Ceritinib (Zykadia) bei fortgeschrittenem Lungenkrebs

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ceritinib (Zykadia) bei fortgeschrittenem Lungenkrebs"

Transkript

1 verstehen abwägen entscheiden Ceritinib (Zykadia) bei fortgeschrittenem Lungenkrebs Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

2 Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung Andere Behandlungen Bewertung Weitere Informationen Quellen 4 4 Glossar 5 2

3 Überblick Einleitung Das Arzneimittel Ceritinib (Handelsname Zykadia) ist seit Mai 2015 in Deutschland zur Behandlung einer bestimmten Form von fortgeschrittenem Lungenkrebs zugelassen. Es kommt für erwachsene Patientinnen und Patienten infrage, bei denen eine bestimmte Veränderung der Krebszellen zu einem beschleunigten Tumorwachstum führen kann und die nach einer Chemotherapie bereits mit dem Wirkstoff Crizotinib vorbehandelt wurden. Lungenkrebs entsteht durch die bösartige Neubildung von Zellen der Atemwege (Bronchien) und ihrer Aufzweigungen, den Bronchiolen. Deshalb spricht man auch von einem Bronchialkarzinom. Man unterscheidet hauptsächlich zwei Tumorarten: das kleinzellige Karzinom (englisch: small cell lung carcinoma, SCLC) und das nicht-kleinzellige Karzinom (englisch: non small cell lung carcinoma, NSCLC). Ein nicht-kleinzelliges Karzinom wird, wenn möglich, operativ entfernt. Manchmal ist es jedoch schon zu groß oder es hat bereits über das Blut- oder Lymphsystem Absiedlungen (Metastasen) in anderen Körperreonen gebildet. In diesem Fall spricht man von fortgeschrittenem Lungenkrebs. Manche Menschen mit einem nicht-kleinzelligen Lungenkrebs haben ein verändertes Enzym im Tumorgewebe, die sogenannte Anaplastische-Lymphom-Kinase (ALK). Man spricht dann von einem ALK-positiven nicht-kleinzelligen Lungenkrebs. Das Enzym ALK kann zum unkontrollierten Wachstum des Tumorgewebes beitragen. Ceritinib soll unter anderem das Enyzm ALK und so auch das weitere Tumorwachstum hemmen. Anwendung Ceritinib wird einmal pro Tag immer zur gleichen Uhrzeit als Kapsel eingenommen. Eine Kapsel enthält 150 mg. Die tägliche Dosis richtet sich nach der Verträglichkeit. Die empfohlene Höchstdosis beträgt 750 mg am Tag. Andere Behandlungen Abhäng vom Allgemeinzustand kommen für Personen mit fortgeschrittenem Lungenkrebs, die bereits mit einer Chemotherapie und Crizotinib behandelt wurden verschiedene Behandlungsmöglichkeiten infrage: entweder eine erneute Chemotherapie mit den Wirkstoffen Docetaxel oder Pemetrexed oder eine Therapie, die eine individuell angepasste und optimierte unterstützende Behandlung der Symptome und eine Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet. Eine solche Therapie wird auch als Best Supportive Care (BSC) bezeichnet. Bewertung Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat Mitte 2015 geprüft, welche Vor- und Nachteile Ceritinib im Vergleich zu den bewährten Standardtherapien hat für Erwachsene mit ALK-positiven nicht-kleinzelligen Lungenkrebs, die bereits mit einer anderen Therapie vorbehandelt wurden.

4 Um diese Frage zu beantworten, legte der Hersteller jedoch keine geeigneten Daten vor. Weitere Informationen Dieser Text fasst die wichtigsten Ergebnisse eines Gutachtens zusammen, das das IQWiG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln erstellt hat. Der G-BA beschließt auf Basis des Gutachtens und eingegangener Stellungnahmen über den Zusatznutzen von Ceritinib (Zykadia). Erstellt am 1. Oktober 2015 Nächste geplante Aktualisierung: 2018 Quellen Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Ceritinib Nutzenbewertung gemäß 5a SGB V. Dossierbewertung A Köln: IQWiG IQWiG-Gesundheitsinformationen sollen helfen, Vor- und Nachteile wichtiger Behandlungsmöglichkeiten und Angebote der Gesundheitsversorgung zu verstehen. Ob eine der von uns beschriebenen Möglichkeiten im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, kann im Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt geklärt werden. Wir bieten keine individuelle Beratung. Unsere Informationen beruhen auf den Ergebnissen hochwertiger Studien. Sie sind von einem Team aus Medizin, Wissenschaft und Redaktion erstellt. Wie wir unsere Texte erarbeiten und aktuell halten, beschreiben wir ausführlich in unseren Methoden. 4

