DS M DK M GKV ONKOLOGIE C Düsseldorf

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DS M DK M GKV ONKOLOGIE C Düsseldorf"

Transkript

1 MDS MDK GKV ONKOLOGIE C Düsseldorf

2 Dortmund 20. November 2013 Off-Label-Use in der Onkologie 10. Diskussionsforum der SEG 6 Axel Heyll Kompetenz Centrum Onkologie der Medizinischen Dienste Düsseldorf

3 Off-Label Use in der Onkologie Häufigkeit Bis zu 60 % bei onkologischen Patienten Schmitz S, et al., Dt Ärztebl 100 (30): A1995-A1997, 2005 Fragestellungen Ursachen Off-Label-Use entspricht wissenschaftlich gesichertem Standard Off-Label-Use als Heilversuch In-Label-Use immer sicherer? Perspektiven

4 Off-Label Use in der Onkologie Ursachen Je lebensbedrohlicher die Erkrankung umso dringender deren Behandlungsbedürftigkeit. Aufgrund unzureichender Behandlungsmöglichkeiten wird bei fortgeschrittener Erkrankung häufig ein Stadium erreicht in dem anerkannte Behandlungen bzw. zugelassene Medikamente nicht mehr verfügbar sind. Je ungünstiger die Prognose ist umso eher sind Behandlungsrisiken bzw. eine nicht optimale oder weniger gut gesicherte Nutzen-Risiko-Relation ärztlich zu vertreten. Medikamente werden nur sehr eingeschränkt zugelassen. Die Zulassungskriterien entsprechen in der Regel den Einschlusskriterien der Zulassungsstudie.

5 Off-Label-Use entspricht wissenschaftlich gesichertem Standard

6 Akute Promyelozytenleukämie (APL) Niedrig-Risiko Erstlinientherapie Altersmedian 46 Jahre n = 77 Abbildung wegen Urheberschutz entfernt Verglichen wurde Arsentrioxid (ATO) + ATRA versus Chemotherapie plus ATRA als Standard n = 79 Lo-Coco F et al., N Engl J Med 369: , 2013

7 Akute Promyelozytenleukämie ATRA / ATO in der Erstlinie Unter ATRA/ATO CR 100 % Median 32 Tage 1 Todesfall nach CR wg. Protokollverletzung Abbildungen wegen Urheberschutz entfernt Signifikanter Überlebensvorteil für ATO / ATRA 2 Rezidive nach 22 bzw. 27 Monaten nach 2 Jahren 97 % EFS bei geringerer Hämatotoxizität Toxizität Lo-Coco F et al., N Engl J Med 369: , 2013

8 Akute Promyelozytenleukämie ATRA / ATO in der Erstlinie Zulassungsstatus Tretinoin (= Alltransretinsäure, ATRA, Vesanoid ) zur Induktion der Remission bei akuter Promyelozytenleukämie (APL) Eine Chemotherapie mit Anthracyclinen in Standarddosierung sollte zu dem Therapieschema mit Tretinoin hinzugefügt werden. Arsentrioxid (ATO, Trisenox ) zur Induktion einer Remission und Konsolidierung bei erwachsenen Patienten mit rezidivierender / refraktärer akuter Promyelozytenleukämie (APL).Die Patienten sollten zuvor mit einem Retinoid und Chemotherapie behandelt worden sein. 10 Ampullen zu 10 ml (= 100 mg) laut Lauertaxe Oktober 2013, pro Behandlung ca (bei 80 kg Körpergewicht), bei ambulanter Therapie noch teurer ATO sicher Off-Label-Use, hohe Medikamentenkosten ATRA möglicherweise auch Off-Label-Use Kombination mit Anthrazyklinen in Fachinfo empfohlen ( sollte ) Kombination ATO und ATRA durch Zulassungsstudie nicht geprüft

9 Akute Promyelozytenleukämie ATRA / ATO in der Erstlinie Kriterien des BSG ( , B 1 KR 37/00 R) für Off-Label-Use zu Lasten der GKV erfüllt? Lebensbedrohliche oder die Lebensqualität auf Dauer beeinträchtigende Erkrankung? Eher nein In 3 Jahren nur 1 von 79 Patienten verstorben CR-Rate 100 %, damit völlig unbeeinträchtigte Lebensqualität Keine andere Therapie verfügbar? Im MDK umstritten Im MDK häufig Verweis auf zugelassene Therapie, also hier: Mit ATRA plus Chemotherapie international anerkannte, in Leitlinien empfohlene und arzneimittelrechtlich zugelassene Therapie verfügbar. KC Onkologie: Verweis nicht möglich, da medizinisch nicht gleichwertig Die Erweiterung der Zulassung bereits beantragt und die Ergebnisse einer klinischen Prüfung der Phase III veröffentlicht, die einen klinisch relevanter Nutzen bei vertretbaren Risiken belegen? Nein! Hersteller hat bislang keinen Antrag auf Zulassungserweiterung gestellt. Außerhalb eines Zulassungsverfahrens gewonnene Erkenntnisse veröffentlicht, die über Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels in dem neuen Anwendungsgebiet zuverlässige, wissenschaftlich Ja! nachprüfbare Aussagen zulassen und auf Grund deren in den einschlägigen Fachkreisen Konsens über einen voraussichtlichen Nutzen in dem vorgenannten Sinne besteht?

10 Akute Promyelozytenleukämie ATRA / ATO in der Erstlinie Auch 2 Abs 1a SGB V ist nicht eindeutig erfüllt: Lebensbedrohliche, regelmäßig tödliche oder wertungsmäßig vergleichbare Erkrankung? Nein Allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Leistung verfügbar? Im MDK umstritten Nicht ganz fernliegende Aussicht auf Heilung? Ja

11 Akute Promyelozytenleukämie ATRA / ATO in der Erstlinie Sachverhalt Off-Label-Use von ATRA / ATO entspricht einem erheblichen Behandlungsfortschritt, da es bei verringerter Toxizität die Prognose der Patienten mit AML-M3 verbessert. Die BSG-Kriterien für einen Off-Label-Use zu Lasten der GKV und die Kriterien nach 2 Abs 1a SGB V sind nicht oder zumindest nicht eindeutig erfüllt. Lösungsvorschlag des KC Onkologie Entscheidendes Kriterium bei einer MDK-Prüfung zum Off-Label-Use sollte die wissenschaftliche gesicherte Datenlage zum Nutzen der Behandlung für Patienten sein. Dies entspricht nach Bewertung des KC Onkologie der Intention von Gesetzgeber und BSG, auch wenn das dem Wortlaut nach wie in diesem Fall nicht immer eindeutig abzuleiten ist. Ist durch Phase 3-Studien in der Onkologie eine Überlebenszeitverlängerung oder eine Verbesserung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität gesichert, z. B. auch durch Reduktion der klinisch relevanten Toxizität der Behandlung, sollte der MDK der GKV diese Behandlung auch bei off label use als Leistung empfehlen.

