Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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1 Rechnung über den Haushalt des Einzelplans 23 Besministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit Entwicklung Haushaltsjahr 2013 Inhalt Kapitel Bezeichnung Seite Vorwort zum Einzelplan Überblick zum Einzelplan / Hinweise zum Einzelplan Besministerium Allgemeine Bewilligungen Abwicklung Besstelle für Entwicklungshilfe Versorgung der Beamtinnen Beamten sowie der Richterinnen Richter des Einzelplans

2 23 Vorwort zum Einzelplan Grlagen Das Besministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit Entwicklung (BMZ) gestaltet die Entwicklungspolitik der Besregierung. Entwicklungspolitik zielt darauf, Globalisierung zu einer Chance für alle Menschen weltweit werden zu lassen. Der Schutz der Menschenrechte ist Leitprinzip der deutschen Entwicklungspolitik. Die deutsche Entwicklungspolitik trägt dazu bei, die Millenniumsentwicklungsziele zu erreichen Armut nachhaltig zu bekämpfen. Zugleich ist Entwicklungspolitik globale Strukturpolitik, die globale öffentliche Güter wie Klima- sowie Umweltschutz Sicherheit fördert; daher gestaltet das BMZ internationale Strukturen, Verhandlungen Regelwerke mit. Die deutsche Entwicklungspolitik arbeitet darauf hin, Strukturdefizite in den Partnerländern in internationalen Strukturen abzubauen. Sie unterstützt die Kooperationsländer auf partnerschaftliche Weise darin, in eigener Verantwortung ihre Entwicklungschancen zu verbessern. Schwerpunkte sind hierbei die Förderung guter Regierungsführung nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung sowie Armutsbekämpfung, insbesondere die Bekämpfung von Bildungsarmut. Die deutsche Entwicklungspolitik setzt sich für den Abbau von Agrarexportsubventionen für einen entwicklungsförderlichen Abschluss der WTO-Verhandlungen der Doha-Re ein wirkt auf mehr Kohärenz für Entwicklung innerhalb der Besregierung wie auch in der Europäischen Union hin. Das BMZ betrachtet Entwicklung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe unterstützt daher das Engagement der Zivilgesellschaft in den Partnerländern in Deutschland. Ebenso nutzt das BMZ das Engagement der Wirtschaft, indem es verantwortliche, nachhaltige Unternehmensführung den Ausbau von "Public Private Partnership" für Entwicklung fördert. In Deutschland unterstützt das BMZ die entwicklungspolitische Informations- Bildungsarbeit arbeitet hierbei eng mit Ländern, Kommunen der Zivilgesellschaft zusammen. Internationaler Bezugsrahmen der deutschen Entwicklungspolitik sind die Millenniumserklärung der Vereinten Nationen, der Monterrey Konsensus der Konferenz über Entwicklungsfinanzierung der Aktionsplan von Johannesburg des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung. Das BMZ orientiert sich in seinen Instrumenten an den Grsätzen der Pariser Erklärung über wirksame Entwicklungszusammenarbeit der Accra Agenda. Das BMZ hat durch eine zügige Reform der Durchführungsorganisation der technischen Zusammenarbeit die deutsche Entwicklungszusammenarbeit wirksamer sichtbarer gemacht. 2. Kooperationsländer Das BMZ kann mit den Ländern Gebieten, die in der Liste der Empfänger des Entwicklungsausschusses der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit Entwicklung genannt sind, mit Übergangsländern zusammenarbeiten. Darüber hinaus kann es regionale Zusammenschlüsse fördern, die überwiegend aus diesen Ländern bestehen mit ihnen zusammenarbeiten. 3. Organisation des BMZ Der Koalitionsvertrag die daraus abgeleiteten Schwerpunkte Ziele drücken sich in dem neuen Organisationsplan des BMZ aus. Demnach sind die fünf Abteilungen des BMZ wie folgt gegliedert: Abteilung 1: Zentrale Dienste, Zivilgesellschaft, Wirtschaft Abteilung 2: Grsatzfragen politische Steuerung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit; Sektorale Aufgaben Abteilung 3: Afrika- Lateinamerikapolitik; Globale sektorale Aufgaben Abteilung 4: Europa-, Nahost- Asienpolitik; multilaterale Entwicklungspolitik Abteilung 5: Planung Kommunikation

