Memo-Check ALPMANN SCHMIDT. Juristische Lehrgänge. Lieferbar ca. Ende April

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Memo-Check ALPMANN SCHMIDT. Juristische Lehrgänge. Lieferbar ca. Ende April"

Transkript

1 ALPMANN SCHMIDT Juristische Lehrgänge Memo-Check Familien- und Erbrecht 5. Auflage 2008 Memo-Check Familien- und Erbrecht Die 5. Auflage des Memo-Check Familien- und Erbrecht berücksichtigt die Änderungen, die sich seit der letzten Auflage in Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur ergeben haben, so u. a. die Unterhaltsreform vom , das Lebenspartnerschaftsgesetz sowie aber auch zahlreiche neue Entscheidungen des BGH zum Familien- und Erbrecht. 5. Auflage 2008 Dr. Franz-Thomas Roßmann, Rechtsanwalt und Repetitor ca. 96 Seiten 7,60 ISBN: Lieferbar ca. Ende April Das Familien- und Erbrecht enthält Klausurfallen, die von den Prüfungsämtern gerne in Klausuren mit scheinbar gängigem Themenkreis eingebaut werden. Übersieht man diese, so kann daran u.u. die gesamte Klausur scheitern. Wussten Sie z.b. schon, dass für eine Darlehensaufnahme durch einen Minderjährigen die Zustimmung der Eltern nicht ausreicht, sondern die familiengerichtliche Genehmigung erforderlich ist ( 1822 Nr. 8, 1643 Abs. 1)? Ist man in solchen Fällen nur auf die 107 ff. fixiert, kann die Lösung der Klausur völlig neben der Fragestellung liegen. Daran sieht man, dass schon im 1. Staatsexamen und verstärkt auch im 2. Staatsexamen die genaue Kenntnis der wichtigsten Problemkreise des Familien- und Erbrechts unerlässlich ist. Leseprobe und Bestellung bequem im Internet Alpmann Schmidt Annette-Allee Münster Tel

2 ALPMANN SCHMIDT Memo-Check Familien- und Erbrecht 5. Auflage 2008

3 Memo-Check Familien- und Erbrecht 2008 Dr. Franz-Thomas Roßmann Rechtsanwalt und Repetitor in Würzburg ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsges. mbh & Co. KG Münster, Annette-Allee 35, Postfach 1169, Telefon (0251) AS-Online:

4 Dr. Roßmann, Franz-Thomas Memo-Check Familien- und Erbrecht 5. Auflage 2008 ISBN: Verlag Alpmann und Schmidt Juristische Lehrgänge Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG, Münster Die Vervielfältigung, insbesondere das Fotokopieren ist nicht gestattet ( 53, 54 UrhG) und strafbar ( 106 UrhG). Im Fall der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt.

5 INHALTSVERZEICHNIS Themen Familienrecht 1. Teil: Das Eherecht Abschnitt: Das Verlöbnis Abschnitt: Eingehung und Aufhebung der Ehe Abschnitt: Die Rechtswirkungen der Ehe im Allgemeinen Abschnitt: Das eheliche Güterrecht Abschnitt: Scheidungsvoraussetzungen Abschnitt: Scheidungsfolgenrecht Teil: Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht Abschnitt: Verwandtschaft Abschnitt: Elterliche Sorge Abschnitt: Umgang Abschnitt: Adoption Abschnitt: Verwandtenunterhalt Teil: Außereheliche Verbindungen Abschnitt: Die nichteheliche Lebensgemeinschaft Abschnitt: Die eingetragene Lebenspartnerschaft...51 Themen Erbrecht 1. Teil: Grundbegriffe Teil: Die gesetzliche Erbfolge Teil: Vermächtnis Teil: Die Verfügung von Todes wegen Abschnitt: Wirksamkeitsvoraussetzungen Abschnitt: Widerruf Abschnitt: Erbvertrag Abschnitt: Gemeinschaftliches Testament Abschnitt: Testamentsauslegung Abschnitt: Anfechtung Teil: Der Ausschluss von der Erbfolge Teil: Die Rechtsstellung des Erben Teil: Nachlassverbindlichkeiten Teil: Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall...85

6

7 Nr. 1 Familienrecht Punkte 1. Teil: Das Eherecht 1. Abschnitt: Das Verlöbnis 1 Was versteht man unter einem Verlöbnis? 2 Wie beurteilt die h.m. die Rechtsnatur des Verlöbnisses? 3 Welches sind die wichtigsten privatrechtlichen Wirkungen des Verlöbnisses? 4 Welches sind die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Wirkungen des Verlöbnisses? 5 Welche Ansprüche können entstehen, wenn ein Verlobter vom Verlöbnis zurücktritt? 6 Welche Wirkung hat die Auflösung eines Verlöbnisses auf letztwillige Verfügungen? Gesamtpunktzahl (max. 18 Punkte) getestet Datum Punktzahl Test 1 Test 2 Test 3 1