12 Off-Label Use in der Onkologie Weitergehende Fragen Was sollte der MDK empfehlen, wenn als überlegen getestetes Medikament nur im Ausland zugelassen? Beispiel: Pferde-ATG bei Erstlinientherapie der SAA, signifikanter Überlebensvorteil im Vergleich zu Kaninchen- ATG (Gesamtüberleben nach 3 Jahren 68% vs. 37%, p< 0,001). Wie wird ein dramatischer Effekt in einer klinischen Studie der Phase 2 bewertet? Imatinib bei Erstlinie PH+ ALL, Crizotinib bei Zweitlinie ALK+ NSCLC Entscheidung nach Kriterien der evidenz-basierten Medizin. Wenn ein überlegener Nutzen ausreichend gesichert wurde, sollte der MDK der GKV die Leistung für diese Behandlung empfehlen. Daten für MDK-Gutachten auch relevant, wenn nur als Kongresspublikation verfügbar? Wenn orale Präsentation auf renommiertem Kongress und ausreichende Daten z. B. auch durch Veröffentlichung der Vortragsvorlagen verfügbar, als Grundlage für sozialmedizinische Empfehlung ausreichend. Onkologischen Patienten sollte möglichst schnell eine Teilhabe am medizinischen Fortschritt ermöglicht werden. Andere Situation als bei Grundsatzgutachten z. B. des IQWIG. Nach Erfahrung des KC Onkologie folgt die GKV auch regelhaft entsprechenden Empfehlungen.

13 Off-Label-Use als Heilversuch

14 Off-Label Use in der Onkologie Off-Label-Use bei Heilversuchen Große Mehrzahl der Off-Label-Use-Fälle in der Onkologie Grundlage für die sozialmedizinische Bewertung ist immer 2 Abs 1a SGB V Meist eindeutig, dass lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt. Standardtherapie verfügbar? Nach Bewertung des KC Onkologie kann nicht ohne weitere Prüfung auf alle für diese Indikation zugelassenen Medikamente verwiesen werden. Ein Verweis setzt voraus, dass medizinische Gleichwertigkeit möglich ist. Bei direktem Vergleich beider Medikamente in klinischer Studie nur dann Verweis auf zugelassenes Medikament wenn überlegen oder gleichwertig. Auf ein nur Phase 2-geprüftes, zugelassenes Medikament kann nicht verwiesen werden, wenn off-label -Medikament Phase 3 geprüft wurde (höhere Evidenzklasse schlägt niedrigere Evidenzklasse). Auch ein Verweis auf nicht medikamentöse Behandlungen wie z. B. Bestrahlung ist möglich. So lange medizinische Gleichwertigkeit möglich ist, ist bei mehreren OLU-Medikamenten oder nicht medikamentösen Therapien der preisgünstigsten Behandlung der Vorzug zu geben. So lange medizinische Gleichwertigkeit möglich ist, geht Off-Label-Use vor Importarzneimittel.

15 Off-Label Use in der Onkologie Off-Label-Use bei Heilversuchen Nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf? Am meisten umstrittener Punkt In der Regel zumindest Auswertungen klinischer Studien der Phase 2 notwendig Bei palliativer Therapie relevante Ansprechrate z. B. > 20 % und möglichst Korrelation von Ansprechen und Überleben Bei potenziell kurativer Therapie Langzeitüberleben von mindestens 10 % (LSG Baden- Württemberg, , L 11 KR 5856/09) Nur bei sehr seltenen Indikationen auch Berücksichtigung von Kasuistiken Hypothesen zu pathophysiologischen Wirkmechanismen oder Ergebnisse von Tierversuchen sind nicht ausreichend.

16 Off-Label Use in der Onkologie Heilversuch Nicht beliebig oft in vergleichbarer Indikation möglich Durch serielle Heilversuche würden Patientenschutzrechte ausgehebelt Ab spätestens 10 Heilversuchen klinische Studie notwendig (Bender D, MedR 2005 (9), Seite ) Die Zahl der Heilversuche in der Onkologie ist hoch Völlige Intransparenz über Häufigkeit und Behandlungsergebnisse Verstoß gegen Patientenschutzrechte durch serielle Heilversuche ist nach Beobachtung des KC Onkologie sehr häufig Möglichkeiten zum Erkenntnisgewinn werden nicht genutzt

17 In-Label-Use immer sicherer?

18 In-Label Use in der Onkologie Selbst bei In-Label-Use häufig unzureichende Erkenntnisse für die Versorgung Beispiel: Medikamente mit Zulassung für kastrationsresistentes Prostatakarzinom Docetaxel, Cabazitaxel, Abirateron, Enzalutamid, Zoledronat, Denosumab, Radium 233 Zulassungsstudien: Medianes Alter ca Jahre AZ ECOG 0-1: 86 % % der eingeschlossenen Patienten Keine relevanten Einschränkungen der Organfunktionen (Blutbildung, Leber, Niere, Herz) oder relevante Begleiterkrankungen Medianes Alter der Patienten bei Tod an Prostatakarzinom 79 Jahre (Yancik R. Cancer J 11 (6): , 2005) Auch bei In-Label-Use werden häufig Patienten behandelt, die nicht die Merkmale der in die Zulassungsstudien eingeschlossenen Patienten aufweisen Häufig vergleichbare Unsicherheit wie bei Off-Label-Use, da viele Patienten nicht die Einschlusskriterien der Zulassungsstudien aufweisen.

19 Perspektiven

20 Mögliche Perspektiven Neue Konzepte notwendig Anwendung neuer Behandlungsmethoden, neu zugelassener Medikamente oder Off-Label-Use zu Lasten der GKV nur im Kontext mit Versorgungsforschung Nach Erstbeschreibung einer Methode, Zulassung eines Medikaments oder vermeintlicher Notwendigkeit für regelmäßigen Off-Label-Use klinische Studien durch Kooperation von GKV und Studiengruppen Anwendung beschränkt auf angeschlossene Prüfzentren mit definierter Strukturqualität und Einschluss in Studienprotokolle Heilversuche nach Kriterien von 2 Abs 1a SGB V auch außerhalb von Studien möglich, aber Behandlung nur in Prüfzentren mit Erfassung und Auswertung der Daten Einzelfallprüfungen durch GKV / MDK dann in der Regel nicht mehr notwendig Schwerpunkt des MDK verlagert sich auf Systemberatung Prüfung von Studienkonzepten und Konsequenzen von Studienauswertungen für Versorgung Prüfung von Struktur- und Prozessqualität der beteiligten Zentren Breite Anwendung bzw. allgemeine Verordnungsfähigkeit erst nach Klärung der versorgungsrelevanten Fragen

21 Versorgungsforschung zur Nutzenbewertung Versorgungsrelevante Fragestellungen Wissenschaftliche Sicherung des Nutzens für Patienten Einfluss der Therapie auf Überleben und gesundheitsbezogene Lebensqualität (einschließlich Toxizität) Erkenntnisse zur Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit Erprobung der Methode bzw. des Medikamentes an einer für diese Erkrankung repräsentativen Patientenpopulation Keine Ausschlüsse wegen Komorbidität, hohem Alter oder schlechtem AZ Identifikation von Prognosefaktoren für Therapieansprechen z. B. prospektiv geplante Untergruppenanalysen z. B. Therapiestratifikation durch Biomarker Verminderung der number needed to treat Fairer Vergleich mit preisgünstigeren Medikamenten bzw. Behandlungsmethoden Head to Head - Vergleich neuerer Präparate

