Lärmaktionsplanung der Gemeinde Dummerstorf Stufe 3 Entwurf

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1 Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. BauGb hat vom. bis zum. im öffentlich ausgelegen. Datum:. Unterschrift Siegel Rostock, TNUC Lärmaktionsplanung der Gemeinde Dummerstorf Stufe 3 Entwurf Auftraggeber: Gemeinde Dummerstorf Griebnitzer Weg Dummerstorf TÜV-Auftrags-Nr.: / 918SST027 Umfang des Berichtes: 17 Seiten 5 Anhänge (7 Seiten) Bearbeiter: M.Sc. Nils Arbeiter Tel.: 0381/ narbeiter@tuev-nord.de Dipl.-Ing. Doris Meister Tel.: 0381/ dmeister@tuev-nord.de TÜV NORD GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Rostock Trelleborger Straße Rostock Telefon 0381/ umwelt@tuev-nord.de Schall- und Schwingungstechnik Messstelle nach 29b BImSchG VMPA Güteprüfstelle für Bauakustik

2 Inhaltsverzeichnis Seite Verzeichnis der Tabellen... 3 Verzeichnis der Anhänge... 3 Zusammenfassung Veranlassung und Aufgabenstellung Örtliche Verhältnisse Vorgehensweise und rechtlicher Hintergrund Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen BImSchV Verordnung über die Lärmkartierung Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) Geltenden Grenzwerte gemäß Artikel 5 der EU-Umgebungslärmrichtlinie Schalltechnisches Modell Überarbeitung des schalltechnischen Modells Geräuschemissionen der Hauptverkehrsstraßen Ermittlung der Geräuschimmissionen und der Betroffenheiten nach VBEB und Beschreibung der Lärmsituation Maßnahmen zur Lärmminderung Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung Lärmaktionsplanung Maßnahmenkonzept zur Lärmaktionsplanung Langfristige Strategie und Maßnahmenplan Quellenverzeichnis Projekt/Kunde: Lärmaktionsplanung der Gemeinde Dummerstorf Stufe 3 Seite 2 von 17

3 Verzeichnis der Tabellen Tabelle 1: Bänder gleichen Schallpegels in den Lärmkarten... 7 Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Grenzwerte der 16. BImSchV umgerechnet auf die Lärmindizes der EU-Umgebungslärmrichtlinie L DEN und L Night nach /5/... 9 Auslösewerte der VLärmSchR 97 umgerechnet auf die Lärmindizes der EU-Umgebungslärmrichtlinie L DEN und L Night nach /5/... 9 Berechnungsparameter der Hauptverkehrsstraßen im Gemeindegebiet Dummerstorf Tabelle 5: Geschätzte Anzahl an lärmbelasteten Menschen, Wohnungen und Flächen Tabelle 6: Tabelle 7: Tabelle 8: Tabelle 9: Tabelle 10: Auslösewerte für Lärmsanierung an Straßen in der Baulast des Bundes (Stand: Juni 2010) Geschätzte Anzahl an lärmbelasteten Menschen und Wohnungen im Ortsteil Kavelstorf Geschätzte Anzahl an lärmbelasteten Menschen und Wohnungen im Ortsteil Kavelstorf mit Lärmschutzwand Geschätzte Anzahl an lärmbelasteten Menschen und Wohnungen im Ortsteil Kavelstorf bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der BAB Maßnahmen mit zeitlicher Realisierung, Verantwortlichkeiten und Pegelminderungen Verzeichnis der Anhänge Anhang 1 Einwohnerzahlen nach Einwohnermeldeamt 1 Seite (Stand: 8. Mai 2018) Anhang 2 Tabellarischen Angaben über die geschätzte Zahl der 1 Seite lärmbetroffenen Menschen Anhang 3 Lärmkarten des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz 2 Seiten und Geologie Anhang 4 Erläterung zur Lärmsanierung 2 Seiten Anhang 5 Musterantrag zur Durchführung von Lärmsanierungsmaßnahmen 1 Seite Projekt/Kunde: Lärmaktionsplanung der Gemeinde Dummerstorf Stufe 3 Seite 3 von 17

4 Zusammenfassung Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) /1/, die durch Ergänzungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in nationales Recht überführt wurde, haben die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden ( 47e BImSchG) seit 2007 Lärmaktionspläne nach 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) /2/ aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen, ansonsten alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. TÜV NORD wurde von der Gemeinde Dummerstorf als zuständige Behörde mit der Erstellung der Lärmaktionsplanung der dritten Stufe beauftragt. Der Anlass, in dieser Stufe eine Fortschreibung der Lärmaktionsplanung vorzunehmen, anstatt eine reine Überprüfung mit dem Ziel der Bestätigung der vorangegangenen Lärmaktionsplanung von 2013, ergibt sich aus der Vorbetrachtung, da in der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Dummerstorf aus dem Jahr 2013 ausschließlich der Ortsteil Kavelstorf an der Bundesautobahn 19 (BAB 19) betrachtet wurde. Innerhalb des Gemeindegebietes gibt es im Bezug auf die Lärmaktionsplanung daher sowohl emissions- als auch immissionsseitig zu beachtende Veränderungen. Außer der BAB 19 ist zusätzlich die BAB 20 zu betrachten. In der Vorbetrachtung der Lärmkartierung, die der Lärmaktionsplanung voran ging, wurden einzelne Wohngebäude nicht berücksichtigt und mit etwa Einwohnern im Gemeindegebiet gerechnet. In dem Zeitraum von dem Jahr 2015 bis zum Jahr 2018 hatte die Gemeinde allerdings nur etwa Einwohner. Dies macht eine Überarbeitung des digitalen Rechenmodells und eine Neuberechnung der Betroffenheiten mit den aktuell bestehenden Wohngebäuden und der aktualisierten Einwohnerzahl notwendig. Insgesamt gibt es oberhalb der durch das LUNG MV empfohlenen Auslösewerte von und h 14 betroffene Menschen und 15 Wohnungen für den Lärmindex L DEN. Für den L Night liegen 32 Betroffenheiten vor. Aus den Lärmkarten ist ersichtlich, dass flächenmäßig größtenteils unbebaute Flächen oberhalb der Auslösewerte liegen. Die verlärmten Flächen haben keine herausgehobene Bedeutung für die Freizeit- und Erholungsnutzung. Bei den Betroffenheiten, die an der BAB 20 gelegen sind, handelt es sich jeweils um einzelnstehende Häuser. An der BAB 19 im Bereich von Kavelstorf befinden sich mehrere Wohngebäude innerhalb der Pegelbänder oberhalb der Auslösewerte. Aus den Berechnungen und der Auswertung der Lärmaktionsplanung folgt, dass die Forderung nach der Errichtung einer Lärmschutzwand südlich der Anschlussstelle (AS) Kavelstorf aus den vorangegangen Lärmaktionsplänen aufrechterhalten wird. Nach Angaben des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung 3 Autobahn, Dezernat Straße wird das Projekt Ausbau der AS Kavelstorf aktuell überarbeitet. Auf Grundlage einer neuen verkehrstechnischen Untersuchung müsse ein Anspruch auf Lärmminderungsmaßnahmen überprüft werden. M.Sc. Nils Arbeiter Dipl.-Ing. Doris Meister TÜV NORD Projekt/Kunde: Lärmaktionsplanung der Gemeinde Dummerstorf Stufe 3 Seite 4 von 17