5 Glossar Bronchien Wenn wir Luft einatmen, gelangt diese über die Luftröhre in die Lunge. Dort wird sie durch ein verzweigtes Netz aus immer feineren Atemwegen (Bronchien) bis zu den Lungenbläschen geführt. In den Lungenbläschen findet der Austausch von Sauerstoff und Kohlendioxyd statt. G-BA Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Seine Aufgaben sind seit 2004 im 5. Sozialgesetzbuch geregelt. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und legt damit fest, welche medizinischen Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen. Er besteht aus Vertretern der Patienten, der Krankenkassen, der Ärzte und Zahnärzte, der Krankenhäuser und aus drei unabhängen Vorsitzenden. Metastasen Metastasen (metastas, griech. = Auswanderung), auch Tochtergeschwülste genannt, sind Absiedelungen eines bösartigen Tumors an einer anderen Stelle des Körpers. Sie entstehen, indem sich Zellen von einem bösartigen Tumor ablösen und in der Regel über die Lymphbahnen oder über Blutgefäße an einen anderen Ort wandern. Beispielsweise können Zellen eines Darmkrebses in die Leber gestreut werden, es entsteht eine sogenannte Lebermetastase. An diesem neuen Standort wächst die Metastase örtlich weiter und zerstört auch hier gesundes Gewebe. Chemotherapie Unter einer Chemotherapie wird meistens die medikamentöse Behandlung von Krebserkrankungen verstanden. Bei einer Chemotherapie werden dem Körper in der Regel über eine Infusion bestimmte Medikamente zugeführt. Es bt aber auch Präparate, die als Tablette eingenommen werden. Die Medikamente sollen verhindern, dass die Krebszellen sich weiterhin unkontrolliert teilen und vermehren. Auch die Therapie von Entzündungen, zum Beispiel mit Antibiotika, wird gelegentlich als Chemotherapie bezeichnet. Therapie Als Therapie (therapeia, griech. = Pflege, Heilung) wird in der Medizin die Behandlung von Krankheiten, einzelnen Beschwerden oder Verletzungen bezeichnet. Genauer sind damit die einzelnen Maßnahmen zur Behandlung einer Erkrankung gemeint. Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise eine Änderung der Ernährungsweise, die Einnahme von Medikamenten, Operationen oder Krankengymnastik. Das Ziel einer Therapie ist Heilung oder zumindest eine Verbesserung der Beschwerden. Enzym Enzyme sind Eiweiße, die im Körper chemische Reaktionen in Gang setzen oder beschleunigen. Sie sind zum Beispiel in Zellen enthalten und regeln dort lebenswichtige Stoffwechselvorgänge. Zum Beispiel spalten die 5

6 Verdauungsenzyme wie das Enzym Laktase im Dünndarm den Milchzucker auf. 6

Crizotinib (Xalkori) bei fortgeschrittenem Lungenkrebs

Crizotinib (Xalkori) bei fortgeschrittenem Lungenkrebs verstehen abwägen entscheiden Crizotinib (Xalkori) bei fortgeschrittenem Lungenkrebs Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung

Mehr

Afatinib (Giotrif) bei fortgeschrittenem Plattenepithelkarzinom der Lunge. gesundheitsinformation.de verstehen abwägen entscheiden

Afatinib (Giotrif) bei fortgeschrittenem Plattenepithelkarzinom der Lunge. gesundheitsinformation.de verstehen abwägen entscheiden verstehen abwägen entscheiden Afatinib (Giotrif) bei fortgeschrittenem Plattenepithelkarzinom der Lunge Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick

Mehr

Aflibercept (Zaltrap) bei metastasiertem Darmkrebs

Aflibercept (Zaltrap) bei metastasiertem Darmkrebs verstehen abwägen entscheiden Aflibercept (Zaltrap) bei metastasiertem Darmkrebs Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung

Mehr

Afatinib (Giotrif) bei fortgeschrittenem Lungenkrebs

Afatinib (Giotrif) bei fortgeschrittenem Lungenkrebs verstehen abwägen entscheiden Afatinib (Giotrif) bei fortgeschrittenem Lungenkrebs Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung

Mehr

Fixkombination Aclidiniumbromid / Formoterol (Duaklir Genuair, Brimica Genuair) bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD)

