Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Grundlagen des Erbrechts A. Überblick... 13
|
|
- Marielies Schubert
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Inhaltsverzeichnis Teil 1 Grundlagen des Erbrechts A. Überblick Teil 2 Die Erbfolge A. Die gesetzliche Erbfolge I. Überblick II. Grundsätze Universalsukzession Erbfähigkeit Fälle der gesetzlichen Erbfolge III. Das Verwandtenerbrecht IV. Wirkung einer Adoption Wirkungen der Adoption bei Minderjährigen Auswirkungen der Adoption bei Volljährigen V. Nichteheliche Kinder VI. Erbfolge nach Ordnungen Gesetzliche Erben der 1. Ordnung (Repräsentationssystem und Eintrittsrecht) Gesetzliche Erben der 2. und 3. Ordnung Gesetzliche Erben der 4. Ordnung und fernere (Gradualsystem) B. Das Erbrecht des Ehegatten I. Höhe des Ehegattenerbrechts II. Erbrecht des Ehegatten beim gesetzlichen Güterstand Sog. Erbrechtliche Lösung Sog. Güterrechtliche Lösung III. Erbrecht des Ehegatten bei Gütertrennung IV. Das Erbrecht des Ehegatten bei Gütergemeinschaft V. Voraus VI. Dreißigster VII. Ansprüche des Lebenspartners nach dem Lebenspartnergesetz (LPartG) VIII. Ausgewählte Probleme des Ehegattenerbrechts
2 1. Scheidungsverfahren und gesetzliches Erbrecht Ehescheidung und gemeinschaftliches Testament C. Das gesetzliche Erbrecht des Staates Teil 3 Annahme und Ausschlagung der Erbschaft A. Einführung B. Die Annahme der Erbschaft I. Die Annahmeerklärung II. Rechtsfolgen C. Die Ausschlagung der Erbschaft I. Das Ausschlagungsrecht II. Die Erklärung der Ausschlagung III. Die Ausschlagungsfrist Beginn der Ausschlagungsfrist Hemmung der Ausschlagungsfrist IV. Geschäftsführung vor der Ausschlagung V. Rechtsfolge der Ausschlagung D. Die Anfechtung der Annahme und der Ausschlagung einer Erbschaft I. Das Anfechtungsrecht II. Form und Frist der Ausschlagung III. Anfechtungsgründe Erklärungs- und Inhaltsirrtum Eigenschaftsirrtum Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist IV. Rechtsfolge der Anfechtung V. Beweisfragen Teil 4 Das Pflichtteilsrecht A. Einführung in das Pflichtteilsrecht B. Die Entstehung des Pflichtteilsanspruchs I. Anspruchsberechtigte Abkömmlinge Eltern Ehegatte
3 4. Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft II. Enterbung III. Anspruchsverpflichteter C. Der Pflichtteilsanspruch I. Pflichtteil als Geldanspruch II. Die Pflichtteilsquote III. Pflichtteilsberechtigter Ehegatte des Erblassers Pflichtteil und gesetzlicher Güterstand a) Der Ehegatte wird weder Erbe noch Vermächtnisnehmer b) Der Ehegatte wird gesetzlicher Erbe c) Der Ehegatte schlägt das gesetzliche Erbe aus d) Der Ehegatte wird zum Erben eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht Pflichtteil und Gütertrennung Pflichtteil und Gütergemeinschaft IV. Der pflichtteilsrelevante Nachlass Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten Eidesstattliche Versicherung Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Kosten V. Bewertung des Nachlasses Bewertungsmaßstäbe Einzelfälle der Nachlassbewertung a) Immobilien b) Unternehmen c) Unternehmensbeteiligungen d) Forderungen e) Lebensversicherungen f) Wertpapiere g) Nachlassverbindlichkeiten VI. Anrechnung von Vorempfängen Freigebige Zuwendung Anrechnungsbestimmung
4 3. Durchführung der Anrechnung VII. Ausgleichungspflicht gem BGB Vorempfänge Berechnung des Pflichtteilsanspruchs bei Vorempfängen VIII. Ausgleichung und Anrechnung IX. Ausgleichung bei Leistungen eines Abkömmlings D. Pflichtteilsergänzungsanspruch I. Schenkung II. Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs III. Anspruchsgegner IV. Ausschlussfrist des 2325 Abs. 3 BGB Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt Schenkung unter Einräumung eines Wohnungsrechts Schenkung unter Rücktrittsvorbehalt E. Der Pflichtteilsrestanspruch I. Hinterlassener Erbteil ist geringer als Pflichtteilsquote II. Beschränkungen und Beschwerungen III. Zuwendung eines Vermächtnisses F. Entziehung und Beschränkung des Pflichtteils I. Pflichtteilsentziehungsgründe Entziehung des Pflichtteils eines Abkömmlings a) Trachten nach dem Leben des Erblassers, seines Ehegatten oder eines anderen Abkömmlings ( 2333 Nr. 1 BGB) b) Vorsätzliche körperliche Misshandlung des Erblassers oder des Ehegatten, von dem der Abkömmling abstammt ( 2333 Nr. 2 BGB) c) Verbrechen oder schweres vorsätzliches Vergehen gegen den Erblasser oder dessen Ehegatten ( 2333 Nr. 3 BGB) d) Böswillige Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht ( 2333 Nr. 4 BGB)
