Die Kantone Bern, Jura und Neuenburg schaffen die Pädagogische Hochschule «Haute Ecole Pédagogique HEP-BEJUNE» (im Folgenden HEP).

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1 49.8- Interkntonles Konkordt zur Schffung einer gemeinsmen Pädgogischen Hochschule der Kntone Bern, Jur und Neuenurg (Hute Ecole Pédgogique, HEP-BEJUNE) vom..000 (Stnd ) Grundlgen der HEP Art. Konkordtsprteien Die Kntone Bern, Jur und Neuenurg schffen die Pädgogische Hochschule «Hute Ecole Pédgogique HEP-BEJUNE» (im Folgenden HEP). Geltungsgeiet für den Knton Bern ist der frnzösischsprchige Kntonsteil. Weitere Kntone können dem Konkordt gemäss den Bestimmungen von Artikel 45 eitreten. Art. Allgemeiner Auftrg der HEP Die HEP ist eine Institution der Tertiärstufe, die mit der Grundusildung der Lehrkräfte des Kindergrtens, der Primrstufe, der Sekundrstufe I und der Sekundrstufe II sowie mit der Fort- und Weiterildung ller Lehrkräfte euftrgt ist; sie führt Forschungsreiten durch; sie stellt Dokumenttionen und Multimedimterilien in den Bereichen Erziehung und Bildung zur Verfügung. Sie knn weitere Aufträge üernehmen, die im Bildungsereich von kntonlem und interkntonlem Interesse sind. Art. Sttut und Sitz der HEP Die HEP ist eine interkntonle öffentlich-rechtliche Anstlt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist eine einzige Institution, die in den drei Konkordtskntonen tätig ist. Sie ht ihren Sitz in Pruntrut (Knton Jur). Art. 4 Zusmmenreit mit nderen Kntonen und Institutionen Die Zusmmenreit mit nderen Kntonen im Bereich der Lehrerinnen- und Lehrerildung ist Gegenstnd von Vereinrungen zwischen den Konkordtskntonen und den interessierten Kntonen. Die HEP knn im Rhmen ihres Auftrgs mit nderen Bildungsinstitutionen Vereinrungen zur Zusmmenreit schliessen. * Änderungstellen m Schluss des Erlsses 0-44

2 49.8- Art. 5 Berufsverände Die HEP hört die Berufsverände ei wichtigen Geschäften n, nmentlich ei den Grundzügen im Ausildungsereich sowie ei llen Geschäften im Zusmmenhng mit der Stellung der Lehrkräfte. Orgnistion und Struktur der HEP. Allgemeines Art. 6 Struktur der HEP Jeder Konkordtsknton stellt der HEP einen Stndort zur Verfügung. Der Gesmtuftrg der HEP verteilt sich uf verschiedene Tätigkeitsgeiete, die ls Bereiche ezeichnet werden. Art. 7 Stndorte Als Stndort gilt die Gesmtheit ller für die HEP erforderlichen Einrichtungen, Betriee und Infrstrukturen, die sich in einem Knton efinden. Die Geäude und Einrichtungen eines Stndorts werden vom Knton n die HEP vermietet oder verkuft. Die HEP knn weitere Geäude und Einrichtungen mieten oder erweren. Art. 8 Bereiche Die Bereiche sind Orgnistionseinheiten der HEP ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Zum Zeitpunkt ihrer Gründung verfügt die HEP üer vier Bereiche. Sie hen folgende Aufträge: c d Grundusildung für die Vorschul- und Primrstufe, Grundusildung für die Sekundrstufen I und II, Fort- und Weiterildung, Forschung, Dokumenttion und Multimedi. Art. 9 Berufsprktische Ausildung Die Konkordtskntone grntieren der HEP den Zugng zu ihren Schulen, um die erufsprktische Ausildung unter den estmöglichen Vorussetzungen zu ermöglichen.