3 Überblick zum Einzelplan 23 E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m E i n z e l p l a n Verwaltungseinnahmen , , ,47 Übrige Einnahmen , , ,88 Gesamteinnahmen , , ,35 A u s g a b e n Personalausgaben , , ,89- Sächliche Verwaltungsausgaben , ,12 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,89) ( ,96) n ( ,89) ( ,08) ,81- Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,19 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,25) ( ,08) n ( ,25) ( ,27) ,02 Ausgaben für Investitionen , ,29 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,72) ( ,09) n ( ,72) ( ,38) ,34- überplanmäßige Ausgaben ,92 davon nicht genehmigte üpl-ausgaben ,92 Besondere Finanzierungsausgaben... 0, , ,21 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben... 0,00 0,00 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,00) ( ,51) n ( ,00) ( ,51) , Hauptgruppe , ,31 Hauptgruppe , ,44 Hauptgruppe , ,51 Hauptgruppe , ,00 Hauptgruppe , ,25 zusammen , ,51 Gesamtausgaben , ,92 davon flexibilisiert , ,04 davon nicht flexibilisiert , ,88 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,86) ( ,64) n ( ,86) ( ,56) ,30- überplanmäßige Ausgaben ,92 davon nicht genehmigte üpl-ausgaben ,92 (Einzelplan) T T T T T T T en T T T ab künftige e zusammen Negative Beträge ergeben sich aufgr von Korrektur- Umbuchungen.

4 23 Überblick zum Einzelplan vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgänge ,60 Vermögenszugänge ,37 Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für den Einzelplan 23 in Beträge in T B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HRG 4 HRG 5 HRG 6 HRG 7 HRG 8 HRG Rest aus flexibilisierten Ansätzen aus 2012 freigegebene Reste über- außerplanmäßige Ausgaben verfügbares Soll Differenz () Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Deckung aus anderen HGR Kapiteln für üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor Einsparung für andere HGR Kapitel (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Übertragbare flexibilisierte Ausgaben nach 2014 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben)

5 - Ausgaben 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Kap Tit Dies gilt in Fällen, in denen Besressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Besressorts tätig werden Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einerfür-Alle-Fälle"). 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Kap Tit Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Kap Tit Dies gilt in Fällen, in denen Besressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Besressorts tätig werden Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einerfür-Alle-Fälle"). Allgemeine : Flexibilisierung: Die in die Regelung nach 5 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der nummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel einzeln aufgelistet. Angewandte Kurse: 1 SZR = 1,18654 ; 1 USD = 0, / Hinweise zum Einzelplan 23

6 2301 Besministerium E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Verwaltungseinnahmen , , ,82 Übrige Einnahmen... 0,00 0,00 0,00 Gesamteinnahmen , , ,82 A u s g a b e n Personalausgaben , , ,75- Sächliche Verwaltungsausgaben , , ,33- Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , , ,51- Ausgaben für Investitionen , ,12 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,54) ( ,16) n ( ,54) ( ,28) ,26- Besondere Finanzierungsausgaben... 0,00 0,00 0,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben... 0,00 0,00 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,00) ( ,51) n ( ,00) ( ,51) , Hauptgruppe , ,31 Hauptgruppe , ,44 Hauptgruppe , ,51 Hauptgruppe , ,00 Hauptgruppe , ,25 zusammen , ,51 Gesamtausgaben , ,53 davon flexibilisiert , ,04 davon nicht flexibilisiert , ,49 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,54) ( ,67) n ( ,54) ( ,20) ,66 (Kapitel) T T T T T T T en T T T zusammen vermögenswirksame Beträge: Vermögenszugänge ,00