8 Antwort 1: Unter einem Verlöbnis i.s.d Abs. 1 versteht man zum einen das gegenseitig gegebene Verprechen künftiger Eheschließung, zum anderen das durch dieses Versprechen begründete familienrechtliche Verhältnis. Antwort 2: Nach der Vertragstheorie (h.m.) ist das Verlöbnis ein Vertrag, der auf die Eingehung der Ehe gerichtet ist und auf den grds. die allgemeinen Vorschriften über Rechtsgeschäfte anwendbar sind, allerdings mit folgenden Besonderheiten: Unanwendbar sind die Regeln über die Stellvertretung gem. 164 ff. (Arg: höchstpersönlich) und nach h.m. die 119 ff. (arg: Rücktritt nach 1298 ff. als lex specialis). Antwort 3: Verlobte können einen Ehe- ( 1408), einen Erbverzichts- ( 2347) und einen Erbvertrag schließen ( 2275 Abs. 3). Hingegen können Verlobte kein gemeinschaftliches Testament errichten. Dies ist gem ausschließlich Ehegatten vorbehalten. Antwort 4: Verlobte sind Angehörige i.s.d. 11 Abs. 1 Nr. 1 a StGB. Aus dem Verlöbnis resultiert grds. eine sog. Beschützergarantenpflicht gem. 13 StGB. Verlobte haben im Zivil- und Strafprozess ein Zeugnis- und Eidesverweigerungsrecht, vgl. 383 Abs. 1 Nr. 1 ZPO und 52 Abs. 1 Nr. 1, 61 StPO. Antwort 5: Wer mit wichtigem Grund vom Verlöbnis zurücktritt, den treffen keine Ersatzpflichten ( 1298 Abs. 3). Wer ohne wichtigen Grund vom Verlöbnis zurücktritt, hat nach 1298 Abs. 1 S. 1 dem anderen und dessen Eltern sowie Dritten, welche anstelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass diese in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. Hat der andere Verlobte in Erwartung der Ehe sonstige sein Vermögen oder seine Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen, so ist ihm der daraus entstandene Schaden von dem Verlobten, der ohne Grund vom Verlöbnis zurückgetreten ist, zu ersetzen ( 1298 Abs. 1 S. 2). Erfolgt der Rücktritt, weil der andere Verlobte schuldhaft einen wichtigen Rücktrittsgrund gesetzt hat, so treffen die genannten Verpflichtungen den Rücktrittsgegner ( 1299). Ferner besteht nach 1301 i.v.m. 812 ff. (Rechtsfolgenverweis) für jeden Verlobten ein Anspruch auf Herausgabe der Brautgeschenke. Antwort 6: Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Verlobten bedacht hat, wird unwirksam, wenn das Verlöbnis vor dem Tode des Erblassers aufgelöst wird, 2077 Abs. 2, es sei denn, die Voraussetzungen des 2077 Abs. 3 sind ausnahmsweise gegeben. 2

9 Nr. 2 Familienrecht Punkte 1. Teil: Das Eherecht 2. Abschnitt: Eingehung und Aufhebung der Ehe 1 Was sind die Voraussetzungen einer Eheschließung? 2 Unter welchen Voraussetzungen liegt Ehefähigkeit vor? 3 Begründet des Bestehen einer Lebenspartnerschaft i.s.des LPartG eine Eheverbot? 4 Wann liegt eine sog. Nichtehe vor? 5 Wann spricht man von einer aufhebbaren Ehe? 6 Was versteht man unter einer sog. hinkenden Ehe? Gesamtpunktzahl (max. 18 Punkte) getestet Datum Punktzahl Test 1 Test 2 Test 3 3

10 . Nr. 27 Erbrecht Punkte 1. Teil: Grundbegriffe 1 Wer ist erbfähig? 2 Was bedeutet der Grundsatz der Universalsukzession? 3 Welche Verfügungen von Todes wegen gibt es? 4 Was versteht man unter Testierfreiheit? 5 Von welchem allgemeinen Prinzip ist die Testierfreiheit eine besondere Ausprägung? 6 Was versteht man unter Vonselbsterwerb? Gesamtpunktzahl (max. 18 Punkte) getestet Datum Punktzahl Test 1 Test 2 Test 3 53

11 Antwort 1: Erbe kann nur werden, wer erbfähig ist. Erbfähig sind zur Zeit des Erbfalls lebende natürliche Personen ( 1923 Abs. 1) sowie zur Zeit des Erbfalls erzeugte, aber noch nicht geborene Kinder (nasciturus), wenn sie lebend geboren werden ( 1923 Abs. 2), juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften i.s.v. 14 Abs. 2. Nachdem die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als rechtsfähig begriffen wird, ist konsequenterweise auch ihre Erbfähigkeit zu bejahen. Antwort 2: Der Grundsatz der Universalsukzession bedeutet gem. 1922, dass mit dem Tode des Erblassers das Vermögen als Ganzes kraft Gesetzes auf den oder die berufenen Erben übergeht. Eine Vererbung einzelner Nachlassgegenstände ist daher grundsätzlich ausgeschlossen (sog. Singularsukzession). Will der Erblasser einem anderen einzelne Vermögensgegenstände zuwenden, so kann er diesem ein Vermächtnis aussetzen. Antwort 3: Verfügungen von Todes wegen sind das Testament ( 1937) als einseitige Verfügung von Todes wegen, der Erbvertrag ( 1941) als zweiseitiges Rechtsgeschäft und als Sonderform für Ehegatten und gleichgeschlechtliche Lebenspartner das gemeinschaftliche Testament ( 2265 ff. i.v.m. 10 Abs. 4 LPartG). Diese Typen stellt der Gesetzgeber abschließend zur Verfügung (sog. Typenzwang), d.h. nur durch diese Verfügungen kann (neben der gesetzlichen Erbfolge) ein Vermögen im Todesfall übergehen. Antwort 4: Testierfreiheit ist das Recht des Erblassers, durch Verfügungen von Todes wegen das Schicksal seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, sowie diese Verfügungen frei von der Einflussnahme Dritter zu treffen und auszugestalten. Grenzen der Testierfreiheit ergeben sich insbesondere aus dem Pflichtteilsrecht der 2303 ff. und aus 134, 138. Antwort 5: Die Testierfreiheit stellt eine Ausprägung der Privatautonomie dar und ist verfassungsrechtlich durch Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG geschützt. Antwort 6: Mit dem Tode des Erblassers erwirbt der Erbe den Nachlass ohne jegliche Mitwirkung seinerseits, selbst ohne sein Wissen und ggf. sogar gegen seinen Willen. Er hat deshalb ein Ausschlagungsrecht, 1942 Abs

