Hartheim. am Rhein mit Bremgarten und Feldkirch. Donnerstag, 12. November 2015 Amtsblatt Nr KW 46. Einladung zur Bürgerversammlung

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1 Hartheim am Rhein mit Bremgarten und Feldkirch Donnerstag, 12. November 2015 Amtsblatt Nr KW 46 Einladung zur Bürgerversammlung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13. Oktober 2015 die Durchführung einer Bürgerversammlung beschlossen. Diese indet statt am Donnerstag, den 19. November 2015 um Uhr in der Seltenbachhalle in Feldkirch. Tagesordnung: Begrüßung Verkehrsbelastung in Hartheim und den Ortsteilen, Herr Krentel vom Büro Fichtner, Water & Transportation Einrichtung einen Ganztagesgrundschule an der Alemannenschule in Hartheim zum Schuljahr 2017/18, Informationen und weiteres Vorgehen, Rektor Herr Bölle und Herr Weismann Flüchtlingssituation in der Gemeinde und im Gewerbepark, Frau Lotze, Landratsamt Spielplatzkonzeption für die Spielplätze in Bremgarten und Feldkirch, Sachstand und weiteres Vorgehen Fragen und Anregungen der Einwohnerschaft Ich lade Sie recht herzlich ein zu kommen, sich zu informieren und Fragen zu stellen. Auf einen informativen und spannenden Abend mit Ihnen freue ich mich. Ihre Bürgermeisterin Kathrin Schönberger

2 2 Donnerstag, 12. November 2015 Gemeinde Hartheim am Rhein ANNAHMESCHLUSS FÜR DAS NÄCHSTE GEMEINDEBLATT FREITAG, 13. NOVEMBER 2015, 10 UHR Zu spät eingereichte Beiträge werden nicht veröffentlicht! WICHTIGE TELEFONNUMMERN GEMEINDEVERWALTUNG Öfnungszeiten: Mo.-Fr Uhr Di Uhr Fax-Nr Bürgermeisterin, Vorzimmer: Frau Lorenz Sekretariat/Fundbüro: Frau Hauser Hauptamt: Herr Wirbel Ordnungsamt: Frau Glockner Bauamt: Herr Linsenmeier Techn. Bereich: Herr Gassert Einwohnermeldeamt: Frau Laible Standesamt: Frau Günther Grundbucheinsichtstelle: Frau Marquart Wasserabrechnungen: Frau Schüler Registratur/Archiv: Herr Weeger Rechnungsamt: Frau Hofert Steueramt: Herr Blum Gemeindekasse: Frau Mikno Internet: gemeinde@hartheim.de Bauhof: Bauholeitung: Heiko Ade Wasserversorgung Björn Ade: 0171/ Notrufnummer: 0151/ Forstverwaltung Hartheim Forstrevierleiter Norbert Lust 07668/ oder 0162/ Fax-Nr / Ortsverwaltung Feldkirch Ortsvorsteherin Antoinette Faller 07633/13537 Öfnungszeiten: Dienstag, Uhr Freitag, 9-11 Uhr ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de Ortsverwaltung Bremgarten Ortsvorsteher Daniel Kopf 07633/3618 Öfnungszeiten: Dienstag, Uhr Donnerstag, Uhr ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de SPERRHOTLINE Personalausweis: 0180/ Kredit- EC-Karten ALEMANNENSCHULE HARTHEIM Sekretariat, Angela Zipfel: 07633/ Krankmeldungen: 07633/ Fax: 07633/ sekretariat@alemannenschule-hartheim.de Betreuung an der Schule Lern & Spiel-Gruppe: Tel Kernzeitbetreuung: Tel GEMEINDEBÜCHEREI IN DER ALEMANNENSCHULE Öfnungszeiten: Tel.: 07633/ Dienstag von bis Uhr Mittwoch von bis Uhr Donnerstag von bis Uhr Samstag von bis Uhr Jeden 1. Donnerstag im Monat Uhr Märchenstunde In den Schulferien geschlossen! KINDERGÄRTEN Klötzle Hartheim, Leitung: Timo Reuter St. Martin, Feldkirch, Leitung: Gudrun Köhler Bremgarten, Leitung: Helene Baidin 3534 JUGENDBÜRO/JUGENDRAUM Emanuel Klöckner, Jugendreferent Am Mühlebach / Mobil: 0151/ jugendbuero@jugend-hartheim.de ABFALLBERATUNG Öfnungszeiten Recyclinghof und Grünschnittannahme Mittwoch (Winterzeit) Uhr Mittwoch (Sommerzeit) Uhr Samstag Uhr Abfallberatung, ALB Tel / Müllgebühren: Frau Kunzelmann Telefon 0761/ STÖRUNGSSTELLE Energieversorgung badenova AG & Co. KG Stördienst Gasversorgung Kundenservice Strom Energiedienst Netze GmbH Tel / Fax 07623/ Störungsnummer: 07623/ FEUERWEHR Notruf 112 Feuerwehr Hartheim, Theo Lais, 07633/1856 Abt. Hartheim, Joachim Faller Tel /14815 Abt. Feldkirch, Josef Bauer 07633/ Abt. Bremgarten, Andreas Leberer 07633/16741 POLIZEI Notruf (Überfall, Verkehrsunfall) 110 Polizeiposten Bad Krozingen in der Zeit von Uhr Uhr 07633/ Fax-Nr.: 07633/ UNFALLRETTUNGSDIENSTE UND KRANKENTRANSPORTE Krankentransporte Tel. 0761/19222 Vergiftungs-Info-Zentrale Tel. 0761/19240 TIERÄRZTLICHER NOTFALLDIENST Telefon 07631/36536 ÄRZTLICHER NOTFALLDIENST ZAHNÄRZTLICHE NOTRUFNUMMER DEUTSCHES ROTES KREUZ - Ortsverband Hartheim - Silke Wasmer, Tel.: 07633/ Bereitschaftsführer Marc Summer, Tel / und 0163/ HELFERKREIS Hartheim - Feldkirch - Bremgarten - Christel Diehl, Bremgarten, Tel Enriqueta Schillinger Tel Jenny Schipper, Hartheim Tel Leitung: Wilhelm Kolb, Blauenstr. 2, Hartheim, Tel Spendenkonto: Volksbank Brsg.-Süd eg, IBAN: DE SOZIALES Beratungsstelle Für Eltern, Kinder, Jugendliche 0761/ Plegebegleiter Plegebegleiter: Detlef Maus Tel / Koordinatorin: Antoinette Faller Tel /15591 Caritasverband für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald e.v. Am Alamannenfeld Bad Krozingen Menü-Service Essen auf Rädern Tel Sozialstation Südlicher Breisgau e.v. Am Alamannenfeld 14, Bad Krozingen Tel /12219 Ambulanter Plegedienst Hauswirtschaftliche Versorgung Vermittlung von Familienplegerinnen und Dorfhelferinnen Abrechung mit allen Kranken- und Plegekassen Dorfhelferinnenwerk Sölden e.v. Einsatzleitung: Antoinette Faller Tel /15591 Sozialdienst kath. Frauen e.v. Ehe-, Familien-, u. Lebensberatung Basler Str. 10, Bad Krozingen Tel / el@skf-staufen.de Psychosoziale Beratungs-und Behandlungsstelle für Alkohol- und Drogenprobleme des Badischen Landesverbandes für Prävention und Rehabilitation e.v. 0761/ und Fax 0761/ psb-freiburg@blv-suchthilfe.de Plegestützpunkt Breisgau-Hochschwarzwald Südlicher Breisgau Bad Krozingen Am Alamannenfeld 14 Telefon 07633/ Fax 07633/ Info@plegestuetzpunkt-breisgau-hochschwarzwald.de HOSPIZGRUPPE SÜDLICHER BREISGAU Informationen erhalten Sie unter der Mobil-Nr. 0160/ Blinden- und Sehbehindertenverein Südb. e.v. Wöllinstr. 13, Freiburg Tel. 0761/36122, Fax: 0761/36123 E:Mail: info@bsvsb.org, Internet: IMPRESSUM Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung Hartheim am Rhein Herausgeber: Bürgermeisteramt Hartheim; Telefon 07633/91050 Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeisterin Kathrin Schönberger o.v.i.a. Für den übrigen Teil: Anton Stähle, Stockach Druck und Verlag: Primo-Verlag Stockach, Anton Stähle Meßkircher Straße 45, Stockach, Telefon 07771/ , Telefax 07771/ , info@primo-stockach.de,

