Wohnbaugrundstück im Baugebiet Wasserweg

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1 Wohnbaugrundstück im Baugebiet Wasserweg Exposé, Bebauungsplan und Bewerbungsbogen Bewerbungsfrist: bis Auskunft erteilt: Stadt Korschenbroich, Frau Onkelbach Don-Bosco-Str. 6, Korschenbroich Tel / Fax: 02161/

2 Immobilienangebot der Stadt Korschenbroich Lage Liedberg/Steinhausen, An der Hofesfeste 25 Baugebiet 40/25 Wasserweg Gemarkung Liedberg, Flur 2, Flurstück 970 Objekt Größe 1 Baugrundstück zur Bebauung mit einem freistehenden Einfamilienhaus + Garage oder Stellplatz Baukörpermaße: max. 9,5 m x 14 m maximal 2-geschossig Firsthöhe max. 11 m (Bezugspunkt Kanaldeckel) 531 qm Kaufpreis Information ,- EUR (250,00 /qm) Stadtplanung Korschenbroich, Don-Bosco-Str. 6, Korschenbroich Frau Onkelbach Tel.: / Frau Wild Tel.: / Herr Hoffmans Tel.: /

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7 Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 40/25 Wasserweg im Stadtteil Steinhausen A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) In den Allgemeinen Wohngebieten WA sind die gemäß 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen: - Gartenbaubetriebe, - Tankstellen gemäß 1 Abs. 6 (1) BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. 2. Maß der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. 16 BauNVO) 2.1 Die maximale Firsthöhe beträgt 11 m. Bezugspunkt ist die Höhe über NHN des nächstgelegenen Kanaldeckels in der an das jeweilige Baugrundstück angrenzenden Straße. 2.2 Das Überschreiten der hinteren Baugrenzen durch Anbauten untergeordneter Bauteile (z.b. Wintergärten, Balkone, Vorbauten, Erker oder Kellerersatzräume) ist in einer Tiefe von bis zu 4,00 m ausnahmsweise zulässig, soweit landesrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. 3. Flächen für Stellplätze und Garagen ( 9 Abs. 1 Nr.4 BauGB i. V. m. 12 Abs. 6 BauNVO) Garagen und Carports sind nur innerhalb der festgesetzten Baufenster zulässig. Private Stellplätze sind innerhalb der festgesetzten Baufenster und im Bereich zwischen Baufenster und Straßenbegrenzungslinie zulässig. 4. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (gem. 9 Abs. 1 Nr. 25 a und Abs. 6 BauGB) und Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des 1 a Abs. 3 BauGB (gem. 9 Abs. 1 a BauGB) 4.1 Auf der Maßnahmenfläche M1 ist eine Obstwiese anzulegen. Hierzu ist alle 100 qm ein hochstämmiger Obstbaum (s. Obstbaumliste) auf der vorhandenen Wiesenfläche anzupflanzen. Die Fläche ist extensiv zu bewirtschaften (2-3 schürige Mahd). 4.2 Entlang der Hausgärten im westlichen Bereich der Maßnahmenfläche M1 ist eine durchgehende Schlehenhecke (Prunus spinosa) anzulegen. Hierzu ist alle 0,5 m ein Strauch (Mindestqualität: verpflanzter Strauch, ohne Ballen cm) anzupflanzen. 4.3 Der Gehölzstreifen in der Maßnahmenfläche M1 entlang der Straße Wasserweg ist zu erhalten. Zum Erhalt der Obstbäume sind jährlich Erziehungsschnitte durchzuführen. Abgänge sind durch hochstämmige Obstbäume (s. Obstbaumliste) zu ersetzen. 4.4 Der nördliche Pflanzstreifen im Bereich Am Hoppbruch ist mit einer freiwachsenden einreihigen Gehölzpflanzung mit Arten der potentiell natürlichen Vegetation zu bepflanzen. 4.5 Auf der Maßnahmenfläche M2 sind im Abstand von 10 m hochstämmige Obstbäume (s. Obstbaumliste) als Obstbaumreihe anzulegen. 4.6 Die Konturen des Bodendenkmals sind im Bereich der Maßnahmenfläche M2 durch die Anpflanzung einer Schnitthecke nachzuzeichnen. Für die Anlage der Schnitthecke können wahlweise folgende Arten mit der Mindestqualität verschult, ohne Ballen cm verwandt werden: - Acer campestre, Feldahorn - Carpinus betulus, Hainbuche - Fagus sylvatica, Buche 61/ Q:\Amt80\Daten\Internetauftritt\Leerstandsmanagement\Wasserweg2016\40-25_textl Festsetzungen_wd.doc

