Konzept für das Gemeinsame Lernen (GL) an der IGS Bonn- Beuel

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1 Konzept für das Gemeinsame Lernen (GL) an der IGS Bonn- Beuel 1

2 Vorwort Seite 3 Übergang von der Grundschule zur Sekundarstufe 1 Seite 3 Organisation Seite 4 Kooperation und Teamarbeit Seite 5 Integrationsassistenz Seite 6 Pädagogische und didaktische Grundlagen Seite 6 Unterricht Seite 8 FLIGS und sonderpädagogische Unterstützung Seite 8 Individueller Förderplan Seite 9 Berufswahlvorbereitung Seite 9 Förderkonferenzen / Pädagogische Konferenzen Seite 10 Ganztagsbereich Seite 11 Therapeutische Maßnahmen Seite 11 Räumliche und sächliche Ausstattung Seite 12 Abschlüsse bei sonderpädagogischer Förderung Seite 12 Anhänge Seite 14 2

3 Konzept für das Gemeinsame Lernen an der IGS Bonn- Beuel Vorwort Seit ihrer Gründung 1978 heißt Leben und Lernen an der Integrierten Gesamtschule Bonn-Beuel, die unterschiedlichsten Menschen zu integrieren, ihre individuellen Fähigkeiten zu fördern und Leistung zu fordern. Durch Toleranz, verantwortungsvollen Umgang miteinander und Freude am Lernen sollen sich selbständige, teamfähige und konfliktfähige Persönlichkeiten entwickeln können. So war es nur konsequent, dass die Schule sich 1985 bereit erklärte, den an der Bodelschwingh Grundschule gestarteten Modellversuch zum Gemeinsamen Unterricht mit einer Integrationsklasse fortzuführen. Unter dem Leitmotiv: In Gemeinschaft Stark arbeiten und lernen hier heute ca.1400 Schüler*innen, ca.125 Regelschullehrkräfte, 15 Lehrer*innen für Sonderpädagogik, eine Psychologin, ein Sozialpädagoge, eine Sozialpädagogin und ca. 25 Integrationsassistent*innen. Die IGS Bonn-Beuel ist Ausbildungsschule und bildet Referendare (Lehramt an Gesamtschule und Lehramt für Sonderpädagogische Förderung) in der 2. Ausbildungsphase aus. Seit 1997 werden, von Klasse 5 an aufbauend, zwei bis drei der sechs Klassen einer Jahrgangsstufe als inklusive Lerngruppe geführt. Inzwischen lernen und leben in der Sekundarstufe I und II der IGS Bonn-Beuel ca. 100 Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten - jeder Förderschwerpunkt ist willkommen. Übergang von der Grundschule zur Sekundarstufe 1 Der Übergang von der Grundschule zur IGS Bonn-Beuel wird von unseren Lehrer*innen für Sonderpädagogik und den Lehrer*innen der Grundschulen und Förderschulen intensiv vorbereitet und begleitet. So finden erste Gespräche über mögliche Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf für den nächsten 5. Jahrgang schon im Oktober eines Schuljahres mit den Schulleiter*innen der Grundschulen und dem Koordinator für das Gemeinsame Lernen an der IGS statt. Hier werden erste Informationen darüber ausgetauscht, welche weiterführende Schule oder Förderschule sich die Eltern wünschen und welche verschiedenen Förderschwerpunkte zur Anmeldung anstehen. In den Wochen zwischen den Herbstferien und den Weihnachtsferien hospitieren unsere Lehrer*innen für Sonderpädagogik dann in den Grundschulen und Förderschulen und führen Gespräche mit den Lehrer*innen der Grundschulen und lernen die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zum ersten Mal kennen. Am Tag der offenen Tür meist Mitte bis Ende November können die Eltern und Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf der Grundschulen und Förderschulen dann den Unterricht an der IGS besuchen und in einem Café mit den Lehrer*innen der IGS ins Gespräch kommen. Hier findet ein wichtiger Austausch statt, der uns hilft, die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf schon im Vorfeld der Anmeldungen kennenzulernen. An diesem Tag machen die Eltern dann Termine für die Anmeldegespräche. Zu den Anmeldegesprächen, die von Lehrer*innen für Sonderpädagogik geführt werden, bringen die Eltern dann 3

