N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern am

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1 02/ - 5/2017 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern am Beginn der Sitzung: 15:00 Uhr Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Anerkennung der Tagesordnung 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am Zulassung von Sachverständigen gemäß 58 GO NRW 4 Anfragen / 11/2017 Anfrage der CDU- Ratsfraktion: Kommt die Verwaltung ihrer Vorbildfunktion bei der Beschäftigung von Asylsuchenden und Personen mit Migrationshintergrund nach? 5 Anträge / 6/2017 Antrag der Ratsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP: Stadtarchiv Düsseldorf - Dokumentation der Frauen und der LSBTTI* 6 Altersarmut bei Frauen 6.1 Altersarmut am Ende des weiblichen Erwerbslebens!? 6.2 Frauen mit Behinderung - Alltagsarmut vorprogrammiert? 7 Zielvereinbarungen und Controllingberichte zur beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern bei der Stadtverwaltung Düsseldorf / 10/2017 Controllingberichte und Zielvereinbarungen zur beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung Düsseldorf 7.2 Vorstellung der Schulpsychologie 7.3 Vorstellung des Jugendamtes 8 Berichterstattung kom!ma - Verein für Frauenkommunikation e. V. 9 Ankündigungen und Verschiedenes Anwesend: vom Rat Ratsherr Auler CDU

2 2 Ratsfrau Bednarski SPD Ratsherr Buschhausen CDU Ratsfrau Elsholz BÜ 90/GRÜNE Ratsfrau Fleckner-Olbermann SPD Ratsfrau Hebeler BÜ 90/GRÜNE Ratsherr Müller SPD Ratsfrau Schadewaldt SPD Ratsfrau Schmidt CDU Ratsfrau Steinbrink-Neubacher SPD Ausschussmitglieder Frau Düsedau SPD Frau Herzmann Tierschutzpartei/FREIE WÄHLER Frau Meyer FDP Frau Müller-Gehl DIE LINKE Frau Pawig CDU Frau Pröpper CDU Herr Schendel CDU Frau Sültenfuß CDU Frau Trepke BÜ 90/GRÜNE sonstige Frau Bujny Forum Düsseldorfer Lesben-, Schwulenund Trans*-Gruppen Frau Dill Beirat für Menschen mit Behinderung Frau Geffe Düsseldorfer Frauenforum Herr Naumann Forum Düsseldorfer Lesben-, Schwulenund Trans*-Gruppen Frau Uhlig Düsseldorfer Frauenforum Frau Schmiedel Jugendrat Frau Schneider Seniorenbeirat Aus der Verwaltung Frau Wilfart Gleichstellungsbeauftragte Frau Hoop Büro für die Gleichstellung von Frauen und Männern Frau Horster Büro für die Gleichstellung von Frauen und Männern Frau Laqua Büro für die Gleichstellung von Frauen und Männern

3 3 Frau Zapusek Büro für die Gleichstellung von Frauen und Männern Herr Ferber Hauptamt Frau Niebuhr Schulverwaltungsamt Frau Marhauer Jugendamt Herr Dr. Mauer Stadtarchiv Frau Meissner Amt für Kommunikation Als Gäste Frau Baranski-Müller DGB Frau Hannig-Brauer kom!ma e.v. Frau Velthaus-Clarke NetzwerkBüro Öffentlicher Teil 1 Anerkennung der Tagesordnung Der Ausschuss erkennt die Tagesordnung einstimmig an. 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am Die Niederschrift über die Sitzung am wird einstimmig genehmigt. 3 Zulassung von Sachverständigen gemäß 58 GO NRW Der Ausschuss für Gleichstellung lässt die anwesenden Vertreterinnen des Frauenforums Düsseldorf, des Seniorenrates, des Beirates für Menschen mit Behinderung, des Jugendrates sowie die Vertreterin und den Vertreter des Forums Düsseldorfer Lesben-, Schwulen- und Trans*- Gruppen als Sachverständige zu. 4 Anfragen Frau Schmidt bringt die Anfrage vorlagegemäß ein und Frau Wilfart verliest die Antwort. 4.1 Anfrage der CDU- Ratsfraktion: Kommt die Verwaltung ihrer Vorbildfunktion bei der Beschäftigung von Asylsuchenden und Personen mit Migrationshintergrund nach? 02/ 11/2017 Vorbemerkung Bei der Stadt Düsseldorf werden im Zuge der Anbahnung von Beschäftigungsverhältnissen weder Asyl- noch Migrationsdaten erhoben. Eine sol-