22 Aktuelle vertragliche Möglichkeiten zur Erprobung neuer Behandlungen in klinischen Studien Ziel der Vereinbarung GKV zahlt neue Behandlungsmethode bzw. Medikamente Leistungserbringer verpflichtet sich zur systematischen Evaluation in klinischen Studien Sozialrechtliche Möglichkeiten Integrierte Versorgung nach 140a SGB V Budgetvereinbarung Erprobungsrichtlinie nach 137e SGB V Beispiele für Umsetzung PET-Diagnostik bei Lymphomen Protronenbestrahlung Hyperthermie Brachytherapie Prostatakarzinom (PREFER-Studie) Nachholbedarf für Gesetzgeber zur Erweiterung der Möglichkeiten

23 Konsequenzen einer optimalen Datenlage zur Nutzenbewertung Veränderung der Wahrnehmung von Ärzten/innen, Patienten/innen und Öffentlichkeit durch Verfügbarkeit gesicherter Daten zur Nutzenbewertung Durch Verzicht auf Behandlungen ohne gesicherten Nutzen Kosteneinsparungen ohne Qualitätsverluste bei der onkologischen Therapie Erschließung neuer finanzieller Ressourcen für Angemessene Honorierung primär ärztlicher Leistungen Anamnese und körperliche Untersuchung Beratung von Patienten und Angehörigen Hausbesuche Ausweitung der palliativmedizinischen Angebote für onkologische Patienten Ambulante Palliative Care Teams oder Hospize Qualifizierte ambulante onkologische Pflege Psychotherapie, Seelsorge, auch ambulant aufsuchend

24 Danke!!! Für Ihre Aufmerksamkeit!

25 2013 MDK Nordrhein Bismarckstr. 43, Düsseldorf Telefon: 0211/ Telefax: 0211/ mdk-nordrhein.de Alle Rechte vorbehalten, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des MDK Nordrhein reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

26 MDS MDK GKV ONKOLOGIE C Düsseldorf

ONKOLOGIE C. Düsseldorf

ONKOLOGIE C. Düsseldorf MDS MDK GKV ONKOLOGIE C Düsseldorf Wiesbaden 09. April 2013 Relevanz klinischer Studien für die Versorgung onkologischer Patienten Sicht des MDK Prof. Dr. med. Axel Heyll Kompetenz Centrum Onkologie der

Mehr

V I N VerordnungsInfo Nordrhein

V I N VerordnungsInfo Nordrhein V I N VerordnungsInfo Nordrhein Off-Label Verordnung von Arzneimitteln außerhalb ihrer Zulassung Für die Verordnung eines Arzneimittels zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse müssen die Präparate in der

Mehr

Off label use Umgang in der Klinik

Off label use Umgang in der Klinik Off label use Umgang in der Klinik Markus Thalheimer Leiter Medizincontrolling Universitätsklinikum Heidelberg 1 Agenda Definition und Themeneingrenzung Rahmenbedingungen im Krankenhaus Praktisches Vorgehen

Mehr

Lilly Jahressymposium 2008 zur Versorgung von Krebspatienten Nicht kommerzielle Studien in der Onkologie zu Lasten der GKV?

Lilly Jahressymposium 2008 zur Versorgung von Krebspatienten Nicht kommerzielle Studien in der Onkologie zu Lasten der GKV? Lilly Jahressymposium 2008 zur Versorgung von Krebspatienten Nicht kommerzielle Studien in der Onkologie zu Lasten der GKV? Ulrich Dietz Bundesministerium für Gesundheit Berlin, 26. Januar 2007 Arzneimittelversorgung

Mehr

Antrag bei der Krankenkasse Zur Übernahme der Behandlungskosten - Off Label Therapie bei Uveitis - Patient:, geb. Datum:

Antrag bei der Krankenkasse Zur Übernahme der Behandlungskosten - Off Label Therapie bei Uveitis - Patient:, geb. Datum: Antrag bei der Krankenkasse Zur Übernahme der Behandlungskosten - Off Label Therapie bei Uveitis - Patient:, geb. Datum: Augen-Diagnosen (bitte alle auflisten): Uveitis bekannt seit: Symptome durch die

Mehr

Alte und neue Regelungen bei der Arzneimittelerstattung für Kinder und Jugendliche

Alte und neue Regelungen bei der Arzneimittelerstattung für Kinder und Jugendliche Alte und neue Regelungen bei der Arzneimittelerstattung für Kinder und Jugendliche Kindernetzwerk 19. November 2010, Berlin Ł Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Ł gesetzliche Regelungen Ł off

Mehr

ONKOLOGIE C. Düsseldorf

ONKOLOGIE C. Düsseldorf MDS MDK GKV ONKOLOGIE C Düsseldorf Berlin 19.2.2005 Zusatzentgelte für onkologische Medikamente DRG 2005 A. Heyll, K.-P. Thiele KC Onkologie - MDK / MDS Zusatzentgelte Onkologische Medikamente Bei den

Mehr

Off-Label in der Onkologie. Ulrich Keilholz Charité Berlin Deutsche Krebsgesellschaft Vorsitz Expertengruppe off-label Onkologie (BfArM)

Off-Label in der Onkologie. Ulrich Keilholz Charité Berlin Deutsche Krebsgesellschaft Vorsitz Expertengruppe off-label Onkologie (BfArM) Off-Label in der Onkologie Ulrich Keilholz Charité Berlin Deutsche Krebsgesellschaft Vorsitz Expertengruppe off-label Onkologie (BfArM) Off-Label in der Onkologie Ziele medikamentöser Tumortherapie Label

Mehr

AMNOG: Wenn Innovation aufs System trifft: Ist das AMNOG System fit für Innovation- Beispiel Onkologie

AMNOG: Wenn Innovation aufs System trifft: Ist das AMNOG System fit für Innovation- Beispiel Onkologie AMNOG: Wenn Innovation aufs System trifft: Ist das AMNOG System fit für Innovation- Beispiel Onkologie Dr. Jutta Wendel-Schrief Direktor Market Access MSD SHARP & DOHME GMBH Was sind Innovationen? Neue

Mehr

Die frühe Nutzenbewertung und ihre rechtlichen Herausforderungen

Die frühe Nutzenbewertung und ihre rechtlichen Herausforderungen und ihre rechtlichen Herausforderungen Rechtssymposium Die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach AMNOG G-BA, Berlin Referent: Dr. jur. Rainer Hess, G-BA Seite 1 16. November 2010 Rechtssymposium

Mehr

ONKOLOGIE C. Düsseldorf

ONKOLOGIE C. Düsseldorf MDS MDK GKV ONKOLOGIE C Düsseldorf DRG und Onkologie Berlin 03./04.01.2006 DRG - Kleingruppenseminar MDK-Prüfungen Klinische Studien Off Label Use Moderator: A. Heyll Med. DRG-Experte: P. Lütkes Berichterstatter:

Mehr

Off-label-use von Arzneimittel in der Palliativmedizin

Off-label-use von Arzneimittel in der Palliativmedizin Off-label-use von Arzneimittel in der Palliativmedizin Kurzvorstellung des Dissertationsvorhabens Katrin Seibold April 2008 Ausgangssituation Projekt betacare Schmerz & Palliativ Ziel: Aufbau eines umfassenden,

Mehr

B N H O. BERUFSVERBAND DER NIEDERGELASSENEN HÄMATOLOGEN UND INTERNISTISCHEN ONKOLOGEN IN DEUTSCHLAND e.v.

