Bundesministerium für Bildung und Forschung

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1 Rechnung über den Haushalt des Einzelplans 30 Besministerium für Bildung Forschung Haushaltsjahr 2016 Inhalt Kapitel Bezeichnung Seite Vorwort zum Einzelplan Überblick zum Einzelplan / Hinweise zum Einzelplan Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- Innovationssystems Forschung für Innovationen, Hightech-Strategie Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen -ausgaben Besministerium

2 30 Vorwort zum Einzelplan Wesentliche Politikbereiche Ziele Das Besministerium für Bildung Forschung nimmt die Aufgaben der Besregierung auf dem Gebiet der Bildungs- Forschungspolitik wahr. Bildung Forschung sind zentrale Zukunftsinvestitionen, die maßgeblich zum Wohlstand in Deutschland, seinem Innovationsvermögen seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Bildung erschließt den Menschen den Zugang zu Wissen eröffnet ihnen die Möglichkeit zur wirtschaftlichen, sozialen kulturellen Teilhabe. Staaten mit hohem Bildungsstand zeigen im internationalen Vergleich die größten Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts. Angesichts der demografischen Entwicklung eines beschleunigten internationalen Wettbewerbs wird der Bedarf nach hoch qualifizierten Fachkräften immer größer. Die Aufgaben des BMBF für ein leistungsfähiges Bildungswesen umfassen alle Abschnitte im Lebensverlauf. Sie reichen von der frühkindlichen Förderung bis zum lebensbegleitenden Lernen. Gemeinsam mit den Ländern kümmert sich das BMBF um die außerschulische berufliche Bildung, die Ausbildungsförderung die Weiterbildung. Wichtige Schwerpunkte sind der Einsatz für mehr Bildungsgerechtigkeit, die Gestaltung des demografischen Wandels - damit zusammenhängend - die Entwicklung wirksamer Strategien gegen einen drohenden Fachkräftemangel. Der Erfolg des dualen Ausbildungssystems zeigt sich derzeit auch an der europaweit niedrigsten Jugendarbeitslosigkeit. Durch ein wettbewerbsfähiges Wissenschafts- Innovationssystem werden die Grenzen des Wissens erweitert, neue Technologien Anwendungen ermöglicht in neue Produkte, Verfahren Dienstleistungen übersetzt. Um diese en auf international wettbewerbsfähigem Niveau erfüllen zu können, hat das BMBF die drei großen Pakte mit den Ländern abgeschlossen (Hochschulpakt 2020, Exzellenzinitiative Pakt für Forschung Innovation), durch die das Wissenschaftssystem dynamisch weiterentwickelt wird - hin zu mehr exzellenter Forschung Lehre, zu mehr Vernetzung, zu mehr internationaler Zusammenarbeit zu nachhaltigen Partnerschaften zwischen Wissenschaft Wirtschaft. Die Weichen für eine Weiterentwicklung der Pakte wurden bereits gestellt. Exzellente Forschung findet Lösungen für globale Probleme Strategien für nachhaltiges Wachstum, sie eröffnet bislang unbekannte Möglichkeiten für alle Lebensbereiche hält unsere Produkte Dienstleistungen innovativ wettbewerbsfähig. Die Hightech-Strategie wurde in dieser Legislaturperiode zu einer umfassenden ressortübergreifenden Innovationsstrategie weiterentwickelt. Übergreifendes Ziel der neuen Strategie ist es, Deutschlands Position im globalen Wettbewerb der Wissensgesellschaften weiter zu stärken, Ressourcen effektiver zu bündeln neue Impulse für die Innovationstätigkeit in Wirtschaft Gesellschaft zu setzen. Durch noch besseren Wissens- Erkenntnistransfer, d. h. die Umsetzung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte Dienstleistungen, sollen neue Wertschöpfung zukunftssichere Beschäftigungspotenziale generiert werden. Um dies zu erreichen, sieht die Strategie prioritäre Zukunftsaufgaben, Aktivitäten zur Optimierung der Rahmenbedingungen der Förderung von Forschung Entwicklung sowie zur Stärkung der Aufgeschlossenheit gegenüber gesellschaftlichen technologischen Entwicklungen sowie der Partizipation vor. Die Förderung aus dem Epl. 30 erstreckt sich auch auf die Umsetzung von Forschungsergebnissen in der Praxis. Hierunter fallen u. a. Prototyp- Demonstrationsanlagen -vorhaben, Untersuchungen von FuE-Aspekten zu technischen Regeln, Normen Standards sowie die Setzung innovationsfrelicher Rahmenbedingungen sowie Projekte der internationalen Zusammenarbeit des Technologietransfers in Entwicklungsländer. Aus den für die Projektförderung sowie für gesetzliche Leistungen veranschlagten Mitteln dürfen ferner Ausgaben für vorbereitende begleitende Studien Gutachten (einschließlich externer Beratung Begutachtung einzelner Fördermaßnahmen), für die Bereitstellung von aussagefähigen Datengrlagen, für die im Rahmen der Projektzielsetzungen erforderliche kommunikative Verbreitung der Förderbedingungen Ergebnisse, für die Verbreitung von Fachinformationen für die Öffentlichkeit, für den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch im nationalen internationalen Rahmen sowie für die Erstattung von Aufwendungen für Koordinierungsmaßnahmen im Rahmen der Bewerbung um Fördermittel aus den Rahmenprogrammen Forschung der EU geleistet werden. Bei den in der Regel nicht rückzahlbaren Zuwendungen für FuE- Projekte in der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grsätzlich mindestens 50 Prozent - vorausgesetzt. Bei der Durchführung von Vorhaben oder Programmen entstehen Ausgaben für Projektträgerleistungen Projektbegleitungen sowie Programmmanagement. Diese sind bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt dort getrennt ausgewiesen. Detailinformationen zu den Projektträgern Projektbegleitern des BMBF ergeben sich aus der Übersicht 2.