3 Orgne der HEP Art. 0 Orgne der HEP Die HEP verfügt üer folgende Orgne:. Strtegische Leitung. ertende Orgne der Strtegischen Leitung: Wissenschftskommission und HEP-Rt. HEP-Leitung. Ausildungsrt ls teilnehmendes Orgn der HEP-Leitung. Direktorinnen und Direktoren. Bereichsdirektorinnen und Bereichsdirektoren. Stndortdirektorinnen und Stndortdirektoren 4. Generlsekretärin/Generlsekretär 5. Kontrollorgn.. Die Strtegische Leitung (Comité strtégique) Art. Grundsätze Die Strtegische Leitung ist ds oerste Orgn der HEP. Sie setzt sich us den Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren der Konkordtskntone zusmmen. Art. Aufgen 0 Die Strtegische Leitung ht folgende Aufgen und Kompetenzen:. Strtegische Ziele: Sie legt die llgemeinen und lngfristigen Ziele fest, erlässt die Studienpläne, c definiert die Forschungspolitik, d entscheidet üer die Zusmmenreit mit nderen Institutionen, e legt die Ziele ezüglich Evlution und Qulitätskontrolle fest, f erlässt die notwendigen Mssnhmen zur Regulierung der Studierendenzhl, g informiert die Kntonsprlmente üer die Aktivitäten der HEP.. Reglemente und Sttuten: Sie erlässt ds Ausführungsreglement zum Konkordt, regelt die Beziehungen zwischen den Orgnen der HEP und erlässt insesondere die Reglemente der Wissenschftskommission, des HEP- Rtes, der HEP-Leitung und des Ausildungsrtes,

4 c erlässt ds Personlsttut, d erlässt ds Sttut der Studierenden und ds Studienreglement.. Ernennungen: Sie ernennt die Direktorinnen und Direktoren, die Mitglieder der HEP-Leitung, die Präsidentin oder den Präsidenten der HEP-Leitung sowie die Generlsekretärin oder den Generlsekretär und eschliesst ihre Pflichtenhefte, ernennt die Mitglieder der Wissenschftskommission und des HEP-Rtes Strukturen: Sie estimmt die Stndorte der Bereiche und verteilt ihre Aktivitäten uf die Kntone, ildet neue Bereiche oder legt estehende zusmmen und ändert ei Bedrf den Auftrg der estehenden Bereiche Verwltung, Finnzen: Sie legt die Grundsätze der Finnzverwltung der HEP fest, gewichtet die finnzielle Beteiligung der Konkordtskntone, c eschliesst die Finnzplnung, ds Budget und die Beträge für die strtegische Reserve der HEP, d genehmigt die Jhresrechnung, e legt die Studien- und Kursgeühren fest, f estimmt ds Orgn zur Kontrolle der HEP-Verwltung. 6 Allgemeine Kompetenzen: Sie hört die Wissenschftskommission und den HEP-Rt zu Frgen n, die sie etreffen, entscheidet üer Frgen, die nicht in den Zuständigkeitsereich eines nderen Orgns fllen. Art. Beschlüsse Die Strtegische Leitung fsst ihre Beschlüsse in Üereinstimmung.... Bertende Orgne der Strtegischen Leitung: Wissenschftskommission und HEP-Rt Art. 4 Wissenschftskommission Die Wissenschftskommission umfsst Fchleute der Bildungswissenschften und der Forschung; sie versmmelt sich uf Einldung der Strtegischen Leitung oder hndelt uf eigene Inititive.

