Familienwegweiser Mittelsachsen
|
|
- Alfred Krämer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Familienwegweiser Mittelsachsen
2 INHALT 00 VORWORT 01 LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 1.1 Frauenärztliche Vorsorge Hebammen Familienhebammen Geburt Mutterpass / Mutterschaftsgeld / Mutterschutzzeit Schwangerenberatung Finanzielle Unterstützung für Schwangere Sonstige Unterstützung für Schwangere Arbeitgeber Leitfaden für Eltern mit Neugeborenen Hilfe für Eltern mit Schreibabys KINDERTAGESBETREUUNG (KINDERTAGESSTÄTTEN / HORT / KINDERTAGESPFLEGE) 03 BILDUNG 3.1 Schule Einschulung und Schulstart Grundschule Mittelschule Förderschule Gymnasium Berufsbildende Schulen Schulsozialarbeit Schulclubs Private Ausbildungsträger Bibliotheken Volkshochschule FINANZIELLE HILFEN FÜR FAMILIEN 4.1 Mutterschaftsgeld Begrüßungsgeld, Begrüßungsgeschenk für Neugeborene Kindergeld / Kindergeldzuschlag Bundeselterngeld
3 INHALT 4.5 Landeserziehungsgeld Übernahme der Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung Kindesunterhalt Unterhaltsvorschuss Arbeitslosengeld I Arbeitslosengeld II und Sozialgeld Wohngeld Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe BAföG Steuerliche Entlastungen Befreiung vom Rundfunkbeitrag Sonstige finanzielle Familienhilfen Familien in Not - Stiftung Hilfen für Familien, Mutter und Kind Familienpass Haushaltshilfe Patenschaft bei Drillingen und ab dem siebenten Kind 05 KINDERGESUNDHEIT 5.1 Kliniken mit Kinderstation Kinder- und Jugendärzte Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes Ergotherapie Logopädie Sonderpädagogische Beratungsstelle für Sprach- und Stimmgestörte Frühförderung Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche Kinderrehabilitation Mutter-Kind-Kur / Vater-Kind-Kur Früherkennungsuntersuchungen BERATUNG UND HILFE 6.1 Ämter und Behörden Jugendamt / Abteilung Jugend und Familie Sozialamt Schulverwaltung Gesundheitsamt Agentur für Arbeit und Jobcenter Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro Fahrerlaubnisbehörde
4 INHALT 6.2 Beratungsstellen Erziehungsberatung / Familienberatung Ehe-, Paar- und Lebensberatung Schuldnerberatung Suchtberatung Trennung und Scheidung Familien mit behinderten Kindern Jugendmigrationsdienst Häusliche Gewalt Extremismus Telefonische Beratung Selbsthilfegruppen FAMILIENBILDUNG UND FREIZEIT 7.1 Familienbildung Eltern-Kind-Kurse Babyschwimmen und Babymassage Mutter-Vater-Kind-Treff, Offener Elterntreff Elternveranstaltungen (Vortrag, Thementag, Workshop) Freizeitangebote für Kinder Sportvereine Kinder- und Jugendfeuerwehr Offene Kinder- und Jugendarbeit NOTFALL- UND KRISENDIENSTE Polizei, Rettungsdienst, Giftnotruf, ASD-Jugendamt IMPRESSUM 4
5 VORWORT Liebe Familien, liebe Leserinnen und Leser, im Landkreis Mittelsachsen gibt es eine große Vielfalt an Service- und Informationsangeboten sowie Unterstützungsmöglichkeiten für Familien. Doch nicht immer hat man die erforderliche Adresse zur Hand oder kennt die richtige Anlaufstelle. Der Familienwegweiser bietet daher eine Orientierungshilfe für alle wichtigen familienunterstützenden Angebote sowie Adressen rund um die Themen Familie, Kinder, Bildung und Gesundheit. Er richtet sich insbesondere an junge Familien und beinhaltet ein breit angelegtes Serviceund Informationsangebot. Neben Beratungsangeboten zu Schwangerschaft und Geburt über Anlaufpunkte rund um das Thema Kinderbetreuung und Unterstützung zum Thema Bildungswege und -übergänge sowie zur Freizeitgestaltung sind ebenso finanzielle, soziale und gesundheitsbezogene Angebote thematisch übersichtlich aufgeführt. So unterschiedlich Familien sind, so vielfältig sind auch die Bedarfe und Anliegen, die sie haben. Nach der Geburt eines Kindes stehen für junge Eltern z. B. die medizinische Betreuung, finanzielle Aspekte und umfassende Beratungsangebote im Vordergrund. Für einen schnellen beruflichen Wiedereinstieg sind vor allem passende Betreuungsangebote für Kinder von zentraler Bedeutung. In Familien mit Kindern im schulpflichtigen Alter prägt u. a. die Ausgestaltung schulischer Angebote erheblich den familiären Alltag. Ein umfangreiches Spiel-, Sport- und Freizeitangebot bietet zudem die Möglichkeit, die persönliche Entfaltung der Kinder und Jugendlichen zu unterstützen. Familienfreundlichkeit ist ein wichtiger Aspekt für die Lebensqualität in einer Region. Daher stellt der Landkreis Mittelsachsen - gemeinsam mit regionalen Vereinen, Verbänden, freien Trägern und den kreisangehörigen Kommunen - ein vielfältiges Angebot für Familien mit Kindern bereit. Ich hoffe, dass diese Broschüre Ihnen viel Interessantes und vor allem Nützliches für Sie und Ihre Familie bietet und wünsche Ihnen viel Freude beim Entdecken der Möglichkeiten. Ihr Landrat Volker Uhlig 5
6 HINWEISE ZU DER HANDREICHUNG Die Datensätze innerhalb eines Gliederungspunktes sind in alphabetischer Reihenfolge nach Gemeindenamen sortiert. Ortsteile (OT) werden nicht separat aufgeführt, sondern die Kontaktadressen finden Sie ebenfalls unter dem jeweiligen Gemeindenamen. Beispielsweise findet man die Kindertagesstätte Buddelfink aus Augustusburg, OT Erdmannsdorf unter Augustusburg Ein Datensatz enthält die Kontaktdaten, welche uns zur Verfügung gestellt wurden. Es ist daher nicht zu jeder Einrichtung eine adresse oder Internetadresse zu finden. In den Kontaktadressen des Landratsamtes Mittelsachsen ist der Sitz des jeweiligen Referates bzw. Ansprechpartners angegeben. Die zentrale Postanschrift des Landratsamtes Mittelsachsen lautet: Kontakt Name der Einrichtung Straße PLZ Ort Telefon Internet Landratsamt Mittelsachsen Frauensteiner Straße Freiberg
7 HINWEISE ZU DEN KONTAKTDATEN Der Herausgeber dieser Handreichung hat sich bemüht, die benötigten Kontaktdaten vollständig zu erfassen und bekannte und öffentlich zugängliche Informationen übersichtlich und den individuellen Themen entsprechend zusammenzustellen bzw. auf Informationsquellen im Internet zu verweisen. Anregungen und Ergänzungen, die in einer späteren Neuauflage dieses Familienwegweisers Berücksichtigung finden sollten, werden jederzeit gern entgegen genommen. Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Peggy Schroeder unter der Da sich Kontaktdaten und Ansprechpartner fortlaufend ändern können, finden Sie den Familienwegweiser zudem auf der Homepage des Landkreises Mittelsachsen unter Dort werden neue und ergänzende Informationen möglichst zeitnah aktualisiert. Der Herausgeber hat die dieser Handreichung zugrunde liegenden Informationen so sorgfältig wie möglich recherchiert. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen die Angaben nicht auf dem aktuellsten Stand sind. Das Landratsamt Mittelsachsen übernimmt daher keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, da sie einem ständigen Änderungsprozess unterliegen und die Eintragung der Kontaktdaten freiwillig erfolgt. 7
8 01 LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 1.1 Frauenärztliche Vorsorge Alle schwangeren Frauen können eine umfassende Betreuung durch die Frauenärztin / den Frauenarzt in Anspruch nehmen. Die Kosten dafür werden von der Krankenkasse getragen. Nach Feststellung der Schwangerschaft erfolgt alle vier Wochen eine frauenärztliche Untersuchung, ab der 32. Schwangerschaftswoche aller zwei Wochen. Diese beinhaltet u. a. verschiedene Laboruntersuchungen und drei Ultraschalluntersuchungen. Ziel der ärztlichen Betreuung ist es, für einen problemlosen Verlauf der Schwangerschaft und das gesunde Heranwachsen des Kindes zu sorgen. Zusätzlich dazu kann jede schwangere Frau durch weitere Laboruntersuchungen das Wissen um die Gesundheit ihres Kindes vergrößern, die Kosten dazu müssen allerdings privat getragen werden. Die Frauenärzte beraten gern zu diesen zusätzlichen Angeboten LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE
9 1.1 FRAUENÄRZTLICHE VORSORGE Brand-Erbisdorf Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Niese-Anke, Dr. med. Sonnenwirbel Brand-Erbisdorf Burgstädt Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Herr Scheithauer, Dr. med. Dr.- Wilhelm-Külz-Straße Burgstädt Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Zache, Dipl.-Med. Berthold-Brecht- Straße 2 b Burgstädt Döbeln Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Helbig, Dipl.-Med. Waldheimer Straße Döbeln Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Münzberger, Dr. med. Große Kirchgasse Döbeln Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Steinbrecher, Dr. med. Medizinisches Versorgungszentrum Schönbach Außenstelle Döbeln Burgstraße Döbeln Flöha Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Herr Schlosser, Dr. med. Bahnhofstraße Flöha Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Garbe, Dipl.-Med. Augustusburger Straße Flöha LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 9
