Beschlussvorlage öffentlich

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1 Gemeinde Gröbenzell Beschlussvorlage öffentlich Amt Zentrale Dienste Erstellt am Diktatzeichen De Aktenzeichen 210/211 Beratungsgremien Sitzungstag Status Gemeinderat öffentlich Entscheidung TOP 3 BV-Nr.: /1775 Schulen: Gebundene Ganztagsgrundschule - weiteres Vorgehen Anlagen: - derzeitiger Grundschulsprengel - Mittelschulsprengel ab dem Schuljahr 2012/13 Beratungsfolge: 1. KESOZ GR GR KESOZ KESOZ KESOZ GR Sachverhalt: Wie mit vom allen Gemeinderatsmitgliedern mitgeteilt wurde, fand am im Rathaus Gröbenzell ein Gespräch mit den 3 Gröbenzeller Schulfamilien (Schulleitungen und Elternvertreter), Schulamtsvertretern und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung statt. Alle Gemeinderatsmitgliedern wurden darüber hinaus in Form einer pdf-datei ein Vermerk über das Ergebnis der Auswertung der jüngst durchgeführten Elternumfrage zur Einführung der gebundenen Ganztagsgrundschule in Gröbenzell zur Kenntnis gebracht. Im Folgenden - und insoweit auch zu verstehen als Ergebnisprotokoll - sollen die Inhalte des Gesprächs am , an dem auch Frau GRin Rieger teil nahm, für die Gemeinderatsmitglieder dargestellt werden. Nach einer Einführung durch Herrn 1. Bgm. Rubenbauer, in deren Rahmen dieser auf seine heutige ausschließliche Moderationsfunktion hinweist, als Zielsetzung des Gespräches die Erarbeitung von Optionen für eine Entscheidung in der außerordentlichen Gemeinderatssitzung am benennt und ausdrücklich auch um die Einschätzung der Verwaltung im Hinblick auf die Umsetzbarkeit des Vorhabens als wichtiges Beurteilungskriterium bittet, ist zunächst die Interpretation des Ergebnisses der Auswertung der Elternumfrage Gesprächsgegenstand. In diesem Zusammenhang halten aufgrund der jetzt vorliegenden Zahlen Frau Rektorin Meier, Frau Rektorin Reile und Herr Schulamtsdirektor Radloff die Möglichkeit zur Bildung von 2 Ganztagsklassen, Frau Rektorin Betz dagegen die Bildung einer Ganztagsklasse ab dem Schuljahr 2013/14 für realistisch. BV-Nr.: /1775 Seite 1 von 7

2 Statistisch entsprechend der Gestaltung der Umfrag durch die Schulfamilie entscheiden sich für das Schuljahr 2013/14 46,6 Kinder für den Besuch einer GZT-Klasse. Frau Rektorin Meier betont für die Gröbenbachschule die Bereitschaft zur Einrichtung einer Ganztagsklasse, sofern durch eine entsprechende Sprengeländerung eine gesicherte Dreizügigkeit an ihrer Grundschule gewährleistet sei. Entsprechende räumliche Kapazitäten seien durch den Wegfall der Mittelschule gegeben. Auch Frau Rektorin Betz erklärt für die Ährenfeldschule ausdrücklich eine dahingehende Bereitschaft. Angesichts der in großem Umfang gegebenen Fremdnutzung schulischer Räumlichkeiten an ihrer Schule (ca. 7 Klassenzimmer primär für Mittags- und Hortbetreuung) wären damit aber in nicht geringem Maße Umquartierungen und für den Zeitraum notwendiger Baumaßnahmen übergangsweise Notunterbringungen verbunden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Aufbau zweier gebundener Ganztagszüge an der Ährenfeldschule angestrebt werden sollte. Letzteres hält Herr Schulamtsdirektor Radloff in erster Linie aufgrund der damit verbundenen baulichen und somit auch finanziellen Erfordernisse, aber auch wegen dadurch auftretender organisatorischer Schwierigkeiten hinsichtlich des Schulbetriebs ohnehin nicht für realistisch. Im Hinblick auf die seitens der Verwaltung in Person von Herrn Hörl und Herrn Desch vorgetragenen großen Bedenken hinsichtlich eines bis zum Beginn des Schuljahres 2013/14 termingerechten Abschlusses aller notwendigen Vorarbeiten - insbesondere eine auch längerfristig tragfähige