Fixkombination Aclidiniumbromid / Formoterol (Duaklir Genuair, Brimica Genuair) bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) verstehen abwägen entscheiden Fixkombination Aclidiniumbromid / Formoterol (Duaklir Genuair, Brimica Genuair) bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit

Mehr

Abirateron (Zytiga) bei metastasiertem Prostatakrebs

Abirateron (Zytiga) bei metastasiertem Prostatakrebs verstehen abwägen entscheiden Abirateron (Zytiga) bei metastasiertem Prostatakrebs Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung

Mehr

Aclidiniumbromid (Eklira / Bretaris) bei COPD

Aclidiniumbromid (Eklira / Bretaris) bei COPD verstehen abwägen entscheiden Aclidiniumbromid (Eklira / Bretaris) bei COPD Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung Andere

Mehr

Brivaracetam (Briviact) bei Epilepsie

Brivaracetam (Briviact) bei Epilepsie verstehen abwägen entscheiden Brivaracetam (Briviact) bei Epilepsie Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung Andere Behandlungen

Mehr

Dimethylfumarat (Tecfidera) bei Multipler Sklerose

Dimethylfumarat (Tecfidera) bei Multipler Sklerose verstehen abwägen entscheiden Dimethylfumarat (Tecfidera) bei Multipler Sklerose Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung

Mehr

Colestilan (BindRen) bei chronischem Nierenversagen

Colestilan (BindRen) bei chronischem Nierenversagen verstehen abwägen entscheiden Colestilan (BindRen) bei chronischem Nierenversagen Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung

Mehr

Alirocumab (Praluent) bei Hypercholesterinämie und gemischter Dyslipidämie

Alirocumab (Praluent) bei Hypercholesterinämie und gemischter Dyslipidämie verstehen abwägen entscheiden Alirocumab (Praluent) bei Hypercholesterinämie und gemischter Dyslipidämie Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick

Mehr

Aflibercept (Eylea) bei altersbedingter Makuladegeneration

Aflibercept (Eylea) bei altersbedingter Makuladegeneration verstehen abwägen entscheiden Aflibercept (Eylea) bei altersbedingter Makuladegeneration Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung

Mehr

Dolutegravir (Tivicay) bei HIV-Infektion

Dolutegravir (Tivicay) bei HIV-Infektion verstehen abwägen entscheiden Dolutegravir (Tivicay) bei HIV-Infektion Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung Andere

Mehr

Kombination von Aliskiren und Amlodipin (Rasilamlo) bei Bluthochdruck

Kombination von Aliskiren und Amlodipin (Rasilamlo) bei Bluthochdruck verstehen abwägen entscheiden Kombination von Aliskiren und Amlodipin (Rasilamlo) bei Bluthochdruck Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick

Mehr

Canagliflozin und Metformin (Vokanamet) bei Typ-2-Diabetes

Canagliflozin und Metformin (Vokanamet) bei Typ-2-Diabetes verstehen abwägen entscheiden Canagliflozin und Metformin (Vokanamet) bei Typ-2-Diabetes Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung

Mehr

Daclatasvir (Daklinza) bei Hepatitis C

Daclatasvir (Daklinza) bei Hepatitis C verstehen abwägen entscheiden Daclatasvir (Daklinza) bei Hepatitis C Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung Andere Behandlungen

Mehr

Boceprevir (Victrelis) bei chronischer Hepatitis C

Boceprevir (Victrelis) bei chronischer Hepatitis C verstehen abwägen entscheiden Boceprevir (Victrelis) bei chronischer Hepatitis C Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung

Mehr

Dasabuvir (Exviera) bei Hepatitis C

Dasabuvir (Exviera) bei Hepatitis C verstehen abwägen entscheiden Dasabuvir (Exviera) bei Hepatitis C Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung Andere Behandlungen

Mehr

Trifluridin-Tipiracil-Kombination bei Darmkrebs: Zusatznutzen nur für manche Patienten

Trifluridin-Tipiracil-Kombination bei Darmkrebs: Zusatznutzen nur für manche Patienten Darmkrebs Trifluridin-Tipiracil-Kombination bei Darmkrebs: Zusatznutzen nur für manche Patienten - Geringer Zusatznutzen f ür Patienten mit KRAS-Wildtyp - Überlebensvorteile, aber beträchtliche Nebenwirkungen

Mehr

Albiglutid (Eperzan) bei Typ-2-Diabetes

Albiglutid (Eperzan) bei Typ-2-Diabetes verstehen abwägen entscheiden Albiglutid (Eperzan) bei Typ-2-Diabetes Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung Andere Behandlungen