3 Überblick zum Einzelplan 30 E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m E i n z e l p l a n Verwaltungseinnahmen , , ,71 Übrige Einnahmen , , ,18 Gesamteinnahmen , , ,47 A u s g a b e n Personalausgaben , , ,54 Sächliche Verwaltungsausgaben , ,16 übertragbare Mittel ( ,43) ( ,59) ,41 Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,19 Rest aus 2015/übertragbare Mittel ( ,56) ( ,50) n ( ,56) ( ,69) ,87 überplanmäßige Ausgaben ,40 Ausgaben für Investitionen , ,30 Rest aus 2015/übertragbare Mittel ( ,00) ( ,79) n ( ,00) ( ,09) ,91 Besondere Finanzierungsausgaben , , ,93 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben... 0,00 0,00 Rest aus 2015/übertragbare Mittel ( ,00) ( ,51) n ( ,00) ( ,51) , Hauptgruppe , ,92 Hauptgruppe , ,26 Hauptgruppe , ,07 Hauptgruppe , ,77 Hauptgruppe , ,49 zusammen , ,51 Gesamtausgaben , ,04 davon flexibilisiert , ,52 davon nicht flexibilisiert , ,52 Rest aus 2015/übertragbare Mittel ( ,56) ( ,23) n ( ,56) ( ,27) ,71 überplanmäßige Ausgaben ,40 (Einzelplan) T T T T T T T en T T T ab zusammen vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgänge ,50

4 30 Überblick zum Einzelplan Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für den Einzelplan 30 in Beträge in T B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR Rest aus flexibilisierten Ansätzen aus 2015 freigegebene Reste über- außerplanmäßige Ausgaben verfügbares Soll Differenz () Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Deckung aus anderen HGR Kapiteln für üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor für andere HGR Kapitel (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) für andere HGR Kapitel für üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor Übertragbare flexibilisierte Ausgaben nach 2017 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben)

5 - Ausgaben 1. en bei folgenden n: Epl. 30 mit Ausnahme der dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Kap Tit en bei folgenden n: Epl. 30 mit Ausnahme der dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Kap Tit Dies gilt in Fällen, in denen Besressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Besressorts tätig werden Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einerfür-Alle-Fälle"). 3. en bei folgenden n: Epl. 30 mit Ausnahme der dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Kap Tit Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Kap Tit Dies gilt in Fällen, in denen Besressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Besressorts tätig werden Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einerfür-Alle-Fälle"). Allgemeine : / Hinweise zum Einzelplan 30 Flexibilisierung: Die in die Regelung nach 5 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der nummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel einzeln aufgelistet.