12 . Nr. 28 Erbrecht Punkte 2. Teil: Die gesetzliche Erbfolge 1 Wann tritt gesetzliche Erbfolge ein? 2 Was versteht man unter dem Parentelsystem? 3 Wie werden die gesetzlichen Erben der ersten Ordnung und ihre Erbquoten ermittelt? 4 Was versteht man unter dem Prinzip der Linien? 5 Was versteht man unter dem sog. Gradsystem? 6 Nach welchen Kriterien ist das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten ausgestaltet? Gesamtpunktzahl (max. 18 Punkte) getestet Datum Punktzahl Test 1 Test 2 Test 3 55

Grundkurs Familien- und Erbrecht

Grundkurs Familien- und Erbrecht Grundkurs Familien- und Erbrecht Diese Vorlesung vermittelt grundlegende Kenntnisse des Familien- und Erbrechts im zivilrechtlichen Pflichtfachbereich gemäß 11 Abs. 2 Nr. 1 e und f JAG NRW. Gliederung

Mehr

Erbrecht. Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen. Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD. o. Professor an der Universität Freiburg i. Br.

Erbrecht. Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen. Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD. o. Professor an der Universität Freiburg i. Br. Erbrecht Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD o. Professor an der Universität Freiburg i. Br. 16., neubearbeitete Auflage ULB Darmstadt 16351474 2006 MOHR SIEBECK l.teil Einführung

Mehr

Familienrecht Erbrecht 29.04.2010

Familienrecht Erbrecht 29.04.2010 Würzburger Woche an der Bahçeşehir Universität Istanbul Familienrecht Erbrecht 29.04.2010 Christian Krauße, LL.M. Eur. Familienrecht Unterteilung Eherecht Verwandtschaftsrecht Vormundschafts- und Betreuungsrecht

Mehr

ErbR. I. Einführung / Grundbegriffe. Grundbegriffe Karte 1

ErbR. I. Einführung / Grundbegriffe. Grundbegriffe Karte 1 I. Einführung / Grundbegriffe Grundbegriffe Karte 1 Gegenstand des Erbrechts ist insbesondere die Frage, was mit dem Vermögen einer Person nach ihrem Tod geschieht. Die meisten erbrechtlichen Vorschriften

Mehr

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass

Mehr

Inhalt. Einführung in das Erbrecht

Inhalt. Einführung in das Erbrecht Inhalt Einführung in das Erbrecht Lektion 1: Der Erbfall 7 I. Die Gesamtrechtsnachfolge 7 1. Abgrenzung Erbeinsetzung-Vermächtnis 7 2. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft 8 a) Ausschlagung der Erbschaft

Mehr

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423 Repetitorium Erb- und Familienrecht Vorlesung am 08.07.2011 Gesetzliche und testamentarische Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423

Mehr

Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII

Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort...................................................... V Abkürzungsverzeichnis......................................... XV Literaturverzeichnis............................................

Mehr

Gezielte Vermögensnachfolge durch Testament und Schenkung

Gezielte Vermögensnachfolge durch Testament und Schenkung Thomas Fritz Gezielte Vermögensnachfolge durch Testament und Schenkung Steuerrecht, Zivilrecht und Gesellschaftsrecht Unternehmens- und Privatvermögen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung 3. Auflage

Mehr

Familien- und Erbrecht. Prof. Dr. Louis Pahlow Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte

Familien- und Erbrecht. Prof. Dr. Louis Pahlow Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte Familien- und Erbrecht Prof. Dr. Louis Pahlow Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte 2 Grundbegriffe Universalsukzession, 1922 I Nachlass (Erbschaft) geht als Ganzes

Mehr

Ihr Vermögen in guten Händen

Ihr Vermögen in guten Händen Vorwort 5 5 Ihr Vermögen in guten Händen Häufig schließen sich an einen Todesfall Erbstreitigkeiten an, vor allem, wenn kein Testament existiert, das die Wünsche des Verstorbenen klar und unangreifbar

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5 Vorwort... 5 Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung Wie kann ich meinen Nachlass richtig regeln?... 14 Warum sind meine persönlichen Interessen und Wünsche für die Nachlassplanung wichtig?... 16 Vermögensverzeichnis

Mehr

Informationen zum Familienrecht

Informationen zum Familienrecht Informationen zum Familienrecht Informationen zum Familienrecht... 1 1. Überblick... 3 2. Die nichteheliche Lebenspartnerschaft... 3 3. Das Ende der nichtehelichen Lebensgemeinschaft... 3 4. Die Eingetragene

Mehr

Erben und Vererben. 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge?