3 Gemeinde Hartheim am Rhein Donnerstag, 12. November APOTHEKEN [ ] Apotheken-Plan vom bis Batzenberg-Apotheke, Schallstadt Apotheke am Zöllinplatz, Badenweiler Malteser-Apotheke, Heitersheim Hebel-Apotheke, Müllheim Schneckental-Apotheke, Pfafenweiler Katharina-Barbara-Apotheke, Pfafenweiler Stadt-Apotheke, Neuenburg Rats-Apotheke, Bad Krozingen Hardt-Apotheke, Hartheim Markgrafen-Apotheke, Badenweiler Apotheke am Bahnhof, Bad Krozingen Linden-Apotheke, Buggingen Tuniberg-Apotheke, Munzingen AKTUELLES AUS DEM RATHAUS Unterbringung von Flüchtlingen Gemeinde sucht dringend Wohnraum Seit 2013 leben Flüchtlinge bei uns in Hartheim. Zur Zeit sind es 23 Personen. Die Gemeinde steht aber in der Plicht, dieses Jahr noch mindestens 23 Personen (Stand Juni 2015, Tendenz steigend) aufzunehmen. Die Gemeinde hat bisher alle möglichen Räumlichkeiten belegt und auch schon privaten Wohnraum angemietet. Die bisherigen Unterbringungsmöglichkeiten reichen leider nicht für die zu erwartende Anzahl an Flüchtlingen aus. Die Gemeinde Hartheim sucht deshalb dringend entsprechenden Wohnraum zur Anmietung, gerne auch Grundstücke zur Aufstellung von Wohncontainern. Bitte melden Sie sich bei der Gemeinde Hartheim am Rhein, Frau Glockner, Tel , glockner@hartheim.de, falls Sie entsprechenden Wohnraum bzw. Grundstücke, frei haben sollten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Gemeindeverwaltung Hartheim am Rhein Volkstrauertag in Feldkirch Die Feier zum Volkstrauertag indet am Sonntag, den 15. November 2015 um Uhr am Kriegerdenkmal in Feldkirch unter Mitwirkung des Musikvereins Feldkirch statt. Die Bevölkerung ist hierzu herzlich eingeladen. Ortsverwaltung Feldkirch Bauamt der Gemeinde Hartheim am geschlossen Das Bauamt der Gemeinde Hartheim am Rhein ist am Dienstag, den wegen einer Fortbildungsveranstaltung geschlossen. Wir bitten um Berücksichtigung. Bauarbeiten auf dem Friedhof in Hartheim Die Firma Jakober aus Lahr wird ab dem 16. November 2015 mit den Bauarbeiten auf dem Friedhof in Hartheim beginnen. Nach den notwendigen Baumfällarbeiten wird der Hauptweg des Friedhofes mit einem Plasterbelag neu angelegt. Wir bitten um Beachtung der Sperrschilder im jeweiligen Baustellenbereich. Erschließungsarbeiten im Neubaugebiet Am Seltenbach in Bremgarten beginnen Die Firma RIEVO aus Oberried wird ab dem 16. November 2015 mit den Bauarbeiten auf den Sportlächen des SV Bremgarten beginnen. Die Firma Pontiggia aus Waldkirch wird ab dem mit den Kanalarbeiten von der Grabenstraße aus Richtung Baugebiet beginnen. Die Erschließungsarbeiten des Baugebietes werden vorrausichtlich bis Mitte August andauernd. Wir bitten um Beachtung der Sperrschilder im jeweiligen Baustellenbereich Auskünfte aus dem Melderegister (Neues Bundesmeldegesetz) Für Personen, die in Einrichtungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt, in Einrichtungen zur Behandlung von Suchterkrankungen, in Krankenhäusern, Plegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung plegebedürftiger oder behinderter Menschen, oder der Heimerziehung dienen, in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber oder sonstige ausländische Flüchtlinge oder in einer Justizvollzugsanstalt wohnen, wird künftig automatisch ein sogenannter bedingter Sperrvermerk im Melderegistereingetragen. Voraussetzung ist, dass der Meldebehörde bekannt ist, dass es sich bei der betrefenden Anschrift um eine der genannten Einrichtungen handelt. Bei Melderegisterauskünften an Private muss die Meldebehörde dann in diesen Fällen vor einer Auskunftserteilung die Betrofenen anhören und darf keine Auskunft erteilen, wenn durch die Beauskunftung schutzwürdige Interessen von Betrofenen beeinträchtigt würden. Generell gilt: bei Melderegisteranfragen für gewerbliche Zwecke (z. B. Forderungsmanagement) muss künftig der gewerbliche Zweck immer angegeben werden. Die erlangten Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden und dürfen vom Datenempfänger nicht wiederverwendet werden (Verbot des Datenpooling). Eine strikte Zweckbindung besteht auch für so genannte erweiterte Melderegisterauskünfte, für Gruppenauskünfte und für Daten, die trotz bestehender Auskunftssperre nach besonderer Begründung und Bewertung beauskunftet worden sind. Wenn der jeweils verfolgte Zweck erfüllt ist, muss der Datenempfänger die Daten löschen. Auskünfte aus dem Melderegister an Private zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels sind künftig nur noch dann zulässig, wenn die/der Betrofene vorher in die Übermittlung der Meldedaten für diese Zwecke ausdrücklich eingewilligt hat. Private, die eine Auskunft aus dem Melderegister für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels beantragen, müssen die Einwilligung des Betrofenen vorlegen. Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, bei der Meldebehörde eine Erklärung darüber abzugeben, dass die eigenen Daten zum Zwecke der Werbung und/ oder des Adresshandels an Private herausgegeben werden dürfen. Diese Einwilligung bleibt bis zu ihrem Widerruf bestehen und muss nach einem Umzug nicht erneut abgegeben werden. Wurde keine Einwilligung erklärt, darf die Meldebehörde die Meldedaten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels herausgeben. Aufgrund dieser Verbesserungen zum Schutz der persönlichen

4 4 Donnerstag, 12. November 2015 Gemeinde Hartheim am Rhein Daten bei Auskünften aus dem Melderegister an Private wird die bisher im Melderecht vorgesehene Möglichkeit des Widerspruchs der Erteilung automatisierter Melderegisterauskünfte an Private wegfallen. Weitergehende Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz in den Sie auf der nachfolgenden Internetseite: Auch Moderne-Verwaltung/Verwaltungsrecht/ Meldewesen/meldewesen_node.html ABFALLTERMINE Die Abfallwirtschaft des Landkreises Breisgau- Hochschwarzwald informiert: Wenn Sie im nächsten Jahr ein anderes Abfallgefäß benötigen, sollten Sie bis spätestens einen entsprechenden Antrag einreichen. Ansonsten ist es der Abfallwirtschaft des Landkreises aus logistischen Gründen nicht mehr möglich, den Austausch der Abfallbehälter zum Jahresanfang 2016 zu gewährleisten. Änderungsanträge und Informationen erhalten Sie über die Gemeindeverwaltung und über die Homepage des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald ( Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Kunzelmann (Tel.: 0761/ ) bei der Abfallwirtschaft des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald zur Verfügung. Der Antrag kann bei der Gemeindeverwaltung abgegeben oder direkt an die Abfallwirtschaft des Landkreises per Brief (ALB, Stadtstr. 2, Freiburg) oder per Fax (0761/ ) geschickt werden. Telefonnummern der TREA Breisgau im Gewerbepark Breisgau Für Kontakte bezüglich Öfnungszeiten, Anlieferungen und Abfallwirtschaft 07634/ (besetzt: Mo - Fr von 7:00-18:00 Uhr + Sa von 8:00-12:00 Uhr) Verwaltung, Veranstaltungen und Besichtigungen 07634/ (besetzt: Mo - Fr von 8:00-16:30 Uhr) Notfällen 07634/ (24 Std. besetzt) Fax- Nummer: 07634/ Adresse: Anlieferungszeiten für private Haushalte/Sperrmüllanlieferung: Montag und Dienstag: bis Uhr Donnerstag und Freitag: bis Uhr Samstag: bis Uhr Gebührenfrei angenommen werden alle klassischen Wertstofe wie Schrott, Papier und Kartonage, Elektroschrott, Kork, DVD und CD, Flaschenglas, daneben kleinere Mengen Grünschnitt sowie Sperrmüll mit Sperrmüllkarte. Adresse: RAZ Breisgau (Gewerbepark Breisgau) Ehrenkirchener Straße 3, Eschbach Tel / , alb@lkbh.de Servicetelefon der ALB: Werte unseres Wassers Härtegrad*dH Härtebereich(Waschmittel) Nitratgehaltmg/1 14,0 2,5 / mittel 25,5 Nächste Leerungen: Restmülltonne (Hartheim und Feldkirch) Restmülltonne (Bremgarten) FUNDSACHEN Folgende Fundsachen wurden beim Bürgermeisteramt Hartheim abgegeben: verschiedene Fahrräder verschiedene Schlüssel/Autoschlüssel Damenweste, Farbe dunkelblau/pink Kapuzenpullover, Farbe grau, Aufdruck mit schwarzer Schrift Roller, Scooter, Farbe blau, Brille, älteres Modell, in roter Hülle NIKE-Fußballschuhe, Farbe rot/schwarz/weiß Die Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald informiert: Müllsackverkaufsstellen in Hartheim Derzeit kann die Bevölkerung von Hartheim in folgenden Verkaufsstellen die landkreiseinheitlichen Restmüllsäcke zum Preis von 3,00 EUR erwerben: AMTLICHE NACHRICHTEN Öfentliche Bekanntmachung Erneute Bekanntmachung des Bebauungsplanes Gegen Hartheim, Gemarkung Bremgarten Der Gemeinderat der ehemals selbstständigen Gemeinde Bremgarten hat am den Bebauungsplan Gegen Hartheim als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde am genehmigt und am erstmals bekanntgemacht. Aufgrund eines möglichen Ausfertigungsmangels des Bebauungsplans wurde ein ergänzendes Verfahren nach 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt und der Bebauungsplan neu ausgefertigt. Gemäß 214 Abs. 4 BauGB i.v.m. 10 Abs. 3 BauGB wird hiermit öfentlich bekanntgemacht, dass das Landratsamt Müllheim den Bebauungsplan Gegen Hartheim am genehmigt hat. Der Bebauungsplan Gegen Hartheim wird gemäß 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum in Kraft gesetzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gegen Hartheim ist aus dem nachfolgend abgedruckten Planausschnitt ersichtlich: Hartheim Bremgarten - Schreibladen Hartheim, Rheinstr.22 - Metzgerei Widmann, Rheinstraße 22 - Getränkelädele Zum Durstlöscher, St. Stephanusstraße 2 Bei eventuellen Fragen wenden Sie sich bitte an: ALB, Frau Ebert, Tel. 0761/ ,FAX:0761/ , kerstin.ebert@lkbh.de

