Familienwegweiser Mittelsachsen

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1 Familienwegweiser Mittelsachsen

2 INHALT 00 VORWORT 01 LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 1.1 Frauenärztliche Vorsorge Hebammen Familienhebammen Geburt Mutterpass / Mutterschaftsgeld / Mutterschutzzeit Schwangerenberatung Finanzielle Unterstützung für Schwangere Sonstige Unterstützung für Schwangere Arbeitgeber Leitfaden für Eltern mit Neugeborenen Hilfe für Eltern mit Schreibabys KINDERTAGESBETREUUNG (KINDERTAGESSTÄTTEN / HORT / KINDERTAGESPFLEGE) 03 BILDUNG 3.1 Schule Einschulung und Schulstart Grundschule Mittelschule Förderschule Gymnasium Berufsbildende Schulen Schulsozialarbeit Schulclubs Private Ausbildungsträger Bibliotheken Volkshochschule FINANZIELLE HILFEN FÜR FAMILIEN 4.1 Mutterschaftsgeld Begrüßungsgeld, Begrüßungsgeschenk für Neugeborene Kindergeld / Kindergeldzuschlag Bundeselterngeld

3 INHALT 4.5 Landeserziehungsgeld Übernahme der Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung Kindesunterhalt Unterhaltsvorschuss Arbeitslosengeld I Arbeitslosengeld II und Sozialgeld Wohngeld Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe BAföG Steuerliche Entlastungen Befreiung vom Rundfunkbeitrag Sonstige finanzielle Familienhilfen Familien in Not - Stiftung Hilfen für Familien, Mutter und Kind Familienpass Haushaltshilfe Patenschaft bei Drillingen und ab dem siebenten Kind 05 KINDERGESUNDHEIT 5.1 Kliniken mit Kinderstation Kinder- und Jugendärzte Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes Ergotherapie Logopädie Sonderpädagogische Beratungsstelle für Sprach- und Stimmgestörte Frühförderung Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche Kinderrehabilitation Mutter-Kind-Kur / Vater-Kind-Kur Früherkennungsuntersuchungen BERATUNG UND HILFE 6.1 Ämter und Behörden Jugendamt / Abteilung Jugend und Familie Sozialamt Schulverwaltung Gesundheitsamt Agentur für Arbeit und Jobcenter Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro Fahrerlaubnisbehörde

4 INHALT 6.2 Beratungsstellen Erziehungsberatung / Familienberatung Ehe-, Paar- und Lebensberatung Schuldnerberatung Suchtberatung Trennung und Scheidung Familien mit behinderten Kindern Jugendmigrationsdienst Häusliche Gewalt Extremismus Telefonische Beratung Selbsthilfegruppen FAMILIENBILDUNG UND FREIZEIT 7.1 Familienbildung Eltern-Kind-Kurse Babyschwimmen und Babymassage Mutter-Vater-Kind-Treff, Offener Elterntreff Elternveranstaltungen (Vortrag, Thementag, Workshop) Freizeitangebote für Kinder Sportvereine Kinder- und Jugendfeuerwehr Offene Kinder- und Jugendarbeit NOTFALL- UND KRISENDIENSTE Polizei, Rettungsdienst, Giftnotruf, ASD-Jugendamt IMPRESSUM 4

5 VORWORT Liebe Familien, liebe Leserinnen und Leser, im Landkreis Mittelsachsen gibt es eine große Vielfalt an Service- und Informationsangeboten sowie Unterstützungsmöglichkeiten für Familien. Doch nicht immer hat man die erforderliche Adresse zur Hand oder kennt die richtige Anlaufstelle. Der Familienwegweiser bietet daher eine Orientierungshilfe für alle wichtigen familienunterstützenden Angebote sowie Adressen rund um die Themen Familie, Kinder, Bildung und Gesundheit. Er richtet sich insbesondere an junge Familien und beinhaltet ein breit angelegtes Serviceund Informationsangebot. Neben Beratungsangeboten zu Schwangerschaft und Geburt über Anlaufpunkte rund um das Thema Kinderbetreuung und Unterstützung zum Thema Bildungswege und -übergänge sowie zur Freizeitgestaltung sind ebenso finanzielle, soziale und gesundheitsbezogene Angebote thematisch übersichtlich aufgeführt. So unterschiedlich Familien sind, so vielfältig sind auch die Bedarfe und Anliegen, die sie haben. Nach der Geburt eines Kindes stehen für junge Eltern z. B. die medizinische Betreuung, finanzielle Aspekte und umfassende Beratungsangebote im Vordergrund. Für einen schnellen beruflichen Wiedereinstieg sind vor allem passende Betreuungsangebote für Kinder von zentraler Bedeutung. In Familien mit Kindern im schulpflichtigen Alter prägt u. a. die Ausgestaltung schulischer Angebote erheblich den familiären Alltag. Ein umfangreiches Spiel-, Sport- und Freizeitangebot bietet zudem die Möglichkeit, die persönliche Entfaltung der Kinder und Jugendlichen zu unterstützen. Familienfreundlichkeit ist ein wichtiger Aspekt für die Lebensqualität in einer Region. Daher stellt der Landkreis Mittelsachsen - gemeinsam mit regionalen Vereinen, Verbänden, freien Trägern und den kreisangehörigen Kommunen - ein vielfältiges Angebot für Familien mit Kindern bereit. Ich hoffe, dass diese Broschüre Ihnen viel Interessantes und vor allem Nützliches für Sie und Ihre Familie bietet und wünsche Ihnen viel Freude beim Entdecken der Möglichkeiten. Ihr Landrat Volker Uhlig 5

6 HINWEISE ZU DER HANDREICHUNG Die Datensätze innerhalb eines Gliederungspunktes sind in alphabetischer Reihenfolge nach Gemeindenamen sortiert. Ortsteile (OT) werden nicht separat aufgeführt, sondern die Kontaktadressen finden Sie ebenfalls unter dem jeweiligen Gemeindenamen. Beispielsweise findet man die Kindertagesstätte Buddelfink aus Augustusburg, OT Erdmannsdorf unter Augustusburg Ein Datensatz enthält die Kontaktdaten, welche uns zur Verfügung gestellt wurden. Es ist daher nicht zu jeder Einrichtung eine adresse oder Internetadresse zu finden. In den Kontaktadressen des Landratsamtes Mittelsachsen ist der Sitz des jeweiligen Referates bzw. Ansprechpartners angegeben. Die zentrale Postanschrift des Landratsamtes Mittelsachsen lautet: Kontakt Name der Einrichtung Straße PLZ Ort Telefon Internet Landratsamt Mittelsachsen Frauensteiner Straße Freiberg