6 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In diesem Kapitel sind die wesentlichen Schwerpunkte der Bildungspolitik mit Ausnahme der Hochschulfinanzierung zusammengefasst. Dazu zählen Maßnahmen zur Stärkung des Lernens im Lebenslauf mit einem Gesamtvolumen von rd. 245 Mio. solche zur Modernisierung Stärkung der beruflichen Bildung in Höhe von rd. 260 Mio.. Darüber hinaus sind hier die Studien- Bildungsfinanzierung durch den B (Besausbildungsförderungsgesetz - BAföG - berufliche Aufstiegsfortbildung) sowie die Leistungen der Begabtenförderungswerke das nationale Stipendienprogramm (Deutschlandstipendium) mit einer von rd. 2,9 Mrd. verankert. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Im Zuge der beschleunigten Entwicklung von Wissenschaft Technik sowie mit Blick auf die steigende Lebenserwartung gewinnt die Stärkung des Lernens im Lebenslauf immer mehr an Bedeutung. Hierfür müssen entsprechende Möglichkeiten Anreize geschaffen werden. Die Weiterbildungsbeteiligung in Deutschland ist seit 1979 kontinuierlich gestiegen: 2014 haben 51 Prozent der 18- bis 64-Jährigen innerhalb von zwölf Monaten an mindestens einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen. Damit ist das Ziel des Dresdner Bildungsgipfels, die Weiterbildungsquote bis 2015 auf 50 Prozent zu steigern, erreicht. Um auch benachteiligten Kindern Jugendlichen unabhängig von der Förderung im Elternhaus ein gutes Rüstzeug mit auf ihren Bildungsweg zu geben, unterstützt das BMBF seit 2013 deutschlandweit außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung für Kinder von drei bis 18 en. Mit dem Programm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" werden Maßnahmen von Bildungskooperationen auf lokaler Ebene, insbesondere im Bereich der kulturellen Bildung, gefördert. Lehrerinnen Lehrer sind entscheidend für die Qualitätsverbesserung von Unterricht Schule für den Erfolg des Bildungssystems. Mit der "Qualitätsoffensive Lehrerbildung" trägt der B gemeinsam mit den Ländern dazu bei, den gesamten Prozess der Lehrerbildung von der beruflichen Einstiegsphase bis zur Weiterbildung inhaltlich strukturell weiterzuentwickeln. Die Modernisierung Stärkung der beruflichen Bildung ist eine wesentliche Aufgabe im deutschen Bildungssystem, da die zunehmende Globalisierung der fortlaufende Strukturwandel in Wirtschaft Gesellschaft dazu führen, dass sich die Qualifikationsanforderungen an Fachkräfte stetig verändern. Deshalb müssen Ausbildungsordnungen bestehender Berufe modernisiert sowie neue Ausbildungsberufe geschaffen werden. Durch eine frühzeitige individuelle Förderung eine intensivere Berufsorientierung sollen sowohl die Zahl an Schulabgängern ohne Schulabschluss weiter reduziert als auch der Übergang von Schule in Ausbildung weiter verbessert werden. Diese Maßnahmen, etwa im Rahmen der Initiative Abschluss Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss, beugen nicht nur dem drohenden Fachkräftemangel vor, sondern auch einer hohen Jugendarbeitslosigkeit: Diese ist in Deutschland mit 7,7 Prozent (2014) die geringste in der Europäischen Union (durchschnittlich 22,2 Prozent). Ziel der Studien- Bildungsfinanzierung der Besregierung ist es, dass der Bildungsaufstieg junger Menschen nicht an finanziellen Hürden scheitert. Daher wird das BAföG regelmäßig überprüft an die Bedarfe angepasst, für beruflich Qualifizierte steht die berufliche Aufstiegsfortbildung zur Verfügung. Die Übernahme des Finanzierungsanteils der Länder beim BAföG durch den B zum 1. Januar 2015 führt zu einer dauerhaften jährlichen Entlastung der Länder in Höhe von r 1,2 Mrd., die ihnen ein verstärktes Engagement in ihren bildungspolitischen Zuständigkeiten ermöglicht. Die Förderung der Begabtenförderungswerke das Deutschlandstipendium richten sich an den besonders begabten leistungsfähigen Nachwuchs. Letzteres wird je zur Hälfte vom B von privaten Mittelgebern finanziert leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung einer Stipendienkultur in Deutschland.

