NÜRNBERGER bavplus. bav lohnt sich immer mehr!

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1 NÜRNBERGER bavplus bav lohnt sich immer mehr!

2 Netto. Lohn optimieren. Zunächst einmal nichts Neues: bav lohnt sich. Förderung der Beitragszahlungen in der Anwartschaft ohne Arbeitgeberzuschuss Die Förderquote sagt aus, wie viel Cent bei einem Euro-Beitrag in eine bavdurch die Steuer-und Abgabenersparnis finanziert werden. Bei einem Einkommen von EUR beträgt die Förderung zwischen 43 % und 58 %! 2

3 Netto. Lohn optimieren. Zunächst einmal nichts Neues: bav lohnt sich. Förderung der Beitragszahlungen in der Anwartschaft ohne Arbeitgeberzuschuss Als Faustformel kann gelten oder einfach ausgedrückt: 100 EUR Bruttobeitrag in die bav kosten den Arbeitnehmer netto nur 50 EUR. 3

4 Höhe der gesamten Abgaben bei einem ledigen Rentner Monatsrente aus der bav Als Faustregel kann gelten, dass ein Rentner durchschnittlich eine Abgabenbelastung von 30 % 35 % seiner bav-leistungen hat. Monatsrente aus GRV 4

5 Noch besser wäre, der Arbeitgeber fördert die Attraktivität der bav. + Bereits bei niedrigen Einkommen ist eine hohe Förderung möglich. + Erfüllt die Anforderungen des BRSG ab bereits heute + Der Zuschuss entspricht der SV-Ersparnis des Arbeitgebers und kostet den Arbeitgeber somit fast nichts! *Beitrag von 150 EUR p. M. Bei einer Arbeitgeberförderung von 20 % beträgt die Förderung beim AN bereits zwischen 52 % und 66 %! 5 5

6 Förderung der Beitragszahlungen mit Arbeitgeberzuschuss. Oder vereinfacht ausgedrückt: 100 EUR Bruttobeitrag in die bav MIT ARBEITGEBERFÖRDERUNG kosten den Arbeitnehmer netto nur 30 EUR und der Arbeitgeber hat keine zusätzlichen Kosten. Arbeitnehmer Arbeitgeber plus 6

7 Noch besser wäre allerdings wenn die bav den Arbeitnehmer nur noch 10 EUR kosten würde und 115 EUR in einen NÜRNBERGER Vertrag der bav eingezahlt würden. 7

8 NÜRNBERGER bavplus Funktionsweise: Arbeitnehmer. 115 EUR Bruttobeitrag in die bav 100 EUR Entgeltumwandlung des AN 15 EUR AG-Beitrag 30 EUR Steuerersparnis 20 EUR SV-Ersparnis 40 EUR Kreditkarte vom Chef 10 EUR Gerne auch 20 EUR, also 5 EUR mehr, als das BRSG verlangt = eigener Nettoaufwand 8

9 NÜRNBERGER bavplus Funktionsweise: Arbeitgeberförderung? Kreditkarte? Spätestens ab mussder Arbeitgeber nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz(BRSG) die bav seiner Arbeitnehmer mit 15 % Zuschuss fördern. Und er kannnoch bis zu 44 EUR im Monat steuer-und SV-frei in eine Kreditkarte einzahlen. Arbeitgeberförderung? Kreditkarte? das soll sich rechnen? 9

10 NÜRNBERGER bavplus Funktionsweise: Arbeitgeber 55 EUR Bruttoaufwand 15 EUR AG-Beitrag 11 EUR Betriebsausgaben EUR SV Kosten Ersparnis der Kreditkarte des AG Betriebsausgabenersparnis für die Kreditkarte + AG-Förderung 55 EUR minus 20 EUR SV-Ersparnis = 35 EUR Mehraufwand * 30%) aus den 100 EUR Entgeltumwandlung des AN 24 EUR = Nettoaufwand der Firma = 288 EUR Nettoaufwand für die Firma pro Jahr 10

