Beschlussvorlage öffentlich

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1 Gemeinde Gröbenzell Beschlussvorlage öffentlich Amt Hauptamt Erstellt am Diktatzeichen De/WG Aktenzeichen 2001 Beratungsgremien Sitzungstag Status Gemeinderat öffentlich Entscheidung TOP 4 BV-Nr.: /1166 Schulen: Schulentwicklung in Gröbenzell Anlagen: 1. Antrag der Gemeinderatsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom Auszug aus Informationsunterlagen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für staatliche Grundschulen in Bayern zum Aufbau gebundener Ganztagszüge ab dem Schuljahr 2010/11 Beratungsfolge: 1. KESOZ GR KESOZ Sachverhalt: Im Rahmen einer verwaltungsinternen Klausurtagung im Herbst 2010 mit Herrn 1. Bgm. Rubenbauer und den Geschäftsbereichsleitern wurde beschlossen, einen mit Herrn Hörl, Herrn Kamp, Herrn Pauly, Herrn Stockmann und Herrn Desch zu besetzenden Arbeitskreis zu installieren mit der Zielsetzung, in einem umfassenden Sinn die Perspektiven der weiteren Schulentwicklung in Gröbenzell zu diskutieren und aufzuzeigen sowie für die zuständigen politischen Gemeindegremien eine sachliche Grundlage für weitere Entscheidungen in diesem Zusammenhang zu erarbeiten. Inzwischen fanden drei Arbeitskreistreffen statt ( , und ). Im Rahmen des 2. AK-Treffens waren Herr Troppmann, der für die Umsetzung der gebundenen Ganztagsschule zuständige Mitarbeiter/Koordinator bei der Regierung von Oberbayern und Herr Schulrat Grünauer vom Staatlichen Schulamt Fürstenfeldbruck zu Gast. Von den ersten beiden AK-Treffen wurden ausführliche Protokolle erstellt, welche innerhalb der Sozialverwaltung aufbewahrt werden und dort bei Bedarf von den Gemeinderatsmitgliedern eingesehen werden können. Nachdem sich die AK-Mitglieder im Rahmen des 3. Treffens primär mit dem Inhalt der für die heutige Sitzung erarbeiteten Beschlussvorlage beschäftigten, d. h. die Ergebnisse desselben weitgehend identisch sind mit den nachfolgenden inhaltlichen Ausführungen, wurde auf die Erstellung eines Protokolls vom 3. AK-Treffen verzichtet. Im Zusammenhang mit dem für die Schulentwicklung in Gröbenzell vorrangigen Aspekt der Einrichtung gebundener Ganztagszüge im Grundschulbereich sei der Vollständigkeit halber an die aktuelle Beschlusslage erinnert: BV-Nr.: /1166 Seite 1 von 6

2 Der Gemeinderat hat im Rahmen seiner 4. Sitzung am auf Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Kultur, Vereine und Sport beschlossen (wie auch im Rahmen des als Anlage beigefügten und auch in diesem Kontext zu erwähnenden Antrags der Gemeinderatsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darauf hingewiesen wird), die Verwaltung zu beauftragen, im Einvernehmen mit der Schulleitung alle konzeptionellen und antragstechnischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, um die mittelfristige Einrichtung zweier gebundener Ganztagszüge an der Ährenfeldschule beantragen und nach Möglichkeit realisieren zu können. Und im Rahmen der 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Kultur, Vereine und Sport am wurde die Verwaltung ermächtigt, jetzt, d. h. zum damaligen Zeitpunkt - nach erfolgter Beantragung der Mittelschule - mit den Vorbereitungen für die frühestmögliche Einrichtung der Ganztagsgrundschule an der Ährenfeldschule zu beginnen. In diesem Zusammenhang sei auf die Protokolle zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten im Rahmen der genannten Sitzungen hingewiesen. Im Interesse einer umfassenden Information der Gemeinderatsmitglieder wird diesen der vorliegender Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügte Auszug aus Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Einrichtung gebundener Ganztagszüge an staatlichen Grundschulen ab dem Schuljahr 2010/11 zur Kenntnis gebracht. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom März 2010 den Schulen bekannt gegebenen Vorgaben im Wesentlichen auch in Zukunft ihre Gültigkeit behalten werden. Alle wichtigen Aspekte über die gebundene Ganztagsschule sowie das Antrags- und Genehmigungsverfahren werden darin erläutert. Ergänzend dazu sei noch auf die nachfolgenden Ausführungen hingewiesen, die in erster Linie aus dem Informationsaustausch mit den Herren Troppmann und Grünauer im Rahmen des 2. AK-Treffens resultieren. Im Zusammenhang mit der Definition der gebundenen Ganztagsschule nach zeitlichen Kriterien (siehe Anlage 2, Seite 2, Punkt I.) besitzt die Vorgabe eines durchgehend strukturierten Aufenthalts in der Schule an mindestens vier Wochentagen von täglich mindestens sieben Zeitstunden Priorität gegenüber der Vorgabe einer grundsätzlich zu gewährleistenden Unterrichtsund Betreuungszeit an den vier Wochentagen jeweils von 8.00 bis Uhr. Von letzterer sind - wie nach telefonischer Rücksprache bei der Regierung von Oberbayern bestätigt wurde - Ausnahmen möglich (z. B. an den vier Wochentagen jeweils von 8.00 bis Uhr). Formale Voraussetzung für die Beantragung eines gebundenen Ganztagszuges ist die Zweizügigkeit der Schule (Wahlfreiheit der Schüler/-innen bzw. der Eltern). Insofern könnte für jede der drei Gröbenzeller Grundschulen ein dahingehender Antrag gestellt werden. Zeitgleiche Antragstellungen für verschiedene Schulen sind möglich (ebenso nach einem Erstantrag zu einem späteren Zeitpunkt noch ein weiterer Antrag für eine andere Schule bzw. weitere Anträge für andere Schulen). Ob hier allerdings - angesichts der Zielsetzung einer flächendeckenden Einführung der Ganztagsschule in Bayern - entsprechende Genehmigungen dann auch tatsächlich erteilt werden, kann nicht a priori als gesichert angenommen werden. Für die gebundene Ganztagsklasse / den gebundenen Ganztagszug ist die gesamte Gemeinde das in Frage kommende Einzugsgebiet (keine Sprengelregelung). Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze zur Verfügung stehen müsste eine primär an pädagogischen Kriterien sich orientierende Auswahl durch die Schulleitung getroffen werden. Seitens der Regierung von Oberbayern und des Staatlichen Schulamts Fürstenfeldbruck wird aufgrund pädagogischer und organisatorischer Überlegungen vorgeschlagen, mit der Einführung des gebundenen Ganztagsunterrichts in einer 3. Klasse zu beginnen: Nachdem die Schüler/-innen in der 3. Klasse im Vergleich zur 1. und 2. Jahrgangsstufe ohnehin bereits längere Unterrichtszeiten am Vormittag haben, stellt der Ganztagsunterricht keine so gravierende Umstellung dar. Außerdem können die für eine gebundene Ganztagsklasse zusätzlich vorgesehenen 12 Lehrerwochenstunden in der 3. Jahrgangsstufe aufgrund der schon erwähnten längeren Vormittagsunterrichtszeiten (bei Halbtagsbetrieb) verstärkt für den Nachmittagsunterricht im BV-Nr.: /1166 Seite 2 von 6

