Umschreibung der Funktionen

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1 Nr. 75-A1 1 Anhang 1 (Stand ) Umschreibung der Funktionen 1. Lehrperson für den Kindergarten Funktionsgruppe D; Lohnklasse 18 Unterrichten Führen von Lernenden im Klassen-, Gruppen- Einzelunterricht Zusammenarbeiten mit Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen, schulischen Diensten Amtsstellen Lehrdiplom für den Kindergarten oder Lehrdiplom für den Kindergarten die Unterstufe der Primarschule 2. Lehrperson für die Basisstufe Funktionsgruppe D; Lohnklasse 18 Unterrichten Führen von Lernenden in altersgemischten Klassen im Teamteaching Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen, schulischen Diensten Amtsstellen

2 2 Nr. 75-A1 Lehrdiplom für den Kindergarten oder Lehrdiplom für den Kindergarten die Unterstufe der Primarschule oder Lehrdiplom für die Primarschule oder Lehrdiplom für die Primarstufe (1. 6. Klasse) 3. Lehrperson für die Primarschule Funktionsgruppe D; Lohnklasse 18 Unterrichten Führen von Lernenden im Klassen-, Halbklassen-, Gruppen- oder Einzelunterricht Zusammenarbeiten mit Lehrpersonen, Erziehungsberechtigten, schulischen Diensten Amtsstellen Lehrdiplom für die Primarschule oder Lehrdiplom für die Primarstufe (1. 6. Klasse) oder Lehrdiplom für den Kindergarten die Unterstufe der Primarschule (Einsatz an der Klasse) oder Lehrdiplom für den Fachbereich (Einsatz im Fachbereich)

3 Nr. 75-A Lehrperson für Integrative Förderung Integrative Sonderschulung auf Primar- Kindergartenstufe Funktionsgruppe D; Lohnklasse 20 Unterrichten von Lernenden mit besonderem Förderbedarf Arbeiten mit Klassen im Teamteaching, in Gruppen- oder Einzelunterricht nach heilpädagogischen förderdiagnostischen Grsätzen Zusammenarbeiten mit Lehrpersonen, Erziehungsberechtigten, schulischen Diensten Amtsstellen Unterstützen Beraten der Lehrpersonen, Schulleitungen Erziehungsberechtigten in sonderpädagogischen Fragen Lehrdiplom für die Primarschule Zusatzausbildung in Integrativer Förderung oder Schulischer Heilpädagogik für den Einsatz als Lehrperson für Integrative Förderung bzw. Zusatzausbildung in Schulischer Heilpädagogik für den Einsatz als Lehrperson für Integrative Sonderschulung 5. Lehrperson für die Sonderschulen auf Primar- Kindergartenstufe Funktionsgruppe D; Lohnklasse 20 Unterrichten Führen von Lernenden im Klassen-, Gruppen- Einzelunterricht nach heilpädagogischen förderdiagnostischen Grsätzen Zusammenarbeiten mit Lehrpersonen, Betreuungspersonen, Erziehungsberechtigten, schulischen Diensten Amtsstellen

4 4 Nr. 75-A1 Lehrdiplom für die Primarschule oder Lehrdiplom für den Fachbereich (Einsatz im Fachbereich) Zusatzausbildung in Schulischer Heilpädagogik 6. Lehrperson für die Sekarschule Lehrperson II für das Untergymnasium Funktionsgruppe D; Lohnklasse 22 Unterrichten Führen von Lernenden im Klassen-, Halbklassen-, Gruppen- oder Einzelunterricht oder Unterrichten Führen von Lernenden einer Werkschul- oder Sonderschulklasse als Klassenlehrperson Begleiten von Lernenden in der Berufsfindung Zusammenarbeiten mit Lehrpersonen, Erziehungsberechtigten, schulischen Diensten Amtsstellen Lehrdiplom für die Sekarstufe I oder Lehrdiplom für den Fachbereich (Einsatz im Fachbereich) im Sonderschulbereich Werkschulbereich zusätzlich eine Ausbildung in Schulischer Heilpädagogik