5 Sie nimmt nmentlich Stellung zu den llgemeinen und lngfristigen Zielen, Studienplänen und Forschungsprojekten der HEP. Die Mitglieder werden für eine Duer von vier Jhren ernnnt und können wieder gewählt werden. Art. 5 HEP-Rt Der HEP-Rt umfsst Vertreterinnen und Vertreter der Dozentenschft und des Verwltungspersonls der HEP, der Studierenden n der HEP, der Schulleiterinnen und Schulleiter, der Lehrerinnen- und Lehrerverände sowie der Elternvereinigungen und Vertretungen nderer interessierter Kreise; er versmmelt sich uf Einldung der Strtegischen Leitung oder hndelt uf eigene Inititive. Er nimmt Stellung zur Entwicklung, zur llgemeinen Politik sowie zur Führung der HEP. Die Mitglieder werden für eine Duer von vier Jhren ernnnt und können wieder gewählt werden... HEP-Leitung (Comité de direction) Art. 6 Grundsätze Die HEP-Leitung setzt sich us vier Mitgliedern us den Reihen der Direktorinnen und Direktoren der Bereiche und Stndorte zusmmen. Die Mitglieder werden für eine Duer von vier Jhren ernnnt und können wieder gewählt werden. Die Amtsduer der Präsidentin oder des Präsidenten eträgt vier Jhre; sie oder er knn wieder gewählt werden. 4 Die Generlsekretärin oder der Generlsekretär nimmt n den Sitzungen der HEP-Leitung mit ertender Stimme teil. Art. 7 Aufgen Die HEP-Leitung ist nmentlich für die Aufgenerfüllung, die Orgnistion und die Leitung der HEP zuständig. Sie reitet Vorschläge und Anträge für die Beschlüsse der Strtegischen Leitung gemäss Artikel us. Sie leitet die Tätigkeiten der Bereiche und sorgt für die Umsetzung des Studienplns.

6 Sie stellt uf Antrg des Ausildungsrtes die Dozentinnen und Dozenten n. 5 Sie legt den Personlestnd für Verwltung und Technik fest. 6 Sie stellt ds Verwltungspersonl und ds technische Personl n. 7 Sie ezieht die Direktorinnen und Direktoren der Bereiche und Stndorte in die Areiten ein, die mit deren Auftrg zusmmenhängen. 8 Sie genehmigt die Ernennung der Mitglieder des Ausildungsrtes. 9 Sie hört den Ausildungsrt zu Frgen us dessen Zuständigkeitsereichen n. Art. 8 Beschlüsse Die HEP-Leitung trifft ihre Beschlüsse im gegenseitigen Einvernehmen. Knn uf diese Weise keine Einigung erzielt werden, legt sie die Frge der Strtegischen Leitung zum Entscheid vor.... Teilnehmendes Orgn der HEP-Leitung: der Ausildungsrt Art. 9 Ausildungsrt Der Ausildungsrt umfsst Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Dozentenktegorien. Er zieht je nch Verhndlungsgegenstnd Vertretungen der Studierenden ei. Er wird durch eines seiner Mitglieder geleitet. Er versmmelt sich uf Einldung der HEP-Leitung oder hndelt uf eigene Inititive. Er wird ei folgenden Geschäften von der HEP-Leitung ngehört: Umschreiung der Grundzüge des Studienplns, pädgogische Prüfung der Forschungsprojekte und der Projekte zur Zusmmenreit mit nderen Bildungsinstitutionen, c Untersuchung nderer Schgeschäfte mit mssgeender pädgogischer Auswirkung. Er prüft im Rhmen einer Kommission die Bewerungsdossiers der Dozentinnen und Dozenten und stellt Antrg üer deren Anstellung. 4 Die Orgnistion und ds Whlverfhren des Ausildungsrtes sind in einem Reglement festgelegt.

