Mitteilungsblatt. der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Weisslingen zur Teilnahme an der ausserordentlichen

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1 Nr / 10. März 2011 Extrablatt Gemeindeversammlung AZA 8484 Weisslingen Mitteilungsblatt der Gemeinde Weisslingen Einladung der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Weisslingen zur Teilnahme an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom Montag, 21. März 2011, 20:00 Uhr im Mehrzweckgebäude Widum, Weisslingen Gemeinde Weisslingen Anträge 1. Genehmigung eines Kredites von Fr für die Sanierung der Badezimmer und der Steigzonen im Postblock (Dorfstrasse 16) 2. Vorberatung eines Kredites von Fr für den Abbruch des OGO-Hauses und den Neubau eines Familien- und Begegnungszentrums, inklusive Landerwerb, zwei Mietwohnungen, neue Parkierung und Hochwassersicherheit, sowie Ausrichtung von Gemeindebeiträgen von maximal 40 % der Vollkosten Die Akten und das Stimmregister liegen zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Anfragen im Sinne von 51 des Gemeindegesetzes sind den Vorsteherschaften mindestens zehn Arbeitstage vor der Versammlung schriftlich einzureichen. Vor Eröffnung der Gemeindeversammlung stellt Gemeindepräsident Martin Rüegg kurz die in einer Klausur des Gemeinderats erarbeiteten Legislaturziele vor. Weisslingen, 18. Februar 2011 Gemeinderat Weisslingen

2 Impressum Herausgeberin PrePress Druck Politische Gemeinde Weisslingen Redaktion Mitteilungsblatt Helmut Fröhlich, Postfach 84, 8484 Weisslingen Sailer Druck GmbH, Technikumstrasse 12 14, 8402 Winterthur 2 MB 1018 Extrablatt

3 Protokoll des Gemeinderates Weisslingen Auszug Sitzung vom 21. Oktober Liegenschaften Postblock Sanierung der Badezimmer, Steigzonen und Erneuerung der Elektroinstallationen Kreditantrag an die Gemeindeversammlung Ausgangslage Das Wohnhaus mit Postbüro wurde im Jahre 1958 erbaut. In der vergangenen Zeit erfolgten diverse Umbauten und Sanierungen: 1974 Einbau Bad in der 2-Zimmerwohnung im Dachgeschoss 1977 Zwei Wohnungen im Erdgeschoss zu einer Arztpraxis umgebaut 1990 Dachwohnung um ein Zimmer zu einer 2.5-Zimmerwohnung erweitert 1995 Postbüro im Erdgeschoss zu einem Verkaufslokal umgebaut 1999 Erneuerung Fenster und Rollläden 2008 Sanierung der Fassade, Dämmung der Kellerdecke und des Estrichbodens Erwägungen Die Badezimmer sind alt und befinden sich zum grössten Teil noch im ursprünglichen Zustand. Zudem ist es sinnvoll und notwendig, gleichzeitig die Wasser- und Abwasserleitungen, die zum Teil Korrosionsschäden aufweisen, zu erneuern. Es handelt sich um fünf Badezimmer und fünf separate Toiletten. Das ursprüngliche Badezimmer der ehemaligen 4-Zimmerwohnung der Arztpraxis wurde nicht mit einbezogen, da dieses momentan als Apotheke dient und vorläufig als solche bestehen bleibt. Zudem wurde darauf geachtet, dass die Arztpraxis nur so wenig wie möglich von den Bauarbeiten betroffen wird. In der Investitionsrechnung 2011 wurden Fr. 220' für die Sanierung der Badezimmer und der Steigzonen budgetiert. Die Sanierung der Badezimmer wird zu einem Mietzinsausfall von etwa Fr. 2' führen. MB 1018 Extrablatt 3

4 Blatt 2: Liegenschaften Postblock Sanierung der Badezimmer Kreditantrag an die Gemeindeversammlung Detailbeschrieb und Investitionskosten Für das Kostendach wurde folgende Offerte eingeholt: Arbeitsgattung Art der Ausführung Kosten/Fr. Installationen Container Provisorien Demontage Elektroarbeiten Badezimmersanierung Sanitäranlagen Maurerarbeiten Plattenlegerarbeiten Malerarbeiten 13' Bereitstellen von 2 Container ausgerüstet mit je 1 WC-Anlage, 1 Urinoir, 1 Waschtisch und 1 Dusche. Anschluss des Containers mit Wasser- und Schmutzwasserleitungen. Miete für die ganze Umbauzeit inkl. Transport und Abtransport 04' Erstellen der Provisorien für etappenweise Arbeiten (Strang). Anschliessen von Kalt-, Warm- und Schmutzwasserleitungen, damit die noch nicht oder bereits umgebauten Wohnungen nur mit kurzen Wasserunterbrüchen belastet werden. 03' Demontage der bestehenden Apparate und Garnituren sowie der nicht mehr benötigten Anschlussleitungen. Entsorgung des Materials. 04' Erstellen eines Bauprovisoriums im Treppenhaus, Anschluss über Allgemeinzähler Anschluss der 2 Baucontainer 01' ' Lieferung der Apparate, Armaturen und Garnituren Montage an Ort und Stelle, inkl. des nötigen Befestigungsmaterials 71' Abdeckarbeiten und Staubwand erstellen Abbrechen der Badewanne Zwischenwand abbrechen Abspitzen der bestehenden Wand- und Bodenplatten Spitzen für Sanitär Ausmauern der Schlitze Wände ausspachteln Badewanne untermauern Abrieb an Wänden im Abstellraum Deckenabrieb im grossen Bad erstellen Türen zumauern und aussen Abrieb erstellen Abtransport und Entsorgung 29' Ganzes Badezimmer mit Platten verlegen bis Decke. Im Abstellraum nur Boden- und Sockelplatten inkl. Zuschnitte, Ausfugen und Kitten 23' Türe und Türrahmen innen streichen Decke weiss streichen Fenster streichen - neuer Abrieb streichen 07' MB 1018 Extrablatt