7 Besministerium 2301 Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht Kapitel 2301 in Beträge in T B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HRG 4 HRG 5 HRG 6 HRG 7 HRG 8 HRG Rest aus flexibilisierten Ansätzen aus 2012 freigegebene Reste verfügbares Soll Differenz () Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Deckung aus anderen HGR Kapiteln für üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor Einsparung für andere HGR Kapitel (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Übertragbare flexibilisierte Ausgaben nach 2014 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben) Zusatzangaben für Kapitel 2301 Z u s a t z a n g a b e n z u m K a p i t e l Ausgabereste aus flexibilisierten Haushaltsansätzen im Kapitel ,00 0,00 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,00) ( ,51) n ( ,00) ( ,51) ,51 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,00 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 für Tit ,00 für Tit ,00 für Tit ,00 für Tit ,00 für Tit ,00 für Tit ,00 für Tit ,00 für Tit ,00 für Tit ,00 für Tit ,00 für Tit ,00 für Tit ,00 für Tit ,00 für Tit ,00 für Tit ,00 für Tit ,00 für Tit ,00 für Tit ,00 für Tit ,00 zusammen ,00 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2013 von Tit ,49 von Tit ,23 von Tit ,69 von Tit ,84 von Tit ,39 von Tit ,30 von Tit ,58 von Tit ,79 von Tit ,65 von Tit ,18 von Tit ,54 von Tit ,65 von Tit ,18 von Tit ,68 von Tit ,51 von Tit ,00 von Tit ,38 von Tit ,85 von Tit ,72 von Tit ,25

8 2301 Besministerium Noch zu Zusatzangaben zum Kapitel von Tit ,51 von Tit ,37 von Tit ,48 von Tit ,60 von Tit ,89 von Tit ,00 von Tit ,51 von Tit ,00 von Tit ,59 von Tit ,66 zusammen ,51

9 Besministerium 2301 Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen , , , Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung Nutzung... 0,00 0,00 0,00 Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen , , ,79 Verstärkung für Tit ,99 Übrige Einnahmen Einnahmen aus Sponsoring, Spenden ähnlichen freiwilligen Geldleistungen... 0,00 0,00 0,00 Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgeben. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem : Ausgaben Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. 5 Abs. 2 bis 6 HG. Sächliche Verwaltungsausgaben Mieten Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement , , ,12- T T T T T T T en T T T zusammen Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen , ,37 9,63- Die sind verbindlich Öffentlichkeitsarbeit , , ,14- Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden... 0,00 0,00 0,00 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht... 0,00 0,00 0,00 Ausgaben für Investitionen Baumaßnahmen im Dienstgebäude Beskanzleramt... 0, ,38 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,54) ( ,16) n ( ,54) ( ,54) 0,00 Das BMF hat gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes bis zu einer Höhe von ,08 Euro eingewilligt. Deckung (für Rest) bei Kap Tit , Baumaßnahmen im Haus 3 des Dienstgebäudes des ehemaligen Beskanzleramtes... 0,00 0,00 0,00 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden:

10 2301 Besministerium Baumaßnahmen im Dienstsitz Berlin ,00 0,00 übertragbare Mittel ( ,00) ( ,00) 0,00 T T T T T T T en T T T F F zusammen Flexibilisierte Ausgaben Bezüge des Besministers der Parlamentarischen Staatssekretärin , , ,00 Deckung gemäß 5 Abs. 2 Nr. 1 HG 2013 bei Tit ,00 Bezüge Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen Beamten , , ,00- Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,49 Deckung gemäß Nr. 2 bei Kap Tit ,00 Einsparung für Tit ,00 für Tit ,07 für Tit ,00 für Tit ,00 für Tit ,00 für Tit ,00 für Tit ,00 für Tit ,00 für Kap Tit ,24 für Kap Tit ,20 zusammen ,51 F Bezüge Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte... 0,00 0,00 0,00 F Zuführung an die Versorgungsrücklage , , ,23- F Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,23 Deckung gemäß Nr. 2 bei Kap Tit ,00 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich nebenamtlich Tätige , , ,31 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,69 F Entgelte der Arbeitnehmerinnen Arbeitnehmer , , ,07 Deckung gemäß Nr. 2 bei Kap Tit ,00 Deckung gemäß 5 Abs. 2 Nr. 1 HG 2013 bei Tit ,07 zusammen ,07 vermögenswirksame Beträge: Vermögenszugang ,00 F Beihilfen aufgr der Beihilfevorschriften , , ,84- Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,84 F Fürsorgeleistungen Unterstützungen , , ,61 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,39