7 Direktorinnen und Direktoren... Bereichsdirektorinnen und Bereichsdirektoren Art. 0 Grundsätze und Aufgen Eine Dozentin oder ein Dozent üt die Funktion der Bereichsdirektorin oder des Bereichsdirektors us. Der Bereichsdirektorin oder dem Bereichsdirektor oliegen insesondere folgende Aufgen: Sie oder er orgnisiert die Vernstltungen des Bereichs gemäss HEP-Studienpln sowie gemäss den Beschlüssen der Strtegischen Leitung und der HEP- Leitung, koordiniert die Aktivitäten zwischen den verschiedenen Stndorten der Bereiche in enger Zusmmenreit mit den Direktorinnen und Direktoren der Stndorte, c stellt den Bereichsetrie im Rhmen der von der HEP-Leitung ewilligten Mittel und Ressourcen sicher. Sie oder er wird für eine Amtsduer von vier Jhren gewählt und knn wieder gewählt werden. Art. Forschung Der für die Forschung zuständigen Bereichsdirektorin oder dem für die Forschung zuständigen Bereichsdirektor oliegen, unter Berücksichtigung der Erfordernisse und Bedürfnisse der Ausildung, insesondere folgende Aufgen: Sie oder er c d koordiniert die n der HEP durchgeführten Forschungsreiten, sorgt für Forschungsmndte und deren Finnzierungsmittel, koordiniert die Forschung der HEP und deren Prtnerinstitutionen, plnt die Puliktionen der HEP.... Stndortdirektorinnen und Stndortdirektoren Art. Grundsätze und Aufgen Eine Dozentin oder ein Dozent üt n jedem kntonlen Stndort die Funktion einer Stndortdirektorin zw. eines Stndortdirektors us.

8 Der Stndortdirektorin oder dem Stndortdirektor oliegen insesondere folgende Aufgen: Sie oder er stellt den HEP-Auftrg sicher, esorgt die dministrtive und technische Verwltung des Stndorts in Zusmmenreit mit der Generlsekretärin oder dem Generlsekretär, c koordiniert die verschiedenen Vernstltungen m Stndort, d präsidiert die Konferenz der Dozentenschft des Stndorts. Sie oder er wird für eine Amtsduer von vier Jhren gewählt und knn wieder gewählt werden...4 Generlsekretärin oder Generlsekretär Art. Aufgen Die Generlsekretärin oder der Generlsekretär ist für die Verwltung der HEP verntwortlich und stellt ds Funktionieren ihrer Orgne in Zusmmenreit mit den Direktorinnen und Direktoren sicher. Ihr oder ihm oliegen insesondere folgende Aufgen: Sie oder er c leitet die Verwltung der HEP, steht in Verindung mit den Verntwortlichen der Kntone für Buten und Einrichtungen, stellt die Finnzverwltung der HEP sicher...5 Orgn zur Kontrolle der HEP-Verwltung Art. 4 Ernennung, Mndt Ds Kontrollorgn der HEP ist eine Revisionsgesellschft oder eine kntonle Finnzkontrolle. Ds Kontrollorgn prüft die Verwltung der HEP, insesondere die Finnzverwltung. Es legt der HEP-Leitung jedes Jhr einen Bericht üer die Verwltungskontrolle und die Revision der Jhresrechnung vor; die HEP-Leitung leitet diesen Bericht n die Strtegische Leitung weiter. Es knn uf Ersuchen der Strtegischen Leitung esondere Untersuchungen durchführen.

