Beratungsvorlage zu TOP 4
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- Bärbel Holzmann
- vor 7 Jahren
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1 Beratungsvorlage zu TOP 4 Unterbringung von Flüchtlingen Beratung über die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Grundstück Flst.Nr. 370 Gremium Gemeinderat Sitzung Öffentlich Sitzungstag AZ Bearbeiter HAL Nübling I. Allgemeine Bemerkungen Nachdem der Flüchtlingsstrom in der zweiten Jahreshälfte 2015 stark zugenommen hatte und das Landratsamt die Gemeinden in einer Sonder-Bürgermeisterversammlung am über die geplanten Schritte zur Bewältigung dieses Themas unterrichtete, beriet der Gemeinderat Sölden in seiner Sitzung am über das weitere Vorgehen in Sölden. So wurden die Einwohner in einer Informationsveranstaltung am informiert, erste Gespräche mit Anwohnern des Gewanns Brühl geführt und ein Aufruf im Mitteilungsblatt an Privateigentümer gemacht, Grundstücke für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. In den darauffolgenden Wochen hat das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald eine Vielzahl an potentiellen Grundstücken auf ihre Geeignetheit und rechtliche Machbarkeit hin überprüft. In der Gemeinderatssitzung am wurde über das Thema erneut beraten. Eine abschließende Entscheidung konnte jedoch erst in der Gemeinderatssitzung am getroffen werden, da erst zu diesem Zeitpunkt alle Grundstücke geprüft und alle Gespräche mit den Privateigentümern geführt waren. In der Sitzung am entschied nun der Gemeinderat, das Grundstück Flst.Nr. 225 dem Landratsamt für die Errichtung einer Erstaufnahmestelle für die Dauer von max. 3 Jahren sowie für die Unterbringung von max. 35 Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen und auf dem Grundstück Flst.Nr. 370 ein Gebäude für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen durch die Gemeinde zu errichten. Zudem beschloss der Gemeinderat, das Architekturbüro Höfler & Stoll in Heitersheim zu beauftragen, verschiedene Bauoptionen (Massiv, Container, Holzbau) bezüglich Bauweise und Kosten miteinander zu vergleichen. Am fand nun ein weiteres Gespräch mit den betroffenen Anwohnern einer Flüchtlingsunterkunft im Gewann Brühl statt, an dem auch Architekt Stoll teilgenommen hat. Sinn und Zweck dieses Gespräches war es, Meinungen über den genauen Standort des Gebäudes auf dem Grundstück Flst.Nr. 370 und dessen Ausgestaltung auszutauschen. Einigen Anwohnern war es ein Anliegen, nochmals über die Standortfrage zu sprechen und zeigten ihr Unverständnis darüber, den Bolzplatz für eine Flüchtlingsunterbringung nicht heranzuziehen. Auch die einzelnen Prüfungsbemerkungen, wie z. B. die Emissionen durch den Bauhof konnten von einigen nicht nachvollzogen werden, zumal in ihrem Umfeld auch Emissionen durch einen landwirtschaftlich Betrieb bestehen, mit denen sie leben müssten. 1
2 Dennoch zeigte man sich erleichtert, dass im Unterschied zur anfänglich diskutierten gemeinsamen Einrichtung mit dem Landratsamt mit ca. 50 Personen nun nur ein Objekt für eine Anschlussunterbringung von max. 12 Personen umgesetzt werden soll. Nach der Erkenntnis, dass in dem Gespräch die Möglichkeit bestand, Wünsche und Anregungen über den genauen Standort, die Art und das Aussehen des Objekts zu äußern wurde dies auch rege wahrgenommen. Folgende Wünsche und Anregungen wurden dargelegt: - Das Gebäude soll auf dem Grundstück so südlich als möglich erstellt werden. - Die Ausrichtung soll längs Richtung Westen erfolgen. - Das Gebäude soll nur für einen kurzfristigen Zeitraum errichtet werden. - Das Gebäude soll nur eingeschossig gebaut werden. - Das Gebäude soll so gebaut werden, dass es ohne weiteres zurückgebaut werden kann. - Eine Bepflanzung als Kaschierung des Gebäudes ist eher nicht gewünscht, da es dann nach einer langfristigen Unterbringung aussehe. - Ein Schnurgerüst könnte helfen, die Dimension des Gebäudes besser zu erfassen. - Die Anzahl der Flüchtlingsplätze soll auf max. 12 Personen begrenzt werden. - Der Platzbedarf pro Flüchtling soll laut einzelnen Anwohner eher die bei einer Förderung des Objekts geforderten 10 m² pro Flüchtlinge betragen, auch wenn dies teurer ist und mehr Platz benötigt. - Die Ausgestaltung des Gebäudes soll eine menschenwürdige Unterbringung gewährleisten. Architekt Stoll wird nun in der Gemeinderatssitzung seine Ausarbeitung vorstellen. Parallel zu den oben genannten Verfahrensschritten suchte die Gemeinde Sölden weiterhin nach leer stehendem Wohnraum, der für die Unterbringung von Flüchtlingen angemietet werden kann. Dabei wurden viele Gespräche geführt. Aktuell laufen Verhandlungen für die Anmietung einer Wohnung und eines Einfamilienhauses. BM z. K. 2
3 Tischvorlage zu TOP 4 Unterbringung von Flüchtlingen Beratung über die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Grundstück Flst.Nr. 370 Gremium Gemeinderat Sitzung Öffentlich Sitzungstag AZ Bearbeiter HAL Nübling Anlagen: Pläne von Ausführungsvarianten: Container, Holzmodulbauweise und Massivbauweise BM z. K. 1