4 4 che Erhebung ist wegen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) nicht zulässig. Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen ( 1 AGG). Benachteiligungen aus einem dieser Gründe sind nach Maßgabe des AGG u.a. unzulässig in Bezug auf den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung ( 2 Abs. 1 Ziffer 3 AGG). Zu beachten ist darüber hinaus der Datenschutz. Nach 4 Abs. 3 des Datenschutzgesetzes NRW ist die Verarbeitung personenbezogener Daten über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, die Gewerkschaftszugehörigkeit, die Gesundheit oder das Sexualleben nur zulässig, wenn sie in einer Rechtsvorschrift geregelt ist, die den Zweck der Verarbeitung bestimmt sowie angemessene Garantien zum Schutz des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung vorsieht. Im Gegensatz z.b. zu den gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches IX und des Landesgleichstellungsgesetzes existieren keine gesetzliche Regelungen, wonach Bewerberinnen und Bewerber mit Asylstatus oder Migrationshintergrund gegenüber anderen Bewerberinnen und Bewerbern bevorzugt berücksichtigt werden können. Insofern unterliegen sie dem Prinzip der Bestenauslese nach Artikel 33 des Grundgesetzes. Angesichts des demografischen Wandels und des prognostizierten sinkenden Erwerbspersonenpotenzials gilt es jedoch, die Verwaltung für Beschäftigte mit Migrationshintergrund zu öffnen und attraktiv zu gestalten und somit gegebenenfalls vorhandene Hemmnisse abzubauen. Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich daher ausschließlich auf aktive Beschäftigte mit ausländischer Staatsangehörigkeit bei der Landeshauptstadt Düsseldorf (inklusive Nachwuchskräfte sowie Beschäftige in den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und ausgegliederten Bereichen). Frage 1: Wie viele Asylsuchende konnten seit 2015 erfolgreich in die Verwaltung integriert werden, und wie hat sich die Anzahl bzw. Quote von städtischen Bediensteten mit ausländischer Staatsangehörigkeit bzw. mit Migrationsgeschichte in diesem Zeitraum entwickelt? Antwort: Die Stadtverwaltung Düsseldorf praktiziert einen frühzeitigen Ansatz der interkulturellen Öffnung der Verwaltung. Diese setzt bereits bei den Praktikantinnen und Praktikanten sowie den Nachwuchskräften an. Maßnahmen im Bereich der Praktikums- und Ausbildungsakquise sollen somit dazu beitragen, den Anteil von Auszubildenden und somit Beschäftigten mit Migrationshintergrund zu erhöhen. Unter dem Titel Ausbildung Chance Düsseldorf (ACD) läuft derzeit in