7 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 3002 E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Übrige Einnahmen , , ,24 Gesamteinnahmen , , ,24 A u s g a b e n Sächliche Verwaltungsausgaben , , ,07 Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,54 Rest aus 2015/übertragbare Mittel ( ,07) ( ,29) n ( ,07) ( ,83) ,24 Ausgaben für Investitionen , ,42 Rest aus 2015/übertragbare Mittel ( ,00) ( ,39) n ( ,00) ( ,81) ,81 Besondere Finanzierungsausgaben... 0,00 0,00 0,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben... 0,00 0,00 Rest aus 2015/übertragbare Mittel ( ,00) ( ,30) n ( ,00) ( ,30) , Hauptgruppe , ,30 zusammen , ,30 Gesamtausgaben , ,89 davon flexibilisiert , ,70 davon nicht flexibilisiert , ,19 Rest aus 2015/übertragbare Mittel ( ,07) ( ,98) n ( ,07) ( ,87) ,20 (Kapitel) T T T T T T T en T T T ab zusammen vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgänge ,70

8 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht Kapitel 3002 in Beträge in T B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR Rest aus flexibilisierten Ansätzen aus 2015 freigegebene Reste verfügbares Soll Differenz () Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) für andere HGR Kapitel (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Übertragbare flexibilisierte Ausgaben nach 2017 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben) Zusatzangaben für Kapitel 3002 Z u s a t z a n g a b e n z u m K a p i t e l Ausgabereste aus flexibilisierten Haushaltsansätzen im Kapitel ,00 0,00 Rest aus 2015/übertragbare Mittel ( ,00) ( ,30) n ( ,00) ( ,30) ,30 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2015 aus Kap ,00 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2015 für Tit ,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben 2016 von Tit ,30

9 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 3002 Einnahmen Übrige Einnahmen Verrechnungseinnahmen gemäß 61 BHO außerhalb der Tit ,00 0,00 0,00 Tgr.01 gruppe 01 Zinsen Tilgung für Darlehen nach dem Besausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Der auf die Länder auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entfallende Anteil ist von den Einnahmen abzusetzen. ( ,00) ( ,79) ( ,21) Zinsen , , , Tilgung ,00 0, ,00 vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgang ,22 gruppe 02 Tgr.02 Zinsen Tilgung für Darlehen nach dem Graduiertenförderungsgesetz (31.000,00) (27.048,97) (-3.951,03) Der auf die Länder entfallende Anteil ist von den Einnahmen abzusetzen Zinsen ,00 111,68-888, Tilgung , , ,71 vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgang ,31 Ausgaben Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. 5 Abs. 2 bis 5 HG. In die Flexibilisierung einbezogen ist auch Tit Ausgenommen sind Tit , , , , Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) Studenten- Wissenschaftleraustausch sowie internationale Hochschul- Wissenschaftskooperation , , ,44 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,44) ( ,44) T T T T T T T en T T T zusammen Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem gegenseitig deckungsfähig: Kap Tit Besondere Finanzierungsausgaben Verrechnungsausgaben gemäß 61 BHO außerhalb der Tit ,00 0,00 0,00 gruppe 10 Tgr.10 Begabtenförderung ( ,00) ( ,79) ( ,21) 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von T gegenseitig deckungsfähig. 3. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender sind gegenseitig deckungsfähig: , , Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu Zuschüsse an Begabtenförderungswerke , , ,50