11 Besministerium 2301 F Inanspruchnahme überbetrieblicher betriebsärztlicher sicherheitstechnischer Dienste, von Betriebsärztinnen Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit , , ,30- Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,30 F Unfallkasse des Bes , , ,58- Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,58 F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen , , ,21 F Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,79 Deckung gemäß 5 Abs. 2 Nr. 1 HG 2013 bei Tit ,00 Geschäftsbedarf Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- Ausrüstungsgegenstände, Gebrauchsgegenstände , , ,65- Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,65 F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen dgl , , ,54- Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,54 F Bewirtschaftung der Grstücke, Gebäude Räume , , ,35 Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,65 Deckung gemäß 5 Abs. 2 Nr. 2 HG 2013 bei Tit ,00 F Mieten Pachten , , ,18- Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,18 F Unterhaltung der Grstücke baulichen Anlagen , , ,51- Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,51 Einsparung für Tit ,00 F Aus- Fortbildung , , ,00- Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,00 Einsparung für Tit ,00 F Gerichts- ähnliche Kosten , , ,15 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,85 Deckung gemäß 5 Abs. 4 HG 2013 bei Tit ,00 Deckung gemäß 5 Abs. 2 Nr. 2 HG 2013 bei Tit ,00 zusammen ,00 F Sachverständige , , ,28 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,72 Deckung gemäß 5 Abs. 2 Nr. 2 HG 2013 bei Tit ,00 F Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten ähnlichen Ausschüssen , , ,25- Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,25 Einsparung für Tit ,00 für Tit ,00 für Tit ,00 zusammen ,00

12 2301 Besministerium F Dienstreisen , , ,51- F Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,51 Deckung gemäß 5 Abs. 2 Nr. 2 HG 2013 bei Tit ,00 1. Aus den Ausgaben dürfen auch die Reisekosten von Bediensteten anderer Besbehörden gezahlt werden, die im Auftrag des Besministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit Entwicklung Dienstreisen im Rahmen der bilateralen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit durchführen. 2. Die Zahlstellen der Auslandsvertretungen können in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember für Rechnung des nächsten Haushaltsjahres Auszahlungen bis zur Höhe eines Vierteljahresbetrages der Ansätze des laufenden Haushaltsjahres des für Referentinnen Referenten für wirtschaftliche Zusammenarbeit vorgesehenen Betrages leisten. Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen , ,63 953,37- Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,37 Deckung gemäß 5 Abs. 4 HG 2013 bei Tit ,00 F Vermischte Verwaltungsausgaben , , ,40 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,60 Deckung gemäß 5 Abs. 2 Nr. 2 HG 2013 bei Tit ,00 Deckung gemäß 5 Abs. 4 HG 2013 bei Tit ,00 zusammen ,00 F Veröffentlichung Dokumentation , , ,11 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,89 Deckung gemäß 5 Abs. 4 HG 2013 bei Tit ,00 F Förderung des Vorschlagwesens ,00 0, ,00- Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,00 F Zuweisungen an den Versorgungsfonds , , ,51- Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,51 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Kap Tit F Kleine Neu-, Um- Erweiterungsbauten ,00 0, ,00- Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,00 F Erwerb von Fahrzeugen , , ,99 F Verstärkung gemäß 6 Abs. 7 HG 2013 bei Tit ,99 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke , , ,59- Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,59 F Einsparungen flexibilisierter Mittel im Epl ,00 0,00 0,00 F Tgr gruppe 55 Ausgaben für die Informationstechnik Geschäftsbedarf Datenübertragung sowie Geräte, Ausstattungs- Ausrüstungsgegenstände, Software, Wartung , , ,18- Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,18 Einsparung für Tit ,00

13 Noch zu gruppe 55: F Miete für Datenverarbeitungsanlagen, Geräte, Ausstattungs- Ausrüstungsgegenstände, Maschinen, Software , ,32 444,32 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,68 Deckung gemäß 5 Abs. 2 Nr. 2 HG 2013 bei Tit ,00 F Aus- Fortbildung , , ,38- Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,38 F Ausgaben für Aufträge Dienstleistungen , , ,52 F Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2012 aus Kap ,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,48 Deckung gemäß 5 Abs. 4 HG 2013 bei Tit ,00 Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- Ausrüstungsgegenständen, Software , , , Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ,66 Besministerium 2301