5 5 Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Düsseldorf, der Jugendberufshilfe Düsseldorf und der Stadt Düsseldorf ein Modell der Assistierten Ausbildung zur beruflichen und sozialen Integration von anerkannten Flüchtlingen. Ziel von ACD ist es, die Herstellung von Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit durch Berufswahl, Berufsvorbereitung und Sprachförderung zu erlangen. Dazu werden Einsätze im Vorfeld einer betrieblichen Ausbildung in Berufsfeldern der städtischen Betriebe mit flankierenden sozialpädagogischen Hilfestellungen in allen Lebenslagen und Deutsch am Arbeitsplatz durch die Jugendberufshilfe Düsseldorf angeboten. Derzeit befinden sich vier junge Flüchtlinge in der ACD-Maßnahme und werden in den Fachbereichen Jobcenter, Feuerwehr und im Büro der Flüchtlingsbeauftragten eingesetzt. Am arbeiteten 384 Beschäftigte mit ausländischer Staatsangehörigkeit bei der Landeshauptstadt Düsseldorf. Dies entspricht einer Quote von 3,53%. Am waren 454 Beschäftigte mit ausländischer Staatsangehörigkeit beschäftigt. Die Quote konnte um 0,57 Prozentpunkte auf 4,10% gesteigert werden. Frage 2: Wie sieht das derzeitige Verhältnis zwischen Männern und Frauen in der Verwaltung insgesamt, in der Gruppe der Bediensteten mit ausländischer Staatsangehörigkeit, in der Gruppe der Bediensteten mit Migrationshintergrund und in der Gruppe der asylsuchenden B e- diensteten aus? Antwort: Am Stichtag waren 56% der Beschäftigten weiblich und 44% männlich. Bei den Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit beträgt das Verhältnis 69% Frauen zu 31% Männern. Frage 3: Welche Qualifikation bringen die Bediensteten mit ausländischer Staatsangehörigkeit, mit Migrationshintergrund und mit Status eines/einer Asylsuchenden mit, und in welchen Tarifgruppen arbeiten sie in der Verwaltung? Antwort: Die Qualifikation der Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit wird nicht erfasst. Bezüglich der Tarifgruppen, in denen die Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit arbeiten, wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Auf Nachfrage von Frau Müller-Gehl erläutert Herr Ferber die unterschiedliche geschlechterbezogene Verteilung aus der Beantwortung zu Frage 2 mit dem Hinweis auf die Berufsgruppenverteilung aus Anlage 2 der Beantwortung. Herr Ferber erläutert auf Nachfrage von Frau Bednarski, dass die ACD- Maßnahme nicht auf ein konkretes Ausbildungsberufsbild vorbereite, son-

6 6 5 Anträge dern es sich um Praktika handele, welche Kenntnisse im Bereich der deutschen Sprache und den Tätigkeitsfeldern innerhalb der Verwaltung vermitteln. Frau Düsedau bringt den Antrag vorlagengemäß ein. 5.1 Antrag der Ratsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP: Stadtarchiv Düsseldorf - Dokumentation der Frauen und der LSBTTI* 02/ 6/2017 Der Ausschuss für Gleichstellung bittet den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf, dafür Sorge zu tragen, dass das Stadtarchiv seinen Dokumentationsauftrag um folgende Bereiche erweitert: Das Stadtarchiv Düsseldorf wird die Bereiche zur Dokumentation der Geschichte der Frauen und der Geschichte von Lesben, Schwulen, Bi, Trans* und Inter* (kurz: LSBTTI*) ausbauen und weiteres Material in diese Bereiche integrieren. Der Antrag wird einstimmig beschlossen. 6 Altersarmut bei Frauen 6.1 Altersarmut am Ende des weiblichen Erwerbslebens!? Frau Baranski-Müller erläutert aus ihrer Sicht die Lebenslaufperspektive von Frauen. Im besonderen Fokus ihres Vortrags standen hierbei die Gründe der Arbeitszeitreduzierungen bzw. unterbrechungen. Werde die Lebensphase von Ausbildung bzw. Studium, über die Erwerbsphase bis hin zum Ruhestand betrachtet, so sei zu beobachten, dass Frauen in die volle Erwerbstätigkeit einsteigen, diese mit Beginn der Gründung der eigenen Familie unterbrechen bzw. reduzieren. Weiter berichtet sie, dass Frauen sich somit in Abhängigkeitsstrukturen begeben, da durch unterbrochene Erwerbstätigkeit, Beschäftigungen im Niedriglohnbereich, in Minijobs, Teilzeitbeschäftigungen und Auszeiten für die Kindererziehung, Frauen selten Anspruch auf eine gesetzliche Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter erwerben. Hinzu käme die Absenkung des Rentenniveaus, die zu einer niedrigen Rente führen kann. In der Folge können Frauen ihre Existenz im Alter nicht eigenständig sichern und sind häufig von der Rente des Ehepartners oder von Sozialhilfe abhängig. Als weiteren Aspekt spricht sie die unbezahlte Arbeit an, die Frauen leisten und geht auf die aktuellen Werte zur Gender Care Gap und Gender Pay Gap ein. Auf Nachfrage von Frau Müller-Gehl erläutert Frau Baranski-Müller, wie