10 1.1 FRAUENÄRZTLICHE VORSORGE Frankenberg Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Erdmann, Dipl.-Med. Winklerstraße Frankenberg Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Wußling, Dr. med Baderberg Frankenberg Frauenstein Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Kurenz, Dipl.-Med. Gottfried-Silbermann-Straße Frauenstein Freiberg Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Forsthoffer, Dipl.-Med. Karl-Kegel-Straße Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Hendel, Dr. med. Goethestraße Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Herr Keil, Dipl.-Med. Parkstraße Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Heller, Dr. med. Franz-Kögler-Ring Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Hopf, Dipl.-Med. Hornstraße Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Herr Klopfer, Dr. med. Untermarkt LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE
11 1.1 FRAUENÄRZTLICHE VORSORGE Freiberg Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Herr Naumann, Dr. med. Franz-Kögler-Ring Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Neuber, Dr. med. Claußallee Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Peterlein, Dr. med. Bahnhofstraße Geringswalde Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Herr Jope, Dipl.-Med. Goldammerstraße Geringswalde Hainichen Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Bunge, Dipl.-Med. Ziegelstraße Hainichen Leisnig Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Hynitzsch, Dr. med. Markt Leisnig LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 11
12 1.1 FRAUENÄRZTLICHE VORSORGE Mittweida Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Fritzsch, Dr. med. Am Bürgerkarree Mittweida Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Herr Kanitz, Dipl.-Med. Markt Mittweida Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Schmalwasser, Dr. med. Lauenhainer Straße Mittweida Niederwiesa Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Sättler, Dr. med. Dresdner Straße Niederwiesa Oederan Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Berg, Dr. med. Poststraße Oederan Ostrau Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Busch, Dr. med. Sachsenstraße Ostrau LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE
13 1.1 FRAUENÄRZTLICHE VORSORGE Penig Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Frind, Dr. med. Brückenstraße Penig Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Majetschak, Dr. med. Schloßstraße Penig Rochlitz Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Schumann, Dipl.-Med. Bismarckstraße 4b Rochlitz Sayda Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Kopra, Dr. med. Lutherplatz Sayda Waldheim Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Heber, Dipl.-Med. Obermarkt Waldheim Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Teubel, Dipl.-Med. Bahnhofstraße Waldheim LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 13
14 1.2 HEBAMMEN Die Hebamme ist eine wichtige Kontaktperson, die schwangere Frauen und junge Familien während der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit fachkundig und einfühlsam betreut. Ihr Leistungsangebot ist sehr vielseitig und umfasst insbesondere die Schwangerenvorsorge, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, Geburtsvorbereitungskurse, Wochenbettbetreuung, Beratung in der Stillzeit und bei der Beikosteinführung, Säuglingspflege und Gewichtskontrolle sowie Rückbildungskurse. Die Kosten dafür werden von der Krankenkasse getragen. Die Anzahl der Wochenbettbesuche in den ersten zehn Tagen orientieren sich am Bedarf. Danach kann die Hebamme bis zum Ende der achten Woche bis zu 16 mal um Rat und Hilfe gebeten werden. Bei Stillproblemen können weitere vier Kontakte über die Krankenkasse abgerechnet werden, für darüber hinaus gehende notwendige Besuche muss der Arzt eine entsprechende Verordnung ausstellen. Hebammen sind auch qualifiziert, eine Geburt selbständig und in eigener Verantwortung durchzuführen, die Schwangere kann dabei zwischen Klinik, Geburtshaus oder Hausgeburt wählen. Bitte erkundigen Sie sich bei der Hebamme Ihres Vertrauens, welche Möglichkeiten der Geburtsbegleitung diese anbietet. Viele Hebammen bieten auch weiterführende Leistungen an, die zum Teil aber nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen zählen und als Eigenleistung finanziert werden müssen. Diese zusätzlichen Angebote können beispielsweise Homöopathie, Akupunktur, Babymassage, Schwangeren- oder Babyschwimmen, Yogakurse sowie Aromatherapie sein. Die Hebammen beraten gern über Möglichkeiten und eventuelle Kosten der zusätzlichen Leistungen. Zusätzliche Hilfe und Informationen rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit sind auch auf den Internetseiten des Sächsischen Hebammenverbandes e. V. einsehbar LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE
15 1.2 HEBAMMEN Döbeln Hebammenpraxis Eck, Katja Walter-Eckhard-Straße 20a Döbeln Hebammenpraxis Mittendrin Eck, Katja / Fischer, Diana / Kleinert, Julia Döbeln Hebammenpraxis Prokop, Brigitte Sattelstraße 2/ Döbeln bprokop@t-online.de Eppendorf Hebammenpraxis Göthel, Sabine Borstendorfer Straße Eppendorf Flöha Hebammenpraxis Horn, Janine Pufendorfstraße Flöha janinehorn@gmx.net Hebammenpraxis Zeil, Kirsten Augustusburger Straße Flöha kirsten.zeil@freenet.de Frankenberg Hebammenpraxis Frevert, Mandy Max-Kästner-Straße Frankenberg hebammemandy@gmx.de 01 LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 15
16 1.2 HEBAMMEN Freiberg Freiberger Geburtenhaus Lewinski, Beate Oststraße info@geburtenhaus.de Hebammenpraxis Müller, Maren Walterstal 57 B Hebammenpraxis Heinrich, Katrin Erlenweg Hebammenpraxis Rundherum Graf, Ulrike / Gräfe-Fidomski, Claudia / Patera, Sylvi / Schweiza, Ines Nikolaigasse Geringswalde Hebammenpraxis Jendrosek, Doreen Holzhausen 8d Geringswalde doreen.jendrosek@web.de Hebammenpraxis Wende, Eva-Katrin Klosterallee Geringswalde Großweitzschen Hebammenpraxis Haschke, Carola Kleinweitzschen Großweitzschen c.haschke@gmx.de LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE
17 1.2 HEBAMMEN Hainichen Hebammenpraxis Wolf, Janett Friedhofstraße Hainichen Kleinwaltersdorf Hebammenpraxis Heinrich, Katrin Erlenweg Kleinwaltersdorf Leisnig Hebammenpraxis Fischer, Diana Rosa-Luxemburg-Straße Leisnig dd-fischer@t-online.de Hebammenpraxis Helbig, Jenny Gärtnerweg 2h Leisnig jenny.helbig@web.de Hebammenpraxis Kleinert, Julia Brösen Nr Leisnig Lichtenwalde Hebammenpraxis Jagusch, Anita Schlossallee 10L Lichtenwalde anitajagusch@googl .com 01 LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 17
18 1.2 HEBAMMEN Mittweida Hebammenpraxis Braun, Maike Heinrich-Heine-Straße Mittweida Hebammenpraxis May, Ursula Lindenweg Mittweida Hebammenpraxis Demmler, Josephine Lutherstraße Mittweida Hebammenpraxis Murmel Rimbeck, Sandy Neustadt Mittweida Oberschöna Hebammenpraxis Naumann, Eva An der Hauptstraße Oberschöna Oederan Hebammenpraxis Zeil, Kirsten Am Feldrain Oederan Penig Hebammenpraxis Kugelrund Posern, Anke Tauschaer Straße Penig / OT Tauscha LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE
19 1.2 HEBAMMEN Rochlitz Hebamme Bolz, Grit Clemens-Pfau-Platz Rochlitz Hebammenpraxis pluseins Keppler, Manuela Burgstraße Rochlitz Rossau Hebamme Kluge, Kerstin Am Eichberg Rossau / OT Weinsdorf LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 19