5 Blatt 3: Liegenschaften Postblock Sanierung der Badezimmer Kreditantrag an die Gemeindeversammlung Elektroarbeiten Spiegelschrankanschluss Schalter bei Türen Anschluss Waschautomaten ab Sicherungsverteiler im Treppenhaus inkl. Einbau einer Sicherungsgruppe 09' Heizung Lieferung und Montage von 2 Badheizkörper und 4 Heizkörper Entleeren der Heizungsanlage Demontage der Heizkörper, Steigstrang sowie Arma- turen und Apparate, welche nicht mehr verwendet werden können Abtransport und fachgerechte Entsorgung Füllen und Entlüften sowie Druckprobe der Anlage 10' Steigzonen 6' Leitungen Kalt-, Warm- und Zirkulationsleitungen ab bestehendem Wassererwärmer bzw. ab neuer Verteilbatterie abgenommen und über neue Steigleitungen zu den verrohrten Installationsrohren geführt. Schmutzwasserleitungen ab Installationsrohren abgenommen und über Fallstränge zur Kanalisation geführt. 22' Dämmungen Wasser- und Dachwasserleitungen mit PIR-Schalen und PVC-Mantel isoliert. Schmutzwasser-Fallleitungen mit Dämmschlauch isoliert. Dämmschlauch für Abluftrohre 05' Heizung Leitungen für neue Steigstränge zur Erschliessung der Heizkörper Isolieren der neu installierten Leitungen 06' Maurerarbeiten Leitungsschacht aufspitzen Leitungsschacht zumauern 02' Erneuerung der Elektroinstallationen 17' Elektroarbeiten Erneuerung der gesamten Elektroinstallationen neue Zähleranlage neue Sicherungen mit höherer Absicherung Einbau FI für jede Wohnung 17' Baunebenkosten 24' Bauleitung Erstellen der Pläne und des Terminprogrammes, Überwachung der Baustelle, Abnahme nach Fertigstellung 22' Mieter Mietzinsausfall 02' Unvorhergesehenes Unvorhersehbare Arbeiten 10 % 24' GESAMTKOSTEN inkl. 8 % MWSt. 266' MB 1018 Extrablatt 5

6 Blatt 4: Liegenschaften Postblock Sanierung der Badezimmer Kreditantrag an die Gemeindeversammlung Kostenzusammenstellung Installationen Fr. 013' Container Fr. 04' Provisorien Fr. 03' Demontage Fr. 04' Elektroarbeiten Fr. 01' Badezimmersanierung Fr. 150' Sanitäranlagen Fr. 71' Maurerarbeiten Fr. 29' Plattenlegerarbeiten Fr. 23' Malerarbeiten Fr. 07' Elektroarbeiten Fr. 09' Heizung Fr. 10' Steigzonen Fr. 036' Leitungen Fr. 22' Dämmungen Fr. 05' Heizung Fr. 06' Maurerarbeiten Fr. 02' Erneuerung der Elektroinstallationen Fr. 017' Elektroarbeiten Fr. 17' Baunebenkosten Fr. 024' Bauleitung Fr. 22' Mieter Fr. 02' Unvorhergesehenes Fr. 024' TOTAL Investitionskosten Fr Die vorgenannten Kosten basieren auf einer Richtofferte und sind bewusst ohne Rabatt und Skonto, jedoch mit der Mehrwertsteuer gerechnet. Nach Genehmigung des Kredites werden Konkurrenzofferten eingeholt. Im Voranschlag 2011 wurden in der Investitionsrechnung unter Konto Nr Fr. 220' für die Sanierung eingestellt. Für den Kredit an die Gemeindeversammlung werden Fr. 266' beantragt. Nach Vollendung der Bauarbeiten können zusammen mit der im Jahr 2008 ausgeführten Fassadensanierung gemäss Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Ge-schäftsräumen (VMWG) 50 bis 70 % der Kosten als wertvermehrende Investitionen auf-grund einer umfassenden Sanierung auf den Mietzins überwälzt werden. Dies ergibt eine voraussichtliche Mietzinserhöhung aller Wohnungen von rund Fr. 13' pro Jahr. 6 MB 1018 Extrablatt

7 Blatt 5: Liegenschaften Postblock Sanierung der Badezimmer Kreditantrag an die Gemeindeversammlung Beschluss des Gemeinderates und Antrag an die Gemeindeversammlung Für die Sanierung der Badezimmer und der Steigzonen im Postblock wird ein Bruttokredit von Fr. 266' bewilligt. Weiterleitung an die Rechnungsprüfungskommission zur Stellungnahme. Der Gemeindeversammlung vom 21. März 2011 wird beantragt, den Bruttokredit von Fr. 266' für die Sanierung der Badezimmer und Steigzonen im Postblock ebenfalls zu bewilligen. Mit dem Vollzug dieses Beschlusses wird der Gemeinderat beauftragt. Gemeinderat Weisslingen Gemeindepräsident: Gemeindeschreiberin: Martin Rüegg Käthi Schönbächler MB 1018 Extrablatt 7

8 RECHNUNSPRÜFUNGSKOMMISSION 8484 WEISSLINGEN Weisslingen, 7. Februar 2011 Abschied zum Kreditantrag Postblock Sanierung der Badezimmer, Steigzonen und Erneuerung der Elektroinstallationen von brutto Fr Die Rechnungsprüfungskommission hat den Kreditantrag geprüft und nimmt dazu wie folgt Stellung: Die vorgeschlagene Sanierung der Badezimmer und der Steigzonen, sowie die Erneuerung der Elektroinstallationen, sind aufgrund des Zustandes und der bereits früher erfolgten Erneuerungen der Fenster und Fassade zu empfehlen. Die RPK empfiehlt der Gemeinde, im Kreditantrag zukünftig die Folgekosten über vorgeschriebene Abschreibungen sowie Zinskosten aufzuführen. Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt der Gemeindeversammlung, dem Bruttokredit in der Höhe von Fr zuzustimmen. Rechnungsprüfungskommission Der Präsident: Der Aktuar: Roland Bischofberger Werner Huber 8 MB 1018 Extrablatt