5 Gemeinde Hartheim am Rhein Donnerstag, 12. November Der Bebauungsplan kann ein schließlich seiner Begründung beim Bür ger meisteramt Hartheim am Rhein, Feldkir cher Str. 17, Zimmer 11 ein gesehen werden. Je dermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung einsehen und Auskunft über seinen Inhalt verlan gen. Die Bebauungsplanänderung betrifft die Grundstücke östlich und westlich der Straße Brückleweg Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungsplichtigen zu beantragen ist, und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und ein nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgang unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Hartheim am Rhein geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder der aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen ist nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde Hartheim am Rhein schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn 1. die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung nach der Gemeindeordnung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Hartheim am Rhein unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Hartheim am Rhein, den Bürgermeisteramt Hartheim am Rhein Kathrin Schönberger Bürgermeisterin Öfentliche Bekanntmachung Erneute Bekanntmachung der Änderung des Bebauungsplanes Gegen Hartheim, Gemarkung Bremgarten Der Gemeinderat der ehemals selbstständigen Gemeinde Bremgarten hat am die Änderung des Bebauungsplans Gegen Hartheim als Satzung beschlossen. Die Bebauungsplanänderung wurde am genehmigt und am erstmals bekanntgemacht. Aufgrund eines möglichen Ausfertigungsmangels der Bebauungsplanänderung wurde ein ergänzendes Verfahren nach 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt und die Bebauungsplanänderung neu ausgefertigt. Gemäß 214 Abs. 4 BauGB i.v.m. 10 Abs. 3 BauGB wird hiermit öfentlich bekanntgemacht, dass das Landratsamt Müllheim die Bebauungsplanänderung Gegen Hartheim am genehmigt hat. Die Änderung des Bebauungsplans Gegen Hartheim wird gemäß 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum in Kraft gesetzt. Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans Gegen Hartheim ist aus dem nachfolgend abgedruckten Planausschnitt ersichtlich: Der Bebauungsplan kann ein schließlich seiner Begründung beim Bürger meisteramt Hartheim am Rhein, Feldkir cher Str. 17, Zimmer 11 eingesehen werden. Je dermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung einsehen und Auskunft über seinen Inhalt verlan gen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungsplichtigen zu beantragen ist, und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und ein nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgang unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Hartheim am Rhein geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder der aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen ist nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde Hartheim am Rhein schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn 1. die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung nach der Gemeindeordnung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Hartheim am Rhein unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Hartheim am Rhein, den Bürgermeisteramt Hartheim am Rhein Kathrin Schönberger Bürgermeisterin

6 6 Donnerstag, 12. November 2015 Gemeinde Hartheim am Rhein Öfentliche Bekanntmachung Erneute Bekanntmachung der Änderung des Bebauungsplanes Gegen Hartheim, Gemarkung Bremgarten Der Gemeinderat der ehemals selbstständigen Gemeinde Bremgarten hat am die Änderung des Bebauungsplans Gegen Hartheim als Satzung beschlossen. Die Bebauungsplanänderung wurde am genehmigt und am erstmals bekanntgemacht. Aufgrund eines möglichen Ausfertigungsmangels der Bebauungsplanänderung wurde ein ergänzendes Verfahren nach 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt und die Bebauungsplanänderung neu ausgefertigt. Gemäß 214 Abs. 4 BauGB i.v.m. 10 Abs. 3 BauGB wird hiermit öfentlich bekanntgemacht, dass das Landratsamt Müllheim die Bebauungsplanänderung Gegen Hartheim am genehmigt hat. Die Änderung des Bebauungsplans Gegen Hartheim wird gemäß 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum in Kraft gesetzt. Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans Gegen Hartheim ist aus dem nachfolgend abgedruckten Planausschnitt ersichtlich: Die Bebauungsplanänderung betrifft die Grundstücke der Straße Weingarten Haus-Nr. 23, 25, 27, 29, 31, und 32 nicht ein, wenn 1. die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung nach der Gemeindeordnung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Hartheim am Rhein unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Hartheim am Rhein, den Bürgermeisteramt Hartheim am Rhein Kathrin Schönberger Bürgermeisterin Öfentliche Bekanntmachung Erneute Bekanntmachung der Änderung des Bebauungsplanes Gegen Hartheim, Gemarkung Bremgarten Der Gemeinderat der Gemeinde Hartheim am Rhein hat am die Änderung des Bebauungsplans Gegen Hartheim als Satzung beschlossen. Die Bebauungsplanänderung wurde am genehmigt und am erstmals bekanntgemacht. Aufgrund eines möglichen Ausfertigungsmangels der Bebauungsplanänderung wurde ein ergänzendes Verfahren nach 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt und die Bebauungsplanänderung neu ausgefertigt. Gemäß 214 Abs. 4 BauGB i.v.m. 10 Abs. 3 BauGB wird hiermit öfentlich bekanntgemacht, dass das Landratsamt Breisgau- Hochschwarzwald die Bebauungsplanänderung Gegen Hartheim am genehmigt hat. Die Änderung des Bebauungsplans Gegen Hartheim wird gemäß 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum in Kraft gesetzt. Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans Gegen Hartheim ist aus dem nachfolgend abgedruckten Planausschnitt ersichtlich: Die Bebauungsplanänderung betrifft die Grundstücke nördlich der Straße Weingarten Kreuzung Grabenstr. Der Bebauungsplan kann ein schließlich seiner Begründung beim Bür ger meisteramt Hartheim am Rhein, Feldkir cher Str. 17, Zimmer 11 ein gesehen werden. Je dermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung einsehen und Auskunft über seinen Inhalt verlan gen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungsplichtigen zu beantragen ist, und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und ein nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgang unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Hartheim am Rhein geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder der aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen ist nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde Hartheim am Rhein schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Diese Wirkung tritt Der Bebauungsplan kann ein schließlich seiner Begründung beim Bür ger meisteramt Hartheim am Rhein, Feldkir cher Str. 17, Zimmer 11 ein gesehen werden. Je dermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung einsehen und Auskunft über seinen Inhalt verlan gen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungsplichtigen zu beantragen ist, und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans

7 Gemeinde Hartheim am Rhein Donnerstag, 12. November und des Flächennutzungsplans und ein nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgang unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Hartheim am Rhein geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder der aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen ist nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde Hartheim am Rhein schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn 1. die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung nach der Gemeindeordnung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Hartheim am Rhein unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Hartheim am Rhein, den Bürgermeisteramt Hartheim am Rhein Kathrin Schönberger Bürgermeisterin Öfentliche Bekanntmachung Erneute Bekanntmachung der Änderung des Bebauungsplanes Gegen Hartheim, Gemarkung Bremgarten Der Gemeinderat der Gemeinde Hartheim am Rhein hat am die Änderung des Bebauungsplans Gegen Hartheim als Satzung beschlossen. Die Bebauungsplanänderung wurde am erstmals bekanntgemacht. Aufgrund eines möglichen Ausfertigungsmangels der Bebauungsplanänderung wurde ein ergänzendes Verfahren nach 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt und die Bebauungsplanänderung neu ausgefertigt. Gemäß 214 Abs. 4 BauGB i.v.m. 10 Abs. 3 BauGB wird hiermit öfentlich bekanntgemacht, dass der Gemeinderat die Bebauungsplanänderung Gegen Hartheim am beschlossen hat. Die Änderung des Bebauungsplans Gegen Hartheim wird gemäß 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum in Kraft gesetzt. Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans Gegen Hartheim ist aus dem nachfolgend abgedruckten Planausschnitt ersichtlich: Die Bebauungsplanänderung betrifft die Grundstücke östlich und westlich der Straße Sankt-Stephanus-Str. Der Bebauungsplan kann ein schließlich seiner Begründung beim Bür ger meisteramt Hartheim am Rhein, Feldkir cher Str. 17, Zimmer 11 ein gesehen werden. Je dermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung einsehen und Auskunft über seinen Inhalt verlan gen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungsplichtigen zu beantragen ist, und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und ein nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgang unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Hartheim am Rhein geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder der aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen ist nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde Hartheim am Rhein schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn 1. die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung nach der Gemeindeordnung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Hartheim am Rhein unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Hartheim am Rhein, den Bürgermeisteramt Hartheim am Rhein Kathrin Schönberger Bürgermeisterin Öfentliche Bekanntmachung Erneute Bekanntmachung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Gegen Hartheim, Gemarkung Bremgarten Der Gemeinderat der Gemeinde Hartheim am Rhein hat am die 4. Änderung des Bebauungsplans Gegen Hartheim als Satzung beschlossen. Die Bebauungsplanänderung wurde am erstmals bekanntgemacht. Aufgrund eines möglichen Ausfertigungsmangels der Bebauungsplanänderung wurde ein ergänzendes Verfahren nach 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt und die Bebauungsplanänderung neu ausgefertigt. Gemäß 214 Abs. 4 BauGB i.v.m. 10 Abs. 3 BauGB wird hiermit öfentlich bekanntgemacht, dass der Gemeinderat die 4. Änderung des Bebauungsplans Gegen Hartheim am beschlossen hat. Die 4. Änderung des Bebauungsplans Gegen Hartheim wird gemäß 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum in Kraft gesetzt. Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Gegen Hartheim ist aus dem nachfolgend abgedruckten Planausschnitt ersichtlich:

8 8 Donnerstag, 12. November 2015 Gemeinde Hartheim am Rhein Die Bebauungsplanänderung betrifft die Grundstücke südlich der Straße Weingarten Kreuzung Brückleweg als Satzung beschlossen. Die Bebauungsplanänderung wurde am erstmals bekanntgemacht. Aufgrund eines möglichen Ausfertigungsmangels der Bebauungsplanänderung wurde ein ergänzendes Verfahren nach 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt und die Bebauungsplanänderung neu ausgefertigt. Gemäß 214 Abs. 4 BauGB i.v.m. 10 Abs. 3 BauGB wird hiermit öfentlich bekanntgemacht, dass der Gemeinderat die 5. Änderung des Bebauungsplans Gegen Hartheim am beschlossen hat. Die 5. Änderung des Bebauungsplans Gegen Hartheim wird gemäß 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum in Kraft gesetzt. Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans Gegen Hartheim ist aus dem nachfolgend abgedruckten Planausschnitt ersichtlich: Der Bebauungsplan kann ein schließlich seiner Begründung beim Bür ger meisteramt Hartheim am Rhein, Feldkir cher Str. 17, Zimmer 11 ein gesehen werden. Je dermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung einsehen und Auskunft über seinen Inhalt verlan gen. Die Bebauungsplanänderung betrifft das Grundstück Kindergarten und Bürgerhalle Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungsplichtigen zu beantragen ist, und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und ein nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgang unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Hartheim am Rhein geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder der aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen ist nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde Hartheim am Rhein schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn 1. die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung nach der Gemeindeordnung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Hartheim am Rhein unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Hartheim am Rhein, den Bürgermeisteramt Hartheim am Rhein Kathrin Schönberger Bürgermeisterin Öfentliche Bekanntmachung Erneute Bekanntmachung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Gegen Hartheim, Gemarkung Bremgarten Der Gemeinderat der Gemeinde Hartheim am Rhein hat am die 5. Änderung des Bebauungsplans Gegen Hartheim Der Bebauungsplan kann ein schließlich seiner Begründung beim Bür ger meisteramt Hartheim am Rhein, Feldkir cher Str. 17, Zimmer 11 ein gesehen werden. Je dermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung einsehen und Auskunft über seinen Inhalt verlan gen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungsplichtigen zu beantragen ist, und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und ein nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgang unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Hartheim am Rhein geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder der aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen ist nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde Hartheim am Rhein

9 Gemeinde Hartheim am Rhein Donnerstag, 12. November schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn 1. die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung nach der Gemeindeordnung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Hartheim am Rhein unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Hartheim am Rhein, den Bürgermeisteramt Hartheim am Rhein Kathrin Schönberger Bürgermeisterin AUS DEM GEMEINDERAT In der Gemeinderatsitzung vom Donnerstag, den fanden die nachstehenden Beratungen und Beschlussfassungen statt: Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dem Neubau einer Doppelgarage mit Satteldach (Flst. 4401, Im Moos 9, Gemarkung Bremgarten) sein planungsrechtliches Einvernehmen zu erteilen und der beantragten Befreiung bezüglich der Lage der Garage zuzustimmen. a) Der Bebauungsplan Gegen Hartheim wurde am vom Gemeinderat der ehemals selbstständigen Gemeinde Bremgarten beschlossen und seither mehrfach geändert. Der Bebauungsplan hat seit Jahrzehnten die bauliche Entwicklung innerhalb seines Geltungsbereichs im Ortsteil Bremgarten gesteuert. Mittlerweile sind im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Zweifel an der ordnungsgemäßen Ausfertigung des Ursprungsplans und seiner Änderungen aufgekommen. Die etwaigen Ausfertigungsmängel des Bebauungsplans und seiner Änderungen können durch ein ergänzendes Verfahren nach 214 Abs. 4 BauGB geheilt werden. Daher hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, den Bebauungsplan Gegen Hartheim mit den Satzungsbeschluss vom sowie dessen am , , , , und beschlossenen Änderungen jeweils im ergänzenden Verfahren nach 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend in Kraft zu setzen. b) Für die Flurstücke 3577/2, 3579/1 und 3580/1 wurde im Jahr 1983 eine Änderung des Bebauungsplans Gegen Hartheim als Mischgebiet durchgeführt. Hierdurch sollte der Bestand eines kleinen Bauunternehmens gesichert werden. Dieses Bauunternehmen hat den Betrieb zwischenzeitlich aufgegeben. Um eine Bebauung des Grundstücks Flst. 3577/2 ausschließlich mit Wohngebäuden zu ermöglichen, empiehlt es sich, zu der im Bebauungsplan ursprünglich vorgesehenen Nutzung als Allgemeines Wohngebiet (WA) zurückzukehren. Demzufolge wurde die Verwaltung einstimmig durch den Gemeinderat ermächtigt, ein Bebauungsplanänderungs-verfahren für die Flst. 3577/2, 3579/1 und 3580/1 von einem Mischgebiet in ein Allgemeines Wohngebiet vorzubereiten. gez. Kathrin Schönberger Bürgermeisterin FREIWILLIGE FEUERWEHR Probebetrieb der ortsfesten Warngeräte am um 11 Uhr Die Stadt Bad Krozingen und die Gemeinden Bollschweil, Ehrenkirchen und Hartheim führen am Samstag, 14. November 2015, ab 11 Uhr Sirenenproben durch. In den gesamten Ortsgebieten werden die Sirenen auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft. Diese Maßnahme ist notwendig, damit gewährleistet werden kann, dass bei Großschadenslagen die Warnung der Bevölkerung funktioniert. Der Probebetrieb dient zugleich der Unterrichtung der Bevölkerung über die Sirenensignale. Bei der kommenden Sirenenprobe sind folgende Signale vorgesehen: Hartheim Uhr Uhr : Rundfunkgeräte einschalten - auf Durchsagen achten 60 Sekunden auf- und abschwellender Heulton. a) Uhr, Hartheim b) Uhr, Bremgarten c) Uhr, Feldkirch Uhr Entwarnung Uhr Feueralarm Kernort und alle Ortsteile, gleichzeitig Störungen an den Sirenenanlagen sind bitte dem Bürgermeisteramt mit zuteilen. Bei Fragen steht Herr Leiser vom Feuerwehrzweckverband gerne zur Verfügung, Telefon Sirenensignale Rundfunkgerät einschalten - auf Durchsagen achten - Sie werden über Art und Ausmaß eines Unfalls, einer Katastrophe oder eines sonstigen wichtigen Ereignisses informiert und bekommen gezielte Verhaltenshinweise. Feueralarm Entwarnung Verhalten bei Sirenenalarm Achten Sie auf Rundfunkdurchsagen. Befolgen Sie die Anordnungen der Behörden. Informieren Sie auch Ihre Nachbarn über die Durchsagen und Anordnungen. Helfen Sie Ihren Nachbarn Telefonieren Sie nur, falls nötig. Fassen Sie sich kurz. Sind Sie selbst und Ihre Nachbarn von Schäden nicht betrofen: Bleiben Sie dem Schadensgebiet fern.