Schulsprengeländerung und deren verfahrenstechnische Abwicklung erfordern (neben den notwendigen baulichen Maßnahmen) sehr viel Zeit - verweist Herr Schulamtsdirektor auf die evtl. Möglichkeit von Schülerzuweisungen durch das Staatliche Schulamt für die Dauer eines Übergangsjahres bis ein Schulsprengeländerungsverfahren abgeschlossen ist. Hinsichtlich der Möglichkeit des Staatlichen Schulamts, Zuweisungen auch zum Ausgleich erheblich divergierender Klassenstärken an mehreren Schulen in einer Gemeinde vornehmen zu können betont Herr Radloff, dass dies im Bedarfsfalle auch zukünftig praktiziert werde, selbst wenn dies auf den Widerstand betroffener Eltern stoßen sollte (wie das Beispiel der Stadt Puchheim vor nicht all zu langer Zeit zeigt). Abschließend weist Frau Rektorin Betz an dieser Stelle explizit darauf hin, dass ein Aufschub der Einführung der gebundenen Ganztagsgrundschule um ein weiteres Jahr vor allem wegen der negativen Außenwirkung ihres Erachtens problematisch sei. Als Reaktion auf das von Frau Rektorin Betz erneut thematisierte Dependance-Modell auf der Grundlage einer großen Schulsprengeländerung (mit dann nur noch 2 Sprengeln Nord/Gröbenbachschule und Süd/Ährenfeldschule ) betonen die Vertreterinnen der Schulfamilie der Bernhard-Rößner-Schule, dass dieses Modell aus ihrer Sicht nicht in Frage kommen kann, solange andere Optionen zur Verwirklichung zweier gebundener Ganztagsklassen bestünden. Im Falle einer nur kleinen Schulsprengeländerung zwischen Gröbenbachschule und Ährenfeldschule (dann jeweils dreizügig) bestünde lt. Aussage von Frau Rektorin Betz die manifeste Gefahr, dass im Falle nicht auszuschließender Schwankungen der jeweiligen Schülerzahlen in manchen Jahren eine der beiden Schulen alternierend nur noch zweizügig sein könnte. Bei einem gleichzeitigen Betrieb von Ganztagsklassen wären dies schulorganisatorisch und ressourcenbezogen ganz schlechte Konditionen. Zum Abschluss dieses ersten Gesprächsteils, bei dem lt. Aussage von aller Beteiligten auch deutlich wurde, dass es mit Blick auf das Schuljahr 2013/14 keine Option sei, jetzt nichts zu tun, bringt Herr Hörl noch folgende Überlegung ins Spiel: Im Schuljahr 2013/14 könnte an der Gröbenbachschule mit einer Ganztagsklasse bei einer vorübergehenden, auf ein Schuljahr beschränkten Zweizügigkeit begonnen werden. Bis zum Beginn des darauf folgenden Schuljahres 2014/15 - also mit ausreichender Vorlaufzeit - könnte dann das notwendige Sprengeländerungsverfahren abgeschlossen werden (mit der Zielsetzung einer dann gesicherten Dreizügigkeit der Gröbenbachschule) und anschließend mit dem Aufbau eines zweiten Ganztagszugs an der Ährenfeldschule begonnen werden. So bestünde auch ein größerer zeitlicher Spielraum für BV-Nr.: /1775 Seite 2 von 7

3 die notwendigen baulichen Umgestaltungen an der Ährenfeldschule. Aus Sicht der Gröbenbachschule ging es also lediglich um das Überbrücken eines Übergangsjahres der Zweizügigkeit. Dieses Modell wurde jedoch von der Gröbenbachschule abgelehnt. Im Zusammenhang mit der Problematik einer wahrscheinlich nicht ausreichenden Vorlaufzeit für die Abwicklung eines Schulsprengeländerungsverfahrens bis zum Beginn des Schuljahres 2013/14 legt die Sozialverwaltung großen Wert auf folgende Feststellung: Natürlich ist auch mit der seinerzeitigen von Herrn Schulamtsdirektor Grünauer angestoßenen Überlegung einer Reduzierung auf 2 Schulsprengel und in der Folge mit dem von der Verwaltung im Rahmen des installierten Arbeitskreises Schulentwicklung in Gröbenzell daraus weiterentwickelten Dependance-Modell ein Schulsprengeländerungsverfahren verbunden. Allerdings wurden erste dahingehende Überlegungen bereits Ende 