5 e) Führung eines ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandels wider den Willen des Erblassers ( 2333 Nr. 5 BGB) Pflichtteilsentziehungsgründe gegenüber einem Elternteil Pflichtteilsentziehungsgründe gegenüber dem Ehegatten II. Verzeihung III. Erbunwürdigkeit IV. Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht G. Verzicht auf Pflichtteilsrecht H. Verjährung I. Verjährungsfrist II. Verjährungshemmung III. Neubeginn der Verjährung IV. Anspruch gegen den Beschenkten V. Verjährung bei Ausschlagung I. Stundung des Pflichtteilsanspruchs I. Gesetzliche Stundungsregel II. Vertragliche Stundungsregel J. Der Pflichtteilsanspruch im Prozess I. Die Stufenklage Allgemeines Klageanträge Streitwert II. Gerichtsstand III. Sicherung der Zwangsvollstreckung IV. Pfändung Stand dieses Buches: Januar
6
Fachanwaltsausbildung. Schwerpunkt: Erbrecht
Fachanwaltsausbildung Schwerpunkt: Erbrecht Kurseinheit 1: Allgemeine Grundlagen Ausschlagung der Erbschaft, Pflichtteilsrecht Autor: Rechtsanwalt Bernhard F. Klinger Stand: 13. Januar 2011 Inhaltsverzeichnis
MehrReferent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der
Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Baurecht und Erbrecht des DAV 1. Gesetzliche
MehrErbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater
Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater Es handelt sich hierbei um eine Grundlagenveranstaltung, die nach unserer Einschätzung nicht als Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte anerkannt
MehrErbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater
Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater Termine: Freitag, der 31.01.2014 in Stuttgart Samstag, der 01.02.2014 in München Mittwoch, der 12.03.2014 in Leipzig Donnerstag, der 13.03.2014
MehrErbrecht W DE. Dirk Olzen. De Gruyter Recht Berlin. von. 3., neu bearbeitete Auflage RECHT
Erbrecht von Dirk Olzen 3., neu bearbeitete Auflage W DE G RECHT De Gruyter Recht Berlin 1. Kapitel. Einleitung 1 1. Praktische Bedeutung des Erbrechts 1 2. Erbschaftsteuerrecht 3 3. Die geschichtliche
MehrErbrecht. Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen. Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD. o. Professor an der Universität Freiburg i. Br.
Erbrecht Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD o. Professor an der Universität Freiburg i. Br. 16., neubearbeitete Auflage ULB Darmstadt 16351474 2006 MOHR SIEBECK l.teil Einführung
MehrSeite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII
Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort...................................................... V Abkürzungsverzeichnis......................................... XV Literaturverzeichnis............................................
Mehr14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses
7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten
Mehr14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses
7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten
MehrTestament. für Unternehmer und Freiberufler. Beck-Rechtsberater. Vorsorge und letztwillige Verfügung. Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth
Beck-Rechtsberater Testament für Unternehmer und Freiberufler Vorsorge und letztwillige Verfügung Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth 1. Auflage i- Deutscher Taschenbuch Verlag Vorwort.-..-... :,...