7 HINWEISE ZU DEN KONTAKTDATEN Der Herausgeber dieser Handreichung hat sich bemüht, die benötigten Kontaktdaten vollständig zu erfassen und bekannte und öffentlich zugängliche Informationen übersichtlich und den individuellen Themen entsprechend zusammenzustellen bzw. auf Informationsquellen im Internet zu verweisen. Anregungen und Ergänzungen, die in einer späteren Neuauflage dieses Familienwegweisers Berücksichtigung finden sollten, werden jederzeit gern entgegen genommen. Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Peggy Schroeder unter der Da sich Kontaktdaten und Ansprechpartner fortlaufend ändern können, finden Sie den Familienwegweiser zudem auf der Homepage des Landkreises Mittelsachsen unter Dort werden neue und ergänzende Informationen möglichst zeitnah aktualisiert. Der Herausgeber hat die dieser Handreichung zugrunde liegenden Informationen so sorgfältig wie möglich recherchiert. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen die Angaben nicht auf dem aktuellsten Stand sind. Das Landratsamt Mittelsachsen übernimmt daher keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, da sie einem ständigen Änderungsprozess unterliegen und die Eintragung der Kontaktdaten freiwillig erfolgt. 7

8 01 LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 1.1 Frauenärztliche Vorsorge Alle schwangeren Frauen können eine umfassende Betreuung durch die Frauenärztin / den Frauenarzt in Anspruch nehmen. Die Kosten dafür werden von der Krankenkasse getragen. Nach Feststellung der Schwangerschaft erfolgt alle vier Wochen eine frauenärztliche Untersuchung, ab der 32. Schwangerschaftswoche aller zwei Wochen. Diese beinhaltet u. a. verschiedene Laboruntersuchungen und drei Ultraschalluntersuchungen. Ziel der ärztlichen Betreuung ist es, für einen problemlosen Verlauf der Schwangerschaft und das gesunde Heranwachsen des Kindes zu sorgen. Zusätzlich dazu kann jede schwangere Frau durch weitere Laboruntersuchungen das Wissen um die Gesundheit ihres Kindes vergrößern, die Kosten dazu müssen allerdings privat getragen werden. Die Frauenärzte beraten gern zu diesen zusätzlichen Angeboten LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE

9 1.1 FRAUENÄRZTLICHE VORSORGE Brand-Erbisdorf Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Niese-Anke, Dr. med. Sonnenwirbel Brand-Erbisdorf Burgstädt Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Herr Scheithauer, Dr. med. Dr.- Wilhelm-Külz-Straße Burgstädt Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Zache, Dipl.-Med. Berthold-Brecht- Straße 2 b Burgstädt Döbeln Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Helbig, Dipl.-Med. Waldheimer Straße Döbeln Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Münzberger, Dr. med. Große Kirchgasse Döbeln Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Steinbrecher, Dr. med. Medizinisches Versorgungszentrum Schönbach Außenstelle Döbeln Burgstraße Döbeln Flöha Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Herr Schlosser, Dr. med. Bahnhofstraße Flöha Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Garbe, Dipl.-Med. Augustusburger Straße Flöha LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 9

10 1.1 FRAUENÄRZTLICHE VORSORGE Frankenberg Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Erdmann, Dipl.-Med. Winklerstraße Frankenberg Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Wußling, Dr. med Baderberg Frankenberg Frauenstein Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Kurenz, Dipl.-Med. Gottfried-Silbermann-Straße Frauenstein Freiberg Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Forsthoffer, Dipl.-Med. Karl-Kegel-Straße Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Hendel, Dr. med. Goethestraße Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Herr Keil, Dipl.-Med. Parkstraße Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Heller, Dr. med. Franz-Kögler-Ring Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Hopf, Dipl.-Med. Hornstraße Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Herr Klopfer, Dr. med. Untermarkt LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE

11 1.1 FRAUENÄRZTLICHE VORSORGE Freiberg Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Herr Naumann, Dr. med. Franz-Kögler-Ring Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Neuber, Dr. med. Claußallee Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Peterlein, Dr. med. Bahnhofstraße Geringswalde Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Herr Jope, Dipl.-Med. Goldammerstraße Geringswalde Hainichen Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Bunge, Dipl.-Med. Ziegelstraße Hainichen Leisnig Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Hynitzsch, Dr. med. Markt Leisnig LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 11

12 1.1 FRAUENÄRZTLICHE VORSORGE Mittweida Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Fritzsch, Dr. med. Am Bürgerkarree Mittweida Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Herr Kanitz, Dipl.-Med. Markt Mittweida Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Schmalwasser, Dr. med. Lauenhainer Straße Mittweida Niederwiesa Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Sättler, Dr. med. Dresdner Straße Niederwiesa Oederan Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Berg, Dr. med. Poststraße Oederan Ostrau Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Busch, Dr. med. Sachsenstraße Ostrau LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE

13 1.1 FRAUENÄRZTLICHE VORSORGE Penig Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Frind, Dr. med. Brückenstraße Penig Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Majetschak, Dr. med. Schloßstraße Penig Rochlitz Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Schumann, Dipl.-Med. Bismarckstraße 4b Rochlitz Sayda Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Kopra, Dr. med. Lutherplatz Sayda Waldheim Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Heber, Dipl.-Med. Obermarkt Waldheim Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Frau Teubel, Dipl.-Med. Bahnhofstraße Waldheim LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 13