9 Gemeinde Weisslingen Gemeindeversammlung vom Montag, 21. März 2011 Vorberatung des Geschäfts «Bewilligung eines Baukredits für den Abbruch des OGO-Hauses und den Neubau eines Familien- und Begegnungszentrums mit Gemeindebeitrag» MB 1018 Extrablatt 9

10 Protokoll des Gemeinderates Weisslingen Auszug Sitzung vom 11. Januar Liegenschaften Bewilligung eines Baukredits für den Abbruch des OGO-Hauses und den Neubau eines Familien- und Begegnungszentrums mit Gemeindebeitrag 1. Zusammenfassung Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Gemeinde Weisslingen, der Vorlage «Familien und Begegnungszentrum» zuzustimmen. Dies aus drei hauptsächlichen Gründen: 1. Standortattraktivität Jede Gemeinde lebt unter anderem von der Attraktivität für alle Generationen. Weisslingen kann diesbezüglich mit einigen Vorzügen punkten: Da ist einmal das ausgesprochen lebendige Gemeinde- und Vereinsleben, dessen Angebote allen, vom Kleinkind bis zum Senior, einiges zu bieten haben. Von grösster Bedeutung ist auch das vollständige Volksschulangebot (Primar- und Sekundarschule) gerade für junge Familien sicher etwas vom Wichtigsten. Unsere intakte Natur wiederum, schon wenige Kilometer entfernt nur noch Geschichte, richtet sich an alle. Allerdings schlagen namentlich der fehlende Bahnanschluss und die begrenzten baulichen Möglichkeiten eher negativ zu Buche. Umso wichtiger ist es, dass wir in die Attraktivität unserer Gemeinde weiter investieren, indem wir im Herzen des Dorfes ein Familien- und Begegnungszentrum schaffen. 2. Gutes, zweckmässiges Betreuungsangebot Attraktive Angebote familienergänzender Betreuung sind in der modernen Gesellschaft ein wesentlicher Standortfaktor. Das entsprechende Abstimmungsverhalten der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Weisslingens und eine Bedarfsanalyse haben klar gezeigt, dass solche Strukturen schon heute gewünscht werden. Wir aber wollen im Interesse der demographischen Ausgewogenheit noch weitere junge Familien anziehen und entsprechend ist ein solches Angebot ein Muss. 3. Attraktives Dorfbild und energetisch zeitgemässes Bauen Im Zentrum unseres Dorfes stehen heute zwei Bauten von augenfälliger Sanierungsbedürftigkeit, die der Gemeinde gehören: Die Sennerei und das nach seinem ursprünglichen Besitzer Otto Gossweiler so genannte OGO-Haus. Die Sanierungen verschlängen Unsummen, wobei sie alle baulichen Beengungen und Nachteile konservierten. Wir wollen im Zentrum unserer Gemeinde attraktive Bauten, die auch energetisch zeitgemäss sind: Der Gemeinderat hat in seinen Legislaturzielen als Leitidee festgehalten, ökologisches Bauen zu fördern und als konkretes Ziel festgesetzt, dass neue öffentliche Gebäude dem Minergie-Standard entsprechen sollen. 10 MB 1018 Extrablatt

11 Blatt 2: Liegenschaften Bewilligung eines Baukredits für den Abbruch des OGO-Hauses und den Neubau eines Familien- und Begegnungszentrums mit Gemeindebeitrag 2. Voraussetzungen 2.1 Vorgeschichte «Sennerei» & «OGO-Haus» Die beiden Liegenschaften «Sennerei» und «OGO-Haus» sind alt und baufällig; sie sind kaum mehr nutzbar. Eine Sanierung wäre einerseits äusserst kostenintensiv, derweil sie andererseits durch die Rettung der alten Bausubstanz auch sämtliche Nachteile derselben etwa die engen Platzverhältnisse konservierte. Die Parzelle des «OGO-Hauses» war Teil des grösseren Überbauungsprojekts «Schmittenacher», das im Jahre 2007 scheiterte. Anschliessend wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, bestehend aus je zwei Vertretern der drei Ortsparteien und des Gemeinderats. Sie kam zu folgenden Schlüssen: 1. Das Grundstück Schmittenacher solle vorläufig nicht überbaut werden. 2. Das OGO-Haus müsse durch einen Neubau ersetzt werden, der die Bedürfnisse der öffentlichen Hand (Mittagstisch, Hort, Krippe) abzudecken vermöge. Die Arbeitsgruppe empfahl, eine Studie für die Nutzung des Areals OGO-Haus in Auftrag zu geben. Die Firma SRT Architekten AG, Zürich, wurde im Jahr 2008 vom Gemeinderat mit einer solchen Studie beauftragt. Sie erstellte eine Grobplanung, wie ein Haus von welcher Grösse (Stockwerkzahl und Kubatur) auf das zur Verfügung stehende Grundstück gebaut werden könnte zu welchem grob geschätzten Preis. 3. Die Sennerei sei zugunsten des Neubaus des OGO-Hauses aufzugeben und abzubrechen. Der Gemeinderat folgte dieser Empfehlung und beschloss, das Gebäude nach der Fertigstellung des neuen Familien- und Begegnungszentrums abzubrechen. Die weitere Nutzung des Grundstücks der «Sennerei» ist noch nicht definiert. Nachdem neben der Vorstudie zum OGO-Haus auch eine Bedarfsanalyse vorlag (siehe Kap. 2.3), stimmte der Gemeinderat Ende September 2009 der weiteren Projektierung einer Kindertagesstätte (KITA) in Weisslingen zu. Für die Planung des Neubaus bzw. Raumprogramms/Raumaufteilung beauftragte der Gemeinderat im September 2009 eine Projektgruppe, die notwendigen Unterlagen für die Bewilligung eines Projektierungskredits zusammen zu stellen. Die Gesamtverantwortung für die Gruppe lag bei Sozialvorsteherin Marianne Friederich. Die operative Leitung oblag Cornelia Weber (Gemeindeverwaltung Weisslingen), zur fachlichen Beratung stand die externe Expertin Doris Rabenstein (Zürich) zur Verfügung. Mitglieder waren ein Schulpflegemitglied, je eine Vertretung von Elternrat und Wisliger Familien- und Jugendverein sowie eine Lehrperson, eine Privatperson und eine Kleinkinderzieherin. In baulichen oder technischen Fachfragen wurden punktuell externe Berater beigezogen. Der Gemeinderat legte der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2010 einen Projektierungskredit von Fr vor, welcher bewilligt wurde. Anschliessend wurde die SRT Architekten AG, Zürich, mit der Projektierung des Familien- und Begegnungszentrums, beauftragt. Parallel dazu wurde Kontakt mit der kantonalen Krippenaufsicht des Amts für Jugend und Berufsberatung, Region Ost, aufgenommen zur Absprache von Platzzahl und Angebot zur Gewährleistung einer Betriebserlaubnis. MB 1018 Extrablatt 11