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrHinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen
Mehr5. Kapitel Der Erbfall... 237 I. Maßnahmen nach dem Todesfall... 237
Inhalt 1. Kapitel Vorsorge... 19 I. Die Patientenverfügung... 20 1. Zweck einer Patientenverfügung... 20 2. Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung... 20 3. Inhalt einer Patientenverfügung... 21
MehrInhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird
9 Inhalt Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt 1. Was»erben«bedeutet... 15 2. Wer Erbe sein kann... 17 3. Was geerbt werden kann und was nicht... 18 4. Wenn der Erbe minderjährig ist... 19 5. Wenn die Erben
MehrKapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen
7 Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 14 Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen 1. Was Testierfreiheit im deutschen Recht bedeutet... 15 2. Der»Erbfall«... 16 3. Was vererbt werden
MehrKapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene
Inhalt Abkürzungen... 17 Kapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene 1. Wer für die Bestattung zuständig ist... 19 2. Welche Bestattungsformen sind erlaubt?... 20 2.1 Erdbestattung... 20 2.2
MehrUniversität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft
Hamburger Examenskurs Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd 1 04.03.2009 10:19:44 Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd 2 04.03.2009 10:19:45 Hamburger Examenskurs
MehrBeck-Rechtsberater im dtv 50726. Ratgeber Erbrecht. Erben und vererben. von Heiko Ritter. 2. Auflage
Beck-Rechtsberater im dtv 50726 Ratgeber Erbrecht Erben und vererben von Heiko Ritter 2. Auflage Ratgeber Erbrecht Ritter schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrVererben und Verschenken an ein behindertes Kind
Themen: Vererben und Verschenken an ein behindertes Kind Ziele bei Vermögenszuwendungen an behinderte Menschen Der Nachrang der Sozialhilfe ( 2 SGB XII) Erben und gesetzliche Erbfolge Pflichtteilsminderung
MehrDie Reform des Erbrechts 7. Ihre Rechte bei gesetzlicher Erbfolge 15. Ihre Rechte bei letztwilligen Verfügungen 37
Schnellübersicht Die Reform des Erbrechts 7 Ihre Rechte bei gesetzlicher Erbfolge 15 Ihre Rechte bei letztwilligen Verfügungen 7 Nutzen Sie weitere Vorsorgemöglichkeiten 81 Wie der Fiskus kassiert 9 Alleinstehende
MehrErbrecht in Frage und Antwort
Beck-Rechtsberater im dtv 50637 Erbrecht in Frage und Antwort Vorsorge zu Lebzeiten, Erbfall, Testament, Erbvertrag, Vollmachten, Steuern, Kosten von Bernhard F. Klinger 3. Auflage Erbrecht in Frage und
MehrErbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB
Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere
MehrFachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser
Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... Inhaltsübersicht... Abkürzungsverzeichnis...
Vorwort... Inhaltsübersicht... Abkürzungsverzeichnis... V VII XIX 1. Kapitel Der Erbfall: Was ist jetzt zu tun?... 1 I. Alles rund um die Beerdigung... 1 II. Welche Kosten entstehen und wer hat sie zu
MehrStellungnahme. der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. zu dem Referentenentwurf
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.v. Bundesgeschäftsstelle Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg Tel.: (0 64 21) 491 0, Fax: 491 213 e-mail: recht@lebenshilfe.de Internet:
MehrS t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs
S t e u e r b e r a t e r Herzlich Willkommen zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs 1 Tod und Erbeinsetzung 2 Todesfall Ø Benachrichtigung eines Arztes 3 Ø Ausstellung eines Totenscheins 4 Verdacht auf
MehrErben und Vererben. 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge?
1 Erben und Vererben 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge? Ohne Testament tritt gesetzliche Erbfolge ein. Gesetz = BGB Bürgerliches Gesetzbuch Gilt seit 1.1.1900,
MehrVorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?
Vorwort 4 Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 13 1. Was bestimmt das Gesetz? 13 1.1 Das Erbrecht Ihrer Verwandten 14 1.2 Das Erbrecht Ihres
MehrAber auch nach dem Erbfall lauern beim Pflichtteilsrecht viele Fallen. Lassen Sie sich beraten!