3 Rahmen des Ganztagsbetriebs eingebracht werden. Im Zusammenhang mit den nicht unerheblichen organisatorischen und verwaltungstechnischen Arbeiten für die Gewährleistung eines adäquaten Einsatzes der notwendigen externen Kooperationspartner im Rahmen des Ganztagsschulbetriebs (siehe hierzu Anlage 2, Seite 2: II. Ausstattung der gebundenen Ganztagsschule), aber auch - gegen entsprechende Elterngebühren - über die nachmittäglichen Randzeiten hinausgehend könnte es sinnvoll sein, dafür einen zwischengeschalteten Träger zu gewinnen, nachdem die Schulen sich zur Erfüllung dieser Aufgaben häufig nicht in der Lage sehen und ein solcher beträchtlicher Verwaltungsmehraufwand auch nicht beim Sachaufwandsträger verbleiben sollte. Hierzu wurde bereits ein erstes Gespräch mit dem Vorstandsgremium des Oekumenischen Sozialdienstes geführt. Der Ganztagsschulstatus geht nicht verloren, wenn in einem Schuljahr die nächste für den Aufbau eines Ganztagszuges in Frage kommende Klasse ausnahmsweise einmal nicht gebildet werden können sollte (z. B. weil in dem entsprechenden Schuljahr bei der in Frage kommenden Jahrgangsstufe nur eine Einzügigkeit gegeben ist). Sofern für die Einrichtung eines gebundenen Ganztagszuges bauliche Maßnahmen erforderlich sind, können Zuschüsse nach dem staatlichen Förderprogramm FAG15plus (FAG-Mittel plus 15 %) beantragt werden (Bagatellgrenze: ,00 ). In einem solchen Fall kann bereits vorzeitig ein Vorbescheid der Regierung von Oberbayern beantragt werden, so dass entsprechend mehr Zeit für die Baumaßnahmen zur Verfügung steht. Ausstattungskosten sind nicht förderfähig. Im Falle der Gemeinde Gröbenzell würde das Förderprogramm FAG15plus eine Förderquote von ca. 60 % der förderfähigen Baukosten bedeuten. Besagtes Förderprogramm ist zwar zeitlich befristet, ein Ende der Fördermaßnahme steht jedoch noch nicht fest. Bezüglich des notwendigen Raumbedarfs gibt es keine konkreten Vorgaben. Natürlich muss dabei aber berücksichtigt werden, dass die Möglichkeit zur räumlichen Aufteilung von Ganztagsklassen gegeben sein muss (z. B. Aufteilung in verschiedene Arbeits- oder Neigungsgruppen). Darüber hinaus müssen ein adäquater, bei einem kompletten Ganztagszug (ca. 100 Schüler/-innen) für mindestens Schüler/-innen ausreichender Speiseraum (Essen in 2 Schichten möglich) sowie ein bedarfsentsprechender Küchenraum (Größe und Ausstattung abhängig von der Art des angebotenen Mittagessens: z. B. vor Ort frisch zubereitet oder Catering-Service) vorhanden sein. Der Sachaufwandsträger ist verpflichtet, die für die Ganztagsschüler/-innen verbindliche Mittagsverpflegung gegen entsprechende Elterngebühren zu gewährleisten. Perspektiven für die Gröbenzeller Schulstandorte Im Rahmen des 2. AK-Treffens plädierte Herr Schulrat Grünauer aus organisatorischen Gründen mittelfristig für eine Verringerung auf zwei Grundschulsprengel in Gröbenzell und damit für eine Reduzierung auf nur noch zwei Grundschulstandorte. Er erwähnte in diesem Zusammenhang die Bahntrasse München-Augsburg als evtl. denkbare Grenze zwischen einem nördlichen und einem südlichen Schulsprengel mit jeweils einer zugehörigen Grundschule. Aufgrund der wesentlich verbesserten baulichen Gegebenheiten bei den Schulgebäuden der Ährenfeld- und Gröbenbachschule (nach den erst jüngst abgeschlossenen umfangreichen Sanierungsarbeiten) sowie deren Größe dürften dafür wohl nur diese beiden Schulen in Frage kommen. Die daraus resultierende Konsequenz der Schließung der Grundschule an der Bernhard-Rößner-Straße wurde auch schon seitens der AK-Mitglieder vor dem Hintergrund einer dort noch nicht durchgeführten, aber für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs kurz- bis mittelfristig notwendigen größeren Sanierung diskutiert. Im Falle einer solchen Sanierung würde lediglich - nachdem eine Neuauflage des Konjunkturprogramms nicht vorgesehen ist - eine Förderquote über FAG-Mittel in Höhe von ca. 45 % der förderfähigen Kosten zum Tragen kommen. Für den Fall, dass an der