Gemeinderat Gemeinde Buchegg
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- Benedict Kirchner
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1 Gemeinderat Gemeinde Buchegg Protokoll der 19. Sitzung vom Montag, 7. November 2016, 19:00 bis 22:30 Uhr im Gemeinderatszimmer, Mühledorf Vorsitz: Anwesend: Entschuldigt: Meyer Verena, Gemeindepräsidentin Stutz Thomas Anderegg Sabine Frenzer Guido Mann Alexander Marti Samuel Stuber Kurt Thomi Anita Isch Christoph Rufer Kurt Protokoll: Seiler Daniela Gäste Herr Pierre Kammermann, Intrum Justitia / Herr Konrad Bossart, Energieregion Bern - Solothurn Traktanden 1. Begrüssung 2. Intrum Justitia Information Pierre Kammermann 3. Energieregion - Genossenschaft Elektra, Jegenstorf Information Konrad Bossart 4. Wasserreglement - Resultat nach Vorprüfung (A. Mann) 5. Wasserreglement - Gebührenordnung und Gebührentarif (A. Mann) 6. Abfallgebührenreglement - Anpassung Gebühren wegen MwSt (K. Stuber) 7. Gemeindeordnung - Änderungsgenehmigung z.hd. Gemeindeversammlung 8. Dienst- und Gehaltsordnung - Änderungsgenehmigung z.hd. Gemeindeversammlung 9. Einladung und Traktanden Gemeindeversammlung vom 8. Dezember Zweckverband Schwimmbad Messen a) Nomination Vorstandsmitglied - Vorschlag S. Anderegg b) Wahl Delegierter Zweckverband - Vorschlag K. Rufer 11. Genehmigung Budget 2017 z.hd. Gemeindeversammlung 12. GEB / GEBNET AG - Ausserordentliche Delegiertenversammlung GEB 13. Protokollgenehmigung 14. Mitteilungen 15. Verschiedenes 16. Pendenzen
2 1. Begrüssung V. Meyer begrüsst alle Anwesenden insbesondere Pierre Kammermann von der Firma Intrum Justitia. Entschuldigt sind Ch. Isch und K. Rufer. Es gab kurzfristig noch ein zusätzliches Traktandum und zwar die Nummer 12 ausserordentliche Delegiertenversammlung GEB zwecks Antrag bzw.. Die vorliegende Traktandenliste wird einstimmig genehmigt. 2. Intrum Justitia Information Pierre Kammermann Herr Pierre Kammermann der Intrum Justitia stellt sich kurz vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beiliegend. Diskussion Th. Stutz möchte wissen, warum die Gemeinde Buchegg im Bereich Verlustscheininkasso mit der Firma Intrum Justitia zusammenarbeiten soll. Gemäss Herrn Kammermann soll die Bearbeitung der Verlustscheine die Gemeinde entlasten, da diese Aufgabe nicht zum Kerngeschäft einer Gemeinde gehört, dennoch aber sehr aufwändig ist. IJ hat viele Möglichkeiten die Schuldner auch bei einem Kantonswechsel ausfindig zu machen. Sie haben Zugriff auf eine internationale Adressdatenbank. Der Gemeinde entstehen keine Kosten und das Personal wird intern entlastet. Kosten kommen erst zu Stande bei Erfolg. Ein Verlustscheingeschäft muss professionell gemacht werden, damit auch ein entsprechender Erfolg generiert werden kann. Die Erfolgsquote über 10 Jahren gerechnet liegt zwischen 7 und 11%. Mögliche aufkommende Kosten sind volumenbedingt und liegen in der Bandbreite zwischen 38% und 43%. D.h., wenn ein Betrag von Fr von der IJ eingetrieben wird, muss die Gemeinde zwischen Fr und Fr bezahlen, der Rest geht in die Gemeindekasse. Die IJ operiert nicht mit Verzugsschaden, da diese rechtlich nicht durchsetzbar sind. G. Frenzer möchte wissen, von welcher Menge alter Verlustscheine gesprochen wird. J. Aeberhardt bestätigt, dass nur ein paar wenige vorhanden sind. Entweder wurden keine ausgestellt in den Altgemeinden oder es sind tatsächlich keine vorhanden. K. Stuber fragt wie lange ein Vertrag dauert bei einem möglichen Abschluss. Herr Kammermann erklärt, dass ein Vertrag grundsätzlich unbefristet und jederzeit kündbar ist. Laufende Fälle würden bei einer Vertragskündigung weiter