4 oft schon wichtige Unterlagen wie zum Beispiel Förderpläne, sonderpädagogische Gutachten, Zeugnisse oder medizinische/ psychologische Berichte mit. In vielen Fällen kommen neben den Eltern die Lehrer*innen für Sonderpädagogik der Grundschulen mit, um wichtige Informationen mitzuteilen. In der ersten Februarwoche melden die Eltern dann ihre Kinder offiziell an. Dazu bringen sie die Zeugnisse der Grundschule/Förderschule und den grünen Anmeldeschein mit. Auf dem Anmeldeschein wird den Eltern vom Schulamt mitgeteilt, welche zwei wohnortnahen, weiterführenden Schulen und eine Förderschule vom Schulamt vorgeschlagen werden. In einer Inklusionsrunde im Schulamt der Stadt Bonn zeitnah nach der Anmeldung steht dann für die allermeisten Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf fest, an welche weiterführende Schule sie aufgenommen werden. Die Eltern erhalten dann unmittelbar ihre Zusagen. In wenigen Ausnahmefällen kann es zu einer Absage kommen. Hier findet dann eine weitere Beratung in den Grundschulen und in einer zweiten Inklusionsrunde statt. Der Prozess der Anmeldung ist komplex und zeitintensiv, aber aus den langjährigen Erfahrungen ist der Aufwand berechtigt, da wir die neuen Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf so besser beim Übergang von der Grundschule/Förderschule zur IGS begleiten und kontinuierlich unterstützen können. Organisation Pro Jahr nimmt die IGS derzeit 18 Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf, die drei der insgesamt sechs Jahrgangsklassen zugeordnet werden. Die inklusiven Lerngruppen im Gemeinsamen Lernen haben dann eine durchschnittliche Klassenfrequenz von 26 Schülern, wovon 6 Schüler einen durch AO-SF festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben. Bei der Zusammensetzung dieser Lerngruppen wird auf eine möglichst große Heterogenität der Förderschwerpunkte, Ausgewogenheit der Geschlechter und eine gleichmäßige Verteilung zielgleich und zieldifferent zu unterrichtender Kinder geachtet. Jeder integrativen Lerngruppe ist eine verantwortliche Förderschullehrkraft zugeordnet, die auch Tutorenfunktion übernehmen kann. Der Unterricht erfolgt auf der Grundlage der individuell erstellten Förderpläne, in der Regel binnendifferenziert, was soweit irgend möglich, durch Doppelbesetzungen unterstützt wird. Die dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen werden etwa im Verhältnis 6 zu 4 auf die Jahrgänge 5-7 und 8-10 verteilt. Der gemeinsame Unterricht schafft günstige Bedingungen für die positive sozial-emotionale Entwicklung aller Schüler*innen und fördert das besondere 4

5 Klima der Rücksichtnahme in der gesamten Schulgemeinde der IGS Bonn- Beuel. Die erfolgreiche Förderung und Integration der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, wie auch die Bildung einer wertschätzenden Klassengemeinschaft wird in den inklusiven Lerngruppen besonders unterstützt durch eine geringere Klassengröße, die Begrenzung der dort unterrichteten Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf in der Regel 5-6 pro inklusiver Lerngruppe und eine personell möglichst konstante sonderpädagogische Förderung. Die umfangreiche Doppelbesetzung des Unterrichts durch Regel- und Lehrer*innen für Sonderpädagogik ermöglicht und unterstützt Teamteaching, Individual- und Kleingruppenförderungen und andere differenzierende Unterrichtsformen, die allen (!) Schüler*innen der Klassen zugutekommen. Durch den erfahrungsgemäß höheren Unterstützungsbedarf erhalten die inklusiven Lerngruppen der Jahrgangsstufen 5 bis 7 eine höhere Anzahl an Doppelbesetzungen, während sie bis zur Jahrgangsstufe 10 hin langsam abnimmt. So können bis zu 60% der Unterrichtsstunden einer inklusiven Lerngruppe der Jahrgangsstufe 5 in einer Doppelbesetzung unterrichtet werden. Eine Ausweitung dieser Doppelbesetzung kann bei den Förderschwerpunkten Hören und Kommunikation, Sehen und geistige Entwicklung nötig sein, wenn z.b. ein hoher Bedarf an gebärdengestützter Kommunikation, ein hoher Bedarf an medialer/technischer Unterstützung oder ein hoher Bedarf an lebenspraktischen Maßnahmen vorgesehen ist. Auch in praxisorientierten Fächern (Sport, Technik, Hauswirtschaft, Naturwissenschaften u.a.) kann eine zusätzliche Doppelbesetzung erforderlich sein. (Anhang 1) Kooperation und Teamarbeit Kooperation und Teamarbeit sind Grundpfeiler des Gemeinsamen Lernens an der IGS Bonn-Beuel. Sie sind Voraussetzungen und Entwicklungsaufgaben zugleich. Gerade im Gemeinsamen Lernen und seinen stark heterogenen Lerngruppen und den pädagogisch-didaktischen Herausforderungen der Förderung und Differenzierung ist eine gute Zusammenarbeit im Team unabdingbare Voraussetzung. Dabei verstehen sich die Lehrer*innen für Sonderpädagogik auch als Gesamtschullehrer*innen und können somit auch Tutor*innen einer Klasse sein und begleiten dann ihre Klasse über die gesamte Sekundarstufe 1 (Kl. 5-10) hinweg. Dabei übernehmen sie als Klassenlehrer*in gemeinsam mit einer weiteren Lehrkraft alle mit der Klassenleitung verbundenen Aufgaben. Zusätzlich übernehmen sie, auch in Klassen, in denen kein/e Lehrer*in für Sonderpädagogik als Tutor*in eingesetzt ist, die sonderpädagogische Förderung der Schüler*innen die sonderpädagogische Beratung der Fachlehrer*innen, Eltern und Schüler*innen, das Erstellen von Förderplänen in Absprache mit den Fachlehrer*innen, 5

