Procom Dolmetschdienst Olten, im Dezember Informationen zu Bestellungen von Gebärdensprachdolmetschern für das Jahr 2018

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1 Procom Dolmetschdienst Olten, im Dezember 2018 Informationen zu Bestellungen von Gebärdensprachdolmetschern für das Jahr 2018 Wer ist die procom und wer bezahlt die procom? Die Stiftung procom wurde 1988 gegründet, mit dem Ziel, die Kommunikation zwischen gehörlosen und hörenden Menschen sicherzustellen. Die procom ist eine privatrechtliche Stiftung und nicht eine IV Stelle. Immer wieder glauben viele Leute: die IV muss für alle Dolmetscher Einsätze bezahlen, die procom muss alle Dolmetscher Einsätze vermitteln. Das stimmt so nicht. Die IV zahlt nur einen begrenzten Teil und es gibt Personen, Firmen und Organisationen die ganz normal für einen Dolmetscher die vollen Kosten bezahlen. Die procom bekommt Geld durch vier verschiedenen Gesetze und Verordnungen: 1) Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und Vollverrechnungen daraus 2) Persönliche Arbeitsplatzverfügung nach Artikel 9 HVI 3) Berufliche Ausbildungen und Weiterbildungen nach Artikel 16 IVG 4) Pauschalbetrag der IV für soziale Inklusion nach Artikel 74 IVG Je Fr pro Jahr bezahlen der Schweizerische Gehörlosenbund SGB FSS und der Verband sonos an die procom. (Leider hat die sonos 2017 keinen Beitrag an die procom geleistet). 1) Vollverrechnungen nach Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) Bestellungen für Schule, Ämter, Spital, Polizei, Gericht, Gemeinwesen: Seit 2004 gibt es in der Schweiz das Behinderten Gleichstellungs Gesetz. Dieses Gesetz verlangt, dass alle Dienstleistungen, die mit Geld aus unseren Steuern bezahlt werden, auch für Menschen mit Behinderung ohne Nachteil zugänglich sein müssen. Das heisst, wenn ein Dolmetscher Einsatz auf einem öffentlichen Amt, in einer öffentlichen Schule, beim Gericht, oder z.b. im Spital notwendig ist für die Kommunikation, dann müssen diese Stellen die Kosten für die Dolmetscher bezahlen. 1

2 1 Dolmetschstunde zum Volltarif mit Reisezeit und Spesen kostet ca. Fr Im Durchschnitt auf mehrere Stunden verteilt kostet ein Dolmetscher für eine Stunde ca. Fr Das Spital/Amt/Schule/etc. hat das Recht zu einer sogenannten Stellungnahme. Das Amt kann z.b. eine Dolmetscherbestellung ablehnen, wenn dort jemand selber in Gebärdensprache kommunizieren kann. Dies muss nachgewiesen werden, sonst melden Sie sich bei der procom und die procom nimmt Kontakt mit dem Amt auf. Solche Fälle sind bisher sehr selten. Das Spital/Amt/Schule kann in seiner Stellungnahme auch mitteilen, dass eine Bestellung z.b. unverhältnismässig ist und muss dies begründen (Beispiel: einen Dolmetscher bestellen, um ein Formular abzuholen). Bei Unsicherheit oder Ablehnung kann die procom jederzeit kontaktiert werden. Beide Seiten haben ihre Rechte, die procom versucht in jedem Fall zu vermitteln. Wenn es keinen Termin gibt, lehnen die Ämter die Rechnungen meistens ab (Beispiel: Erneuerung Identitätskarte, Schalteröffnung ohne Termin 8 Uhr, Dolmetscherbestellung 8 10 Uhr inkl. Wartezeit, Rechnung Fr für 2 Stunden bestellte Dolmetschzeit, wirkliche Dolmetschzeit z.b. 10 Minuten). Das öffentliche Amt bestellt darum im Idealfall selber den Dolmetscher, denn: Wer bezahlen muss, möchte in der Regel auch selber bestellt haben. Wenn das Amt bestellt, dann trägt das Amt die Verantwortung für: richtige Zeit, richtiger Ort, richtige Kontaktperson. So kann das Amt später nicht die Rechnung ablehnen. Ämter zeigen so, dass sie ihre Verantwortung, wie sie im Gesetz geschrieben ist, auch umsetzen. Die procom schickt Ihnen darum nach Ihrer Bestellung eine Eingangsbestätigung mit der Bitte, dem Spital/Amt/Schule, etc. den Link zum Bestellformular zu schicken. Hier kann auch die gewünschte Dolmetscherin genannt werden. Im E Mail stehen die Kontaktdaten der procom. Das Amt kann die procom jederzeit kontaktieren. Das Amt bekommt nach der Bestellung die Einsatzbestätigung und die gehörlose BestellerIn auch. Sie/er weiss also, welche Dolmetscherin zum Einsatz kommt. Will das Spital oder das Amt keine Bestellung machen, kontaktieren Sie die procom und die procom nimmt Kontakt mit Ihnen und dem Amt auf. 2

