Wird das AG Koblenz das vom Rechtsanwalt des K beantragte zweite Versäumnisurteil erlassen?
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- Cornelia Morgenstern
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1 Falltext A Ausgangsfall R stellt in seinem Unternehmen in Koblenz Rennräder her. K hat bei Fahrradhändler F im März 2018 ein von R hergestelltes Rennrad des Typs Mount Everest zum Preis von erworben. Das neue Rennrad bereitet K zunächst viel Freude. Jedoch bricht bei einer Bergabfahrt im Mai 2018 die Sattelstange weg. Der darauf folgende Sturz führte bei K neben diversen Prellungen und Hautabschürfungen zu einem Schlüsselbeinbruch. Zudem wurde das Rennrad bei dem Sturz völlig zerstört. Ein von K hinzugezogener Sachverständiger ermittelt, dass die von R bei dem Rennradtyp Mount Everest verwendete Sattelstange aufgrund eines Materialfehlers weggebrochen ist. Da er den F wegen zwischenzeitlicher Insolvenz nicht mehr erfolgversprechend in Anspruch nehmen kann, begehrt K von R Ersatz seiner Heilungskosten i.h.v , den Wiederbeschaffungsaufwand für das zerstörte Rennrad i.h.v sowie angemessenes Schmerzensgeld. R weigert sich, Ersatz zu leisten, da kein Materialfehler vorliege. Die von ihm verwendeten Materialien seien immer einwandfrei. Daraufhin erhebt K im Juni 2018 über seinen Rechtsanwalt Klage gegen R beim AG Koblenz. In der Klageschrift führt der Rechtsanwalt des K aus, er halte ein Schmerzensgeld von mindestens 750 für angemessen. Dem R wurde die Klage am ordnungsgemäß zugestellt und er wurde zum Verhandlungstermin am um 9.00 Uhr geladen. R, der sich über die Uneinsichtigkeit des K geärgert und daher die Ladung wütend entsorgt hatte, erschien zum anberaumten Termin nicht. Der Rechtsanwalt des K beantragte daraufhin Erlass eines Versäumnisurteils. Wie wird das AG Koblenz entscheiden? 1. Abwandlung R legte nach Zustellung des Versäumnisurteils sofort Einspruch beim AG Koblenz ein. In der formgerechten Einspruchsschrift bestritt er das Vorliegen eines Materialfehlers. In dem daraufhin anberaumten Termin erschien R wiederum nicht, da er den Termin falsch in seinem Kalender notiert hatte. Der Rechtsanwalt des K beantragte Erlass eines zweiten Versäumnisurteils. Wird das AG Koblenz dem Antrag stattgeben? 2. Abwandlung R hat gegen das erste Versäumnisurteil sofort nach dessen Zustellung frist- und formgerecht Einspruch eingelegt. In dem daraufhin anberaumten Termin bestritt er das Vorliegen eines Materialfehlers: Der von K beauftragte Sachverständige habe sich geirrt, dies könne er durch Befragung des Sachverständigen nachweisen. Das AG Koblenz bestimmte daraufhin einen neuen Termin unter Ladung auch des Sachverständigen. In diesem Termin fehlte R, da er an diesem Morgen den Wecker nicht gehört und daher verschlafen hatte. Wird das AG Koblenz das vom Rechtsanwalt des K beantragte zweite Versäumnisurteil erlassen? Bearbeitervermerk: Es ist davon auszugehen, dass ein Schmerzensgeld i.h.v. 750 angemessen ist.
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Falltext A
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