5 1 Veranlassung und Aufgabenstellung Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) /1/, die durch Ergänzungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in nationales Recht überführt wurde, haben die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden ( 47e BImSchG) seit 2007 Lärmaktionspläne nach 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) /2/ aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen, ansonsten alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. TÜV NORD wurde von der Gemeinde Dummerstorf als zuständige Behörde mit der Erstellung der Lärmaktionsplanung der dritten Stufe beauftragt. Nach Anhang V der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen die Aktionspläne unter anderem folgende Angaben und Unterlagen enthalten: eine Beschreibung des Ballungsraums, der Hauptverkehrsstraßen, der Haupteisenbahnstrecken oder der Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind, die zuständige Behörde, den rechtlichen Hintergrund, alle geltenden Grenzwerte gemäß Artikel 5 der EU-Umgebungslärmrichtlinie, eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten, eine Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind, sowie Angabe von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen, das Protokoll der öffentlichen Anhörungen gemäß Artikel 8 Absatz 7, die bereits vorhandenen oder geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung, die langfristige Strategie. In der Stufe 1 der Lärmaktionsplanung (2008) war der Umgebungslärm von Hauptverkehrsstraßen, die mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen (DTV) von mehr als Kfz pro Tag (bzw. 6 Millionen Kfz pro Jahr) belastet waren, zu betrachten. In der Stufe 2 (2013) war die Betrachtung auf Hauptverkehrsstraßen mit einem DTV von mehr als Kfz pro Tag (bzw. 3 Millionen Kfz pro Jahr) auszudehnen. Für die Stufe 3 (2018) sind ebenfalls Straßen mit Verkehrsmengen von mehr als Kfz pro Tag zu betrachten. Dies sind in der Gemeinde Dummerstorf die Bundesautobahn 19 und die Bundesautobahn 20. Erster Schritt der Lärmaktionsplanung ist die Analyse der Lärm- und Konfliktsituation. Der Anlass, in dieser 3. Stufe eine Fortschreibung der bestehenden Lärmaktionsplanung anstatt eine reine Überprüfung mit dem Ziel der Bestätigung der vorangegangenen Lärmaktionsplanung von 2013 vorzunehmen, ergibt sich aus der Vorbetrachtung. In der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Dummerstorf aus dem Jahr 2013 wurde ausschließlich der Ortsteil Kavelstorf an der Bundesautobahn 19 (BAB 19) betrachtet. Innerhalb des Gemeindegebietes gibt es im Bezug auf die Lärmaktionsplanung daher sowohl emissions- als auch immissionsseitig Veränderungen. Außer der BAB 19 ist zusätzlich die BAB 20 zu betrachten. Desweiteren wurden in der Vorbetrachtung der 2017 durchgeführten Lärmkartierung, einzelne Wohngebäude nicht berücksichtigt und für das Projekt/Kunde: Lärmaktionsplanung der Gemeinde Dummerstorf Stufe 3 Seite 5 von 17

6 Gemeindegebiet etwa Einwohner angenommen. In dem Zeitraum von 2015 bis 2018 hatte die Gemeinde etwa nur Einwohner. Dies macht eine Überarbeitung des digitalen Rechenmodells sowie eine Neuberechnung der Betroffenheiten mit den aktuell bestehenden Wohngebäuden und der aktualisierten Einwohnerzahl erforderlich. Für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit ist entsprechend 47e Abs. 4 BImSchG das Eisenbahn- Bundesamt innerhalb und außerhalb der Ballungsräume zuständig. Eine weitere Betrachtung des Schienenverkehrs wird daher nicht vorgenommen. 2 Örtliche Verhältnisse Die Gemeinde Dummerstorf ist eine amtsfreie Gemeinde im Landkreis Rostock in Mecklenburg- Vorpommern. Sie befindet sich unmittelbar südlich der Hansestadt Rostock. Die westliche Gemeindegrenze verläuft entlang der Warnow. Entlang der Warnow und ihren Zuflüssen Kösterbeck und Zarnow sind Naturschutzgebiete ausgewiesen. Ein großer Teil der übrigen Flächen wird landwirtschaftlich genutzt. Die Gegend ist insgesamt als ländlich einzustufen. Der Ortsteil Dummerstorf ist bezogen auf die Einwohnerzahl der größte mit Einwohnern (Stand: ). Das Autobahnkreuz Rostock (A 19 / A 20) befindet sich etwa mittig im Gemeindegebiet. Beide Bundesautobahnen sind vierspurig gebaut. Die Bundesautobahn 20 verläuft im Gemeindegebiet von Westen nach Osten und die Bundesautobahn 19 von Norden nach Süden. Außerdem verlaufen die Landstraßen L 39 und L 191 durch das Gemeindegebiet. 3 Vorgehensweise und rechtlicher Hintergrund Die Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen im Rahmen der Lärmaktionsplanung erfolgt nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Diese wird in den 47a bis 47f Bundes-Immissionsschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt. Die Erarbeitung von Lärmkarten ist in der Verordnung über die Lärmkartierung 34. BImschV /3/ geregelt. Für Straßenverkehrsgeräusche ist die Vorläufige Berechnungsvorschrift für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) /4/ anzuwenden. Die schalltechnischen Anforderungen werden unter Nr. 4 erläutert. Die Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz pro Jahr wurden in Mecklenburg-Vorpommern durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg- Vorpommern (LUNG MV) erstellt und den Kommunen als Grundlage der Lärmaktionsplanung zusammen mit den Emissionswerten für die Hauptverkehrsstraßen übermittelt. Mit den Emissionswerten werden die Geräuschimmissionen und die Betroffenheiten der Hauptverkehrsstraßen (Nr. 6) berechnet. Falls erforderlich werden Vorschläge für Maßnahmen zur Geräuschminderung erarbeitet und deren Wirkung erläutert. Projekt/Kunde: Lärmaktionsplanung der Gemeinde Dummerstorf Stufe 3 Seite 6 von 17