7 7 sie zur bedingungslosen Grundrente stehe. 6.2 Frauen mit Behinderung - Alltagsarmut vorprogrammiert? Zu Beginn erläutert Frau Velthaus-Clarke Ziele und Aufgaben des NetzwerkBüros Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW. Ein wichtiger Punkt in der Arbeit sei die Aufklärung der Frauen über ihre Rechte, die Politik und die Gesellschaft im Allgemeinen. Frau Velthaus-Clarke berichtet, um der Armut ausweichen zu können, sei es wichtig, dass die Betroffenen wissen, welche Möglichkeiten sie in der Ausbildung und im Erwerbsleben haben. Vielfach würden betroffene Frauen in einer der ca. 700 Behindertenwerkstätten arbeiten. Den Übergang von einer solchen Werkstatt auf den freien Arbeitsmarkt würde nur ein verschwindend geringer Teil von ca. 1% schaffen. Hierbei spiele das Thema Kündigungsschutz seitens der Arbeitgeber_innen eine große Rolle. Darüber hinaus seien weitere Faktoren die Arbeitszeit und die Mobilität. Die Mehrfachdiskiminierung als Frau und als Mensch mit Behinderung sei gesellschaftspolitisch nicht anerkannt. Abschließend teilt Frau Velthaus- Clarke mit, dass sie sich mehr Kontakt und Austausch zwischen den Institutionen wie Agenturen und Verbände wünsche und dass der Ansatz, Frauen nicht sofort in die Erwerbsminderungsrente zu schicken, sondern andere Lösungen gefunden werden sollten. Frau Frau Velthaus-Clarke bestätigt auf Nachfrage von Frau Dill, dass Ausgleichszahlungen weiterhin gesetzlich vorgeschrieben seien und Firmen diese häufig einer Beschäftigung einer behinderten Person vorzögen. Arbeitergeber_innen fehlten die Informationen über die Stärken und Potenziale behinderter Menschen. Auf Nachfrage von Frau Hebeler teilt Frau Velthaus-Clarke mit, dass ihr keine Zahl zu den Gehaltsunterschieden von Männern und Frauen in den Behindertenwerkstätten vorliege. Auch sei ihr nicht bekannt wieviel Jahre im Durchschnitt die Arbeitszeit betrage. Sie erläutert auf Nachfrage von Frau Schmidt, dass Menschen mit einer Behinderung, die in einer stationären Einrichtung leben, im Alter eine andere Versorgungssituation erführen. Sie seien durch die Unterbringung soweit versorgt, dass das Thema Altersarmut dort von anderer Bedeutung sei als bei behinderten Menschen, die eventuell in Teilzeit arbeiten und in ihrer eigenen Wohnung leben. Frau Velthaus-Clarke berichtet auf Nachfrage von Frau Fleckner- Olbermann, dass ihrer Erfahrung nach es immer einfacher sei, eine Arbeitsstelle zu finden, wenn eine offensichtliche Behinderung, wie körperliche Beeinträchtigungen, Blindheit oder Taubheit vorliegen. Schwierig seien Erkrankungen die Arbeitgeber_innen nicht abschätzen können, wie beispielsweise chronische Erkrankung oder Depression. 7 Zielvereinbarungen und Controllingberichte zur beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern bei der Stadtverwaltung Düs-