bearbeitet, aber es werden keine neuen Fälle mehr entgegen genommen. Der Vertrag hat keine Mindestlaufdauer. V. Meyer bedankt sich bei Herr Kammermann für die Informationen. Der Gemeinderat wird heute keinen Entscheid fällen. Bei Bedarf würde die Gemeinde Buchegg wieder auf die Intrum Justitia zugehen. V. Meyer ergänzt, dass Dialog die Verlustscheinverwaltung aufgeschaltet hat. Das gesamte Mahnwesen läuft über dieses Programm und ist sehr gut anwendbar. Auch Betreibungen wurden nun eingeleitet. J. Aeberhardt findet einen persönlichen Kontakt mit Schuldnern wichtiger, als dies an eine externe Firma zu übergeben. Einzig die Verlustscheinverwaltung könnte mit Intrum Justitia Sinn machen, da sie über ein breiteres Adressnetz verfügen. 3. Energieregion - Genossenschaft Elektra, Jegenstorf Information Konrad Bossart V. Meyer begrüsst Konrad Bossart der Energieregion Bern-Solothurn. Die Präsentation von Herrn Bossart liegt dem Protokoll bei. Seite 2
3 Diskussion Th. Stutz hat eine Anmerkung zu den Gesuchen für die Förderbeiträge: Brittern gehört auch zu Buchegg somit laufen total 8 Gesuche für Förderbeiträge. G. Frenzer findet es wichtig, dass Gespräche mit der GebNet AG fortgeführt werden, damit der Nutzen für die gesamte Gemeinde entsteht. V. Meyer bedankt sich bei Herrn Bossart für die Präsentation und den Besuch. 4. Wasserreglement - Resultat nach Vorprüfung (A. Mann) Das Wasserreglement wurde zur Vorprüfung dem Kanton eingereicht. Zusammen mit Herrn Schöni vom Amt für Umwelt hat Herr Wiggli die Gesamtbeurteilung vorgenommen und juristischen Änderungen eingefügt. Die diversen redaktionellen und orthographischen Anpassungen werden nicht aufgeführt. Besprochen werden die wesentlichen Änderungen: 2, Absatz 2: und gestützt auf die allgemeinen Bedingungen der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV). -> dieser Punkt muss von A. Mann abgeklärt werden, welche Folgen für die Gemeinde hier entstehen könnten. 2, Absatz 4: Bei dieser Bemerkung geht es um die Verträge mit Grenchen und Schöniberg und diese müssen nicht namentlich aufgeführt werden. Der Satz wird so belassen, und auf die Bemerkung wird nicht eingegangen. 10, Absatz 4: Bei diesem Punkt ist die Sachlage unklar. Grundsätzlich müsste der Verursacher die Verlegung eines Hydranten bezahlen. Der Gemeinderat ist sich einig, dass der Verursacher korrekt ist. Verursacher kann der Eigentümer oder die Gemeinde sein. A. Mann klärt dies mit Th. Wiggli und wird dies noch verifizieren. 21, Absatz 3: Der Gemeinderat diskutiert das Verbot ab Gartenaussenhähnen Schwimmbäder aufzufüllen. Man einigt sich auf eine neue Satzstellung: Ab Gartenwasserhähnen mit separatem Wasserzähler ist es nicht gestattet Schwimmbäder aufzufüllen. Die Regelung ist allerdings problematisch, da sie nicht kontrolliert werden kann. 25, Absatz 2: Auf die Anmerkung von Th. Wiggli wird nicht eingegangen. Der Satz wird belassen. 37, Absatz 2: Auf die Anmerkung von Th. Wiggli wird nicht eingegangen. Der Satz wird belassen. 41: Die Formulierung des Artikels wird gemäss Musterreglement übernommen. 45, Absatz 1: Der Artikel wird wie folgt angepasst: Die zusätzliche Montage von Wasserzählern gemäss 21, Absatz 2b erfolgt innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Reglements. Der Gemeinderat genehmigt die Änderungen zu Handen der Gemeindeversammlung unter Berücksichtigung der Abklärungen von 2 und 10 einstimmig. 