Grundschule an der Bernhard-Rößner-Straße zusätzlich Ganztagsunterricht mit differenzierter Betreuung angestrebt werden sollte, wäre darüber hinaus eine umfangreiche bauliche Erweiterung notwendig. Für diese Maßnahme bzw. diesen Maßnahmenteil könnte im Rahmen des Förderprogramms FAG15plus eine Förderquote in Höhe von ca. 60 % der förderfähigen Baukosten realisiert werden. Für beide Vorhaben (Sanierung und bauliche Erweiterung) verbliebe somit - allein schon einzeln betrachtet, in größerem Umfang aber noch als Gesamtpaket - ein beträchtlicher Eigenanteil an den Kosten bei der Gemeinde Gröbenzell. Gerade mit Blick auf die BV-Nr.: /1166 Seite 3 von 6

4 notwendige Konsolidierung des gemeindlichen Haushalts birgt dieser Sachverhalt also eine nicht unerhebliche Brisanz. Im Falle einer mittelfristig tatsächlichen Schließung der durchgängig zweizügigen Grundschule an der Bernhard-Rößner-Straße, deren Räumlichkeiten dann anderen Verwendungszwecken mit vielleicht auch geringeren Anforderungen hinsichtlich notwendiger Sanierungsarbeiten zugeführt werden könnten, ist zu berücksichtigen, dass damit - ausgehend von der aktuellen Schülerzahlenstatistik und der Annahme einer diesbezüglichen relativ konstanten Entwicklung - für die beiden anderen Gröbenzeller Grundschulen eine Schülerzahlenmehrung von durchschnittlich immerhin ca. 180 Schülern/-innen pro Schuljahr verbunden sein wird. Dieser Sachverhalt muss im Zusammenhang mit vielleicht zeitnäheren separaten Planungen für eine wie auch immer geartete Angebotserweiterung sowie deren Umsetzung im Rahmen der Gröbenbachund/oder Ährenfeldschule (z. B. auch gebundener Ganztagszug) als später einmal den Raumbedarf steigernder und möglicherweise (neuerliche) Baumaßnahmen verursachender Faktor im Auge behalten werden. Seitens der Arbeitsgruppe wurde eine mögliche Schließung der Berhard-Rößner-Schule ergebnisoffen diskutiert. Organisatorische Fragen muss das staatliche Schulamt klären. Ährenfeldschule als potentieller Standort für einen gebundenen Ganztagszug Ausgehend von der bereits zitierten aktuellen Beschlusslage in den zuständigen gemeindlichen Gremien, wonach die Einführung des gebundenen Ganztagsunterrichts an der Ährenfeldschule angestrebt werden soll, wurde bei der Diskussion im Arbeitskreis schnell deutlich, dass diese Option - nach der jüngst zum Abschluss gebrachten umfangreichen und kostspieligen energetischen Sanierung der Ährenfeldschule - nur nach einem neuerlichen, erheblichen baulichen Aufwand realisiert werden könnte. An der Ährenfeldschule gibt es keine freien Raumkapazitäten, die im Zusammenhang mit dem für einen sukzessiven Aufbau eines gebundenen Ganztagszuges zusätzlich erforderlichen Raumbedarf zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Nutzung ohne oder nur mit geringer baulicher Umgestaltung ist hier also nicht möglich. Vielmehr müssten Lösungen im Sinne eines An- oder Erweiterungsbaus angedacht werden. Vor dem Hintergrund der notwendigen Konsolidierung des gemeindlichen Haushalts bzw. einer dafür erforderlichen Gegenfinanzierung erscheint eine solche Baumaßnahme (im einstelligen Millionenbereich) derzeit nicht opportun, ja nicht legitim. Eine solche Baumaßnahme könnte sicherlich auch frühestenfalls erst bis zum Schuljahr 2013/14 realisiert werden. Sollte darüber hinaus mittelfristig einmal eine Reduzierung auf 2 Schulstandorte in Gröbenzell ernsthaft in Erwägung gezogen werden, sollte ein derartiges An- oder Erweiterungsbauvorhaben nicht vor einer schlüssigen Beantwortung dieser Frage sowie jener des damit verbundenen