8 8 seldorf 7.1 Controllingberichte und Zielvereinbarungen zur beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung Düsseldorf 02/ 10/2017 Zu Beginn erläutert Frau Laqua, dass im Mai 2015 das Verfahren zu Zielvereinbarungen und Controllingberichten angepasst wurde, da das bisherige Verfahren nicht mehr zeitgemäß gewesen sei. Ziel der veränderten Vorgehensweise sei es individuellere Ziele zu formulieren, mit denen der Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG NRW) zum Abbau bestehender Benachteiligungen, zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie dem Abbau von Diskriminierung nachgekommen werde. Alle Fachbereiche seien zum gleichen Zeitpunkt aufgefordert worden, neue Zielvereinbarungen mit der Gleichstellungsbeauftragten abzuschließen. Aufgrund unterschiedlicher Gründe wie z.b. Reorganisationen und Stellenbesetzungen konnten die Zielvereinbarungen nicht mit allen Fachbereichen zum selben Zeitpunkt abgeschlossen werden, so dass sich unterschiedliche Geltungs- und Controllingzeiträume ergeben hätten. Frau Laqua berichtet, dass im Nachgang zur Verabschiedung des Plans zur beruflichen Chancengleichheit Chancengleichheitsplan interfraktionell vereinbart worden sei, dass ein Controlling der Zielvereinbarungen nach drei Jahren oder spätestens bei Erstellung der nächsten Zielvereinbarungen zu erfolgen habe. Die Zielvereinbarungen und Controllingbericht werden zur Kenntnis genommen. 7.2 Vorstellung der Schulpsychologie - Mündlicher Bericht- Frau Niebuhr berichtet zunächst, dass das Zentrum für Schulpsychologie am von einem Institut in eine Abteilung des Schulverwaltungsamtes reorganisiert wurde. Im Anschluss geht sie auf die Beschäftigtenstruktur hinsichtlich der Aspekte Alter und Geschlecht ein. Bezogen auf die abgeschlossene Zielvereinbarung stellt sie die Themenschwerpunkte Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Diversity vor. Zusätzlich berichtet Frau Niebuhr von den Bemühungen auch Psychologen für die Arbeit im Zentrum für Schulpsychologie zu gewinnen, da diese deutlich unterrepräsentiert seien. Von Bedeutung sei dies insbesondere, da circa 2/3 der Hilfesuchenden Schüler seien. Auf Nachfrage von Frau Hebeler erläutert Frau Niebuhr, dass die Studierendenschaft im Fach Psychologie überwiegend weiblich sei, wobei ihr keine konkreten Zahlen vorlägen. Zu weiteren Aspekten hinsichtlich der Diversität könne sie keine konkreten Informationen liefern. Frau Niebuhr teilt auf Nachfrage von Frau Geffe mit, dass aktuell an Übersetzungen der Informationsblätter zu Datenschutz und Schweigepflicht in die Sprachen Englisch, Französisch, Türkisch und Arabisch gearbeitet werde.