Mehr

Dossierbewertung A16-64 Version 1.1 Idelalisib (chronische lymphatische Leukämie)

Dossierbewertung A16-64 Version 1.1 Idelalisib (chronische lymphatische Leukämie) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Idelalisib für das im September 2016 neu zugelassene Anwendungsgebiet gemäß

Mehr

Enzalutamid bei Prostatakrebs: Anhaltpunkte für Zusatznutzen

Enzalutamid bei Prostatakrebs: Anhaltpunkte für Zusatznutzen Enzalutamid bei Prostatakrebs: Anhaltpunkte für Zusatznutzen - Längeres Gesamtüberleben bei Patienten ohne viszerale Metastasen - Komplikationen an Knochen sowie Schmerzprogression verzögert Köln (2. Dezember

Mehr

Dulaglutid (Trulicity) bei Typ-2-Diabetes

Dulaglutid (Trulicity) bei Typ-2-Diabetes verstehen abwägen entscheiden Dulaglutid (Trulicity) bei Typ-2-Diabetes Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung Andere

Mehr

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

BAnz AT B4. Beschluss

BAnz AT B4. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Anhaltspunkt für erheblichen Zusatznutzen

Anhaltspunkt für erheblichen Zusatznutzen Pertuzumab Anhaltspunkt für erheblichen Zusatznutzen - Überlebensvorteil bei bestimmten Patientinnen - Keine Aussagen zum Schaden möglich Köln (1. Juli 2013) - Pertuzumab (Perjeta ) ist seit März 2013

Mehr

Dossierbewertung A16-25 Version 1.0 Nivolumab (nicht plattenepitheliales NSCLC)

Dossierbewertung A16-25 Version 1.0 Nivolumab (nicht plattenepitheliales NSCLC) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Nivolumab gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis eines

Mehr

BAnz AT B2. Beschluss

BAnz AT B2. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB V

Mehr

Ruxolitinib bei Myelofibrose: Hinweis auf beträchtlichen Zusatznutzen

Ruxolitinib bei Myelofibrose: Hinweis auf beträchtlichen Zusatznutzen Vorteile bei Symptomen und Überlebenszeit im Vergleich zu best supportive care Ruxolitinib bei Myelofibrose: Hinweis auf beträchtlichen Zusatznutzen Köln (15. August 2014) - Ruxolitinib (Handelsname: Jakavi)

Mehr

1. Die Angaben zu Crizotinib in der Fassung des Beschlusses vom 2. Mai 2013 (BAnz AT B2) werden aufgehoben.

1. Die Angaben zu Crizotinib in der Fassung des Beschlusses vom 2. Mai 2013 (BAnz AT B2) werden aufgehoben. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Neoadjuvante Pertuzumab-Gabe bei HER2-positivem Brustkrebs

Neoadjuvante Pertuzumab-Gabe bei HER2-positivem Brustkrebs Anhaltspunkt für geringeren Nutzen Neoadjuvante Pertuzumab-Gabe bei HER2-positivem Brustkrebs - Keine positiven Effekte belegt / Mehr Therapieabbrüche wegen Nebenwirkungen Köln (1. Dezember 2015) - Pertuzumab

Mehr

Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen mit kurzwirksamem Insulin

Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen mit kurzwirksamem Insulin Dulaglutid bei Typ-2-Diabetes: Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen mit kurzwirksamem Insulin Köln (4. Mai 2015) - Dulaglutid ist seit 2014 allein oder in Kombination mit anderen Wirkstoffen zur Behandlung

Mehr

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Osimertinib wie folgt ergänzt:

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Osimertinib wie folgt ergänzt: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM- RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM- RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM- RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Tiotropium/Olodaterol bei COPD: Nachteile bei schwerer Erkrankten, Vorteile für manche Patientinnen

Tiotropium/Olodaterol bei COPD: Nachteile bei schwerer Erkrankten, Vorteile für manche Patientinnen COPD Tiotropium/Olodaterol bei COPD: Nachteile bei schwerer Erkrankten, Vorteile für manche Patientinnen - Mehr Exazerbationen bei Personen mit höheren COPD-Schweregraden - Weniger Symptome bei Frauen

Mehr

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Vandetanib wie folgt ergänzt:

Beschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Vandetanib wie folgt ergänzt: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM- RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Simeprevir bei Hepatitis C - Zusatznutzen bei bestimmten Patienten