8 - Prunus spinosa, Schlehe Je Meter Hecke sind drei Pflanzen zu verwenden. 4.7 Die zeichnerisch festgesetzte Eiche in der Maßnahmenfläche M2 am östlichen Rand des Plangebietes ist dauerhaft zu erhalten. Erforderlichenfalls sind Kronenpflegemaßnahmen durchzuführen. Der Traufbereich der Krone ist von jeglicher Versiegelung freizuhalten. 4.8 Die zeichnerisch festgesetzten Obstbäume in der Maßnahmenfläche M3 sind dauerhaft zu erhalten. Hierzu ist ein Obstbaumpflegeschnitt durchzuführen. Abgänge sind durch hochstämmige Obstbäume (s. Obstbaumliste) zu ersetzen. 4.9 Auf der Maßnahmenfläche 3 ist der vorhandene Obstbaumbestand durch eine zweite Obstbaumreihe mit vier hochstämmigen Obstbäumen (s. Obstbaumliste) zu ergänzen Im WA ist je angefangene Grundstücksfläche von 450 qm im Gartenbereich ein hochstämmiger Obstbaum (s. Obstbaumliste) anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten Der Vorgartenbereich darf maximal zu 50% versiegelt werden Das Regenrückhaltebecken ist allseitig mit Ausnahme des Zufahrtsbereichs mit Gehölzen der potentiell natürlichen Vegetation einzugrünen. Bei der Anpflanzung ist auf die Verwendung von Weißdorn (Cratageus spec.) zu verzichten. Die erforderliche Zaunanlage um das Regenrückhaltebecken ist in die Pflanzung zu integrieren Der externe Ausgleich erfolgt auf der Fläche Gemarkung Kleinenbroich, Flur 27, Flurstück 108 auf einer Fläche von m² durch Aufforstung einer Ackerfläche. Obstbaumliste: Pflanzqualität: Hochstamm 8-10 cm Stammumfang - Apfel: Zucalmaglios Renette, Rote Sternrenette, Gravensteiner, Freiherr v. Berlepsch, Rheinische Schafsnase, Rheinischer Krummstiel, Boscop, Rheinischer Bohnapfel, Jacob Lebel, Weißer Klarapfel Rheinischer Winterrambur, Roter Winterkalvill, Hauxapfel. - Birne: Clapps Liebling, Gute Graue, Gute Luise, Gellerts Butterbirne, Alexander Lucas Pastorenbirne, Vereinsdechantbirne, Gräfin v. Paris, Conference, Dycker Schmalzbirne - Pflaume (Zwetschgen, Reneclauden): Bühler Zwetschge, Hauszwetschge Zimmers Frühzwetschge, Graf Althans Reneclaude, Große grüne Reneclaude B. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (gemäß 9 Abs. 4 BauGB i.v.m. 86 BauONW) 1.1 Bei der Errichtung von Doppelhäusern ist die Gestaltung der Dächer in Dachneigung, Material und Farbe untereinander unter Einbeziehung des zuständigen Fachamtes abzustimmen. 1.2 Bei der Errichtung von Doppelhäusern ist die Gestaltung der Fassaden in Form, Material und Farbe untereinander unter Einbeziehung des zuständigen Fachamtes abzustimmen. 1.3 Im Zuge der bei Doppelhäusern für die Anbauverpflichtung notwendigen Baulast ist die einheitliche Gestaltung gem. 1.1 und 1.2 zu regeln. C. Nachrichtliche Übernahmen, Hinweise und Kennzeichnungen 1. Baugrundverhältnisse: Kennzeichnung gemäß 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB: Das gesamte Plangebiet ist aufgrund der Baugrundverhältnisse als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. 61/ Q:\Amt80\Daten\Internetauftritt\Leerstandsmanagement\Wasserweg2016\40-25_textl Festsetzungen_wd.doc