Erben und Vererben. 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge? 1 Erben und Vererben 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge? Ohne Testament tritt gesetzliche Erbfolge ein. Gesetz = BGB Bürgerliches Gesetzbuch Gilt seit 1.1.1900,

Mehr

Inhalt. Einführung in das Familienrecht. Lektion 1: Überblick über das Familienrecht 7

Inhalt. Einführung in das Familienrecht. Lektion 1: Überblick über das Familienrecht 7 Inhalt Einführung in das Familienrecht Lektion 1: Überblick über das Familienrecht 7 Lektion 2: Das Kindschaftsrecht 9 A. Die Verwandtschaft 9 B. Die Mutterschaft 11 C. Die Vaterschaft 12 D. Die Unterhaltspflicht

Mehr

Schnellübersicht. Wegweiser. Schnellübersicht

Schnellübersicht. Wegweiser. Schnellübersicht Wegweiser Schnellübersicht Schnellübersicht 1 Es ist nie zu früh für ein Testament 7 2 Die gesetzliche Erbfolge 9 3 Verschiedene Formen letztwilliger Verfügungen 33 4 Testier- und Erbfähigkeit 37 5 Form

Mehr

Familien- und Erbrecht. Prof. Dr. Louis Pahlow Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte

Familien- und Erbrecht. Prof. Dr. Louis Pahlow Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte Familien- und Erbrecht Prof. Dr. Louis Pahlow Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte 2 Erbvertrag Grundlagen freie Widerruflichkeit des Testaments widerspricht Bedürfnis

Mehr

Erbrecht. der 2. Ordnung. anderer Ordnung ¼ ½ alles

Erbrecht. der 2. Ordnung. anderer Ordnung ¼ ½ alles Jan Baumann Erbrecht www.jbaumann.eu Erbrecht des Ehegatten 1931 In der Klausur vorrangig zu ermitteln, weil sich danach die Erbquoten der anderen Erben leichter bestimmen lässt. 1) Erbquote ermitteln

Mehr

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 8 Pflichtteilsrechte 25. Juni 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Funktion des Pflichtteilsrechts Das Pflichtteilsrecht garantiert allen Abkömmlingen, den Eltern sowie dem Ehegatten/eingetragenen

Mehr

8: Gewillkürte Erbfolge V Unwirksamkeit und Anfechtbarkeit von Testamenten

8: Gewillkürte Erbfolge V Unwirksamkeit und Anfechtbarkeit von Testamenten 8: Gewillkürte Erbfolge V Unwirksamkeit und Anfechtbarkeit von Testamenten LITERATUR: Brox, Erbrecht, 16+17; Harder/Kroppenberg, Grundzüge, 6; Leipold, Erbrecht, 13; Schmoeckel, Erbrecht, 26 ÜBUNGSFÄLLE:

Mehr

Der Erbvertrag Was kennzeichnet den Erbvertrag? Der Erbvertrag ist in den 2274 ff BGB geregelt. Der maßgebliche Unterschied zum Testament, das jederzeit geändert werden kann, besteht darin, dass der Erblasser

Mehr

Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft

Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Hamburger Examenskurs Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd 1 04.03.2009 10:19:44 Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd 2 04.03.2009 10:19:45 Hamburger Examenskurs

Mehr

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Grundlagen des Erbrechts A. Überblick... 13

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Grundlagen des Erbrechts A. Überblick... 13 Inhaltsverzeichnis Teil 1 Grundlagen des Erbrechts A. Überblick... 13 Teil 2 Die Erbfolge A. Die gesetzliche Erbfolge... 17 I. Überblick... 17 II. Grundsätze... 17 1. Universalsukzession... 17 2. Erbfähigkeit...

Mehr

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten

Mehr

Die 36 Fälle. Erbrecht. wichtigsten nicht nur für Anfangssemester. Hemmer / Wüst. einfach l verständlich l kurz

Die 36 Fälle. Erbrecht. wichtigsten nicht nur für Anfangssemester. Hemmer / Wüst. einfach l verständlich l kurz Die 36 Fälle wichtigsten nicht nur für Anfangssemester Erbrecht Hemmer / Wüst.. Einordnungen Gliederungen Musterlösungen bereichsübergreifende Hinweise Zusammenfassungen 6. Auflage einfach l verständlich

Mehr

Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig

Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Überblick Definitionen im Erbrecht Risiken der gesetzlichen Erbfolge Grundstücke Gesellschaftsanteile

Mehr

Erbrecht W DE. Dirk Olzen. De Gruyter Recht Berlin. von. 3., neu bearbeitete Auflage RECHT

Erbrecht W DE. Dirk Olzen. De Gruyter Recht Berlin. von. 3., neu bearbeitete Auflage RECHT Erbrecht von Dirk Olzen 3., neu bearbeitete Auflage W DE G RECHT De Gruyter Recht Berlin 1. Kapitel. Einleitung 1 1. Praktische Bedeutung des Erbrechts 1 2. Erbschaftsteuerrecht 3 3. Die geschichtliche

Mehr

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Erbrecht- gesetzliche Ausgestaltung und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Vortrag zum Unternehmergespräch von Dr. Ulrich Dieckert am 14.12.

Erbrecht- gesetzliche Ausgestaltung und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Vortrag zum Unternehmergespräch von Dr. Ulrich Dieckert am 14.12. Erbrecht- gesetzliche Ausgestaltung und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten Vortrag zum Unternehmergespräch von Dr. Ulrich Dieckert am 14.12.2010 Grundlagen I Mit dem Tod einer natürlichen Person tritt

Mehr

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick 1 INHALT 1 DIE GESETZLICHE ERBFOLGE 2/3 2 TESTAMENT: DIE GEWILLKÜRTE ERBFOLGE 3 3 STEUERKLASSEN, FREIBETRÄGE, STEUERSÄTZE 4/5 2 1 DIE GESETZLICHE

Mehr

EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln

EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln 1. Fall Der, unverheiratet, hinterlässt zwei Kinder K1 K2 1. Fall K1 K2 ½ ½ Der, unverheiratet,

Mehr

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23.