10 10 Donnerstag, 12. November 2015 Gemeinde Hartheim am Rhein Jugendfeuerwehr leistet Erste Hilfe Die letzte Probe der Jugendfeuerwehr Hartheim am Rhein war anders als die bisherigen. Diesmal stand das Thema Erste Hilfe im Vordergrund. Da die Kameraden der Feuerwehr oft zuerst am Einsatzort sind, müssen sie Maßnahmen zur Ersten Hilfe kennen und anwenden können. In drei verschiedenen Stationen lernten die Jugendlichen die wichtigsten Aufgaben: Notruf richtig absetzen über die Notrufnummer, Rettungsgrif - wie bekommt man Personen schnell weg von einer Gefahrenquelle und Stabile Seitenlage. Unterstützung bekamen die Jugendbetreuer der Jugendfeuerwehr von Frau Christine Wunsch, Ortsjugendleitung beim DRK OV Hartheim. Jeder Jugendliche war einmal Ersthelfer aber auch Opfer, so dass das soeben Gelernte gleich überprüft werden konnte. Die Veranstaltung wurde als Erfolg bewertet. Die neu erworbenen Kenntnisse der Ersten Hilfe werden in regelmäßigen Abständen wiederholt, um im Einsatzfall gut trainiert zu sein. (Bericht: TS) ALEMANNENSCHULE HARTHEIM Grandioses Ergebnis Bläserklasse erfolgreich im Vergleichswettbewerb Mit einem grandiosen Ergebnis kehrten die Bläserklassenschüler der vierten Klassen der Alemannenschule aus Kenzingen zurück. Sie hatten sich in einem Wettbewerb der Jury des Oberbadischen Blasmusik-verbandes gestellt und wurden für ihren Vortrag mit hervorragend belohnt. Schon die Generalprobe für die 14 jungen Musikerinnen und Musiker an ihren Blasinstrumenten war beeindruckend. Bei den Feierlichkeiten zur Amtseinsetzung des neuen Rektors der Alemannenschule, Herrn Heinz Bölle, stellten sie ihr Können souverän unter Beweis und ernteten überwältigenden Beifall. Der Leiter der Bläserklasse, Michiel Oldenkamp hatte nach Absprache mit den Verantwortlichen aus den Musikvereinen Hartheim, Feldkirch und Bremgarten schon im Mai die Anmeldung zu einem Vergleichswettbewerb abgegeben. Ein ambitioniertes Unterfangen, spielten die Schüler doch zu diesem Zeitpunkt gerade 8 Monate auf ihrem Wunschinstrument und zusammen als Orchester. Das Ergebnis dieser Arbeit, bestehend aus wöchentlich einer gemeinsamen Schulstunde als Orchester und zweier Zusatzproben, für die die jungen Musiker zwei Samstagvormittage geopfert haben, hat sich mehr als gelohnt. Gemeinsam mit den Eltern und der Verantwortlichen für die Kooperation Schule-Verein, Rose Kohnle, trat man die Fahrt nach Kenzingen an. In der Aula des dortigen Gymnasiums, die über eine hervorragende Akustik verfügt, stellte sich die Bläserklasse der 4-köpigen Jury. Als einzige Bläserklasse in dieser Altersklasse. Mit Nino Latino und Duett for Band, beides komponiert für Bläserklasse von Michiel Oldenkamp sowie Wenn der Elefant in die Disco geht vom renommierten Blasmusikkomponisten Jan de Haan, überzeugten die 6 Jungs und 8 Mädchen die Jury. Kaum Lampenieber, konzentriertes Musizieren, mit alle Aufmerksamkeit auf ihren Dirigenten gerichtet, ein klanglich geschlossenes Ergebnis sorgte für Gänsehaut beim mitgereisten Fanclub. Nach kurzer Wartezeit das mit Spannung erwartete Ergebnis: von 100 möglichen Punkten wurden 90,5 erreicht, damit ein hervorragendes Ergebnis erzielt! Ein toller Beweis, wie nachhaltig erfolgreich die Kooperation Schule-Verein nach 9 Jahren wirkt und welch tolle Truppe musikalischer Talente dieser Jahrgang ist. Der Dank der Verantwortlichen geht an die Eltern für die Unterstützung, das Daumendrücken und die Begleitung. Beim Dreikönigskonzert der Trachtenkapelle Hartheim am 9. Januar 2016 werden wir unsere Sieger nochmals hören und unseren Erfolg gemeinsam feiern! KINDER- UND JUGENDBÜRO HARTHEIM Aktuelles vom Kinder- und Jugendbüro/ Jugendhaus Rückblick Kidstrefen Kürbisgesichter für Halloween schnitzen Bei unserem letzten Kidstrefen in Bremgarten am 30. Oktober haben wir gruselige Kürbisgesichter für Halloween geschnitzt. Mit viel Tatkraft und Feingefühl sind wunderschöne gruselige und freundliche Kürbisgesichter entstanden, die zu Halloween durch die Straßen von Hartheim, Feldkirch und Bremgarten leuchteten.

11 Gemeinde Hartheim am Rhein Donnerstag, 12. November Rückblick Jugendmedienakademie 2015 Jugendmedienakademie bedeutet, dass sich Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Jugendzentren der Region zusammenschließen und gemeinsam mit Hilfe von Experten an verschiedenen Projekten in verschiedenen Bereichen arbeiten. Zum Schluss dieser drei Tage entsteht ein großes Ganzes welches aus allen Teilprojekten zusammengefügt wird. Die Jugendmedienakademie 2015 fand im Juze Bad Krozingen statt. Hier trafen sich ca. 25 Kinder und Jugendliche drei Tage lang mit Betreuern und Experten zu den Themen Film, Schnitt, Musik, Schauspiel und Minecraft. Durch ein eigens organisierten Catering der Jugend in Bad Krozingen wurde in allen drei Tagen toll und efektiv miteinander gearbeitet. In der Minecraft Gruppe wurde die Realschule und das Jugendzentrum in Bad Krozingen nachgebaut, ebenso wie einige Kulissen für einen Film der in der Schauspielgruppe gedreht wurde. In dieser wurde ein Drehbuch erarbeitet und dieses dann mit Maske und allem was dazugehört durch das Filmteam in das rechte Licht gerückt und abgedreht. Für die passende musikalische Untermalung war die Musikgruppe zuständig. Wir sind alle sehr gespannt was die Schnittgruppe aus den vielen Einstellungen, Tonspuren und Kulissen zaubert. Das Endprodukt unserer gemeinsamen Arbeit können wir am bei unserem Nachtrefen im Landratsamt Freiburg gemeinsam bestaunen. Träger der Aktion ist das Landratsamt Breisgau- Hochschwarzwald. HipHop-Tanzgruppe im Jugendhaus Am Freitag den von Uhr Uhr startet im Jugendhaus unsere HipHop-Tanzgruppe unter der Leitung von Alessa Koch (15J.). Hierbei handelt es sich um ein ofenes und kostenloses Angebot. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Hierzu sind alle Kinder und Ju-