9 Die grundwasserbeeinflussten Bodensubstrate (Schwemm-)Löß/Gley-Böden sind gegebenenfalls setzungsgefährdet. Weiterhin reagieren grundwasserbeeinflusste Böden sehr empfindlich auf Bodendruck von Bauwerken, so dass auch hier Setzungen möglich sein können. Eine Baugrundvoruntersuchung ist empfehlenswert. Langfristige Sümpfungsauswirkungen (ungleichmäßige Bodenbewegungen) sind ggfs. mit zu berücksichtigen. Baugrundveränderungen können gegebenenfalls in den hier vorhandenen Lössen durch Ausspülung von Feinbodenmaterial im Untergrund (Suffosion) eintreten, zum Beispiel durch unsachgemäßes Versickern von Niederschlagswasser. Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet (Gley-Böden) sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 "Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau", der DIN "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. 2. Grundwasserstände: Bei Planungen von Unterkellerungen ist unbedingt der höchste zu erwartende Grundwasserstand, der im Gebiet geländenah auftreten kann, zu erfragen und zu berücksichtigen. Informationen unter 3. Wasserschutzzone: Das Plangebiet liegt in der projektierten Wasserschutzzone EIIIb der Wassergewinnung Waldhütte/Lodshof der NiederrheinWasser GmbH. Die Förderung von Grundwasser zum Zwecke der Versorgung der Bevölkerung aus diesem Wasserwerk wurde im Mai 2010 wieder aufgenommen. Die in der Musterwasserschutzzonenverordnung festgelegten Verbote und Auflagen sind unbedingt einzuhalten. 4. Anschluss- und Benutzungszwang: Gemäß 9 der städtischen Entwässerungsatzung unterliegt das Plangebiet dem Anschluss- und Benutzungszwang für Schmutz- und Regenwasser. 5. Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)/ Luftbildauswertung: Bei Aushubarbeiten mittels Erdbaumaschinen wird eine schichtweise Abtragung (ca. 50 cm) sowie eine Beobachtung des Erdreichs hinsichtlich Veränderungen wie z. B. Verfärbungen, Inhomogenitäten empfohlen. Bei Auffinden von Bombenblindgängern / Kampfmittel während der Erd-/Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde, der Kampfmittelbeseitigungsdienst oder die nächstgelegene Polizeidienststelle zu verständigen. Vor Durchführung eventuell erforderlicher größerer Bohrungen (z. B. Pfahlgründung) wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. 6. Erdbebenzone: Das Änderungsplangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 1 in der Unterklassen T (Übergangsbereich zwischen den Gebieten der Untergrundklassen R (Gebiete mit felsartigem Untergrund) und S (Gebiete relativ flachgründige Sedimentbecken)), gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der BRD, Bundesland NRW (Juni 2006) Karte zu DIN 4149 (Fassung April 2005). 7. Bodendenkmalschutz Im Plangebiet liegt das Bodendenkmal Burg Steinhausen. Das Vorhandensein weiterer archäologischer Bodenfunde ist im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht auszuschließen. Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Korschenbroich oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Overath, sind bei Auffinden archäologischer Bodenfunde unverzüglich zu informieren. 61/ Q:\Amt80\Daten\Internetauftritt\Leerstandsmanagement\Wasserweg2016\40-25_textl Festsetzungen_wd.doc

10 Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu halten. Auf die Bestimmungen der 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW wird verwiesen. 8. Altlasten: Gemäß dem Altlastenkataster des Rhein-Kreises Neuss ist im Plangebiet die Hofesfeste Steinhausen als Altablagerung dargestellt (Ko-0140-AA, Blatt Liedberg, Steinhausen 36/70, 1998), die jedoch nicht überbaut werden soll. Bei Erdbaumaßnahmen im Bereich dieser Fläche ist die Begleitung durch einen qualifizierten Gutachter empfehlenswert. Weitere Altablagerungen sind im Plangebiet nicht bekannt. Bei Auffälligkeiten (geruchliche oder farbliche Auffälligkeiten, strukturelle Veränderungen des Bodens) im Rahmen von Erdbaumaßnahmen ist die Untere Bodenschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss zu informieren. Hinweise sind in die zu erteilenden Baugenehmigungen aufzunehmen. 61/ Q:\Amt80\Daten\Internetauftritt\Leerstandsmanagement\Wasserweg2016\40-25_textl Festsetzungen_wd.doc

11 Bewerber, die den allgemeinen Bewerbungsbogen noch nicht ausgefüllt haben, bitten wir diesen ebenfalls noch ausgefüllt beizufügen (s. Folgeseite)!

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