14 2302 Allgemeine Bewilligungen Vorbemerkung Nach 11 Haushaltsgesetz 2013 (HG) wird die Besregierung ermächtigt, die bei den n , , zu entrichtenden Beiträge durch Hingabe von unverzinslichen Schuldscheinen zu erbringen. E i n n a h m e n Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Verwaltungseinnahmen , , ,65 Übrige Einnahmen , , ,91 Gesamteinnahmen , , ,56 A u s g a b e n Sächliche Verwaltungsausgaben , ,45 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,89) ( ,96) n ( ,89) ( ,41) ,48- Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,54 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,25) ( ,08) n ( ,25) ( ,62) ,37 Ausgaben für Investitionen , ,17 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,18) ( ,93) n ( ,18) ( ,10) ,08- überplanmäßige Ausgaben ,92 davon nicht genehmigte üpl-ausgaben ,92 Besondere Finanzierungsausgaben... 0, , ,21 Gesamtausgaben , ,37 davon nicht flexibilisiert , ,37 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,32) ( ,97) n ( ,32) ( ,34) ,98- überplanmäßige Ausgaben ,92 davon nicht genehmigte üpl-ausgaben ,92 (Kapitel) T T T T T T T en T T T ab künftige e zusammen Negative Beträge ergeben sich aufgr von Korrektur- Umbuchungen. vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgänge ,60 Vermögenszugänge ,37

15 Allgemeine Bewilligungen 2302 Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht Kapitel 2302 in Beträge in T B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n HGR 0-3 HRG 4 HRG 5 HRG 6 HRG 7 HRG 8 HRG aus 2012 freigegebene Reste über- außerplanmäßige Ausgaben verfügbares Soll Differenz () Im Einzelnen: Deckung aus anderen HGR Kapiteln (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) Einsparung für andere HGR Kapitel (ohne üpl, apl Verstärkungen im Personalsektor) nach 2014 übertragbare Mittel (ohne flexibilisierte Ausgaben)

16 2302 Allgemeine Bewilligungen Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen , , ,65 vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgang ,16 Übrige Einnahmen Zinsen aus Darlehen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit Erträge aus Treuhandbeteiligungen , , ,83-1. Von den Einnahmen können die Mittel für den Kapitaldienst der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die Finanzierung der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit eingesetzten anderen Mittel als Haushaltsmittel des Bes vorweg abgezogen werden. 2. Die Besregierung wird ermächtigt, sich im Rahmen multilateraler Schuldendienstregelungen am 2.1 Schuldenerlass zu Gunsten von hoch verschuldeten armen Entwicklungsländern (HIPC) zu beteiligen auf Forderungen der Finanziellen Zusammenarbeit zu verzichten (derzeit geschätztes Erlassvolumen: über 3 Mrd. ). Es ist mit dem Partnerland zu vereinbaren, dass die dadurch freiwerdenden Mittel zur Umsetzung seiner nationalen, gemeinsam mit den Kräften seiner Gesellschaft entwickelten alle Schichten seiner Bevölkerung berücksichtigenden Armutsminderungsstrategie verwendet werden. Prozess Inhalt dieser Strategie sollen auch zur Stabilisierung der innenpolitischen Verhältnisse im Partnerland beitragen. 2.2 Teilverzicht auf Forderungen aus der Finanziellen Zusammenarbeit zu beteiligen Forderungen mit einem Abschlag vom Nennwert zu verkaufen oder in vergleichbarer Form zu verwerten, wenn dies nach Prüfung im Einzelfall im Hinblick auf die Schuldendienstfähigkeit des betreffenden Schuldnerlandes erforderlich ist. 3. Die Besregierung wird ermächtigt, nach vorheriger Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bestages einen Verzicht auf Forderungen aus der Finanziellen Zusammenarbeit in Höhe von insgesamt bis zu 150 Mio. nach Prüfung im Einzelfall zu vereinbaren, wenn das Schuldnerland ein Verhältnis Schulden zu Exporten von 150 % höher aufweist ein Verhältnis Schuldendienst zu Exporten von 15 % höher. Bereits bestehende Zusagen der Besregierung sind hiervon ausgenommen. Das Schuldnerland muss zudem dadurch frei werdende Mittel in Abstimmung mit der Besregierung für Vorhaben gemäß Textziffer 2 der "Leitlinien für die bilaterale Finanzielle Technische Zusammenarbeit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit vom 1. März 2007" (kurz: FZ/TZ-Leitlinien) einsetzen oder als eigene Geberbeiträge in internationale Geberorganisationen einzahlen. Die Aufnahme der Verhandlungen mit dem jeweiligen Schuldnerland bedarf der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bestages Zinsen aus Darlehen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation , , , Zinsen aus Darlehen zur Förderung von Niederlassungen deutscher Unternehmen sowie des Technologietransfers durch deutsche Unternehmen , , ,93- Von den Einnahmen können die Kosten der bei der Durchführung der Maßnahmen eingeschalteten Institute vorweg abgezogen werden Tilgung von Darlehen zur Wohnraumbeschaffung für Beschäftigte von Zuwendungsempfängern , ,20 441,20 vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgang , Tilgung von Darlehen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit Rückflüsse aus Treuhandbeteiligungen , , ,24 vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgang ,31 1. Von den Einnahmen können die Mittel für den Kapitaldienst der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die Finanzierung der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit eingesetzten anderen Mittel als Haushaltsmittel des Bes vorweg abgezogen werden. 2. Die Besregierung wird ermächtigt, im Rahmen multilateraler Schuldendienstregelungen 2.1 am Schuldenerlass zu Gunsten von hoch verschuldeten armen Entwicklungsländern (HIPC) teilzunehmen auf Forderungen der Finanziellen Zusammenarbeit zu verzichten (derzeit geschätztes Erlassvolumen: über 3 Mrd. ). Es ist mit dem Partnerland zu vereinbaren, dass die dadurch freiwerdenden Mittel zur Umsetzung seiner nationalen, gemeinsam mit den Kräften seiner Gesellschaft entwickelten alle Schichten seiner Bevölkerung berücksichtigenden Armutsminderungsstrategie verwendet werden.