5 Nr. 75-A Lehrperson für Integrative Förderung Integrative Sonderschulung in der Sekarschule Funktionsgruppe D; Lohnklasse 23 Unterrichten von Lernenden mit besonderem Förderbedarf Arbeiten mit Klassen im Teamteaching, in Gruppen- oder Einzelunterricht nach heilpädagogischen förderdiagnostischen Grsätzen Zusammenarbeiten mit Lehrpersonen, Erziehungsberechtigten, schulischen Diensten Amtsstellen Unterstützen Beraten der Lehrpersonen, Schulleitungen Erziehungsberechtigten in sonderpädagogischen Fragen Lehrdiplom für die Sekarstufe Zusatzausbildung in Integrativer Förderung oder Schulischer Heilpädagogik für den Einsatz als Lehrperson für Integrative Förderung bzw. Zusatzausbildung in Schulischer Heilpädagogik für den Einsatz als Lehrperson für Integrative Sonderschulung 8. Lehrperson für die Sonderschulen in der Sekarschule Funktionsgruppe D; Lohnklasse 23 Unterrichten Führen von Lernenden im Klassen-, Gruppen- Einzelunterricht nach heilpädagogischen förderdiagnostischen Grsätzen Zusammenarbeiten mit Lehrpersonen, Betreuungspersonen, Erziehungsberechtigten, schulischen Diensten Amtsstellen

6 6 Nr. 75-A1 Lehrdiplom für die Sekarschule oder Lehrdiplom für den Fachbereich (Einsatz im Fachbereich) Zusatzausbildung in Schulischer Heilpädagogik 9. Lehrperson für die Musikschule Funktionsgruppe D; Lohnklasse 20 Unterrichten von Lernenden an einer Musikschule: Einzel-, Gruppen- Ensembleunterricht Beurteilen Einstufen der Lernenden Zusammenarbeiten mit Erziehungsberechtigten Fachstellen Gestalten Organisieren der eigenen Musikschule (Mitarbeit in schulinternen Projekten) Entwickeln Evaluieren der eigenen Musikschule (inkl. Sichern der eigenen Fachkompetenz) Master of Arts in Musikpädagogik oder andere gleichwertige Ausbildung

7 Nr. 75-A Lehrperson für Musik Bewegung Funktionsgruppe D; Lohnklasse 18 Unterrichten von Lernenden in der musikalischen Grschule Beurteilen Einstufen der Lernenden Zusammenarbeiten mit Erziehungsberechtigten der Klassenlehrperson der Regelklasse Gestalten Organisieren der eigenen Musikschule (Mitarbeit in schulinternen Projekten) Entwickeln Evaluieren der eigenen Musikschule (inkl. Sichern der eigenen Fachkompetenz) Bachelor of Arts in Musik Bewegung oder andere gleichwertige Ausbildung 11. Logopädin/Logopäde Psychomotorik-Therapeutin/Psychomotorik- Therapeut Funktionsgruppe D; Lohnklasse 19 Durchführen von Therapien bei Lernenden Kindern im Vorschulalter Erfassen, Abklären Beurteilen von Lernenden Kindern im Vorschulalter Festlegen von Therapieziel, -plan -organisation Begleiten Behandeln von Lernenden Kindern im Vorschulalter Beraten der im Einzelfall Beteiligten fallbezogenes Administrieren Zusammenarbeiten mit Lehrpersonen, Erziehungsberechtigten, schulischen Diensten Amtsstellen Beraten Informieren der Erziehungsberechtigten, der Schulen, der Öffentlichkeit von Fachstellen (inkl. Prävention) Gestalten Organisieren der eigenen Fachstelle der schulischen Dienste (Mitarbeit in schulinternen Projekten) Entwickeln Evaluieren der eigenen Fachstelle der schulischen Dienste