5. Wasserreglement - Gebührenordnung und Gebührentarif (A. Mann) Die Gebührenordnung - als Anhang 1 zum Wasserreglement - wird besprochen. Die Handhabung des Gebührentarifs als Anhang 2 wird gleich sein, wie beim Abwasserreglement. Die Gebührenordnung legt nur einen Gebührenrahmen fest. Die Festlegung der effektiv aktuell gültigen Gebühren liegt in der Kompetenz des Gemeinderates. So wird vermieden, dass bei einer Gebührenanpassung innerhalb des Gebührenrahmens das gesamte Reglement der Gemeindeversammlung und dem Kanton zur Genehmigung erneut vorgelegt werden muss. Nur die erste Genehmigung der Gebühren ist Sache der Gemeindeversammlung, und diese müssen, zusammen mit dem Reglement, dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht werden. Seite 3
4 3, Absatz 4: Der Satz wird so belassen. Es handelt sich hierbei um Altlasten der Altgemeinden und widerspricht nicht dem Gesetz. 4, Absatz 2: Folgende Ergänzungen werden eingefügt: Zone OeBa (öffentliche Bauten) 2.0 WE Industriezone 2.0 WE 4, Absatz 3: Die Reduktion wird festgelegt auf 50%. Auf alle übrigen Anmerkungen wird nicht eingegangen und die Festlegung des Rahmens der Grundgebühr wird so belassen. Die effektiven Gebühren sind im Gebührentarif geregelt. Anhang 2 zum Gebührenreglement (Gebührentarif) wird besprochen. Aus heutiger Sicht mit den vorliegenden Tarifen resultiert ein Überschuss von Fr S. Marti möchte wissen, wie das in anderen Gemeinden gehandhabt wird und was mit dem Überschuss passiert. Th. Stutz erklärt, dass der Überschuss gemäss Spezialfinanzierung geregelt ist und in den Rechnungsausgleich gebucht werden muss. Der Überschuss bildet das Eigenkapital der Wasserversorgung. Schon in den letzten Rechnungen hat sich ein Überschuss angehäuft und daher stellt sich die Frage ob der Überschuss weiter angehäuft werden muss. Er ist daher der Meinung, dass die vorgeschlagenen Tarife nochmals gesenkt werden müssen. K. Stuber ist mit den Gebühren nicht einverstanden. Mit den vorliegenden Tarifen würde er aus heutiger Sicht massiv mehr Wassergebühren bezahlen. Auch die Grundgebühren sind viel zu hoch und in keinem Verhältnis. V. Meyer: Die Fusion war ein Geben und ein Nehmen. Einige Dörfer werden mit den neuen Wassertarifen sicher mehr bezahlen als in der Altgemeinde, aber andere wiederum profitieren vom günstigeren Steuersatz oder vom günstigeren Abfalltarif, etc. Über alles gesehen, profitiert oder leidet kein Dorf übermässig. A. Mann ist der Meinung, dass die Gebühren nicht zu tief angesetzt werden dürfen, sonst droht bald eine viel zu schnelle Erhöhung. Th. Stutz rechnet aus, dass die Reduktion des Wasserverbrauchs pro m 3 um Rp. 30 gesenkt werden müsste, so dass kein Überschuss generiert wird. Antrag A. Mann stellt den Antrag die Tarife wie folgt festzulegen: - Grundgebühr Trink- / Brauchwasser pro Wohneinheit Fr Verbrauchsgebühr Fr /m 3 - Zählermiete pro Wasseruhr in der Liegenschaft Fr Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Antrag mit 7 Ja und einer Gegenstimme. A. Mann weist beim auf die Konsequenz, dass für die Wassergebühren kein Überschuss mehr generiert und im Budget entsprechend ausgewiesen wird. Als Argumentarium für die Gemeindeversammlung sollte dargestellt werden, dass mit den Tarifen des neuen Reglements ein Ausgleich angestrebt wird und keine Gewinnanhäufung. 6. Abfallgebührenreglement - Anpassung Gebühren wegen MwSt (K. Stuber) Ausgangslage Die Gemeinde Buchegg ist in den Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser und Abfallbeseitigung mehrwertsteuerpflichtig. In den Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser sind die Gebühren in der Gebührenordnung exklusive MwSt aufgeführt. Daher wäre es sinnvoll, auch den Anhang zum Abfallreglement in diesem Sinne anzupassen. Stimmt der Gemeinderat diesem Vorschlag zu, wird die ULFKO die entsprechenden Gebühren anpassen. Seite 4