3 Wichtig: Ohne abgemachten Termin mit Namen des zuständigen Sachbearbeiter/ Verantwortlichen/ Abteilung vermittelt die procom keinen Dolmetscher, da die Kosten dann in aller Regel nicht bezahlt werden. Wenn Sie keinen festen Termin haben und z.b. an einen Schalter gehen möchten für eine kurze Frage, dann rufen Sie das Amt bitte über die kostenlose Video Vermittlung VideoCom an! Die VideoCom steht Ihnen auch für viele andere Besprechungen per Telefon zur Verfügung. Das Programm von mymmx für Internet, Tablets und Smart Phone können Sie gratis herunterladen. Mit den alten ViTab können Sie auch weiterhin die Video Vermittlung anrufen. Informationen dazu unter: deaf.ch 1a) Vollverrechnungen für private Organisationen, Personen: Alle privaten Organisationen müssen die Vollkosten bezahlen, wenn sie eine/n GebärdensprachdolmetscherIn bestellen. Die procom macht dann eine Offerte für die Bestellung. Wird die Offerte angenommen, so schickt die procom nach dem Einsatz der Gebärdensprachdolmetscher die Rechnung an den Besteller. 1b) Vollverrechnungen Tarife TARIFE 2018 Gemeinwesen (Bund, Kantone, Gemeinden), Ämter, Schulen, Gericht, Polizei, TV, Landeskirchen, etc. Private Besteller (nicht gehörlos) Dolmetscheinsätze (Preise ohne MwSt.) Einsatzpauschale, pro Einsatz Fr. 35. Reise und Wartezeit, pro Stunde Fr. 50. Vorbereitungszeit, pro Stunde Fr. 90. Dolmetschzeit, pro Stunde Fr (mind. 1 Std.) Dolmetschzeit, pro Stunde ab 2019 Fr