8 8 Nr. 75-A1 Diplom für Logopädie oder Psychomotoriktherapie einer Universität oder Fachhochschule 12. Schulsozialarbeiterin/Schulsozialarbeiter Funktionsgruppe D; Lohnklasse 20 Beraten Begleiten von Lernenden ihren Bezugspersonen in sozialen Fragen Beraten, Betreuen Begleiten von Lernenden in Klassen-, Gruppen- oder Einzelunterricht Unterstützen Beraten der Lehrpersonen der Schulleitungen in sozialpädagogischen Fragen Beraten im interkulturellen Bereich Mitarbeiten in Initiieren von präventiven Schulhausprojekten Zusammenarbeiten mit Lehrpersonen, Erziehungsberechtigten, Schulen, schulischen Diensten, ambulanten Beratungsstellen Amtsstellen Gestalten Organisieren der eigenen Fachstelle (Mitarbeit in schulinternen Projekten) Entwickeln Evaluieren der eigenen Fachstelle Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter FH oder Fachhochschule für Sozialpädagogik eine berufsfeldbezogene Weiterbildung im Umfang eines Nachdiplomkurses

9 Nr. 75-A Schulpsychologin/Schulpsychologe Funktionsgruppe D; Lohnklasse 23 Erfassen, Abklären Beurteilen von Lernenden Begleiten Behandeln von Lernenden Beraten der im Einzelfall Beteiligten fallbezogenes Administrieren Beraten Informieren der Erziehungsberechtigten, der Schulen der Öffentlichkeit (inkl. Prävention) Zusammenarbeiten mit Lehrpersonen, Erziehungsberechtigten, Schulen, schulischen Diensten Amtsstellen Gestalten Organisieren der eigenen Fachstelle der schulischen Dienste (Mitarbeit in schulinternen Projekten) Entwickeln Evaluieren der eigenen Fachstelle der schulischen Dienste Master-Diplom in Psychologie 14. Heilpädagogische Früherzieherin/Heilpädagogischer Früherzieher Funktionsgruppe D; Lohnklasse 20 Durchführen von heilpädagogischer Früherziehung beim Kind zu Hause oder an der Therapiestelle Erfassen, Abklären Beurteilen von entwicklungsauffälligen behinderten Kindern im Vorschulalter Festlegen von Therapieziel, -plan -organisation Beraten der im Einzelfall Beteiligten fallbezogenes Administrieren Beraten Informieren der Erziehungsberechtigten, der Spielgruppen Kindergärten, der Öffentlichkeit von Fachstellen (inkl. Prävention) Zusammenarbeiten mit Lehrpersonen der Kindergartenstufe, Erziehungsberechtigten, schulischen Diensten Amtsstellen Gestalten Organisieren der eigenen Fachstelle der schulischen Dienste Entwickeln Evaluieren der eigenen Fachstelle der schulischen Dienste

10 10 Nr. 75-A1 Diplom für Heilpädagogik im Vorschulalter einer Universität oder Fachhochschule 15. Klassenassistentin/Klassenassistent I Funktionsgruppe D; Lohnklasse 14 Führen, Begleiten Betreuen von Gruppen oder einzelnen Lernenden im Unterricht in Absprache mit der Lehrperson Treffen von organisatorischen Massnahmen in Absprache mit der Lehrperson zur Erhaltung des Lernklimas Intervention in Gruppen oder bei einzelnen Lernenden zur Vermeidung oder Behebung von Störungen Diplom in Sozialpädagogik (HFS) oder mindestens 3-jährige Ausbildung im Sekärbereich der sozialen Arbeit erweiterte Praxiskenntnisse 16. Klassenassistentin/Klassenassistent II für die Sonderschulen Funktionsgruppe D; Lohnklasse 9 Unterstützen der Lehrperson bei der Schulung von Lernenden mit einer Behinderung Betreuen Pflegen von Lernenden Mitarbeiten bei der Begleitung Erziehung der Lernenden Unterstützen bei der Förderung Schulung der Lernenden nach Anweisung Mitarbeiten bei der Gestaltung des Schulalltages abgeschlossene Berufsausbildung gewisse Praxiskenntnisse im Umgang mit Menschen mit einer Behinderung