B N H O. BERUFSVERBAND DER NIEDERGELASSENEN HÄMATOLOGEN UND INTERNISTISCHEN ONKOLOGEN IN DEUTSCHLAND e.v. Definition Off-Label-Use Therapie entsprechend des Standes des medizinischen Wissens mit zugelassenen Medikamenten außerhalb der Zulassungsindikation (Dosierung, Applikationsweg, Kombination). Bisherige

Mehr

Methoden der evidenzbasierten Medizin und des Qualitätsmanagements im Kontext der Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses

Methoden der evidenzbasierten Medizin und des Qualitätsmanagements im Kontext der Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses Methoden der evidenzbasierten Medizin und des Qualitätsmanagements im Kontext der Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses Dr. Barbara Pietsch Gemeinsamer Bundesausschuss, Fachberatung Medizin 8. Jahrestagung

Mehr

Off-Label-Use in der Palliativmedizin: keine Kassenleistung?

Off-Label-Use in der Palliativmedizin: keine Kassenleistung? Off-Label-Use in der Palliativmedizin: keine Kassenleistung? von Rechtsanwalt Dr. Andreas Penner, Sozietät Dr. Rehborn, Dortmund Telefon: 0231/91599-18, e-mail: vorz.dr.penner@rehborn-do.de Überblick I.

Mehr

Erbitux (Cetuximab) erhält Empfehlung des CHMP für den Erstlinieneinsatz in der Behandlung von Kopf-Hals-Tumoren

Erbitux (Cetuximab) erhält Empfehlung des CHMP für den Erstlinieneinsatz in der Behandlung von Kopf-Hals-Tumoren Erbitux (Cetuximab) erhält Empfehlung des CHMP für den Erstlinieneinsatz in der Behandlung von Kopf Erbitux (Cetuximab) erhält Empfehlung des CHMP für den Erstlinieneinsatz in der Behandlung von Kopf-Hals-Tumoren

Mehr

Krebskranke Kinder haben in Deutschland eine hohe Wahrscheinlichkeit zu überleben

Krebskranke Kinder haben in Deutschland eine hohe Wahrscheinlichkeit zu überleben Krebskranke Kinder haben in Deutschland eine hohe Wahrscheinlichkeit zu überleben - IQWiG legt Abschlussbericht zur pädiatrisch-onkologischen Versorgung vor - Lebensqualität, Schmerzen und Langzeitfolgen

Mehr

kolorektalen Karzinoms

kolorektalen Karzinoms Signifikante Lebensverlängerung durch Angiogenese-Hemmung Avastin in der First-Line-Therapie des metastasierten kolorektalen Karzinoms Berlin (24. März 2006) - Erhalten Patienten mit metastasiertem kolorektalen

Mehr

Bewertung von Arzneimitteln. Überblick über den AMNOG Prozess

Bewertung von Arzneimitteln. Überblick über den AMNOG Prozess Bewertung von Arzneimitteln Überblick über den AMNOG Prozess Was erwartet Sie? Ablauf und Prinzip der frühen Nutzenbewertung nach 35a SGB V (Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen)

Mehr

Dossierbewertung A16-11 Version 1.0 Ramucirumab (Lungenkarzinom)

Dossierbewertung A16-11 Version 1.0 Ramucirumab (Lungenkarzinom) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Ramucirumab gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis

Mehr

Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen

Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und die Überprüfung erbrachter vertragszahnärztlicher Leistungen (NUB-Richtlinien)

Mehr

Essen 13. September 2012

Essen 13. September 2012 ONKOLOGIE C Essen 13. September 2012 Was bringt die sozialmedizinische Begutachtung in der Onkologie den Patienten? Axel Heyll Kompetenz Centrum Onkologie der Medizinischen Dienste Düsseldorf Persönliche

Mehr

III. Der Gemeinsame Bundesausschuss als Promotor für fortschrittliche Methoden

III. Der Gemeinsame Bundesausschuss als Promotor für fortschrittliche Methoden Der Gemeinsame Nadelöhr oder Motor für Innovationen? Beitrag zur Sitzung Der Weg für Innovationen in die GKV-Versorgung beim Kongress Evaluation 2006 am 08.03.2006 von Dr. Dominik Roters, Justiziar des

Mehr

Neoadjuvante Pertuzumab-Gabe bei HER2-positivem Brustkrebs

Neoadjuvante Pertuzumab-Gabe bei HER2-positivem Brustkrebs Anhaltspunkt für geringeren Nutzen Neoadjuvante Pertuzumab-Gabe bei HER2-positivem Brustkrebs - Keine positiven Effekte belegt / Mehr Therapieabbrüche wegen Nebenwirkungen Köln (1. Dezember 2015) - Pertuzumab

Mehr

Translationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie. Berlin, Bernhard Egger GKV-Spitzenverband

Translationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie. Berlin, Bernhard Egger GKV-Spitzenverband Translationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie Berlin, 30.11.2016 Bernhard Egger GKV-Spitzenverband 2 Abs. (1) Satz 3 SGB V Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem anerkannten

Mehr

STUDIEN PRO UND CONTRA

STUDIEN PRO UND CONTRA V) WEITERE THEMEN STUDIEN PRO UND CONTRA Die Erfahrung hat gezeigt, dass Behandlungsergebnisse an mehr oder weniger kleinen Patientenzahlen von Autor zu Autor auch bei Einsatz gleicher Zytostatika zu unterschiedlichen,

Mehr

Anhaltspunkt für erheblichen Zusatznutzen

Anhaltspunkt für erheblichen Zusatznutzen Pertuzumab Anhaltspunkt für erheblichen Zusatznutzen - Überlebensvorteil bei bestimmten Patientinnen - Keine Aussagen zum Schaden möglich Köln (1. Juli 2013) - Pertuzumab (Perjeta ) ist seit März 2013

Mehr

Zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln im Rahmen klinischer Studien ( 35c SGB V)

Zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln im Rahmen klinischer Studien ( 35c SGB V) Zulassungsüberschreitende Anwendung von Arzneimitteln im Rahmen klinischer Studien ( 35c SGB V) Berlin, 22. September 2009 Dr. Regina Skavron Abteilung Arzneimittel, Gemeinsamer Bundesausschuss Zulassungsüberschreitende

Mehr

Dossierbewertung A16-64 Version 1.1 Idelalisib (chronische lymphatische Leukämie)

Dossierbewertung A16-64 Version 1.1 Idelalisib (chronische lymphatische Leukämie) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Idelalisib für das im September 2016 neu zugelassene Anwendungsgebiet gemäß

Mehr

Bevacizumab kann demnach bei selektionierten Patienten im

Bevacizumab kann demnach bei selektionierten Patienten im Fortgeschrittenes NSCLC Neue S3-Leitlinie empfiehlt Bevacizumab Grenzach-Wyhlen (7. April 2010) - Die kürzlich veröffentlichte S3-Leitlinie Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Lungenkarzinoms