Pflichtteil Das Erbrecht und die Gestaltung der Erbfolge sind von der Frage möglicher Pflichtteile nicht zu trennen. Werden die Regelungen des Pflichtteilsrechts nicht beachtet, kann dies zu unerwünschten
MehrII. Aktiva... 36 1. Begriffe... 36 2. Einzelne Positionen... 36 III. Schulden... 37 IV. Stichtag... 39 V. 1374 Abs. 2 BGB... 40 1.
Inhalt A. Systematische Stellung und Allgemeines... 13 I. Zugewinngemeinschaft als Teil des Güterrechts... 13 II. Regelung der Zugewinngemeinschaft... 13 III. Formen des Ausgleichs... 15 1. Fälle des erbrechtlichen
MehrPflichtteilsergänzung
Pflichtteilsergänzung Der Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen zu Lebzeiten Für nahe Verwandte gibt es bei Enterbung einen Pflichtteilsanspruch der sich aus dem Nachlass zum Todestag ergibt.
MehrRECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23.
RECHTSANWÄLTE Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung einschließlich steuerrechtlicher Aspekte Dienstag, 23. Juni 2015 Referenten am heutigen Abend: Rechtsanwältin Christa Smeets-Koch Rechtsanwalt
MehrDer Verlust der Erbschaft
Der Verlust der Erbschaft Enterbung, Pflichtteilsschmälerung, Erb- und Pflichtteilsunwürdigkeit von Prof. Dr. Walter Zimmermann Honorarprofessor an der Universität Regensburg Vizepräsident des Landgerichts
MehrUnternehmensnachfolge - Strategien zur Pflichtteilsreduzierung
Unternehmensnachfolge - Strategien zur Pflichtteilsreduzierung Der Tod des Unternehmers führt oft in eine für das Unternehmen Existenz bedrohende Krise. Insbesondere Pflichtteilsansprüche gefährden die
MehrVermögensübertragung nach Wunsch
Vermögensübertragung nach Wunsch Was tun bei Scheidung, unehelichen Kindern oder Lebensgemeinschaft? Dr. Gottfried Schachinger Notariatskammer Salzburg 1 Fragestellungen Was tun bei: Scheidung... unehelichen
MehrPflichtteilsrecht Stand: 1. Januar 2009
Pflichtteilsrecht Stand: 1. Januar 2009 1) Ausschlagung der Erbschaft... 3 2) Pflichtteilsrecht des nichtehelichen Kindes... 4 3) Pflichtteil des Ehegatten des Erblassers... 4 4) Auskunftsansprüche des
MehrÄNDERUNGEN GRUNDERWERBSTEUERRECHT 2016 UND ERBRECHT 2017
ÄNDERUNGEN GRUNDERWERBSTEUERRECHT 2016 UND ERBRECHT 2017 Änderungen bei der Grunderwerbssteuer Ab 1.1.2016 wird bei Erbschaften und Schenkungen der (höhere) Verkehrswert (Ermittlung via Immobilienpreisspiegel
MehrErben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland
Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3
MehrPlötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie
Unternehmerforum der Sparkasse Karlsruhe -Ettlingen Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie Dienstag, den 24. April 2012 Vortragsgliederung A. Gesetzliche
MehrLEGAL FLASH I GERMAN DESK
LEGAL FLASH I GERMAN DESK 31. JULI 2015 GRENZÜBERSCHREITENDE ERBSCHAFTEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION: RECHTSWAHL UND GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR IN SPANIEN ANSÄSSIGE AUSLÄNDER VERORDNUNG (EU) NR. 650/2012
MehrDas Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II
Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Zentrale, SP II 21 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen und Herleitung der Erbenhaftung 3 2. Eintritt der Erbenhaftung 3 3. Umfang und Beschränkung
MehrDer Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.
Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines
MehrErben und Vererben mit Kindern
Erben und Vererben mit Kindern Gliederung 1. Problem Geschwisterstreit 2. Problem Kind aus früherer Ehe/Außereheliches 3. Problem ungleiche Verteilung durch Eltern 4. Problem Patchworkfamilie 5. Problem
MehrInformationen zum Familienrecht
Informationen zum Familienrecht Informationen zum Familienrecht... 1 1. Überblick... 3 2. Die nichteheliche Lebenspartnerschaft... 3 3. Das Ende der nichtehelichen Lebensgemeinschaft... 3 4. Die Eingetragene
MehrInhalt. Einführung in das Erbrecht
Inhalt Einführung in das Erbrecht Lektion 1: Der Erbfall 7 I. Die Gesamtrechtsnachfolge 7 1. Abgrenzung Erbeinsetzung-Vermächtnis 7 2. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft 8 a) Ausschlagung der Erbschaft
MehrErbrecht Vorlesung 8. Erbrecht
Erbrecht Vorlesung 8 Pflichtteilsrechte 25. Juni 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Funktion des Pflichtteilsrechts Das Pflichtteilsrecht garantiert allen Abkömmlingen, den Eltern sowie dem Ehegatten/eingetragenen
MehrGrundlagenkurs Notarpraxis
Grundlagenkurs Notarpraxis Erbrecht I Walter Krug Vorsitzender Richter am LG Stuttgart a.d. DeutscheAnwaltAkademie Littenstraße 11 10179 Berlin Fon 030 / 726153-0; Fax -111 www.anwaltakademie.de DeutscheNotarAkademie
MehrDie 36 Fälle. Erbrecht. wichtigsten nicht nur für Anfangssemester. Hemmer / Wüst. einfach l verständlich l kurz
Die 36 Fälle wichtigsten nicht nur für Anfangssemester Erbrecht Hemmer / Wüst.. Einordnungen Gliederungen Musterlösungen bereichsübergreifende Hinweise Zusammenfassungen 6. Auflage einfach l verständlich
MehrErbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist:
Erbe Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Über das gesetzliche Erbrecht bestehen oftmals falsche Vorstellungen. Das böse Erwachen
MehrTestamentsgestaltung nach Trennung und Scheidung
Gudrun Fuchs Rechtsanwältin Maximilianstr. 14/III 93047 Regensburg Telefon: 0941/561440 Telefax: 0941/561420 Internet: http://www.rain-fuchs.de e-mail: kanzlei@rain-fuchs.de in Kooperation mit Steuerberaterinnern
MehrT A X W R K beraten gestalten vertreten
Erbanfall und Erbschaftsteuer Weil der Verstorbenen (d.h. der Erblasser) Ihnen seinen Nachlass oder einen Teil davon vererbt bzw. vermacht, hat ist es für Sie wichtig, sich über die erbschaftsteuerlichen
Mehr4. Zuwendungen von Schwiegereltern... 39 5. Ausstattung... 41 VI. Unechter Zugewinn... 41 1. Grundsatz... 41 2. Berechnungsformel... 42 3.
Inhaltsverzeichnis A. Systematische Stellung und Allgemeines... 11 I. Zugewinngemeinschaft als Teil des Güterrechts... 11 II. Regelung der Zugewinngemeinschaft... 11 III. Formen des Ausgleichs... 12 1.
MehrTeil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?
Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 1. Was bestimmt das Gesetz? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt u. a. das Erbrecht. Es bestimmt,
MehrImmobilien in der Nachfolgeplanung. Peter Sahli
Immobilien in der Nachfolgeplanung Peter Sahli Grundsätzliches (1/2) Es ist selten zu früh, aber oft zu spät! 2 Grundsätzliches (2/2) Verbindlich vereinbarte Regelungen nur soweit, wie die Lösung nachhaltig
MehrDie Notare Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel
Die Notare informieren Pflichtteilsrecht Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief zum Pflichtteilsrecht
MehrGrundkurs Familien- und Erbrecht
Grundkurs Familien- und Erbrecht Diese Vorlesung vermittelt grundlegende Kenntnisse des Familien- und Erbrechts im zivilrechtlichen Pflichtfachbereich gemäß 11 Abs. 2 Nr. 1 e und f JAG NRW. Gliederung
MehrTestfragebogen ZGB III (Grundlagen des Erbrechts) (Zeitbedarf: 40 Minuten)
Testfragebogen ZGB III (Grundlagen des Erbrechts) (Zeitbedarf: 40 Minuten) Aufgabe 1 (2.5 Punkte) Grundsachverhalt: Der Erblasser X hinterlässt seine Ehegattin G und folgende Verwandte (vgl. nachstehende
MehrInhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5
Vorwort... 5 Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung Wie kann ich meinen Nachlass richtig regeln?... 14 Warum sind meine persönlichen Interessen und Wünsche für die Nachlassplanung wichtig?... 16 Vermögensverzeichnis
MehrEINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln
EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln 1. Fall Der, unverheiratet, hinterlässt zwei Kinder K1 K2 1. Fall K1 K2 ½ ½ Der, unverheiratet,
MehrNichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden
Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Hans-Oskar Jülicher Fachanwalt für Erbrecht Testamentsvollstrecker Ostpromenade 1, 52525 Heinsberg Telefon: 02452
MehrNewsletter zur Erbrechtsreform. THEMEN: Stärkung der Bedeutung der häuslichen Pflege. Juli 2008
Newsletter zur Erbrechtsreform Juli 2008 THEMEN: Stärkung der Bedeutung der häuslichen Pflege Reform des Pflichtteilsrechts Ausgleichspflichten unter Abkömmlingen nachträglich anordnen Neue Verjährungsregeln
MehrDas Versorgungselement im gesetzlichen Pflichtteilsrecht - mit Bezug zum englischen Erbrecht
Katrin Stadler Das Versorgungselement im gesetzlichen Pflichtteilsrecht - mit Bezug zum englischen Erbrecht PETER LANG Europâischer Vertag der Wissenschaften INHALTSVERZEICHNIS Abkurzungsverzeichnis 13
MehrImmobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main
Immobilien richtig vererben Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Übersicht Gesetzliches Erbrecht Ordnungs- und Stämmesystem Erbrecht des Ehegatten
MehrErbrecht für die steuerberatenden Berufe
Erbrecht für die steuerberatenden Berufe mit Fallbeispielen, Praxishinweisen und Formulierungsvorschlägen Von Dr. Hans-Peter Wetzel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Lehrbeauftragter
MehrProf. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423
Repetitorium Erb- und Familienrecht Vorlesung am 08.07.2011 Gesetzliche und testamentarische Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423
MehrAutorenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
Inhaltsübersicht Autorenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XV XVII XXV Kapitell: Das erbrechtliche Mandat (Mangold) 1. Bedeutung des Erbrechts 1 2. Besonderheiten beim Erbrechtsmandat
MehrG. Besonderheiten beim Ehegattentestament... 51 H. Berücksichtigung des 2306 BGB... 53 Teil 3 Rechtliche Grundlagen A. Testierfähigkeit... 57 I.
Inhalt Teil 1 Allgemeine Vorfragen bei Testamentserstellung A. Ermittlung der Ausgangslage... 15 I. Persönliche Verhältnisse... 15 II. Wirtschaftliche Verhältnisse... 17 1. Ist-Vermögen... 18 2. Fiktives
MehrErbrecht effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2010
Erbrecht effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2010 A Abfindungen Keine Gleichbehandlung von Abkömmlingen und Ehegatten bei der Hofübergabe 1/10 14 Anfechtung Anrechnung Pflichtteilsrecht 4/10 55 Anwartschaft
Mehr1 von 5 18.09.2014 08:50
1 von 5 18.09.2014 08:50 AnwaltZertifikatOnline - Fortbildung für Rechtsanwälte Dokument Autor: Datum: 24.01.2014 Nicola Dissel-Schneider, RA in Quelle: Normen: 2305 BGB, 2305 BGB, 2303 BGB, 1931 BGB,
MehrErste Hilfe im Erbrecht - Ein Ratgeber für Frauen
Beck kompakt Erste Hilfe im Erbrecht - Ein Ratgeber für Frauen von Susanne Reinhardt, Cornelie Kister 1. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 versorgt werden, unabhängig von ihrer persönlichen Beziehung
MehrSlowenien Bearbeitungsstand Oktober 2010
Slowenien Bearbeitungsstand Oktober 2010 Abspaltung von der Bundesrepublik Jugoslawien mit Wirkung vom 8.10.1991. Seither ist Slowenien ein eigenständiger Staat. Seit dem 1.5.2004 ist die Republik Slowenien
MehrProf. Dr. Rainer Schröder Klausur Erbrecht WS 2006/2007. Lösungsvorschlag. A. Erbeinsetzung des Franz und seiner Frau Nadja (F und N)
