stellen geschaffen werden. a Eignung von Ausbilder_innen und Ausbildungsstätten: Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) muss dringend aktualisiert bzw. modernisiert werden und um methodisch-didaktische und jugendpsychologische Kompetenzen erweitert werden. Dazu gehören regelmäßige Weiterqualifizierungen nach einheitlichen berufspädagogischen Standards für das betriebliche Ausbildungspersonal. Auch eine ausreichende Anzahl von Ausbilder_innen muss für eine beschränkte Anzahl von Auszubildenden sichergestellt sein. Als sinnvollen Standard sehen wir einen Betreuungsschlüssel von 1:8 an. a Berufsschulpakt zur Verbesserung der Qualität an der Berufsschule: Für den betrieblichen Teil der Ausbildung gelten im BBiG zu großen Teilen einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen, die die Gleichwertigkeit der Ausbildung bundesweit sicherstellen sollen. Diese Einheitlichkeit muss auch in der Berufsschule sichergestellt werden. Dafür braucht es bundesweit verbindliche Absprachen und massive Investitionen in die Qualität der Berufsschule im Rahmen eines Berufsschulpaktes, u. a. durch eine zeitgemäße Ausstattung der Berufsschulen sowie ausreichend Personal. Außerdem muss ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen den beiden Lernorten in der dualen Ausbildung stattfinden. a Ausbildungszeiten und Überstunden: Die Ausbildung ist ein Lernverhältnis und Überstunden sind laut Berufsbildungsgesetz nicht vorgesehen. Wir fordern den 17 BBiG dahingehend zu ergänzen, dass keine Beschäftigung mehr über die wöchentlich vereinbarte Ausbildungszeit hinausgeht und dass Schicht- und Wochenendarbeit nur zulässig sind, wenn die Ausbildungsinhalte unter der Woche nicht vermittelt werden können. a Anrechnung von Berufsschulzeiten und Freistellung für Prüfungen: Die Anrechnung der Berufsschulzeiten auf die Arbeitszeit muss für volljährige Auszubildende an die geltenden Regelungen für minderjährige Auszubildende angeglichen werden. Außerdem müssen die Pausen- und Wegezeiten voll auf die betriebliche Arbeitszeit angerechnet werden. Den Auszubildenden soll zudem vor ihrer Abschlussprüfung fünf Tage Sonderurlaub gewährt werden. a Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis: Neben dem Ausbildungsrahmenplan braucht es einen gesetzlichen Anspruch auf einen betrieblichen Ausbildungsplan. 11 des BBiG sollte entsprechend angepasst werden. Zur Vermeidung von ausbildungsfremden Tätigkeiten bedarf es einer wirksamen Umsetzung des Anspruchs, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit unter der fachlichen Anleitung des_der Ausbilder_in zu führen. a Mindestausbildungsvergütung: Die Ausbildungsvergütung muss Auszubildenden ein eigenständiges Leben und die Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen. Tarifliche Ausbildungsvergütungen sind das Mittel der Wahl, diese müssen durch die Ausweitung von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen gestärkt werden. Darüber hinaus fordert die DGB-Jugend Bayern eine Mindestausbildungsvergütung für jede Art von Ausbildung. a Übernahme nach der Ausbildung: Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der daraus resultierenden Herausforderung bei der Fachkräftesicherung fordern wir, dass ausgebildete Fachkräfte grundsätzlich unbefristet weiter beschäftigt werden. Für den Fall einer beabsichtigten Nicht-Übernahme, muss im BBiG eine dreimonatige Ankündigungsfrist verankert werden. 8 Ausbildungsreport Bayern 2018

9 3 Schwerpunkt: Arbeitszeit in der Ausbildung Das Thema Arbeitszeit spielt eine große Rolle für Auszubildende. Es ist zum einen die Zeit, in der der_die Ausbilder_in dem_der Auszubildenden alle notwendigen Ausbildungsinhalte vermitteln muss. Zum anderen ist es für Auszubildende die Zeit des Lernens, Reflektierens, Überprüfens und des Austauschs. Junge Menschen sollen in einer eigenständigen und selbstbewussten Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden, die auch eine Befähigung zur kritischen Reflexion beinhaltet. Schichtarbeit, überlange Ausbildungstage und unregelmäßige Arbeitszeiten sind belastend und schlechte Voraussetzungen für Lernerfolge. Darunter leidet letztlich die Ausbildungsqualität. Bedeutung von Schichtarbeit nach Ausbildungsberufen Hotelfachmann_frau Verkäufer_in Fachverkäufer_in im Lebensmittel handwerk