2010 angestellt und diese ab Frühjahr 2011 auch in den zuständigen Gemeindegremien vorgestellt und diskutiert. Zum damaligen Zeitpunkt - und darauf muss explizit hingewiesen werden - wäre ausreichend Zeit geblieben, um ein Sprengeländerungsverfahren ohne Zeitdruck vorzubereiten, zu beantragen und durchzuführen. Allerdings ist bis zum heutigen Zeitpunkt keine wie auch immer geartete politische Entscheidung für ein bestimmtes Modell zur Umsetzung der Ganztagsgrundschule gefallen. Angesichts der Erfahrungen mit der letzten Schulsprengeländerung in Gröbenzell in den Jahren 2002/03 kann festgehalten werden, dass allein die formale Abwicklung des Änderungsverfahrens über die Regierung von Oberbayern ca. 5 Monate in Anspruch nimmt (seinerzeitige offizielle Antragstellung: , offizielle Mitteilung der Regierung von Oberbayern über das Inkrafttreten mit Beginn des Schuljahres 2003/04: ). Dabei ist neben der fachlichen Prüfung vor allem die Durchführung eines Anhörungsverfahrens mit Stellungnahmen auch der Träger öffentlicher Belange (z.b. der Kirchen) zu berücksichtigen. Für notwendige Vorarbeiten (z.b. diverse Abstimmungen mit den betroffenen Schulen/Schulfamilien und dem Staatlichen Schulamt, Analyse der örtlichen Schülerverteilung und Entwicklung von Szenarien für den zukünftigen Verlauf der Sprengelgrenzen und Festlegung des endgültigen Modells sowie Berichterstattung und Entscheidung in den zuständigen Gemeindegremien) ist ein zusätzlicher Zeitraum von mehreren Monaten erforderlich. Idealtypischerweise sollte zum Zeitpunkt der Schuleinschreibung tendenziell schon absehbar sein, dass keine sachlichen Gründe gegen die Schulsprengeländerung vorliegen und diese mit Beginn des neuen Schuljahrs voraussichtlich in Kraft treten wird. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass eine Abschluss eines möglich notwendigen Sprengeländerungsverfahren seitens der Verwaltung aus zwei Gründen kritisch betrachtet wird. 1. Die personellen Ressourcen für eine fachgerechtes Bearbeitung eines Sprengeländerungsverfahrens stehen trotz einer bereits vorgenommenen Neueinstellung (und der damit verbundenen Einarbeitung) nicht zur Verfügung. 2. Die relativ gering bemessene Zeit bis zum Schuljahrsbeginn 2013/14 erschwert ein adäquates Sprengeländerungsverfahren erheblich. Es besteht die Gefahr, dass dies zeitlich nicht abgeschlossen werden kann und damit sofern vom Staatlichen Schulamt gewollt, auf das Mittel der Schülerzuweisung zurückgegriffen werden müsste. Aus Sicht des Bauamtes werden folgende Informationen in die Entscheidungsfindung eingebracht: Gröbenbachschule: Wie oben bereits erwähnt, stehen in der Gröbenbachschule durch den Wegfall der Mittelschule Räume für die Unterbringung einer Ganztagsklasse sofort zur Verfügung. Im Rahmen der Generalsanierung der Gröbenbachschule wurden Räume, deren weitere Nutzung unklar war, nicht oder nur teilweise saniert (z. B. Werkraum, Lehrküche, Physikraum, Schütz, etc.). BV-Nr.: /1775 Seite 3 von 7

4 Das Bauamt geht davon aus, dass für den Start der Ganztagsschule in der Gröbenbachschule mit einer 1. Klasse nur relativ geringe bauliche Maßnahmen erforderlich werden. Für die dauerhafte Einrichtung eines Ganztagszweiges werden sicherlich Umbaumaßnahmen erforderlich (Mensa, Intensivierungsräume, etc.). Für diese Nutzungen könnten die oben genannten - noch nicht sanierten Räume - genutzt werden. Es könnten die Jahre 2013 und 2014 genutzt werden, um diese Umbaumaßnahmen zu klären, zu planen und durchzuführen, um dann die räumlichen Randbedingungen für eine Ganztagsschule an der Gröbenbachschule zur Verfügung stellen zu können. Ährenfeldschule: In der Ährenfeldschule wurde bei der