10 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung T Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (19.077,50) (19.077,50) T T T T T T en T T T zusammen Bis zu 5 Prozent der Promotionsfördermittel können für Post-doc-Stipendien zur Erlangung der Berufbarkeit auf eine Professur eingesetzt werden Begabtenförderung Berufliche Bildung , , ,66 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (10.024,66) (10.024,66) T T T T T T T en T T T zusammen Deutschlandstipendium , , ,59 Solländerung ( ,00) (-80,59) für Kap Tit ,00 Sollabgang ,00 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (80,59) (80,59) T T T T T T T en T T T Leistungswettbewerbe Preise für den wissenschaftlichen Nachwuchs , , ,46 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,46) ( ,46) T T T T T T T en T T T zusammen gruppe 20 Tgr.20 Modernisierung Stärkung der beruflichen Bildung ( ,00) ( ,46) ( ,54) 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von T gegenseitig deckungsfähig. 3. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender sind gegenseitig deckungsfähig: , ,

11 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung , , ,64 Solländerung ( ,00) ( ,64) für Kap Tit ,00 Sollabgang ,00 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,00) ( ,64) ( ,64) Die Einwilligung des BMF gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes ist in voller Höhe vorbehalten geblieben. 1. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 2. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen s Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden Internationaler Austausch Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung , , ,84 Solländerung ( ,00) (-781,84) für Kap Tit ,00 Sollabgang ,00 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (781,84) (781,84) T T T T T T T en T T T zusammen Die Ausgaben sind in Höhe von T mit folgendem gegenseitig deckungsfähig: Kap Tit Einnahmen aus der Beteiligung anderer Staaten an den Verwaltungskosten für die Durchführung der Austauschmaßnahmen fließen den Ausgaben zu Innovationen Strukturentwicklungen in der beruflichen Bildung , , ,86 Solländerung ( ,00) (-983,86) für Kap Tit ,00 Sollabgang ,00 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,61) ( ,47) (983,86) Die Einwilligung des BMF gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes ist in voller Höhe vorbehalten geblieben. T T T T T T T en T T T zusammen Mehrausgaben zu Nr. 4 der dürfen bis zur Höhe der en bei folgendem geleistet werden: Kap Tit

12 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung Mehrausgaben zu Nr. 4 der dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Kap Tit Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgr zu erwartender Einnahmen geleistet wurden diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 3. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen s Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung , , ,20 Solländerung ( ,00) (-863,20) für Kap Tit ,00 Sollabgang ,00 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (863,20) (863,20) T T T T T T T en T T T zusammen Überbetriebliche Berufsbildungsstätten , ,00 0,00 T T T T T T T en T T T zusammen gruppe 40 Tgr.40 Stärkung des Lernens im Lebenslauf ( ,00) ( ,11) ( ,89) 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben folgender sind in Höhe von T gegenseitig deckungsfähig: , , Die Verpflichtungsermächtigungen folgender sind gegenseitig deckungsfähig: , , Bildungskredit (Erstattung von Kreditausfällen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau) , , ,30 Solländerung ( ,00) (-600,30) für Kap Tit ,00 Sollabgang ,00 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (600,30) (600,30)

13 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 3002 T T T T T T T en T T T zusammen vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgang ,17 Einnahmen aus vom Besverwaltungsamt übernommenen Darlehens-Einzugsverfahren fließen den Ausgaben zu Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens , , ,34 Solländerung ( ,12) ( ,22) für Kap Tit ,00 für Kap Tit ,12 Sollabgang ,12 kassenmäßige für einen freigegebenen Rest für Tit ,00 nachrichtlich ,00 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,03) ( ,25) ( ,22) Die Einwilligung des BMF gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes ist in voller Höhe vorbehalten geblieben. T T T T T T T en T T T zusammen Mehrausgaben zu Nr. 6 der dürfen bis zur Höhe der en bei folgendem geleistet werden: Kap Tit Mehrausgaben zu Nr. 6 der dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Kap Tit Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgr zu erwartender Einnahmen geleistet wurden diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 3. Mehrausgaben zu Nr. 6 der dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Kap Tit Weiterbildung Lebenslanges Lernen , , ,94 Solländerung ( ,26) (-180,32) Deckung gemäß bei Kap Tit ,18 Sollzugang ,18