Mehr

Beschluss des G-BA (nach 91 Abs. 4 SGB V) vom : Fragenkatalog

Beschluss des G-BA (nach 91 Abs. 4 SGB V) vom : Fragenkatalog Fragenkatalog für Empfehlungen geeigneter chronischer Krankheiten für neue strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) Erläuterungen und Ausfüllhinweise Das Ziel der vom Gesetzgeber initiierten strukturierten

Mehr

Gute Überlebensqualität Trastuzumab beim metastasierten Magenkarzinom

Gute Überlebensqualität Trastuzumab beim metastasierten Magenkarzinom Gute Überlebensqualität Trastuzumab beim metastasierten Magenkarzinom München (24. April 2012) - Mit dem monoklonalen Antikörper Trastuzumab (Herceptin ) steht bislang die einzige zielgerichtete Substanz

Mehr

Frühe Nutzenbewertungen nach AMNOG: Einblicke in die aktuellen Verfahren und mögliche Auswirkungen für Ärzte und Patienten

Frühe Nutzenbewertungen nach AMNOG: Einblicke in die aktuellen Verfahren und mögliche Auswirkungen für Ärzte und Patienten Frühe Nutzenbewertungen nach AMNOG: Einblicke in die aktuellen Verfahren und mögliche Auswirkungen für Ärzte und Patienten Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) 35a Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln

Mehr

internationalen SAiL Studie, in der die Sicherheit und Wirksamkeit des VEGF Antikörpers in der täglichen Routine analysiert werden.

internationalen SAiL Studie, in der die Sicherheit und Wirksamkeit des VEGF Antikörpers in der täglichen Routine analysiert werden. DGP Kongress in Lübeck Avastin überwindet Therapiestillstand beim fortgeschrittenen NSCLC Lübeck (11. April 2008) - Die zielgerichtete First Line -Therapie mit dem Angiogenese Hemmer Bevacizumab (Avastin

Mehr

Erstattung hyperthermischer Behandlungen

Erstattung hyperthermischer Behandlungen Erstattung hyperthermischer Behandlungen Internationales Oncothermie Symposium Köln, 23. November 2010 www.dr-breitkreutz.de Überblick über den Vortrag 1. Systematik der Erstattung 2. Aktuelle Urteile

Mehr

Perjeta für die neoadjuvante Therapie zugelassen

Perjeta für die neoadjuvante Therapie zugelassen HER2-positives Mammakarzinom Perjeta für die neoadjuvante Therapie zugelassen Grenzach-Wyhlen (31. Juli 2015) - Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat Perjeta (Pertuzumab) in Kombination mit Herceptin

Mehr

Grenzen der Bindungswirkung der Zulassung für die Nutzenbewertung nach 35 a SGB V

Grenzen der Bindungswirkung der Zulassung für die Nutzenbewertung nach 35 a SGB V Grenzen der Bindungswirkung der Zulassung für die Nutzenbewertung nach 35 a Rechtsanwalt Prof. Burkhard Sträter Sträter Rechtsanwälte Kronprinzenstraße 20 Fon: +49 (0) 228-934 54-0 mail@straeterlawyers.de

Mehr

Optimierung der Therapie des kolorektalen Karzinoms durch Panitumumab

Optimierung der Therapie des kolorektalen Karzinoms durch Panitumumab Neues und Wissenswertes aus der Onkologie Optimierung der Therapie des kolorektalen Karzinoms durch Panitumumab München (26. Juli 2012) - Deutliche Fortschritte in der Tumortherapie haben in den letzten

Mehr

Nutzung von Daten der Versorgungsforschung für die Kosten-Nutzen-Analyse

Nutzung von Daten der Versorgungsforschung für die Kosten-Nutzen-Analyse Nutzung von Daten der Versorgungsforschung für die Kosten-Nutzen-Analyse PMS-Workshop 19. September 2007 Dr. Steffen Wahler Gesundheitsökonomie ZVFK - Tätigkeitsbericht 2005 Die professionelle Motivation

Mehr

Bewertungskriterien im KBV-Innovationsservice

Bewertungskriterien im KBV-Innovationsservice Bewertungskriterien im KBV-Innovationsservice Welche Kriterien verwendet der KBV-Innovationsservice, um zu entscheiden, ob eine medizinische Innovation für einen Antrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss

Mehr

Vorbericht zu Versorgungsqualität veröffentlicht

Vorbericht zu Versorgungsqualität veröffentlicht IQWiG: Krebs bei Kindern und Jugendlichen: Vorbericht zu Versorgungsqualität veröffentlicht - Hohe Überlebenswahrscheinlichkeit für krebskranke Kinder in Deutschland - Lebensqualität, Schmerzen und Langzeitfolgen

Mehr

Erstattungsfähigkeit komplementärer Verfahren

Erstattungsfähigkeit komplementärer Verfahren Erstattungsfähigkeit komplementärer Verfahren GfBK Berlin, 08. September 2015 Dr. Frank Breitkreutz Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Überblick I. Darf ich das? (Therapiefreiheit)

Mehr

Kostenantrag. Vorbemerkungen

Kostenantrag. Vorbemerkungen Kostenantrag Vorbemerkungen Dieser Antrag basiert auf dem Arztfragebogen zu Cannabinoiden nach 31 Abs. 6 SGB V des MDS. Der Angaben müssen mit ja beantwortet werden damit der Antrag eine Chance auf Erfolg

Mehr

Evidenzbasierte Physiotherapie aktueller Stand und Perspektiven

Evidenzbasierte Physiotherapie aktueller Stand und Perspektiven In Zeiten der evidenzbasierten Medizin muss eine Versorgung, die auf empirischer Grundlage steht, kritisch hinterfragt werden NVL - (A = starke Empfehlung, B = Empfehlung, 0 = Option) Akuter nichtspezifischer

Mehr

Chronisch-lymphatische Leukämie (CLL) Chemotherapie plus Rituximab: Deutliche Verbesserung der Remissionsrate und des progressionsfreien Überlebens

Chronisch-lymphatische Leukämie (CLL) Chemotherapie plus Rituximab: Deutliche Verbesserung der Remissionsrate und des progressionsfreien Überlebens Chronisch-lymphatische Leukämie (CLL) Chemotherapie plus Rituximab: Deutliche Verbesserung der Remissionsrate und des progressionsfreien Überlebens Köln (17. September 2009) - Die internationale REACH-Studie

Mehr

Frühe Nutzenbewertung aus Sicht des IQWiG. Jürgen Windeler

Frühe Nutzenbewertung aus Sicht des IQWiG. Jürgen Windeler Frühe Nutzenbewertung aus Sicht des IQWiG Jürgen Windeler AMNOG, aus der Begründung Die Datenlage für neue Wirkstoffe (insbesondere in der Onkologie) wird von Experten als unbefriedigend bezeichnet. Die

Mehr

Dacogen zur Therapie der Akuten Myeloischen Leukämie

Dacogen zur Therapie der Akuten Myeloischen Leukämie Epigenetische Behandlungsoption Dacogen zur Therapie der Akuten Myeloischen Leukämie München (20. Februar 2017) - Der epigenetisch wirkende DNA-Methyltransferase-Inhibitor Decitabin (Dacogen ) stellt seit