7 4 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen BImSchV Verordnung über die Lärmkartierung Die 34. BImSchV /3/ gilt für die Kartierung von Umgebungslärm. Sie konkretisiert Anforderungen an Lärmkarten nach 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Die Lärmindizes L Day, L Evening und L Night sind die A-bewerteten äquivalenten Dauerschallpegel in Dezibel, wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen an allen Tagen in folgenden Zeiträumen erfolgen: 1. L Day : 12 Stunden, von 6:00 bis 18:00 Uhr, 2. L Evening : 4 Stunden, von 18:00 bis 22:00 Uhr, 3. L Night : 8 Stunden, von bis 6:00 Uhr. Der Lärmindex L DEN für einen durchschnittlichen Tag gewichtet die Lärmimmissionen abends mit einem Aufschlag von 5 db und die Lärmimmissionen nachts mit einem Aufschlag von 10 db und ist wie folgt definiert: = lg +5 h Die Ausarbeitung von Lärmkarten und die Berechnung von Betroffenheiten erfolgt auf Grundlage der Lärmindizes und h. Die Lärmindizes sind rechnerisch zu bestimmen. Für Straßenverkehrsgeräusche ist die Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) /4/ heranzuziehen. Die VBUS ist an die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen. Ausgabe 1990 (RLS-90) angelehnt, wurde jedoch an die Erfordernisse der EU-Umgebungslärmrichtlinie angepasst. Die RLS-90 bezieht sich beispielsweise auf andere Beurteilungsmaßstäbe als die in der VBUS verwendeten Lärmindizes. Durch zusätzliche Unterschiede in der Berechnung ist ein Vergleich der Beurteilungsmaßstäbe der RLS-90 mit denen der VBUS ohne Weiteres nicht möglich. Entsprechend der 34. BImSchV bestehen die Lärmkarten aus: 1. einer graphischen Darstellung der Lärmsituation mit den Bändern gleichen Schallpegels Tabelle 1: Bänder gleichen Schallpegels in den Lärmkarten L DEN L Night - optional: über 45 db(a) bis 50 db(a) - über 50 db(a) bis 55 db(a) über 55 db(a) bis 60 db(a) über 55 db(a) bis 60 db(a) über 60 db(a) bis 65 db(a) über 60 db(a) bis 65 db(a) über 65 db(a) bis 70 db(a) über 65 db(a) bis 70 db(a) über 70 db(a) bis 75 db(a) über 70 db(a) über 75 db(a) 2. einer graphischen Darstellung der Überschreitung eines Wertes, bei dessen Überschreitung Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen oder eingeführt werden, Projekt/Kunde: Lärmaktionsplanung der Gemeinde Dummerstorf Stufe 3 Seite 7 von 17

8 3. Hinweis: Durch das LUNG MV werden als Auslösewerte für die Lärmindizes und h Werte von und h empfohlen. 4. tabellarischen Angaben über die geschätzte Zahl der Menschen, die in Gebieten wohnen, die innerhalb der Isophonen-Bänder nach Nummer 1 liegen, wobei die Abschätzung nach Absatz 5 zu erfolgen hat, 5. einer allgemeinen Beschreibung der Hauptlärmquellen nach Lage, Größe und Verkehrsaufkommen, 6. einer Beschreibung der Umgebung: Ballungsräume (Lage, Größe, Einwohnerzahl), Städte, Dörfer, ländliche Gegend oder nicht ländliche Gegend, Flächennutzung, andere Hauptlärmquellen, 7. Angaben über durchgeführte und laufende Lärmaktionspläne und Lärmschutzprogramme, 8. einer tabellarischen Angabe über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser in diesen Gebieten, 9. Angaben über die zuständigen Behörden für die Lärmkartierung. 4.2 Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) Die Betroffenenzahlen werden nach der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) /8/ bestimmt. Die Berechnungen beziehen sich auf die Lärmeinwirkungen in 4 m Höhe über Grund. Die ermittelten Lärmpegel entsprechen daher etwa der Lärmbelastung bezogen auf das 1. Obergeschoss (außen). Die Ermittlung der Anzahl der betroffenen Personen ergibt sich auf der Basis der Lärmpegel in 4 m Höhe, wobei alle Bewohner eines Gebäudes gleichmäßig auf die Gesamtfassade verteilt werden. Die Abnahme der Betroffenen durch Besonderheiten in der Grundrissgestaltung (bspw. Orientierung von Wohn- und Schlafräumen zu ruhigeren Gebäudefassade) bleiben gemäß der Berechnungsvorschrift VBEB außer Acht. 4.3 Geltenden Grenzwerte gemäß Artikel 5 der EU-Umgebungslärmrichtlinie Die gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften zum Umgebungslärm beinhalten keine eigenständigen bindenden Grenzwerte. Die nationalen Grenzwerte korrespondieren mit nationalen Berechnungsverfahren und Anwendungsbestimmungen. Sie sind abstrakt-generell in den L DEN und L Night umgerechnet worden und daher nicht auf konkret-individuelle Darstellungen der Lärmbelastung in den Strategischen Lärmkarten anwendbar. Die nationalen Interims-Berechnungsverfahren für die strategische Lärmkartierung basieren zwar ebenfalls grundsätzlich auf den nationalen Berechnungsverfahren, sie sind jedoch an die Vorgaben der EG-Richtlinie (u.a. Vergleichbarkeit mit den Interimsverfahren, Mittelungspegel) angepasst worden, so dass bei der Kartierung verschiedene Sachverhalte wie z.b. Zu- und Abschläge im Sinne eines Beurteilungspegels (Kreuzungszuschlag, Ton- und Impulshaltigkeit etc.) abweichend darzustellen sind. Eine direkte Übertragung der Pegel aus der Lärmkartierung auf konkrete Sachverhalte nach nationalem Recht ist ohne Weiteres nicht möglich. Zur Orientierung wurden die nationalen Grenzwerte in die Lärmindizes für den Umgebungslärm umgerechnet /5/. Die für Straßenverkehrslärm in L DEN aufgeführten Grenzwerte entsprechen den nicht Projekt/Kunde: Lärmaktionsplanung der Gemeinde Dummerstorf Stufe 3 Seite 8 von 17