Sanierung im Rahmen des Konjunkturpaktes nur der 3- geschossige Hauptbau und die Turnhalle saniert, da es absehbar war, dass für die weitere Entwicklung der Schule räumlich Veränderungen erforderlich werden. Querbau und Unterstufe wurden daher nicht saniert. Im Jahr 2009 wurden für 2 weitere Mittagsbetreuungsgruppen Container aufgestellt, da eine Unterbringung in den Räumen der Schule nicht möglich war. Diese stehen immer noch und können wohl erst entfernt werden, wenn sich wesentliche Änderungen der Raumsituation ergeben. Im Jahr 2010 konnte im Rahmen der Sanierung im 2. OG ein zusätzlicher Raum für eine weitere Mittagsbetreuungsgruppe geschaffen werden. Im Jahr 2012 wurde in der Unterstufe eine 2. Hortgruppe in einem Schulraum untergebracht vorübergehend für 1 Jahr, da im Jahrgang 2012/13 nur 3 erste Klassen gebildet wurden. Insgesamt ist die räumliche Situation der Ährenfeldschule beengt. Das Bauamt schlägt vor, an der Ährenfeldschule vor der Unterbringung weiterer / neuer Nutzungen die erforderlichen Baumaßnahmen durchzuführen, um dann für die Nutzungen Ganztagsschule, Hort und Mittagsbetreuung geeignete Räumlichkeiten bereitstellen zu können. Wenn immer wieder Not- und Übergangslösungen geschaffen werden, verzögert sich die baulich dauerhafte Lösung weiter, es muss in wenig zufriedenstellenden Raumsituationen gearbeitet werden, es entstehen für die Übergangslösungen Kosten, die keiner langfristigen Nutzung gegenüberstehen und es steigt zusätzlich der Bedarf an Ausweichräumen für die zusätzlichen Nutzungen während der Bauzeit. Das Bauamt schlägt daher vor, keine weiteren Übergangslösungen zu schaffen, sondern mit Planung und Bau der dauerhaften Lösung zu beginnen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass Übergangslösungen Arbeitskapazitäten binden und dadurch andere Planungen für 2013 gefährdet werden. Bernhard-Rößner-Schule: In der Bernhard-Rößner-Schule sind derzeit 8 Schulklassen (2 Grundschulzüge) und eine Mittagsbetreuungsgruppe untergebracht. Die räumliche Ausstattung der Schule bietet keinen Raum, dort weitere Nutzungen unterzubringen. In der Schülerprognose wurde aufgezeigt, dass in den nächsten Jahren evtl. 3 Eingangsklassen gebildet werden müssten aus Sicht des Bauamtes wäre dies ohne bauliche Erweiterung der Schule nicht möglich. Es sollte daher überlegt werden, ob ein Teil dieser Schüler in der Ährenfeldschule Platz finden könnte. Unabhängig davon sollte bedacht werden, dass auch in der Bernhard-Rößner-Schule (Baujahr 1976) in den nächsten Jahren erhebliche Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden. Zur Standortfrage und den oft gehörten Argumenten ist aus Sicht der Finanzverwaltung das Folgende anzumerken. Unter der Prämisse, die GBS wird nur mit drei Zügen eine erfolgreiche Ganztagesschule, ist die Forderung zu bewerten, dass durch die Ganztagsschule keine Klassenmehrungen entstehen. Vereinfacht ausgedrückt heißt das: vor Einführung der Ganztagsschule bestehen in Gröbenzell acht Schulzüge; die Zahl wird sich auch nach der Einführung nicht erhöhen. Somit gilt auch, dass ein Schulzug an der ÄFS verloren gehen muss, da die BRS als eigenständige Schule nicht BV-Nr.: /1775 Seite 4 von 7