6 die Beschaffung von Differenzierungsmaterialien in Absprache mit den Fachlehrer*innen, die Organisation und Diagnose des individuellen Lernstands von Kindern mit ausgewiesenem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, und ggf. die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Sie arbeiten eng mit den Parallelklassen der Jahrgangsstufe zusammen, indem der Unterricht gemeinsam geplant wird (thematische Schwerpunkte, Festschreiben von Synopsen, außerunterrichtliche Aktivitäten... ). Für diese Abstimmungen werden wöchentliche Besprechungs- und Abstimmungszeiten für die Jahrgänge 5 bis 10 verbindlich im Stundenplan festgelegt. Die sonderpädagogische Förderung liegt an der IGS Bonn-Beuel grundsätzlich in der Verantwortung aller Lehrer*innen. Hierfür werden Jahr für Jahr Regelschullehrer*innen im Bereich der Sonderpädagogik aus- und fortgebildet, um den hohen Ansprüchen der IGS Bonn-Beuel an ihre sonderpädagogische Betreuung auch zukünftig gerecht zu werden. Die Regelschullehrer*innen übernehmen so mehr und mehr Verantwortung für sonderpädagogische Fragestellungen. (Anhang 2) Integrationsassistenz Für viele Schüler*innen mit Förderbedarf ist es zur Bewältigung des Schulalltags notwendig, dass sie zusätzliche personelle Hilfen erhalten. Diese Hilfen werden über Integrationsassistent*innen (ehem. Schulbegleiter*innen) angeboten. Die Zahl der Integrationsassistent*innen an unserer Schule hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Integrationsassistenz hilft, dass Schüler*innen mit hohem Unterstützungsbedarf in angemessener Weise am Unterricht teilnehmen können. Sie sichert die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Die Integrationsassistent*innen unterstützen die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf bei der Bewältigung der Anforderungen im Unterricht und stimmen ihre Maßnahmen mit den zuständigen Lehrkräften ab. Weitere unterstützende Maßnahmen können die Förderung der psychischen Stabilisierung sowie die Förderung der täglichen Kommunikation sein. In einigen Fällen wird die Bewältigung des Schulwegs trainiert oder die Kooperation mit den Erziehungsberechtigten gefördert. Pädagogische und didaktische Grundlagen Die Gesamtschule ist eine integrierte Schulform, die von ihrer Konzeption her die individuellen Lernvoraussetzungen aller Schüler*innen berücksichtigt. Sie ist auf das gemeinsame Leben und Lernen unterschiedlich begabter Schüler*innen eingestellt. Um der heterogenen Schülerschaft gerecht zu werden, gibt es an der IGS Bonn-Beuel neben den vielfältigen Differenzierungsmöglichkeiten und den individuell wählbaren und begabungsgerechten Kursen und Schwerpunktangeboten (WP, IBF, FUA, AG) auch zahlreiche besondere methodische und organisatorische Unterstützungsangebote der sozialen und 6