14 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung für Kap Tit ,00 für Kap Tit ,92 Sollabgang ,92 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,43) ( ,75) (180,32) Die Einwilligung des BMF gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes ist in voller Höhe vorbehalten geblieben. T T T T T T T en T T T zusammen Mehrausgaben zu Nr. 7 der dürfen bis zur Höhe der en bei folgendem geleistet werden: Kap Tit Mehrausgaben zu Nr. 7 der dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Kap Tit Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgr zu erwartender Einnahmen geleistet wurden diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. zum Lfd.Nr. Bezeichnung Soll T Ist 7. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme des BMBF: Bildung integriert/bildungsprämie , Digitale Medien in der Bildung , , ,72 Solländerung ( ,00) ( ,28) kassenmäßige für einen freigegebenen Rest bei Tit zu Lasten aller Epl ,00 Sollzugang ,00 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,00) ( ,28) (24.325,28) Das BMF hat gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes bis zu einer Höhe von ,00 Euro eingewilligt. T T T T T T T en T T T zusammen Mehrausgaben zu Nr. 2 der dürfen bis zur Höhe der en bei folgendem geleistet werden: Kap Tit Mehrausgaben zu Nr. 2 der dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Kap Tit

15 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 3002 Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgr zu erwartender Einnahmen geleistet wurden diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden Qualitätsoffensive Lehrerbildung , , ,91 kassenmäßige für einen freigegebenen Rest für Tit zu Lasten aller Epl ,00 nachrichtlich ,00 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,00) ( ,91) ( ,91) Das BMF hat gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes bis zu einer Höhe von ,00 Euro eingewilligt. T T T T T T T en T T T zusammen gruppe 50 Tgr.50 Besausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ( ,00) ( ,02) ( ,98) 1. Die Ausgaben sind in Höhe von T gegenseitig deckungsfähig. 2. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 3. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen s Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden BAföG - Schülerinnen Schüler , , ,26 Solländerung ( ,00) ( ,26) für Tit ,00 Sollabgang , BAföG - Zuschüsse an Studierende , , ,90 Solländerung ( ,18) ( ,72) für Tit ,18 Sollabgang , BAföG - Zinszuschüsse Erstattung von Darlehensausfällen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau , , ,18 Solländerung ( ,18) Deckung gemäß bei Tit ,00 bei Tit ,18 Sollzugang ,18 gruppe 60 Tgr.60 Kompensationsmittel Föderalismusreform ( ,00) ( ,00) ( ,00) Rückzahlungen nicht zweckgerecht verwendeter Besmittel fließen den Ausgaben zu Kompensationsmittel für die Abschaffung der GA Hochschulbau , ,00 0, Kompensationsmittel für die Abschaffung der GA Bildungsplanung , , ,00 Solländerung ( ,00)

16 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung kassenmäßige für einen freigegebenen Rest bei Tit ,00 Sollzugang ,00 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,00) gruppe 70 Tgr.70 Europäische Schulen ( ,00) ( ,25) ( ,75) Mieten Pachten , , ,80 T T T T T T T en T T T zusammen Mieten Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement , , ,27 T T T T T T T en T T T ab zusammen Nach 63 Abs. 4 BHO wird zugelassen, dass das Grstück Elise-Aulinger- Straße 21 in München der Europäischen Schule München für die Dauer den Umfang des Bedarfs unentgeltlich überlassen wird. 2. Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen n oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden Beiträge zu laufenden Kosten Europäischer Schulen , , ,29 T T T T T T T en T T T Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu Kleine Neu-, Um- Erweiterungsbauten , , ,39