5 auf einen Zug reduziert werden kann. Daran ändert auch eine Sprengeländerung dann nichts, wenn der Schulstandort BRS erhalten wird. Somit ist die Raumsituation in der Ährenfeldschule auch in Bezug auf die nachgefragten Mittags- und Hortplätze von nur mehr drei Schulzügen und in der Folge im Falle einer Ganztagsschuleinführung an der ÄFS, unabhängig von der jetzigen Belegungs- und Raumsituation zu beurteilen. Dies gilt kurzfristig allerdings nur dann, wenn nicht an der ÄFS mit der Ganztagesschule begonnen wird. Denn dadurch wird der Raumbedarf zunächst erhöht, da die Regelklassen, die Hort- und Mittagsbetreuung nachfragen werden. Die Ganztagsschulbedarfe entstehen hingegen zusätzlich. Die Kostenfolgen verstehen sich von selbst. Im Übrigen ist die Sanierung bzw. ein Ersatz des noch nicht sanierten Teils der ÄFS unabhängig von der Ganztagesschuleinführung notwendig. Auf die Ausführungen des Bauamtes zur Erschwernis der Bautätigkeit durch zusätzliche Nutzungen wird verwiesen. Die Einführung der Ganztagesschule an der ÄFS führt ohne Sprengeländerung zu Gunsten der GBS zu der Gefahr des Nichterreichens einer kontinuierlichen Zweizügigkeit an der GBS. Daher ist die GBS immer und wie in der Folge ausgeführt wird unabhängig von der Ganztagesschule - auf eine Dreizügigkeit auszurichten. Nicht zuletzt auch deshalb, weil die GBS bzw. ihr Gebäude in weiten Teilen sonst zumindest schulisch ungenutzt bliebe. Dies wäre auch förderrechtlich neu zu bewerten, wenn eine Schulgebäudemehrung in einer Schule entsteht, während gleichzeitig eine schulische Nichtnutzung von Gebäudeteilen in einer anderen Schule vorliegt. Im Übrigen ist das unabhängig von der Höhe der Investition auch volkswirtschaftlich nicht richtig. Das Argument, die Einführung der Ganztagesschule an der GBS sei nicht die richtige Wahl, da in der Umfrage der Gemeinde die meisten verbindlichen Anmeldungen aus der ÄFS kommen, ist hier u. a. aufgrund der räumlichen Situation der ÄFS nicht ausreichend, da voraussichtlich in der Bauphase immer mehrere Klassen der ÄFS in der GBS beschult werden müssen. Schließlich ist nicht ein klassischer Anbau sondern ein Ersatz- und Erweiterungsbau an der ÄFS notwendig. Dadurch entsteht ggf. auch eine ungewisse Situation in der Verfügbarkeit der Lehrkräfte, da die Lehrkräfte die Gebäude wechseln müssen. Dies muss allerdings die Schulleitung beurteilen. Im Übrigen liegt es aber statistisch in der Natur der Sache, dass die meisten Anmeldungen dort zu erwarten sind, wo auch der größte Personenkreis beheimatet ist. Eine Veränderung der Schulsprengel verändert auch diese Zuordnung. Das Argument, Geschwisterkinder könnten bei nur einem Ganztagesschulstandort nicht die gleiche Schule besuchen greift nur bedingt. Vorschulisch ist das Auseinanderfallen des Betreuungsortes für den Fall auch gegeben, wenn Kindergarten und Krippe nicht im gleichen Gebäude untergebracht sind. In der Übergangsphase von Kindergarten zur Schule ebenso, wenn ein Kind die Schule und eines noch den Kindergarten besucht. Schließlich gilt dies nach der Grundschulzeit eines der Geschwisterkinder ebenso. Wird dagegen ein Kind die Ganztagesschule besuchen, so wird das oft auch für das Geschwisterkind gelten. Insofern reduziert sich dieses Argument beinahe ausschließlich auf maximal drei von mindestens neun Schuljahren (mit Ausnahme von Mehrlingskindern und Rückstufungen) und nur dann, wenn nicht die Ganztagesschulform rein wegen der Notwendigkeit der Nachmittagsbetreuung gewählt wird. Werden nämlich die von den Schulleitungen in der Informationsveranstaltung der Gemeinde erwähnten Überlegungen angestellt, ob ein Kind aufgrund seiner individuellen Fähigkeiten und Neigungen eher ein Ganztages- oder ein Regelschulkind ist und kommt dann eine unterschiedliche Schulform für Geschwisterkinder zum Zuge, dann gilt dies natürlich nur eingeschränkt. Dabei ist aber nicht ausgeschlossen, dass mit dem Mittel des gastweisen Schulbesuches der Kinder, die Beschulung in einer Schule trotz des Angebotes nur eines Ganztageszweiges an einer sprengelfremden Schule möglich ist. Ein mögliches Risiko der Einführung der Ganztagesschule liegt indes jedenfalls auch darin, dass in der Regel die Eltern keine Erfahrung mit einer gebundenen Ganztagesschule haben. Wird die Ganztagesschulform nicht angenommen, so wird ein jedes Ausbauprogramm der BV-Nr.: /1775 Seite 5 von 7