Flächenbedarfs (einschl. konkreter Umsetzungsmöglichkeiten) durchgeführt werden. Grundschule an der Bernhard-Rößner-Straße als potentieller Standort für einen gebundenen Ganztagszug Hier gilt ähnliches wie im Falle der Ährenfeldschule. Räumliche Kapazitäten für den Aufbau eines gebundenen Ganztagszugs sind aktuell nicht gegeben. Solche müssten erst im Rahmen größerer Anbau- oder Erweiterungsbaumaßnahmen geschaffen werden. Im Kontext mit der bereits erwähnten ohnehin kurz- bis mittelfristig notwendigen Sanierung des Schulgebäudes wären hier Baumaßnahmen von beträchtlichem Umfang notwendig, die in erheblichem Maße auch den Haushalt der Gemeinde Gröbenzell belasten würden. Ein weiterer im Zusammenhang mit der Frage der Einrichtung eines gebundenen Ganztagszugs an der Grundschule an der Bernhard-Rößner-Straße relevanter Aspekt ist die schon angesprochene, mittelfristig evtl. anzustrebende Reduzierung auf zwei Schulsprengel/-standorte in Gröbenzell unter Verzicht auf die Grundschule an der Bernhard-Rößner-Straße. BV-Nr.: /1166 Seite 4 von 6

5 Perspektiven für die Mittelschule Gröbenzell In Übereinstimmung mit der Einschätzung der AK-Mitglieder äußerte auch Herr Schulrat Grünauer im Rahmen des 2. AK-Treffens die Befürchtung, dass die an der Gröbenbachschule seit Beginn des Schuljahrs 2010/11 bestehende Mittelschule (vormals Hauptschule) keine dauerhafte Option für Gröbenzell, sondern nur eine relativ kurzfristige Übergangslösung darstellen und deren Bestand durch sukzessive Dezimierung einzelner Jahrgangsstufen nur für wenige Jahre gesichert sein könnte. Die Handlungsspielräume der Koordinatorin im Mittelschulverbund zur Gegensteuerung sind in diesem Zusammenhang doch sehr beschränkt. Nachdem bereits im laufenden Schuljahr keine 5. Klasse gebildet werden konnte, droht für das Schuljahr 2011/12 der Verlust von weiteren Klassen. Fakten dieser Art könnten es aufgrund sachlicher Erwägungen für die Gemeinde Gröbenzell letztlich angeraten erscheinen lassen, den Mittelschulverbund mangels dann nicht mehr bestehender Grundlagen mit den Gemeinden Puchheim, Emmering und Eichenau zum vertraglich frühest möglichen Zeitpunkt wieder aufzukündigen. Von daher könnten an der Gröbenbachschule sukzessive also wieder vermehrt räumliche Kapazitäten für andere Verwendungszwecke zur Disposition stehen. Gröbenbachschule als potentieller Standort für einen gebundenen Ganztagszug Nach Erkenntnissen der Bauverwaltung bestehen bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt räumliche Optionen an der Gröbenbachschule, um dort aktuell - trotz des laufenden Projekts Mittelschule - mit dem Aufbau eines gebundenen Ganztagszugs beginnen zu können. Und nachdem befürchtet werden muss, um noch einmal an Herrn Schulrat Grünauers Aussage im Rahmen des 2. AK-Treffens zu erinnern, dass die Mittelschule Gröbenzell von unten, d. h. zunächst beginnend mit den unteren Jahrgangsstufen rasch weiter dezimiert werden könnte und vielleicht nur noch die höheren Klassen für wenige Jahre bestehen bleiben, könnten die räumlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines gebundenen Ganztagszugs auch mittelfristig überaus positiv, d. h. ohne Notwendigkeit für größere Um-, An- oder Erweiterungsbauten realisierbar sein. Rein theoretisch wäre sogar ein Start mit Beginn des Schuljahrs 2011/12 denkbar, nachdem das Ende der Antragsfrist für besagtes Schuljahr voraussichtlich - wie auch schon in den Vorjahren - Mitte April liegt. Allerdings muss angesichts dieser Zeitvorgabe und der bereits im Vorfeld dafür notwendigen umfangreichen