11 Nr. 75-A Betreuerin/Betreuer in Tagesstrukturen Funktionsgruppe D; Lohnklasse 16 Betreuen Fördern von Lernenden in schul- familienergänzenden Tagesstrukturen Leiten einer Gruppe von Lernenden Planen Durchführen des Tagesablaufes der Freizeitaktivitäten Planen Durchführen der Betreuung, Förderung Erziehung der Lernenden Ausführen von organisatorischen administrativen Arbeiten Zusammenarbeiten mit Erziehungsberechtigten Lehrpersonen sowie Amts- Fachstellen Gestalten, Entwickeln Evaluieren der eigenen schul- familienergänzenden Tagesstrukturen Fachausbildung in Sozialpädagogik im Umfang eines Bachelor-Diploms oder vergleichbares Diplom einer höheren Fachschule oder Fachausbildung in Sozialarbeit oder soziokultureller Animation im Umfang eines Bachelor-Diploms oder ein vergleichbares Diplom einer höheren Fachschule oder ein Lehrdiplom für die Volksschule Praxiskenntnisse 18. Assistentin/Assistent Betreuung in Tagesstrukturen Funktionsgruppe D; Lohnklasse 9 Mithilfe bei der Beaufsichtigung Betreuung von Lernenden in schul- familienergänzenden Tagesstrukturen Mitarbeiten bei der Betreuung Förderung der Lernenden Begleiten Unterstützen bei Aktivitäten Ausführen von haushälterischen Aufgaben Ausführen von organisatorischen einfachen administrativen Aufgaben

12 12 Nr. 75-A1 abgeschlossene Berufsausbildung Praxiskenntnisse im Umgang mit Kindern Jugendlichen 19. Lehrperson I für das Untergymnasium Funktionsgruppe C; Lohnklasse 25 Unterrichten Führen von Lernenden in der Regel im Klassenunterricht Planen Vorbereiten, Organisieren, Durchführen Auswerten des Unterrichts Zusammenarbeiten mit Lehrpersonen, Erziehungsberechtigten, schulischen Diensten Amtsstellen Master-Diplom Diplom für das Höhere Lehramt oder eine andere fachliche pädagogische Ausbildung mit gleichem Niveau

13 Nr. 75-A Lehrperson für den Unterricht in Brückenangeboten Funktionsgruppe D; Lohnklasse 23 Unterrichten Führen von Lernenden im Klassen- oder Halbklassenunterricht als Klassenlehrperson Begleiten von Lernenden in der Berufsfindung, Vermitteln von Bewerbungstechniken Unterstützen im Bewerbungsprozess Zusammenarbeiten mit Lehrpersonen, Erziehungsberechtigten, schulischen Diensten, Berufsberatung, Ausbildungsbetrieben Amtsstellen Lehrdiplom für die Sekarstufe I oder Bachelor-Diplom in Sozialpädagogik oder in Sozialarbeit oder in einem verwandten Fachgebiet eine Lehrbefähigung oder eine gleichwertige methodischdidaktische Ausbildung in beiden Fällen eine im Einzelfall festzulegende tertiäre Weiterbildung mindestens im Umfang eines Certificate of Advanced Studies (CAS) 21. Lehrperson für das Obergymnasium das Kurzzeitgymnasium Funktionsgruppe C; Lohnklasse 25 Unterrichten Führen von Lernenden in der Regel im Klassenunterricht in unterrichts- fachspezifischen Fragen Zusammenarbeiten mit Lehrpersonen, Erziehungsberechtigten, schulischen Diensten Amtsstellen

14 14 Nr. 75-A1 Examinieren bei Maturitätsprüfungen Universitäres Master-Diplom Diplom für das Höhere Lehramt oder eine andere fachliche pädagogische Ausbildung mit gleichem Niveau 22. Lehrperson an der Maturitätsschule für Erwachsene Funktionsgruppe C; Lohnklasse 25 Unterrichten Führen von Erwachsenen mit Berufsabschluss in der Regel im Klassenunterricht im Verbsystem (Selbststudium Direktunterricht) Beraten Begleiten der Studierenden Beurteilen der Studierenden Zusammenarbeiten mit Lehrpersonen, schulischen Diensten Amtsstellen Examinieren bei Maturitätsprüfungen Universitäres Master-Diplom Diplom für das Höhere Lehramt oder eine andere fachliche pädagogische Ausbildung mit gleichem Niveau Weiterbildung im Bereich der Erwachsenenbildung