11 Funktionsweise inkl. Förderung nach BRSG. Einfach und profitabel. Jeden Monat 40 EUR pro Arbeitnehmer auf der MasterCard gutschreiben +40 EUR Arbeitnehmer verfügt monatlich über 40 EUR zum Konsum Arbeitgeber-Aufwand Einzahlung MasterCard +40 EUR AG-Förderung bav +15 EUR SV-Ersparnis aus EU 20 EUR Betriebsausgabe aus MC + AG-Förderung 11 EUR Aufwand +24 EUR 100 EUR Direktversicherung Mischfinanzierung Arbeitnehmer-Aufwand Nettoaufwand 50 EUR Guthaben MasterCard +40 EUR Aufwand 10 EUR Beitrag zur Direktversicherung +50 EUR AN-Aufwand +50 EUR Steuer- und SV-Ersparnis +15 EUR BRSG-Zuschuss Gesamtbeitrag: +115 EUR 11

12 Betriebsrentenstärkungsgesetz ab Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Änderungen. Neuer Förderrahmen nach BRSG nur für Geringverdiener Arbeitgeberfinanziertes Versorgungssystem bis EUR Bruttoeinkommen Arbeitgeber erhält 30 % der Beiträge über den Lohnsteuerabzug zurück Beiträge sind als Betriebsausgabe abzugsfähig Keine Berücksichtigung beim 3 Nr. 63 EStG. Beiträge sind komplett SV-frei. z. B. 480 EUR Beitrag LSt.-Erstattung: 144 EUR Steuererstattung aus Betriebsausgabenabzug: 100 EUR Nettoaufwand für Arbeitgeber: 236 EUR 12

13 Geringverdienerförderung des BRSG vs. Kreditkarte. Nur für Geringverdiener max. 480 EUR Beitrag p. a. in einen bav-vertrag Für alle Arbeitnehmer z. B.: 12 x 115 EUR = EUR Beitrag p. a. in einen bav-vertrag 660 EUR echte AG-Förderung durch Kreditkarte + bav-beitrag 236 EUR Nettoaufwand für den Arbeitgeber 288 EUR Nettoaufwand für den Arbeitgeber* *und keinen Stress mit dem Finanzamt, der internen Verwaltung und der Gleichbehandlung in der Firma 13

14 NÜRNBERGER bavplus statt VWL (AVWL): Sichtweise Arbeitgeber. 40 EUR VWL Bausparen 55 EUR Aufwand Kreditkarte AG-Aufwand 48 EUR 8 EUR SV AG-Beitrag 40 EUR VWL 40 EUR Kreditkarte ohne SV-Last 11 EUR Betriebsausgaben aus Steuerersparnis durch die Betriebsausgaben für die Kreditkarte + AG-Förderung (55 EUR) 20 EUR aus den 100 EUR SV-Ersparnis Entgeltumwandlung des AN des AG statt VWL (AVWL) 8 EUR 24 EUR SV AG = Nettoaufwand/mtl. der Firma 16 EUR = Nettoaufwand/mtl. der Firma = 192 EUR Nettoaufwand für die Firma pro Jahr 14

15 Rechtlicher Hintergrund Prepaid-Kreditkarten für Arbeitnehmer steuerfreier Sachbezug bis 44 EUR/mtl. Unternehmen können ihren sozialversicherungspflichtig angestellten Mitarbeitern monatlich bis zu 44 EUR steuer-und sozialabgabenfrei in Form von Sachleistungen oder Gutscheinen gewähren. Laut 8 Abs. 2 Satz 11 EStG gelten diese Gutscheine als steuerfreie Sachbezüge. Der Arbeitgeber darf diese Kreditkarte mit maximal 44 EUR monatlich auffüllen. Die Zahlung muss im Kalendermonat erfolgen. Eine für einen Monat versäumte Zahlung darf aus steuerlichen Gründen nicht nachgeholt werden. 15