12 Blatt 3: Liegenschaften Bewilligung eines Baukredits für den Abbruch des OGO-Hauses und den Neubau eines Familien- und Begegnungszentrums mit Gemeindebeitrag 2.2 Gesetzeslage Die Zürcher Gemeinden wurden mit der Annahme einer Ergänzung des Jugendhilfegesetzes verpflichtet, für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für die Kinder im Vorschulalter zu sorgen. Dieser Vorlage stimmten in der Urnenabstimmung vom 13. Juni % der Wisliger Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu. Das Gesetz lässt den Gemeinden den nötigen Freiraum, dieses Angebot individuell, mit Rücksicht auf die lokalen Gegebenheiten, aufzubauen. Diese aufgrund des ermittelten Bedarfs angebotene Betreuungsleistung ist kostenpflichtig. Sie ist eine Ergänzung zu der im Rahmen der schulischen Blockzeiten angebotenen Betreuung, welche unentgeltlich ist. 2.3 Bedarf und Nutzen: Studien Von Mitte August bis Anfang September 2009 führte der Gemeinderat eine Bedarfsermittlung für eine KITA für Kinder im Vorschulalter von 0 5 Jahren durch. Diese Erhebung war für die weitere Planung des Familien- und Begegnungszentrums mit Hort, Krippe und vielfältigen Aktivitäten des Wisliger Familien- und Jugendvereins von grosser Wichtigkeit. 48 % der Befragten alle Eltern mit Kindern zwischen Null und fünf Jahren beteiligten sich an der Erhebung: Eine grosse Beteiligung. Die Auswertung liess eindeutig feststellen, dass ein Angebot professioneller Betreuung der Kinder in der Gemeinde Weisslingen gewünscht wird, ja für Familien erforderlich ist. Die wichtigsten Ergebnisse im Einzelnen: 77% der Mütter sind berufstätig (Pensum von 20% bis 100%, im Schnitt 47%). 62% der Eltern haben Interesse, ihr Kind in der KITA Weisslingen betreuen zu lassen. Ein Grossteil der Kinder wird schon heute familienergänzend betreut. 43% der Eltern sind mit der aktuellen Betreuungssituation nicht zufrieden. Bei 90% der Eltern wird der Betreuungsbedarf kurz- bis mittelfristig zunehmen oder gleich bleiben. Um die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in Weisslingen zu gewährleisten, stimmte der Gemeinderat Ende September 2009 der weiteren Projektierung einer KITA in Weisslingen zu. Schon früher, 2001, hatte eine Studie des Sozialdepartements der Stadt Zürich zum «Volkswirtschaftlichen Nutzen von Kindertagesstätten» folgendes gezeigt: jeder eingesetzte Franken bringt Fr an die Gemeinde zurück jeder eingesetzte Franken bringt 3 4 Franken an die Gesellschaft zurück Ein direkter Nutzen entsteht durch erhöhte Steuereinnahmen durch ein Mehreinkommen der Eltern tiefere soziale Folgekosten durch gesparte Sozialhilfe- und Kleinkindbeiträge Ein indirekter Nutzen entsteht durch eine verbesserte Integration von Kindern und Eltern in der Gemeinde. 12 MB 1018 Extrablatt