15 Nr. 75-A Lehrperson für die Berufsfachschule, die Berufsmittelschule die Fachmittelschule Funktionsgruppe C; Lohnklasse 25 Unterrichten Führen von Lernenden in der Regel im Klassenunterricht sowie in Vorbereitungskursen für die eidgenössische Berufsprüfung oder die höhere Fachprüfung Beraten Betreuen der Lernenden Studierenden Studierenden Zusammenarbeiten mit Erziehungsberechtigten, Organisationen der Arbeitswelt Berufsbildnerinnen/Berufsbildnern, Berufsverbänden, schulischen Diensten Amtsstellen Mitarbeiten Examinieren bei Aufnahme-, Lehrabschluss-, Berufs- oder Fachmaturitätsprüfungen Sichweiterbilden in allen Tätigkeiten Master-Diplom im Fachbereich oder eine andere fachliche Ausbildung mit gleichem Niveau Höheres Lehramt, Lehrbefähigung für die Sekarstufe II oder eine gleichwertige berufspädagogische Bildung 24. Lehrperson für Instrumentalunterricht Sologesang an Gymnasien Fachmittelschulen Funktionsgruppe C/D; Lohnklasse 21 Unterrichten in den Fächern Instrumentalunterricht Sologesang (inkl. persönliches Üben) Zusammenarbeiten mit Erziehungsberechtigten Fachstellen Mitarbeiten Examinieren bei Diplom- Maturitätsprüfungen

16 16 Nr. 75-A1 Entwickeln Evaluieren der Schule Master of Arts in Musikpädagogik oder andere gleichwertige Ausbildung 25. Lehrperson für Instrumentalunterricht Sologesang an Tertiärschulen Funktionsgruppe B; Lohnklasse 26 Unterrichten in den Fächern Instrumentalunterricht Sologesang (inkl. persönliches Üben) Zusammenarbeiten mit Dozierenden Fachstellen Mitarbeiten Examinieren bei Diplomprüfungen Entwickeln Evaluieren der Schule Master of Arts in Musikpädagogik oder andere gleichwertige Ausbildung erwachsenendidaktische oder hochschuldidaktische Qualifikationen

17 Nr. 75-A Lehrperson an Tertiärschulen im Nichthochschulbereich Funktionsgruppe B; Lohnklasse 26 Unterrichten Führen von Erwachsenen mit Sekarstufe-II-Abschluss Beraten Begleiten der Studierenden Beurteilen der Studierenden Zusammenarbeiten mit Lehrpersonen, Fachstellen Behörden Mitarbeiten Examinieren bei Prüfungen Master-Diplom im Fachbereich oder eine andere fachliche Ausbildung mit gleichem Niveau erwachsenenbildnerische, fachdidaktische oder fachwissenschaftliche bzw. fachliche Weiterbildung 27. Dozierende/Dozierender an Fachhochschulen Funktionsgruppe B; Lohnklasse 28 Unterrichten Führen von Erwachsenen mit Sekarstufe-II-Abschluss in grösseren Lerngruppen auf Diplomstufe in der Weiterbildung Beraten Begleiten der Studierenden Beurteilen der Studierenden Mitarbeiten Examinieren bei Prüfungen Zusammenarbeiten mit Dozierenden, Behörden, einschlägigen Organisationen der Wirtschaft Mitwirken bei der Planung, der Entwicklung der Evaluation der eigenen Bildungsinstitution (Mitarbeit in Projekten innerhalb der Institution) im Rahmen des FH-Evaluationssystems