17 Noch zu : Prozess Inhalt dieser Strategie sollen auch zur Stabilisierung der innenpolitischen Verhältnisse im Partnerland beitragen. 2.2 Forderungen aus der Finanziellen Zusammenarbeit mit einem Abschlag vom Nennwert zu verkaufen oder in vergleichbarer Form zu verwerten, wenn dies nach Prüfung im Einzelfall im Hinblick auf die Schuldendienstfähigkeit des betreffenden Schuldnerlandes erforderlich ist. 3. Die Besregierung wird ermächtigt, nach vorheriger Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bestages einen Verzicht auf Forderungen aus der Finanziellen Zusammenarbeit in Höhe von insgesamt bis zu 150 Mio. nach Prüfung im Einzelfall zu vereinbaren, wenn das Schuldnerland ein Verhältnis Schulden zu Exporten von 150 % höher aufweist ein Verhältnis Schuldendienst zu Exporten von 15 % höher. Bereits bestehende Zusagen der Besregierung sind hiervon ausgenommen. Das Schuldnerland muss zudem dadurch freiwerdende Mittel in Abstimmung mit der Besregierung für Vorhaben gemäß Textziffer 2 der "Leitlinien für die bilaterale Finanzielle Technische Zusammenarbeit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit vom 1. März 2007" (kurz: FZ/TZ-Leitlinien) einsetzen oder als eigene Geberbeiträge in internationale Geberorganisationen einzahlen. Die Aufnahme der Verhandlungen mit dem jeweiligen Schuldnerland bedarf der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bestages Tilgung von Darlehen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation , , ,81 vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgang , Tilgungen von Darlehen im Rahmen der EWG-Assoziierungsabkommen - Jae I II Lomé , , ,30- vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgang ,70 Von den Einnahmen können die Kosten der bei der Durchführung der Maßnahmen eingeschalteten Institute vorweg abgezogen werden Tilgung von Darlehen zur Förderung von Niederlassungen deutscher Unternehmen sowie des Technologietransfers durch deutsche Unternehmen , , ,55- vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgang , Tilgung von Darlehen im Rahmen der Sonderaktion der Konferenz für Internationale Wirtschaftliche Zusammenarbeit (KIWZ) , , ,97 vermögenswirksame Beträge: Vermögensabgang , Leistungen von Besbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben... 0,00 0,00 0,00 Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Besbehörden (EfA) zweckgeben. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden n: Epl. 23. Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Beobachtung Überprüfung der deutschen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit , , ,92- Einsparung (kassenmäßig) für Tit ,46 Einsparung für Tit ,21 T T T T T T Allgemeine Bewilligungen 2302 T en T T T zusammen Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem geleistet werden: Einnahmen aus Beiträgen anderer Geber für gemeinsame Vorhaben fließen den Ausgaben zu Betreuung von Delegationen internationalen Besuchern , , ,56-