Kaufmann_frau im Einzelhandel Koch_Köchin 9,4% 16,7% 19,3% 39,4% 32,7% 38,4% 15,7% 9,1% 15,9% 19,2% 73,9% 65,1% 51,5% 51,4% 42,4% Ь Das Thema Ausbildungszeiten und Überstunden ist daher seit Jahren ein wichtiger Teil des DGB-Ausbildungsreports für Bayern (vgl. Kapitel 4.2). Der vorliegende Bericht setzt einen zusätzlichen Schwerpunkt auf die Themen Schichtarbeit, Prüfungsvorbereitung sowie die Erreichbarkeit außerhalb der Ausbildungszeiten und trägt somit der zentralen Bedeutung des Themas für die Bewertung der Ausbildungsqualität Rechnung. Schichtarbeit Insgesamt gab ein gutes Fünftel (22,1 Prozent) der befragten Auszubildenden aus Bayern an, in Schichtarbeit zu arbeiten. Bei 9,1 Prozent ist dies manchmal der Fall und für 68,8 Prozent der Auszubildenden ist Schichtarbeit generell kein Thema. Erwartungsgemäß variiert das Ausmaß an Schichtarbeit erheblich zwischen den Ausbildungsberufen. Während 73,9 Prozent der Hotelfachleute und 65,1 Prozent der angehenden Verkäufer_innen grundsätzlich im Schichtsystem arbeiten, stellt dies bei vielen anderen Berufen, beispielsweise bei Anlagenmechaniker_innen, Industriemechaniker_innen, Fachinformatiker_innen und Steuerfachangestellten die große Ausnahme dar. Friseur_in Fachkraft für Lagerlogistik KFZ-Mechatroniker_in Kaufmann_frau im Groß- und Außenhandel Zerspanungs - mechaniker_in Medizinische_r Fachangestellte_r Zahnmedizinische_r Fachangestellte_r Kaufmann_frau für Büromanagement Mechatroniker_in Industriekaufmann_frau Elektroniker_in Elektroniker_in für Betriebstechnik Bankkaufmann_frau Tischler_in 55,6% 63,0% 69,8% 80,3% 80,9% 81,2% 84,3% 84,2% 92,2% 89,0% 84,5% 90,4% 80,8% 96,3% 10,1% 12,0% 10,3% 34,3% 25,0% 3,8 % 19,8% 15,9% 4,8 % 14,3% 5,8 % 13,0% 3,9 % 11,8% 5,3 % 10,5% 6,0 % 5,7 5,3 % % 10,6% 4,9 % 15,4% 5,1 4,4 % % Bei Auszubildenden, die immer in Schichtarbeit arbeiten, stellt die Wechselschicht in der Woche (abwechselnd Früh-, Spät-, Nacht- oder Tagschicht) mit 49,4 Prozent das am häufigsten praktizierte Modell dar. 18,2 Prozent dieser Auszubildenden arbeiten im»klassischen«schichtsystem, d. h. sie wechseln wochenweise zwischen Frühschicht, Spätschicht und Tagesschicht oder Nachtschicht, 10,6 Prozent arbeiten in einem Teilschichtsystem (morgens arbeiten, Pause, abends arbeiten). Für 21,9 Prozent trifft keines dieser Schichtmodelle zu. Bei Auszubildenden, die nur manchmal im Schichtsystem arbeiten, variieren die Anteile der einzelnen Modelle deutlich stärker. Lediglich 32,2 Prozent arbeiten Wechselschicht in der Woche, 21,9 Prozent im»klassischen«schichtsystem, 13,4 Prozent im Teilschichtsystem und 32,3 Prozent in keinem der zuvor genannten Modelle. Zudem variiert die Häufigkeit der zum Einsatz kommenden Schichtmodelle auch stark in Abhängigkeit von dem jeweiligen Ausbildungsberuf. Steuerfachangestellte_r Fachinformatiker_in Industriemechaniker_in Anlagenmechaniker_in 92,1% 88,9% 87,7% 97,6% n= antwortende Auszubildende aus Bayern auf die Aussage:»In meiner Ausbildung wird in Schichtarbeit gearbeitet«5,3 % 8,9% 10,5%»In meiner Ausbildung wird in Schichtarbeit gearbeitet«: ınein ımanchmal ıja Während die Wechselschicht in der Woche insbesondere bei den angehenden Hotelfachleuten (65,3 Prozent), sowie bei den Einzelhandelskaufleuten (55,6 Prozent) und den Medizinischen Fachangestellten (53,8 Prozent) überdurchschnittlich häufig zum Einsatz kommt, spielt Ausbildungsreport Bayern

10 3 Schwerpunkt: Arbeitszeit in der Ausbildung das klassische Schichtsystem vorwiegend bei Zerspanungsmechaniker_innen (50 Prozent) eine Rolle. Dem Tätigkeitsbereich entsprechend kommt das Teilschichtsystem hauptsächlich bei Köchinnen und Köchen (58,3 Prozent), aber auch bei den Zahnmedizinischen Fachangestellten (50 Prozent) zum Einsatz. Es stellt sich die Frage, ob Zusammenhänge zwischen dem Einsatz von Schichtarbeit und der Ausbildungszufriedenheit bestehen. Die Befragungsergebnisse zeigen, dass Schichtarbeit insbesondere in Ausbildungsberufen zum Einsatz kommt, die im Vergleich generell schlechter abschneiden (vgl. Kapitel 1), wobei zahlreiche weitere Faktoren eine Rolle spielen. Untersucht man den einfachen Zusammenhang zwischen Ausbildungszufriedenheit und Schichtarbeit, so zeigt sich, dass Auszubildende, die im Schichtsystem arbeiten, seltener sehr zufrieden oder zufrieden mit ihrer Ausbildung sind (66,4 Prozent) als Auszubildende, die nie in Schichtarbeit arbeiten (77,7 Prozent). Kaum einen Unterschied in der Zufriedenheit zeigen Auszubildende, die nur manchmal zur Schichtarbeit herangezogen werden. Von ihnen sind 69,5 Prozent (sehr) zufrieden mit ihrer Ausbildung. Generell fallen in Bayern die Unterschiede zwischen Schicht- und Nicht-Schichtarbeiter_innen in vielen Bereich gering aus, nur bei einzelnen Fragen können deutlichere Abweichungen im Antwortverhalten festgestellt werden. Diese werden im Folgenden aufgeführt. Schichtarbeit und Verfügbarkeit des_der Ausbilder_in Die Verfügbarkeit des_der Ausbilder_in am Arbeitsplatz ist bei 49,5 Prozent der Auszubildenden, die nicht im Schichtsystem arbeiten, immer sichergestellt. Dies gaben nur 43,2 Prozent der Auszubildenden an, die immer und 38,5 Prozent derer, die manchmal in Schichtarbeit arbeiten. Schichtarbeit und Einhaltung der 5-Tage-Woche Der Anteil der Auszubildenden, die an mehr als fünf Tagen pro Woche arbeiten müssen, liegt bei denen, die regelmäßig im Schichtdienst tätig sind, mit 4,4 Prozent erkennbar über dem jener Auszubildenden, die keine Schichtarbeit verrichten (1,9 Prozent). Schichtarbeit und Nacharbeit von»minusstunden«auszubildende in Schichtarbeit (57 Prozent) müssen anfallende Minusstunden etwas häufiger nacharbeiten als dies bei Auszubildenden ohne Schichtarbeit (53,3 Prozent) der Fall ist. Schichtarbeit und Einhaltung der Ruhezeit Gesetzliche Regelung Für volljährige Auszubildende ist nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einzuhalten ( 5 Arbeitszeitgesetz). Für Minderjährige gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): hiernach muss gemäß 13 die tägliche Freizeit nach Beendigung der Arbeit ununterbrochen zwölf Stunden betragen. In dieser Zeit darf der_die Jugendliche zu keinerlei Arbeiten herangezogen werden. Auch dürfen Jugendliche zwischen 20 Uhr und 6 Uhr nach 14 JArbSchG nicht beschäftigt werden. Leider gibt es dabei eine große Anzahl an Ausnahmen, zum Beispiel in der Gastronomie, im Hotelgewerbe, in Betrieben mit dauerhafter Schichtarbeit (z. B. in Krankenhäusern) sowie in Bäckereien und Konditoreien. Die gesetzlichen vorgeschriebenen Ruhezeiten von mindestens elf Stunden werden nur bei gut der Hälfte der von Schichtarbeit betroffenen Auszubildenden (52 Prozent) immer eingehalten. Aber auch bei Auszubildenden ohne Schichtdienst trifft dies für nur bei drei Viertel der Befragten (76,5 Prozent) zu. Schichtarbeit und Erreichbarkeit außerhalb der Ausbildungszeit Jeweils drei von zehn der regelmäßig (29,2 Prozent) oder manchmal (30,4 Prozent) im Schichtdienst arbeitenden Auszubildenden gaben an, immer oder häufig auch außerhalb der Ausbildungszeiten mobil erreichbar sein zu müssen. Dies kommt nur bei halb so vielen Auszubildenden ohne Schichtarbeit (14,8 Prozent) vor. Fazit Schichtarbeit Insgesamt verdichten sich die Hinweise darauf, dass Auszubildende in Schichtarbeit über die ohnehin höheren Anforderungen der Schichtarbeit hinaus auch bei anderen die Arbeitszeit betreffenden Aspekten stärker belastet sind als Auszubildende, die nicht im Schichtsystem arbeiten. 10 Ausbildungsreport Bayern 2018

11 3 Schwerpunkt: Arbeitszeit in der Ausbildung Die DGB-Jugend Bayern fordert Grundsätzlich lehnt die Gewerkschaftsjugend die Anwendung von Schichtsystemen in der Ausbildung ab. Nur in Ausnahmefällen wenn der Erwerb notwendiger betrieblicher Lerninhalte sonst nicht möglich ist sollten Auszubildende im Schichtsystem ausgebildet werden dürfen. Für diese Ausnahmen müssen strenge Regeln gelten: D Zur Einführung eines Schichtsystems in der Ausbildung sind Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie Betriebsund Personalräte zwingend in der Mitbestimmung. D Für die Dauer und Lage der Arbeitszeit sind die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes maßgeblich. Diese müssen zukünftig für alle Auszubildenden gelten. Die darin geregelten Ruhezeiten sind zwingend einzuhalten. Dabei sind Berufsschultage wie Arbeitstage im Betrieb zu behandeln. D Wenn die Ausbildung im Schichtsystem unvermeidbar ist, dann muss für die Arbeitszeit in der Ausbildung der gleiche Anspruch auf Zuschläge und Sonderzahlungen gelten wie für Facharbeiter_innen. Zuschläge und Sonderzahlungen müssen zusätzlich zur Ausbildungsvergütung gezahlt