BAES JAHRESBERICHT 2010 ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE SAATGUT
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1 BAES JAHRESBERICHT 2010 ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE SAATGUT
2 INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS... II ABBILDUNGSVERZEICHNIS... II ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... II SAATGUT RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND ORGANISATION ERGEBNISSE Plan-Ist Vergleich Schwerpunkte Maßnahmensetzungen ZUSAMMENFASSUNG... 3 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Saatgut: Plan-Ist Vergleich Abbildung 2: Saatgut: Maßnahmensetzungen ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AGES BAES EU SaatG VO Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Bundesamt für Ernährungssicherheit Europäische Union Saatgutgesetz BGBl. I Nr. 72/1997 i.d.g.f. Verordnung II
3 SAATGUT 1.1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND ORGANISATION Rechtliche Grundlage bildet das auf den Verkehrsrichtlinien der EU basierende Saatgutgesetz 1997 BGBl. I Nr. 72/1997 zuletzt geändert durch das Agrarrechtsänderungsgesetz BGBl. I Nr. 83/2004 (SaatG 1997). Aus dem SaatG 1997 abgeleitet finden die Bestimmungen der Verordnungen zum Saatgutgesetz und die Methoden für Saatgut und Sorten Anwendung. Die Saatgutverkehrskontrolle wird ausschließlich durch fachlich befähigte Personen des Bundesamtes für Ernährungssicherheit durchgeführt. Die zur Verfügung gestellten Ressourcen der AGES sind in der bezughabenden Organisationseinheit im Institut für Saatgut für die Saatgutkontrolle der Pflanzkartoffel im Institut für Kartoffel und Pflanzengenetischen Ressourcen eingerichtet, wobei die Bereichsleitung Landwirtschaft bzw. der Direktor des Bundesamtes für Ernährungssicherheit über die Fachaufsicht direktes Durchgriffsrecht eingeräumt hat (siehe Geschäftseinteilung). 1.2 ERGEBNISSE 2010 In der Kontrollplanung 2010 fanden verstärkt die zur Verfügung stehenden Ressourcen der Bezug habenden Organisationseinheiten Berücksichtigungen. So wurden für 2010 insgesamt 930 Proben (2009: 1301 Proben) geplant. Zusätzlich erfolgte erstmals eine risikobasierte Planung bezogen auf die zu kontrollierenden Betriebe 280 Betriebe wurden risikobasiert ausgewählt. Ergänzend dazu wurde an Hand der Vorjahresergebnisse die nachfassende Saatgutkontrolle geplant Plan-Ist Vergleich 2010 Plan-Ist Vergleich 2010 Saatgut Plan 2010 Ist 2010 Proben Betriebe Betriebskontrollen Abbildung 1: Saatgut: Plan-Ist Vergleich 2010 Betreffend der Proben ergab sich ein Erfüllungsgrad von knapp 97 %; bei den Betrieben eine Überschreitung von 20 %. 1
4 1.2.2 Schwerpunkte 2010 Wie auch in den Jahren davor wurde der Themenschwerpunkt Illegales Saatgut gesetzt, wobei 2010 begründeten Verdachtsmomenten einerseits aus den Erfahrungen der Schwerpunktaktionen der Vorjahre und andererseits auf Grund von Anzeigen nachgegangen wurde. Aus der Schwerpunktaktion ergaben sich 2010 keine weiteren Beanstandungen oder Anzeigen Maßnahmensetzungen 2010 Die Bewertung und auch die Maßnahmensetzung nehmen Bezug auf den Wert der partiebezogenen Saatgutverkehrskontrolle. 593 Proben oder rund 66 % ergaben keine Beanstandung bzw. unter Anwendung der zulässigen statistischen Toleranzen keine Beanstandung. Bei allen anderen Proben wurden Maßnahmen gesetzt. 306 Proben oder rund 33 % mussten beanstandet oder angezeigt werden. In 18 Fällen fanden die Bestimmungen des 42 SaatG 1997 (vorläufige Beschlagnahme) Anwendung, wobei bis auf einen Fall eine Mängelbehebung oder eine Entsorgung der Ware durch die kontrollierten Parteien unter Aufsicht des Bundesamtes für Ernährungssicherheit durchgeführt werden konnten. Somit konnte von Anzeigen bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden Abstand genommen werden. Der hohe Anteil an Beanstandungen war einerseits auf mangelhafte und fehlende Untersuchungsberichte gemäß Saatgut-Gentechnik-Verordnung (Notwendigkeit der Erweiterung der Untersuchungsumfänge im Frühjahr 2010 auf Grund neuer technischer Entwicklungen) und andererseits auf zahlreiche für den Konsumenten der Ware weitgehend nicht substanzielle Kennzeichnungsmängel von amtlichen Etiketten von Saatgutanerkennungsbehörden anderer EU Mitgliedstaaten zurückzuführen. In 2 Fällen erfolgten Anzeigen. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist ein Fall von Fälschung amtlicher Saatgutetiketten im Namen des Bundesamtes für Ernährungssicherheit. Hier war eine grenzüberschreitende Saatgutverkehrskontrolle in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden aus Deutschland notwendig. Die Anzeige erfolgte letztlich durch die deutsche Behörde auf deren Hoheitsgebiet. Maßnahmensetzungen 2010 Vorläufige Beschlagnahmen 18 Beanstandungen 304 Anzeigen 2 Abbildung 2: Saatgut: Maßnahmensetzungen
5 Auf Grund der vorliegenden Kontrollergebnisse wurden anhand eines auf Basis der rechtlichen Grundlagen erstellten Kriterienkatalogs entsprechende Maßnahmen gesetzt sowie je nach Kriterium nachfassende Kontrollen geplant und durchgeführt. 1.3 ZUSAMMENFASSUNG Im Jahr 2010 wurden insgesamt 898 Proben/Kontrollfälle bei 336 Betrieben im Zuge von 375 Betriebskontrollen bearbeitet. Das entspricht hinsichtlich der Proben/Kontrollfällen einem Erfüllungsgrad der Planung von knapp 97 %. In rund 33 % der Fälle erfolgten Maßnahmen in Form von Mängelbehebungen und Beanstandungen und 2 Kontrollfälle wurden zur Anzeige gebracht. Die insgesamt hohe Beanstandungsrate war in Zusammenhang mit Erweiterungen der Untersuchungsumfänge in Verbindung mit der Saatgut-Gentechnik-Verordnung und auf zahlreiche für den Konsumenten der Ware weitgehend nicht substanzielle Kennzeichnungsmängel von amtlichen Etiketten von Saatgutanerkennungsbehörden anderer EU Mitgliedstaaten zurückzuführen. 3
BAES JAHRESBERICHT 2010 ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE DÜNGEMITTEL
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