16 Rechtlicher Hintergrund Prepaid-Kreditkarten für Arbeitnehmer steuerfreier Sachbezug bis 44 EUR/mtl. Nach 8 Abs. 2 Satz 11 EStG sind Sachbezüge steuerlich begünstigte Zuwendungen des Arbeitgebers, die nicht direkt in Euro und Cent ausgezahlt werden. Damit keine steuerpflichtige Barlohnauszahlung vorliegt, sind Funktionen der Kreditkarte wie Barabhebungen, Verfügung über einen Dispokredit auf dem Kreditkartenkonto oder Überweisungen durch den Anbieter der Kreditkarte zu deaktivieren. Der Arbeitgeber erhält vom Anbieter der Gutscheinkarten eine monatliche Rechnung, die als Nachweis für die Sachlohngewährung genügt. 16

17 Rechtliche Sicherheit für den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss sämtliche Sachbezüge im Lohnkonto eintragen und zwar auch dann, wenn sie in Anwendung der Freigrenze von monatlich 44 EUR steuerfrei bleiben. Zur Erleichterung dieser Aufzeichnungsverpflichtung ist in 4 Abs. 3 S. 2 LStDV zugelassen worden: Sachbezüge, die in Anwendung der monatlichen 44-EUR-Freigrenze steuerfrei bleiben, müssen dann nicht im Lohnkonto aufgezeichnet werden, wenn durch betriebliche Regelungen und entsprechende Überwachungsmaßnahmen gewährleistet ist, dass die Freigrenze von 44 EUR monatlich eingehalten wird. Diese Aufzeichnungserleichterung muss allerdings beim Betriebsstättenfinanzamt ausdrücklich beantragt werden. Umsetzung in der Gehaltsabrechnung am Beispiel DATEV LODAS 17

18 Rechtlicher Hintergrund Prepaid-Kreditkarten für Arbeitnehmer steuerfreier Sachbezug bis 44 EUR. Rechtliche Sicherheit für den Arbeitgeber Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in 3Urteilen entschieden, dass Gutscheine und Gutscheinkarten als steuerfreie Sachbezüge ( 8 Abs. 2 EStG) gelten (BFH, Urteil vom , Az. VI R 21/09; BFH, Urteil vom , Az. VI R 40/10; BFH, Urteil vom , Az. VI R 27/09). Danach sind alle nicht aus Barlohnansprüchen resultierenden Einnahmen Sachbezüge und als solche im Rahmen der Freigrenze von monatlich 44 EUR steuerfrei. Die Zulässigkeit der Kreditkartenmodelle wird auch durch zahlreiche positive Finanzamtsauskünfte aus der Vergangenheit belegt. Zum Beispiel aus den Finanzämtern Bremen, Berlin, München und Stuttgart. Wir empfehlen jedem Kunden, eine Anrufungsauskunft beim für das Unternehmen zuständigen Betriebsstättenfinanzamteinzuholen. Eine Musterformulierung einer solchen Anfrage kann gerne durch den Kreditkartenanbieter zur Verfügung gestellt werden. 18

19 Vertrieblicher Hintergrund Prepaid-Kreditkarten für Arbeitnehmer steuerfreier Sachbezug bis 44 EUR. Die eingesetzten Kreditkarten bieten einen höherer Mehrwert als klassische Gutscheine wie z.b. Tankgutscheine, Gutscheine für ein Fitnessstudio oder Jobtickets. Die wieder aufladbaren, elektronischen Guthabenkarten können weltweit an über 43 Millionen Akzeptanzstellen zum Tanken, Shoppen, Essen gehen, im Internet oder zur Freizeitgestaltung durch die Arbeitnehmer verwendet werden. Arbeitnehmer nehmen eine solche Kreditkarte als bargeldähnliche Zusatzleistung des Arbeitgebers wahr. Bei jeder Nutzung der Karte wird der Arbeitnehmer an den Ursprung dieser Arbeitgeberleistung, die gemeinsam vereinbarte betriebliche Altersversorgung, erinnert. Die Nachhaltigkeit dieses Arbeitgeber-Benefitsist deutlich höher als bei einer einfachen Weitergabe der SV-Ersparnis in den bav-vertrag. 19