14 1.2 HEBAMMEN Die Hebamme ist eine wichtige Kontaktperson, die schwangere Frauen und junge Familien während der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit fachkundig und einfühlsam betreut. Ihr Leistungsangebot ist sehr vielseitig und umfasst insbesondere die Schwangerenvorsorge, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, Geburtsvorbereitungskurse, Wochenbettbetreuung, Beratung in der Stillzeit und bei der Beikosteinführung, Säuglingspflege und Gewichtskontrolle sowie Rückbildungskurse. Die Kosten dafür werden von der Krankenkasse getragen. Die Anzahl der Wochenbettbesuche in den ersten zehn Tagen orientieren sich am Bedarf. Danach kann die Hebamme bis zum Ende der achten Woche bis zu 16 mal um Rat und Hilfe gebeten werden. Bei Stillproblemen können weitere vier Kontakte über die Krankenkasse abgerechnet werden, für darüber hinaus gehende notwendige Besuche muss der Arzt eine entsprechende Verordnung ausstellen. Hebammen sind auch qualifiziert, eine Geburt selbständig und in eigener Verantwortung durchzuführen, die Schwangere kann dabei zwischen Klinik, Geburtshaus oder Hausgeburt wählen. Bitte erkundigen Sie sich bei der Hebamme Ihres Vertrauens, welche Möglichkeiten der Geburtsbegleitung diese anbietet. Viele Hebammen bieten auch weiterführende Leistungen an, die zum Teil aber nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen zählen und als Eigenleistung finanziert werden müssen. Diese zusätzlichen Angebote können beispielsweise Homöopathie, Akupunktur, Babymassage, Schwangeren- oder Babyschwimmen, Yogakurse sowie Aromatherapie sein. Die Hebammen beraten gern über Möglichkeiten und eventuelle Kosten der zusätzlichen Leistungen. Zusätzliche Hilfe und Informationen rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit sind auch auf den Internetseiten des Sächsischen Hebammenverbandes e. V. einsehbar LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE

15 1.2 HEBAMMEN Döbeln Hebammenpraxis Eck, Katja Walter-Eckhard-Straße 20a Döbeln Hebammenpraxis Mittendrin Eck, Katja / Fischer, Diana / Kleinert, Julia Döbeln Hebammenpraxis Prokop, Brigitte Sattelstraße 2/ Döbeln bprokop@t-online.de Eppendorf Hebammenpraxis Göthel, Sabine Borstendorfer Straße Eppendorf Flöha Hebammenpraxis Horn, Janine Pufendorfstraße Flöha janinehorn@gmx.net Hebammenpraxis Zeil, Kirsten Augustusburger Straße Flöha kirsten.zeil@freenet.de Frankenberg Hebammenpraxis Frevert, Mandy Max-Kästner-Straße Frankenberg hebammemandy@gmx.de 01 LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 15

16 1.2 HEBAMMEN Freiberg Freiberger Geburtenhaus Lewinski, Beate Oststraße info@geburtenhaus.de Hebammenpraxis Müller, Maren Walterstal 57 B Hebammenpraxis Heinrich, Katrin Erlenweg Hebammenpraxis Rundherum Graf, Ulrike / Gräfe-Fidomski, Claudia / Patera, Sylvi / Schweiza, Ines Nikolaigasse Geringswalde Hebammenpraxis Jendrosek, Doreen Holzhausen 8d Geringswalde doreen.jendrosek@web.de Hebammenpraxis Wende, Eva-Katrin Klosterallee Geringswalde Großweitzschen Hebammenpraxis Haschke, Carola Kleinweitzschen Großweitzschen c.haschke@gmx.de LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE

17 1.2 HEBAMMEN Hainichen Hebammenpraxis Wolf, Janett Friedhofstraße Hainichen Kleinwaltersdorf Hebammenpraxis Heinrich, Katrin Erlenweg Kleinwaltersdorf Leisnig Hebammenpraxis Fischer, Diana Rosa-Luxemburg-Straße Leisnig dd-fischer@t-online.de Hebammenpraxis Helbig, Jenny Gärtnerweg 2h Leisnig jenny.helbig@web.de Hebammenpraxis Kleinert, Julia Brösen Nr Leisnig Lichtenwalde Hebammenpraxis Jagusch, Anita Schlossallee 10L Lichtenwalde anitajagusch@googl .com 01 LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 17

18 1.2 HEBAMMEN Mittweida Hebammenpraxis Braun, Maike Heinrich-Heine-Straße Mittweida Hebammenpraxis May, Ursula Lindenweg Mittweida Hebammenpraxis Demmler, Josephine Lutherstraße Mittweida Hebammenpraxis Murmel Rimbeck, Sandy Neustadt Mittweida Oberschöna Hebammenpraxis Naumann, Eva An der Hauptstraße Oberschöna Oederan Hebammenpraxis Zeil, Kirsten Am Feldrain Oederan Penig Hebammenpraxis Kugelrund Posern, Anke Tauschaer Straße Penig / OT Tauscha LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE

19 1.2 HEBAMMEN Rochlitz Hebamme Bolz, Grit Clemens-Pfau-Platz Rochlitz Hebammenpraxis pluseins Keppler, Manuela Burgstraße Rochlitz Rossau Hebamme Kluge, Kerstin Am Eichberg Rossau / OT Weinsdorf LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 19

20 1.3 FAMILIENHEBAMME Familienhebammen sind zusätzlich qualifizierte Hebammen bzw. andere Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen, die schwangere Frauen, Mütter, Väter und deren Kinder bis zum ersten Geburtstag des Kindes betreuen. Sie führen Hausbesuche durch, bieten physiologische, pädagogische und psychosoziale Beratung und Begleitung an, unterstützen die Eltern in der Bewältigung von Alltagsschwierigkeiten und begleiten bei Bedarf auch zu anderen Hilfsangeboten. Vorwiegend suchen Familienhebammen Eltern in besonderen Lebenslagen auf, dabei können schwierige Belastungssituationen insbesondere durch Minderjährigkeit, Früh- oder Mehrlingsgeburten, schwierige soziale Lebenslagen, Erkrankung oder Behinderung, soziale Benachteiligung, bildungsferne Eltern oder mangelnde soziale Unterstützung hervorgerufen sein. Die Familienhebamme ist vorrangig daran interessiert, die Entwicklungschancen für das Kind zu verbessern, die Eltern bei der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen zu unterstützen und sie in deren Elternrolle mit all ihren Anforderungen zu stärken. Die Hilfe einer Familienhebamme ist für die betreffende Familie kostenfrei und niedrigschwellig zu erhalten. Sofern eine Familie signalisiert, dass sie dieses Angebot in Anspruch nehmen möchte, wird ihr entsprechend der vorhandenen Einsatzkapazitäten dieses schnell und unbürokratisch vermittelt. Kontakt Information / Beratung und Vermittlung Landratsamt Mittelsachsen Abt. Jugend und Familie Netzwerkkoordination präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen Am Landratsamt Mittweida peggy.schroeder@landkreis-mittelsachsen.de LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE

21 1.4 GEBURT stationäre Entbindung im Krankenhaus Kreiskrankenhaus Freiberg ggmbh Chefärztin Frau Dr. med. Schulz Frauenheilkunde und Geburtshilfe Donatsring HELIOS Krankenhaus Leisnig Chefärztin Frau Dr. med. Petzold Gynäkologie und Geburtshilfe Chemnitzer Straße Leisnig Diakoniekrankenhaus Chemnitzer Land DIAKOMED ggmbh Chefarzt Herr Dr. med. Guba Gynäkologie und Geburtshilfe Limbacher Straße 19b Hartmannsdorf Landkreis Mittweida Krankenhaus ggmbh Chefarzt Herr Dr. med. Fischer Geburtshilfe und Entbindung Hainichener Straße Mittweida ambulante Entbindung im Geburtenhaus Freiberger Geburtenhaus Lewinski, Beate Oststraße info@geburtenhaus.de Hausgeburt mit Hebammenbegleitung Kontaktadressen siehe 1.2 Hebammen 01 LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 21

22 1.5 MUTTERPASS / MUTTERSCHAFTSGELD / MUTTERSCHUTZZEIT Mutterpass Der Mutterpass wird nach Feststellung der Schwangerschaft von der Frauenärztin / dem Frauenarzt oder der Hebamme ausgestellt und jeder Schwangeren überreicht, den diese dann immer bei sich tragen sollte. Darin werden bis zur Geburt alle relevanten Daten zur Gesundheit der Mutter, zum Zustand des Kindes wie z. B. Lage, Gewicht, Größe etc. und der voraussichtliche Geburtstermin eingetragen. In Notfällen (z. B. bei einer Frühgeburt) kann anhand dieses Passes schneller reagiert und passgenaue medizinische Hilfe durchgeführt werden. Der Mutterpass muss auch zur Entbindung vorgelegt werden. Mutterschaftsgeld Gesetzlich krankenversicherte Frauen erhalten für die Zeit der Arbeitsfreistellung (Mutterschutzzeit) für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Dieses muss bei der Krankenkasse beantragt werden, den Antrag dazu kann die Schwangere ab der 33. Schwangerschaftswoche einreichen. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes ist wie folgt geregelt: Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgeldes. Es beträgt höchstens 13 für den Kalendertag, der darüber hinaus gehende Betrag wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt. Allen anderen Mitgliedern einer Krankenkasse wird Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Frauen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (familienversichert, privatversichert, nicht versichert) erhalten für die Zeit der Mutterschutzfristen einmalig Mutterschaftsgeld. Voraussetzung dafür ist, dass sie zu Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen oder in Heimarbeit beschäftigt sind. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes beträgt höchstens 210. Mutterschutzzeit Die Mutterschutzzeit beginnt sechs Wochen vor und endet acht Wochen nach der Geburt des Babys (bei Früh- und Mehrlingsgeburten: 12 Wochen) LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE

23 1.6 SCHWANGERENBERATUNG Schwangerenberatung Die Schwangerenberatung ist ein kostenfreies Beratungs- und Informationsangebot zu allen Themen und Fragen rund um die Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft. Bei Bedarf zeigen die Beraterinnen auch Möglichkeiten für finanzielle und soziale Hilfen auf. Schwangerenkonfliktberatung Haben Frauen oder Paare Schwierigkeiten im Umgang mit einer Schwangerschaft, stehen die Beraterinnen helfend und unterstützend zur Seite und versuchen im gemeinsamen Gespräch, Lösungsmöglichkeiten zur Überwindung der Konflikte zu finden. Wenn ein Schwangerschaftsabbruch in Erwägung gezogen wird, werden hier Informationen zu den Methoden und den damit verbundenen Risiken erklärt und im Einzelfall ein Beratungsschein ausgestellt. Schwangerenberatungsstellen DRK KV Freiberg e. V. Frau Kubier Hauptstraße Brand-Erbisdorf AWO KV Freiberg e. V. Frau Kaden / Frau Szellatis Dammstraße Flöha schwangerenberatung@awo-freiberg.de Diakonisches Werk Freiberg e. V. Frau Kühn Petersstraße schwanber@diakonie-freiberg.de pro familia, Landesverband Sachsen Frau Neubauer Pfarrberg Mittweida mittweida@profamilia.de Diakonie Döbeln Frau Günster, Frau Rosinski Otto-Johnsen-Straße Döbeln info@diakonie-doebeln.de AWO KV Mittweida e. V. Frau Voigt Markt Frankenberg SKB@awo-suedsachsen.de AWO KV Mittweida e. V. Frau Voigt, Frau Einert Poststraße Mittweida SKB@awo-suedsachsen.de AWO KV Mittweida e. V. Frau Weber, Frau Einert Poststraße Rochlitz SKB@awo-suedsachsen.de 01 LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 23

24 1.7 FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR SCHWANGERE Einmalige Bedarfe für Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II Schwangere, die Arbeitslosengeld II beziehen, können gemäß SGB II bei den Jobcentern des Landkreises Anträge auf Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, wie Umstandsbekleidung und Babyerstausstattung inkl. notwendigem Hausrat, stellen. Zusätzlich können Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf geltend machen. Die Bewilligung ist einkommensabhängig. Schwangere, die nicht im Leistungsbezug der Jobcenter stehen, können bei geringem Einkommen dennoch einen (Teil-)Anspruch auf die einmaligen Unterstützungsleistungen nach SGB II haben. Anträge auf einmalige Bedarfe werden bei den Jobcentern des jeweiligen Einzugsgebietes gestellt. Antragstellung: Jobcenter Mittelsachsen, Am Landratsamt 3, Mittweida Standort Brand-Erbisdorf Jobcenter, Zuger Straße 5 7, Brand-Erbisdorf zuständig für die Städte und Gemeinden: Brand-Erbisdorf, Dorfchemnitz, Frauenstein, Großhartmannsdorf, Lichtenberg, Mulda, Neuhausen, Rechenberg-Bienenmühle und Sayda Standort Döbeln Jobcenter, Burgstraße 34, Döbeln zuständig für die Region Döbeln Standort Flöha Jobcenter, Kohlenstraße 1a, Flöha (Markt und Intergration), (Geldleistung) zuständig für die Städte und Gemeinden: Augustusburg, Eppendorf, Falkenau, Flöha, Frankenstein, Leubsdorf, Niederwiesa und Oederan LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE

25 1.7 FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR SCHWANGERE Standort Freiberg Jobcenter, Chemnitzer Straße 8, (Markt und Intergration), (Geldleistung) zuständig für die Städte und Gemeinden: Bobritzsch, Freiberg, Großschirma, Halsbrücke, Hilbersdorf, Oberschöna, Reinsberg und Weißenborn Standort Hainichen Jobcenter, Gabelsbergerstraße 14, Hainichen (Markt und Intergration), (Geldleistungen) zuständig für die Städte und Gemeinden: Frankenberg, Hainichen, Kriebstein (außer OT Erlebach, Höckendorf, Höfchen), Lichtenau, Rossau und Striegistal Standort Mittweida Jobcenter, Am Landratsamt 3/Haus F, Mittweida (Markt und Intergration), (Geldleistung) zuständig für die Städte und Gemeinden: Altmittweida, Burgstädt, Claußnitz, Hartmannsdorf, Mittweida, Mühlau, Taura b. Burgstädt, Ortsteile Erlebach, Höckendorf und Höfchen der Gemeinde Kriebstein Standort Rochlitz Jobcenter, Sternstraße Rochlitz (Markt und Intergration), (Geldleistungen) zuständig für die Städte und Gemeinden: Erlau, Geringswalde, Königsfeld, Königshain-Wiederau, Lunzenau, Penig, Rochlitz, Seelitz, Wechselburg und Zettlitz 01 LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 25

26 1.7 FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR SCHWANGERE Finanzielle Unterstützung für Empfängerinnen von Grundsicherung Schwangere Frauen, die nicht erwerbsfähig sind und Grundsicherung beziehen, stellen den Antrag auf finanzielle Unterstützung in Form eines Sozialhilfeantrages bei der Abteilung Soziales des Landratsamtes Mittelsachsen. Antragstellung Landratsamt Mittelsachsen Soziale Sicherung Am Landratsamt 3, Mittweida (Referatsleiterin Frau Hänichen) Bundesstiftung Hilfen für Familie, Mutter und Kind Der Antrag auf finanzielle Unterstützung aus der Bundesstiftung Hilfen für Familie, Mutter und Kind kann von Schwangeren bis zur 20. Schwangerschaftswoche gestellt werden (in Ausnahmefällen ist dies auch später möglich). Die Gewährung der Hilfen erfolgt nach Prüfung der Einkommensverhältnisse. Der Ablehnungsbescheid des zuvor gestellten Antrages auf einmalige Bedarfe muss diesem Antrag beigelegt werden. Antragstellung Schwangerenberatungsstellen des Landkreises siehe 1.6 Schwangerenberatung LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE

27 1.8 SONSTIGE UNTERSTÜTZUNG FÜR SCHWANGERE Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung Wenn aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist und niemand sonst im Haushalt diesen weiterführen kann, kann nach 199 RVO ein Antrag auf eine Haushaltshilfe bei den gesetzlichen Krankenkassen gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die versicherte Frau einen Haushalt hat und diesen auch selbst führt. Außerdem muss die Schwangerschaft (z. B. bei ärztlich verordneter Bettruhe) bzw. die Entbindung die Leistungsursache sein. Haushaltshilfen in der Schwangerschaft sind nur für Notsituationen gedacht, der Arzt muss die Notwendigkeit durch ein Rezept bescheinigen. Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung, sie wird solange geleistet, wie dies von Seiten des Arztes oder der Hebamme für notwendig erachtet werden. Auch nach der Entbindung besteht grundsätzlich Anspruch, wenn die Frau durch die Folgen der Entbindung noch geschwächt und nicht zur Weiterführung des Haushalts in der Lage ist. Antragstellung Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse. 01 LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 27

28 1.9 ARBEITGEBER Folgende wichtige Punkte müssen bei Bekanntwerden der Schwangerschaft in einem bestehenden Arbeitsverhältnis beachtet werden: Information an den Arbeitgeber / Arbeitsamt / Ausbildungsstätte über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin (bei Bekanntwerden der Schwangerschaft setzt der Kündigungsschutz ein) Absprache mit dem Arbeitgeber zur Inanspruchnahme der Elternzeit (spätestens sieben Wochen vor deren Beginn beim Arbeitgeber schriftlich anzeigen) Bei arbeitsrechtlichen Problemen stehen folgenden Ansprechspartner zur Verfügung: Region Döbeln Landesdirektion Dresden, Abteilung 5 - Arbeitsschutz Außenstelle Leipzig, Oststraße 13, Leipzig Region Freiberg und Mittweida Landesdirektion Dresden, Abteilung 5 - Arbeitsschutz Außenstelle Chemnitz, Reichsstraße 39, Chemnitz LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE

29 1.10 LEITFADEN FÜR ELTERN MIT NEUGEBORENEN Wenn ein Kind zur Welt kommt, müssen die Eltern ihr Kind an verschiedenen Stellen anmelden. Zusätzlich existieren zahlreiche staatliche Vergünstigungen, die beantragt werden können. Die folgende Zusammenstellung informiert in einem kurzen Überblick über wichtige Behördengänge und Antragstellungen, die zum Teil auch bereits vorgeburtlich möglich sind. Genauere Ausführungen dazu sowie die spezifischen Kontaktdaten sind im jeweiligen Kapitel mit Verweis auf die entsprechenden Seiten zu finden. Standesamt Jede Geburt eines Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes binnen einer Woche angezeigt werden. Wird das Kind in einer Klinik geboren, übernimmt die Übermittlung der Geburtsanzeige in der Regel die Klinik, die Abholung der Geburtsurkunde beim zuständigen Standesamt erfolgt durch die Eltern. Ist das Kind außerhalb einer Klinik geboren, erfolgt die Geburtsanzeige direkt bei dem Standesamt, welches für den jeweiligen Geburtsort zuständig ist. Begrüßungsgeld für Neugeborene Viele Städte und Gemeinden des Landkreises Mittelsachsen zahlen für jedes neugeborene Kind Begrüßungsgeld bzw. überreichen ein Begrüßungsgeschenk. Nähere Informationen dazu sind im Kapitel Finanzielle Hilfen für Familien ersichtlich. Elterngeld Mit der Geburt eines Kindes haben Eltern Anspruch auf insgesamt zwölf Lebensmonate Elterngeld. Zwei weitere Monate können beantragt werden, wenn sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfallen. Nähere Informationen dazu sind im Kapitel Finanzielle Hilfen für Familien ersichtlich. Landeserziehungsgeld Eltern, mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen, können beginnend im zweiten oder im dritten Lebensjahr des Kindes, einkommensabhängig Landeserziehungsgeld erhalten, wenn das Kind weiterhin zu Hause betreut wird. Nähere Informationen dazu sind im Kapitel Finanzielle Hilfen für Familien ersichtlich. Kindergeld Kindergeld erhalten alle Eltern mit Hauptwohnsitz in Deutschland, deren Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Darüber hinaus kann unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen Kindergeld bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres weiter gezahlt werden. Nähere Informationen dazu sind im Kapitel Finanzielle Hilfen für Familien ersichtlich. Kinderzuschlag Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die im elterlichen Haushalt leben. Der Kinderzuschlag ist einkommensabhängig und darf die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen. Nähere Informationen dazu sind im Kapitel Finanzielle Hilfen für Familien ersichtlich. 01 LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 29