werden. D Auszubildende dürfen grundsätzlich nicht in einem Teilschichtsystem eingesetzt werden. Umgang mit Minusstunden Auch wenn das Berufsbildungsgesetz eindeutig regelt, dass Auszubildenden auch dann ihre Vergütung zu zahlen ist, wenn sie sich für die Berufsausbildung bereithalten, diese aber ausfällt ( 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) BBiG i.v.m. 615 BGB), erwartet offensichtlich ein Großteil der Ausbildungsbetriebe, dass die Auszubildenden diese»minusstunden«zu anderen Zeiten zusätzlich nacharbeiten.»minusstunden«sind im Berufsbildungsgesetz jedoch nicht vorgesehen. Das Risiko, den_die Auszubildende_n nicht beschäftigen zu können, trägt allein der_die Ausbilder_in. Die Schuld kann nicht dem_der Auszubildenden aufgebürdet werden, wenn der_die Ausbilder_in seiner_ihrer Ausbildungspflicht nicht nachkommt. Eine ausreichend gute Planung der Ausbildungszeiten liegt in der Verantwortung der_des Ausbilder_in. Sie ist Bestandteil einer hochwertigen Ausbildung. Nacharbeiten von»minusstunden«nacharbeiten von»minusstunden«nach Betriebsgröße 1 4 MA 5 10 MA nein 22,9% weiß nicht 24,2% 36,8% 41,3% MA 52,2% MA 52,9% MA 50,0% über 500 MA 63,8% ja 52,9% n= antwortende Auszubildende aus Bayern, bei denen tatsächlich Minusstunden angesammelt werden. Antworten auf die Aussage:»Wenn in meiner Ausbildung Minusstunden angesammelt werden, muss ich diese nacharbeiten«zubildenden, von denen nicht erwartet wird, dies zu tun, sind Unterschiede festzustellen. So müssen von Nacharbeit Betroffene häufiger regelmäßig Überstunden machen (39,9 Prozent) als Auszubildende, von denen nicht erwartet wird, Ausfallzeiten nachzuarbeiten (32,1 Prozent). Diese Anteile variieren zwischen den einzelnen Ausbildungsberufen zum Teil erheblich. Dabei fällt auf, dass auch in Berufen, die im vorliegenden Ausbildungsreport gut abschneiden, das Nacharbeiten von»minusstunden«offenbar die Regel darstellt. So gaben von den angehenden Bankkaufleuten 78,3 Prozent an, Ausfallzeiten nacharbeiten zu müssen. Bei den Mechatroniker_innen waren es 75 Prozent und bei den Elektroniker_innen für Betriebstechnik 68,7 Prozent. Mehr als die Hälfte der Auszubildenden aus Bayern (52,9 Prozent), bei denen»minusstunden«angesammelt werden, gaben an, diese nacharbeiten zu müssen. Lediglich 22,9 Prozent verneinten dies und 24,2 Prozent wussten nicht, ob Sie zur Nacharbeit herangezogen werden. Bei einem direkten Vergleich der Überstundensituation von Auszubildenden, die Ausfallzeiten nacharbeiten müssen mit denjenigen Ausn= antwortende Auszubildende aus Bayern, bei denen tatsächlich Minusstunden angesammelt werden. Antworten auf die Aussage:»Wenn in meiner Ausbildung Minusstunden angesammelt werden muss ich diese nacharbeiten«. MA = Mitarbeiter_innen Ь Ь Ausbildungsreport Bayern

12 3 Schwerpunkt: Arbeitszeit in der Ausbildung Neben dem Ausbildungsberuf hat auch die Betriebsgröße einen deutlichen Einfluss darauf, ob»minusstunden«nachgearbeitet werden müssen. Während dies in Kleinstbetrieben unter fünf Beschäftigten in Bayern»nur«von 36,8 Prozent der Auszubildenden erwartet wird, steigt dieser Anteil mit zunehmender Unternehmensgröße bis auf 63,8 Prozent bei Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten an. Prüfungsvorbereitung Auch außerhalb der Ausbildungszeiten müssen Auszubildende Zeit aufwenden, um zu lernen oder sich auf Prüfungen vorzubereiten. Während dies bei 12,4 Prozent weniger als eine Stunde pro Woche ist, benötigt das Gros der Auszubildenden aus Bayern dazu zwischen 1 und unter 5 Stunden (69,4 Prozent). 12,8 Prozent sind pro Woche zwischen 5 und unter 10 Stunden und immerhin 5,5 Prozent 10 Stunden und mehr mit Lernen und Prüfungsvorbereitung beschäftigt. Im Durchschnitt wenden die Auszubildenden außerhalb von Betrieb und Berufsschule drei Stunden pro Woche für das Lernen und die Prüfungsvorbereitung auf. Hier sind keine größeren Abweichungen zwischen den verschiedenen Ausbildungsberufen festzustellen und auch die Betriebsgröße scheint keinen feststellbaren Einfluss zu haben. Anders gestaltet sich die Situation bei der Freistellung Auszubildender zur Vorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfungen. Insgesamt gab knapp ein Drittel (32,5 Prozent) der Befragten an, zur Vorbereitung auf Abschluss- bzw. Zwischenprüfung freigestellte Tage zur