Simeprevir bei Hepatitis C - Zusatznutzen bei bestimmten Patienten IQWiG Simeprevir bei Hepatitis C - Zusatznutzen bei bestimmten Patienten Köln (1. September 2014) - Zur Behandlung von Erwachsenen mit einer chronischen Hepatitis-C-Infektion steht seit Mai 2014 auch der

Mehr

Dossierbewertung A17-67 Version 1.0 Alectinib (nicht kleinzelliges Lungenkarzinom)

Dossierbewertung A17-67 Version 1.0 Alectinib (nicht kleinzelliges Lungenkarzinom) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Alectinib gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgt auf Basis eines

Mehr

Zusatznutzen nicht belegt

Zusatznutzen nicht belegt Saxagliptin und Saxagliptin/Metformin bei Typ-2-Diabetes Zusatznutzen nicht belegt Köln (4. Oktober 2016) - Saxagliptin (Handesname Onglyza) ist für Erwachsene mit Diabetes mellitus vom Typ 2 zugelassen,

Mehr

Dossierbewertung A16-11 Version 1.0 Ramucirumab (Lungenkarzinom)

Dossierbewertung A16-11 Version 1.0 Ramucirumab (Lungenkarzinom) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Ramucirumab gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis

Mehr

Dossierbewertung A18-71 Version 1.0 Erenumab (Migräne)

Dossierbewertung A18-71 Version 1.0 Erenumab (Migräne) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Erenumab gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgt auf Basis eines

Mehr

Brustkrebserkrankung. Definition verschiedener Situationen

Brustkrebserkrankung. Definition verschiedener Situationen Brustkrebserkrankung 3 Brustkrebserkrankung Definition verschiedener Situationen Frühe Brustkrebserkrankung Erstmals wird die Diagnose Brustkrebs gestellt. Im Allgemeinen ist die Erkrankung auf die Brust

Mehr

BAnz AT B5. Beschluss

BAnz AT B5. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

NUB Antrag 2017/2018 Alectinib

NUB Antrag 2017/2018 Alectinib Haben Sie externe Hilfestellungen in Anspruch genommen? Wenn ja, bitte geben Sie an, welche Hilfestellung Sie in Anspruch genommen haben? Dieser Antrag wurde durch die deutsche Gesellschaft für Hämatologie

Mehr

Wir über uns. Das IQWiG stellt sich vor. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Wir über uns. Das IQWiG stellt sich vor. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Institute for Quality and Efficiency in Health Care Wir über uns Das IQWiG stellt sich vor Foto: cbs/cora Berndt-Stühmer Inhalt Wer wir

Mehr

Tragende Gründe zum Beschluss. des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):

Tragende Gründe zum Beschluss. des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage 1 (OTC-Übersicht) Nr. 20 Ginkgo-biloba-Blätter-Extrakt Vom 14. April 2011 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Cabozantinib (Nierenzellkarzinom)

Cabozantinib (Nierenzellkarzinom) IQWiG-Berichte Nr. 606 Cabozantinib (Nierenzellkarzinom) Addendum 2 zum Auftrag A17-56 Addendum Auftrag: A18-18 Version: 1.0 Stand: 15.03.2018 Impressum Herausgeber: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit

Mehr

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die utzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

EU-Kommission erteilt Zulassung für IRESSA

EU-Kommission erteilt Zulassung für IRESSA Erste personalisierte Therapie von Lungenkrebs EU-Kommission erteilt Zulassung für IRESSA Frankfurt am Main (1.Juli 2009) - Die Europäische Kommission hat für das Krebsmedikament IRESSA (Gefitinib) die

Mehr

Dossierbewertung A16-14 Version 1.0 Osimertinib (Lungenkarzinom)

Dossierbewertung A16-14 Version 1.0 Osimertinib (Lungenkarzinom) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Osimertinib gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis

Mehr

Pembrolizumab (nicht kleinzelliges Lungenkarzinom)

Pembrolizumab (nicht kleinzelliges Lungenkarzinom) IQWiG-Berichte Nr. 522 Pembrolizumab (nicht kleinzelliges Lungenkarzinom) Addendum zum Auftrag A17-06 Addendum Auftrag: A17-28 Version: 1.0 Stand: 30.06.2017 Impressum Herausgeber: Institut für Qualität

Mehr

BAnz AT B4. Beschluss

BAnz AT B4. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Erste Entscheidung zu früher Nutzenbewertung Verfahren stabil etabliert