4 2) Gebärdensprachdolmetscher am Arbeitsplatz (Art. 21 Absatz 2 IVG/Art. 9 HVI) Wenn Sie eine feste Arbeitsstelle mit Monatslohn haben oder auch Teilzeit arbeiten, auf Stundenbasis oder Selbständigerwerbende/r sind, dann brauchen Sie eine IV Verfügung für die Kosten der Gebärdensprachdolmetscher. Diese Verfügung können Sie direkt bei der IV Stelle beantragen. Oder Sie schreiben der procom. Die procom hat zu Ihrer Unterstützung ein Formular für einen Antrag an die IV Stelle erstellt. Bitte kontaktieren Sie die procom, wenn Sie arbeiten und noch keine IV Verfügung haben oder wieder in das Berufsleben einsteigen möchten; damit die Kosten für die Dolmetscher über eine Verfügung abgerechnet werden können. Durch die Verfügung nach HVI 9 bezahlt die IV für Dienstleistungen Dritter (Dolmetscher), welche notwendig sind, um a) den Beruf auszuüben oder b) die beruflichen Chancen zu erhalten oder zu steigern oder um c) Fähigkeiten zu erwerben, welche den Kontakt mit der Umwelt erhalten. Füllen Sie das Formular nach Erhalt aus. Schicken Sie es in einem frankierten Couvert an die procom zurück. Sie erhalten dann von der procom die Formulare für die IV. Schicken Sie diese unterschrieben rasch an Ihre IV Stelle. Auch Ihre IV Stelle braucht Zeit für die Bearbeitung. Die procom vermittelt sonst keine Dolmetscher bis zum Eintreffen der gültigen IV Verfügung. Der Betrag Ihrer IV Verfügung richtet sich nach Ihrem Einkommen. Der Maximalbetrag von der IV für Dolmetscher Dienstleistungen beträgt Fr pro Monat (2018) bei einer vollen Verfügung. Die Originalverfügung der IV bleibt bei ihnen. Dort ist geschrieben, welcher Betrag die IV pro Monat für ihre Dolmetscherkosten bezahlt. Geben Sie der procom und der IV alle Berufe und auch alle Nebenberufe an, damit Sie möglichst den Maximalbetrag von Fr pro Monat für Dolmetscherkosten zugesprochen bekommen. Eine Dolmetschstunde zur Verrechnung an die IV kostet ca. Fr Weil die procom von der IV subventioniert wird, gelten für die Rechnungsstellungen an die IV spezielle Tarife. Darum kostet 1 Dolmetschstunde zum IV Tarif ca. Fr (zum Vergleich unter Punkt 1 > 1 Dolmetschstunde im Volltarif kostet im Durchschnitt Fr. 200., keine Subvention). 4

5 Eine volle Arbeitsplatzverfügung von Fr hat somit Platz für ca. 10 Dolmetschstunden pro Monat in Einzelbesetzung. (Beispiel: Eine Sitzung von 3 Stunden verbraucht 6 Stunden der Verfügung, weil ab 2.5 Stunden 2 Dolmetscher arbeiten. Eine Sitzung von bis zu 2.5 Stunden kann bei 2 kurzen Pausen in einer Einzelbesetzung verdolmetscht werden (Ausnahmen davon sind immer ausgenommen). Mehr als Fr pro Monat (ca. 10 Dolmetsch Einzelstunden) können der persönlichen kantonalen IV Stelle nicht verrechnet werden. Es kann kein Guthaben auf einen nächsten Monat übertragen werden. Wie kontrollieren Sie Ihre Stunden? Behalten Sie Ihre Einsatzbestätigungen. Dort sehen Sie, was Sie bestellt haben. Prüfen Sie, was Sie unterschreiben beim (Dolmetscher )Unterschriftenblatt, damit es nicht später zu Fragen bei der Abrechnung kommt. Ihre bestellte Zeit kann unter Umständen länger oder kürzer sein als die wirklich gebrauchte Zeit. Wenn die procom Sie bei Ihrer Bestellung kontaktiert und Sie darauf hinweist, dass Ihr IV Betrag für den Monat fast aufgebraucht ist, dann haben Sie nichts falsch gemacht. Die procom muss Sie nur darauf hinweisen, damit Sie selber besser planen können. Was, wenn die Dolmetscherkosten höher liegen als die IV Verfügung? Die procom wird Sie kontaktieren und darauf aufmerksam machen, dass Ihr IV Betrag für den Monat bald oder bereits aufgebraucht ist. Die IV Stellen schicken der procom Rechnungen zurück, wenn der Rechnungsbetrag höher ist als die Verfügung. Diese Rechnungen hat bisher noch nie eine gehörlose Person selber bezahlen müssen aber immer die procom übernommen, was aus finanziellen Gründen nicht mehr möglich ist. 5