7 individuellen Förderung für alle Schüler*innen wie zum Beispiel Rollstuhlbasketball, Arbeiten im Schulgarten und Erfahrungen mit Tieren. So arbeitet unsere Schule schon seit Jahren mit Barrierefrei kommunizieren! Standort Bonn der Gesellschaft tfbg in der Tapetenfabrik zusammen. Dort können Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf mit den Förderschwerpunkten Lernen, Geistige Entwicklung, Emotionale und Soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation und Sehen die Arbeit mit Office-Programmen am PC - falls erforderlich mit assistiven Technologien - erlernen, vertiefen und festigen. Die Kurse richten sich an Computereinsteiger*innen mit und ohne Behinderung jeden Alters, die Grundlagen im Umgang mit den Office-Programmen, dem Internet und Bildbearbeitungsprogrammen erlernen wollen. Speziell geschultes Personal kann hier die Schüler*innen individuell unterstützen. Am Ende eines ein- bis zweijährigen Kurses können die Schüler*innen den europaweit zertifizierten Computerführerschein (ECDL) erwerben. Im Wahlpflichtbereich bietet unsere Schule die Unterrichtsfächer Hauswirtschaftslehre und Technik an. Dort wird sehr stark praxisorientiert und alltagsbedeutsam gearbeitet. Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf lernen dort wichtige Grundlagen der Ernährung, Rezepte zu lesen, Mengenangaben zu verstehen und anzuwenden und mit individuellen Hilfestellungen ein komplettes Gericht zu kochen. Im Fach Technik Lernen die Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf den Umgang mit Werkzeugen und Maschinen und bauen zum Beispiel Nistkästen für Vögel, Kugelbahnen nach eigenen Vorstellungen und erstellen elektrische Lichtwerbungen nach einfachen Schaltkreisen. Besonders beliebt bei den Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist die Schülerfirma CaterIGS. Hier werden schulische Veranstaltungen bewirtet und auch Aufträge außerhalb der Schule angenommen. Die Schülerfirma erstellt komplette Buffets für Veranstaltungen in der Schule, erledigt alle Einkäufe außerhalb der Schulzeiten und bedient gelegentlich Privatveranstaltungen auch an Wochenenden. Im Rahmen des Projekts CaterIGS lernen die Schüler*innen nicht nur das Zusammenstellen von Buffets, sondern müssen auch wie im realen Leben die Haushaltsführung des Betriebs erledigen. Mit individuellen Zeitkonten, die die Schüler*innen eigenständig führen, können sie ihre Arbeitszeiten außerhalb der Schulzeiten mit den Unterrichtszeiten in begrenztem Rahmen verrechnen. Unterricht 7

8 An der Integrierten Gesamtschule Bonn-Beuel starten alle Schüler*innen im 5. Schuljahr und bleiben als Klassenverband in der Regel bis zum 10. Schuljahr zusammen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für ein gutes Gelingen im Gemeinsamen Lernen, da gerade viele Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf eine vertrauensvolle und kontinuierliche Beziehung untereinander angewiesen sind, um erfolgreich zu lernen. Ab Klasse 6 wird in den Fächern Englisch und Mathematik auf unterschiedlichen Leistungsebenen (Grund- und Erweiterungskurse) differenziert, ebenso ab der Klasse 9 im Fach Deutsch und Naturwissenschaften. Das Lernen am gemeinsamen Lerngegenstand wird durch modifizierte und differenzierte Unterrichtsangebote umgesetzt. Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen oder Geistige Entwicklung, die zieldifferent unterrichtet werden, werden in der Regel den Grundkursen zugewiesen. Dort arbeitet dann ein/e Lehrer*in für Sonderpädagogik mit einem/einer Regelschullehrer*in zusammen und unterstützt die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf mit individuellen Lernangeboten, die zum gemeinsamen Unterrichtsziel passen. Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die zielgleich unterrichtet werden, werden auch den Erweiterungskursen zugeordnet und dort gefördert. Für die individuelle Unterstützung und Förderung der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf haben wir über die Jahre ein umfangreiches Bücher- und Materialangebot zur Differenzierung aufgebaut, was bei Bedarf individuell eingesetzt werden kann. In Phasen des Unterrichts, in denen eine äußere Differenzierung notwendig ist, stehen den inklusiven Lerngruppen Differenzierungsräume zur Verfügung, die dann zur individuellen Förderung genutzt werden. FLIGS und sonderpädagogische Unterstützung (Neufassung ab ) FLIGS steht für Freie und gebundene Lernzeiten an der IGS und findet im 5., 6. und 7. Jahrgang in mehreren Stunden in der Woche statt. FLIGS startete im Schuljahr 2017/2018 und befindet sich noch in der Erprobungsphase. Zur Zeit geben in den unterschiedlichen Jahrgangsstufen die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften und Gesellschaftslehre jeweils 1 Stunde in den FLIGS-Stunden-Pool hinein und stellen den Schüler*innen (auch für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf) differenzierte FLIGS-Pläne zur Verfügung, die sie in einem Zeitraum von mehreren Wochen bearbeiten müssen. Dabei können die Schüler*innen den Lernort und die Lehrkraft frei wählen, sofern sie die Voraussetzung zum FLIGS- Führerschein erfüllen. Für Schüler*innen mit Förderbedarf können Sonderregelungen getroffen werden. Sind die Pflichtaufgaben aus den einzelnen Fächern erledigt, können die Schüler*innen an selbst gewählten Themen arbeiten. In Absprache mit einer Lehrkraft können dann inhaltliche Aspekte und Präsentationsformen geklärt werden. Im Bereich FLIGS werden 14 Stunden für sonderpädagogische Betreuung eingesetzt, um dort Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in ihrer Selbstständigkeit und bei der Bearbeitung bestimmter FLIGS-Aufgaben 8