Erste Entscheidung zu früher Nutzenbewertung Verfahren stabil etabliert Pitavastatin Erste Entscheidung zu früher Nutzenbewertung Verfahren stabil etabliert Berlin (18. August 2011) Im Rahmen der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)

Mehr

Der Gemeinsame Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss Der Gemeinsame Bundesausschuss Rund 71 Millionen Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert (GKV) und haben damit Anspruch auf eine hochwertige Gesundheitsversorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss

Mehr

Anlage 1 Beschlüsse des G-BA über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie

Anlage 1 Beschlüsse des G-BA über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie Anlage Beschlüsse des G-BA über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie BAnz. Nr. 6 (S. ) vom. 0. 0 Bekanntmachung [47 A] eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie

Mehr

Rauben Sie dem Tumor seine Energie zum Wachsen

Rauben Sie dem Tumor seine Energie zum Wachsen Rauben Sie dem Tumor seine Energie zum Wachsen Woher nimmt ein Tumor die Kraft zum Wachsen? Tumorzellen benötigen wie andere Zellen gesunden Gewebes auch Nährstoffe und Sauerstoff, um wachsen zu können.

Mehr

Zusatznutzen für bestimmte Patientengruppen

Zusatznutzen für bestimmte Patientengruppen Aclidiniumbromid/Formoterol bei COPD Zusatznutzen für bestimmte Patientengruppen - Bei schwerer Erkrankten ist Zusatznutzen nicht belegt Köln (4. Mai 2015) - Die Fixkombination Aclidiniumbromid/Formoterol

Mehr

BAnz AT B1. Beschluss

BAnz AT B1. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die utzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Patientenindividuelle Therapie als zweckmäßige Vergleichstherapie

Patientenindividuelle Therapie als zweckmäßige Vergleichstherapie Beratung für Hersteller von Arzneimitteln, Diagnostika und Medizinprodukten Malte Kühl, Dr. Birgit Ohlendorf, Dr. Claudia Pütz TU Berlin, den 15.03.2016 Patientenindividuelle Therapie als zweckmäßige Vergleichstherapie

Mehr

Hinweis auf geringen Zusatznutzen

Hinweis auf geringen Zusatznutzen Ticagrelor zur Prävention nach Myokardinfarkt Hinweis auf geringen Zusatznutzen - Zulassungserweiterung - Nachteile stellen Vorteile bei der Mortalität nicht infrage Köln (1. Juli 2016) - Den Zusatznutzen

Mehr

Zusatznutzen gegenüber Sulfonylharnstoff plus Metformin

Zusatznutzen gegenüber Sulfonylharnstoff plus Metformin Sitagliptin plus Metformin bei Diabetes Zusatznutzen gegenüber Sulfonylharnstoff plus Metformin Köln (4. Oktober 2016) - Sitagliptin (Handelsnamen Januvia und Xelevia) ist für bestimmte Erwachsene mit

Mehr

Dossierbewertung A18-69 Version 1.0 Durvalumab (lokal fortgeschrittenes, inoperables NSCLC)

Dossierbewertung A18-69 Version 1.0 Durvalumab (lokal fortgeschrittenes, inoperables NSCLC) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Durvalumab gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgt auf Basis eines

Mehr

Beschluss. im Alter von 5 Jahren und älter)

Beschluss. im Alter von 5 Jahren und älter) Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die utzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

BAnz AT B4. Beschluss

BAnz AT B4. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Wie wird Krebs behandelt?

Wie wird Krebs behandelt? AUFGEKLÄRT eguide #002 Wie wird Krebs behandelt? Alles, was Du rund um die Erkrankung wissen musst. 02 / AUFGEKLÄRT / E-GUIDE AUFGEKLÄRT / E-GUIDE / 03 Die Krebstherapie an sich gibt es nicht Keine Krebserkrankung

Mehr

Myome der Gebärmutter: Welche Behandlungsmöglichkeiten habe ich?