30 1.10 LEITFADEN FÜR ELTERN MIT NEUGEBORENEN Krankenversicherung des Kindes Das Kind muss unmittelbar nach seiner Geburt krankenversichert werden. Die Anmeldung dazu erfolgt unter Vorlage der Geburtsurkunde bei der Krankenkasse, bei der der berufstätige oder meistverdienende Elternteil versichert ist. Das Kind erhält eine eigene Versichertenkarte. Kinderarzt Nach der Geburt des Kindes sollte dieses zwischen dem dritten und dem zehnten Lebenstag beim Kinderarzt vorgestellt werden, damit dieser die notwendigen Früherkennungsuntersuchungen durchführen kann. Nähere Informationen dazu sind im Kapitel Kindergesundheit ersichtlich. Beistandschaften / Beurkundungen / Vaterschaftsfeststellung / Unterhaltsgeltendmachung Mütter und Väter haben im Rahmen Ihrer elterlichen Sorge Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt. Die Ansprechpartner beraten Alleinerziehende und nichtverheiratete Elternpaare vor bzw. unmittelbar nach der Geburt eines Kindes zu wichtigen Regelungen (z.b. Vaterschaft, Unterhalt, Sorgerecht) und beurkunden diese. Nähere Informationen dazu sind im Kapitel Beratung und Hilfe ersichtlich. Allgemeiner sozialer Dienst Bei der Geburt eines Kindes gratulieren die Bezirkssozialerbeiter/-innen des Jugendamtes den Sorgeberechtigten mit einem Anschreiben, informieren über rechtliche und finanzielle Ansprüche nach der Geburt und bieten bei Beratungsbedarf ihre Unterstützung an. Allen Eltern wird nach der Geburt das Angebot eines informellen Gespräches im Rahmen eines Hausbesuches angeboten. Nähere Informationen dazu sind im Kapitel Beratung und Hilfe ersichtlich. Steuerkarte Nach der Geburt eines Kindes trägt das zuständigen Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro bei Vorlage der Lohnsteuerkarte der Eltern den entsprechenden Steuerfreibetrag ein. Kinderbetreuung Im Anschluss an die Elternzeit beginnt in vielen Familien die Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit, eine Kindertagesbetreuung in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter/-vater wird dann notwendig. Vielerorts ist es notwendig, das Kind bereits frühzeitig in einer Betreuungseinrichtung anzumelden, Beratung diesbezüglich erfolgt bei den zuständigen Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Nähere Informationen dazu sind im Kapitel Kindertagesbetreuung ersichtlich LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE

31 1.11 HILFE FÜR ELTERN MIT SCHREIBABYS Säuglinge und Kleinkinder können ihre Bedürfnisse und Befindlichkeiten nur über das Schreien ausdrücken. Wenn dieses Schreien allerdings sehr häufig und ausdauernd ist, stellt sich die Frage, ob dies über das normale Maß hinausgeht und schwerwiegendere Probleme die Ursache dafür sind. Als Schreibaby wird ein Kind dann bezeichnet, wenn es mindestens drei Tage in der Woche drei Stunden zusammenhängend schreit. Zusätzlich dazu kann es noch verschiedene Symptome zeigen, wie z. B. rot angelaufener Kopf, durchgedrückter Rücken, Überreizung, Übermüdung, schreckhaftes Aufwachen, Stillprobleme etc.. Um körperliche Ursachen für das anhaltende Schreien auszuschließen (Koliken, Eiweißunverträglichkeit etc.), sollte das Kind immer dem Kinderarzt vorgestellt werden. Als spezielles Beratungs- und Hilfsangebot bieten sogenannte Schreiambulanzen den Eltern dieser Babys Unterstützung an. Diese suchen nach den Ursachen für das Schreien des Kindes und nach Wegen aus der Krise, damit die Eltern die erste Zeit mit dem Baby wieder als eine glückliche Phase erleben und genießen können. Kontakt Freiberg Steffi Stark Oststr. 5 (im Geburtshaus) Terminvereinbarung Montag bis Donnerstag 8:00 bis 9:00 Uhr Sprechstunde für Schreibabys Hilfe beim Verständnis und Umgang mit Schreibabys Emotionale Hilfe in Krisen nach der Geburt Leipzig Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder und Jugendliche Oststraße Leipzig (Leitstelle der Poliklinik) Schreisprechstunde Beratung für Eltern mit Babys und Kleinkindern 01 LEITFADEN FÜR SCHWANGERSCHAFT / GEBURT / NACHSORGE 31

32 02 KINDERTAGESBETREUUNG (KINDERTAGESSTÄT- TEN / HORT / KINDERTAGESPFLEGE) Für die Tagesbetreuung von Kindern stehen Eltern in Mittelsachsen eine Vielzahl von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zur Verfügung, die flächendeckend in den Städten und Gemeinden des Landkreises vertreten sind. Grundschüler von der ersten bis zur vollendeten vierten Klasse können in 53 Städten und Gemeinden, einschließlich aller Grundschulstandorte, einen Hort besuchen. Für Kinder ab drei Jahren existiert ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, dieser wird ab August 2013 auch auf Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr erweitert. Um auch perspektivisch entsprechend dem Bedarf die notwendige Anzahl der benötigten Betreuungsplätze vorzuhalten, werden zu deren Ermittlung verschiedene Einflussfaktoren analysiert. In diesem Zusammenhang erhalten auch Eltern bei der Beantragung des Elterngeldes einen Erhebungsbogen, auf dem sie freiwillig und anonym um Mitteilung des Zeitpunktes für einen später benötigten Betreuungsplatz gebeten werden. Damit alle Eltern im direkten Anschluss an die Elternzeit die Möglichkeit haben, ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagesmutter/-vater betreuen zu lassen, wird empfohlen, bereits frühzeitig bei den Städten und Gemeinden bzw. in der favorisierten Einrichtung einen Betreuungsplatz zu beantragen. Für die Kindertagesbetreuung müssen Eltern einen Elternbeitrag als Eigenanteil entrichten, dessen Höhe wird von den Städten und Gemeinden festgelegt. Alleinerziehende und Eltern mit mehreren Kindern zahlen einen reduzierten Elternbeitrag. Eltern mit geringem Einkommen können bei der Abteilung Jugend und Familie des Landratsamtes einen Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages stellen. Nähere Informationen dazu sind im Kapitel Finanzielle Hilfen für Familien hinterlegt. Die folgende Übersicht enthält eine Auflistung der Kindertageseinrichtungen, Tagespflegestellen und Horte des Landkreises Mittelsachsen, die in regionaler Zuordnung und alphabetischer Reihenfolge sortiert sind. Tagespflegepersonen mit einer Erlaubnis gemäß 43 SGB VIII, die jedoch außerhalb des Bedarfsplanes der Kommune tätig sind, werden nachfolgend separat aufgeführt. Spezifische Informationen zu den einzelnen Angeboten sind im Kita-Wegweiser des Landkreises Mittelsachsen einsehbar unter: KINDERTAGESBETREUUNG