18 2302 Allgemeine Bewilligungen Forschung, Untersuchungen Ähnliches , ,77 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,37) ( ,60) n ( ,37) ( ,37) 0,00 Die Einwilligung des BMF gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes ist in voller Höhe vorbehalten geblieben. T T T T T T T en T T T zusammen Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen s Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden Konferenzen, Tagungen, Messen Ausstellungen , ,16 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,52) ( ,36) n ( ,52) ( ,52) 0,00 Die Einwilligung des BMF gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes ist in voller Höhe vorbehalten geblieben. 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Zuweisungen Zuschüsse (ohne Investitionen) Beitrag an den Internationalen Währungsfonds zur Ablösung der Zahlungsrückstände Liberias... 0,00 0,00 0, Zahlungen an den Fonds für Technische Hilfe im Bereich nachhaltiger Schuldenstrategien des Internationalen Währungsfonds (IWF)... 0,00 0,00 0, Zahlungen an das Zinssubventionskonto des Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) des Internationalen Währungsfonds (IWF) für Staaten mit Zahlungsbilanzproblemen... 0,00 0,00 0, Leistungen nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz , , , Berufliche Aus- Fortbildung , ,00 übertragbare Mittel ( ,00) ( ,00) 0,00 T T T T T T T en T T T zusammen Negative Beträge ergeben sich aufgr von Korrektur- Umbuchungen. 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die zu Nr. 1.1, sind verbindlich. 3. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Nachkontaktzeitschriften, Lehr- Lernmaterial sowie technische Hilfsmittel unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. 4. Personalausgaben für die Wahrnehmung von Aufgaben im Besministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit Entwicklung in Institutionen, deren Finanzausstattung ganz oder überwiegend im Epl. 23 veranschlagt ist, dürfen aus diesem nicht geleistet werden.

19 Allgemeine Bewilligungen Vorbereitung Ausbildung von Personal für eine Tätigkeit auf dem Gebiet der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit sowie Beratungsmaßnahmen für anerkannte Entwicklungsdienste , ,43 395,57- T T T T T T T en T T T Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 2. Personalausgaben für die Wahrnehmung von Aufgaben im Besministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit Entwicklung in Institutionen, deren Finanzausstattung ganz oder überwiegend im Epl. 23 veranschlagt ist, dürfen aus diesem nicht geleistet werden. Ausgenommen sind Ausgaben beim Arbeitskreis "Lernen Helfen in Übersee" e. V Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen internationale Nichtregierungsorganisationen , ,00 0,00 T T T T T T T en T T T zusammen Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Die zu Nr. 7, 9 12 sind verbindlich Förderung der Sozialstruktur , , ,63 Deckung gemäß bei Tit ,63 T T T T T T T en T T T zusammen Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von T mit folgendem gegenseitig deckungsfähig: Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden n gegenseitig deckungsfähig: , , , Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen , ,00 0,00 T T T T T T T en T T T zusammen Die Ausgaben sind übertragbar.