Verfügung zu haben. In Kleinstbetrieben mit weniger als 5 Beschäftigten lag dieser Anteil bei lediglich 25,6 Prozent, während in Großbetrieben mit mehr als 500 Beschäftigten immerhin 54,1 Prozent der Auszubildenden angaben, zur Prüfungsvorbereitung freigestellt zu werden. Freistellung für Prüfungsvorbereitung nach Betriebsgröße 1 4 MA 5 10 MA 25,6% 21,7% MA 25,8% MA 26,4% MA 31,3% über 500 MA 54,1% Ь Auch zwischen den Ausbildungsberufen sind in Bayern deutliche Unterschiede zu erkennen. Weit verbreitet scheint die Freistellung zur Prüfungsvorbereitung insbesondere bei den Bankkaufleuten (70,4 Prozent) sowie den Mechatroniker_innen (66,4 Prozent) zu sein. Anders gestaltet sich die Situation bei den Friseur_innen (12,9 Prozent), von denen sich nur ein kleiner Teil über Freistellungen freuen kann. Wenn freie Tage gewährt werden, so liegt deren Umfang in Bayern durchschnittlich bei 1,8 Tagen für Zwischenprüfungen und 2,1 Tagen für Abschlussprüfungen. Die DGB-Jugend Bayern fordert Die Regelungen zur Freistellung vor den Zwischenbzw. Abschlussprüfungen sind je nach Branche sehr unterschiedlich ausgestaltet. Ziel muss es sein, über alle Ausbildungsberufe hinweg eine möglichst stress- und störungsfreie Vorbereitung auf die Prüfungen für Auszubildende zu gewährleisten. Gerade für Auszubildende, die überwiegend im Schichtsystem ausgebildet werden, wie etwa im Hotel- und Gaststättenbereich, bedeutet der Einsatz bis zum letzten Tag vor der Prüfung eine erhebliche Belastung. Die DGB-Jugend fordert für alle Auszubildenden sowie für Dual Studierenden eine bezahlte Freistellung des letzten Arbeitstags vor allen Zwischen- und Abschlussprüfungen (schriftlich und praktisch/mündlich). Als Arbeitstag gilt jeder Tag der Woche, an dem im Betrieb oder der Dienststelle gearbeitet wird. Hierzu ist es notwendig, eine entsprechende Freistellungsregelung in das Berufsbildungsgesetz zu integrieren. Erreichbarkeit außerhalb der Ausbildungszeiten Neben Überstunden, dem Führen des Ausbildungsnachweises oder Zeiten zum Lernen wird die Freizeit vieler Auszubildender auch dadurch eingeschränkt, dass von ihnen erwartet wird, auch außerhalb ihrer Ausbildungszeiten mobil erreichbar zu sein. Nur die Hälfte der Befragten aus Bayern (50,2 Prozent) gab an,»nie«in der Freizeit erreichbar sein zu müssen, bei einem Fünftel ist dies»immer«(8,3 Prozent) oder häufig (11,3 Prozent) der Fall. n= antwortende Auszubildende aus Bayern, Antworten auf die Aussage:»Zur Vorbereitung auf meine Abschluss-bzw. Zwischenprüfung habe ich freigestellte Tage zur Verfügung«12 Ausbildungsreport Bayern 2018

13 3 Schwerpunkt: Arbeitszeit in der Ausbildung Erreichbarkeit außerhalb der AusbildungszeitenЬ nie 50,2% selten 15,3% manchmal 14,9% häufig 11,3% immer 8,3% n= antwortende Auszubildende aus Bayern, Antworten zu der Aussage:»Ich muss auch außerhalb meiner Ausbildungszeit mobil (Handy, PC, Tablet & Co.) erreichbar sein«wie in vielen anderen Bereichen variieren auch hier die Anteile stark in Abhängigkeit vom Ausbildungsberuf. Während bei weniger als 10 Prozent der befragten Industriemechaniker_innen, Groß- und Außenhandelskaufleute, Elektroniker_innen für Betriebstechnik, Mechatroniker_innen und Industriekaufleute immer oder häufig erwartet wird, außerhalb der Ausbildungszeiten erreichbar zu sein, gilt dies für mehr als ein Drittel der Verkäufer_innen (39,8 Prozent), Hotelfachleute (37,4 Prozent) und Einzelhandelskaufleute (34,9 Prozent). Die DGB-Jugend Bayern fordert Gerade in einer temporeichen digitalisierten Arbeitswelt bleiben ausreichende Schutzstandards für eine menschengerechte, gesundheitsorientierte Arbeitszeitgestaltung unerlässlich. Deshalb sind die derzeitigen Mindeststandards des Arbeitszeitgesetzes sowie des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) unabdingbare Leitplanken bei der Gestaltung der Ausbildungsbedingungen. Dies gilt auch für alle neuen Kommunikationsmöglichkeiten. Beispielhaft hierfür steht die Erwartung der Nutzung und ständigen Erreichbarkeit mittels privater Mobiltelefone. Die Gewerkschaftsjugend fordert, dass die Ausbildungszeit bei jeder Form mobilen Arbeitens, und das gilt auch bei mobiler digitaler Arbeit, erfasst und vergütet wird. Die Ausbildung muss so organisiert sein, dass der geltende Rechtsrahmen für die tägliche Höchstarbeitszeit