20 1.3 FAMILIENHEBAMME Familienhebammen sind zusätzlich qualifizierte Hebammen bzw. andere Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen, die schwangere Frauen, Mütter, Väter und deren Kinder bis zum ersten Geburtstag des Kindes betreuen. Sie führen Hausbesuche durch, bieten physiologische, pädagogische und psychosoziale Beratung und Begleitung an, unterstützen die Eltern in der Bewältigung von Alltagsschwierigkeiten und begleiten bei Bedarf auch zu anderen Hilfsangeboten. Vorwiegend suchen Familienhebammen Eltern in besonderen Lebenslagen auf, dabei können schwierige Belastungssituationen insbesondere durch Minderjährigkeit, Früh- oder Mehrlingsgeburten, schwierige soziale Lebenslagen, Erkrankung oder Behinderung, soziale Benachteiligung, bildungsferne Eltern oder mangelnde soziale Unterstützung hervorgerufen sein. Die Familienhebamme ist vorrangig daran interessiert, die Entwicklungschancen für das Kind zu verbessern, die Eltern bei der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen zu unterstützen und sie in deren Elternrolle mit all ihren Anforderungen zu stärken. Die Hilfe einer Familienhebamme ist für die betreffende Familie kostenfrei und niedrigschwellig zu erhalten. Sofern eine Familie signalisiert, dass sie dieses Angebot in Anspruch nehmen möchte, wird ihr entsprechend der vorhandenen Einsatzkapazitäten dieses schnell und unbürokratisch vermittelt. Kontakt Information / Beratung und Vermittlung Landratsamt Mittelsachsen Abt. Jugend und Familie Netzwerkkoordination präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen Am Landratsamt Mittweida peggy.schroeder@landkreis-mittelsachsen.de LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE
21 1.4 GEBURT stationäre Entbindung im Krankenhaus Kreiskrankenhaus Freiberg ggmbh Chefärztin Frau Dr. med. Schulz Frauenheilkunde und Geburtshilfe Donatsring HELIOS Krankenhaus Leisnig Chefärztin Frau Dr. med. Petzold Gynäkologie und Geburtshilfe Chemnitzer Straße Leisnig Diakoniekrankenhaus Chemnitzer Land DIAKOMED ggmbh Chefarzt Herr Dr. med. Guba Gynäkologie und Geburtshilfe Limbacher Straße 19b Hartmannsdorf Landkreis Mittweida Krankenhaus ggmbh Chefarzt Herr Dr. med. Fischer Geburtshilfe und Entbindung Hainichener Straße Mittweida ambulante Entbindung im Geburtenhaus Freiberger Geburtenhaus Lewinski, Beate Oststraße info@geburtenhaus.de Hausgeburt mit Hebammenbegleitung Kontaktadressen siehe 1.2 Hebammen 01 LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 21
22 1.5 MUTTERPASS / MUTTERSCHAFTSGELD / MUTTERSCHUTZZEIT Mutterpass Der Mutterpass wird nach Feststellung der Schwangerschaft von der Frauenärztin / dem Frauenarzt oder der Hebamme ausgestellt und jeder Schwangeren überreicht, den diese dann immer bei sich tragen sollte. Darin werden bis zur Geburt alle relevanten Daten zur Gesundheit der Mutter, zum Zustand des Kindes wie z. B. Lage, Gewicht, Größe etc. und der voraussichtliche Geburtstermin eingetragen. In Notfällen (z. B. bei einer Frühgeburt) kann anhand dieses Passes schneller reagiert und passgenaue medizinische Hilfe durchgeführt werden. Der Mutterpass muss auch zur Entbindung vorgelegt werden. Mutterschaftsgeld Gesetzlich krankenversicherte Frauen erhalten für die Zeit der Arbeitsfreistellung (Mutterschutzzeit) für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Dieses muss bei der Krankenkasse beantragt werden, den Antrag dazu kann die Schwangere ab der 33. Schwangerschaftswoche einreichen. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes ist wie folgt geregelt: Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgeldes. Es beträgt höchstens 13 für den Kalendertag, der darüber hinaus gehende Betrag wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt. Allen anderen Mitgliedern einer Krankenkasse wird Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Frauen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (familienversichert, privatversichert, nicht versichert) erhalten für die Zeit der Mutterschutzfristen einmalig Mutterschaftsgeld. Voraussetzung dafür ist, dass sie zu Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen oder in Heimarbeit beschäftigt sind. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes beträgt höchstens 210. Mutterschutzzeit Die Mutterschutzzeit beginnt sechs Wochen vor und endet acht Wochen nach der Geburt des Babys (bei Früh- und Mehrlingsgeburten: 12 Wochen) LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE
23 1.6 SCHWANGERENBERATUNG Schwangerenberatung Die Schwangerenberatung ist ein kostenfreies Beratungs- und Informationsangebot zu allen Themen und Fragen rund um die Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft. Bei Bedarf zeigen die Beraterinnen auch Möglichkeiten für finanzielle und soziale Hilfen auf. Schwangerenkonfliktberatung Haben Frauen oder Paare Schwierigkeiten im Umgang mit einer Schwangerschaft, stehen die Beraterinnen helfend und unterstützend zur Seite und versuchen im gemeinsamen Gespräch, Lösungsmöglichkeiten zur Überwindung der Konflikte zu finden. Wenn ein Schwangerschaftsabbruch in Erwägung gezogen wird, werden hier Informationen zu den Methoden und den damit verbundenen Risiken erklärt und im Einzelfall ein Beratungsschein ausgestellt. Schwangerenberatungsstellen DRK KV Freiberg e. V. Frau Kubier Hauptstraße Brand-Erbisdorf AWO KV Freiberg e. V. Frau Kaden / Frau Szellatis Dammstraße Flöha schwangerenberatung@awo-freiberg.de Diakonisches Werk Freiberg e. V. Frau Kühn Petersstraße schwanber@diakonie-freiberg.de pro familia, Landesverband Sachsen Frau Neubauer Pfarrberg Mittweida mittweida@profamilia.de Diakonie Döbeln Frau Günster, Frau Rosinski Otto-Johnsen-Straße Döbeln info@diakonie-doebeln.de AWO KV Mittweida e. V. Frau Voigt Markt Frankenberg SKB@awo-suedsachsen.de AWO KV Mittweida e. V. Frau Voigt, Frau Einert Poststraße Mittweida SKB@awo-suedsachsen.de AWO KV Mittweida e. V. Frau Weber, Frau Einert Poststraße Rochlitz SKB@awo-suedsachsen.de 01 LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 23
24 1.7 FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR SCHWANGERE Einmalige Bedarfe für Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II Schwangere, die Arbeitslosengeld II beziehen, können gemäß SGB II bei den Jobcentern des Landkreises Anträge auf Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, wie Umstandsbekleidung und Babyerstausstattung inkl. notwendigem Hausrat, stellen. Zusätzlich können Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf geltend machen. Die Bewilligung ist einkommensabhängig. Schwangere, die nicht im Leistungsbezug der Jobcenter stehen, können bei geringem Einkommen dennoch einen (Teil-)Anspruch auf die einmaligen Unterstützungsleistungen nach SGB II haben. Anträge auf einmalige Bedarfe werden bei den Jobcentern des jeweiligen Einzugsgebietes gestellt. Antragstellung: Jobcenter Mittelsachsen, Am Landratsamt 3, Mittweida Standort Brand-Erbisdorf Jobcenter, Zuger Straße 5 7, Brand-Erbisdorf zuständig für die Städte und Gemeinden: Brand-Erbisdorf, Dorfchemnitz, Frauenstein, Großhartmannsdorf, Lichtenberg, Mulda, Neuhausen, Rechenberg-Bienenmühle und Sayda Standort Döbeln Jobcenter, Burgstraße 34, Döbeln zuständig für die Region Döbeln Standort Flöha Jobcenter, Kohlenstraße 1a, Flöha (Markt und Intergration), (Geldleistung) zuständig für die Städte und Gemeinden: Augustusburg, Eppendorf, Falkenau, Flöha, Frankenstein, Leubsdorf, Niederwiesa und Oederan LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE
25 1.7 FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR SCHWANGERE Standort Freiberg Jobcenter, Chemnitzer Straße 8, (Markt und Intergration), (Geldleistung) zuständig für die Städte und Gemeinden: Bobritzsch, Freiberg, Großschirma, Halsbrücke, Hilbersdorf, Oberschöna, Reinsberg und Weißenborn Standort Hainichen Jobcenter, Gabelsbergerstraße 14, Hainichen (Markt und Intergration), (Geldleistungen) zuständig für die Städte und Gemeinden: Frankenberg, Hainichen, Kriebstein (außer OT Erlebach, Höckendorf, Höfchen), Lichtenau, Rossau und Striegistal Standort Mittweida Jobcenter, Am Landratsamt 3/Haus F, Mittweida (Markt und Intergration), (Geldleistung) zuständig für die Städte und Gemeinden: Altmittweida, Burgstädt, Claußnitz, Hartmannsdorf, Mittweida, Mühlau, Taura b. Burgstädt, Ortsteile Erlebach, Höckendorf und Höfchen der Gemeinde Kriebstein Standort Rochlitz Jobcenter, Sternstraße Rochlitz (Markt und Intergration), (Geldleistungen) zuständig für die Städte und Gemeinden: Erlau, Geringswalde, Königsfeld, Königshain-Wiederau, Lunzenau, Penig, Rochlitz, Seelitz, Wechselburg und Zettlitz 01 LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 25