9 individuell zu unterstützen. Dies können die Grundaufgaben der FLIGS-Pläne sein, individualisierte FLIGS-Pläne auf der Basis der Förderpläne oder eine individuelle Begleitung zum selbstständigen Arbeiten. In sonderpädagogischen FLIGS-Modulen erhalten einzelne Förderkinder oder jahrgangsübergreifende Gruppen spezielle Angebote. Die Bedarfe hierfür werden jahrgangsübergreifend abgefragt. Module wie Mobilitätstraining, in dem die Schüler*innen lernen, den ÖPNV zu benutzen, finden hier ebenso Raum wie FLIGS- Module zur Förderung der Lesefähigkeit oder weitere Förderangebote. So können besonders für Schüler*innen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Lernen und Emotionale und Soziale Entwicklung effektive Unterstützungsangebote jahrgangsübergreifend in besonders kleinen Gruppen organisiert werden. Individueller Förderplan Für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wird zu Beginn eines jeden Schuljahres ein individueller Förderplan erstellt, der konkrete Beschreibungen von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissen in den Bereichen des fachlichen und überfachlichen Lernens beinhaltet. Die Zielformulierungen enthalten individuelle Entwicklungsziele und orientieren sich an den kompetenzorientierten Kerncurricula des jeweiligen Bildungsganges. Durch Binnendifferenzierung werden unterschiedliche Begabungen und Voraussetzungen der Schüler*innen angemessen unterstützt und gefördert. Besonders bewährt haben sich Unterrichtsformen wie Projektorientierung und Handlungsorientierung, Rollenspiele und ein häufiger Wechsel der Methoden und Arbeitsweisen. Leistungsbewertungen für die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf orientieren sich an den individuell erstellten Förderplänen und an den Richtlinien der jeweiligen Förderschwerpunkte. Für Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und Lernen werden in den höheren Jahrgangsstufen gesonderte Fördermaßnahmen (lebenspraktische Übungen) angesiedelt. Auf der konkret-anschaulichen Lernebene werden regelmäßig gesonderte anschauliche Unterrichtsmaterialien eingesetzt. Berufswahlvorbereitung Die Berufswahlvorbereitung für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist eingebettet im Berufswahlkonzept der Schule für alle Schüler*innen (s. Berufswahlkonzept). Die Berufsorientierung für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf hat jedoch einige Eckpunkte, die sich zusätzlich zum allgemeinen Berufswahlkonzept bewährt haben. So ist es oft sinnvoll, dass Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und Lernen frühzeitig und häufiger den Einblick in die Arbeitswelt machen. Erste Erfahrungen mit der Arbeitswelt können diese Jugendlichen schon im geschützten Raum der Schule machen. So ist es möglich, dass sie zum Beispiel in der Mensa mithelfen und einfache Vorbereitungsarbeiten in der Küche erledigen oder beim Spülen und Reinigen helfen. Andere Tätigkeitsfelder sind Arbeiten im Verwaltungsbereich 9