6 Die procom kontaktiert Sie darum vorher und bittet Sie, Ihr Guthaben von ca. 10 Stunden pro Monat gut zu verwalten und die Einsätze der Dolmetscher gut einzuteilen wo sie am wichtigsten sind. Der procom ist sich dabei ganz bewusst, dass dies nicht immer einfach ist und sie unterstützt darum so gut als möglich. Wenn ihre Bestellungen zu hoch sind (mehrere Hundert Franken über dem Verfügungsbetrag von Fr ), dann nimmt procom mit Ihnen persönlich Kontakt auf und bittet Sie darum, Ihre Stunden besser zu verwalten. Wenn regelmässig mehr als 10 Dolmetschstunden pro Monat nötig und wichtig sind für ihren Beruf, dann müssen sie ev. mit Ihrer IV Stelle darüber sprechen. Auch gibt es Arbeitgeber, die bereit sind, die ungedeckten Verfügungskosten (IVU) zu übernehmen. Dann schickt die procom eine sog. Vereinbarung. Der Überschussbetrag wird dann als Entgegenkommen der procom bisher zum tieferen IV Tarif in Rechnung gestellt. Gibt es keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, so muss sich die versicherte Person an den Maximalbetrag ihrer IV Verfügung halten. Wie können Sie die Dolmetscherkosten tiefer halten? Bestellen Sie eine/n DolmetscherIn aus der Nähe, wegen der Reisezeit und der Reisespesen, die sie bezahlen müssen aus den maximal Fr ihrer IV Verfügung. Ein Dolmetscher kann alleine arbeiten bis maximal 2.5 Stunden, wenn 2 Pausen zu je 10 Minuten gemacht werden. Je nach Anlass gibt es hier immer Ausnahmen von dieser Regel. Hier hilft Ihnen die procom bei Ihrer Anfrage. Anstatt einer Sitzung zu 5 Stunden mit zwei Dolmetschern und damit 10 verbrauchten Dolmetschstunden kann man in einem Fall, wo dies möglich ist, versuchen, die Sitzung aufzuteilen in zwei Mal 2.5 Stunden. So bleiben noch 5 Stunden im Betrag der eigenen IV Verfügung übrig. Verteilen Sie bei mehreren Teilnehmern und Anlässen die Bestellung, so dass auch einmal eine andere Person die Bestellung über ihre eigene Verfügung aufgibt. Ihr/e Dolmetscher/in unterscheidet im Einsatz die Dolmetschzeit (= wirkliches Dolmetschen) von der Reise und Randzeit (=Warten, Mittagspausen ohne Dolmetschen, etc.) und notiert es entsprechend. Beides hat unterschiedliche Tarife. Wenn Sie Öffentlichkeitsarbeit machen und sich bei einem Veranstalter vorstellen, dann teilen Sie bitte dem Veranstalter mit, dass Sie zusammen mit einem Dolmetscher (im Tandem) kommen. Wenn eine Schule Sie als Referent einlädt und bezahlt, dann sollte die 6

7 Schule nicht nur Sie bezahlen, sondern auch die Kosten für eine/n Dolmetscher übernehmen (Tandem). 3) Ausbildung und Weiterbildung für den Beruf (Artikel 16/17 IVG) Nach Artikel 16 und 17 IVG werden die behinderungsbedingten Mehrkosten für Dolmetscher im Zusammenhang mit einer Aus und Weiterbildung für den Beruf übernommen. Als solche Weiterbildungen gelten: Interne und externe Weiterbildungen, Kurse, Schulungen, kurze Ausbildungen, Langzeitausbildungen, etc. Bitte denken Sie bei der Jahresplanung von Sitzungen, Ausbildungen und ähnlichem frühzeitig an mögliche Anträge unter Artikel 16 und kontaktieren Sie die procom. Die procom muss für die IV eine Offerte machen, wieviel die Dolmetscher kosten werden. Dazu braucht es genaue Unterlagen zur Ausbildung mit einem genauen Stundenplan. Für die Antragsstellung bei der IV Stelle vom Wohnkanton und für die Antwort werden unterschiedlich zwischen 2 und 4 Monate benötigt. Bitte kontaktieren Sie die procom darum so früh als möglich, da die procom Ihnen keine Ausbildung oder ähnliches vorausbezahlen kann, wenn sie keine IV Verfügung haben beim Beginn einer Ausbildung. Bei den genannten Formalitäten hilft Ihnen die procom. 4) Dolmetschen für das Privatleben (IVG Art. 74) Die IV bezahlt der procom jährlich einen Betrag von ca. 2 Millionen Franken für alle Dolmetschereinsätze für alle IV berechtigten Gehörlosen in der Schweiz. Damit müssen alle Dolmetschereinsätze für das Privatleben bezahlt werden. Das ist nicht immer genug Geld für alle Bedürfnisse. Beispiele von Dolmetschereinsätzen im Privatleben: Familienanlässe wie Hochzeit, Kerzenziehen, Jahrestreffen Gehörlosenclub, etc. Teilnahme an Vereinsveranstaltungen bei Hörenden 7