26 1.7 FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR SCHWANGERE Finanzielle Unterstützung für Empfängerinnen von Grundsicherung Schwangere Frauen, die nicht erwerbsfähig sind und Grundsicherung beziehen, stellen den Antrag auf finanzielle Unterstützung in Form eines Sozialhilfeantrages bei der Abteilung Soziales des Landratsamtes Mittelsachsen. Antragstellung Landratsamt Mittelsachsen Soziale Sicherung Am Landratsamt 3, Mittweida (Referatsleiterin Frau Hänichen) Bundesstiftung Hilfen für Familie, Mutter und Kind Der Antrag auf finanzielle Unterstützung aus der Bundesstiftung Hilfen für Familie, Mutter und Kind kann von Schwangeren bis zur 20. Schwangerschaftswoche gestellt werden (in Ausnahmefällen ist dies auch später möglich). Die Gewährung der Hilfen erfolgt nach Prüfung der Einkommensverhältnisse. Der Ablehnungsbescheid des zuvor gestellten Antrages auf einmalige Bedarfe muss diesem Antrag beigelegt werden. Antragstellung Schwangerenberatungsstellen des Landkreises siehe 1.6 Schwangerenberatung LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE
27 1.8 SONSTIGE UNTERSTÜTZUNG FÜR SCHWANGERE Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung Wenn aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist und niemand sonst im Haushalt diesen weiterführen kann, kann nach 199 RVO ein Antrag auf eine Haushaltshilfe bei den gesetzlichen Krankenkassen gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die versicherte Frau einen Haushalt hat und diesen auch selbst führt. Außerdem muss die Schwangerschaft (z. B. bei ärztlich verordneter Bettruhe) bzw. die Entbindung die Leistungsursache sein. Haushaltshilfen in der Schwangerschaft sind nur für Notsituationen gedacht, der Arzt muss die Notwendigkeit durch ein Rezept bescheinigen. Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung, sie wird solange geleistet, wie dies von Seiten des Arztes oder der Hebamme für notwendig erachtet werden. Auch nach der Entbindung besteht grundsätzlich Anspruch, wenn die Frau durch die Folgen der Entbindung noch geschwächt und nicht zur Weiterführung des Haushalts in der Lage ist. Antragstellung Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse. 01 LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 27
28 1.9 ARBEITGEBER Folgende wichtige Punkte müssen bei Bekanntwerden der Schwangerschaft in einem bestehenden Arbeitsverhältnis beachtet werden: Information an den Arbeitgeber / Arbeitsamt / Ausbildungsstätte über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin (bei Bekanntwerden der Schwangerschaft setzt der Kündigungsschutz ein) Absprache mit dem Arbeitgeber zur Inanspruchnahme der Elternzeit (spätestens sieben Wochen vor deren Beginn beim Arbeitgeber schriftlich anzeigen) Bei arbeitsrechtlichen Problemen stehen folgenden Ansprechspartner zur Verfügung: Region Döbeln Landesdirektion Dresden, Abteilung 5 - Arbeitsschutz Außenstelle Leipzig, Oststraße 13, Leipzig Region Freiberg und Mittweida Landesdirektion Dresden, Abteilung 5 - Arbeitsschutz Außenstelle Chemnitz, Reichsstraße 39, Chemnitz LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE
29 1.10 LEITFADEN FÜR ELTERN MIT NEUGEBORENEN Wenn ein Kind zur Welt kommt, müssen die Eltern ihr Kind an verschiedenen Stellen anmelden. Zusätzlich existieren zahlreiche staatliche Vergünstigungen, die beantragt werden können. Die folgende Zusammenstellung informiert in einem kurzen Überblick über wichtige Behördengänge und Antragstellungen, die zum Teil auch bereits vorgeburtlich möglich sind. Genauere Ausführungen dazu sowie die spezifischen Kontaktdaten sind im jeweiligen Kapitel mit Verweis auf die entsprechenden Seiten zu finden. Standesamt Jede Geburt eines Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes binnen einer Woche angezeigt werden. Wird das Kind in einer Klinik geboren, übernimmt die Übermittlung der Geburtsanzeige in der Regel die Klinik, die Abholung der Geburtsurkunde beim zuständigen Standesamt erfolgt durch die Eltern. Ist das Kind außerhalb einer Klinik geboren, erfolgt die Geburtsanzeige direkt bei dem Standesamt, welches für den jeweiligen Geburtsort zuständig ist. Begrüßungsgeld für Neugeborene Viele Städte und Gemeinden des Landkreises Mittelsachsen zahlen für jedes neugeborene Kind Begrüßungsgeld bzw. überreichen ein Begrüßungsgeschenk. Nähere Informationen dazu sind im Kapitel Finanzielle Hilfen für Familien ersichtlich. Elterngeld Mit der Geburt eines Kindes haben Eltern Anspruch auf insgesamt zwölf Lebensmonate Elterngeld. Zwei weitere Monate können beantragt werden, wenn sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfallen. Nähere Informationen dazu sind im Kapitel Finanzielle Hilfen für Familien ersichtlich. Landeserziehungsgeld Eltern, mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen, können beginnend im zweiten oder im dritten Lebensjahr des Kindes, einkommensabhängig Landeserziehungsgeld erhalten, wenn das Kind weiterhin zu Hause betreut wird. Nähere Informationen dazu sind im Kapitel Finanzielle Hilfen für Familien ersichtlich. Kindergeld Kindergeld erhalten alle Eltern mit Hauptwohnsitz in Deutschland, deren Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Darüber hinaus kann unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen Kindergeld bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres weiter gezahlt werden. Nähere Informationen dazu sind im Kapitel Finanzielle Hilfen für Familien ersichtlich. Kinderzuschlag Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die im elterlichen Haushalt leben. Der Kinderzuschlag ist einkommensabhängig und darf die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen. Nähere Informationen dazu sind im Kapitel Finanzielle Hilfen für Familien ersichtlich. 01 LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 29
30 1.10 LEITFADEN FÜR ELTERN MIT NEUGEBORENEN Krankenversicherung des Kindes Das Kind muss unmittelbar nach seiner Geburt krankenversichert werden. Die Anmeldung dazu erfolgt unter Vorlage der Geburtsurkunde bei der Krankenkasse, bei der der berufstätige oder meistverdienende Elternteil versichert ist. Das Kind erhält eine eigene Versichertenkarte. Kinderarzt Nach der Geburt des Kindes sollte dieses zwischen dem dritten und dem zehnten Lebenstag beim Kinderarzt vorgestellt werden, damit dieser die notwendigen Früherkennungsuntersuchungen durchführen kann. Nähere Informationen dazu sind im Kapitel Kindergesundheit ersichtlich. Beistandschaften / Beurkundungen / Vaterschaftsfeststellung / Unterhaltsgeltendmachung Mütter und Väter haben im Rahmen Ihrer elterlichen Sorge Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt. Die Ansprechpartner beraten Alleinerziehende und nichtverheiratete Elternpaare vor bzw. unmittelbar nach der Geburt eines Kindes zu wichtigen Regelungen (z.b. Vaterschaft, Unterhalt, Sorgerecht) und beurkunden diese. Nähere Informationen dazu sind im Kapitel Beratung und Hilfe ersichtlich. Allgemeiner sozialer Dienst Bei der Geburt eines Kindes gratulieren die Bezirkssozialerbeiter/-innen des Jugendamtes den Sorgeberechtigten mit einem Anschreiben, informieren über rechtliche und finanzielle Ansprüche nach der Geburt und bieten bei Beratungsbedarf ihre Unterstützung an. Allen Eltern wird nach der Geburt das Angebot eines informellen Gespräches im Rahmen eines Hausbesuches angeboten. Nähere Informationen dazu sind im Kapitel Beratung und Hilfe ersichtlich. Steuerkarte Nach der Geburt eines Kindes trägt das zuständigen Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro bei Vorlage der Lohnsteuerkarte der Eltern den entsprechenden Steuerfreibetrag ein. Kinderbetreuung Im Anschluss an die Elternzeit beginnt in vielen Familien die Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit, eine Kindertagesbetreuung in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter/-vater wird dann notwendig. Vielerorts ist es notwendig, das Kind bereits frühzeitig in einer Betreuungseinrichtung anzumelden, Beratung diesbezüglich erfolgt bei den zuständigen Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Nähere Informationen dazu sind im Kapitel Kindertagesbetreuung ersichtlich LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE
31 1.11 HILFE FÜR ELTERN MIT SCHREIBABYS Säuglinge und Kleinkinder können ihre Bedürfnisse und Befindlichkeiten nur über das Schreien ausdrücken. Wenn dieses Schreien allerdings sehr häufig und ausdauernd ist, stellt sich die Frage, ob dies über das normale Maß hinausgeht und schwerwiegendere Probleme die Ursache dafür sind. Als Schreibaby wird ein Kind dann bezeichnet, wenn es mindestens drei Tage in der Woche drei Stunden zusammenhängend schreit. Zusätzlich dazu kann es noch verschiedene Symptome zeigen, wie z. B. rot angelaufener Kopf, durchgedrückter Rücken, Überreizung, Übermüdung, schreckhaftes Aufwachen, Stillprobleme etc.. Um körperliche Ursachen für das anhaltende Schreien auszuschließen (Koliken, Eiweißunverträglichkeit etc.), sollte das Kind immer dem Kinderarzt vorgestellt werden. Als spezielles Beratungs- und Hilfsangebot bieten sogenannte Schreiambulanzen den Eltern dieser Babys Unterstützung an. Diese suchen nach den Ursachen für das Schreien des Kindes und nach Wegen aus der Krise, damit die Eltern die erste Zeit mit dem Baby wieder als eine glückliche Phase erleben und genießen können. Kontakt Freiberg Steffi Stark Oststr. 5 (im Geburtshaus) Terminvereinbarung Montag bis Donnerstag 8:00 bis 9:00 Uhr Sprechstunde für Schreibabys Hilfe beim Verständnis und Umgang mit Schreibabys Emotionale Hilfe in Krisen nach der Geburt Leipzig Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder und Jugendliche Oststraße Leipzig (Leitstelle der Poliklinik) Schreisprechstunde Beratung für Eltern mit Babys und Kleinkindern 01 LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 31
32 02 KINDERTAGESBETREUUNG (KINDERTAGESSTÄT- TEN / HORT / KINDERTAGESPFLEGE) Für die Tagesbetreuung von Kindern stehen Eltern in Mittelsachsen eine Vielzahl von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zur Verfügung, die flächendeckend in den Städten und Gemeinden des Landkreises vertreten sind. Grundschüler von der ersten bis zur vollendeten vierten Klasse können in 53 Städten und Gemeinden, einschließlich aller Grundschulstandorte, einen Hort besuchen. Für Kinder ab drei Jahren existiert ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, dieser wird ab August 2013 auch auf Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr erweitert. Um auch perspektivisch entsprechend dem Bedarf die notwendige Anzahl der benötigten Betreuungsplätze vorzuhalten, werden zu deren Ermittlung verschiedene Einflussfaktoren analysiert. In diesem Zusammenhang erhalten auch Eltern bei der Beantragung des Elterngeldes einen Erhebungsbogen, auf dem sie freiwillig und anonym um Mitteilung des Zeitpunktes für einen später benötigten Betreuungsplatz gebeten werden. Damit alle Eltern im direkten Anschluss an die Elternzeit die Möglichkeit haben, ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagesmutter/-vater betreuen zu lassen, wird empfohlen, bereits frühzeitig bei den Städten und Gemeinden bzw. in der favorisierten Einrichtung einen Betreuungsplatz zu beantragen. Für die Kindertagesbetreuung müssen Eltern einen Elternbeitrag als Eigenanteil entrichten, dessen Höhe wird von den Städten und Gemeinden festgelegt. Alleinerziehende und Eltern mit mehreren Kindern zahlen einen reduzierten Elternbeitrag. Eltern mit geringem Einkommen können bei der Abteilung Jugend und Familie des Landratsamtes einen Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages stellen. Nähere Informationen dazu sind im Kapitel Finanzielle Hilfen für Familien hinterlegt. Die folgende Übersicht enthält eine Auflistung der Kindertageseinrichtungen, Tagespflegestellen und Horte des Landkreises Mittelsachsen, die in regionaler Zuordnung und alphabetischer Reihenfolge sortiert sind. Tagespflegepersonen mit einer Erlaubnis gemäß 43 SGB VIII, die jedoch außerhalb des Bedarfsplanes der Kommune tätig sind, werden nachfolgend separat aufgeführt. Spezifische Informationen zu den einzelnen Angeboten sind im Kita-Wegweiser des Landkreises Mittelsachsen einsehbar unter: KINDERTAGESBETREUUNG
33 02 KINDERTAGESBETREUUNG (KINDERTAGESSTÄT- TEN / HORT / KINDERTAGESPFLEGE) Altmittweida Kindertagesstätte Bienenkorb Dorfstraße 77b Altmittweida Augustusburg DRK Kindertagesstätte Spatzennest Morgensternstraße Augustusburg e.knothe@drk-freiberg.de Hort der Grundschule Augustusburg Rathausstraße Augustusburg Kindertagesstätte Buddelflink Steingasse Augustusburg, OT Erdmannsdorf Kindertagespflege Kleine Räuber-Höhle Frau Seemann Chemnitzer Straße 26a Augustusburg, OT Erdmannsdorf h.seemann1@gmx.net Kindertagespflege Mäusestübchen Frau Löffler Chemnitzer Straße Augustusburg, OT Erdmannsdorf yvonne-loeffler@t-online.de 02 KINDERTAGESBETREUUNG 33
34 02 KINDERTAGESBETREUUNG (KINDERTAGESSTÄT- TEN / HORT / KINDERTAGESPFLEGE) Bobritzsch-Hilbersdorf Integrative Kindertagesstätte Sonnenkäfer Sohraer Straße 5/ Bobritzsch-Hilbersdorf s.froehlich@kinderarche-sachsen.de Kindertagesstätte Sonnenblumenkinder Salzstraße Bobritzsch-Hilbersdorf, OT Naundorf i.beyer@kinderarche-sachsen.de Kindertagespflege Frau Clausnitzer Talstraße Bobritzsch-Hilbersdorf, OT Niederbobritzsch grundmann.steffi@web.de Kindertagesstätte Kunterbunt und Hort Grundschule Hilbersdorf Untere Gasse Bobritzsch-Hilbersdorf, OT Hilbersdorf Sylvia.Trott@kinderschutzbundfreiberg.de Integrative Kindertagesstätte Blumenkinder Pretzschendorfer Straße Bobritzsch-Hilbersdorf, OT Oberbobritzsch p.morsbach@kinderarche-sachsen.de Kindertagespflege Frau Tost Untere Gasse Bobritzsch-Hilbersdorf, OT Hilbersdorf henne_tost@web.de KINDERTAGESBETREUUNG
35 02 KINDERTAGESBETREUUNG (KINDERTAGESSTÄT- TEN / HORT / KINDERTAGESPFLEGE) Brand-Erbisdorf Kindertagesstätte Buratino Schulsiedlung Brand-Erbisdorf buratino@lebenshilfe-freiberg.de DRK Kindertagesstätte Mischka Dr.-Wilhem-Külz-Straße 85a Brand-Erbisdorf a.reichelt@drk-freiberg.de Integrative Kindertagesstätte Sonnenland Jahnstraße Brand-Erbisdorf sonnenland@lebenshilfe-freiberg.de AWO Kindertagesstätte Kinderland Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 16 a Brand-Erbisdorf Kindertagesstätte Sonnenglanz Anton-Günther-Steig Brand-Erbisdorf ktfvev@t-online.de AWO Kindertagesstätte Langenauer Spatzen Hofstraße Brand-Erbisdorf, STT Langenau Integrative Kindertagesstätte Hort am Haasenweg Haasenweg 1b Brand-Erbisdorf albert@lebenshilfe-freiberg.de 02 KINDERTAGESBETREUUNG 35
36 02 KINDERTAGESBETREUUNG (KINDERTAGESSTÄT- TEN / HORT / KINDERTAGESPFLEGE) Burgstädt AWO Kindertagesstätte Haidenest Tauraer Straße Burgstädt Kita.Herrenhaide@awo-suedsachsen.de AWO Kindertagesstätte Pusteblume Mohsdorfer Strasse Burgstädt kita.burgstaedt@awo-suedsachsen.de DRK Kindertagesstätte Sonnenblume Friedrich-Marschner-Straße 26a Burgstädt kita.burgstaedt@drk-rochlitz.de Hort Traumland Göppersdorfer Straße Burgstädt info@vs-glauchau.de Evangelische Kindertagesstätte Lebensbaum Göppersdorfer Straße Burgstädt kiga-lebensbaum@gmx.de Kindertagesstätte Regenbogen Chemnitzer Straße Burgstädt info@vs-glauchau.de DRK Kindertagesstätte Entdeckerbande Kindergartenweg Burgstädt, OT Mohsdorf kita.mohsdorf@drk-rochlitz.de Kindertagespflege, Frau Römpler Mittweidaer Straße 2B Burgstädt Claußnitz Kindertagesstätte Diethensdorfer Tausendfüßler Rathausstraße Claußnitz Kindertagesstätte Sonnenkäfer Burgstädter Straße Claußnitz Hort Claußnitz Am Anger Claußnitz KINDERTAGESBETREUUNG
37 02 KINDERTAGESBETREUUNG (KINDERTAGESSTÄT- TEN / HORT / KINDERTAGESPFLEGE) Döbeln Kindertagesstätte B. Semmig - Haus der kleinen Stifte Heinrich-Heine-Straße Döbeln kita-kleine-stifte@awo-kinderwelt.de Kindertagesstätte Kinderhaus Am Holländer Bernhard-Kretzschmar-Weg Döbeln mager@kinderhaus-hollaender-doebeln.de Kindertagesstätte Rößchengrund Rößchengrundstraße Döbeln kita.roesschengrund@doebeln.de Kindertagesstätte Bussi Bär Schulstraße Döbeln kita-bussibaer@gmx.de Kindertagesstätte Kleeblatt Theodor-Kunzemann-Straße 8b Döbeln kita.kleeblatt@doebeln.de Kindertagesstätte Sonnenschein Käthe-Kollwitz-Straße Döbeln kita.sonnenschein@doebeln.de Evangelischer Kindergarten St. Florian An der Jacobikirche Döbeln kiga.doebeln@evlks.de Kindertagesstätte Zwergenstübchen Hauptstraße 63b Döbeln, OT Ebersbach gemeinde-ebersbach@doebeln.de Hort Schloßberg (Förderschule) Schloßberg Döbeln sekretariat.pasika@t-online.de fsl-schlossbergschule@t-online.de Kindertagesstätte Tausendfüßler Bernhard-Kretzschmar-Weg Döbeln kita.tausenfuessler@doebeln.de Hort Döbeln-Ost Dresdner Straße Döbeln hort-dl-ost@t-online.de Evangelischer Hort Technitz Westewitzer Straße Döbeln hort@christlicherschulverein.de 02 KINDERTAGESBETREUUNG 37