12 12 Donnerstag, 12. November 2015 Gemeinde Hartheim am Rhein gendliche - sowohl Mädchen als auch Jungs - ab zehn Jahren herzlich eingeladen. Einstieg jederzeit möglich. Kommt vorbei, wir freuen uns auf euch! SKAT-CLUB HARDT 07 E.V. Ferienbetreuung in Hartheim am Rhein Im Schuljahr 2015/2016 indet für alle Kinder von 6-12 Jahren, einschließlich Kinder, die sich im Übergang zwischen Kindergarten und Grundschule beinden, in folgenden Wochen eine Ferienbetreuung statt: Osterferien Di., bis Fr., Sommerferien Mo., bis Fr., Mo., bis Fr., Mo., bis Fr., Die Termine sind verlässlich und inden auf jeden Fall statt - keine Mindestteilnehmerzahl. Die Betreuung indet täglich von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr in den Räumlichkeiten der Lern- & Spielgruppe, der Alemannenschule Hartheim, statt. Für gemeinsame Aktionen besteht in der Zeit zwischen 9:00 Uhr und 13:00 Uhr Anwesenheitsplicht. Informationslyer und Anmeldeformular werden ab dem an alle SchülerInnen verteilt und sind im Kinder- und Jugendbüro erhältlich. Die Onlineanmeldung ist ebenfalls ab dem unter möglich. Ansprechpartner und Verantwortlichkeit: Kinder- und Jugendbüro Hartheim, Emanuel Klöckner Schau rein! Homepage: Facebook: Jugendreferent Emanuel Klöckner (JugendhausHartheim) VEREINSNACHRICHTEN LANDFRAUENVEREIN Landfrauen Hartheim - Feldkirch - Bremgarten Der Vereinsvorstand ladet ein zur Generalversammlung mit Neuwahlen. Wann: Dienstag, 24. Nov um Uhr Wo: Cafe Müller Feldkirch Auf ein zahlreiches Kommen würden wir uns sehr freuen. Natürlich sind auch alle Frauen willkommen, die noch nicht im Verein sind, aber sich für unsere Arbeit interessieren. Ökumenische Arbeitsgemeinschaft (Erwachsenenbildung) ÖAE - BILDUNGSWERK Ein kleiner Elefant aus Wolle Die ungewöhnliche Geschichte der Margarete Steif Ein gelähmtes Mädchen, das im 19.Jahrhundert im schwäbischen Giengen an der Brenz aufwächst das klingt nicht nach einer Erfolgsgeschichte. Doch stellt die Industrialisierung auch das Leben in Giengen auf den Kopf, machte ganze Berufszweige arbeitslos, brachte dafür die Eisenbahn und bis nach China expandierende Fabriken. Über die Schneiderei und wie es der Zufall wollte, ist im Jahr 1879 mit dem Elefäntle der Grundstein für ein weltweit erfolgreiches Unternehmen gelegt worden. Lassen Sie sich mit einer außergewöhnlichen Lebens- und Unternehmensgeschichte in die Welt der Kuscheltiere entführen. Referentin: Frau Ulrike Halbe-Bauer Montag den Beginn:19:30 Uhr im MLH

13 Gemeinde Hartheim am Rhein Donnerstag, 12. November SPORTVEREIN BREMGARTEN Heimspiele der SG Bremgarten/Hartheim gegen den SV Au-Wittnau in Hartheim!! Nach dem 4:1-Heimsieg der 1.Mannschaft gegen die SpVgg Bollschweil-Sölden am Sonntag, 1.November, soll nun am kommenden Sonntag, 15.November, der nächste Sieg folgen! Zu den beiden Heimspielen auf dem Sportplatz in Hartheim empfängt die SG Bremgarten/Hartheim den SV Au-Wittnau 2 und 3. Hier die Spiele in der Übersicht!! Die kommenden Heimspiel in Hartheim! Sonntag, , um 12:30 Uhr, SG Bremgarten/Hartheim 2 - SV Au-Wittnau 3 Sonntag, , um 14:30 Uhr, SG Bremgarten/Hartheim 1 - SV Au-Wittnau 2 SPORTVEREIN HARTHEIM TAUSCHRING HARTHEIM Bücherecke Jeden Samstag bei uns im Clubheim die Bundesliga auf großer Leinwand und in HD genießen. Dazu ein kühles Waldhaus Bier und der Samstag Nachmittag ist gelungen! Wir freuen uns auf Euch! Die Tage werden kürzer und man zieht sich wieder gerne in der Freizeit auf das warme Sofa zurück. Vielleicht mit einem neuen Buch? In Withas Werkhof betreibt zu den Öfnungszeiten (Mo-Do von ) der Tauschring Hartheim eine Bücherecke. Sie können jederzeit soviele Bücher mitnehmen, wie Sie brauchen. Keine Kosten, kein Tausch nötig! SALMEN-VEREIN Mi Sabine Wackernagel: Goethes dicke Hälfte Beginn Eintritt 10,00 Dieser Monolog ist eine Hommage an eine Frau, die nicht nur zu ihren Lebzeiten, sondern auch noch lange nach ihrem Tod mit Vorurteilen und Missgunst betrachtet wurde. 28 Jahre lang war sie die Lebensgefährtin Goethes, und viele ihrer Zeitgenossen behaupteten, sie wäre ihm nur ein Klotz am Bein und seines intellektuellen Anspruches nicht würdig gewesen. Er dagegen schrieb nach zwanzigjähriger Beziehung mit ihr: Das gefällt mir eben an ihr, dass sie nichts von ihrem Wesen aufgibt und bleibt wie sie war. Sabine Wackernagel lässt an diesem Abend Christiane selbst zu Wort kommen und hat dazu ihre Briefe, Tagebuchaufzeichnungen, Theaterstücke sowie Gedichte von Goethe und Schiller und anderer ihrer Zeitgenossen verwendet. Durch diese vielen schriftlichen Dokumente wird Weimar in der Zeit zwischen 1765 und 1816 lebendig, den Jahren zwischen Geburt und Tod der Christiane Goethe und zeigen, dass Christiane bis zu ihrem Tod eine wichtige und geschätzte Partnerin für Goethe war. KIRCHLICHE NACHRICHTEN Bad Krozingen - Hartheim SEELSORGEEINHEIT Gottesdienste Donnerstag, 12. November Hartheim 18:30 Uhr Eucharistiefeier (GD) Mechthild Klingele z. 2. Totengedenken / Hermann u. Amelie Ritzenthaler geb. Lay, Otto u. Maria Lay geb. Freund u. Sohn Otto / Josef Widmann u. Anna geb. Hauser (JTM) / Jahresgedächtnis für die verstorbenen Seelsorger u. anderen Priester der Gemeinde / nach Meinung der Stifter der früheren Jahrtage der Pfarrei u. für die lebenden u. verstorbenen Wohltäter der Pfarrgemeinde Freitag, 13. November Feldkirch 18:30 Uhr Rosenkranz u. Gebet um geistliche Berufe Samstag, 14. November Hartheim 15:00 Uhr Taufe des Kindes Adiel Samuel Brea Spitzer (PZ) Sonntag, 15. November, 33. Sonntag im Jahreskreis Diaspora-Kollekte Bremgarten 09:00 Uhr Eucharistiefeier (Sch) Josef u. Paula Gfell u. Enkel Simon 18:30 Uhr Rosenkranz Feldkirch 18:30 Uhr Rosenkranz Hartheim 10:30 Uhr Eucharistiefeier (TD) Hubert Gutmann z. Geburtstag / Verstorbene Feuerwehrkameraden / Erich Kling z. Jahresgedächtnis, Alfons u. Maria Kling, Lambert und Maria Ritzenthaler / Susanne u.alfred Rast, Heinrich Sedelmeier, Hedwig u.werner Kmieciak 18:30 Uhr Rosenkranz Dienstag, 17. November Feldkirch 18:30 Uhr Eucharistiefeier (Sch) Ruth Burghart Mittwoch, 18. November Bremgarten 18:30 Uhr Eucharistiefeier (Sch) Donnerstag, 19. November Hl. Elisabeth Hartheim 18:30 Uhr Eucharistiefeier fällt aus!! Freitag, 20. November Feldkirch 18:30 Uhr Rosenkranz u. Gebet um geistliche Berufe Samstag, 21. November Feldkirch 11:00 Uhr Taufe des Kindes Valentina de Carlo (PZ) Sonntag, 22. November, Christkönigssonntag Bremgarten 10:30 Uhr Eucharistiefeier (Sch) Kurt Link u. Sohn Rolf, Rita Kammerer u. Sebastian Kammerer Feldkirch 09:00 Uhr Eucharistiefeier (PZ) Hartheim 17:00 Uhr Kirchenkonzert der musikalischen Vereine Jugendkarten In allen Gemeinden werden am 14./15. November nach den Gottesdiensten die Jugendkarten Weihnachtsmotive angeboten. Mit Ihrer Spende unterstützen sie die Jugendarbeit der Diözese und vor Ort. Die Karten können später auch noch in den Pfarrbüros oder bei den MesnerInnen erworben werden. Adventskalender Der neue Adventskalender für Familien -- Sternstunden im Advent kann ab sofort zum Preis von 3,00 Euro bei den Mesnerinnen oder im Pfarrbüro Hartheim erworben werden.