und die Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz bzw. dem BBiG eingehalten wird. Letztlich bedarf es Regeln für Zeiten von Nichterreichbarkeit sowie ein Recht auf Nichtreaktion außerhalb der vereinbarten und festgelegten Ausbildungszeit. In besonderem Maße betroffen sind Auszubildende in kleinen Unternehmen. Während von den Auszubildenden in Kleinstbetrieben unter 5 Beschäftigten jede_r Vierte (41,4 Prozent) davon berichtete, außerhalb der Ausbildungszeiten mobil erreichbar sein zu müssen, war es bei den Auszubildenden in Großbetrieben nur jede_r Achte (12,4 Prozent). Ärgerlich für die Betroffenen ist zudem, dass diese»bereitschaftsdienste«in der Regel nicht auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. Nur 6,3 Prozent von Ihnen können mit einem Ausgleich rechnen, bei 58,4 Prozent ist dies definitiv nicht der Fall und 35,3 Prozent waren sich diesbezüglich nicht sicher. Ausbildungsreport Bayern

14 4 Ergebnisse zur Ausbildungsqualität 4.1 Fachliche Qualität der Ausbildung im Betrieb Vorliegen des betrieblichen Ausbildungsplans Wie in der Gesamtbewertung der Ausbildung kommt es auch bei der Bewertung der Fachlichen Qualität der Ausbildung im Betrieb in Bayern zu großen Unterschieden zwischen den Ausbildungsberufen und den Branchen. Es gibt eine recht hohe Übereinstimmung zwischen der Bewertung der fachlichen Qualität der Ausbildung und der Gesamtbewertung über alle vier betrachteten Bereiche hinweg. So schnitten beim Thema»Fachliche Qualität der Ausbildung im Betrieb«die angehenden Zerspanungsmechaniker_innen und Mechatroniker_innen mit Abstand am besten ab, gefolgt von den Elektroniker_innen für Betriebstechnik, Industriemechaniker_innen und Steuerfachangestellten. Auf den hinteren Plätzen rangieren mit den Fachverkäufer_innen im Lebensmittelhandwerk, den Verkäufer_innen, Hotelfachleuten und den Friseur_innen Berufe, die bereits 2017 im letzten Drittel des Rankings zu finden waren und die auch in der Gesamtbewertung auf den hinteren Plätzen gelandet sind Vorliegen und Einhalten des Ausbildungsplanes Gesetzliche Regelung Für jeden Ausbildungsberuf gibt es nach 5 des Berufsbildungsgesetzes einen rechtlich bindenden Ausbildungsrahmenplan, die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung. Dieser muss vom Ausbildungsbetrieb in einen betrieblichen Ausbildungsplan übersetzt werden. In ihm ist geregelt, in welchem Zeitraum welche Ausbildungsinhalte im Betrieb von wem vermittelt werden sollen. Der betriebliche Ausbildungsplan soll dem Ausbildungsvertrag beigefügt und dem Auszubildenden ausgehändigt werden ( 11 Berufsbildungsgesetz). Branchenunterschiede Drei von zehn (29,6 Prozent) befragten Auszubildenden aus Bayern liegt nach eigenen Angaben kein betrieblicher Ausbildungsplan vor und dies, obwohl die Ausgabe an die Auszubildenden zwingend vorgeschrieben ist. Dabei gibt es in Bayern große Unterschiede zwischen den untersuchten Ausbildungsberufen. Während alle angehenden Bankkaufleute und rund 90 Prozent der Zerspanungsmechaniker_in - nen und Industriekaufleute angaben, einen Ausbildungsplan erhalten zu haben, konnte weniger als ein Drittel der Anlagenmechaniker_in - nen (30,8) und Tischler_innen (22,2 Prozent) diese Frage bejahen. D Drei von zehn der befragten Auszubildenden haben keinen Ausbildungsplan. n=2.344 antwortende Auszubildende aus Bayern befragte Auszubildende aus Bayern kennen ihren Ausbildungsplan»sehr gut«oder»gut«. 37,6 Prozent davon gaben an, dass der Ausbildungsplan»immer«eingehalten wird. Diese Quote hat sich gegenüber dem Vorjahr um 4,9 Prozentpunkte verschlechtert. Es wurden bewusst nur die Auszubildenden berücksichtigt, die den Ausbildungsplan kennen, da nur sie tatsächlich beurteilen können, ob die Ausbildungspläne auch eingehalten werden. Die Vermutung liegt nahe, dass der Ausbildungsplan bei den Auszubildenden, die diesen nicht kennen oder gar keinen zusammen mit dem Ausbildungsvertrag erhalten haben, noch seltener eingehalten wird und diese Auszubildenden somit noch viel häufiger ausbildungsfremde Tätigkeiten verrichten müssen. Einhalten des Ausbildungsplans immer 37,6% ja 70,4% häufig 48,3% selten 1,5% nein 29,6% D Nur bei 37,6 Prozent der Auszubildenden wird der Ausbildungsplan»immer«.eingehalten. n=1.821 antwortende Auszubildende aus Bayern, die ihren Ausbildungsplan»sehr gut«oder»gut«kennen manchmal 12,0% nie 0,7% 14 Ausbildungsreport Bayern 2018