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23. RECHTSANWÄLTE Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung einschließlich steuerrechtlicher Aspekte Dienstag, 23. Juni 2015 Referenten am heutigen Abend: Rechtsanwältin Christa Smeets-Koch Rechtsanwalt

Mehr

Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)

Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG) Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG) LPartG Ausfertigungsdatum: 16.02.2001 Vollzitat: "Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266),

Mehr

Wintersemester 2011/2012. RiBFH Dr. Matthias Loose Lehrstuhl für Steuerrecht Ruhr-Universität Bochum

Wintersemester 2011/2012. RiBFH Dr. Matthias Loose Lehrstuhl für Steuerrecht Ruhr-Universität Bochum Wintersemester 2011/2012 Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Lehrstuhl für Steuerrecht Ruhr-Universität Bochum Spannungsverhältnis Eigentümerfreiheit des Erblassers Gleichheit innerhalb der Nachfolgegeneration

Mehr

Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge

Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge Prof. Dr. Kerstin Walther-Reining Professur für Wirtschaftsrecht Fakultät Wirtschaftswissenschaften Zivilrechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensnachfolge

Mehr

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten

Mehr

Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?

Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 1. Was bestimmt das Gesetz? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt u. a. das Erbrecht. Es bestimmt,

Mehr

Familienrecht Vorlesung 2. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 2. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 3 Eheschließung und Ehescheidung 31. Oktober 2013 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Abschnitt 2 - Eheschließung Fallabwandlung: Die Beziehung des Untreu zur Winzertochter ist problematischer

Mehr

Erben und Vererben. Hans-Michael Schiller. Referent:

Erben und Vererben. Hans-Michael Schiller. Referent: Aktuelle Rechts- und Steuerfragen des Eigenheims: Vererben oder Schenken 09.30 12.30 Uhr 1.Teil Referent: Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht Merksatz: Wer keine eigene letztwillige Verfügung

Mehr

Prof. Dr. Rainer Schröder Klausur Erbrecht WS 2006/2007. Lösungsvorschlag. A. Erbeinsetzung des Franz und seiner Frau Nadja (F und N)

Prof. Dr. Rainer Schröder Klausur Erbrecht WS 2006/2007. Lösungsvorschlag. A. Erbeinsetzung des Franz und seiner Frau Nadja (F und N) Prof. Dr. Rainer Schröder Klausur Erbrecht WS 2006/2007 Ausgangsfall: Lösungsvorschlag A. Erbeinsetzung des Franz und seiner Frau Nadja (F und N) I. Wirksame Errichtung des Testaments vom 28.8.2005? Wirksamkeit

Mehr

I. Die gesetzliche Erbregelung

I. Die gesetzliche Erbregelung Wer feststellen will, ob es notwendig oder ratsam ist, eine Verfügung von Todes wegen über sein Vermögen oder Vermögensteile zu treffen, sollte wissen, wie das Gesetz die Rechtsnachfolge auf den Tod ohne

Mehr

Thema: Testamente. 20.11.2013 Testamente 1

Thema: Testamente. 20.11.2013 Testamente 1 Thema: Testamente 20.11.2013 Testamente 1 Rechtsanwältin Sybille M. Meier Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin für Sozialrecht meier@ratgeber-arzthaftung.de 1982 Rechtsanwaltszulassung Berlin 1985

Mehr

Erben und Vererben. Das letzte Hemd hat keine Taschen. Rechtsanwälte Schott-Lemmer und Lemmer. Jörg Lemmer, Rechtsanwalt

Erben und Vererben. Das letzte Hemd hat keine Taschen. Rechtsanwälte Schott-Lemmer und Lemmer. Jörg Lemmer, Rechtsanwalt Erben und Vererben Das letzte Hemd hat keine Taschen Jörg Lemmer, Rechtsanwalt Ablauf Einleitung / Fakten Vererben Gesetzliche Erbfolge Testament Erbvertrag / Schenkung zu Lebzeiten Erben (u.u.) Rechte

Mehr

b. Testierfreiheit: Testament, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament

b. Testierfreiheit: Testament, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament 1 Vorlesung Erbrecht PD Dr. K. Richter I. Einführung 1. Systematik des Erbrechts a. Erbrecht im 5. Buch des BGB b. Erbrecht in anderen Büchern des BGB 38, 130 Abs. 2, 185 Abs. 2, 311b Abs. 4 S.1, 331 Abs.

Mehr

Erbe, Erbschaft, Testament Was ist zu beachten? Notar Dr. Jens Fleischhauer

Erbe, Erbschaft, Testament Was ist zu beachten? Notar Dr. Jens Fleischhauer Was ist zu beachten? Übersicht Warum ein Testament? Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt was? Testament und Erbvertrag: Gestaltungsmöglichkeiten Grenze der Testierfreiheit: Pflichtteilsrecht Erbschaftsteuer:

Mehr

Die gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge Die gesetzliche Erbfolge Was und wie wird geerbt? Gesamtrechtsnachfolge. Mit dem Tode eines Menschen geht sein Vermögen ohne dass die Erbin oder der Erbe etwas tun muss oder Kenntnis von dem Erbfall hat

Mehr

I. Allgemeines. 1. 4. 1953 bis 30. 6. 1958. Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab 1. 7. 1958

I. Allgemeines. 1. 4. 1953 bis 30. 6. 1958. Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab 1. 7. 1958 I. Allgemeines. 4. 953 bis 30. 6. 958 ab. 7. 958 Gesetzlicher Güterstand Gütertrennung, 426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 363 ff. BGB Vertraglicher Güterstand allg. Gütergemeinschaft, 437 ff. BGB

Mehr

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen.