9 umgerechneten Grenzwerten bis zu 50 m vom Verkehrsweg. Sie sind in den beiden nachfolgenden Abschnitten aufgeführt BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung Die Verkehrslärmschutzverordnung gilt für den Neubau und die wesentliche Änderung von Straßenund Schienenwegen. Grenzwerte für den Lärmschutz (Lärmvorsorge) sind in Abhängigkeit von der Gebietsnutzung ausgewiesen. Es werden vier Abstufungen unterschieden. Das nationale Berechnungsverfahren für den Straßenverkehrslärm berücksichtigt bei der Bildung des Beurteilungspegels an Ampelkreuzungen einen Lästigkeitszuschlag. In Tabelle 2 sind die nach /5/ in die Lärmindizes der EU-Umgebungslärmrichtlinie umgerechneten nationalen Grenzwerte 16. BImSchV zusammengestellt. Tabelle 2: Grenzwerte der 16. BImSchV umgerechnet auf die Lärmindizes der EU-Umgebungslärmrichtlinie L DEN und L Night nach /5/ Gebietsnutzung Grenzwert L DEN Grenzwert L Night Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime 58 db(a) 47 db(a) reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 60 db(a) 49 db(a) Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete 65 db(a) 54 db(a) Gewerbegebiete 71 db(a) 59 db(a) Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) Die Lärmsanierung nach den VLärmSchR 97 gilt für bestehende Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes. Die Grenzwerte für den Lärmschutz (Lärmsanierung) sind in Abhängigkeit von der Gebietsnutzung ausgewiesen. Es werden drei Abstufungen unterschieden. Das nationale Berechnungsverfahren berücksichtigt bei der Bildung des Beurteilungspegels an Ampelkreuzungen ebenfalls einen Lästigkeitszuschlag. In /5/ sind die nationalen Grenzwerte der VLärmSchR 97 informativ in die Lärmindizes der EU-Umgebungslärmrichtlinie umgerechnet worden. Im Juni 2010 wurden die Auslösewerte zur Lärmsanierung vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung um jeweils 3 db gesenkt. Die um 3 db gesenkten Werte aus /5/ sind in Tabelle 3 zusammengestellt. Tabelle 3: Auslösewerte der VLärmSchR 97 umgerechnet auf die Lärmindizes der EU-Umgebungslärmrichtlinie L DEN und L Night nach /5/ Gebietsnutzung Grenzwert L DEN Grenzwert L Night Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime, reine und allgemeine Wohn- sowie Kleinsiedlungsgebiete 68 db(a) 57 db(a) Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete 70 db(a) 59 db(a) Gewerbegebiete 73 db(a) 63 db(a) Für die VLärmSchR 97 sind jedoch weiterhin die nach den RLS-90 berechneten Beurteilungspegel maßgebend. Projekt/Kunde: Lärmaktionsplanung der Gemeinde Dummerstorf Stufe 3 Seite 9 von 17

10 5 Schalltechnisches Modell 5.1 Überarbeitung des schalltechnischen Modells Die Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz pro Jahr wurden in Mecklenburg-Vorpommern durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg- Vorpommern (LUNG MV) erstellt und den Kommunen als Grundlage der Lärmaktionsplanung zusammen mit den Emissionswerten für die Hauptverkehrsstraßen übermittelt. Während der Bearbeitung wurden Unterschiede zwischen der Lärmaktionsplanung der 2. Stufe der Gemeinde Dummerstorf und der Lärmkartierung festgestellt, die eine Überarbeitung des schalltechnischen Modells erforderlich machen. Dies betrifft die Digitalisierung der Wohnhäuser An der Autobahn 1 bis 3, 4 und 5, Eigenheimsiedlung 1 7, und 14a, Bahnhofstraße 3, 4, 4a, 5, 6, 6a, 6b, 8a, 9 und 10 und Rostocker Straße 18a und 19. Die Wohnnutzung der Dummerstorfer Mühle (Fernverkehrsstraße 2) besteht ebenso wie die Wohnnutzung an der Birkenstraße 12 und 13 nicht mehr. Die Anzahl der Einwohner wird gemäß Nr der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) /8/ berechnet und auf die Angaben zu den Einwohnerzahlen des Einwohnermeldeamtes normiert (siehe Anhang 1). Die Emissionswerte für die Hauptverkehrsstraßen (siehe Nr. 5.2) werden aus den Angaben der Lärmkartierung übernommen. 5.2 Geräuschemissionen der Hauptverkehrsstraßen Die Hauptverkehrsstraßen im Gemeindegebiet umfassen die Bundesautobahn 19 und die Bundesautobahn 20. Die BAB 19 unterteilt sich im Gemeindegebiet in vier Abschnitte gleichen Emissionspegels, die BAB 20 unterteilt sich in drei Abschnitte. Der Emissionspegel ist abhängig von der Verkehrsmenge, dem Lkw-Anteil p, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit v, der Straßenoberfläche und der Gradiente (Längsneigung). Die Emissionspegel Lm,E und die Berechnungsparameter sind in der nachfolgenden Tabelle 4 für alle Abschnitte der BAB 20 und der BAB 19 aufgeführt. Projekt/Kunde: Lärmaktionsplanung der Gemeinde Dummerstorf Stufe 3 Seite 10 von 17