13 Blatt 4: Liegenschaften Bewilligung eines Baukredits für den Abbruch des OGO-Hauses und den Neubau eines Familien- und Begegnungszentrums mit Gemeindebeitrag 2.4 Gesellschaftspolitische Überlegungen Für umfassendere Tagesstrukturen sprechen auch gesellschaftspolitische Überlegungen. Dass sich unsere Gesellschaft in permanentem Wandel befindet, hat unter anderem die zitierte Bedarfsanalyse zur Frage einer KITA bewiesen: Neben dem traditionellen Familienbild sind neue Formen des Zusammenlebens entstanden, für die beispielsweise Argumente wie Chancengleichheit von Mann und Frau im Berufsleben angeführt werden. Es steht dem Gemeinderat nicht zu, diese unterschiedlichen Haltungen zu bewerten. Hingegen ist er dafür verantwortlich, dass die Gemeinde für möglichst viele Bevölkerungsgruppen und alle Generationen attraktiv bleibt. So ist er der Ansicht, dass ein Familien- und Begegnungszentrum flankierend zu anderen Strukturen beispielsweise integrierend wirken wird, ebenso wie eine gute familienergänzende Betreuung Kindern bei Bedarf einen Ort der Stabilität und Sicherheit und des sozialen Übens bieten wird, in welchem sie lernen, sich in eine Gemeinschaft einzufügen und gleichzeitig zu behaupten. Des Weiteren bietet die sinnvolle Ausgestaltung dieser zusätzlichen Betreuungsangebote ergänzende Lernmöglichkeiten und Lernangebote. 2.5 Ökologie Der Gemeinderat hat in seinem Legislaturprogramm festgehalten, dass er ökologisches Bauen fördern will. Konkret seien (neben anderen Massnahmen) neue öffentliche Gebäude dem Minergie-Standard entsprechend zu errichten: Dies entspricht der staatlichen Vorbildfunktion hinsichtlich des Erhalts unserer Lebensgrundlagen und unseres Landes. Der konkrete Fall des Neubaus des Familien- und Begegnungszentrums zeigt zudem, dass der Minergiestandard Mehrkosten in der Höhe von etwa 1 2 % verursacht: Dies namentlich für eine teurere Lüftungsanlage, die dafür die Heizkosten senkt. Es scheint offensichtlich, dass diese für Neubauten minimen finanziellen Mehrbelastungen einen bedeutenden langfristigen Nutzen stiften. 3. Das Projekt: Neubau und Betrieb 3.1 Der Neubau Mit SRT Architekten AG, Zürich, wurde das Projekt des Familien- und Begegnungszentrums erarbeitet. Dieses sieht wie folgt aus: Das Gebäude von aussen Das Familien- und Begegnungszentrum Weisslingen ist als ein schlichtes Gebäude geplant, das sich mit seinem Satteldach und seinem Mauerwerk gut in die Zentrumszone einfügt. Die Farbgebung ist noch offen. Zusammen mit der Neugestaltung seiner Umgebung (Aussenbereich KITA, Parkierung, Zufahrt, Gestaltung des Bachufers, öffentlicher Spielplatz) wird das Gebäude das Dorfzentrum optisch wesentlich aufwerten. MB 1018 Extrablatt 13

14 Blatt 5: Liegenschaften Bewilligung eines Baukredits für den Abbruch des OGO-Hauses und den Neubau eines Familien- und Begegnungszentrums mit Gemeindebeitrag Niveau 0 (Mehrzwecknutzung) Auf Niveau 0 befinden sich ein «Bewegungsraum» für KITA und Hort, die Kellerabteile für alle Mieter, die Waschküche sowie die Töpferei, Weberei und Werkstatt des Wisliger Familien- und Jugendvereins Niveau 1 (Angebote des Wisliger Familien- und Jugendvereins & Begegnungsraum) Auf Niveau 1 befinden sich die Räumlichkeiten des Wisliger Familien- und Jugendvereins, die Räumlichkeiten für den Mittagstisch sowie die Küche. Es ist geplant, die Räumlichkeiten ausserhalb der ordentlichen Betriebszeiten der Bevölkerung von Wislig zur Verfügung zu stellen bzw. zu vermieten, damit namentlich der Mittagstischraum ein Begegnungsraum für Vereine und Private wird. Vom Wisliger Familien- und Jugendverein werden die folgenden Angebote wie bisher organisiert und durchgeführt: Spielgruppen Mütter- und Väterberatung Muki-Treff Kinderhütedienst Pensionäre (Lismi-Gruppe, Jass-Runde usw.) Kreativ-Angebote in Töpferei und Weberei Werken Niveau 2 (Hort, Mittags- und Nachmittagsbetreuung für Kinder im Kindergarten- und Schulalter [bis 6. Klasse]) In den Räumlichkeiten auf Niveau 2 können maximal 22 Betreuungsplätze angeboten werden. Der Hort ist während 48 Wochen pro Jahr geöffnet; in Ergänzung zu den Blockzeiten während der Schulzeit und ganztags während der Schulferien. Öffnungszeiten Während der Schulzeit: Montag bis Freitag, 11:45 18:00 Uhr Während der Schulferien: Montag bis Freitag, 07:30 18:00 Uhr Der Mittagstisch wird neu von Hort/KITA organisiert und in den Räumlichkeiten des Wisliger Familien- und Jugendvereins (Niveau 1) angeboten. 14 MB 1018 Extrablatt

15 Blatt 6: Liegenschaften Bewilligung eines Baukredits für den Abbruch des OGO-Hauses und den Neubau eines Familien- und Begegnungszentrums mit Gemeindebeitrag Niveau 3 (Kindertagesstätte für Kinder ab 3 Monaten bis zum Kindergartenalter) In den KITA-Räumlichkeiten können 2 Kindergruppen mit insgesamt 21 Plätzen angeboten werden. 1 Kleinstkindgruppe mit 10 Plätzen, wovon maximal 4 Säuglinge bis 18 Monate und 4 Kinder bis etwa 2½ bis 3 Jahren 1 altersgemischte Gruppe mit 11 Plätzen, wovon maximal 2 Säuglinge bis 18 Monate Mit dieser Gruppenaufteilung werden die vorhandene Nutzfläche und die Anzahl Säuglingsplätze unter Einhaltung der kantonalen Krippen- und Hortrichtlinien optimiert. Öffnungszeiten Während 48 Wochen pro Jahr Montag bis Freitag, 06:30 18:00 Uhr Niveau 4 (2 Wohneinheiten) Auf Niveau 4 befinden sich zwei Wohnungen, die privat vermietet werden und vom Betrieb des Familien- und Begegnungszentrums unabhängig sind Umgebung Zum Familien- und Begegnungszentrum gehört ein öffentlicher Spielplatz auf dem Grundstück Schmittenacher Betrieb Organisation Das Familien- und Begegnungszentrum wird von der Gemeinde Weisslingen getragen und verwaltet. Die im Familien- und Begegnungszentrum untergebrachten Institutionen KITA und Hort werden ein Betrieb der Gemeinde. Die Betriebsleitung wird vom Gemeinderat angestellt und fachlich dem Ressortvorstand Soziales, administrativ der Leitung der Gemeindeverwaltung unterstellt. Die Verantwortung für das Personal von KITA und Hort liegt bei der Betriebsleitung. Mit Ausnahme des Mittagstisches zeichnet sich der Wisliger Familien- und Jugendverein für die «offenen Angebote» verantwortlich und organisiert diese in der bewährten Art und Weise. Zwischen der Gemeinde Weisslingen und dem Verein wird die Zusammenarbeit in einer Leistungsvereinbarung geregelt. Die Führung der KITA und des Horts, inklusive Mittagstisch, obliegt einer dafür ausgebildeten Betriebsleitung. Damit die Idee eines Begegnungszentrums für Familien mit Kindern umgesetzt werden kann, ist es erforderlich, dass die Verantwortlichen des Wisliger Familien- und Jugendvereins einerseits und des professionellen Bereichs andererseits bei der Angebotsgestaltung und den überbetrieblichen Abläufen (bspw. Instandhaltung des Spielplatzes) zusammen arbeiten. Auch ist das Haus von den Räumlichkeiten her so konzipiert (Küche), dass gegenseitige Absprachen für einen optimalen Betrieb unabdingbar sind. MB 1018 Extrablatt 15