15 4 Ergebnisse zur Ausbildungsqualität Die DGB-Jugend Bayern fordert Eine qualitative Ausbildung kann nur stattfinden, wenn die Ausbildungsinhalte eingehalten werden. Auszubildende können die Inhalte nur kontrollieren, wenn ein auf den Betrieb abgestimmter Ausbildungsplan dem Ausbildungsvertrag beiliegt. Daher bedarf es eines rechtlichen Anspruchs auf einen betrieblichen Ausbildungsplan und eine gesetzliche Konkretisierung im 11 Berufsbildungsgesetz. In 5 soll darüber hinaus festgestellt werden, dass Abweichungen vom Ausbildungsplan nicht gestattet sind Verrichtung von ausbildungsfremden Tätigkeiten Gesetzliche Regelung Bei Verstößen gegen den Ausbildungsplan müssen Auszubildenden häufig Tätigkeiten ausführen, die nicht dem gültigen Ausbildungsplan entsprechen. Bei diesen ausbildungsfremden Tätigkeiten handelt es sich häufig um gering qualifizierte Aufgaben oder um Routinetätigkeiten, die immer wieder ausgeführt werden und nicht mehr dem Lernerfolg dienen. So kommt es vor, dass Privatdienste für die Vorgesetzten oder Putzarbeiten erledigt werden oder die Auszubildenden drei Jahre lang in einer Abteilung eingesetzt werden. Ausbildungsfremde Tätigkeiten und ausbildungsfremde Routine sind jedoch nach dem 14 Berufsbildungsgesetz verboten. Die fehlenden Ausbildungsinhalte müssen die Auszubildenden dann mit Überstunden»aufholen«oder sich in der Freizeit aneignen. Im schlimmsten Fall werden diese überhaupt nicht vermittelt. Die dadurch entstehenden Wissenslücken fallen spätestens in der Prüfung auf oder wirken sich negativ auf das weitere Berufsleben aus. Nur drei von zehn (29,2 Prozent) der befragten Auszubildenden aus Bayern, die ihren Ausbildungsplan»sehr gut«oder»gut«kennen und objektiv einschätzen können, ob eine zu verrichtende Tätigkeit tatsächlich ausbildungsfremd ist, gaben an,»nie«für ausbildungsfremde Tätigkeiten eingesetzt zu werden. Gegenüber dem Vorjahr ist dieser Anteil in etwa gleich geblieben. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass sieben von zehn (70,8) zumindest gelegentlich ausbildungsfremde Tätigkeiten erledigen. Dabei regelt das Berufsbildungsgesetz eindeutig, welche Aufgaben und Tätigkeiten zu den Pflichten der Auszubildenden gehören und welche nicht. In weiten Teilen der Praxis sieht es aber nach wie vor anders aus: So geben 16,9 Prozent der Auszubildenden an,»immer«bzw.»häufig«mit ausbildungsfremden Tätigkeiten befasst zu sein sogar noch eine leichte Steigerung zum Vorjahreswert von 14,6 Prozent. Branchenunterschiede Hier gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Ausbildungsberufen. So gaben beispielsweise mehr als ein Viertel der befragten Verkäufer_innen, Fachinformatiker_innen und Einzelhandelskaufleute an,»immer«bzw.»häufig«ausbildungsfremde Tätigkeiten verrichten zu müssen, jedoch keine_r der befragten Industriemechaniker_innen und weniger als 10 Prozent der Mechatroniker_innen, Bankkaufleute und Medizinischen Fachangestellten. Ausbildungsfremde Tätigkeiten häufig 11,4% immer 5,5% manchmal 22,2% selten 31,7% nie 29,2% D 16,9 Prozent der Auszubildenden müssen»immer«oder»häufig«ausbildungsfremde Tätigkeiten ausüben, 29,2 Prozent müssen dies nie machen. n=1.020 antwortende Auszubildende aus Bayern, die ihren Ausbildungsplan»sehr gut«oder»gut«kennen o Betriebsgröße Bei den ausbildungsfremden Tätigkeiten zeigt sich in Bayern ein unmittelbarer Zusammenhang zur Betriebsgröße. So gaben beispielsweise 28,1 Prozent der Auszubildenden aus Kleinstbetrieben mit weniger als fünf Beschäftigten an,»immer«oder»häufig«zu Aufgaben herangezogen zu werden, die nicht in ihren Ausbildungsplänen zu finden sind. Bei Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten waren dies lediglich 12 Prozent. Auf der anderen Seite gaben 28,1 Prozent der Auszubildenden aus Firmen mit bis zu fünf Mitarbeiter_innen an,»selten«oder»nie«mit Tätigkeiten beschäftigt zu werden, die nicht zu ihrer Ausbildung gehören. Auch dieser Wert ist bei Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten erheblich besser. Hier werden 75,1 Prozent»selten«oder»nie«für ausbildungsfremde Tätigkeiten in Anspruch genommen. Ausbildungsreport Bayern