20 2302 Allgemeine Bewilligungen Erstattung an den Internationalen Währungsfonds (IWF) aus Mehrerlösen aus Goldverkäufen , ,29 übertragbare Mittel ( ,71) ( ,00) 0,00 Die Ausgaben sind übertragbar Gesellschaftliche Krisenreaktions- Stabilisierungshilfe... 0, , ,08 Deckung gemäß bei Tit ,08 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von T der Einsparungen bei folgendem geleistet werden: Einnahmen fließen den Ausgaben zu Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft , ,06 übertragbare Mittel ( ,94) ( ,00) 0,00 T T T T T T T en T T T zusammen Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von T mit folgendem gegenseitig deckungsfähig: Die zu Nr. 2 sind verbindlich Entwicklungsfördernde strukturbildende Übergangshilfe , ,44 übertragbare Mittel (9,56) ( ,00) 0,00 T T T T T T T en T T T zusammen Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von T der Einsparungen bei folgendem geleistet werden: Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu Beteiligung am Welternährungsprogramm , ,00 0,00 T T T T T T T en T T T Förderung der internationalen Agrarforschung , ,00 0,00

21 Noch zu : T T T T T T T en T T T zusammen Die Ausgaben sind übertragbar Zahlungen an Einrichtungen der Weltbankgruppe , ,76 übertragbare Mittel ( ,24) ( ,00) 0,00 T T T T T T T en T T T zusammen Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Die zu Nr. 2.2 sind verbindlich. 4. Entscheidungen über künftige Auffüllungen der IDA-Mittel bedürfen der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bestages. 38 BHO bleibt unberührt. 5. Mit der Verpflichtungsermächtigung sollen bis zu 293,2 Mio. SZR eingegangen werden Zahlungen an die Asiatische Entwicklungsbank, an den Asiatischen Entwicklungsfonds sowie an den Sonderfonds für Technische Hilfe , ,48 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,50) ( ,02) n ( ,50) ( ,50) 0,00 Die Einwilligung des BMF gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes ist in voller Höhe vorbehalten geblieben. T T T T T T T en T T T ab zusammen Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die zu Nr. 2.2 sind verbindlich Zahlungen an die Afrikanische Entwicklungsbank an den Afrikanischen Entwicklungsfonds , ,87 übertragbare Mittel ( ,13) ( ,00) 0,00 Das BMF hat gemäß 38 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BHO in die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung eingewilligt. Allgemeine Bewilligungen 2302

22 2302 Allgemeine Bewilligungen Noch zu : T T T T T T T en T T T ab künftige e zusammen Negative Beträge ergeben sich aufgr von Korrektur- Umbuchungen. 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die zu Nr. 2.2 sind verbindlich. 3. Mit der Verpflichtungsermächtigung sollen bis zu 59,879 Mio. SZR eingegangen werden Zahlungen an die Inter-Amerikanische Entwicklungsbank deren Sonderfonds, an die Inter-Amerikanische Investitionsgesellschaft an den Multilateralen Investitionsfonds , ,36 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,29) ( ,93) n ( ,29) ( ,29) 0,00 Die Einwilligung des BMF gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes ist in voller Höhe vorbehalten geblieben. T T T T T T T en T T T ab zusammen Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die zu Nr. 5 sind verbindlich Zahlungen an den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) an dessen Sonderprogramm für Subsahara-Afrika , ,00 übertragbare Mittel ( ,00) ( ,00) 0,00 T T T T T T T en T T T zusammen Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die zu Nr. 2 sind verbindlich Zahlungen an die Karibische Entwicklungsbank deren Sonderfonds , ,76 übertragbare Mittel (17.314,24) ( ,00) 0,00

23 Noch zu : T T T T T T T en T T T ab zusammen Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die zu Nr sind verbindlich. Ausgaben für Investitionen Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit , ,91 Rest aus 2012/übertragbare Mittel ( ,54) ( ,67) n ( ,54) ( ,58) ,96- Die Einwilligung des BMF gemäß 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes ist in voller Höhe vorbehalten geblieben. Einsparung (kassenmäßig) für Tit ,32 für Kap Tit ,51 für Kap Tit ,00 für Kap Tit ,12 für Kap Tit ,37 zusammen ,32 Einsparung für Tit ,08 für Tit ,88 zusammen ,96 T T T T T T T en T T T ab künftige e zusammen Negative Beträge ergeben sich aufgr von Korrektur- Umbuchungen. vermögenswirksame Beträge: Vermögenszugang ,37 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden n geleistet werden: Nr. 9 findet hierbei für bilaterale Finanzierungszusagen in Höhe von maximal 75 Mio., für die keine völkerrechtlichen Vereinbarungen erforderlich sind die vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfüllt werden, keine Anwendung. Allgemeine Bewilligungen 2302

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