20 Individuelles Karten-Design Employer Branding zum Anfassen bei jedem Einkauf. 20

21 Individuelles Karten-Design Designbeispiele. 21

22 NÜRNBERGER bavplus Zusammenfassung/Vorteile. Prepaid-Kreditkarten können als steuerfreier Sachbezug für die Arbeitnehmer eingesetzt werden Voraussetzung: keine Bargeldabhebungen, Überweisungen, Dispokredit mit der Karte möglich. Flexibel bei 43 Millionen verschiedenen Akzeptanzstellen weltweit einsetzbar, keine Beschränkung auf bestimmte Einsatzzwecke wie Tanken, Fitnessstudio oder Jobticket Einfache Verwaltung durch Online-Aufladen der Karten und automatisches Erstellen des Nachweises der Sachlohngewährung durch den Kartenanbieter Das Highlight für den Arbeitgeber: Hoher Aufmerksamkeitsgrad und hohe Werbewirksamkeit für den Arbeitgeber bei den lokalen Akzeptanzstellen durch das Employer Branding 22

23 NÜRNBERGER bavplus das Wichtigste. Der Ursprung der Kreditkarte, der Zuschuss vom Arbeitgeber für die gemeinsam vereinbarte betriebliche Altersversorgung, wird dem Arbeitnehmer bei jeder Nutzung der Karte erneut in Erinnerung gerufen. Die bav bleibt dem Arbeitnehmer in Erinnerung, der Zuschuss des Arbeitgebers ist nicht bereits nach 4 Wochen vergessen und die bav wird so auch schon vor Leistungsbeginn erlebbar. 23

24 Vorschlag für ein Verkaufskonzept: Regelung über eine Versorgungsordnung. NÜRNBERGER bavplus - BRSG-konform Erstellung einer Versorgungsordnung BRSG-konform + Kreditkarte Entgeltumwandlung ab 100 EUR/mtl. 15 % BRSG-Zuschuss des Arbeitgebers zur bav-> Mischfinanzierung plus 40 EUR Gutschrift auf Kreditkarte Entgeltumwandlung unter 100 EUR/mtl. 15 % BRSG-Zuschuss des Arbeitgebers zur bav-> Mischfinanzierung keine Gutschrift auf Kreditkarte Beispiel: Entgeltumwandlung Zuschuss AG nach BRSG Gutschrift Kreditkarte 160 EUR 24 EUR 40 EUR 184 EUR Beitrag bav 24

25 Rechtssichere Gestaltung: Muster einer Versorgungsordnung. Marktmanagement bav

26 Berechnungsbeispiele Arbeitnehmer Verkaufskonzept. Steuerklasse III Arbeitnehmeraufwand (netto) bis hierher 60,98 Gutschrift auf der Kreditkarte 40,00 Nettoaufwand 20,98 54,92 40,00 Nettoaufwand 14,92 58,10 40,00 Nettoaufwand 18,10 26

27 Berechnungsbeispiele Arbeitnehmer Verkaufskonzept. Steuerklasse I + IV Arbeitnehmeraufwand (netto) bis hierher 52,74 Gutschrift auf der Kreditkarte 40,00 Nettoaufwand 12,74 47,86 40,00 Nettoaufwand 7,86 46,06 40,00 Nettoaufwand 6,06 27

28 Berechnungsbeispiele aus Arbeitgebersicht Verkaufskonzept. Personalkosten Bruttogesamtbetrag in die bav 115,00 in EUR Bruttolohn 3.500,00 Entgeltumwandlung 100,00 SV-Ersparnis als Arbeitgeber 19,37 bav-zuschuss nach BRSG 15,00 Kosten Kreditkarte mtl. 40,00 Gesamtaufwand bavplus 55,00 in EUR 4.600,00 100,00 10,80 15,00 40,00 55,00 in EUR 6.600,00 100,00 0,00 15,00 40,00 55,00 - Betriebsausgabenabzug (30%) 10,50 - SV-Ersparnis als AG 19,37 Netto-Mehraufwand AG 25,13 13,30 10,80 30,90 16,50 0,00 38,50 28