16 Blatt 7: Liegenschaften Bewilligung eines Baukredits für den Abbruch des OGO-Hauses und den Neubau eines Familien- und Begegnungszentrums mit Gemeindebeitrag Der Wisliger Familien- und Jugendverein wird die Koordination mit dem professionellen Bereich beispielsweise auch im Namen der Pro Senectute vornehmen. Beide planen, das Angebot für die älteren Wisligerinnen und Wisliger entsprechend den neuen räumlichen Möglichkeiten gemeinsam weiter zu entwickeln. Mit der Zusammenführung von professioneller Kinderbetreuung und privater Initiative mit offenen, punktuellen Betreuungs- und Freizeitaktivitäten unter einem Dach verfolgt die Gemeinde ein innovatives Konzept, das in der Region einzigartig ist. Hier ergänzen sich Gemeindeauftrag und privates Engagement optimal Kooperation mit Unternehmen Neben der Kooperation mit Nachbargemeinden wird auch die Kooperation mit Unternehmen geprüft werden, d. h. kleinen und mittleren Unternehmen wird angeboten, Betreuungsplätze auf Vollkostenbasis zu reservieren und ihren Mitarbeitenden zu firmeneigenen Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Eine Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und den Unternehmen wird in einer Kooperationsvereinbarung geregelt Personal Personalbedarf/Qualifikationen Für die Führung der beiden Krippengruppen und der ausserschulischen Mittags- und Nachmittagsbetreuung werden gemäss kantonalen Vorgaben insgesamt Vollzeitstellen (VZS) benötigt, die sich wie folgt aufteilen: 0.60 VZS. Betriebsleitung 0.20 VZS. Unterstützung 4.40 VZS. pädagogisch qualifiziertes Personal 4.05 VZS. pädagogisch nicht qualifiziertes Personal/Personal in Ausbildung 0.90 VZS. Küche, Haushalt, Reinigung Die in der KITA und im Hort tätigen Personen müssen über eine von der kantonalen Bildungsdirektion anerkannte Ausbildung verfügen. Für die Betriebsleitung braucht es eine erfahrene Fachkraft mit Führungsausbildung, die in der Lage ist, ein Haus mit einem diversifizierten Angebot zu leiten Betriebskonzept Die betrieblichen Grundlagen werden in einem vom Gemeinderat zu genehmigenden Betriebskonzept geregelt. Dieses enthält das Betriebsreglement (Aufnahmemodalitäten, Tarife, Kündigung usw.), das Beitragsreglement, die sozialpädagogischen Grundsätze, die Grundsätze der Führung und der Zusammenarbeit sowie Angaben zu Raumgestaltung, Hygiene und Sicherheit. 16 MB 1018 Extrablatt

17 Blatt 8: Liegenschaften Bewilligung eines Baukredits für den Abbruch des OGO-Hauses und den Neubau eines Familien- und Begegnungszentrums mit Gemeindebeitrag Betriebsbewilligung Die KITA unterliegt den kantonalen Richtlinien über die Bewilligung von Kinderkrippen vom 1. Juli 2008; die ausserschulische Kinderbetreuung unterliegt den Richtlinien über die Bewilligung von Kinderhorten vom 4. Juni Aufgrund der Vorabklärungen mit der zuständigen Krippenaufsicht kann davon ausgegangen werden, dass die entsprechenden Betriebsbewilligungen von der zuständigen Behörde erteilt werden. Finanzen Investitionskosten Bezeichnung Fr. inkl. MWSt. Landerwerb (gemäss Neubewertung per ) Vorbereitungsarbeiten Kindertagesstätte Neuer Parkplatz Hochwassersicherheit Gebäude Kindertagesstätte Neuer Parkplatz Hochwassersicherheit Umgebung Kindertagesstätte Neuer Parkplatz Hochwassersicherheit Baunebenkosten und Übergangskonten Kindertagesstätte Ausstattung Kindertagesstätte TOTAL Landerwerb Fr Kindertagesstätte Fr (+/- 10 %) Neuer Parkplatz Fr Hochwassersicherheit Fr Projektierungskredit Fr (bereits bewilligt) Die Kosten für das ganze Gebäude, inklusive der beiden Wohnungen belaufen sich auf Fr Das Grundstück ist im Eigentum der Politischen Gemeinde; für den Landerwerb wurden Fr gemäss Neubewertung per eingesetzt. Unabhängig davon, was mit dem alten OGO-Haus geschieht, ob ein Familien- und Begegnungszentrum, Mietwohnungen usw. erstellt würden, fallen Kosten für die Parkierung wie auch für die Hochwassersicherheit an; diese betragen Fr Eine zentrale Rolle spielt beim neuen Familien- und Begegnungszentrum der Raumkomfort und die Ökologie, weshalb der Bau im Minergiestandard erstellt werden soll was bei einem Neubau Mehrinvestitionen in der Grössenordnung von nur 1 bis maximal 2 % bedeutet. Das Projekt «Familien- und Begegnungszentrum» ist im Investitionsplan mit einem Betrag von 3.2 Mio. Franken berücksichtigt. MB 1018 Extrablatt 17