Myome der Gebärmutter: Welche Behandlungsmöglichkeiten habe ich? Myome der Gebärmutter: Welche Behandlungsmöglichkeiten habe ich? Bei Ihnen wurden Myome in der Gebärmutter festgestellt. Myome sind gutartige Geschwulste in oder an der Gebärmutter. Sie können starke Regelblutungen

Mehr

Leben mit. LEMS.com LAMBERT-EATON- MYASTHENIE-SYNDROM

Leben mit. LEMS.com LAMBERT-EATON- MYASTHENIE-SYNDROM PATIENTENINFORMATION Leben mit LAMBERT-EATON- MYASTHENIE-SYNDROM Sie haben diese Broschüre erhalten, da man bei Ihnen die Diagnose Lambert-Eaton-Myasthenie-Syndrom, bzw. kurz LEMS, gestellt hat. Diese

Mehr

Dossierbewertung A17-61 Version 1.0 Perampanel (Epilepsie)

Dossierbewertung A17-61 Version 1.0 Perampanel (Epilepsie) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Perampanel gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgt auf Basis eines

Mehr

Dossierbewertung A14-26 Version 1.0 Empagliflozin Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V

Dossierbewertung A14-26 Version 1.0 Empagliflozin Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Empagliflozin gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis

Mehr

Dossierbewertung A16-60 Version 1.0 Ibrutinib (chronische lymphatische Leukämie)

Dossierbewertung A16-60 Version 1.0 Ibrutinib (chronische lymphatische Leukämie) 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Ibrutinib in Kombination mit Bendamustin und Rituximab (Ibrutinib + BR) gemäß

Mehr

Was ist der Gemeinsame Bundesausschuss?

Was ist der Gemeinsame Bundesausschuss? Was ist der Gemeinsame Bundesausschuss? Erfahrungen der Patientenbeteiligung in der Regelungsinstanz für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Dr. Ulrike Faber, Patientenvertreterin im G-BA

Mehr

Konisation bei Vorstufen des Gebärmutterhalskrebses: Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten

Konisation bei Vorstufen des Gebärmutterhalskrebses: Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten Konisation bei Vorstufen des es: Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten Allgemeinverständliche Version: Hintergrundinformation zum Rapid Report V09-01B Stand: Impressum Herausgeber: Institut für Qualität

Mehr

Die Tablette nach der Chemotherapie

Die Tablette nach der Chemotherapie Bei fortgeschrittenem Lungenkrebs: Die Tablette nach der Chemotherapie Hamburg (5. Mai 2010) - Ab sofort können Lungenkrebs-Patienten, bei denen die erste Chemotherapie keinen Rückgang des Tumors, sondern

Mehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen: Pet 2-18-15-2120-021339 Arzneimittelwesen Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2018 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen

Mehr

Informationen zum MAMMOGRAPHIE- SCREENING. Programm zur Früherkennung von Brustkrebs für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren

Informationen zum MAMMOGRAPHIE- SCREENING. Programm zur Früherkennung von Brustkrebs für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren Informationen zum MAMMOGRAPHIE- SCREENING Programm zur Früherkennung von Brustkrebs für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren 1 WARUM WIRD MIR EINE MAMMOGRAPHIE ANGEBOTEN? Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre

Mehr

Zugelassenes Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 11. Mai 2016):

Zugelassenes Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 11. Mai 2016): Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Bundesministerium für Gesundheit. Bekanntmachung

Bundesministerium für Gesundheit. Bekanntmachung Seite 1 von 5 Bundesministerium für Gesundheit eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung

Mehr

Dossierbewertung A15-01 Version 1.0 Nintedanib Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V

Dossierbewertung A15-01 Version 1.0 Nintedanib Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Nintedanib gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis eines

Mehr

KREBSIMMUNTHERAPIE KOMPAKT

KREBSIMMUNTHERAPIE KOMPAKT KREBSIMMUNTHERAPIE KOMPAKT VORWORT Die Krebsimmuntherapie anders in ihrer Wirkweise und von vielen Experten als große Hoffnung betrachtet. Doch worauf beruht ihre Wirkung? Und vor allem: Für wen kommt

Mehr

KREBS-RISIKO (TUMORMARKER)

KREBS-RISIKO (TUMORMARKER) KREBS-RISIKO ((TUMORMARKER)) Deutschland gehört zu den Ländern mit der höchsten Lebenserwartung. Jeder Mensch ist vermutlich besorgt, ob er dieses in Aussicht stehende hohe Alter auch bei guter Gesundheit

Mehr

Krebs - was kann ich tun?