11 Tabelle 4: Berechnungsparameter der Hauptverkehrsstraßen im Gemeindegebiet Dummerstorf Teilstück DTV p D StrO Maßgebende stdl. v L m,e in D / E/ N Verkehrstärke M Pkw/Lkw D / E/ N Kfz/24h in % D / E/ N in km/h in db(a) in Kfz/h Bundesautobahn 19 Gemeindegrenze AS Kessin ID: AS Kessin AK Rostock ID: AK Rostock AS Kavelstorf ID: AS Kavelstorf Gemeindegrenze ID Bundesautobahn 20 Gemeindegrenze AK Rostock ID: AK Rostock AS Dummerstorf ID: AS Dummerstorf Gemeindegr. ID: ,9 / 10,8 / 21,3 0 db 1813 / 907 / / 80 74,5 / 71,3 / 67, ,0 / 9,9 / 19,7 0 db 1761 / 880 / / 80 74,2 / 71,1 / 66, ,8 / 7,3 / 20,2 0 db 1699 / 1115 / / 80 74,0 / 71,8 / 66, ,2 / 8,3 / 8,3 0 db 1843 / 1209 / / 80 74,5 / 72,3 / 67, ,2 / 6,9 / 20,1 0 db 2504 / 1290 / / 80 75,5 / 72,4 / 68, ,8 / 6,1 / 16,4 0 db 1605 / 1139 / / 80 73,4 / 71,8 / 66, ,4 / 6,6 / 17,7 0 db 1335 / 948 / / 80 72,6 / 71,0 / 65,8 6 Ermittlung der Geräuschimmissionen und der Betroffenheiten nach VBEB und Beschreibung der Lärmsituation Die Ergebnisse der Lärmkartierung des LUNG MV sind auf dem Internetauftritt des Amtes 1 einsehbar. Sie sind ebenfalls in Anhang 3 dargestellt. Die Betroffenheiten nach der VBEB /8/ werden entsprechend Nr. 5.1 neu berechnet. Die tabellarischen Ergebnisse sind nach Hauptverkehrsstraßen aufgeteilt und in Summe in Anhang 2 dargestellt. Die aufsummierten Ergebnisse (BAB 19 und BAB 20) sind ebenfalls in Tabelle 5 zusammengestellt. Überschreitungen der durch das LUNG MV empfohlenen Auslösewerte von und h werden fett dargestellt. 1 Projekt/Kunde: Lärmaktionsplanung der Gemeinde Dummerstorf Stufe 3 Seite 11 von 17

12 Tabelle 5: Geschätzte Anzahl an lärmbelasteten Menschen, Wohnungen und Flächen EU- EU-Gebäudestatistik Flächenstatistik Anzahl der Anzahl der Fläche Krankenhäuser Whg. Schulen betroffenen Menschen (VBEB) Intervalle L DEN Intervalle L Night Schwellen- Day-Evening-Night (DEN) Day-Evening-Night werte (DEN) [db(a)] [db(a)] [db(a)] [km²] > , > , > , > 70 0 > 75 0 Insgesamt gibt es oberhalb der durch das LUNG MV empfohlenen Auslösewerte von und h 14 betroffene Menschen und 15 Wohnungen für den Lärmindex L DEN. Für den L Night liegen 32 Betroffenheiten vor. An der BAB 19 liegen die Betroffenheiten in Kavelstorf im Bereich der AS Kavelstorf und an dem Wohngebäude Prisannewitzer Straße 12a. An der BAB 20 kommt es zu Überschreitungen am Landweg 21 bis 24, Fernverkehrsstraße 1 und 1a sowie Tessiner Straße 5 und 12. Aus den Lärmkarten ist ersichtlich, dass flächenmäßig größtenteils unbebaute Flächen oberhalb der empfohlenen Pegel des LUNG MV von und h für die Lärmindizes liegen. Die verlärmten Flächen haben keine herausgehobene Bedeutung für die Freizeit- und Erholungsnutzung. Bei den Betroffenheiten, die an der BAB 20 gelegen sind, handelt es sich jeweils um einzelnstehende Häuser. An der BAB 19 im Bereich von Kavelstorf befinden sich mehrere Wohngebäude innerhalb der Pegelbänder oberhalb der Auslösewerte. 7 Maßnahmen zur Lärmminderung 7.1 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung Lärmaktionsplanung 2013 In der vorangegangenen 2. Stufe der Lärmaktionsplanung (2013) wurde die Forderung einer Lärmschutzwand im Bereich südlich der AS Kavelstorf aus der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung aufrechterhalten. In Anlage A 3 des Lärmaktionsplans 2013 befindet sich ein Schreiben des Straßenbauamtes Schwerin. Darin wird die Angabe getroffen, dass das Straßenbauamt mit dem Ausbau der AS Kavelstorf die rechtliche und finanzielle Absicherung zur Realisierung einer aktiven Lärmschutzmaßnahme (z.b. Lärmschutzwand) anstrebe. Projekt/Kunde: Lärmaktionsplanung der Gemeinde Dummerstorf Stufe 3 Seite 12 von 17