33 02 KINDERTAGESBETREUUNG (KINDERTAGESSTÄT- TEN / HORT / KINDERTAGESPFLEGE) Altmittweida Kindertagesstätte Bienenkorb Dorfstraße 77b Altmittweida Augustusburg DRK Kindertagesstätte Spatzennest Morgensternstraße Augustusburg e.knothe@drk-freiberg.de Hort der Grundschule Augustusburg Rathausstraße Augustusburg Kindertagesstätte Buddelflink Steingasse Augustusburg, OT Erdmannsdorf Kindertagespflege Kleine Räuber-Höhle Frau Seemann Chemnitzer Straße 26a Augustusburg, OT Erdmannsdorf h.seemann1@gmx.net Kindertagespflege Mäusestübchen Frau Löffler Chemnitzer Straße Augustusburg, OT Erdmannsdorf yvonne-loeffler@t-online.de 02 KINDERTAGESBETREUUNG 33

34 02 KINDERTAGESBETREUUNG (KINDERTAGESSTÄT- TEN / HORT / KINDERTAGESPFLEGE) Bobritzsch-Hilbersdorf Integrative Kindertagesstätte Sonnenkäfer Sohraer Straße 5/ Bobritzsch-Hilbersdorf s.froehlich@kinderarche-sachsen.de Kindertagesstätte Sonnenblumenkinder Salzstraße Bobritzsch-Hilbersdorf, OT Naundorf i.beyer@kinderarche-sachsen.de Kindertagespflege Frau Clausnitzer Talstraße Bobritzsch-Hilbersdorf, OT Niederbobritzsch grundmann.steffi@web.de Kindertagesstätte Kunterbunt und Hort Grundschule Hilbersdorf Untere Gasse Bobritzsch-Hilbersdorf, OT Hilbersdorf Sylvia.Trott@kinderschutzbundfreiberg.de Integrative Kindertagesstätte Blumenkinder Pretzschendorfer Straße Bobritzsch-Hilbersdorf, OT Oberbobritzsch p.morsbach@kinderarche-sachsen.de Kindertagespflege Frau Tost Untere Gasse Bobritzsch-Hilbersdorf, OT Hilbersdorf henne_tost@web.de KINDERTAGESBETREUUNG

35 02 KINDERTAGESBETREUUNG (KINDERTAGESSTÄT- TEN / HORT / KINDERTAGESPFLEGE) Brand-Erbisdorf Kindertagesstätte Buratino Schulsiedlung Brand-Erbisdorf buratino@lebenshilfe-freiberg.de DRK Kindertagesstätte Mischka Dr.-Wilhem-Külz-Straße 85a Brand-Erbisdorf a.reichelt@drk-freiberg.de Integrative Kindertagesstätte Sonnenland Jahnstraße Brand-Erbisdorf sonnenland@lebenshilfe-freiberg.de AWO Kindertagesstätte Kinderland Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 16 a Brand-Erbisdorf Kindertagesstätte Sonnenglanz Anton-Günther-Steig Brand-Erbisdorf ktfvev@t-online.de AWO Kindertagesstätte Langenauer Spatzen Hofstraße Brand-Erbisdorf, STT Langenau Integrative Kindertagesstätte Hort am Haasenweg Haasenweg 1b Brand-Erbisdorf albert@lebenshilfe-freiberg.de 02 KINDERTAGESBETREUUNG 35

36 02 KINDERTAGESBETREUUNG (KINDERTAGESSTÄT- TEN / HORT / KINDERTAGESPFLEGE) Burgstädt AWO Kindertagesstätte Haidenest Tauraer Straße Burgstädt Kita.Herrenhaide@awo-suedsachsen.de AWO Kindertagesstätte Pusteblume Mohsdorfer Strasse Burgstädt kita.burgstaedt@awo-suedsachsen.de DRK Kindertagesstätte Sonnenblume Friedrich-Marschner-Straße 26a Burgstädt kita.burgstaedt@drk-rochlitz.de Hort Traumland Göppersdorfer Straße Burgstädt info@vs-glauchau.de Evangelische Kindertagesstätte Lebensbaum Göppersdorfer Straße Burgstädt kiga-lebensbaum@gmx.de Kindertagesstätte Regenbogen Chemnitzer Straße Burgstädt info@vs-glauchau.de DRK Kindertagesstätte Entdeckerbande Kindergartenweg Burgstädt, OT Mohsdorf kita.mohsdorf@drk-rochlitz.de Kindertagespflege, Frau Römpler Mittweidaer Straße 2B Burgstädt Claußnitz Kindertagesstätte Diethensdorfer Tausendfüßler Rathausstraße Claußnitz Kindertagesstätte Sonnenkäfer Burgstädter Straße Claußnitz Hort Claußnitz Am Anger Claußnitz KINDERTAGESBETREUUNG