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen. Das Erbrecht Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen. Es wird unterschieden zwischen der: gesetzlichen Erbfolge und der gewillkürten Erbfolge (Testament, Erbvertrag)

Mehr

Skript Familienrecht

Skript Familienrecht Skripten Zivilrecht - Alpmann-Schmidt Skript Familienrecht Bearbeitet von Dr. Franz-Thomas Roßmann 20. Auflage 2015. Buch. X, 214 S. Kartoniert ISBN 978 3 86752 405 6 Format (B x L): 19,5 x 24,9 cm Gewicht:

Mehr

Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist? Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist? Nur ca. 20 % der Bundesbürger haben ein Testament errichtet. Dies obwohl viele nicht die gesetzliche Erbfolge kennen und diese tatsächliche

Mehr

Die Europäische Erbrechtsverordnung

Die Europäische Erbrechtsverordnung Die Europäische Erbrechtsverordnung Ab dem 17. August 2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-Erbrechtsverordnung bzw. EU-ErbVO) 1 in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs,

Mehr

Inhalt. Standardfälle Familienrecht

Inhalt. Standardfälle Familienrecht Inhalt Standardfälle Familienrecht Fall 1: Turbulente Hochzeit 7 Eheschließung, Scheinstandesbeamter Fall 2: Hauskauf mit Hindernissen 9 Verfügungen über Vermögen im Ganzen Einzeltheorie, Gesamttheorie

Mehr

Aber auch nach dem Erbfall lauern beim Pflichtteilsrecht viele Fallen. Lassen Sie sich beraten!

Aber auch nach dem Erbfall lauern beim Pflichtteilsrecht viele Fallen. Lassen Sie sich beraten! Pflichtteil Das Erbrecht und die Gestaltung der Erbfolge sind von der Frage möglicher Pflichtteile nicht zu trennen. Werden die Regelungen des Pflichtteilsrechts nicht beachtet, kann dies zu unerwünschten

Mehr

Beck-Rechtsberater im dtv 50726. Ratgeber Erbrecht. Erben und vererben. von Heiko Ritter. 2. Auflage

Beck-Rechtsberater im dtv 50726. Ratgeber Erbrecht. Erben und vererben. von Heiko Ritter. 2. Auflage Beck-Rechtsberater im dtv 50726 Ratgeber Erbrecht Erben und vererben von Heiko Ritter 2. Auflage Ratgeber Erbrecht Ritter schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Das liechtensteinische Erbrecht

Das liechtensteinische Erbrecht Das liechtensteinische Erbrecht Was muss ich wissen, was sollte ich berücksichtigen? Dr. Vivien Gertsch Finanzerweg 3 FL-9496 Balzers Tel.: +423 384 35 92 Fax: +423 384 35 93 www.vip-beratung.com info@vip-beratung.com

Mehr

Erbrecht: Grundzüge und Neuerungen Di., 16. April 2013. Dr. jur. Marie-Theres Frick 1

Erbrecht: Grundzüge und Neuerungen Di., 16. April 2013. Dr. jur. Marie-Theres Frick 1 1 Erbrecht: Grundzüge und Neuerungen Dr. iur. Marie-Theres Frick Frick & Partner Rechtsanwälte AG, Vaduz 2 Themen Gesetzliche Erbfolge Pflichtteilsrecht Was erbt der/die überlebende PartnerIn? Was ist

Mehr

Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament

Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Unerwünschte Folgen der gesetzlichen Erbfolge für Ehegatten Ehepartner möchten nicht nur ihr gemeinsames Leben gestalten, sondern auch

Mehr

Erbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist:

Erbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist: Erbe Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Über das gesetzliche Erbrecht bestehen oftmals falsche Vorstellungen. Das böse Erwachen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... Inhaltsübersicht... Abkürzungsverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... Inhaltsübersicht... Abkürzungsverzeichnis... Vorwort... Inhaltsübersicht... Abkürzungsverzeichnis... V VII XIX 1. Kapitel Der Erbfall: Was ist jetzt zu tun?... 1 I. Alles rund um die Beerdigung... 1 II. Welche Kosten entstehen und wer hat sie zu

Mehr

2. Kapitel: Erbrecht des Ehepartners

2. Kapitel: Erbrecht des Ehepartners I. Einführung 70 Das gesetzliche Erbrecht des Ehepartners 37 ist in 1931 geregelt (lesen Sie die Vorschrift zur ersten Information ganz durch). Da Ehepartner nicht nach 1589 miteinander verwandt sind 38,musste

Mehr

Erste Hilfe im Erbrecht - Ein Ratgeber für Frauen

Erste Hilfe im Erbrecht - Ein Ratgeber für Frauen Beck kompakt Erste Hilfe im Erbrecht - Ein Ratgeber für Frauen von Susanne Reinhardt, Cornelie Kister 1. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 versorgt werden, unabhängig von ihrer persönlichen Beziehung

Mehr

Gesetzliche Erbfolge oder letztwillige Verfügung?

Gesetzliche Erbfolge oder letztwillige Verfügung? Gesetzliche Erbfolge oder letztwillige Verfügung? Freitag, 11. April 2014 Referent: Rechtsanwalt Jörg Heuser Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Zertifizierter Testamentsvollstrecker Gesetzliche

Mehr

Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie

Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie Unternehmerforum der Sparkasse Karlsruhe -Ettlingen Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie Dienstag, den 24. April 2012 Vortragsgliederung A. Gesetzliche

Mehr

Beck-Texte im dtv 5577. Familienrecht: FamR. Textausgabe. Bearbeitet von Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen

Beck-Texte im dtv 5577. Familienrecht: FamR. Textausgabe. Bearbeitet von Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen Beck-Texte im dtv 5577 Familienrecht: FamR Textausgabe Bearbeitet von Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen 17. Auflage 2016. Buch. XXIII, 898 S. Kartoniert Format (B x L): 12,4 x 19,1 cm Recht > Zivilrecht