Arbeiten wirklich von einer theoretischen Möglichkeit gesprochen werden. Erforderlich wäre nach Aussage von Herrn Troppmann im Rahmen des 2. AK-Treffens in diesem Fall eine Antragseinreichung im März 2011, nachdem zuvor seitens der Schule - vor dem Hintergrund eines übereinstimmenden Bekenntnisses der Schulfamilie, insbesondere des Lehrerkollegiums zur Einführung des gebundenen Ganztagsunterrichts - ein pädagogisches Konzept erarbeitet wurde. Darüber hinaus bedarf es einer Stellungnahme der Gemeinde mit Verpflichtungserklärung und Aussagen zur räumlichen Situation an der Schule (auf der Grundlage entsprechender Beschlüsse der zuständigen Gemeindegremien) sowie des Nachweises über mittelfristig gesicherte Schülerzahlen und eines auf einer Elternbefragung basierenden Bedarfsnachweises. Die entsprechenden Unterlagen sind als Anlage mit dem Antrag einzureichen. Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang vor allem auch die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Schule, um evtl. notwendige Überzeugungsarbeit leisten sowie hinsichtlich der Akzeptanz gegenüber der gebundenen Ganztagsschule und der Realisierung derselben breiten Konsens erzielen zu können. Neben dem zeitlichen Aspekt - aufgrund der doch schon weit fortgeschrittenen Zeit ist angesichts des o. g. relevanten zeitlichen Fahrplans ein Beginn ab dem kommenden Schuljahr so gut wie ausgeschlossen - besteht aber auch noch ein inhaltliches Hindernis, das die Einrichtung einer gebundenen Ganztagsklasse bereits mit Beginn des Schuljahrs 2011/12 zusätzlich sehr erschweren würde. Herr Lidel, der derzeitige Rektor der Gröbenbachschule, wird mit Ende des laufenden Schuljahrs aus dem Schuldienst ausscheiden und in Ruhestand gehen. Im Rahmen des 2. AK-Treffens wurde zurecht darauf hingewiesen, dass es natürlich sinnvoll und für die Angelegenheit überaus förderlich wäre, wenn der/die federführend für die Erstellung des pädagogischen Konzepts verantwortliche Rektor/-in auch der/die im Schuljahr 2011/12, d. h. zum BV-Nr.: /1166 Seite 5 von 6

6 Zeitpunkt des Beginns des gebundenen Ganztagsunterrichts für die Schule verantwortliche Rektor/-in wäre. Aufgrund der erwähnten personellen Konstellation ist dies jedoch nicht der Fall. Schließlich sei auch an den aktuell und zumindest wohl noch einige Zeit bestehenden personellen Engpass im Sachgebiet Hochbau im Rahmen der Bauverwaltung erinnert, der die Realisierung des Vorhabens zum gegenwärtigen Zeitpunkt überaus erschweren bzw. nahezu ausschließen würde. Aus den genannten Gründen sollte sinnvollerweise erst das Schuljahr 2012/13 als frühestmöglicher Zeitpunkt für den Start der gebundenen Ganztagsschule vorgesehen werden. Abschließende Bewertung Bei sachlicher Beurteilung der Ausgangssituation sprechen triftige Gründe für den Aufbau eines gebundenen Ganztagszugs an der Gröbenbachschule ab dem Schuljahr 2012/13. Hier bestehen vergleichsweise die besten räumlichen Optionen. Größere Anbau- oder Erweiterungsbaumaßnahmen sind dafür - bei vermuteter sukzessiver Klassendezimierung im Rahmen der Mittelschule (bis hin zu deren vollständiger Auflösung) - aus heutiger Sicht nicht notwendig. Der gemeindliche Haushalt würde dadurch im Vergleich zu den anderen Standortvarianten in weitaus geringerem Maße belastet. Sollte mittelfristig eine Reduzierung auf nur noch 2 Schulsprengel/-standorte in Gröbenzell unter Verzicht auf die Grundschule an der Bernhard-Rößner-Straße angestrebt werden, müsste in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden, dass dies zu einer nicht unerheblichen