9 Aufsicht üer die HEP Art. 5 Beziehungen zu den Kntonsregierungen und Kntonsprlmenten Die HEP untersteht der Aufsicht der Regierungen und der Oerufsicht der Prlmente der Konkordtskntone. Sie informiert die Regierungen zuhnden der zuständigen prlmentrischen Kommissionen üer ihren Betrie und üer ihre Verwltung; sie üermittelt den Prlmenten ihren jährlichen Geschäftsericht. Personl der HEP. Dozentenschft Art. 6 Grundsätze Die HEP-Leitung estimmt uf Grund des Stndortes, n dem die Dozentinnen und Dozenten ihre Hupttätigkeit usüen, den Knton, dessen Dienstrecht nwendr ist. Die Dozentinnen und Dozenten können verpflichtet werden, ihre Tätigkeit n den drei Stndorten uszuüen. Der Grundstz der kdemischen Freiheit ist im Rhmen des HEP-Auftrgs gewährleistet. Art. 7 Areitsedingungen und Gehltsordnung Die Strtegische Leitung knn uf Antrg der HEP-Leitung und nch Anhörung des Ausildungsrtes für folgende Bereiche ein Reglement erlssen, ds von den kntonlen Rechtsordnungen weicht: c Anzhl Unterrichtsstunden und Anzhl Unterrichtswochen, Pflichtenhefte der Dozentinnen und Dozenten, Gehltsordnung, mit dem Ziel, diese zu hrmonisieren; es esteht eine individuelle Besitzstndsgrntie. Art. 8 Einheitliches Personlsttut Die Strtegische Leitung eschliesst mittelfristig ein einheitliches Personlsttut für lle Neungestellten. Sie knn die ereits ngestellten Dozentinnen und Dozenten eenflls unter ds neue Sttut stellen, sofern dieses für sie vorteilhfter ist.

10 Art. 9 Befristete Aufträge Die HEP-Leitung ist efugt, Dozentinnen und Dozenten mit efristetem Auftrg nzustellen und ihre Anstellungsedingungen festzulegen. Art. 0 Prxislehrkräfte Die Kntone sorgen dfür, dss der HEP genügend Prxislehrkräfte zur Verfügung gestellt werden. Die Strtegische Leitung legt die Anstellungsedingungen und die Gehltsordnung fest.. Verwltungspersonl und technisches Personl Art. Grundsätze Die HEP-Leitung estimmt uf Grund des Stndortes, n dem die Mitreiterinnen und Mitreiter ihre Hupttätigkeit usüen, den Knton, dessen Dienstrecht nwendr ist. Die Mitreiterinnen und Mitreiter können verpflichtet werden, ihre Tätigkeit n den drei Stndorten uszuüen. Die Generlsekretärin oder der Generlsekretär verteilt die Stellen für Verwltung und Technik zwischen dem HEP-Sitz und den Stndorten. Art. Anstellungsedingungen und Gehltsordnung Die Strtegische Leitung knn uf Antrg der HEP-Leitung für folgende Bereiche ein Reglement erlssen, ds von den kntonlen Rechtsordnungen weicht: c Anzhl Areitsstunden und Anzhl Ferienwochen, Pflichtenhefte, Gehltsordnung, mit dem Ziel, diese zu hrmonisieren; es esteht eine individuelle Besitzstndsgrntie. Art. Einheitliches Personlsttut Die Strtegische Leitung eschliesst mittelfristig ein einheitliches Personlsttut für lle Neungestellten. Sie knn die ereits ngestellten Mitreiterinnen und Mitreiter eenflls unter ds neue Sttut stellen, sofern dieses für sie vorteilhfter ist.

11 Studierende der HEP Art. 4 Grundsätze Die Rechtsstellung der Studierenden ist im Studienreglement festgelegt. Die Diplome werden von der HEP verliehen. Für Beschwerden von Studierenden gilt ds Recht des Sitzkntons der HEP. 5 Finnzierung der HEP 5. Betrieskosten der HEP Art. 5 Betrieskosten Die HEP finnziert die Betrieskosten der Tätigkeiten n den Stndorten sowie ihre eigenen Verwltungskosten. Die Betrieskosten umfssen nmentlich die Gehälter, die notwendigen Verwltungskosten, Infrstruktur- und Unterhltskosten sowie Mteril und Dienstleistungskosten. 5. Ressourcen der HEP Art. 6 Ressourcen Die Ressourcen der HEP estehen im Wesentlichen us den Finnzeiträgen der Konkordtskntone. Die Strtegische Leitung legt die Finnzeiträge der Kntone fest. Zu den Ressourcen der HEP zählen weiter uch: c d die Kursgeühren und Kosteneteiligungen im Zusmmenhng mit den Leistungen der HEP, die entrichteten Studiengeühren für Studierende us Nichtkonkordtskntonen, die Bundeseiträge sowie Beiträge nderer Körperschften oder Dritter, die Einnhmen us Verträgen mit Universitäten oder externen Auftrggeern. 5. Beiträge der Konkordtskntone Art. 7 Budget Die Strtegische Leitung eschliesst im Vorus die Höhe der verschiedenen Beiträge, die von jedem Konkordtsknton geschuldet werden.