8 Private Kurse Diese Einsätze sind für gehörlose Besteller kostenlos. Die procom muss das Geld unter Art. 74 verwalten und auf alle Bestellungen für das Privatleben verteilen, damit es für das ganze Jahr ausreicht. Berechtigt für Dolmetscherleistungen sind nur IV berechtigte Gehörlose. Die IV schreibt vor, dass dieses Geld für die Sicherstellung einer «einfachen und zweckmässigen Kommunikation» eingesetzt wird. Die procom prüft darum Ihre Bestellung. Sie vermittelt den Einsatz oder meldet sich bei ihnen für weitere Abklärungen. Die procom muss Ihre Bestellung vielleicht zusammen mit Ihnen anpassen oder kürzen, wenn die gewünschte Einsatzzeit oder der Einsatz nicht mehr als «einfach und zweckmässig» beurteilt wird. Beispiel für nicht «einfach und zweckmässig»: - Wanderung mit dem privaten Fussballclub mit 2 Stunden Besichtigung im Museum und Dolmetscherbestellung von 12 Stunden von Abreise bis Heimkehr (bei Verrechnung von durchgehender Dolmetschzeit = ca. Fr Kosten) Grössere Projekte (Theater, Kultur, Projektwochen, Misswahlen, Camps, Ferienlager, etc.) müssen separat beurteilt und bearbeitet werden und fallen nicht unter normale Bestellungen, einfach und zweckmässig. Für Einsätze in Psychotherapien kann versucht werden, dass die Kosten vereinzeln von Krankenkassen übernommen werden nach dem Motto ohne Dolmetscher keine (Gesprächs )Therapie. Die procom schickt Ihnen darum ein Schreiben für Ihre Krankenkasse. Bitte schicken Sie dieses Schreiben Ihrer Krankenkasse und schicken Sie der procom die Antwort, sobald Sie diese bekommen haben. Bei einer Ablehnung durch die Krankenkassen nimmt die procom wieder mit Ihnen Kontakt auf und prüft Zeitdauer und Umfang einer Therapie. 4a) Dolmetscher für Organisationen mit Menschen mit Hörbehinderungen 8