Mehr

Testament, Schenken oder Vererben, Schenkung- und Erbschaftsteuer

Testament, Schenken oder Vererben, Schenkung- und Erbschaftsteuer Testament, Schenken oder Vererben, Schenkung- und Erbschaftsteuer Wie kann die Erbschaftsteuer sinnvoll gespart werden? Steuerberater Rechtsanwälte Eugen-Belz-Straße 13 Orleansstraße 6 83043 Bad Aibling

Mehr

Fragebogen für Erblasser

Fragebogen für Erblasser Fragebogen für Erblasser I. Personalien des Erblassers Name Geburtsname Vorname Geburtstag Staatsangehörigkeit Geburtsort Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Beruf/Tätigkeit II. Familiäre Situation Familienstand

Mehr

Vererben von Immobilien im Ausland

Vererben von Immobilien im Ausland Gudrun Fuchs Rechtsanwältin Maximilianstr. 14/III 93047 Regensburg Telefon: 0941/561440 Telefax: 0941/561420 E-Mail: kanzlei@rain-fuchs.de Internet: www.rain-fuchs.de!"#$# %&'!()!*)+*, -'!()!*./. 01 '

Mehr

Die Erbordnungen nach dem BGB 1924 ff - ausgehend von dem Tod eines Ehegatten, hier des Mannes -

Die Erbordnungen nach dem BGB 1924 ff - ausgehend von dem Tod eines Ehegatten, hier des Mannes - Erben und Vererben Die Erbordnungen nach dem BGB 1924 ff - ausgehend von dem Tod eines Ehegatten, hier des Mannes - V. V. V. V. V. V. V. V. IV. IV. IV. IV. 1928 1928 III. III. II. 1925 1926 Geliebte I.

Mehr

Slowenien Bearbeitungsstand Oktober 2010

Slowenien Bearbeitungsstand Oktober 2010 Slowenien Bearbeitungsstand Oktober 2010 Abspaltung von der Bundesrepublik Jugoslawien mit Wirkung vom 8.10.1991. Seither ist Slowenien ein eigenständiger Staat. Seit dem 1.5.2004 ist die Republik Slowenien

Mehr

Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen.

Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen. Erbrecht I. Vorüberlegungen zur Nachlassgestaltung Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen. 1. Was habe ich zu vererben? Vermögensstatus

Mehr

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen

Mehr

Tagebuch Internet-Blog 2011. Datum: 07.06.2011 Fach / Thema: Recht/Erbrecht Dozenten: Herr Dohner

Tagebuch Internet-Blog 2011. Datum: 07.06.2011 Fach / Thema: Recht/Erbrecht Dozenten: Herr Dohner Tagebuch Internet-Blog 2011 Datum: 07.06.2011 Fach / Thema: Recht/Erbrecht Dozenten: Herr Dohner Themenschwerpunkte / Vorgehensweisen: Erben- teilen- streiten Ein Beispiel als Vorgeschmack auf unser heutiges

Mehr

Der Effekt auf die Vermögensverteilung Damit hat der Tod einen doppelten Effekt auf die Vermögensverteilung:

Der Effekt auf die Vermögensverteilung Damit hat der Tod einen doppelten Effekt auf die Vermögensverteilung: Familienrecht WiSe 2015/2016 Professor Dr. Christian Gomille Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Zimmer: 1057 Tel.: +49 821 598-4390 christian.gomille@jura.uni-augsburg.de www.jura.uni-augsburg.de/fakultaet/

Mehr

Alarm für Thomas Britzger

Alarm für Thomas Britzger Herrschinger Jungunternehmertagung 2013 Alarm für Thomas Britzger Rechtsfragen rund um Familie, Haus und Hof Rechtsanwalt Thomas Britzger Hauptgeschäftsstelle Schwaben Problemfelder: Eherecht Erbrecht

Mehr

Fachanwaltsausbildung. Schwerpunkt: Erbrecht

Fachanwaltsausbildung. Schwerpunkt: Erbrecht Fachanwaltsausbildung Schwerpunkt: Erbrecht Kurseinheit 1: Allgemeine Grundlagen Ausschlagung der Erbschaft, Pflichtteilsrecht Autor: Rechtsanwalt Bernhard F. Klinger Stand: 13. Januar 2011 Inhaltsverzeichnis

Mehr

TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15

TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15 TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15 TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tborevision.ch info@tborevision.ch 044 457 15 55 1 Symbole 2 Formen des

Mehr

Gesetzliches Erbrecht 1922 BGB: Grundsatz der Universalsukzession: Der Nachlass geht auf die Erben als Gesamthandsgemeinschaft über

Gesetzliches Erbrecht 1922 BGB: Grundsatz der Universalsukzession: Der Nachlass geht auf die Erben als Gesamthandsgemeinschaft über Übersichten - Seite 1 Gesetzliches Erbrecht 1922 BGB: Grundsatz der Universalsukzession: Der Nachlass geht auf die Erben als Gesamthandsgemeinschaft über Ergänzung Ausnahme Gegenstücke 857 BGB Mietvertrag,

Mehr

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschaft- und Schenkungsteuer 1 Erbschaft- und Schenkungsteuer Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit seinem Vermögen und seinen Schulden geschieht. Mit dem Tod eines Menschen geht sein Vermögen

Mehr

DER NOTAR INFORMIERT. Erbe und Schenkung. Ein Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe. notar. DNotV. GmbH

DER NOTAR INFORMIERT. Erbe und Schenkung. Ein Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe. notar. DNotV. GmbH DER NOTAR INFORMIERT Erbe und Schenkung Ein Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe notar DNotV GmbH Vererben und Erben Wer soll mein Erbe sein? Wer bekommt den Schmuck? Soll ich schon jetzt