13 Auf telefonische Nachfrage zum Stand der Bearbeitung für den Ausbau der AS Kavelstorf wurde durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung 3 Autobahn, Dezernat Straße mitgeteilt 2, dass das Projekt AS Kavelstorf sich aktuell in der Überarbeitung befinde. Auf Grundlage einer neuen verkehrstechnischen Untersuchung müsse ein Anspruch auf Lärmminderungsmaßnahmen überprüft werden. Im Lärmaktionsplan 2013 ist für den Bereich der BAB 19 zwischen der AS Kavelstorf und der etwa 850 m südlich gelegenen Brücke über die Eisenbahntrasse ein lärmmindernder Belag (D StrO = -2 db) angesetzt worden. Nach Auskunft der Autobahnmeisterei Kavelstorf 3 befindet sich auf dieser Strecke Richtung Berlin ein Betonbelag, auf der Gegenseite und auf den Standstreifen eine Asphaltdecke. In den aktuellen Berechnungen wird daher kein lärmmindernder Belag angesetzt. 7.2 Maßnahmenkonzept zur Lärmaktionsplanung Konzepte für Lärmminderung an den Hauptverkehrsstraßen Aufgrund der Funktion der beiden Hauptverkehrsstraßen im Gemeindegebiet als Bundesautobahnen mit großer überregionaler Bedeutung sind Maßnahmen wie Umleitung des Verkehrs, Prüfung des Netzes auf mögliche Entlastungen, Netzergänzungen und Vermeidung von motorisiertem Individualverkehr hier nicht zielführend. Im Folgenden wird separat für die Ortschaft Kavelstorf und für einzelne nach Nr. 6 betroffene Gebäude das Potenzial für Lärmminderungsmaßnahmen untersucht Lärmminderung für einzelne Gebäude Gemäß den LAI-Hinweisen zur Lärmaktionsplanung /10/ sind Lärmaktionspläne für Ballungsräume sowie für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zu erstellen. Aus Anhang V der Richtlinie 2002/49/EG wird deutlich, dass es sich bei den Orten um das Gebiet um die genannten Hauptlärmquellen handelt, wobei Planungen zum Schutz einzelner Objekte nicht erforderlich sind. Für die nachträgliche Minderung von Lärmbelastung einzelner Objekte an bestehenden Straßen kann die Möglichkeit der Lärmsanierung nach VLärmSchR 97 /7/ geprüft werden. Im Juni 2010 wurden die Auslösewerte zur Lärmsanierung vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung um jeweils 3 db gesenkt. Danach kommen an Straßen in der Baulast des Bundes Maßnahmen der Lärmsanierung in Betracht, wenn die nach RLS-90 berechneten Beurteilungspegel einen der Auslösewerte in Tabelle 6 übersteigen. In Tabelle 3, Nr sind die Auslösewerte der VLärmSchR 97 nach /5/ rein informativ umgerechnet auf die Lärmindizes der EU-Umgebungslärmrichtlinie L DEN und L Night zusammengestellt. 2 Telfonat mit Frau Fandrichs vom Telefonat mit Herrn Klein vom Projekt/Kunde: Lärmaktionsplanung der Gemeinde Dummerstorf Stufe 3 Seite 13 von 17

14 Tabelle 6: Auslösewerte für Lärmsanierung an Straßen in der Baulast des Bundes (Stand: Juni 2010) Gebietsnutzung Tag Nacht Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime, reine 67 db(a) 57 db(a) und allgemeine Wohn- sowie Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete 69 db(a) 59 db(a) Gewerbegebiete 72 db(a) 62 db(a) Bei Überschreitungen kann die Straßenbauverwaltung als freiwillige Leistung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel aktive Lärmschutzmaßnahmen durchführen bzw. bei Einbau von Lärmschutzfenstern die Kosten zu 75 % erstatten. Der Zusatz als freiwillige Leistung macht deutlich, dass hierauf jedoch kein Rechtsanspruch besteht. Im Gemeindegebiet werden nur an dem Wohngebäude Prisannewitzer Straße 12a die Werte aus Tabelle 3 überschritten. Die Antragstellung für Lärmsanierung nach der VLärmSchR 97 ist in Anhang 4 und 5 erläutert Ortsteil Kavelstorf Für den Ortsteil Kavelstorf sind die geschätzte Anzahl an lärmbelasteten Menschen und Wohnungen in Tabelle 7 zusammengestellt. Tabelle 7: Geschätzte Anzahl an lärmbelasteten Menschen und Wohnungen im Ortsteil Kavelstorf Anzahl der betroffenen Menschen (VBEB) Anzahl der Wohnungen Intervalle L DEN Intervalle L Night Schwellenwerte L DEN [db(a)] [db(a)] [db(a)] > > > > 70 0 > 75 0 Zur Minderung der Betroffenheiten werden aktive Lärmschutzmaßnahmen untersucht. Schallschutzwand / -wall Durch die Errichtung einer 3 m hohen Schallschutzwand auf einer Länge von 420 m südlich der AS Kavelstorf werden in Kavelstorf die Betroffenheiten oberhalb von 65 db(a) / 55 db(a) für die Lärmindizes L DEN / L Night. beseitigt. Die dann vorhandene Aufteilung der Menschen und Wohnungen auf die einzelnen Emissionsbänder ist in Tabelle 8 zusammengestellt. Projekt/Kunde: Lärmaktionsplanung der Gemeinde Dummerstorf Stufe 3 Seite 14 von 17

15 Tabelle 8: Geschätzte Anzahl an lärmbelasteten Menschen und Wohnungen im Ortsteil Kavelstorf mit Lärmschutzwand Anzahl der betroffenen Menschen (VBEB) Anzahl der Wohnungen Intervalle L DEN Intervalle L Night Schwellenwerte L DEN [db(a)] [db(a)] [db(a)] > > > > 70 0 > 75 0 Die Pegelminderung durch die beschriebene Lärmschutzwand entspricht etwa 4 db. Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Durch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h auf einer Strecke von 600 m, beginnend an der AS Kavelstorf in Richtung Süden kann eine Pegelminderung von etwa 2 db erzielt werden. Die Anzahl der Betroffenheiten oberhalb der Auslösewerte wird dadurch nur etwa halbiert. Die Anzahl der Betroffenheiten mit einer Geschwindigkeitsreduzierung sind in Tabelle 8 zusammengestellt. Tabelle 9: Geschätzte Anzahl an lärmbelasteten Menschen und Wohnungen im Ortsteil Kavelstorf bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der BAB 19 Anzahl der betroffenen Menschen (VBEB) Anzahl der Wohnungen Intervalle L DEN Intervalle L Night Schwellenwerte L DEN [db(a)] [db(a)] [db(a)] > > > > 70 0 > 75 0 Durch den Vergleich der beiden oben betrachteten Maßnahmen wird deutlich das die Errichtung einer Wand beziehungsweise eines Walls gegenüber einer Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit deutlich wirksamer ist. Die Pegelminderung durch eine Wand bzw. einen Wall entspricht etwa 4 db Projekt/Kunde: Lärmaktionsplanung der Gemeinde Dummerstorf Stufe 3 Seite 15 von 17