12 49.8- Sie teilt die geschuldeten Beiträge den Konkordtskntonen neun Monte vor Beginn des Jhres mit, für ds die Beiträge udgetiert sind. Die Beschlüsse der Strtegischen Leitung sind für die Konkordtskntone verindlich. Art. 8 Beitrgshöhe Der Jhreseitrg jedes Konkordtskntons erechnet sich nch folgenden drei Kriterien: c Jeder Knton leistet einen identischen Beitrg, der uf Grund des Mitestimmungsrechts in den Orgnen der HEP erechnet wird. Jeder Knton leistet einen Beitrg, der im Verhältnis zur Anzhl der von seinen Studierenden sowie von seinen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern n der HEP esuchten Stunden festgelegt ist; ihre Herkunft estimmt sich nch den von der Strtegischen Leitung festgelegten Kriterien. Jeder Knton leistet einen jährlichen Beitrg, der im Verhältnis zur Anzhl der Stunden festgelegt ist, welche die Studierenden und Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer der HEP in den Ausildungsstätten seines eigenen Stndorts esuchen. 5.4 Kursgeühren, Kosteneteiligungen und Studiengeühren Art. 9 Kursgeühren und Kosteneteiligungen Die Höhe der Kursgeühren und Kosteneteiligungen im Zusmmenhng mit den Leistungen der HEP wird nch dem Grundstz der Gegenseitigkeit mit jenen der nderen Pädgogischen Hochschulen der Westschweiz hrmonisiert. Es ist den Konkordtskntonen freigestellt, die Kursgeühren und Kosteneteiligungen zurückzuersttten oder sie gnz oder teilweise zu üernehmen. Art. 40 Studiengeühren Die Strtegische Leitung legt die Höhe der Studiengeühren fest, die von den Kntonen oder von den Studierenden us Kntonen, welche ds Konkordt nicht unterzeichnet hen, geschuldet werden.

13 Besondere Bestimmungen Art. 4 Anwendres Recht Die Orgnistion und der Betrie der HEP werden durch dieses Konkordt und die entsprechenden Reglemente geregelt. Im Ürigen ist ds Recht des Sitzkntons susidiär nwendr. Art. 4 Streitigkeiten, Schlichtung Die Kntone versuchen, sich ei Streitigkeiten, die sich us der Anwendung des Konkordts ergeen, gütlich zu einigen. Kommt es zu keiner gütlichen Einigung, legen sie die Streitigkeit einem us drei Mitgliedern zusmmengesetzten Schiedsgericht vor. Jede n der Streitigkeit eteiligte Prtei ezeichnet ein Mitglied des Schiedsgerichts; die eiden Mitglieder wählen gemeinsm ds dritte Mitglied, welches ds Schiedsgericht leitet. Lehnen die Prteien die Schiedsgerichtspräsidentin oder den Schiedsgerichtspräsidenten, wird diese oder dieser von der Verwltungsgerichtspräsidentin oder vom Verwltungsgerichtspräsidenten des Sitzkntons estimmt. Ds Schiedsgericht urteilt nch dem Grundstz der Billigkeit; es gilt ds Verwltungsverfhren des Sitzkntons der HEP. Art. 4 Duer Ds Konkordt wird uf unestimmte Duer geschlossen. Art. 44 Kündigung Die Kntone können mit einer Kündigungsfrist von drei Jhren uf Beginn eines neuen Studienjhres von dem Konkordt zurücktreten. Studierende, die ihr Studium gemäss dem Konkordt ufgenommen hen, können es trotz der Aufkündigung zu den selen Bedingungen schliessen. Art. 45 Beitritt nderer Kntone Jeder interessierte Knton knn mittels einer Beitrittserklärung seitens der Kntonsregierung sowie unter Vorehlt der Zustimmung durch sein Prlment dem Konkordt eitreten. Die Beitrittsmodlitäten können Gegenstnd eines Üereinkommens zwischen der Strtegischen Leitung und dem etroffenen Knton sein.