4 CONTAINER I-GESCHOSSIG BELEGUNG MIT 1 (MIND. 7 QM/PERS.)
5 CONTAINER RAUMGRÖßE KANN ETWAS VARIEREN MINDEST-VORGABE BELEGUNG MIT MIND. 7 m² / PERSON CONTAINER I-GESCHOSSIG BELEGUNG MIT 1 (MIND. 7 QM/PERS.) SANITÄR m² m² SANITÄR m² KÜCHE GEMEINSCH.RAUM m² WM WT TEEKÜ m² PERS m² VORR m² LAGER HA / TECHN. HAUSM. SOZIALA
6 CONTAINER I-GESCHOSSIG BELEGUNG MIT 1 (MIND. 10 QM/PERS.)
7 CONTAINER I-GESCHOSSIG BELEGUNG m² MIT 1 (MIND. 10 QM/PERS.) CONTAINER RAUMGRÖßE KANN ETWAS VARIEREN FÖRDERUNGSFÄHIGE BELEGUNG MIT MIND. 10 m² / PERSON SANITÄR m² m² SANITÄR m² KÜCHE GEMEINSCH.RAUM m² WM WT TEEKÜ m² PERS m² VORR m² LAGER HA / TECHN. HAUSM. SOZIALA
8 HOLZMODULBAUWEISE I-GESCHOSSIG BEI BELEGUNG MIT 1 (MIND. 7 QM/PERS.) I-GESCHOSSIG TECHNIK VERWALTUNG
9 HOLZMODULBAUWEISE FAMILIENZIMMER MÖGLICH FAMILIENZIMMER MÖGLICH MINDEST-VORGABE BELEGUNG MIT MIND. 7 m² / PERSON 3.89 m² 2.95 m² DU m² 2.09 m² KO ESS m² m² KO ESS 3.89 m² 4.19 m² 4.19 m² 2.09 m² DU EN m² PERSONEN m² 2.95 m² ÜBERDACHUNG 3.50 m² TEEKÜ. GEMEINSCH.RAUM m² WASCHEN 4.87 m² PERS m² HAUSM. SOZIALA m² HA / TECHN m² LAGER 9.26 m²
10 HOLZMODULBAUWEISE II-GESCHOSSIG BEI BELEGUNG MIT 1 (MIND. 10 QM/PERS.) I-GESCHOSSIG TECHNIK VERWALTUNG
11 HOLZMODULBAUWEISE FÖRDERUNGSFÄHIGE BELEGUNG MIT MIND. 10 m² / PERSON 2.95 m² KO ESS m² m² KO ESS 2.95 m² 3.89 m² DU 2.09 m² 2.09 m² DU 3.89 m² m² 4.19 m² 4.19 m² m² 18.0/ STG ÜBERDACHUNG 3.50 m² TEEKÜ. GEMEINSCH.RAUM m² WASCHEN 4.87 m² PERS m² HAUSM. SOZIALA m² HA / TECHN m² LAGER 9.26 m²
12 HOLZMODULBAUWEISE FÖRDERUNGSFÄHIGE BELEGUNG MIT MIND. 10 m² / PERSON 2.95 m² KO ESS m² m² KO ESS 2.95 m² 3.89 m² DU 2.09 m² 2.09 m² DU 3.89 m² m² 4.19 m² 4.19 m² m² 18 STG 18.0/25.0 ÜBERDACHUNG DACHAUFSICHT I-GESCHOSSIGE GEBÄUDE
13 MASSIVBAUWEISE II-GESCHOSSIG BEI BELEGUNG MIT 16 PERSONEN (MIND: 7 QM/PERS.)
14 MASSIVBAUWEISE DU / 4.04 m² MINDEST-VORGABE BELEGUNG MIT MIND. 7 m² / PERSON 2.43 m² KO ESS m² HA / TECHN m² 16 STG 17.8/27.0 TRH m² LAGER BESPR: TEEKÜ m² GEMEINSCH.RAUM m² HAUSM.SOZIAL m² A.R m²
15 MASSIVBAUWEISE DU / 4.04 m² MINDEST-VORGABE BELEGUNG MIT MIND. 7 m² / PERSON 2.43 m² KO ESS m² 16 STG 17.8/27.0 WASCHEN TROCKN m² TRH m² KO ESS m² m² 2.43 m² DU / 4.04 m² m²
16 MASSIVBAUWEISE II-GESCHOSSIG BEI BELEGUNG MIT 1 (MIND: 10 QM/PERS.)
17 MASSIVBAUWEISE FÖRDERUNGSFÄHIGE BELEGUNG MIT MIND. 10 m² / PERSON m² DU / 3.89 m² 2.52 m² m² KO ESS m² m² m² HA / TECHN m² 16 STG 17.8/27.0 TRH m² LAGER m² BESPR: TEEKÜ m² GEMEINSCH.RAUM m² HAUSM.SOZIAL m² P m² A.R m²
18 m² DU / 3.89 m² 2.52 m² m² m² m² 16 STG 17.8/27.0 WASCHEN TROCKN m² TRH m² m² m² m² DU / 3.88 m² 2.51 m² m²
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