17 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 3002 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,00) ( ,39) (91.550,39) Die Einwilligung des BMF gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes ist in voller Höhe vorbehalten geblieben. T T T T T T T en T T T Erwerb von Geräten, Ausstattungs- Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)... 0,00 0,00 0,00 Flexibilisierte Ausgaben gruppe 30 Tgr.30 Besinstitut für Berufsbildung (BIBB) ( ,00) ( ,70) ( ,30) F BIBB - Betrieb , , ,11 Solländerung ( ,19) ( ,30) Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2015 aus Kap ,00 Sollzugang ,00 für Tit ,81 Sollabgang ,81 flex. Reste aus Vorjahr / übt. flex. Mittel ( ,00) ( ,30) F BIBB - Investitionen , , ,81 Solländerung ( ,81) Deckung flexibilisierter Ausgaben gemäß 5 Abs. 3 HG bei Tit ,81 Sollzugang ,81

18 Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- Innovationssystems Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Um die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschafts- Innovationssystems zu sichern, führt das BMBF die drei mit den Ländern geschlossenen Pakte fort. Schwerpunkt dieses Kapitels ist der Hochschulpakt 2020, für den im Haushalt 2016 r 2,5 Mrd. vorgesehen sind: Im Rahmen der ersten Säule werden an den deutschen Hochschulen zusätzliche Studienplätze für ein der Nachfrage entsprechendes Studienangebot geschaffen, mit der zweiten Säule wird für die Projektausgaben in DFG-Forschungsvorhaben eine Programmpauschale bereitgestellt dadurch die Forschung an Hochschulen gestärkt. Für weitere Maßnahmen zur Entwicklung des Hochschul- Wissenschaftssystems, wie etwa den Qualitätspakt Lehre für die Verbesserung von Studienbedingungen Lehrqualität, sind bis 2020 insgesamt r 2 Mrd. vorgesehen, davon 200 Mio. im Haushalt Darüber hinaus werden für die Exzellenzinitiative von B Ländern zur Förderung von Wissenschaft Forschung an deutschen Hochschulen in den en 2011 bis 2017 Mittel im Umfang von insgesamt 2,7 Mrd. zur Verfügung gestellt, der Anteil des Bes (75 Prozent) beträgt dabei insgesamt rd. 2 Mrd., davon im 2016 knapp 400 Mio.. In dieses Kapitel sind weiterhin die institutionellen Zuwendungen an die außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen Max- Planck-Gesellschaft (rd. 830 Mio. ), Leibniz-Gemeinschaft (knapp 465 Mio. ) Deutsche Forschungsgemeinschaft (über 1,19 Mrd. ) eingestellt. Entsprechend dem Pakt für Forschung Innovation steigen die Zuwendungen an die genannten Wissenschaftseinrichtungen im 2016 um 3 Prozent. Diesen Aufwuchs trägt der B alleine. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Mit dem Hochschulpakt 2020 wollen B Länder Impulse für die Zukunftsvorsorge bis in das nächste zehnt setzen. Dabei soll dem wachsenden Fachkräftebedarf auf dem Arbeitsmarkt begegnet der vor allem wegen der demografischen Entwicklung, der steigenden Bildungsbeteiligung der doppelten Abiturjahrgänge steigenden Zahl von Studienberechtigten ein qualitativ hochwertiges Studium gewährleistet werden. Die Studienanfängerquote stieg von 37 Prozent im 2007 auf 53 Prozent im Durch die Exzellenzinitiative von B Ländern zur Förderung von Wissenschaft Forschung an deutschen Hochschulen sollen der Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig gestärkt, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessert Spitzen im Universitäts- Wissenschaftsbereich sichtbar gemacht werden. In der dritten letzten Wettbewerbsre werden insgesamt 45 Graduiertenschulen, 43 Exzellenzcluster 11 Zukunftskonzepte bis 2017 gefördert. Die DFG der Wissenschaftsrat haben der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) fristgerecht einen datengestützten Bericht über den Verlauf der Exzellenzinitiative vorgelegt. Zusätzlich hat die GWK eine externe Kommission unter Beteiligung internationaler Expertinnen Experten mit einer Evaluation des Programms seiner Auswirkungen auf das deutsche Wissenschaftssystem beauftragt. Dabei sollen Auswirkungen sowohl auf geförderte als auch auf nicht geförderte Hochschulen dargestellt werden. Die Ergebnisse dieser Evaluation werden der GWK im Januar 2016 vorgelegt. Als institutionelle Zuwendungen an die großen außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen stellt das BMBF Mittel für Forschungseinrichtungen Förderorganisationen mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen zur Verfügung, damit diese Grlagenforschung auf hohem Niveau durchführen können. Im Rahmen des Pakts für Forschung Innovation verpflichteten sich die Einrichtungen auf forschungspolitische Ziele wie die Etablierung nachhaltiger Partnerschaften mit der Wirtschaft, neue Strategien der internationalen Zusammenarbeit oder die Gewinnung herausragender Talente. Ziel des Paktes ist es, den Wissenschaftsstandort Deutschland insgesamt nachhaltig zu stärken seine internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern. Jährlich wird von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bes der Länder ein Monitoring-Bericht zum Pakt für Forschung Innovation veröffentlicht.