16 die Pegelminderung durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h entspricht etwa 2 db 7.3 Langfristige Strategie und Maßnahmenplan Aus den Berechnungen und der Auswertung der Lärmaktionsplanung folgt, dass die Forderung nach der Errichtung einer Lärmschutzwand südlich des AS Kavelstorf aus den vorangegangen Lärmaktionsplänen aufrechterhalten wird. Nach Angaben des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung 3 Autobahn, Dezernat Straße wird das Projekt Ausbau der AS Kavelstorf aktuell überarbeitet. Auf Grundlage einer neuen verkehrstechnischen Untersuchung müsse ein Anspruch auf Lärmminderungsmaßnahmen überprüft werden. In der nachfolgenden Tabelle werden die Maßnahmen, die im Rahmen der Lärmaktionsplanung diskutiert wurden, zusammengefasst. Tabelle 10: Maßnahmen mit zeitlicher Realisierung, Verantwortlichkeiten und Pegelminderungen Straße Maßnahme Wann Zuständigkeit Wirkung BAB 19, BAB 20 Lärmsanierung nach VLärmSchR 97 mittelfristig SBA, (Antragstellung: siehe Anhang 4 u. 5) passiver baulicher Schallschutz an Wohngebäuden BAB 19 Tempo 100 kurzfristig SBA Pegelminderungen für alle Anwohner um etwa 2 db, Reduzierung der Anzahl der Betroffenheiten oberhalb der Auslösewerte von mehr als 50 % Schallschutzwand bzw. wall langfristig SBA Pegelminderungen für alle Anwohner um ca. 4 db, keine Betroffenheiten oberhalb der Auslösewerte Projekt/Kunde: Lärmaktionsplanung der Gemeinde Dummerstorf Stufe 3 Seite 16 von 17

17 Quellenverzeichnis /1/ Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - Erklärung der Kommission im Vermittlungsausschuss zur Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) /2/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771) /3/ Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung BImSchV) vom 06. März 2006, verkündet am 15. März 2006 (BGBl. I S. 516), zuletzt geändert durch Artikel 84 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) /4/ Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach 5 Abs. 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS), vom 22. Mai 2006, Bundesanzeiger, Jahrgang 58, ausgegeben 17. August 2006, Nr. 154a /5/ Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie: Beschreibung aller relevanten geltenden oder geplanten Grenzwerte, Stand /6/ Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImschV) vom 18. Dezember 2014 (BGBl Teil I Nr. 61, S vom ) /7/ Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes VlärmSchR 97, eingeführt durch Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 26/1997, Sachgebiet 12.1: Lärmschutz des Bundesministeriums für Verkehr, StB 15/ /11 Va 97 vom 02. Juni 1997 /8/ Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB), vom 9. Februar 2007, Bundesanzeiger Nr. 75 vom 20. April 2007 /9/ Gemeinder Dummerstorf: Lärmaktionsplan 2013 gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie (Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2008), /10/ Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI): LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung Zweite Aktualisierung, Fassung vom 9. März 2017 Projekt/Kunde: Lärmaktionsplanung der Gemeinde Dummerstorf Stufe 3 Seite 17 von 17

18 Einwohnerzahlen gemäß Einwohnermeldeamt (Stand 8. Mai 2018) TÜV-Auftrags-Nr.: / 918SST027 Anhang 1 Projekt/Kunde: Lärmaktionsplanung der Gemeinde Dummerstorf Stufe 3 Seite 1 von 1

19 Tabellarische Angaben über die geschätzte Zahl der Menschen, die in Gebieten wohnen, die innerhalb bestimmter Isophonen-Bänder liegen und über lärmbelastete Flächen sowie die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser in diesen Gebieten Kommune Straße EU-Gebäudestatistik EU-Flächenstatistik Anzahl der Anzahl der Fläche betroffenen Menschen (VBEB) Wohnungen Schulen Krankenhäuser Intervalle L DEN Intervalle L Night Schwellen- Day-Evening-Night (DEN) Day-Evening-Night werte (DEN) [db(a)] [db(a)] [db(a)] [km²] Gemeinde A > ,45 Dummerstorf > , > , > 70 0 > 75 0 A > , > , > , > 70 0 > > , > , > , > 70 0 > > ,60 Zusammenfassung > ,89 Gemeinde > ,37 Dummerstorf > 70 0 > 75 0 Anhang 2 Seite 1 von 1

20 Legende Emission Straße Straße Wohngebäude Schule Krankenhaus Sonstige Gebäude Amtsgrenzen Lärmschutzwand/-wall Pegelwerte Lden in db(a) <= 50 <= 55 <= 60 <= 65 <= 70 <= < 55 < 60 < 65 < 70 < 75 < 0 0,5 1 1,5 2 km Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern UmweltPlan GmbH Stralsund Hauptsitz Niederlassung Außenstelle info@umweltplan.de Tribseer Damm Stralsund Speicherstraße 1b Güstrow Bahnhofstraße Greifswald Tel.: 03831/ Tel.: 03843/ Tel.: 03834/ Projekt Gemeinde Dummerstorf Variante 1 Lärmkarten nach EG-ULR Stufe III Mittleres Mecklenburg und Ballungsraum Rostock Lärmkarte Lden - Variante 1 Gemeinde Dummerstorf Phase Lärmkartierung bearbeitet M. Becker Proj.-Nr.: gezeichnet M. Becker Datum April 2017 Juni 2017 geprüft R. Horenburg ANHANG 1 Plan-Nr. 1.1 Maßstab: 1 : GeoBasis-DE/M-V 2016 Fax -49 Fax -29 Fax -99

21 Legende Emission Straße Straße Wohngebäude Schule Krankenhaus Sonstige Gebäude Amtsgrenzen Lärmschutzwand/-wall Pegelwerte Lnight in db(a) <= 45 <= 50 <= 55 <= 60 <= 65 <= < 50 < 55 < 60 < 65 < 70 < 0 0,5 1 1,5 2 km Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern UmweltPlan GmbH Stralsund Hauptsitz Niederlassung Außenstelle info@umweltplan.de Tribseer Damm Stralsund Speicherstraße 1b Güstrow Bahnhofstraße Greifswald Tel.: 03831/ Tel.: 03843/ Tel.: 03834/ Fax -49 Fax -29 Fax -99 Projekt Gemeinde Dummerstorf Variante 1 Lärmkarten nach EG-ULR Stufe III Mittleres Mecklenburg und Ballungsraum Rostock Lärmkarte Lnight - Variante 1 Gemeinde Dummerstorf Phase Lärmkartierung bearbeitet M. Becker Proj.-Nr.: gezeichnet M. Becker Datum April 2017 Juni 2017 geprüft R. Horenburg ANHANG 1 Plan-Nr. 1.2 Maßstab: 1 : GeoBasis-DE/M-V 2016