5 Antrag K. Stuber stellt den Antrag, dass der Absatz f) im Anhang zum Abfallreglement wie folgt geändert wird: Die genannten Gebühren verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Antrag einstimmig. Die Umwelt-, Forst- und Landwirtschaftskommission (ULFKO) wird die Anpassungen z.hd. der Gemeindeversammlung und z.h. dem Budget entsprechend vornehmen. 7. Gemeindeordnung - Änderungsgenehmigung z.hd. Gemeindeversammlung Gemäss Auskunft des Amtes für Gemeinden muss die Gemeindeordnung der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden, auch wenn die HRM 2 Anpassungen fast nur redaktionelle Anpassungen sind. Gleichzeitig wurden die Kommissionsgrössen gemäss Gemeinderatsbeschluss entsprechend angepasst. Der Gemeinderat genehmigt die revidierte Gemeindeordnung zu Handen der Gemeindeversammlung mit den vorliegenden Änderungen einstimmig. 8. Dienst- und Gehaltsordnung - Änderungsgenehmigung z.hd. Gemeindeversammlung Auch in der Dienst- und Gehaltsordnung werden nur redaktionelle Anpassungen gemäss HRM2 gemacht. Im 33 wird das Wort Voranschlag durch Budget ersetzt. Der Gemeinderat genehmigt die Dienst- und Gehaltsordnung zu Handen der Gemeindeversammlung mit den vorliegenden redaktionellen Änderungen einstimmig. 9. Einladung und Traktanden Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2016 Die Traktanden für die Gemeindeversammlung am 8. Dezember 2016 werden besprochen. Traktandum 3 Reglemente ist in zwei Sparten zu unterteilen: neue Reglemente Änderungen bestehende Reglemente Traktandum 5 Verpflichtungskredite Es sind Verfplichtungskredite 2017 und nicht Müssen einzeln aufgeführt werden Traktandum 6 Voranschlag Es handelt sich um den Voranschlag 2017 und nicht Die definitiven Zahlen werden von Th. Stutz und der Finanzverwaltung eingefüllt V. Meyer informiert über den kurzfristigen Antrag der BBN bezüglich der Umwandelung in eine AG. Der Antrag enthält sehr viele Unterlagen und Vorschläge. V. Meyer ist der Meinung, dass dies erst für die Gemeindeversammlung im Juni vorgelegt werden kann, denn so ein kurzfristiger Entscheid ist unmöglich. Zudem wären die vorliegenden Zahlen auch noch budgetrelevant. Der Gemeinderat ist sich einig, dass vor der Dezember- Gemeindeversammlung bezüglich Umwandlung von BBN in eine AG keine Beschlüsse gefasst werden, sondern es wird nur das Budget zur Kenntnis aufgelegt. Seite 5
6 10. Zweckverband Schwimmbad Messen a) Nomination Vorstandsmitglied - Vorschlag S. Anderegg b) Wahl Delegierter Zweckverband - Vorschlag K. Rufer V. Meyer schlägt dem Gemeinderat vor, Sabine Anderegg als neues Vorstandsmitglied des Zweckverbandes Schwimmbad Messen vorzuschlagen und zu nominieren. Gewählt wird sie von der Delegiertenversammlung des Zweckverbandes. Weiter wird K. Rufer als neuer Delegierter des Zweckverbandes vorgeschlagen. Hier liegt die Kompetenz zur Wahl beim Gemeinderat. Der Gemeinderat genehmigt die vorliegende Nomination von S. Anderegg für den Vorstand, und die Wahl von K. Rufer als Delegierten einstimmig. 11. Genehmigung Budget 2017 z.hd. Gemeindeversammlung Nicht öffentliches Traktandum 12. Ausserordentliche Delegiertenversammlung GEB Nicht öffentliches Traktandum 13. Protokollgenehmigung Die Protokollgenehmigung des Protokolles vom 31. Oktober 2016 wird auf die nächste Sitzung vertagt. 14. Mitteilungen Nicht öffentliches Traktandum 15. Verschiedenes Keine Wortmeldungen Die nächste Sitzung findet am Montag, 21. November 2016 um 19 Uhr statt. Für das Protokoll Die Gemeindepräsidentin: Die Gemeindeschreiberin: Mühledorf, 23. November 2016 Seite 6
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