14 14 Donnerstag, 12. November 2015 Gemeinde Hartheim am Rhein Elisabethenverein Hartheim Das Jahr 2015 geht dem Ende entgegen. Haben Sie den Mitgliedsbeitrag in Höhe von 13,00 schon überwiesen? Falls nicht, hier nochmal die Kontodaten: Kath. Kirchengemeinde Elisabethenverein Konto Nr BLZ Sparkasse Staufen-Breisach Für Ihre Unterstützung ein herzliches Vergelt`s Gott Kirchenkonzert Am Sonntag, 22. November, laden wir sie ganz herzlich zum Kirchenkonzert in der Pfarrkirche St. Peter u. Paul ein. Beginn: 17:00 Uhr Sakramente (Taufe, Firmung, Ehe, Erstkommunion, Krankenkommunion) Taufe Die nächsten Taufseminare sind: Samstag, 21. November Uhr Samstag, 16. Januar Uhr Kontaktdaten Pastorale Mitarbeiter Dekan Gerhard Disch (GD) Tel: / Kooperator Dr. Peter v. Zedtwitz (PZ) Tel: / Diakon Rolf Borgas (RB) Tel: / 4580 Vikar Stefan Schmid (Sch) Tel: / Gem.Assist. Ulrike Dondrup (DU) Tel: / Past.Ref. Bernhard Huber(BH) Tel: / Past.Ref. Georg Klingele (GK) Tel: / Diakon Josef Kwoßek (KW) Tel: / Büros der Seelsorgeeinheit Bad Krozingen-Hartheim: Büro Hartheim Kirchstr. 1, Hartheim Telefon 07633/ Fax 07633/94 88 sekretariat@kath-bk-ha.de Hompage: Zur Anmeldung einer Taufe bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde des Täulings mit und melden sich im Büro in Hartheim, Kirchstr Öfnungszeiten: Montags, mittwochs, freitags dienstags, donnerstags Uhr Uhr 17:00 Uhr - 18:00 Uhr Erstkommunion 2016 Anmelde-Elternabend: Montag, 16. November 2015 im Gemeindehaus in Hartheim für Kinder aus Bremgarten, Feldkirch, Hartheim und Hausen Kurseröfnungsgottesdienste (jeweils um 10:30 Uhr): Sonntag, 29. November 2015 in St. Peter und Paul, Hartheim für Kinder aus Bremgarten, Feldkirch, Hartheim und Hausen Wer heute schon Rückfragen hat, kann sich gerne an die Gemeindeassistentin Frau Ulrike Dondrup?? kath-bk-ha.de wenden. Sakrament der Buße Beichtgelegenheit Jeden Samstag um 17:45 Uhr in Bad Krozingen, St. Alban und nach Vereinbarung mit den Seelsorgern Krankenkommunion Wer für sich oder seine Angehörigen die Krankenkommunion wünscht, meldet sich bitte für Hartheim bei Frau Brigitte Sedelmeier Tel: 2128 für Bremgarten bei Frau Traudel Graß Tel: für Feldkirch bei Frau Gabi Faller Tel: oder im Pfarrbüro Gemeindeteam Donnerstag, :00 Uhr Pfarrhaus Hartheim 3. Trefen zur Bildung eines Gemeindeteams Haben Sie Interesse? Dann kommen Sie einfach vorbei!! Gruppierungen Seniorenclub Hartheim-Bremgarten Donnerstag, Uhr Kath. Gemeindehaus Vortrag von Frau Jeras (Hardt-Apotheke Hartheim) Redaktionsschluss für den nächsten Pfarrbrief: Freitag, 20. November 2015 Die nächste Ausgabe umfasst den Zeitraum vom 28. Novemer Dezember 2015 Ihre Beiträge zur Veröfentlichung bitten wir künftig nur noch an das Büro in Bad Krozingen (sekretariat@kath-bk-ha.de) zu richten. Messintensionen können wie bisher in den Büros vor Ort aufgegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass nach Redaktionsschluss keine Aufnahmen für den Pfarrbrief mehr möglich sind. Bedenken Sie dies auch bei Ihren Messbestellungen. Besten Dank! Büro Bad Krozingen Basler Str. 26, Bad Krozingen Telefon / Fax: / sekretariat@kath-bk-ha.de Öfnungszeiten: Montags - freitags mittwochs donnerstags Hartheim, Feldkirch, Bremgarten EVANG. KIRCHENGEMEINDE Gottesdienste Sonntag, 15. November 2015 Volkstrauertag Gottesdienst in Mengen 9.00 Uhr Uhr 14:00 Uhr Uhr 16:00 Uhr 18:00 Uhr Am Samstag, den um 19 Uhr ist die Jagdhornbläsergruppe Markgrälerland unter der Leitung von Sebastian Wendler zu Gast in der Evang. Kirche Mengen zu einer Hubertusmesse mit Abendmahl. Sonntag, 22. November Totensonntag Uhr Gottesdienst in Mengen Uhr Gottesdienst in Hartheim Uhr Kindergottesdienst im Gemeindesaal in Mengen Konirmanden: Konirmandenunterricht: mittwochs Uhr Uhr im Martin-Luther-Haus Bücher-Tauschzimmer Fr , Uhr: Das Rätsel der Bücherzeichen Die Besucherinnen und Besucher des Bücherzimmers sind gebeten, uns bei der Lösung eines Rätsels zu helfen: Einige Bücher weisen geheime Zeichen auf. Ihre Entdeckung und Deutung ergeben den Code eines Koferschlosses. Was verbirgt sich darin? Wir brauchen alle Menschen, die Lust am gemeinsamen Rätseln haben. Gemeinsam können wir es schafen! Konzept von Simon Schulz Solidarität gegenüber Mitbürgern mit geringem Einkommen In unseren Gemeinden leben viele Mitbürgerinnen und Mitbürger mit geringem Einkommen, was ihrer Nachbarschaft und auch den Kirchen meist verborgen bleibt. Viele dieser Menschen können im Tafel-Laden der Staufener Tafel e.v. einkaufen. Der stetig steigende