18 Blatt 9: Liegenschaften Bewilligung eines Baukredits für den Abbruch des OGO-Hauses und den Neubau eines Familien- und Begegnungszentrums mit Gemeindebeitrag Die Differenz von knapp 2 Millionen Franken zu den nunmehr vorliegenden effektiven Baukosten erklärt sich wie folgt: Die kantonalen Vorgaben hinsichtlich der Quadratmeter pro Kind, die eine KITA resp. ein Hort bieten muss, haben verbunden mit der Überzeugung, die Kinder in Weisslingen optimal zu betreuen und die KITA deshalb in zwei Altersgruppen zu unterteilen, zu einer gesamthaften Vergrösserung der Kubatur (also einem grösseren Gebäude) geführt, als es noch in der Grobstudie von 2008 angenommen wurde. Wir planen also grössere Investitionen, um tiefere Betriebskosten zu erzielen. Das Untergeschoss war ursprünglich als unbeheizter Keller gedacht, soll nun aber im Dienst der Familienangebote des Familien- und Jugendvereins beheizt werden. Neue Vorschriften hinsichtlich Hochwasserschutz und Gewässerabstand verlangen aufwändigere Schutzmassnahmen sowie Zufahrts- und Parkierungslösungen Folgekosten Kapitalfolgekosten Fr Abschreibung 10 % Fr Zins 1,5 % von 4 Mio. Fr Abzüglich Folgemehrerträge durch Vermietung Fr Wohnungen Fr Familien- und Jugendverein Fr Jährliche Mehrbelastung der Laufenden Rechnung Fr Zu der jährlichen Mehrbelastung von Fr kommt noch der Nettoaufwand hinzu, welcher bei den Betriebskosten pro Jahr ausgewiesen wird (Ziffer 4.4). 4.3 Finanzierung der Investitionen Für die Gesamtkosten ist voraussichtlich ein Kredit (Fremdkapital) von 4. Mio. aufzunehmen. Die übrigen Investitionen können aus eigenen Mitteln finanziert werden. In den vergangenen Jahren wurde im Steuerhaushalt ein hohes Nettovermögen aufgebaut. Gemäss Finanzpolitischer Zielsetzung soll es für Investitionen eingesetzt werden. In den nächsten Jahren darf der Selbstfinanzierungsgrad somit vorübergehend unter 100 % liegen. Allfällige Aufwandüberschüsse der Laufenden Rechnung können am Eigenkapital abgebucht werden. Aus diesen Gründen ist die Finanzierung auch mit dem gesenkten Steuerfuss möglich. 18 MB 1018 Extrablatt

19 Blatt 10: Liegenschaften Bewilligung eines Baukredits für den Abbruch des OGO-Hauses und den Neubau eines Familien- und Begegnungszentrums mit Gemeindebeitrag 4.4 Betriebskosten Da für die KITA und die ausserschulische Betreuung unterschiedliche Bewilligungsvoraussetzungen gelten und sie sich in der Organisation und in den Öffnungszeiten unterscheiden, wurden in einem ersten Schritt die Kosten für die KITA und die ausserschulische Betreuung einzeln berechnet. Um das Betriebsergebnis und somit den erforderlichen Gemeindebeitrag zu ermitteln, wurden in einem zweiten Schritt die beiden Berechnungen zusammen geführt. Diese Berechnungen eignen sich auch als Grundlage für eine allfällige interne Leistungsverrechnung zwischen dem Schul- und Sozialbereich. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie sich für die Gemeinderechnung die Kosten- und Ertragssituation zwischen 2013 und 2018 kalkulatorisch entwickelt. Der Kalkulation liegen folgende Annahmen zugrunde: Die Zielauslastung beträgt 90 % der maximalen Platzzahl. Als Ziel wurde weiter definiert, dass der maximale Beitrag der Gemeinde 40 % der Vollkosten nicht überschreiten soll, d. h. im Durchschnitt sollen die Eltern mindestens 60 % der Vollkosten als Elternbeitrag leisten. Die Bruttotageskosten betragen kalkulatorisch für Kinder ab 18 Monaten in der KITA Fr , für Säuglinge bis 18 Monate Fr und für Kinder in der Mittags- und Nachmittagsbetreuung Fr Die Bruttotageskosten sind vergleichbar mit den Kosten angrenzender Gemeinden. Jahr Bruttoaufwand Bruttoertrag Nettoaufwand Laufende Rechnung (Vollkosten Laufende Rechnung (Elternbeiträge Laufende Rechnung (Gemeindebestehend aus Personal-, Betriebs- mind. 60 % der Vollkosten) mit beiträge max. 40 % der Vollkosund Raumaufwand/Miete) Anschubfinanzierung ten) mit Anschubfinanzierung Fr (100 %) Fr Fr (20 %) 2014 Fr (100 %) Fr Fr (22 %) 2015 Fr (100 %) Fr Fr (36 %) 2016 Fr (100 %) Fr Fr (40 %) 2017 Fr (100 %) Fr Fr (40 %) 2018 Fr (100 %) Fr Fr (40 %) Im Bruttoertrag ist der Bundesbeitrag als Anschubfinanzierung für Tagesstrukturen für die ersten zwei bzw. die ersten drei Betriebsjahre in der Höhe von etwa Franken bereits eingerechnet. Dies ist der Grund, weshalb die Gemeindebeiträge in den ersten zwei Jahren deutlich unter der maximalen Zielgrösse von 40 % liegen. Ab dem Jahr 2016 liegen die Gemeindebeiträge bei maximal 40 %. Die Ausrichtung der Bundesgelder ist derzeit noch nicht sicher. Das Parlament hat aber der Verlängerung des Impulsprogramms um weitere vier Jahre zugestimmt und für die Jahre 2011 bis 2014 einen dritten Verpflichtungskredit von 120 Mio. Franken bewilligt. Das Beitragsgesuch für die Anschubfinanzierung des Familien- und Begegnungszentrums ist den Bundesbehörden zusammen mit der Betriebsbewilligung bis spätestens drei Monate vor Eröffnung des Betriebs einzureichen. MB 1018 Extrablatt 19