9 Gehörlose Einzelpersonen, welche ehrenamtlich tätig sind und Gruppen aus Institutionen oder Vereinen, welche finanzschwach sind, werden durch reduzierte Tarife für einen Dolmetscher unterstützt. Der reduzierte Tarif gilt für einfache Anlässe und Sitzungen von gehörlosen Einzelpersonen und Gruppen aus finanzschwachen Institutionen oder Vereinen. Die Kosten dafür sind für das Jahr 2018: Fr für 1 Dolmetscher bis 4 Stunden Fr für 1 Dolmetscher ab 4 Stunden Die procom behält sich vor, einen Einsatz unter dem Gesichtspunkt der Einfachheit und Zweckmässigkeit zeitlich zu kürzen, in Absprache mit dem Besteller. Oder beispielsweise einen erhöhten Kostenbeitrag zu verlangen, um die Kosten minimal zu decken, wenn die Bestellung unverhältnismässig gross ist. Hier werden Sie von der procom im Einzelfall kontaktiert. Für Bestellungen von Institutionen mit gehörlosen Angestellten können keine Bestellungen zum Kostenanteil gemacht werden als Ersatz für eine Abrechnung nach HVI9 Arbeitsplatzverfügung. Dies wäre eine Umgehung der Arbeitsplatzverfügungen und deren Beschränkungen und wird zurückgewiesen. Hier müssen diese Stellen den Überschuss aus den Arbeitsplatzverfügungen ihrer gehörlosen Mitarbeiter übernehmen. Allgemeines: 5) Kurzfristige Bestellungen Die procom bekommt immer mehr sehr kurzfristige Bestellungen (um 8 Uhr morgens für Uhr am gleichen Tag, am Freitagabend um 16 Uhr für Montagmorgen 8 Uhr, von heute auf morgen oder übermorgen; alle Beispiele waren keine Notfälle). Dies erschwert der Vermittlung die Abarbeitung all jener Bestellungen, die von Kunden ordentlich bestellt wurden; und es erschwert unseren DolmetscherInnen das zunehmende Arbeiten auf sehr kurzfristigem Abruf. Bitte geben Sie Ihre Bestellungen so früh als möglich auf. Mindestens 2 Wochen vor dem Termin entsprechen den regulären Prozessen in der Vermittlung. Notfälle sind immer davon ausgenommen. 9

10 Bei Bestellungen innerhalb von 7 Arbeitstagen kann Ihnen die procom keinen Dolmetscher mehr garantieren. 6) Abmachungen mit Dolmetschern Wenn Sie bei einer beruflichen Bestellung unter Art.9 HVI einen Dolmetscher direkt anfragen, dann empfiehlt die procom einen Dolmetscher aus Ihrer Region anzufragen. Sie bezahlen die Dolmetscherkosten und die Reisekosten aus Ihrer Verfügung Art.9 HVI. Bitte notieren Sie unbedingt auf der Bestellung, mit welcher Dolmetscherin Sie einen Termin bereits vereinbart haben (> z.b. abgemacht mit Susanne Muster ). Wenn Sie bei einer privaten Bestellung unter Art.74 einen Dolmetscher direkt anfragen, dann muss dieser wegen der Reisekosten aus Ihrer Region sein. 7) Absagen für Dolmetscherbestellungen Absagen müssen bezahlt werden. Wenn ein Dolmetscher für einen Einsatz gefunden und bestätigt ist, so hat der Dolmetscher einen gültigen Arbeitsvertrag und bekommt dafür Lohn. Muss der Einsatz vom Besteller wieder abgesagt werden, so muss die procom sofort informiert werden unter dolmetschen@procom deaf.ch. Bei einer Absage für bestätigte Dolmetschereinsätze für private Einsätze muss die procom mindestens 2 Arbeitstage vorher informiert werden. Bei weniger als 2 Arbeitstagen (48 Stunden) ist eine Absage kostenpflichtig, genau gleich wie beim Arzt oder Zahnarzt. Denn die procom muss dem Dolmetscher den Lohn auch bei einer Absage bezahlen. Wird bei einer Absagegebühr diese nicht bezahlt, so kann die procom keine neuen Dolmetschereinsätze vermitteln bis die Gebühr bezahlt ist 8) Regelmässige Informationen von procom 10

11 Immer wieder gibt es Änderungen, neue Angebote und andere Informationen von procom. Darüber informieren wir mit einem Newsletter. Bitte bestellen Sie diesen Newsletter für sich: deaf.ch/de/newsletter.aspx Auch auf unserer Homepage gibt es immer wieder aktuelle Informationen. Schauen Sie regelmässig vorbei: deaf.ch Stand September 2018 Änderungen vorbehalten 11

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