6 Schulen damit auch angetastet. Dieses Argument spricht gegen die Einführung der Ganztagesschule zu Beginn an der ÄFS. Die Kostenfolgen von sich dann ergebenden erneuten Planungen liegen auf der Hand. Das Risiko wird reduziert, wenn keine zusätzlichen Räume baulich von Beginn an geplant bzw. geschaffen werden müssen. Zudem hat die Diskussion um die Einführung der Ganztagesschule eines ganz deutlich gezeigt: die GBS muss unabhängig von der Ganztagesschulentscheidung auch als reine Regelschule eine Dreizügigkeit erhalten. Da dies nicht ohne eine Reduzierung um einen Schulzug an einer anderen Gröbenzeller Grundschule erfolgen kann, wird der jetzige Raumbedarf der ÄFS um vier Klassenzimmer sinken. Daher wäre es insbesondere in der Anfangsphase notwendig, und glücklicherweise möglich, die Gröbenbachschule als Startschule zu wählen. Wird das Konzept nicht angenommen, so werden die Raumkapazitäten und bedarfe aller Schulen neu zu bewerten sein. Den Schulstandort BRS aufzugeben wäre nicht richtig. Das schulische Raumangebot sollte erhalten bleiben, solange nicht die Tendenz des Generationenwechsels in Gröbenzell absehbar ist. Zu berücksichtigen sind insbesondere die Wachstumsphasen in der Bevölkerungsentwicklung. Diese lagen in den 1970 er Jahren. Dies liegt mehr als eine Generation zurück. Daher wird hier zwangsläufig auch nach und nach ein Bewohnerwechsel der damals errichteten und bezogenen Häuser und Wohnungen erfolgen. Zu den Kostenfolgen wurde vom Bauamt bereits ausgeführt, dass alle Investitionen in die Ährenfeldschule auf ein nachhaltiges tragfähiges Konzept für die mittel- bis langfristige Nutzung des Gebäudes in Bezug auf Klassenanzahl, Schulformen, Betreuungssituation und Nebennutzung abgestellt werden müssen. Zwischenlösungen und Erweiterungen von Provisorien erschweren nicht nur die Logistik von Bauarbeiten, sie verteuern zudem auch das Investitionsvorhaben. Abhängig von den weiteren Entscheidungen wird über die Kürzungen der Aufgaben des Bauamtes zu entscheiden sein. Diese fallen je nach Standort der Ganztagsschule unterschiedlich aus. Im zweiten Teil der Gesprächsrunde werden auf Vorschlag von Herrn 1. Bürgermeister Rubenbauer die grundsätzlich möglichen Umsetzungsmodelle mit Beginn des Schuljahres 2013/14 und die dafür erforderlichen Maßnahmen, aber auch die damit verbundene Problemstellungen diskutiert. Sprengeländerungsverfahren Zuweisungen Schuljahr 2013/2014 Rechtsanspruch für alle Gröbenzeller GrundschülerInnen auf GZT-Platz Modell 1 1 GZTklasse AES ja, zur Sicherung der 2-Zügigkeit an der GBS, geringer Umfang, ges. Gemeindegebiet nein Modell 2 1 GZTklasse GBS ja, zur Sicherung der 3-Zügigkeit an der GBS, größerer Umfang, ges. Gemeindegebiet ja, möglich, wenn Sprengeländerung nicht abgeschlossen, da keine Klassenmehrung durch GZT-Schule erlaubt Modell 3 1 GZTklasse AES 1 GZTklasse GBS ja, zur Sicherung der 3-Zügigkeit an der GBS analog zukünftiger Mittelschulsprengel (Nord 3 Züge, Süd 5 Züge) ja, möglich, wenn Sprengeländerung nicht abgeschlossen, da keine Klassenmehrung durch GZT-Schule erlaubt nein nein ja nein Modell 4 2 GZTklassen AES ja, zur Sicherung der 2-Zügigkeit an der GBS, geringer Umfang, ges. Gemeindegebiet nein BV-Nr.: /1775 Seite 6 von 7