15 Gemeinde Hartheim am Rhein Donnerstag, 12. November Bedarf an Grundnahrungsmittel beim Tafel-Laden wird nicht mehr ausreichend durch die Lebensmittelspenden der örtlichen Händler gedeckt. Deshalb wollen wir christlichen Kirchengemeinden unterstützend aktiv werden: In den Gottesdiensten der katholischen Gemeinden der Seelsorgeeinheit Bad Krozingen-Hartheim und den evangelischen Kirchengemeinden Bad Krozingen und Mengen-Hartheim (Martin-Luther-Haus) werden regelmäßig Lebensmittelspenden entgegen genommen. Gerne geben wir auch die Spenden nicht kirchlich gebundener Mitbürger weiter. Gebraucht werden: Zucker, Mehl (gut verpacken, damit nichts aufplatzt!) Reis Eier Öl!!! Tomatensoßen und Tomatenkonserven Maggi!!! Soßen Teigwaren Fischkonserven Fleisch- und Wurstkonserven eigentlich alle Lebensmittel des Grundbedarfs Frischobst und -gemüse Sicher ist auch nichts gegen Lebensmittel einzuwenden, die eine kleine Freude machen: Schokolade, Süßigkeiten, Kafee, Tee,... Die Aktions-Sonntage inden Sie künftig in den Gemeindeblättern veröfentlicht. Am Sonntag, , stehen erstmals in allen Kirchen Sammelkörbe für Ihre Lebensmittelspenden bereit. Wir bringen Ihre Spende dann zeitnah zum Tafel-Laden. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Solidarität! Kleiner Führer durch die Evangelische Kirche in Mengen im Breisgau und das Martin-Luther-Haus in Hartheim. ist ab sofort zum Preis von 9,50 im Pfarrbüro oder beim Gottesdienst im Martin-Luther-Haus erhältlich. Beim Kauf von 5 Exemplaren kostet das Büchlein 9,00 bei Abnahme von 10 Stück nur noch 8 Euro. MaPaKis-Trefen (Mamas/Papas und Kleinkindern zwischen 6 und etwa 30 Monaten) Achtung neuer Termin!! dienstags von 10:00-11:30 Uhr im Martin-Luther-Haus, Hausener Straße 22 in Hartheim.. Ansprechpartner: Heike Strauss, Grünle 4a, Hartheim, Tel Pfarramtssekretariat mittwochs und freitags von Uhr bis Uhr Evangelische Kirchengemeinde Mengen-Hartheim Hauptstraße Schallstadt-Mengen Tel /2476 Fax / mengen@kbz.ekiba.de Es grüßt Sie herzlichst Ihr Pfarrer Jobst Bösenecker INTERESSANTES UND WISSENSWERTES Industriemeister/-innen Kunststof und Kautschuk Informationsveranstaltungen im November Industriemeister Kunststof und Kautschuk übernehmen Leitungsund Führungsaufgaben in der Kunststof und Kautschuk verarbeitenden Industrie. Der berufsbegleitende Lehrgang Geprüfter Industriemeister Kunststof und Kautschuk am IHK-BildungsZentrum Südlicher Oberrhein wendet sich an branchennahe Facharbeiter. Lehrgangsstart ist der 2. Juni Unterrichtet wird in den Räumen der Gewerbeschule Emmendingen. Hierzu werden am 10. November in Freiburg und am 17. November in Ofenburg (17.00 Uhr) kostenlose und unverbindliche Informationsveranstaltungen angeboten. Näheres, kostenlose Beratung und Informationsmaterial gibt es beim IHK-BildungsZentrum Südlicher Oberrhein, 0761/ und 0781/9203-0, info@ihk-bz.de oder Lehrgänge weiterer Bildungsdienstleister unter Soldaten der Deutsch-Französischen Brigade sammeln für die Kriegsgräberfürsorge Müllheim, (pk). Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. kümmert sich seit Jahrzehnten in beispielhafter Weise um die Einrichtung, den Ausbau und die Plege von Kriegsgräberstätten. Mit der Anlage und Erhaltung der Friedhöfe bewahrt der Volksbund das Gedenken an die Kriegstoten der Weltkriege. Diese Arbeit fördert die Versöhnung, Verständigung und Freundschaft mit unseren Nachbarn über alle Grenzen hinweg. Zur Durchführung seiner Aufgaben ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. auf die Einnahme von Spenden angewiesen. Aus diesem Grund unterstützen Jahr für Jahr hunderte Soldatinnen und Soldaten sowie Reservisten den Volksbund durch Arbeitseinsätze auf in- und ausländischen Soldatenfriedhöfen sowie bei der Haus- und Straßensammlung. Die Garnison Müllheim unterstützt auch in diesem Jahr wie bereits in den Vorjahren die Haus- und Straßensammlung In Absprache mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. Bezirksverband Südbaden-Südwürttemberg, führt die Deutsch- Französische Brigade im Zeitraum vom 16. bis einschließlich 20. November 2015 die diesjährige Haus- und Straßensammlung zugunsten des Volksbundes durch. An der Sammlung werden sich zwischen Breisach und Efringen-Kirchen 32 deutsche und französische Soldatinnen und Soldaten der Garnison Müllheim in der Zeit von 12:30 Uhr bis 18:30 Uhr (Montag bis einschließlich Donnerstag) und 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Freitag) beteiligen. Die Soldatinnen und Soldaten führen die Sammlung in Uniform durch und sind mit Sammelbüchsen und Sammlerausweisen ausgestattet. Weitere Informationen zum Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. inden Sie unter Breisgau Hochschwarzwald LANDRATSAMT Flüchtlinge im Gewerbepark kochen ab November selbst Nachdem die Flüchtlinge in der zuerst bezogenen Wohnmodulen im Gewerbepark Breisgau durch ein Catering mit Mahlzeiten versorgt wurden, besteht ab November für alle Bewohner die Möglichkeit selbst zu kochen. Die technische Erschließung des Geländes lässt nun weitere Küchencontainer zu. Derzeit leben knapp 300 Flüchtlinge auf dem Gelände. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald verfolgt in allen Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber im Landkreis das Prinzip der Selbstversorgung. Dadurch können die Flüchtlinge ihren Tagesablauf selbst gestalten und sind nicht auf fest vorgeschriebe-

16 16 Donnerstag, 12. November 2015 Gemeinde Hartheim am Rhein ne Essenszeiten angewiesen. Für die Menschen im Gewerbepark bedeutet dies, dass nun alle die Zutaten für ihre Mahlzeiten eigenverantwortlich einkaufen können und die Speisen selbst zubereiten. Die Flüchtlinge erhalten dafür bei ihrer Ankunft in den Gemeinschaftsunterkünften eine Grundausstattung an Küchenutensilien. BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT FREIBURG Auslandsaufenthalte und Praktika Am Donnerstag, 12. November, informieren Elisabeth Zenkner vom Hochschulteam der Agentur für Arbeit Freiburg, Christine Kutnar vom International Oice der Universität Freiburg und Astrid Schäfer vom Zentrum für Schlüsselqualiikationen, ebenfalls Universität Freiburg, zum Thema: Semesterferien sinnvoll nutzen Auslandsaufenthalte und Praktika : Die Veranstaltung beginnt um 18:15 Uhr im Kollegiengebäude I (Hörsaal 1199) der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und endet voraussichtlich um 19:45 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. AUS DER NACHBARSCHAFT Stellenausschreibung Die Stadtverwaltung Staufen i. Br. versteht sich als bürgerorientiertes und innovatives Dienstleistungs-unternehmen. Wir stellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein: Amtsleiter Tiefbau (m/w) und Mitarbeiter im Stadtbauamt, technischer Bereich (m/w) Nähere Informationen über die Stellenproile entnehmen sie den ausführlichen Stellenanzeigen auf unserer homepage: Ihre Bewerbung senden sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis spätestens an: Stadtverwaltung Staufen Leitung Personal/Organisation Isabella Schuhmann Hauptstraße Staufen i. Br. Herzlich Willkommen zum Klausmarkt in Heitersheim am Montag, 7. Dezember 2015 Seit dem Jahre 1481 indet jeweils am 1. Montag im Dezember in Heitersheim der so genannte Chlausdig statt. Dieser älteste und größte Vorweihnachtsmarkt in der Region hat auch in heutiger Zeit nichts von seiner Anziehungskraft verloren. Wir laden die Einwohner unserer Nachbargemeinden herzlich zum Besuch des Marktes und zur Einkehr in unsere gemütlichen Gasthöfe ein. In den Einzelhandelsgeschäften und an nahezu einhundertdreißig Ständen in der Hauptstraße und Im Stühlinger warten viele Angebote auf ihre Käufer. Sollte es kalte Füße geben; indet sich bestimmt ein warmes Plätzchen in einem der gemütlichen Gasthäuser mit den bekannten guten Spezialitäten. Für Kinder wird auf dem Lindenplatz ein Karussell in Betrieb sein. Parkmöglichkeiten bestehen auf dem großen Parkplatz bei der Malteserhalle sowie in der Alemannen-; Kelten- und Römerstraße

17 Zuverlässige Reinigungskraft für Privathaushalt in Hartheim gesucht, 2 x wöchentlich vormittags, 12 Euro/Stunde als Minijob Telefon (abends)

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20 Festliche Adventsausstellung 13. und 14. November Freitag 18 bis 21 Uhr Samstag, 9 bis 16 Uhr in der Blumenhalle im Gewerbepark Diesen Freitag in der Kunstscheune in Bremgarten * Hirschragout mit hausgemachten Knöpfle, Rotkraut und Preiselbeerbirne 15,60 e * Großer Feldsalat mit gebratener Lachstranche * Großer Feldsalat mit Parmesanspänen und Putenstreifen * Gebackener Schafskäse auf Zucchini-Tomatenragout Wir freuen uns auf Ihren Besuch! 13,90 e 11,90 e 10,90 e Hauptstraße 19 a Hartheim-Bremgarten Öffnungszeiten: Freitag Uhr (ab Uhr warme Küche) Samstag Uhr Sonntag Uhr Reservierung unter: info@kunstscheune-bremgarten.de Tel Gebäudereinigung Hausmeisterservice Fensterreinigung Winterdienst Privat & Gewerbe

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