Prof. Dr. Rainer Schröder Klausur Erbrecht WS 2006/2007 Ausgangsfall: Lösungsvorschlag A. Erbeinsetzung des Franz und seiner Frau Nadja (F und N) I. Wirksame Errichtung des Testaments vom 28.8.2005? Wirksamkeit
Mehr"NEUES PFLICHTTEILSRECHT UND UNTERNEHMENSNACHFOLGE"
"NEUES PFLICHTTEILSRECHT UND UNTERNEHMENSNACHFOLGE" FAMILY MANAGEMENT BANKHAUS SPÄNGLER WirtschaftsBlatt UNTERNEHMENSNACHFOLGE DIE AUFGABE VIELVERSPRECHEND MEISTERN 03. März 2016 RECHTSANWALT DDR. ALEXANDER
MehrImmobilien und Erbrecht
Immobilien und Erbrecht Eitel Paul Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Erbrecht Rechtsanwalt in Solothurn, Ordinarius für Zivilrecht an der Universität Luzern, Lehrbeauftragter an der Universität
MehrUnternehmensnachfolge
Sudhoff Unternehmensnachfolge 5., völlig überarbeitete Auflage des von Dr. Heinrich Sudhoff begründetenwerkes bearbeitet von Dr. Marius Berenbrok, Rechtsanwalt in Hamburg; Dr. Christoph Froning, LL. M.,
MehrGesetzliches Erbrecht 1922 BGB: Grundsatz der Universalsukzession: Der Nachlass geht auf die Erben als Gesamthandsgemeinschaft über
Übersichten - Seite 1 Gesetzliches Erbrecht 1922 BGB: Grundsatz der Universalsukzession: Der Nachlass geht auf die Erben als Gesamthandsgemeinschaft über Ergänzung Ausnahme Gegenstücke 857 BGB Mietvertrag,
MehrZu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen.
Erbrecht I. Vorüberlegungen zur Nachlassgestaltung Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen. 1. Was habe ich zu vererben? Vermögensstatus
MehrFragebogen für Erblasser
Fragebogen für Erblasser I. Personalien des Erblassers Name Geburtsname Vorname Geburtstag Staatsangehörigkeit Geburtsort Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Beruf/Tätigkeit II. Familiäre Situation Familienstand
MehrInhalt. Gesetzliche Erbfolge... 11 Das Testament... 12
Inhalt Vorwort... 9 Kapitel 1 Alleinstehende, ledige und kinderlose Personen... 11 Gesetzliche Erbfolge... 11 Das Testament... 12 Kapitel 2 Kinderlose Partner ohne Trauschein... 17 Die Nachteile einer
MehrErbrecht effektiv. Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2008
Erbrecht effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2008 A Abfindungen Gesellschaftsrecht 1/08 10 Vererblichkeit: Abfindungen und Gegendarstellungsanspruch 1/08 18 Abgabenordnung Änderungen des 42AO, die
MehrZivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge
Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge Prof. Dr. Kerstin Walther-Reining Professur für Wirtschaftsrecht Fakultät Wirtschaftswissenschaften Zivilrechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensnachfolge
MehrBehindertentestament Erbvertrag
Formulierungsvorschlag: Behindertentestament Erbvertrag I. Allgemeines Wir, die Ehegatten Egon und Franziska Mustermann, sind in beiderseits erster Ehe verheiratet. Unsere Ehe haben wir am 1. April 1951
MehrDie neue EU-Erbrechtsverordnung (VO EU Nr. 650/2012)
Die neue EU-Erbrechtsverordnung (VO EU Nr. 650/2012) RA Dr. Christoph WITTEKINDT, München Vortrag Nizza, 20. März 2015, 19 h I. Überblick: Die neue EU-Erbrechts-VO vom 4. Juli 2012 (VO EU Nr. 650/2012)
MehrAlarm für Thomas Britzger
Herrschinger Jungunternehmertagung 2013 Alarm für Thomas Britzger Rechtsfragen rund um Familie, Haus und Hof Rechtsanwalt Thomas Britzger Hauptgeschäftsstelle Schwaben Problemfelder: Eherecht Erbrecht
Mehrfür Erben Ratgeber Beck-Rechtsberater Recht bekommen bei der Abwicklung des Erbes, in der Erbengemeinschaft und beim Pflichtteil
Beck-Rechtsberater Ratgeber für Erben Recht bekommen bei der Abwicklung des Erbes, in der Erbengemeinschaft und beim Pflichtteil Von Dr. Claus-Henrik Horn 2., überarbeitete und aktualisierte Auflage Deutscher
MehrGrundlagenkurs Notarpraxis
Grundlagenkurs Notarpraxis Erbrecht I Walter Krug Vorsitzender Richter am LG Stuttgart a. D. DeutscheAnwaltAkademie Littenstraße 11 10179 Berlin Fon 030 / 726153-0; Fax -111 www.anwaltakademie.de DeutscheNotarAkademie
MehrDer Pflichtteilsergänzungsanspruch: Benachteiligen lebzeitige Schenkungen den Pflichtteilsberechtigten?