38 02 KINDERTAGESBETREUUNG (KINDERTAGESSTÄT- TEN / HORT / KINDERTAGESPFLEGE) Döbeln Kindertagespflege, Frau Christ (außerhalb des Kita-Bedarfsplanes) Roßweiner Straße Döbeln Dorfchemnitz Kindertagesstätte Bergzwerge Dorfchemnitz Am Berg Dorfchemnitz kita-bergzwerge-dorfchemnitz@web.de Kindertagesstätte Sonnenland Zethauer Straße Dorfchemnitz, OT Voigtsdorf grojue2@web.de Kindertagespflege, Frau Göpfert Wolfsgrund Dorfchemnitz Eppendorf Kindertagesstätte Pfiffikus Leubsdorfer Straße 1b Eppendorf kita-eppendorf@volkssolidaritaet.de Kindertagesstätte Regenbogen Gränitzer Straße 9a Eppendorf, OT Großwaltersdorf regenbogen-gwd@web.de Kindertagespflege, Frau Franz Teichweg 2b Eppendorf Kindertagespflege, Frau Leibelt Oederaner Straße Eppendorf KINDERTAGESBETREUUNG
39 02 KINDERTAGESBETREUUNG (KINDERTAGESSTÄT- TEN / HORT / KINDERTAGESPFLEGE) Eppendorf Kindertagespflege Bergzwerge Frau Strauß Neuer Weg Eppendorf, OT Großwaltersdorf Erlau Kindertagesstätte Waldhaus Mittweidaer Straße Erlau kathrin.lukat@gemeinde-erlau.de Kindertagesstätte Milkauer Kinderland Crossener Straße Erlau, OT Milkau kathrin.lukat@gemeinde-erlau.de Kindertagesstätte Crossen Niedercrossen Erlau, OT Crossen kathrin.lukat@gemeinde-erlau.de Kindertagesstätte Schweikershain Zur Mühle Erlau, OT Schweikershain kathrin.lukat@gemeinde-erlau.de Flöha Kindertagesstätte Friedrich Fröbel Dr.-Theodor-Neubauer-Straße Flöha kita-floeha@volkssolidaritaet.de Kindertagesstätte Falkennest Plauer Straße Flöha, OT Falkenau Kindertagesstätte Spielhaus Groß & Klein Talstraße Flöha Hort des Fördervereins für Nachwuchssport Turnerstraße Flöha mail@nachwuchssport.de 02 KINDERTAGESBETREUUNG 39
40 02 KINDERTAGESBETREUUNG (KINDERTAGESSTÄT- TEN / HORT / KINDERTAGESPFLEGE) Flöha Hort der Grundschule Friedrich Schiller Augustuburger Straße Flöha ffs@gmx.de Kindertagespflege, Frau Schreiber Lärchenstraße 14a Flöha Hort des Lernförderschulzentrums Flöha Schillerstraße Flöha sek@fsz-floeha.de Kindertagespflege, Frau Wenzel Augustusburger Straße 2b Flöha ma.wenzel@arcor.de Frankenberg Christliche Kindertagesstätte Pusteblume Badstraße 4a Frankenberg bz-kita-pusteblume@web.de Kindertagesstätte Triangel Kopernikusstraße Frankenberg kita.triangel@diakonie-rochlitz.de KNEIPP-Kindertagesstätte Wasserflöhe Zum Bahnhof Frankenberg u.markert@frankenberg-sachsen.de Kindertagesstätte Taka-Tuka-Land Mühlbacher Straße Frankenberg ch.hoebel@frankenberg-sachsen.de Kindertagesstätte Windrädchen Frankenberger Straße Frankenberg g.augustin@frankenberg-sachsen.de DRK Kindertagesstätte Heinzelmännchen Rathausstraße Frankenberg, OT Sachsenburg sachsenburg@dl-hc.drk.de KINDERTAGESBETREUUNG
41 02 KINDERTAGESBETREUUNG (KINDERTAGESSTÄT- TEN / HORT / KINDERTAGESPFLEGE) Frankenberg Hort der Astrid-Lindgren-Grundschule Max-Kästner-Straße Frankenberg hort@frankenberg-sachsen.de Kindertagespflege Die Kleinen Strolche Frau Richter Scheffelstraße Frankenberg k.u_m@web.de Hort der Evangelischen Grundschule Max-Kästner-Straße Frankenberg evgs-frankenberg@t-online.de Kindertagespflege Zwergenparadies Frau Schneider Schönborner Straße Frankenberg f.schneider-2@freenet.de Kindertagesbetreuung Zwergenpark Frau Kann Parkstraße Frankenberg connyrothe@onlinehome.de Frauenstein Integrative Kindertagesstätte Frauenstein Freiberger Straße Frauenstein Kindertagesstätte Turmbergspatzen Frauensteiner Straße Frauenstein, ST Burkersdorf Kindertagesstätte Bergsonne Dorfstraße 54b Frauenstein, ST Nassau Hort der Grundschule Frauenstein Markt Frauenstein KINDERTAGESBETREUUNG 41
Schwanger- das heißt, mein Leben überdenken und neu planen. Beruf und Kind miteinander verbinden; klären, wovon wir leben.
Zusammenfassung LIVE-Chat zum Thema: Schwanger ist man nie allein! Schwanger- das heißt, mein Leben überdenken und neu planen. Beruf und Kind miteinander verbinden; klären, wovon wir leben. Sie sind schwanger,
MehrPro Baby Unterstützung von Anfang an
Pro Baby Unterstützung von Anfang an Die KKH unterstützt Sie und Ihr Baby von Anfang an! Wir bieten Ihnen viele individuelle Informationen und Leistungen rund um das Thema Schwangerschaft. Ärztliche Behandlung
MehrWichtige Tipps für werdende Mütter und Väter
Wichtige Tipps für werdende Mütter und Väter Ihr Baby ist unterwegs, wir freuen uns mit Ihnen und wünschen alles Gute! Wir haben für Sie eine Checkliste mit Tipps und Hinweisen vorbereitet, die Ihnen helfen
MehrDas Bildungspaket: Mitmachen möglich machen
Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder
MehrChecklisten: In der Schwangerschaft Nach der Geburt. Checkliste - In der Schwangerschaft
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Gesundheitsamt Aschaffenburg www.schwanger-in-aschaffenburg.de Checklisten: In der Schwangerschaft Nach der Geburt In der Schwangerschaft
MehrCheckliste. WANN Der richtige Zeitpunkt, um aktiv zu werden. WAS Was Sie jetzt schon erledigen können INFOS. Während der Schwangerschaft 3./4.
Checkliste für werdende Eltern in der Wetterau In dieser Liste finden Sie alles Organisatorische, das für Sie als werdende Eltern wichtig ist: während, rund um die Geburt und nach der Geburt Ihres Kindes.
MehrHallo, da bin ich! Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung der StadteRegion Aachen. Schwanger? Was ist jetzt zu tun?
Hallo, da bin ich! Schwanger? Was ist jetzt zu tun? Informationen der Jugendämter in der StädteRegion Aachen im Rahmen der Frühen Hilfen 1. Auflage / Stand März 2015 Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung
MehrCheckliste für junge Eltern. alle wichtigen Anträge rund um die Geburt
Checkliste für junge Eltern alle wichtigen Anträge rund um die Geburt Checkliste vor der Geburt Rund um die Geburt eines Kindes gibt es Vieles zu beachten und es stellen sich viele Fragen. Einige Behördengänge
MehrLEISTUNGEN FÜR SCHWANGERE
LEISTUNGEN FÜR SCHWANGERE NACH DEM SOZIALGESETZBUCH II (SGB II) GUT ZU WISSEN! KOMPLIZIERTES EINFACH AUSGEDRÜCKT Was kann ich tun, wenn ich schwanger bin und mein Einkommen zu gering ist? Sie können bei
MehrKinderbetreuung in Hamburg
Kinderbetreuung in Hamburg Ab dem 1. August 2013 hat in Hamburg jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf eine tägliche, bis zu fünfstündige Betreuung
MehrDas Bildungsund Teilhabe- Paket
Das Bildungsund Teilhabe- Paket Mehr Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder im Rhein-Neckar-Kreis Seit 2011 haben Kinder aus Familien, die Leistungen nach dem 2. oder 12. Buch Sozialgesetzbuch, Kinderzuschlag
MehrBildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Bildungs- und Teilhabepaket Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Allgemeines Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen Bildungsund
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrFinanzielle Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt
Finanzielle Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt Staatliche Leistungen und Regelungen Bundesstiftung Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens Landesstiftung Familie in Not Finanzielle
MehrInformationsbroschüre für werdende Eltern
Informationsbroschüre für werdende Eltern erstellt von GLOBUS SB-Warenhaus Holding GmbH & Co. KG Mai 2009 Mutterschutz Bitte legen Sie uns eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrSChwangerschaft und Geburt
Netzwerk präventiver Netzwerk Kinderschutz präventiver Kinderschutz Landkreis Landkreis Mittelsachsen Mittelsachsen SChwangerschaft und Geburt Informationen für (werdende) Eltern Einleitung Werden Sie
MehrFinanzielle Leistungen für Schwangere und junge Familien
Finanzielle Leistungen für Schwangere und junge Familien (Stand 1. September 2015) Was? Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld Kindergeld ab 1.1.2015 Arbeitnehmerverhältnis zu Beginn der Mutterschutzfrist
MehrSozialleistungen und Hilfen nach der Geburt
Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt Unterhalt vom Vater des Kindes Bereits in der Schwangerschaft und natürlich nach der Geburt ist der Vater des Kindes verpflichtet Unterhalt für dich und Euer
MehrTipps und Tricks für werdende Eltern
Tipps und Tricks für werdende Eltern Wir machen aus Zahlen Werte Für werdende Eltern gibt es einiges zu beachten, damit man keine Nachteile erleidet und alle Vorteile ausschöpfen kann. Des Weiteren gibt
MehrMerkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen
Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...
MehrInformationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen
Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas Das Bildungspaket Mitmachen möglich machen So informieren Sie Eltern, Kinder und Jugendliche Helfen Sie mit, dass bedürftige Kinder die Leistungen auch
MehrSchwangerschaft Geburt Familie Beruf Informationen, Tipps und Hinweise für Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen
Schwangerschaft Geburt Familie Beruf Informationen, Tipps und Hinweise für Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen Schwangerschaft und Geburt Herzlichen Glückwunsch. Sie erwarten ein Baby! Mit der vorliegenden
MehrBildungs- und Teilhabepaket Präsentation Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Bildungs- und Teilhabepaket Präsentation Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 17.05.2011 1 Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket? Mit dem Bildungspaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien
MehrKinderschutz (k)ein Thema für die Arbeit mit Schwangeren und werdenden Eltern?
Kinderschutz (k)ein Thema für die Arbeit mit Schwangeren und werdenden Eltern? Handlungsansätze in der Schwangerenberatung bei Gefährdung des ungeborenen Kindes in der Schwangerschaft Ev. Beratungsstelle
MehrDas einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle
Fachinfo aus der Landesfrauenorganisation Stand, September 2009 Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle Seit der Regierungsklausur vom 14. bis 15. September 2009 in Salzburg
MehrDas Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm. mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene n Schulbedarf n Ausflüge n Schülerbeförderung 1n Lernförderung/ Nachhilfe 2 Zuschuss zum gemeinschaftlichen
MehrDiese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Hebammenadressen finden Sie auch im Internet z. B. www.hebammen.
. Stand: Juli 2015 Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Hebammenadressen finden Sie auch im Internet z. B. www.hebammen.de oder bei den Hebammenlandesverbänden. Niedersachsen: info@hebammen-niedersachen.de,
MehrEURAP EUROPÄISCHES REGISTER FÜR SCHWANGERSCHAFTEN UNTER ANTIEPILEPTIKA
EURAP EUROPÄISCHES REGISTER FÜR SCHWANGERSCHAFTEN UNTER ANTIEPILEPTIKA Soziale Hilfen für schwangere Frauen und Mütter mit einer Epilepsie Soziale Hilfen für schwangere Frauen und Mütter mit einer Epilepsie
MehrStudieren- Erklärungen und Tipps
Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das
MehrElternfragebogen. Wir bitten Sie, die ausgefüllten Fragebögen ohne Absenderangabe bis zum 12. Januar 2013 an folgende Adresse zurück zu senden:
Sehr geehrte Eltern, um eine optimale Betreuung unserer Kinder zu erreichen, führen wir in unserer Gemeinde eine Elternbefragung durch. Nur wenn wir die Wünsche unserer Familien konkret kennen, können
MehrLeistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.
SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
MehrFamilienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.
Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.
MehrKinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik. Merkblatt für Eltern in Elternzeit und ALG II-Beziehende
Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik Merkblatt für Eltern in Elternzeit und ALG II-Beziehende Elternteile in Elternzeit, die ihre Beschäftigung durch Rückkehr aus der Elternzeit oder innerhalb
MehrBeratung und Unterstützung, Beratung Beistandschaften und
Stadt Hagen Stadt Hagen Beratung Unterstützung, Beratung Beistandschaften Beratung Unterstützung, Unterstützung, Beistandschaften Beurkungen Beistandschaften Beurkungen Beurkungen für Eltern, die bei der
MehrBeurkundung von Unterhalt, Vaterschaft und gemeinsamen Sorgerecht
Beurkundung von Unterhalt, Vaterschaft und gemeinsamen Sorgerecht Möchten Sie eine Beurkundung vornehmen, z.b. über eine Unterhaltsverpflichtung, die Anerkennung der Vaterschaft, eine dazu notwendigen
MehrTrennung und Scheidung
Landratsamt Dingolfing-Landau Obere Stadt 1-84130 Dingolfing Trennung und Scheidung Informationen zum Thema: elterliche Sorge und Umgang Einführung: Im Mittelpunkt der Sorgen der Eltern, die in Trennung
MehrMERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
MehrKärntner Elterndiplom 2015/16
Das Karntner : Abt. 4 Kompetenzzentrum Soziales Kärntner Elterndiplom 2015/16 Kompetente und starke Eltern haben es leicht(er)" " - mitmachen, mitgestalten, voneinander profitieren - Arbeitsvereinigung
MehrSicher durch das Studium. Unsere Angebote für Studenten
Sicher durch das Studium Unsere Angebote für Studenten Starke Leistungen AUSGEZEICHNET! FOCUS-MONEY Im Vergleich von 95 gesetzlichen Krankenkassen wurde die TK zum achten Mal in Folge Gesamtsieger. Einen
MehrHier geht es um das Eltern-Geld, das Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit. Ein Heft in Leichter Sprache.
Elterngeld Die neue Generation Vereinbarkeit Hier geht es um das Eltern-Geld, das Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit. Ein Heft in Leichter Sprache. 2 3 Das Eltern-Geld Mutter und Vater bekommen Eltern-Geld,
Mehrdas bildungspaket mitmachen möglich machen! kreis bergstrasse im kreis bergstrasse Herausgeber:
mitmachen möglich machen! das bildungspaket im kreis bergstrasse Herausgeber: Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- Walther-Rathenau-Straße 2 64646 Heppenheim Oktober 2012 kreis bergstrasse
MehrInformation In guten Händen bei der BKK
Information In guten Händen bei der BKK Rund um die Schwangerschaft Rund um die Schwangerschaft Schwangerschaft, Geburt, die ersten Lebensmonate eines Kindes wichtige Ereignisse, eine Zeit mit schönen
MehrElterngeld Plus und Partnerschaftlichkeit. Zahlen & Daten
Elterngeld Plus und Partnerschaftlichkeit Zahlen & Daten 4. Juni 2014 Das neue Gesetz fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben Elterngeld Plus Partnerschaftsbonus
MehrDie neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.
Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten. Liebe Eltern, die neuen verbesserten Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinder - betreuungs kosten sind ein wichtiger
MehrScheidungsfragebogen
1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrRichtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009
Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der
MehrFolgeantrag Eingewöhnungsphase Änderungsantrag. Grund: Für mein Kind meine Kinder (bitte ankreuzen) Name, Vorname Geb.-Datum sorgeberechtigt
Antragsteller(in) Name, Vorname: Str./Haus-Nr.: PLZ/Wohnort: Aktenzeichen: 51-405 Landkreis Cuxhaven Jugendamt Wirtschaftliche Jugendhilfe 27470 Cuxhaven Antrag auf Förderung in Kindertagespflege nach
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrDas ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis
Individuelle Hilfeplanung Rheinland-Pfalz Datum Wichtige Informationen Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis Ich habe den Hilfeplan
MehrWissenswertes zum Thema Umzug und Reisen
Informationsblatt Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Wichtige Informationen zum Arbeitslosengeld Agentur für Arbeit Musterstadthausen Umzug Allgemeines Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist davon
MehrUmsetzung und Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Koblenz
Umsetzung und Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Koblenz Workshop 4 am 10.11.2011 Gerd Strunk Gesetzgebungsverfahren Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2010 zur Transparenz der
MehrDas Mutterschutzgesetz sieht vor, dass Mütter in den
Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt Das Mutterschutzgesetz sieht vor, dass Mütter in den sechs Wochen vor der Geburt nicht arbeiten sollen und in den acht Wochen nach der Geburt bei Früh- und Mehrlingsgeburten
MehrNetzwerk Campuseltern: Studieren mit Kindern in Hildesheim
Netzwerk Campuseltern: Studieren mit Kindern in Hildesheim (basierend auf einer Broschüre von Stadt, Universität und FH Hildesheim sowie des Studentenwerkes Braunschweig) - Ein Infoservice mit Nestlé -
MehrAngaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme
Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme S c h u l j a h r 2 0 1 6 / 1 7 Die Anmeldung meines / unseres Kindes erfolgt an der Name der Schule 1. Unser / Mein Kind Familienname:... Vorname(n):...
Mehr... damit Ihr Kind gesund groß wird. Informationen zum Früherkennungs- und Vorsorgeprogramm
... damit Ihr Kind gesund groß wird Informationen zum Früherkennungs- und Vorsorgeprogramm ...damit Ihr Kind gesund groß wird 2 Liebe Mutter, Lieber Vater Kinder zu haben ist sehr schön. Bis Ihr Kind groß
MehrBildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Jobcenter Rhein- Berg und des Rheinisch- Bergischen Kreises
Bildungs- und Teilhabepaket Eine Information des Jobcenter Rhein- Berg und des Rheinisch- Bergischen Kreises Allgemeines - und geringen Einkommen gefördert und unterstützt werden. und Klassenfahrten, Schülerfahrkosten
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrGeburt. Hebammenbetreuung rund um die. Margarete Omotoye Hebamme
Margarete Omotoye Hebamme Gestaltung: www.withoeftdesign.de Margarete Omotoye Hebamme Behaimstraße 10 10585 Berlin Telefon: 34 70 43 76 Ich bin seit Jahren als freiberufliche Hebamme in Berlin- Charlottenburg
MehrEhescheidungsformular
Ehescheidungsformular 1. Welcher Ehegatte will mir den Auftrag erteilen, den Scheidungsantrag zu stellen? Auch wenn beide Eheleute geschieden werden möchten, muss einer von beiden als Antragsteller auftreten.