Krebs - was kann ich tun? Krebs - was kann ich tun? von Dr. Ursula Vehling-Kaiser 1. Auflage Krebs - was kann ich tun? Vehling-Kaiser schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG W. Zuckschwerdt 2010 Verlag

Mehr

Alte und neue Regelungen bei der Arzneimittelerstattung für Kinder und Jugendliche

Alte und neue Regelungen bei der Arzneimittelerstattung für Kinder und Jugendliche Alte und neue Regelungen bei der Arzneimittelerstattung für Kinder und Jugendliche Kindernetzwerk 19. November 2010, Berlin Ł Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Ł gesetzliche Regelungen Ł off

Mehr

Alectinib (nicht kleinzelliges Lungenkarzinom)

Alectinib (nicht kleinzelliges Lungenkarzinom) IQWiG-Berichte Nr. 634 Alectinib (nicht kleinzelliges Lungenkarzinom) Addendum zum Auftrag A17-67 Addendum Auftrag: A18-30 Version: 1.0 Stand: 01.06.2018 Impressum Herausgeber: Institut für Qualität und

Mehr

Dossier zur Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V

Dossier zur Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V Dossier zur Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V Nivolumab (Nivolumab BMS) Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA Modul 4 B Lokal fortgeschrittenes oder metastasiertes nichtkleinzelliges Lungenkarzinom mit plattenepithelialer

Mehr

Der Gemeinsame Bundesausschuss. PD Dr. med. Matthias Perleth, MPH Gemeinsamer Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss. PD Dr. med. Matthias Perleth, MPH Gemeinsamer Bundesausschuss Der Gemeinsame Bundesausschuss PD Dr. med. Matthias Perleth, MPH Gemeinsamer Bundesausschuss historischer Abriss: G-BA 1913/1923: Reichsausschuss Ärzte/Krankenkassen 1956: Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen

Mehr

Alectinib wirksam bei ALK-positivem NSCLC

Alectinib wirksam bei ALK-positivem NSCLC Erste Ergebnisse der J-ALEX-Studie auf ASCO 2016 präsentiert Alectinib wirksam bei ALK-positivem NSCLC Hamburg (22. Juni 2016) Alectinib führt im Vergleich zu Crizotinib zu einer signifikanten Verlängerung

Mehr

B3)

B3) Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Neues aus Diagnostik und Therapie beim Lungenkrebs. Jürgen Wolf Centrum für Integrierte Onkologie Universitätsklinikum Köln

Neues aus Diagnostik und Therapie beim Lungenkrebs. Jürgen Wolf Centrum für Integrierte Onkologie Universitätsklinikum Köln Neues aus Diagnostik und Therapie beim Lungenkrebs Jürgen Wolf Centrum für Integrierte Onkologie Universitätsklinikum Köln Über was ich Ihnen heute berichten will: Lungenkrebs ist nicht gleich Lungenkrebs

Mehr

Dossierbewertung A16-13 Version 1.0 Empagliflozin/Metformin Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V

Dossierbewertung A16-13 Version 1.0 Empagliflozin/Metformin Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung der Wirkstoffkombination Empagliflozin/Metformin gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung

Mehr

Sichtweise der Schweizer Arbeitsgruppe für Klinische Krebsforschung (SAKK)

Sichtweise der Schweizer Arbeitsgruppe für Klinische Krebsforschung (SAKK) Fortschritte der Lungenkrebstherapie durch die molekularbiologische Forschung Sichtweise der Schweizer Arbeitsgruppe für Klinische Krebsforschung (SAKK) Von Prof. Dr. med. Richard Herrmann, Basel Dresden

Mehr

Zielgerichtete Therapie bei Darmkrebs: Hemmung des Blutgefäßwachstums. Eine neue Chance für die Patienten

Zielgerichtete Therapie bei Darmkrebs: Hemmung des Blutgefäßwachstums. Eine neue Chance für die Patienten Zielgerichtete Therapie bei Darmkrebs: Hemmung des wachstums Eine neue Chance für die Patienten Tumor-Angiogenese Was ist Angiogenese? Der Begriff Angiogenese leitet sich ab aus den altgriechischen Bezeichnungen

Mehr

Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen. Who is who?

Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen. Who is who? Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen Who is who? 1. DVMD-Frühjahrssymposium Hannover, 04.03.2016 Gabriele Damm, Dipl.-Dok. (FH), Systemauditor ZQ, Hannover Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen

Mehr

Bundesministerium für Gesundheit

Bundesministerium für Gesundheit BAnz. Nr. (S. 54) vom 9.0.0 Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachung [40 A] eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII

Mehr

Crizotinib (nicht kleinzelliges Lungenkarzinom)

Crizotinib (nicht kleinzelliges Lungenkarzinom) IQWiG-Berichte Nr. 472 Crizotinib (nicht kleinzelliges Lungenkarzinom) Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V Dossierbewertung Auftrag: A16-59 Version: 1.0 Stand: 22.12.2016 Impressum Herausgeber: Institut für

Mehr