Mehr

Neue Rechtslage bei Off-Label-Use- und Compassionate Use-Verordnungen zu Lasten der GKV bzw. PKV

Neue Rechtslage bei Off-Label-Use- und Compassionate Use-Verordnungen zu Lasten der GKV bzw. PKV Neue Rechtslage bei Off-Label-Use- und Compassionate Use-Verordnungen zu Lasten der GKV bzw. PKV Rechtsanwalt Herbert Wartensleben Anwaltskanzlei Wartensleben Gut Gedau 1 52223 Stolberg Tel: 0 24 02/8

Mehr

Abirateron (Zytiga) bei metastasiertem Prostatakrebs

Abirateron (Zytiga) bei metastasiertem Prostatakrebs verstehen abwägen entscheiden Abirateron (Zytiga) bei metastasiertem Prostatakrebs Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung

Mehr

Nutzenbewertung, Methoden, Entwicklungen und Trends in der Onkologie

Nutzenbewertung, Methoden, Entwicklungen und Trends in der Onkologie Nutzenbewertung, Methoden, Entwicklungen und Trends in der Onkologie Anforderungen an die Nutzenbewertung aus Sicht der niedergelassenen Onkologen Berlin, 07. Februar 2012 Stephan Schmitz Potentielle Interessenkonflikte

Mehr

Originalarbeit: James et al., N Engl J Med 2012; 366:

Originalarbeit: James et al., N Engl J Med 2012; 366: Originalarbeit: James et al., N Engl J Med 2012; 366: 1477-1488 Kommentar zur Originalarbeit: Shipley & Zietman N Engl J Med 2012; 366: 1540-41 Meilenstein BC2001-Studie: Design randomisierte Studie mit

Mehr

Erbitux (Cetuximab) beim metastasierten kolorektalen Karzinom: Erstlinientherapie und Biomarker im Fokus

Erbitux (Cetuximab) beim metastasierten kolorektalen Karzinom: Erstlinientherapie und Biomarker im Fokus Erbitux (Cetuximab) beim metastasierten kolorektalen Karzinom: Erstlinientherapie und Biomarker im Fokus Berlin (20. Februar 2008) Auch auf dem diesjährigen 28. Deutschen Krebskongress in Berlin überzeugte

Mehr

Substanzielle Ergebnisse der Abiraterone-Studie machen Hoffnung

Substanzielle Ergebnisse der Abiraterone-Studie machen Hoffnung Deutliche Lebensverlängerung durch neuen Testosteron-Hemmer bei fortgeschrittenem Prostatakrebs Substanzielle Ergebnisse der Abiraterone-Studie machen Hoffnung Düsseldorf (15. November 2010) - Zur Behandlung

Mehr

Neue Perspektiven für Frauen mit Brustkrebs Perjeta und Kadcyla in der Behandlung des HER2-positiven Mammakarzinoms

Neue Perspektiven für Frauen mit Brustkrebs Perjeta und Kadcyla in der Behandlung des HER2-positiven Mammakarzinoms Neue Perspektiven für Frauen mit Brustkrebs Perjeta und Kadcyla in der Behandlung des HER2-positiven Mammakarzinoms Berlin (19. Juni 2014) - Die Überlebensperspektiven für Frauen mit metastasiertem HER2-positivem

Mehr

S D M K D M KV G ONKOLOGIE C üsseldorf D

S D M K D M KV G ONKOLOGIE C üsseldorf D MDS MDK GKV ONKOLOGIE C Düsseldorf München 19. September 2007 Leistungsumfang der GKV bei Behandlungen unter Teilnahme an klinischen Studien - Prüfung durch den MDK Prof. Dr. Axel Heyll Leiter des Kompetenz

Mehr

IQWiG im Dialog 21.Juni Bedeutung der Zulassung für die Nutzenbewertung Stellenwert des Zulassungsstatus bei G-BA- Entscheidungen

IQWiG im Dialog 21.Juni Bedeutung der Zulassung für die Nutzenbewertung Stellenwert des Zulassungsstatus bei G-BA- Entscheidungen IQWiG im Dialog 21.Juni 2013 Bedeutung der Zulassung für die Nutzenbewertung Stellenwert des Zulassungsstatus bei G-BA- Entscheidungen Maximilian Grüne, Justiziar Gemeinsamer Bundesauschuss Seite 1 06/2013

Mehr

Hochschulmedizin im Gesundheitswesen: Sind die Universitätsklinika für die GKV Krankenhäuser wie alle anderen?

Hochschulmedizin im Gesundheitswesen: Sind die Universitätsklinika für die GKV Krankenhäuser wie alle anderen? Dr. Christopher h Hermann Vorstandsvorsitzender Hochschulmedizin im Gesundheitswesen: Sind die Universitätsklinika für die GKV Krankenhäuser wie alle anderen? IX. Innovationskongress der Deutschen Hochschulmedizin

Mehr

Therapie von fortgeschrittenen Hodenkarzinomen. Annette Dieing

Therapie von fortgeschrittenen Hodenkarzinomen. Annette Dieing Therapie von fortgeschrittenen Hodenkarzinomen Annette Dieing 14.01.2014 Stadieneinteilung Fortgeschrittene Stadien Heilungsraten Anteil der Patienten Langzeit- Überleben Frühe Stadien 75% 99% Fortgeschrittene

Mehr

Begutachtung 31 Abs. 6 neu

Begutachtung 31 Abs. 6 neu Begutachtung 31 Abs. 6 neu Hinweise der SEG 6 Dr. Lili Grell Leiterin der SEG 6 Arzneimittelversorgung der MDK-Gemeinschaft beim MDK Westfalen-Lippe 22. Februar 2017 GKV-SV, Berlin Geschäftsführer: Dr.

Mehr

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR KARDIOLOGIE HERZ- UND KREISLAUFFORSCHUNG e.v. German Cardiac Society

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR KARDIOLOGIE HERZ- UND KREISLAUFFORSCHUNG e.v. German Cardiac Society Die Herz-Magnet-Resonanz-Tomographie kann Kosten um 50% senken gegenüber invasiven Tests im Rahmen der Abklärung und Behandlung von Patienten mit Verdacht auf eine koronare Herzkrankheit: Resultate von

Mehr

IQWiG Herbstsymposium / Unterschied zwischen Risiko-Nutzenabwägung (nach AMG) und Nutzen-Schadenabwägung (nach SGB V)

IQWiG Herbstsymposium / Unterschied zwischen Risiko-Nutzenabwägung (nach AMG) und Nutzen-Schadenabwägung (nach SGB V) IQWiG Herbstsymposium 19.11./20.11.2010 Unterschied zwischen Risiko-Nutzenabwägung (nach AMG) und Nutzen-Schadenabwägung (nach SGB V) Referent: Maximilian Grüne, Justiziar Gemeinsamer Bundesausschuss Seite

Mehr

Medizin der Zukunft: Was ist möglich und was sollte die Solidargemeinschaft bezahlen?