Mehr

Vererben und Schenken. Gedächtniskirche Bad Homburg 06. März 2013

Vererben und Schenken. Gedächtniskirche Bad Homburg 06. März 2013 06. März 2013 Vererben und Schenken Gedächtniskirche Bad Homburg 06. März 2013 Rudolf Herfurth Rechtsanwalt Seite 2 Themenüberblick Schenkung formlos bei sofortigem Vollzug Schenkungsversprechen nur notariell

Mehr

24-6-2013. Die Position des überlebenden Ehegatten im deutschen, französischen, luxemburgischen, belgischen und niederländischen Erbrecht

24-6-2013. Die Position des überlebenden Ehegatten im deutschen, französischen, luxemburgischen, belgischen und niederländischen Erbrecht Die Position des überlebenden Ehegatten im deutschen, französischen, luxemburgischen, belgischen und niederländischen Erbrecht Dr. Rembert Süß Deutsches Notarinstitut Kleiner Voraus, 1932 S. 2 BGB Zur

Mehr

Thema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien

Thema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien Rechtsanwälte & Kollegen Postfach 1251 53498 Bad Breisig Elmar Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Medizinrecht Gabriele Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Erbrecht Milca Büro Bad Breisig

Mehr

5. Kapitel Der Erbfall... 237 I. Maßnahmen nach dem Todesfall... 237

5. Kapitel Der Erbfall... 237 I. Maßnahmen nach dem Todesfall... 237 Inhalt 1. Kapitel Vorsorge... 19 I. Die Patientenverfügung... 20 1. Zweck einer Patientenverfügung... 20 2. Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung... 20 3. Inhalt einer Patientenverfügung... 21

Mehr

Basiswissen Strafrecht Allgemeiner Teil

Basiswissen Strafrecht Allgemeiner Teil Basiswissen - Alpmann-Schmidt Basiswissen Strafrecht Allgemeiner Teil Bearbeitet von Dr. Rolf Krüger 4. Auflage 2015. Buch. IV, 154 S. Kartoniert ISBN 978 3 86752 400 1 Format (B x L): 16,5 x 23,0 cm Gewicht:

Mehr

Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren:

Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren: Vorwort zur Namensführung in der Ehe Der Ehename hat im deutschen Recht mit unverändertem Standort 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine wechselhafte Geschichte erfahren: Vor dem 1.7.1958 erhielt die

Mehr

Immobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main

Immobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Immobilien richtig vererben Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Übersicht Gesetzliches Erbrecht Ordnungs- und Stämmesystem Erbrecht des Ehegatten

Mehr

A. Anspruch der Waltraute gegen Wahnfried auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung aus 894

A. Anspruch der Waltraute gegen Wahnfried auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung aus 894 Fall 15 (nach BGHZ 59, 343): Am 15. Dezember 1989 wurde zwischen drei Geschwistern, nämlich der Waltraute H., dem kinderlosen Gastwirt Wilhelm H. und dem Bäckermeister Walter H., dem Vater des Wahnfried

Mehr

Deutsch-Italienische Erbschaften

Deutsch-Italienische Erbschaften Deutsch-Italienische Erbschaften 5. Internationaler Deutscher Steuerberaterkongress - Italien 2010 Florenz, 30.9./1.10.2010 Dr. Marc Jülicher Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht Nachvermächtnis contra

Mehr

Erbschafts-Ratgeber für Eigentümer von Anlageimmobilien

Erbschafts-Ratgeber für Eigentümer von Anlageimmobilien Erbschafts-Ratgeber für Eigentümer von Anlageimmobilien Gesetzliches Erbrecht 1 2 3 Gewillkürte Erbfolge Pflichtteilsrecht Wir informieren, Sie profitieren - Rechte und Möglichkeiten für Erblasser. Schenkungen

Mehr

Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit

Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit Reinhard Joachim Wabnitz Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit Mit 8 Tabellen, 67 Übersichten, 14 Fallbeispielen und Musterlösungen 3., überarbeitete Auflage Ernst Reinhardt Verlag München Basel

Mehr

Inhalt. Gesetzliche Erbfolge... 11 Das Testament... 12

Inhalt. Gesetzliche Erbfolge... 11 Das Testament... 12 Inhalt Vorwort... 9 Kapitel 1 Alleinstehende, ledige und kinderlose Personen... 11 Gesetzliche Erbfolge... 11 Das Testament... 12 Kapitel 2 Kinderlose Partner ohne Trauschein... 17 Die Nachteile einer

Mehr

So schreibe ich mein Testament

So schreibe ich mein Testament . Zwißler Petzold So schreibe ich mein Testament Ohne Rechtsanwalt, ohne Notar Mit Musterformulierungen und Gestaltungsvorschlägen 14., aktualisierte Auflage Neues europäisches Erbrecht WALHALLA Rechtshilfen...

Mehr

Erbe, Erbschaft, Testament. Notar Dr. Jens Fleischhauer

Erbe, Erbschaft, Testament. Notar Dr. Jens Fleischhauer Erbe, Erbschaft, Testament Notar Dr. Jens Fleischhauer Übersicht Nachlassplanung und Testamentsgestaltung: Ziele und Wünsche Rahmenbedingungen: - die gesetzliche Erbfolge - das Pflichtteilsrecht - die

Mehr

Dr. Paul Rombach, LL.M. Dr. Claudie Rombach Notare

Dr. Paul Rombach, LL.M. Dr. Claudie Rombach Notare Dr. Paul Rombach, LL.M. Dr. Claudie Rombach Notare 40212 Düsseldorf Königsallee 70 Telefon (0211) 86 32 72-0 Fax (0211) 86 32 72 20 E-Mail: mail@notare-rombach.de Internet: www.notare-rombach.de Erbe und

Mehr