20 Blatt 11: Liegenschaften Bewilligung eines Baukredits für den Abbruch des OGO-Hauses und den Neubau eines Familien- und Begegnungszentrums mit Gemeindebeitrag 4.5 Finanzierung der Betriebskosten Die Finanzierung von KITA und ausserschulischer Betreuung erfolgt über Elternbeiträge: einkommens- und vermögensabhängige Tarife, welche durchschnittlich mindestens 60 % der Vollkosten decken sollen Gemeindebeiträge: maximal 40 % der Vollkosten zur Ermässigung von Elternbeiträgen Finanzhilfe des Bundes: etwa Fr während der ersten drei Betriebsjahre (die Ausrichtung dieser Bundesgelder ist zur Zeit aber nicht sicher) 5. Ausführung Nach der Zustimmung zum Baukredit kann mit dem Abbruch des OGO-Hauses und dem Neubau des Familien- und Begegnungszentrums begonnen werden. Die Weiterbearbeitung wird durch die SRT Architekten AG, Zürich, von der Baueingabe bis zur Ausführungsplanung erfolgen. Die Ausschreibung der Dienstleistungen Submission und Bauleitung wird im Einladungsverfahren (ohne Teilnahme der SRT Architekten AG) durchgeführt. Bei diesem Vorgehen ist die Kontinuität gewährleistet. Die Vorkenntnisse des Projekts für Planung gehen nicht verloren, und die Qualität der Bauleitung kann durch das Einladungsverfahren gesichert werden. Die Bauzeit wird ungefähr 1½ Jahre dauern. Der Baubeginn ist im Sommer 2011 vorgesehen, so dass der ganze Betrieb auf Anfang 2013 gestartet werden kann. 6. Vorberatende Gemeindeversammlung und Urnenabstimmung Der vorliegende Baukredit für den Abbruch des OGO-Hauses und den Neubau eines Familienund Begegnungszentrums wird der Gemeindeversammlung vom 21. März 2011 zur Vorberatung unterbreitet. Gemäss den Bestimmungen des Gemeindegesetzes gibt es in der Gemeindeversammlung weder eine vorläufige oder konsultative Abstimmung, noch gibt diese eine Empfehlung auf Annahme oder Verwerfung zuhanden der Urnenabstimmung ab. Die Urnenabstimmung findet am 15. Mai 2011 statt. 7. Schlussbemerkung Weisslingen hat sich zu einer lukrativen Gemeinde mit einem intakten Gewerbe- und Vereinsleben entwickelt. Ebenso wird Weisslingen als attraktiver Wohnort geschätzt. Der Gemeinderat ist überzeugt, mit diesem neuen Familien- und Begegnungszentrum eine langfristige und nachhaltige Investition für die Zukunft zu tätigen. Mit dieser Investition schafft die Gemeinde Weisslingen die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, was einen Vorteil im Standortwettbewerb bietet. Weisslingen kann sich als attraktive Gemeinde für erwerbstätige Paare und Familien mit Kindern sowie für Unternehmen profilieren und als geeigneten Wohnort präsentieren. Dadurch wird Weisslingen als Wohnort noch attraktiver. MB 1018 Extrablatt

21 Blatt 12: Liegenschaften Bewilligung eines Baukredits für den Abbruch des OGO-Hauses und den Neubau eines Familien- und Begegnungszentrums mit Gemeindebeitrag Der Gemeinderat beschliesst: Der Baukredit von Fr für den Abbruch des OGO-Hauses und den Neubau eines Familien- und Begegnungszentrums, inklusive Landerwerb, zwei Mietwohnungen, neue Parkierung und Hochwassersicherheit, sowie die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen von maximal 40 % der Vollkosten werden bewilligt. Die Kreditsumme erhöht oder reduziert sich allenfalls um die Mehr- oder Minderkosten, die infolge Bauverteuerung oder -verbilligung in der Zeit zwischen der Aufstellung des Kostenvoranschlages und der Bauausführung entstehen. Diese Vorlage wird gemäss Art. 9 der Gemeindeordnung vom 27. September 2009 der vorberatenden Gemeindeversammlung vom 21. März 2011 und der Urnenabstimmung vom 15. Mai 2011 unterbreitet. 4. Die Rechnungsprüfungskommission wird zur Stellungnahme über die finanzrechtliche Zulässigkeit, die finanzielle Angemessenheit und die rechnerische Richtigkeit eingeladen. Gemeinderat Weisslingen Gemeindepräsident: Gemeindeschreiberin: Martin Rüegg Käthi Schönbächler MB 1018 Extrablatt 21

22 RECHNUNSPRÜFUNGSKOMMISSION 8484 WEISSLINGEN Weisslingen, 5. März 2011 Abschied der Rechnungsprüfungskommission: Bewilligung eines Baukredits für den Abbruch des OGO-Hauses und den Neubau eines Familien- und Begegnungszentrums mit Gemeindebeitrag Die Rechnungsprüfungskommission hat den Kreditantrag geprüft und nimmt dazu wie folgt Stellung: Die notwendigen Informationen sind im Antrag des Gemeinderates enthalten, um die finanziellen Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt abschätzen zu können. Die Investition wird den Gemeindehaushalt jährlich zusätzlich belasten. Die momentanen finanziellen Aussichten lassen darauf schliessen, dass der Steuerfuss trotz dieser Investition vorerst nicht erhöht werden muss; Die RPK empfiehlt ein effektives Kostencontrolling während der Bauphase. Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Gemeinde Weisslingen dem Bruttokredit in der Höhe von Fr zuzustimmen. Rechnungsprüfungskommission Der Präsident: Der Aktuar: Roland Bischofberger Werner Huber 22 MB 1018 Extrablatt

23 MB 1018 Extrablatt 23

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