19 Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- Innovationssystems 3003 E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Übrige Einnahmen... 0,00 0,00 0,00 Gesamteinnahmen... 0,00 0,00 0,00 A u s g a b e n Personalausgaben... 0, , ,00 Sächliche Verwaltungsausgaben , ,00 übertragbare Mittel (696,00) ( ,00) ,00 Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,15 Rest aus 2015/übertragbare Mittel ( ,49) ( ,71) n ( ,49) ( ,86) ,63 überplanmäßige Ausgaben ,40 Ausgaben für Investitionen , ,80 Rest aus 2015/übertragbare Mittel ( ,00) ( ,20) n ( ,00) ( ,00) ,00 Besondere Finanzierungsausgaben... 0,00 0,00 0,00 Gesamtausgaben , ,95 davon nicht flexibilisiert , ,95 Rest aus 2015/übertragbare Mittel ( ,49) ( ,91) n ( ,49) ( ,86) ,63 überplanmäßige Ausgaben ,40 (Kapitel) T T T T T T T en T T T ab zusammen

20 Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- Innovationssystems Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht Kapitel 3003 in Beträge in T B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR aus 2015 freigegebene Reste über- außerplanmäßige Ausgaben verfügbares Soll Differenz () Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Deckung aus anderen HGR Kapiteln für üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor für andere HGR Kapitel (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) nach 2017 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben)

21 Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- Innovationssystems 3003 Einnahmen Übrige Einnahmen Verrechnungseinnahmen gemäß 61 BHO außerhalb der Tit ,00 0,00 0,00 Ausgaben en dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Sächliche Verwaltungsausgaben Wissenschaftskommunikation Wissenschaftsjahre , , ,00 Solländerung ( ,00) (-696,00) für Kap Tit ,00 Sollabgang ,00 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (696,00) (696,00) T T T T T T T en T T T zusammen Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen s Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) Exzellenzinitiative Spitzenförderung von Hochschulen , , ,44 Solländerung ( ,00) (-343,44) für Kap Tit ,00 Sollabgang ,00 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (343,44) (343,44) T T T T T T T en T T T Die Ausgaben sind übertragbar Hochschulpakt , , ,00 Solländerung ( ,00) (-19,00) kassenmäßige für einen freigegebenen Rest bei Tit ,00 Sollzugang ,00 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,00) (19,00) (19,00)

22 Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- Innovationssystems T T T T T T T en T T T zusammen Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu Strategien zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit für Frauen in Bildung Forschung , , ,70 Solländerung ( ,00) (-242,70) für Kap Tit ,00 Sollabgang ,00 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel ( ,00) ( ,70) (242,70) Die Einwilligung des BMF gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes ist in voller Höhe vorbehalten geblieben. T T T T T T T en T T T zusammen Die Ausgaben zu Nr. 1 der sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der dürfen bis zur Höhe der en bei folgendem geleistet werden: Kap Tit Mehrausgaben zu Nr. 2 der dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Kap Tit Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgr zu erwartender Einnahmen geleistet wurden diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. zum Lfd.Nr. Bezeichnung Soll T Ist 1. Ausgaben des Bes , Zuschuss an die Stiftung zur Förderung der Hochschul-Rektorenkonferenz, Bonn , ,00 0, Hochschulbezogene zentrale Maßnahmen studentischer Verbände anderer Organisationen , , ,18

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