16 4 Ergebnisse zur Ausbildungsqualität Die DGB-Jugend Bayern fordert Verstöße und die Nichteinhaltung gesetzlicher Regelungen und Verordnungen sind keine Kavaliersdelikte und wirken sich negativ auf die Qualität der Ausbildung aus. Daher sind regelmäßige Kontrollen durch die zuständigen Stellen (i. d. R. die Kammern) notwendig. In gravierenden Fällen darf dabei auch vor Sanktionen nicht zurückgeschreckt werden. Wenn die zuständigen Stellen und die Kammern ihrer Kontrollfunktion nicht nachkommen können, müssen unabhängige Stellen geschaffen werden, die für die Qualitätssicherung und -Entwicklung zuständig sind Ausbildungsnachweis Gesetzliche Regelung Das Berichtsheft dient als Dokumentation der Ausbildung und ist als Nachweis für die Zulassung zur Abschlussprüfung notwendig. In das Berichtsheft werden alle Tätigkeiten, die Auszubildende im Rahmen ihrer Ausbildung ausführen sowie die Berufsschulthemen eingetragen. Die Einträge müssen nach 14 Berufsbildungsgesetz regelmäßig vom Ausbildungsbetrieb kontrolliert und unterschrieben werden. Für die Auszubildenden bietet das Berichtsheft eine gute und einfache Überprüfung des eigenen Lernstandes, da die Gegenüberstellung des eigenen Berichtsheftes mit dem betrieblichen Ausbildungsplan schnell verdeutlicht, welche Ausbildungsinhalte noch fehlen. Werden wichtige Ausbildungsinhalte nicht vermittelt, dient der Ausbildungsnachweis auch als wichtiges juristisch verwertbares Dokument bei eventuellen Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Betrieben. Der Arbeitgeber muss den Auszubildenden in ihrer Arbeitszeit die Möglichkeit geben, das Berichtsheft zu führen, da es integraler Bestandteil der Ausbildung ist. Trotz dieser eindeutigen Regelung gaben knapp ein Drittel (32,7 Prozent) der Auszubildenden an, ihren Ausbildungsnachweis»nie«während der Ausbildungszeit zu führen. Weitere 8 Prozent machen dies nur»selten«. Starke Unterschiede sind hier zwischen den einzelnen Berufen festzustellen. Während beispielsweise nur rund fünf Prozent der Fachinformatiker_innen und Industriekaufleute ihren Ausbildungsnachweis»nie«während der Ausbildungszeit führen, sind es bei den KFZ-Mechatroniker_innen, Zahnmedizinischen Fachange- stellten und Hotelfachleuten rund die Hälfte. Übertroffen werden diese noch von den Medizinischen Fachangestellten mit 73 Prozent. Das Ausfüllen des Berichtshefts im Betrieb ist notwendig, da dort auch Rücksprachen mit dem_der Ausbilder_in möglich sind, der Lernprozess gemeinsam reflektiert werden kann und eine effektivere Orientierung am betrieblichen Ausbildungsplan möglich ist. Auch eine regelmäßige Kontrolle kann nur am Ausbildungsplatz erfolgen. Die DGB-Jugend Bayern fordert Als zentrales Dokument zur Überprüfung der fachlichen Qualität der Ausbildung und des aktuellen Lernstandes der Auszubildenden muss das Berichtsheft für alle Ausbildungsberufe im Berufsbildungsgesetz klar verankert werden. Der Passus der Ausbildungsordnungen, dass die schriftlichen Ausbildungsnachweise während der Ausbildungszeit geführt werden, muss daher in Berufsbildungsgesetz aufgenommen werden, um Lernprozesse gemeinsam reflektieren zu können Fachliche Anleitung und Betreuung durch Ausbilder_innen Gesetzliche Regelung Im Berufsbildungsgesetz ist die Frage der fachlichen Anleitung klar definiert. Laut 28, Absatz 1 darf nur ausbilden, wer»persönlich und fachlich geeignet ist«. Allerdings wird in der Ausbildungspraxis in vielen Betrieben davon abgewichen. Der überwiegende Teil der Befragten gab zwar an, formal ihnen zugeteilte Ausbilder_innen zu haben (90,5 Prozent), doch sind diese - wie bereits im Vorjahr - bei 10,1 Prozent dieser Azubis»selten«bis»nie«präsent. Am häufigsten kommt dies in Großbetrieben mit über 500 Beschäftigen vor (11,6 Prozent). In kleinen Betrieben bis 20 Mitarbeiter_innen berichteten dagegen nur 7,7 Prozent der Auszubildenden von einer mangelnden Präsenz ihrer Ausbilder_innen. Wenn die Ausbilder_innen nicht ansprechbar sind, so sind die Auszubildenden darauf angewiesen, dass ihnen hilfsbereite (aber evtl. fachlich nicht geeignete) Kolleg_innen ihre Unterstützung anbieten. Noch schlimmer ist es, wenn Auszubildende sich in der Praxis das Wissen selbst aneignen müssen ohne die Möglichkeit, nachfragen zu können. Dabei wird häufig an ihre Flexibilität und Eigenverantwortlichkeit 16 Ausbildungsreport Bayern 2018

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