22 Erläuterungen zur Lärmsanierung Lärmschutz an bestehenden Straßen (Lärmsanierung) wird als freiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen gewährt. Er kann im Rahmen der vorhandenen Mittel durchgeführt werden. Maßnahmen Lärmsanierungsmaßnahmen bestehen in der Regel in Maßnahmen an der baulichen Anlage. Geschützt werden Räume, die ganz oder überwiegend zum Wohnen, Unterrichten, zur Kranken- oder Altenpflege oder zu ähnlichen, in gleichem Maße schutzbedürftigen Nutzungen, bestimmt sind. Lärmschutzmaßnahmen an baulichen Anlagen sind bauliche Verbesserungen an den Umfassungsbauteilen schutzbedürftiger Räume, die die Einwirkungen durch Verkehrslärm mindern. Zu den Lärmschutzmaßnahmen gehört auch der Einbau von Lüftungseinrichtungen in Räumen, die überwiegend zum Schlafen benutzt werden, und in schutzbedürftigen Räumen mit sauerstoffverbrauchenden Energiequellen (z.b. Gasherde, Gasdurchlauferhitzer und Kohleöfen). Umfassungsbauteile sind Bauteile, die schutzbedürftige Räume baulicher Anlagen nach außen abschließen. Zu den Umfassungsbauteilen zählen insbesondere: - Fenster, Türen, Wände, - Rollladenkästen, - Dächer sowie Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen. Umfang Der Umfang der Erstattung beträgt 75 % der Aufwendungen. Zu den Aufwendungen, die für die Erstattung zu Grunde zu legen sind, gehören: - die Kosten für notwendige Schallschutzmaßnahmen an schutzbedürftigen Räumen - die durch Lärmschutzmaßnahmen an schutzbedürftigen Räumen ausgelösten Mehrkosten, die nach anderen Vorschriften vorgeschrieben sind, z.b. Wärmeschutzverordnung, Denkmalschutzgesetze. - die Kosten einer Baugenehmigung sowie für die Beiziehung eines bautechnischen Fachberaters, wenn die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen besonders umfangreich, technisch schwierig oder nach Bauordnungsrecht genehmigungsbedürftig ist oder besondere Anforderungen (z.b. wegen Denkmalschutz) zu erfüllen sind oder besondere persönliche Gründe (Alter, Behinderung) vorliegen - die Kosten des Einbaus neuer Fenster (z.b. verputz- und Malerarbeiten, Maurerarbeiten), die Kosten des Ausbaus der Altfenster und deren Abtransport sowie umweltgerechte Beseitigung. Diese Kosten sollen pauschal abgegolten werden. Voraussetzungen Maßnahmen der Lärmsanierung kommen in Betracht, wenn der nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 berechnete Beurteilungspegel einen der in nachfolgender Tabelle aufgeführten Immissionsgrenzwerte übersteigt. TÜV-Auftrags-Nr.: / 918SST027 Anhang 4 Projekt/Kunde: Lärmaktionsplanung der Gemeinde Dummerstorf Stufe 3 Seite 1 von 2

23 Erläuterungen zur Lärmsanierung Tabelle 1: Auslösewerte der VLärmSchR 97 für die Lärmsanierung Nutzungen Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete Tag Auslösewert in db(a) Nacht Kern-, Dorf- und Mischgebiete Anmerkung: Die in der VLärmSchR 97 festgelegten Immissionsgrenzwerte wurden mit Schreiben des BMV vom jeweils um 3 db(a) abgesenkt. Erstattungsberechtigter und -verpflichteter Erstattungsberechtigter ist der Eigentümer des Grundstückes mit der baulichen Anlage. Ihm gleichgestellt sind der Wohnungseigentümer und der Erbbauberechtigte. Mieter und Pächter sind nicht erstattungsberechtigt. Zuständig für die Abwicklung eines möglichen Erstattungsanspruches ist der Träger der Straßenbaulast. Antragstellung und Abwicklung Die Erstattung setzt den Antrag des Eigentümers voraus. Der Antrag ist vor Beginn der Ausführung der Lärmschutzmaßnahmen an der baulichen Anlage zu stellen. Ohne vorherige Bewilligung durch die Straßenbauverwaltung werden ausgeführte Lärmschutzmaßnahmen grundsätzlich von einer Erstattung der Kosten ausgeschlossen. Nach Ermittlung der notwendigen Maßnahmen und Bewilligung wird zwischen dem Eigentümer und der Straßenbauverwaltung eine Vereinbarung über die Erstattung bei Lärmsanierungsmaßnahmen geschlossen. Danach kann der Eigentümer entsprechende Maßnahmen durchführen. D.h. Lärmschutzmaßnahmen sind grundsätzlich vom Eigentümer durchzuführen. Der Erstattungsbetrag wird nach Fertigstellung der Maßnahmen und Prüfung der Originalrechnungen gezahlt. Die zuständige Behörde kann die ordnungsgemäße Durchführung der Lärmschutzmaßnahmen örtlich prüfen. Abschlagzahlungen können geleistet werden, wenn die Umstände des Falles sie rechtfertigen (z.b. bei abgeschlossenen Teilleistungen oder Vorlage von Zwischenrechnungen des beauftragten Unternehmens). 1 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Lärmsanierung an Bundesfern straßen Abgesenkte Auslösewerte, StB 13/7144.2/01 / vom TÜV-Auftrags-Nr.: / 918SST027 Anhang 4 Projekt/Kunde: Lärmaktionsplanung der Gemeinde Dummerstorf Stufe 3 Seite 2 von 2

24 Muster: Antrag zur Durchführung von Lärmsanierungsmaßnahmen Name und Adresse Antragsteller Straßenbauamt Güstrow Krakower Chaussee 2a Güstrow Dummerstorf,.2018 Antrag zur Durchführung von Lärmsanierungsmaßnahmen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Erstattung der Aufwendungen zur Durchführung von Lärmsanierungsmaßnahmen an meinem Wohngebäude in Dummerstorf,.Straße Nr... Mit freundlichen Grüßen. (Eigentümer) TÜV-Auftrags-Nr.: / 918SST027 Anhang 5 Projekt/Kunde: Lärmaktionsplanung der Gemeinde Dummerstorf Stufe 3 Seite 1 von 1

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