MehrSpiel, Spaß, Lernen. Nutzen Sie das Bildungs- und Teilhabepaket
Spiel, Spaß, Lernen Nutzen Sie das Bildungs- und Teilhabepaket Inhaltsverzeichnis Mitmachen möglich machen 03 Ein Antrag für alle Leistungen 04 Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner 05 Gemeinschaftliches
MehrWas ist eine Beistandschaft?
Seite 1 von 4 Fragen und Antworten zum neuen Recht: Was ist eine Beistandschaft? Wer kann einen Beistand erhalten? Wie erhalte ich einen Beistand für mein Kind? Wozu brauche ich einen Beistand? Wann kann
MehrLeitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten
Stadt Trier Jugendamt Sachbearbeiter: Frau Menden Zimmer-Nr. 14 Verw.-Gebäude II Augustinerhof, 54290 Trier Telefon:(0651)718-1543 Januar 2015 Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge
MehrKrankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung
MehrVerschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung
Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrLeitfaden Begleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Familienphase, Kontakthalten und Wiedereinstieg
Leitfaden Begleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Familienphase, Kontakthalten und Wiedereinstieg Leitfaden Begleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Familienphase, Elternzeit
MehrANE Elternbriefe. Ihr Baby ist nun ein Kleinkind. Arbeitskreis Neue Erziehung e. V. in Leichter Sprache 2
ANE Elternbriefe Arbeitskreis Neue Erziehung e. V. in Leichter Sprache 2 Ihr Baby ist nun ein Kleinkind Ihr Baby ist nun ein Kleinkind. Ihr Kind ist neugierig und möchte viele neue Dinge lernen. Das geht
Mehrdas neue Kindergeld Mama und Papa tragen mich jetzt leichter durchs Leben. mehr Geld für die Eltern Zeit fürs Baby Das Kinderbetreuungsgeld
Mama und Papa tragen mich jetzt leichter durchs Leben. Ihr Familienministerium informiert Das Kinderbetreuungsgeld Modelle Informationen Adressen das neue Kindergeld mehr Geld für die Eltern Zeit fürs
MehrNebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
MehrKind Wohnen in Deutschland - Arbeiten in den Niederlanden
Kind Wohnen in Deutschland - Arbeiten in den Niederlanden Inhalt Urlaub und Leistungsbezug vor und nach der Entbindung 2 Elterngeld 2 Betreuungsgeld 3 Familienleistungen aus den Niederlanden und aus Deutschland
MehrAngebote der Doula- Geburtsbegleitung :
Angebote der Doula- Geburtsbegleitung : Gesamtpaket: vor,- während und -nach der Geburt: RUNDUM beinhaltet folgende Leistungen: Vor der Geburt: Beratung und Begleitung während der Schwangerschaft 2 Vorbereitungs-Gespräche
MehrZuschuss zu den Kinderbetreuungskosten
Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten Kinderbetreuungskosten Wir prüfen auf Antrag, ob das Jugendamt die Kostenbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder Kindertagespflege bezuschussen kann. Voraussetzung
MehrKind Wohnen in den Niederlanden Arbeiten in Deutschland
Kind Wohnen in den Niederlanden Arbeiten in Deutschland Inhalt Mutterschaftsgeld 2 Elterngeld 2 Betreuungsgeld 3 Elternzeit 3 Familienleistungen aus den Niederlanden und aus Deutschland 4 Deutsches Kindergeld
MehrInformationsveranstaltung über Leistungen für Bildung und Teilhabe
Informationsveranstaltung über Leistungen für Bildung und Teilhabe am 24.05.2011 im Neuen Rathaus Veranstalter Stadt Leipzig 1 Programm 16.00 Uhr Begrüßung Frau Fuß, Amt für Jugend, Familie und Bildung
MehrSchwangerschaft Geburt Familie Beruf Informationen, Tipps und Hinweise für Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen
Schwangerschaft Geburt Familie Beruf Informationen, Tipps und Hinweise für Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen Schwangerschaft und Geburt Herzlichen Glückwunsch. Sie erwarten ein Baby! Mit der vorliegenden
MehrEine Information über die Leistungen aus dem Bildungspaket
Eine Information über die Leistungen aus dem Bildungspaket 1 Leistungen Mittagessen Sport und Kultur Lernförderung/Schulbedarf/ Schülerbeförderung Klassenfahrten/Ausflüge 2 Mittagessen Gemeinschaftliche
MehrAnspruch auf Kindergeld besitzen:
Anspruch auf Kindergeld besitzen: (1) Staatsangehörige aus der EU, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz (2) Ausländer/innen mit Niederlassungserlaubnis ( 62 II Ziffer
MehrErstantrag Folgeantrag Änderungsantrag Grund: (bitte ankreuzen) Name, Vorname Geb.-Datum Sorgeberechtigt
Antragsteller(in) Name, Vorname: Str./Haus-Nr.: PLZ/Wohnort: Aktenzeichen: 51-405 Landkreis Cuxhaven Jugendamt Wirtschaftliche Jugendhilfe 27470 Cuxhaven Antrag auf Förderung in Kindertagespflege nach
Mehr30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die
30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch
MehrVereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung
Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)
Mehrrücksicht übersicht Der SKM macht s einfach! Nach wie vor leistet der SKM Unterstützung am Puls der Zeit.
Sichtweisen des SKM übersicht Der SKM Katholischer Verband für soziale Dienste in Deutschland Bundesverband e.v. ist ein Fachverband innerhalb des Deutschen Caritasverbandes und Teil der Freien Wohlfahrtspflege.
MehrLive-Chat mit dem Ersten Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS), Dr. Heiko Will, am 31.
Live-Chat mit dem Ersten Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS), Dr. Heiko Will, am 31. März 2008 Hier sehen Sie alle Fragen und Antworten auf einem Blick!
MehrAnlage II / 2 Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege (z.b. bei Berufstätigkeit, Schule, Sprachkurs)
Anlage II / 2 Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege (z.b. bei Berufstätigkeit, Schule, Sprachkurs) Ich/Wir. (Name und Anschrift der/des Erziehungsberechtigten) Telefonnummer (für evtl. Rückfragen):.
Mehrund Jugendlicher in Sachsen
Zusammenfassung der Studie Lebenswelten behinderter Kinder und Jugendlicher in Sachsen in leichter Sprache Zusammenfassung in leichter Sprache Inhalt: 1. Möglichkeiten für behinderte Kinder und Jugendliche
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
MehrReha-Sport und Funktionstraining
Reha-Sport und Funktionstraining ( 44 Abs.1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB IX) Mit Reha-Sport und Funktionstraining werden Menschen, die von Behinderung bedroht oder bereits behindert sind, oder nach einer Krankheit
MehrAntrag auf Feststellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung
Vor- und Zuname des Antragstellers (Personensorgeberechtigter) Datum PLZ Wohnort Posteingang/Eingangsvermerk: Straße, Hausnummer Zurückzusenden an: Landkreis Märkisch-Oderland Jugendamt Puschkinplatz 12
MehrBleiben Sie unabhängig im Pflegefall.
Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Finanzieller Schutz in allen Pflegestufen. PflegePREMIUM PflegePLUS PflegePRIVAT Optimale Sicherheit schon ab Pflegestufe I PflegePREMIUM beste Versorgung in allen
MehrWohngeld für Studierende als Mieterin/Mieter oder als Eigentümerin/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Düsseldorf
Wohngeld für Studierende als Mieterin/Mieter oder als Eigentümerin/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Düsseldorf Was ist Wohngeld? Wohnen kostet Geld oft zuviel für den, der ein geringes Einkommen
MehrAllensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern
August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren
MehrRAN. Netzwerkpass. Angebote für Alleinerziehende. Auch im Internet unter: www.jobkompass-ran.de. JobKompass. Remscheider Alleinerziehenden Netzwerk
JobKompass RAN Netzwerkpass für Alleinerziehende Auch im Internet unter: www.jobkompass-ran.de JobKompass Remscheider Alleinerziehenden Netzwerk 1 Agentur für Arbeit Solingen Geschäftsstelle Remscheid
MehrWas? nützliche Informationen Wann? Wo? benötigte Unterlagen Erledigt. in den ersten Monaten der Schwangerschaft. ab Beginn der Schwangerschaft
Fahrplan: Was ist wichtig in der Zeit rund um die Geburt? Informationen für (werdende) in Hellersdorf-Nord Überreicht von Frau/ Herrn Tel.: Vor der Geburt Was? nützliche Informationen Wann? Wo? benötigte
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrWir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression
Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es
MehrAmbulant betreutes Wohnen eine Chance!
Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt
MehrDIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER
Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen
Mehr