Medizin der Zukunft: Was ist möglich und was sollte die Solidargemeinschaft bezahlen? Medizin der Zukunft: Was ist möglich und was sollte die Solidargemeinschaft bezahlen? Evidenzbasierte Allokation medizinischer Leistungen: Chance oder Risiko für eine innovative Medizin? Prof. Dr. Axel

Mehr

Ceritinib (Zykadia) bei fortgeschrittenem Lungenkrebs

Ceritinib (Zykadia) bei fortgeschrittenem Lungenkrebs verstehen abwägen entscheiden Ceritinib (Zykadia) bei fortgeschrittenem Lungenkrebs Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung

Mehr

Frühe Nutzenbewertung in der Onkologie aus ethischer Sicht

Frühe Nutzenbewertung in der Onkologie aus ethischer Sicht Georg Marckmann Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Frühe Nutzenbewertung in der Onkologie aus ethischer Sicht Frühjahrstagung der DGHO Frühe Nutzenbewertung in der Onkologie 2012 ein

Mehr

Orphan Drugs. Arzneimitteltherapie seltener Krankheiten

Orphan Drugs. Arzneimitteltherapie seltener Krankheiten Orphan Drugs Arzneimitteltherapie seltener Krankheiten Seltene Krankheiten 30 Millionen Europäer, davon etwa 4 Millionen Deutsche, leiden an seltenen Krankheiten. Als selten gilt hier eine Krankheit, wenn

Mehr

Translationale Zentren

Translationale Zentren Translationale Zentren Dr. Johannes Bruns Generalsekretär Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), Berlin Translationale Medizin Der Begriff Translationale Medizin (TM) umfasst die interdisziplinären Aktivitäten,

Mehr

Wie viel Wissen ist für eine Erstattungsleistung von Krankenkassen notwendig?

Wie viel Wissen ist für eine Erstattungsleistung von Krankenkassen notwendig? Wie viel Wissen ist für eine Erstattungsleistung von Krankenkassen notwendig? IQWiG Symposium 2008 Überblick I) Warum Wissen? II) Wer muss wissen? III) Was wissen? IV) Wie viel Wissen? 02.12.2008 2 Überblick

Mehr

Ergänzung zum Grundsatzgutachten 3567 / 2003

Ergänzung zum Grundsatzgutachten 3567 / 2003 5172 / 2004 260.01 He / jg Prof. Dr. Heyll 08.12.2004 Empfehlungen des KC Onkologie zur sozialmedizinischen Prüfung der Verordnung von Folinsäure für die Anwendung in Kombination 5-Fluorouracil zur Behandlung

Mehr

Drei Jahre frühe Nutzenbewertung: Erfahrungen Standortbestimmung Weiterentwicklung Sicht der DKG

Drei Jahre frühe Nutzenbewertung: Erfahrungen Standortbestimmung Weiterentwicklung Sicht der DKG AMNOG Fachtagung des G-BA, Berlin, 30. April 2014 Drei Jahre frühe Nutzenbewertung: Erfahrungen Standortbestimmung Weiterentwicklung Sicht der DKG Dr. med. Bernd Metzinger M.P.H. Geschäftsführer Personalwesen

Mehr

Welt Lymphom Tag Seminar für Patienten und Angehörige 15. September 2007 Wien

Welt Lymphom Tag Seminar für Patienten und Angehörige 15. September 2007 Wien Welt Lymphom Tag Seminar für Patienten und Angehörige 15. September 2007 Wien Ein Vortrag von Univ. Prof. Dr. Johannes Drach Medizinische Universität Wien Univ. Klinik für Innere Medizin I Klinische Abteilung

Mehr

Aufhebung der Einschränkung auf schwere Verlaufsformen Anpassungsbedarf für den G-BA?

Aufhebung der Einschränkung auf schwere Verlaufsformen Anpassungsbedarf für den G-BA? Aufhebung der Einschränkung auf schwere Verlaufsformen Anpassungsbedarf für den G-BA? 16. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen Berlin 13. November 2015 Dr. Regina Klakow-Franck, M. A. Unparteiisches

Mehr

Tragende Gründe zum Beschluss. des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):

Tragende Gründe zum Beschluss. des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage 1 (OTC-Übersicht) Nr. 20 Ginkgo-biloba-Blätter-Extrakt Vom 14. April 2011 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Neues aus der S3-Leitlinie Lungenkarzinom 2018 Palliativmedizin. Dr. Wiebke Nehls 3. September 2018

Neues aus der S3-Leitlinie Lungenkarzinom 2018 Palliativmedizin. Dr. Wiebke Nehls 3. September 2018 Neues aus der S3-Leitlinie Lungenkarzinom 2018 Palliativmedizin Dr. Wiebke Nehls 3. September 2018 Schwerpunkte im Update-Prozess 1 Wesentliche Neuerungen durch die 1. Aktualisierung der Leitlinie (2018)

Mehr

Dossierbewertung A14-01 Version 1.0 Trastuzumab Emtansin Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V

Dossierbewertung A14-01 Version 1.0 Trastuzumab Emtansin Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Trastuzumab Emtansin gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf

Mehr

S3-Leitlinie Exokrines Pankreaskarzinom : Empfehlung für die Kombinationstherapie mit Tarceva

S3-Leitlinie Exokrines Pankreaskarzinom : Empfehlung für die Kombinationstherapie mit Tarceva S3-Leitlinie Exokrines Pankreaskarzinom : Empfehlung für die Kombinationstherapie mit Tarceva München (20. Mai 2008) - Die Zulassung von Erlotinib (Tarceva ) in der Indikation Pankreaskarzinom gilt als

Mehr

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Vom 15. Dezember Rechtsgrundlagen Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf Fazit Anhang...

Vom 15. Dezember Rechtsgrundlagen Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf Fazit Anhang... Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einstellung der Beratungen gemäß 137c SGB V zur allogenen Stammzelltransplantation mit nicht verwandtem Spender bei akuter lymphatischer

Mehr

HD6 Studie der GMMG-Studiengruppe (German-Speaking Myeloma Multicenter Group) in Heidelberg rekrutiert seit Juni 2015

HD6 Studie der GMMG-Studiengruppe (German-Speaking Myeloma Multicenter Group) in Heidelberg rekrutiert seit Juni 2015 HD6 Studie der GMMG-Studiengruppe (German-Speaking Myeloma Multicenter Group) in Heidelberg rekrutiert seit Juni 2015 - ein Beitrag von Dr. Annemarie Angerer, Dr. Uta Bertsch, Dr. Jana Schlenzka, Dr. Barbara

Mehr

Die Nutzenbewertung der NUB

Die Nutzenbewertung der NUB Die Nutzenbewertung der NUB https://reimbursement.institute 1 NUB - Kriterien 1. CE Kennzeichnung 2. Erstattung 3. Innovation Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt Abverkauf in stationären Sektor möglich Rückvergütung

Mehr

Enzalutamid bei Prostatakrebs: Anhaltpunkte für Zusatznutzen

Enzalutamid bei Prostatakrebs: Anhaltpunkte für Zusatznutzen Enzalutamid bei Prostatakrebs: Anhaltpunkte für Zusatznutzen - Längeres Gesamtüberleben bei Patienten ohne viszerale Metastasen - Komplikationen an Knochen sowie Schmerzprogression verzögert Köln (2. Dezember