29 Berechnungsbeispiele aus Arbeitgebersicht Verkaufskonzept: mit Umwidmung der VWL (AVWL). Personalkosten Bruttogesamtbetrag in die bav 115,00 in EUR Bruttolohn 3.500,00 Entgeltumwandlung 100,00 SV-Ersparnis als Arbeitgeber 19,37 bav-zuschuss nach BRSG 15,00 Kosten Kreditkarte mtl. 40,00 Gesamtaufwand bavplus 55,00 in EUR 4.600,00 100,00 10,80 15,00 40,00 55,00 in EUR 6.600,00 100,00 0,00 15,00 40,00 55,00 - Betriebsausgabenabzug (30%) 8,30 - SV-Ersparnis als AG 19,37 - Minderbeitrag SV aus VWL 8,00 Netto-Mehraufwand AG 19,33 13,26 10,80 8,00 22,94 14,10 0,00 8,00 32,90 29

30 Berechnungsbeispiele Arbeitnehmer Verkaufskonzept: Alternative mit 30 EUR Kreditkartenbetrag. Steuerklasse III Arbeitnehmeraufwand (netto) bis hierher 60,98 Gutschrift auf der Kreditkarte 30,00 Nettoaufwand 30,98 54,92 30,00 Nettoaufwand 24,92 58,10 30,00 Nettoaufwand 28,10 30

31 Berechnungsbeispiele Arbeitnehmer Verkaufskonzept: Alternative mit 30 EUR Kreditkartenbetrag. Steuerklasse I + IV KV: IKK classic Arbeitnehmeraufwand (netto) bis hierher 52,74 Gutschrift auf der Kreditkarte 30,00 47,86 30,00 46,06 30,00 Nettoaufwand 22,74 Nettoaufwand 17,86 Nettoaufwand 16,06 31

32 Berechnungsbeispiele aus Arbeitgebersicht. Verkaufskonzept: Alternative mit 30 EUR Kreditkartenbetrag. Personalkosten Bruttogesamtbetrag in die bav 115,00 in EUR Bruttolohn 3.500,00 Entgeltumwandlung 100,00 SV-Ersparnis als Arbeitgeber 19,37 bav-zuschuss nach BRSG 15,00 Kosten Kreditkarte mtl. 30,00 Gesamtaufwand bavplus 45,00 in EUR 4.600,00 100,00 10,80 15,00 30,00 45,00 in EUR ,00 100,00 0,00 15,00 30,00 45,00 - Betriebsausgabenabzug (30%) 7,69 - SV-Ersparnis als AG 19,37 Netto-Mehraufwand AG 17,94 10,26 10,80 23,94 13,50 0,00 31,50 32

33 NÜRNBERGER bavplus FAQ. Frage Kann die Aufladung der Kreditkarte (bavplus) zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden? Welche arbeitsrechtlichen Belange müssen beachtet werden? Muss die Aufladung jeden Monat erfolgen? Antwort Ja, es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Wird die Überweisung auf die Kreditkarte zusätzlich zum Gehalt gezahlt, ist keine Änderung des bestehenden Arbeitsvertrags notwendig. Es gilt auch hier, insbesondere im Zusammenhang mit einer bav, der Gleichbehandlungsgrundsatz. Arbeitnehmer, die bereits eine gleichwertige bav im Rahmen einer Entgeltumwandlung besitzen, haben grundsätzlich den gleichen Anspruch auf das Modul 40. Näheres regelt die Versorgungsordnung. Nein, die Aufladung kann ganz flexibel gestaltet werden: Sie können einen Dauerauftrag einrichten, jeden Monat einzeln aufladen oder nach Belieben die einzelnen Monate auswählen, die beladen werden sollen. Für einen Monat verpasste Aufladungen können aus steuerlichen Gründen allerdings nicht nachgeholt werden. 33