Schülerzahlenmehrung für die beiden verbleibenden Grundschulen führen wird und dort einen zusätzlichen, evtl. Baumaßnahmen erforderlich machenden Raumbedarf verursachen könnte. Dieser Aspekt spielt natürlich auch eine wesentliche Rolle im Kontext mit Planungen für vermutlich schon frühzeitiger durchzuführende Maßnahmen an der Gröbenbach- und/oder Ährenfeldschule (wie z. B. eben der Aufbau eines gebundenen Ganztagszugs). Es könnte dann im Hinblick auf die Deckung der jeweils für die unterschiedlichen Nutzungszwecke erforderlichen Raumbedarfe in gewisser Weise eine Konkurrenzsituation entstehen und - wie bereits erwähnt - u. U. die Notwendigkeit für bauliche Maßnahmen gegeben sein. Allerdings ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass nach vorsichtiger Einschätzung der Verwaltung an der Gröbenbachschule nach dem einmal hypothetisch angenommenen Wegfall der dortigen Mittelschule - trotz eines dann evtl. bestehenden gebundenen Ganztagszugs - freie Raumkapazitäten für einen weiteren einzügigen Grundschulzug gegeben sein könnten. An der Ährenfeldschule müsste dagegen im Falle der Einrichtung eines gebundenen Ganztagszugs ohnehin eine bauliche Erweiterung erfolgen. Im Zuge dieser Baumaßnahme müsste dann gegebenenfalls der zusätzliche Raumbedarf für einen einzügigen Grundschulzug berücksichtigt werden, so dass dann insgesamt ein adäquater Ausgleich, d. h. ausreichende Ersatzräumlichkeiten anstelle der Grundschule an der Bernhard-Rößner-Straße zur Verfügung stehen könnten. Im Rahmen einer Gesprächsrunde am mit Vertretern der Gröbenzeller Gemeinderatsfraktionen, den Rektoren der Gröbenzeller Volksschulen (Frau Rektorin Doriat entschuldigt abwesend) sowie Verwaltungsvertretern wurde dahingehend Konsens erzielt, dass mittelfristig 2 Schulen mit gebundenen Ganztagszügen (zuerst Gröbenbach-, dann Ährenfeldschule) sowie die Aufrechterhaltung der derzeitigen 3 Schulstandorte bei allerdings zwei Schulsprengel angestrebt werden sollten. Letzterer Zielsetzung entsprechend wäre vorstellbar, die Grundschule an der Bernhard-Rößner-Straße als Dependance-Schule der Ährenfeldschule unter der Leitung der dortigen Rektorin zu führen. Diese schulorganisatorische Frage sollte jedoch zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Angelegenheit zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Kultur, Vereine und Sport - als den zuständigen Fachausschuss - zu verweisen. gez. Desch gez. Stockmann gez. Pauly gez. Kamp gez. Hörl BV-Nr.: /1166 Seite 6 von 6

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15 Gemeinde Gröbenzell Gröbenzell Rathausstraße 4 Telefon: 08142/505-0 Telefax: 08142/ Datum: AUSZUG AUS DEM SITZUNGSBUCH der 39. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom öffentlich/nicht öffentlich TOP 4 Schulen: Schulentwicklung in Gröbenzell Vorlage: /1166 Beschluss: Herr GR Schrodi beantragt, dass die Verwaltung zwei Konzepte ausarbeitet. Einmal bezüglich Schulentwicklung Inklusion und einer möglich regional Gemeinschaftsschule als Ganztagsschule Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 17 abgelehnt Beschluss: Herr 1. Bürgermeister Rubenbauer schlägt vor, der Verwaltung ein Konzept erarbeiten zu lassen über bauliche Möglichkeiten, Kosten, Inklusion und einer Umfrage bzw. Elternbeteiligung. Dieses Konzept soll nach Fertigstellung dem Fachausschuss KESOZ vorgelegt werden. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 22 Nein-Stimmen: 0 Für die Richtigkeit des Auszugs Gröbenzell, den (Siegel) Seite 1 von 1

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