Immaterialgüterrecht unter Beschuss Urheberrecht: Filesharing

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1 Immaterialgüterrecht unter Beschuss Urheberrecht: Filesharing Einführung Prof. Dr. Florent Thouvenin Assistenzprofessor für Immaterialgüter- und Informationsrecht Zürich, 28. Mai 2013

2 Ausgangslage - Filesharing

3 Ausgangslage - Streaming zudem: Peercasting «Streamsharing»?

4 Rechtslage Filesharing Anbieter (upload) Zugänglichmachen (Art. 10 Abs. 2 lit. c URG) Kein Privatgebrauch, also unzulässig Konsument (download) Streaming Privatgebrauch (Art. 19 Abs. 1 lit. a URG) Zulässig nach herrschender Auffassung Teilweise entgeltlich: Leerträgervergütung (Art. 20 Abs. 3 URG) Anbieter Zugänglichmachen (Art. 10 Abs. 2 lit. c URG) Konsument Urheberrechtlich relevante Vervielfältigung: fraglich (Art. 24a URG) Wenn doch: Privatgebrauch (Art. 19 Abs.1 lit. a URG) Leerträgervergütung (Art. 20 Abs. 3 URG) greift ins Leere

5 Handlungsoptionen Verbotsrecht Hauptprobleme: Rechtsdurchsetzung, Akzeptanz der Bevölkerung Individuelle Rechtsdurchsetzung: Abmahnindustrie, Datenschutz Alternative Mechanismen: Systeme der Graduated Response Beibehalten des Status quo Hauptprobleme: Akzeptanz der Rechtsinhaber, geringe Vergütung, Doppelvergütung bei lizenzierten Angeboten (Art. 19 Abs. 3 bis URG) Leerträgervergütung: Filesharing lückenhaft, Streaming nicht erfasst Alternative Vergütungsmodelle Flächendeckende Leerträgervergütung: Streaming nicht erfasst Flatrate: Alle Nutzungsarten erfassbar, aber geringe Akzeptanz bei Konsumenten, Rechtsinhabern und Providern

6 eine weitere Option Ausgangslage Individuelle Rechtsdurchsetzung (wohl) nicht vollständig möglich Teilen von Inhalten als Nutzungskultur im Internet wird nicht verschwinden: Filesharing und/oder Streamsharing Empirische Studien: illegales Filesharing hat praktisch keinen Effekt auf digitalen Verkauf von Musik (keine Substitution) Höhere Sicherheit lizenzierter Angebote Grössere Bedienerfreundlichkeit lizenzierter Angebote Zahlungsbereitschaft der Kunden, insb. wenn Urheber profitieren

7 eine weitere Option Ausgangslage Individuelle Rechtsdurchsetzung (wohl) nicht vollständig möglich Teilen von Inhalten als Nutzungskultur im Internet wird nicht verschwinden: Filesharing und/oder Streamsharing Empirische Studien: illegales Filesharing hat praktisch keinen Effekt auf digitalen Verkauf von Musik (keine Substitution) Lösungsmöglichkeit: Preisdifferenzierung Koexistenz im Interesse aller Beteiligten Individuelle Verwertung bei lizenzierten Angeboten (itunes, Spotify & Co) Kollektive Verwertung bei nicht lizenzierten Angeboten (Rapidshare, Grooveshark & Co.)

8 Preisdifferenzierung Nur lizenzierte Angebote (P L ) P Konsumentenrente I Ertrag I = Produzentenrente I p L Wohlfahrtsverlust D Q q L 8

9 Preisdifferenzierung Nur lizenzierte Angebote (P L ) Mit nicht lizenzierten Angeboten (P NL ) P P Konsumentenrente I Konsumentenrente I Ertrag I = Prod rente I Ertrag I + Ertrag II p L Wohlfahrtsverlust p L Konsum rente II D p NL D WF Q Q q L q L q NL 9

10 eine weitere Option Ausgangslage Individuelle Rechtsdurchsetzung (wohl) nicht vollständig möglich Teilen von Inhalten als Nutzungskultur im Internet wird nicht verschwinden: Filesharing und/oder Streamsharing Empirische Studien: illegales Filesharing hat praktisch keinen Effekt auf digitalen Verkauf von Musik (keine Substitution) Lösungsmöglichkeit: Preisdifferenzierung Koexistenz im Interesse aller Beteiligten Individuelle Verwertung bei lizenzierten Angeboten Kollektive Verwertung bei nicht lizenzierten Angeboten Vergütung bei nicht lizenzierten Angeboten Leerträgervergütung (status quo) Flächendeckende Leerträgervergütung Flatrate Problem: Doppelvergütung

11 eine weitere Option Ausgangslage Individuelle Rechtsdurchsetzung (wohl) nicht vollständig möglich Teilen von Inhalten als Nutzungskultur im Internet wird nicht verschwinden: Filesharing und/oder Streamsharing Empirische Studien: illegales Filesharing hat praktisch keinen Effekt auf digitalen Verkauf von Musik (keine Substitution) Lösungsmöglichkeit: Preisdifferenzierung Koexistenz im Interesse aller Beteiligten Individuelle Verwertung bei lizenzierten Angeboten Kollektive Verwertung bei nicht lizenzierten Angeboten Alternative Vergütung bei nicht lizenzierten Angeboten «Freiwillige Flatrate»: Flatrate mit opting-out (keine Doppelvergütung) Verpflichtung nur lizenzierte Angebote zu nutzen Sperren bestimmter Adressen und/oder Filterung der Daten Einwilligung in Datenbearbeitung durch Rechtsinhaber

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