7 Baumaßnahmen Auslastung gemeindl. Infrastruktur Einführung der GZT- Klassen GZT-Trakt an der AES, Kombination mit Sanierung / Neubau Altbestand, erhebliche Einschränkung des Schulbetriebs, ggfs. Auslagerung von Klassen an die GBS gr. Leerstand an der GBS ja, Ausstattung und Ausbau von Räumlichkeiten, geringster Einsatz finanzieller Mittel möglicher Leerstand in red. Umfang an der GBS - Umfrage unter der Prämisse 1 GZT- Klasse -> AES (neue Umfrage) - größtes Interesse an GZT-Klassen aus heutigem Sprengel AES - durch Schwächung der AES und mgl. Verlust der 4- Zügigkeit stellt die Einrichtung weiterer GZT-Klassen an der AES keine Option dar (Rektorin Betz) - mögliche 2-Zügigkeit der AES in schwächeren Geburtsjahrgängen ja, wie Modell kombiniert, Sprengel Süd verfügt jedoch in den Gebäuden AES + BRS über Räumlichkeiten für 6 Züge, daher ggfs. geringer Umfang der Baumaßnahmen in der AES möglicher Leerstand in red. Umfang an der GBS - möglicher Ausgleich der Klassenstärken in den Regelklassen am besten möglich (ohne Zuseisung, d. h. Planbarkeit für die Eltern) - dauerhafter Erhalt der 3 Standorte, langfristig d. h. auch für geburtenschwachen Jahrgänge tragfähig (Radloff) GZT Trakt für 2 Züge an der AES, (200 Kinder), sonst wie Modell 1, höchster Einsatz finanzieller Mittel, keine Verfügbarkeit in Schuljahr 2013/2014 gr Leerstand an der GBS - zwingend gestaffelter Start der 2. GZT-Klasse wegen mangelnder Räumlichkeiten - ggfs. für die Gewinnung externer Partner wegen Größe der Schule - max. 200 GZT- Schüler auf dem vgl. xxx kleinen Schulgelände der AES. gez. Desch gez. Pauly gez. Kamp gez. Hör BV-Nr.: /1775 Seite 7 von 7

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10 Gemeinde Gröbenzell Gröbenzell Rathausstraße 4 Telefon: 08142/505-0 Telefax: 08142/ Datum: AUSZUG AUS DEM SITZUNGSBUCH der 58. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates - Ganztagsschule vom TOP 3 Schulen: Gebundene Ganztagsgrundschule - weiteres Vorgehen Vorlage: /1775 Nach langer und intensiver Diskussion, in deren Rahmen auch die anwesenden drei Schulleiterinnen und Herr Schulamtdirektor Radloff Statements abgeben und die zahlreichen Fragen der Gemeinderatsmitglieder beantworten, schlägt Herr 1. Bürgermeister Rubenbauer vor, über folgende, aus seiner Sicht in Frage kommenden Modelle abzustimmen: 1. Sog. Dependance-Modell Sprengeländerung: Nur noch zwei Schulsprengel (Nord-Süd / Dreizügigkeit im Norden an der Gröbenbachschule und Fünfzügigkeit im Süden an Ährenfeld- und Bernhard-Rößner-Schule) mit zwei Ganztagsklassen (jeweils eine Ganztagsklasse an der Gröbenbachschule und eine an der Ährenfeldschule) als Modell mit der weitereichendsten Veränderung. 2. Beibehaltung der drei bestehenden Schulsprengel mit einer Sprengeländerung in geringem Umfang zugunsten der Gröbenbachschule (zuungunsten der südlichen Sprengel) mit den Varianten a.) Gesicherte Zweizügigkeit an der Gröbenbachschule und Schaffung einer Ganztagsklasse an der Ährenfeldschule b.) Gesicherte Dreizügigkeit an der Gröbenbachschule und Schaffung einer Ganztagsklasse an der Gröbenbachschule. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Option 1 (sogenanntes Dependance-Modell). Sprengeländerung: Nur noch zwei Schulsprengel (Nord-Süd / Dreizügigkeit im Norden an der Gröbenbachschule und Fünfzügigkeit im Süden an Ährenfeld- und Bernhard-Rößner-Schule) mit zwei Ganztagsklassen (jeweils eine Ganztagsklasse an der Gröbenbachschule und eine an der Ährenfeldschule) als Modell mit der weitereichendsten Veränderung. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 8 Weitere Beschlüsse über die Option 2 und die im Schreiben des Elternbeirats der Grundschule an der Bernhard-Rößner-Straße vom genannten Modelle 3 a und 3 b werden nicht gefasst. Für die Richtigkeit des Auszugs Gröbenzell, den (Siegel) Seite 1 von 1

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