Gartenstraße 14 26122 Oldenburg T: 0441 361 333 0 F: 0441 361 333 22 E: info@hillmann-partner.de 17. Juni 2015 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch: Benachteiligen lebzeitige Schenkungen den Pflichtteilsberechtigten?
MehrFamilienrecht Erbrecht 29.04.2010
Würzburger Woche an der Bahçeşehir Universität Istanbul Familienrecht Erbrecht 29.04.2010 Christian Krauße, LL.M. Eur. Familienrecht Unterteilung Eherecht Verwandtschaftsrecht Vormundschafts- und Betreuungsrecht
MehrEhevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten
Beck`sche Musterverträge 7 Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten von Prof. Dr. Günter Brambring 6., überarbeitete Auflage Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten Brambring wird vertrieben
MehrAllgemeine Grundlagen des Erbrechts
Ludger Bornewasser, Bernhard F. Klinger, Manfred Hacker Allgemeine Grundlagen des Erbrechts Fachanwaltslehrgang für Erbrecht, Kurseinheit 1 Stand: 2016 Die Autoren: Ludger Bornewasser ist als Fachanwalt
MehrUni aktiv-plus 2016 Vorsorge. Das neue Erbrecht Patientenverfügung Vorsorgevollmacht. Johannesgasse 25 in 2486 Pottendorf Hauptstraße 4
Uni aktiv-plus 2016 Vorsorge Das neue Erbrecht Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Copyright 2016 Dr. Friedrich Lorenz 1 Zur Person Rechtsanwalt Büro in 2500 Baden Johannesgasse 25 in 2486 Pottendorf
MehrBeck-Texte im dtv 5577. Familienrecht: FamR. Textausgabe. Bearbeitet von Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen
Beck-Texte im dtv 5577 Familienrecht: FamR Textausgabe Bearbeitet von Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen 17. Auflage 2016. Buch. XXIII, 898 S. Kartoniert Format (B x L): 12,4 x 19,1 cm Recht > Zivilrecht
Mehr5. Erbvertrag und lebzeitige Verfügung... 21 a) Problemlage... 21 b) Muster... 22 c) Einkommensteuerliche Wirkungen... 26 d) Die erbschaftsteuerliche
Inhalt A. Einführung... 11 I. Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge... 11 II. Ziele der vorweggenommenen Erbfolge... 11 1. Erbschaftsteuerliche Überlegungen... 11 2. Einkommensteuerliche Überlegungen...
Mehr7.5 Pflichtteilsrecht Notanker der Enterbten, aber nicht immer segensreich
Nach dem Erbfall 97 7.5 Pflichtteilsrecht Notanker der Enterbten, aber nicht immer segensreich Enterbt diese Nachricht ist für die Betroffenen niederschmetternd. Der Vater, die Mutter oder die Erbtante
MehrGroßeltern. Ursulas. Eltern. Ursulas. Erblasserin Ursula
Ihre Rechte bei gesetzlicher Erbfolge Großeltern Ursulas Onkel Otto Eltern Ursulas Tante Thea 1/3 Tante Traute 1/3 Carla 1/6 Claudia 1/6 Erblasserin Ursula Cousin Claus 3. Ordnung. Ordnung 1. Ordnung.
MehrLiteraturverzeichnis
Literaturverzeichnis Beitzke, Familienrecht (Kurzlehrbuch), 25. Auflage 1988 Brox, Erbrecht, 12. Auflage 1990 Münchener Kommentar zum BGB, Band IV, Familienrecht (1977 - mit Ergänzungslieferungen) Gemhuber,
Mehr2303 BGB Pflichtteilsberechtigte; Höhe des
2303 BGB Pflichtteilsberechtigte; Höhe des Pflichtteils (Fassung vom 02.01.2002, gültig ab 01.01.2002) (1) Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen,
Mehr