37 02 KINDERTAGESBETREUUNG (KINDERTAGESSTÄT- TEN / HORT / KINDERTAGESPFLEGE) Döbeln Kindertagesstätte B. Semmig - Haus der kleinen Stifte Heinrich-Heine-Straße Döbeln kita-kleine-stifte@awo-kinderwelt.de Kindertagesstätte Kinderhaus Am Holländer Bernhard-Kretzschmar-Weg Döbeln mager@kinderhaus-hollaender-doebeln.de Kindertagesstätte Rößchengrund Rößchengrundstraße Döbeln kita.roesschengrund@doebeln.de Kindertagesstätte Bussi Bär Schulstraße Döbeln kita-bussibaer@gmx.de Kindertagesstätte Kleeblatt Theodor-Kunzemann-Straße 8b Döbeln kita.kleeblatt@doebeln.de Kindertagesstätte Sonnenschein Käthe-Kollwitz-Straße Döbeln kita.sonnenschein@doebeln.de Evangelischer Kindergarten St. Florian An der Jacobikirche Döbeln kiga.doebeln@evlks.de Kindertagesstätte Zwergenstübchen Hauptstraße 63b Döbeln, OT Ebersbach gemeinde-ebersbach@doebeln.de Hort Schloßberg (Förderschule) Schloßberg Döbeln sekretariat.pasika@t-online.de fsl-schlossbergschule@t-online.de Kindertagesstätte Tausendfüßler Bernhard-Kretzschmar-Weg Döbeln kita.tausenfuessler@doebeln.de Hort Döbeln-Ost Dresdner Straße Döbeln hort-dl-ost@t-online.de Evangelischer Hort Technitz Westewitzer Straße Döbeln hort@christlicherschulverein.de 02 KINDERTAGESBETREUUNG 37

38 02 KINDERTAGESBETREUUNG (KINDERTAGESSTÄT- TEN / HORT / KINDERTAGESPFLEGE) Döbeln Kindertagespflege, Frau Christ (außerhalb des Kita-Bedarfsplanes) Roßweiner Straße Döbeln Dorfchemnitz Kindertagesstätte Bergzwerge Dorfchemnitz Am Berg Dorfchemnitz kita-bergzwerge-dorfchemnitz@web.de Kindertagesstätte Sonnenland Zethauer Straße Dorfchemnitz, OT Voigtsdorf grojue2@web.de Kindertagespflege, Frau Göpfert Wolfsgrund Dorfchemnitz Eppendorf Kindertagesstätte Pfiffikus Leubsdorfer Straße 1b Eppendorf kita-eppendorf@volkssolidaritaet.de Kindertagesstätte Regenbogen Gränitzer Straße 9a Eppendorf, OT Großwaltersdorf regenbogen-gwd@web.de Kindertagespflege, Frau Franz Teichweg 2b Eppendorf Kindertagespflege, Frau Leibelt Oederaner Straße Eppendorf KINDERTAGESBETREUUNG

39 02 KINDERTAGESBETREUUNG (KINDERTAGESSTÄT- TEN / HORT / KINDERTAGESPFLEGE) Eppendorf Kindertagespflege Bergzwerge Frau Strauß Neuer Weg Eppendorf, OT Großwaltersdorf Erlau Kindertagesstätte Waldhaus Mittweidaer Straße Erlau kathrin.lukat@gemeinde-erlau.de Kindertagesstätte Milkauer Kinderland Crossener Straße Erlau, OT Milkau kathrin.lukat@gemeinde-erlau.de Kindertagesstätte Crossen Niedercrossen Erlau, OT Crossen kathrin.lukat@gemeinde-erlau.de Kindertagesstätte Schweikershain Zur Mühle Erlau, OT Schweikershain kathrin.lukat@gemeinde-erlau.de Flöha Kindertagesstätte Friedrich Fröbel Dr.-Theodor-Neubauer-Straße Flöha kita-floeha@volkssolidaritaet.de Kindertagesstätte Falkennest Plauer Straße Flöha, OT Falkenau Kindertagesstätte Spielhaus Groß & Klein Talstraße Flöha Hort des Fördervereins für Nachwuchssport Turnerstraße Flöha mail@nachwuchssport.de 02 KINDERTAGESBETREUUNG 39

40 02 KINDERTAGESBETREUUNG (KINDERTAGESSTÄT- TEN / HORT / KINDERTAGESPFLEGE) Flöha Hort der Grundschule Friedrich Schiller Augustuburger Straße Flöha ffs@gmx.de Kindertagespflege, Frau Schreiber Lärchenstraße 14a Flöha Hort des Lernförderschulzentrums Flöha Schillerstraße Flöha sek@fsz-floeha.de Kindertagespflege, Frau Wenzel Augustusburger Straße 2b Flöha ma.wenzel@arcor.de Frankenberg Christliche Kindertagesstätte Pusteblume Badstraße 4a Frankenberg bz-kita-pusteblume@web.de Kindertagesstätte Triangel Kopernikusstraße Frankenberg kita.triangel@diakonie-rochlitz.de KNEIPP-Kindertagesstätte Wasserflöhe Zum Bahnhof Frankenberg u.markert@frankenberg-sachsen.de Kindertagesstätte Taka-Tuka-Land Mühlbacher Straße Frankenberg ch.hoebel@frankenberg-sachsen.de Kindertagesstätte Windrädchen Frankenberger Straße Frankenberg g.augustin@frankenberg-sachsen.de DRK Kindertagesstätte Heinzelmännchen Rathausstraße Frankenberg, OT Sachsenburg sachsenburg@dl-hc.drk.de KINDERTAGESBETREUUNG

41 02 KINDERTAGESBETREUUNG (KINDERTAGESSTÄT- TEN / HORT / KINDERTAGESPFLEGE) Frankenberg Hort der Astrid-Lindgren-Grundschule Max-Kästner-Straße Frankenberg hort@frankenberg-sachsen.de Kindertagespflege Die Kleinen Strolche Frau Richter Scheffelstraße Frankenberg k.u_m@web.de Hort der Evangelischen Grundschule Max-Kästner-Straße Frankenberg evgs-frankenberg@t-online.de Kindertagespflege Zwergenparadies Frau Schneider Schönborner Straße Frankenberg f.schneider-2@freenet.de Kindertagesbetreuung Zwergenpark Frau Kann Parkstraße Frankenberg connyrothe@onlinehome.de Frauenstein Integrative Kindertagesstätte Frauenstein Freiberger Straße Frauenstein Kindertagesstätte Turmbergspatzen Frauensteiner Straße Frauenstein, ST Burkersdorf Kindertagesstätte Bergsonne Dorfstraße 54b Frauenstein, ST Nassau Hort der Grundschule Frauenstein Markt Frauenstein KINDERTAGESBETREUUNG 41

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