Mehr

Erhaltungstherapie mit Rituximab beim follikulären Lymphom

Erhaltungstherapie mit Rituximab beim follikulären Lymphom Prof. Dr. med. Wolfgang Hiddemann: Non-Hodgkin-Lymphom - Erhaltungstherapie mit Rituximab beim fol Non-Hodgkin-Lymphom Erhaltungstherapie mit Rituximab beim follikulären Lymphom Prof. Dr. med. Wolfgang

Mehr

mit symptomatischen Knochenmetastasen beim CRPC

mit symptomatischen Knochenmetastasen beim CRPC Innovation aus der Bayer Onkologie-Entwicklung: Xofigo Eine neue Therapieoption für Patienten mit s Innovation aus der Bayer Onkologie-Entwicklung Xofigo Eine neue Therapieoption für Patienten mit symptomatischen

Mehr

Der G-BA und seine Aufgaben sowie Zielsetzungen

Der G-BA und seine Aufgaben sowie Zielsetzungen Der G-BA und seine Aufgaben sowie Zielsetzungen 8. Rheinischer Kongress für Gesundheitswirtschaft 22. September 2010 Universitätsklinikum Köln Referentin: Dr. Dorothea Bronner, G-BA Seite 1 22. September

Mehr

AMNOG-Fachtagung des G-BA Besondere Therapiesituationen Bedingte Zulassung, Kinderarzneimittel und Orphan Drugs

AMNOG-Fachtagung des G-BA Besondere Therapiesituationen Bedingte Zulassung, Kinderarzneimittel und Orphan Drugs AMNOG-Fachtagung des G-BA Besondere Therapiesituationen Bedingte Zulassung, Kinderarzneimittel und Orphan Drugs Martin Völkl, Director Market Access & Public Affairs, Celgene GmbH Warum forschen Pharmaunternehmen?

Mehr

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Osimertinib wie folgt ergänzt:

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Osimertinib wie folgt ergänzt: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Versorgungsrechtliche Grundlagen von Qualitätssicherung und Evaluation 3. Symposium der BAG BKOM und DVfR 01. Oktober 2010 Frankfurt/Main

Versorgungsrechtliche Grundlagen von Qualitätssicherung und Evaluation 3. Symposium der BAG BKOM und DVfR 01. Oktober 2010 Frankfurt/Main Versorgungsrechtliche Grundlagen von Qualitätssicherung und Evaluation 3. Symposium der BAG BKOM und DVfR 01. Oktober 2010 Frankfurt/Main Dipl. Ing. Norbert Kamps Referent Hilfsmittelversorgung, Fachgebiet

Mehr

SEMINARE. Seminare. Patientenrechte - Krankenkasse - Pflegestufe , Rheinsberg. R. Müller

SEMINARE. Seminare. Patientenrechte - Krankenkasse - Pflegestufe , Rheinsberg. R. Müller SEMINARE Seminare. Patientenrechte - Krankenkasse - Pflegestufe 15.05.2015, Rheinsberg R. Müller Patientenrechte Krankenkasse Pflegestufe 2 Zuständige Kostenträger für Leistungen im System der Patientenversorgung

Mehr

Einschätzung der PREFERE-Studie

Einschätzung der PREFERE-Studie Einschätzung der PREFERE-Studie Überblick: Die Studie schlägt vor, Männer mit niedrigem oder anfänglich mittlerem Prostatakrebsrisiko zu 2, 3, oder 4 der folgenden Handlungs-Optionen zu randomisieren:

Mehr

NUB Antrag 2017/2018 Alectinib

NUB Antrag 2017/2018 Alectinib Haben Sie externe Hilfestellungen in Anspruch genommen? Wenn ja, bitte geben Sie an, welche Hilfestellung Sie in Anspruch genommen haben? Dieser Antrag wurde durch die deutsche Gesellschaft für Hämatologie

Mehr

6. Diskussion 6.1. Diskussion der Daten

6. Diskussion 6.1. Diskussion der Daten 6. Diskussion 6.1. Diskussion der Daten Die 1995 im BJ publizierte Metaanalyse zeigte, dass für Patienten im Stadium III b und IV des Bronchialkarzinoms eine Chemotherapie einen Überlebensvorteil ergibt.

Mehr

Dossierbewertung A16-60 Version 1.0 Ibrutinib (chronische lymphatische Leukämie)

Dossierbewertung A16-60 Version 1.0 Ibrutinib (chronische lymphatische Leukämie) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Ibrutinib in Kombination mit Bendamustin und Rituximab (Ibrutinib + BR) gemäß

Mehr

Refraktäres indolentes Non-Hodgkin-Lymphom Gazyvaro erzielt deutlich längeres progressionsfreies Überleben

Refraktäres indolentes Non-Hodgkin-Lymphom Gazyvaro erzielt deutlich längeres progressionsfreies Überleben Refraktäres indolentes Non-Hodgkin-Lymphom: Gazyvaro erzielt deutlich längeres progressionsfreies Üb Refraktäres indolentes Non-Hodgkin-Lymphom Gazyvaro erzielt deutlich längeres progressionsfreies Überleben

Mehr

Patienten-zentrierte Versorgungskonzepte in der Krebsbehandlung

Patienten-zentrierte Versorgungskonzepte in der Krebsbehandlung Patienten-zentrierte Versorgungskonzepte in der Krebsbehandlung PD Dr. med. Anne Letsch Med Klnik m.s. Hämatologie und Onkologie Campus Benjamin Franklin Charité Universitätsmedizin Berlin U N I V E R

Mehr

1 von :09

1 von :09 1 von 5 09.06.2011 15:09 2 von 5 09.06.2011 15:09 Klinische Studien CAI Prüfplancode ISRCTN EudraCT Clinicaltrials.gov DRKS CAI n/a NCT00126321 Therapie von Patienten mit rezidivierter akuter myeloischer

Mehr

Erhaltungstherapie mit Erlotinib verlängert Gesamtüberleben bei fortgeschrittenem NSCLC

Erhaltungstherapie mit Erlotinib verlängert Gesamtüberleben bei fortgeschrittenem NSCLC SATURN-Studie: Erhaltungstherapie mit Erlotinib verlängert Gesamtüberleben bei fortgeschrittenem NSCLC Grenzach-Wyhlen (13. August 2009) - Aktuelle Daten der SATURN-Studie bestätigen eine signifikante

Mehr

Rechtliche Grundlagen der Indikationsstellung für GKV- Leistungen

Rechtliche Grundlagen der Indikationsstellung für GKV- Leistungen Medizinische Indikationsstellung - Was ist gute Qualität? Rechtliche Grundlagen der Indikationsstellung für GKV- Leistungen Berlin, 14. 12. 2012 RiBSG Prof. Dr. E. Hauck 1. Das Problem Indikationsstellung

Mehr

Die künftige Finanzierung von Medizintechnik und Innovationen im Gesundheitswesen: Was geht?

Die künftige Finanzierung von Medizintechnik und Innovationen im Gesundheitswesen: Was geht? Die künftige Finanzierung von Medizintechnik und Innovationen im Gesundheitswesen: Was geht? Isabel Henkel Director Access & Reimbursement Johnson & Johnson Medical GmbH, Germany Marktzugang Erstattung

Mehr