14 Üergngs- und Schlussestimmungen Art. 46 Üergngszeit Die Strtegische Leitung und die HEP-Leitung unternehmen im Rhmen der Bestimmungen der Regierungsvereinrung von Ferur/März 998 die zur Umsetzung der HEP erforderlichen Areiten. Sie ergreifen lle nötigen Mssnhmen zur Regelung des Üergngs von den lten in die neuen Strukturen. Bis zur Inetrienhme der HEP setzt sich die HEP-Leitung us vier Bereichsdirektorinnen und Bereichsdirektoren und je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Konkordtskntone ls kntonle Koordintorin oder kntonler Koordintor zusmmen. Art. 47 Finnzielle Üergngsmssnhmen Während der Üergngszeit von den lten Strukturen in die neue Struktur der Lehrerinnen- und Lehrerildung knn die Strtegische Leitung finnzielle Üergngsmssnhmen ergreifen, die insesondere von Artikel 8 des Konkordts weichen. Diese Mssnhmen sollen die fortschreitende Anpssung n die in dem Konkordt festgelegten Finnzierungsmodlitäten erleichtern. Sie erlöschen spätestens vier Jhre nch Inetrienhme der HEP. Art. 48 Anfängliche Rechtsstellung und Anstellungsedingungen für ds Personl Ds isherige Lehrpersonl, Verwltungspersonl und technische Personl der kntonlen Institutionen, die zur HEP zusmmengefsst werden, wird von der Strtegischen Leitung unter Vorehlt der Asätze und 4 wieder ngestellt; Artikel 0 Astz leit vorehlten. In Aweichung von Artikel 6 und ehlten Personen mit Besitzstndsrechten gemäss Artikel 7 und ihre kntonle Rechtsstellung. Personen, welche nicht üer die erforderlichen Qulifiktionen verfügen, hen die Pflicht, sich innert nützlicher Frist die notwendigen Zustzqulifiktionen nzueignen. Andernflls wird nch Aluf einer von der Strtegischen Leitung festgelegten Frist ds Dienstverhältnis im Prinzip gekündigt. Vorehlten leien esondere Fälle, die von der Strtegischen Leitung entschieden werden.

15 Allfällige Stellenufheungen, die wegen geänderter Bedürfnisse oder wegen Reorgnistion nötig werden, erfolgen uf der Grundlge von Verhndlungen zwischen den drei Konkordtskntonen. Art. 49 Frist zur Anpssung der kntonlen Gesetzgeung Kntonle Erlsse, die dem vorliegenden Konkordt widersprechen, sind mit dem Inkrfttreten dieses Konkordts nicht mehr nwendr. Die Kntone hen Inkrfttreten des Konkordts eine Frist von fünf Jhren, um ihre Gesetzgeung n ds Konkordtsrecht nzupssen. Art. 50 Inetrienhme der HEP Die Strtegische Leitung entscheidet üer den Beginn der Inetrienhme der HEP. Art. 5 Inkrfttreten Dieses Konkordt tritt nch Genehmigung durch den Bundesrt mit seiner Veröffentlichung in der Systemtischen Smmlung des Bundesrechts in Krft.

16 Änderungstelle - nch Beschluss Beschluss Inkrfttreten Element Änderung BAG-Fundstelle Erlss Erstfssung 0-44

17 Änderungstelle - nch Artikel Element Beschluss Inkrfttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlss Erstfssung 0-44

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