9 9 7.3 Vorstellung des Jugendamtes - Mündlicher Bericht- Frau Marhauer stellt die Zielvereinbarung und den Controllingbericht des Jugendamtes (Amt 51) vor, wobei sie insbesondere auf die Aspekte Frauen in Führungspositionen und Vereinbarkeit von Familie und Beruf eingeht. Zusätzlich berichtet Frau Marhauer von den Schwierigkeiten, Reststundenkontingente aus Arbeitszeitreduzierungen im Bereich der KiTas zu besetzen, als Konsequenz daraus seien die Arbeitszeitmodelle angepasst worden. Frau Wilfart hebt hervor, dass nach den beiden Vorträgen deutlich werde, dass es sinnvoll sei, die Zielvereinbarungen individuell auf jeden Fachbereich abzustimmen. Die Verantwortung das Ziel, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen, läge bei allen Fachbereichen. Auf Äußerung von Frau Hebeler teilt Frau Marhauer mit, dass spezielle Frauenförderprogramme im Jugendamt nicht vorhanden seien. Auf Nachfrage von Frau Bednarski berichtet Frau Marhauer, dass 48 der 1500 Beschäftigten im Erziehungsdienst der Stadt Düsseldorf Männer seien. Bei der Akquise von männlichen Bewerbern sei das Jugendamt gut aufgestellt. Jede Bewerbung werde intensiv geprüft und auf jede Bewerbung, egal ob von einer Frau oder einem Mann, folge innerhalb von 24 Stunden eine Eingangsbestätigung mit Hinweisen zum weiteren Verfahren. Frau Marhauer erläutert, auf Nachfrage von Frau Bednarski, dass es einen Aktionstag zum Boys Day gegeben habe, um Jungen für den Beruf als Erzieher zu gewinnen. Des Weiteren sei das Jugendamt zusammen mit dem Hauptamt regelmäßig auf verschiedenen Berufsmessen vertreten. Herr Auler verliest eine Textpassage aus der Zielvereinbarung des Stadtbetriebes Zentrale Dienste zum Thema der paritätischen Besetzung mit der Fragestellung, wo der gleichstellungspolitische Ansatz liegen würde. Frau Wilfart erwidert, dass Unterrepräsentanzen ausgeschlossen werden sollten, insbesondere da es auch im Bereich der Reinigungskräfte herausgehobene Stellen mit Führungsfunktion (Vorarbeiterin beziehungsweise Vorarbeiter) gebe. Auf Nachfrage von Frau Schmidt zur Zielvereinbarung des Wirtschaftsförderungsamtes (Amt 80) wird vereinbart, dass Fragen zu den einzelnen Fachbereichen an das Büro für die Gleichstellung zur Beantwortung geschickt werden sollen. 8 Berichterstattung kom!ma - Verein für Frauenkommunikation e. V. Frau Hannig-Brauer berichtet über die bisher im Jahr 2017 durchgeführten Veranstaltungen von kom!ma Verein für Frauenkommunikation e. V. (kom!ma e. V.).

10 10 Dabei berichtet sie insbesondere von der Aktion am 14. Februar 2017 anlässlich des internationalen Aktionstages One Billion Rising, der Verleihung der Ehrennadel des Frauenforums, der Beteiligung am Internationalen Frauentag und dem CSD. Zusätzlich stellt sie das Projekt Annäherung Deutschland, meine Heimat und die zugehörige Ausstellung kurz vor. Der Verein habe es sich zur Aufgabe gemacht, Netzwerke zu schmieden und Kooperationen zu schaffen. Die Räumlichkeiten würden für Seminare und für Selbsthilfegruppen zur Verfügung gestellt. Das Thema geflüchtete Frauen wird in der kommenden Zeit eines der Schwerpunktthemen sein. 9 Ankündigungen und Verschiedenes Frau Bednarski weist auf die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts hin. Frau Wilfart informiert darüber, dass es anlässlich der Rheinkirmes wieder ein Angebot der frauenberatungsstelle düsseldorf e.v. geben werde. Es sei vorgesehen, dass an den Freitagen und Samstagen jeweils von 14 bis 2 Uhr unter einer Rufnummer die frauenberatungsstelle düsseldorf e.v. zu erreichen sei und telefonisch oder direkt persönlich vor Ort Unterstützung geleistet werde. Ein Flyer mit weiteren Informationen werde erstellt und entsprechend verbreitet. Frau Wilfart verabschiedet die Anwesenden mit guten Wünschen in die Sommerpause. Ende der öffentlichen Sitzung: 17:15 Uhr Gesehen: Ratsfrau Bednarski Ratsfrau Schmidt Thomas Geisel Vorsitzende stellvertretende Vorsitzende Oberbürgermeister Silke Laqua Stellvertretende Schriftführung

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