34 NÜRNBERGER bavplus FAQ. Frage Wird die Zahlung auf die Kreditkarte steuerlich und SV-rechtlich tatsächlich als eine Sachleistung anerkannt? Wie kann ich die Aufladungen bei einer Steuerprüfung nachweisen? Muss die Zahlung auf die Kreditkarte im Lohnkonto des Arbeitnehmers aufgezeichnet werden? Antwort Ja. Nach 8 Abs. 2 Satz 11 EStG sind Sachbezüge steuerlich begünstigte Zuwendungen des Arbeitgebers, die nicht direkt in Euro und Cent ausgezahlt werden. Zur steuerlichen Anerkennungmüssen diefunktionen der Kreditkarte wie Barabhebungen, Verfügung über einen Dispokredit oder Möglichkeitfür Überweisungen deaktiviert sein. Die Aufladungen stellen Sachleistungen im Sinne des Steuergesetzes dar, die im Rahmen von Steuerprüfungen ggf. nachzuweisen sind. Hierzu erhalten Sie automatisch jeden Monat eine Ladeliste, aus der genau hervorgeht, für welche Mitarbeiter Sie welche Beträge als Sachleistungen auf die SpenditCard gezahlt haben. So haben Sie und Ihre Steuerberater/- prüfer auf einen Blick den Nachweis über Ihre erfolgten Sachleistungen. Ja. Die Zahlung ist als Lohnart 201 Sachbezug zu erfassen, im Weiteren als Lohnart 94 Netto-Abzug darzustellen. Siehe auch Informationsschreiben Spendit44_Umsetzung in der Gehaltsabrechnung. 34

35 NÜRNBERGER bavplus Kosten Leistungen Erstellung eines individuellen Kartendesigns mit Ihrem Firmenlogo durch Spendit Bereitstellung eines eigenen Kartendesigns durch die Firma gemäß den Vorgaben im Designguide Spendit Versandgebühr der MasterCard je Auslieferung, unabhängig von der Zahl der ausgelieferten Karten Jährliche Verwaltungsgebühr für die MasterCard Die 36 EUR Jahresgebühr setzen sich zusammen aus 10 EUR Kartengebühr + 26 EUR für die Nutzung NÜRNBERGER bavplus. Für den Ersatz einermastercard bei Verlust oder Beschädigung, Korrekturenvon fehlerhaften Ladelisten oder Rückbuchungen fehlerhafter Aufladungen der Kreditkarte entstehen weitere Kosten. Betrag (EUR) zzgl. MwSt. 75 EUR einmalig kostenlos pauschal 8 EUR pro Kartenlieferung 36 EUR pro Jahr 35

36 NÜRNBERGER bavplus Zusammenfassung Attraktivität der bav steigern: BRSG 15 % Förderbetrag zur Entgeltumwandlung plus 40 EUR Kreditkarte Zur Mitarbeitermotivation, Gewinnung und Bindung von Fach- und Führungskräften Erfüllung der Vorgaben des BRSG ohne rechtliche oder verwaltungstechnische Probleme bereits jetzt Die eigentliche bav-förderung, die Zahlungen auf die Kreditkarten und die Verwaltungsgebühren können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Teilweise Refinanzierung aus der SV-Ersparnis der Entgeltumwandlung der Mitarbeiter Die Prepaid MasterCard wird durch die Arbeitnehmer wie eine Lohnerhöhung, wie Bargeld wahrgenommen. EmployerBranding, Werbung für den Arbeitgeber bei jedem Einsatz der Karte durch den Arbeitnehmer Ständige, positive Erinnerung der Arbeitnehmer an die bav und die Förderung durch den Arbeitgeber. Durch die Nutzung der MasterCard wird die bav sofort und jeden Tag erlebbar. 36

37 Impressum. Haftungsbeschränkung Die Inhalte dieser Präsentation wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Gewissen erstellt. Dennoch übernimmt die NÜRNBERGER keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Die NÜRNBERGER haftet nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass auf die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Inhalte dieser Präsentation vertraut wurde. Die NÜRNBERGER behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen, Ergänzungen oder Löschungen der Inhalte dieses Foliensatzes vorzunehmen. Urheberrecht Die in dieser Präsentation veröffentlichten Inhalte, Werke und bereitgestellten Informationen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Art der Vervielfältigung, Bearbeitung, Verarbeitung, Einspeicherung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der NÜRNBERGER. Das unerlaubte Kopieren der bereitgestellten Informationen ist nicht gestattet. Personen- und Funktionsbezeichnungen stehen für alle Geschlechter gleichermaßen. Herausgeber: NÜRNBERGER Versicherung Ostendstraße 100, Nürnberg 37

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