18 18 Nr. 75-A1 Betreiben anwendungsorientierter Forschung Entwicklung, Wissens- Technologietransfers sowie Erbringen von Dienstleistungen gemäss persönlichem Leistungsauftrag Führen der zugeordneten Mitarbeiterinnen Mitarbeiter Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation im zu unterrichtenden Fachgebiet erwachsenendidaktische oder hochschuldidaktische Qualifikationen mehrjährige Berufserfahrung in den richtungsspezifischen Fächern oder Forschungserfahrung 28. Schulleiterin/Schulleiter Funktionsgruppe A; Lohnklassen 22 35, individuelle Festlegung Führen der Schule im pädagogischen Bereich im Bereich der Gestaltung Entwicklung im personellen Bereich in allen organisatorischen administrativen Belangen Lehrdiplom der entsprechenden Schulstufe Nachdiplomstudium Schulleitung Bei der Einreihung werden die Schulstufe, die Grösse der zu leitenden Schule, die Komplexität der Aufgaben das Schulleitungsmodell berücksichtigt. Beträgt der Anteil der Schulleitungsfunktion an den Volksschulen mindestens 75 Prozent eines Vollpensums, wird die Schulleitungstätigkeit die Lehrtätigkeit gemäss Einreihung als Schulleiterin oder Schulleiter besoldet.

19 Nr. 75-A Lehrperson im Weiterbildungsbereich Lohnklassen 13 26, individuelle Festlegung in der Kompetenz der Dienststelle Unterrichten Führen von Erwachsenen Beraten Begleiten der Kurs-/Lehrgangsteilnehmenden Beurteilen der Kurs-/Lehrgangsteilnehmenden Zusammenarbeiten mit Lehrpersonen Fachstellen Mitarbeit beim Evaluieren Weiterentwickeln des Unterrichtsgebietes abhängig vom Unterrichtsfach -niveau des Kurses/Lehrganges

20 Nr. 75-A2 1 Anhang 2 (Stand ) Funktionszulagen besondere Entschädigungen A. Volksschulen Fahrtkostenvergütung für Stellvertreterinnen Stellvertreter: Bei Stellvertretungsaufträgen bis zu vier Monaten erhalten Stellvertreterinnen Stellvertreter eine Fahrtkostenvergütung, wenn eine Wohnsitznahme am Schulstandort nicht zugemutet werden kann. Die Dienststelle Personal erlässt Weisungen. B. Kantonale Schulen 1. Die Funktionszulagen betragen für: Sonderfunktionen an Kantonsschulen pro Klasse Jahr Fr Sonderfunktionen an Berufsfachschulen pro Klasse Jahr Fr Die Schulleitung ist für die Verwendung dieser Mittel verantwortlich. Es sind darin alle schulbezogenen Funktionszulagen für Sonderfunktionen enthalten. Der Wert dieser Funktionszulagen entspricht dem Stand im Jahr Sie erhöhen sich im Rahmen der gewährten generellen Lohnanpassungen. 2. Fahrtkostenvergütung für Stellvertreterinnen Stellvertreter: Bei Stellvertretungsaufträgen bis zu vier Monaten erhalten Stellvertreterinnen Stellvertreter eine Fahrtkostenvergütung, wenn eine Wohnsitznahme am Schulstandort nicht zugemutet werden kann. Die Dienststelle Personal erlässt Weisungen. 3. Kurzzeit-Stellvertretungen: Bei Stellvertretungen von maximal sieben aufeinanderfolgenden Kalendertagen beträgt der Lohn 80 Franken pro Lektion. Dieser Ansatz entspricht dem Stand im Jahr Er erhöht sich im Rahmen der gewährten generellen Lohnanpassungen. Die Dienststelle Personal regelt die allfällige Umrechnung in Zeitgutschriften.

21 2 Nr. 75-A2 4. Freikurse Sekarstufe II: Für Freikurse auf der Sekarstufe II beträgt der Lohn 80 Franken pro Lektion. Dieser Ansatz entspricht dem Stand im Jahr Er erhöht sich im Rahmen der gewährten generellen Lohnanpassungen. Die Dienststelle Personal regelt die allfällige Umrechnung in Zeitgutschriften.

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