10 (Kopieren, Eintüten von Briefen, Frankieren, usw.) und Unterstützung beim Hausmeisterdienst. Neben dem dreiwöchigen Praktikum in Betrieben im 9. Schuljahr ermöglichen wir es den Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zusätzliche Praktika und auch Langzeitpraktika zu absolvieren. In vielen Einzelfällen hat sich die Zusammenarbeit mit dem Integrationsdienst des Landschaftsverbandes Rheinland (IFD) positiv bewährt. Der Integrationsfachdienst Bonn/Rhein-Sieg (IFD) ist eine Fachberatungsstelle für Menschen mit Behinderung rund um die Teilhabe am Arbeitsleben. Der IFD kennt den Arbeitsmarkt in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis und pflegt zu vielen Firmen Kontakt. Er arbeitet seit Jahren mit Behörden, Verbänden, niedergelassenen Ärzten, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Schulen und Werkstätten für behinderte Menschen zusammen. Der IFD verfügt über behinderungsspezifische Kenntnisse und bietet fachkompetente Beratung für Lehrer*innen und Eltern an. Insbesondere bei der Suche nach geeigneten Praktikumsstellen und der Begleitung der Eltern und Schüler*innen in diesem Prozess ist der Integrationsdienst eine große Hilfe. Im Rahmen der Berufswahlorientierung arbeiten wir auch sehr eng mit der intrabonngemeinnützige GmbH zusammen. Die Mitarbeiter*innen der Intra unterstützen die Eltern und Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf bei der Suche nach einem Praktikumsplatz, begleiten die Schüler*innen während des Praktikums, schreiben zum Beispiel mit den Schüler*innen Bewerbungen und begleiten sie auch nach der Schulzeit, zum Beispiel bei Ihrer Ausbildung oder Arbeit. Gute Erfahrungen haben wir auch in der Zusammenarbeit mit dem Senior Experten Service (SES)gemacht. Die SES ist eine Stiftung der Deutschen Wirtschaft für internationale Zusammenarbeit GmbH, Gemeinnützige Gesellschaft. Die Mitarbeiter der SES bringen ein hohes Potenzial an Erfahrungen mit und geben Hilfestellungen bei der Berufswahlentscheidung und Vorbereitung auf die Bewerbungsphase. Fest installiert sind bei uns im 9./10. Schuljahr für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Untersuchungen in der Arbeitsagentur Bonn in der Reha-Abteilung. Beim psychologischen Dienst geben Vermittlungs- oder Beratungsfachkräfte und Psychologen fachliche Unterstützung, indem sie zum Beispiel verschiedene psychologische Testverfahren einsetzen, die dabei helfen, die passende Ausbildung oder berufsvorbereitende Maßnahme zu finden. Die Psychologin oder der Psychologe erstellt nach der Dienstleistung ein Gutachten oder einen Bericht. Mit dem Gutachten Dokument kann man anschließend besser auf die Bedürfnisse und Kompetenzen der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf eingehen. Förderkonferenzen / Pädagogische Konferenzen Im Rahmen des Gemeinsamen Lernens werden vor den Herbstferien Förderkonferenzen und/oder pädagogische Konferenzen durchgeführt, damit gemeinsame Schwerpunkte für den Förderplan erstellt werden können 10

11 und Förderziele für FLIGS, FLIGS-Module, Arbeitsgemeinschaften und Individuelle Begabungsförderung erstellt werden können. Ziel der Förderkonferenz ist es, im Rahmen der kooperativen Förderplanung sicherzustellen, dass (a) die Förderziele für Schüler*innen mit Förderbedarf gemeinsam festgelegt werden, (b) alle am Förderprozess beteiligten Personen über die Förderziele informiert sind, (c) eine ggf. erforderliche gemeinsame Erziehungskonsequenz aller Beteiligten sichergestellt ist Ziele der Pädagogischen Konferenzen sind, (a) Informationen zur Klassensituation und zu individuellen Schüler*innen auszutauschen und im Einzelfall auch zu überlegen, ob es für einzelne Schüler*innen sinnvoll ist, die Lerngruppe zu wechseln. (b) alle an der Erziehung und Sozialisation beteiligten Personen über pädagogische Ziele, Abschlussziele (Jgst ), individuelle Besonderheiten, Nachteilsausgleiche usw. zu informieren, (c) eine ggf. erforderliche gemeinsame Erziehungskonsequenz aller Beteiligten sicher zu stellen. (Anhang 3) Ganztagsbereich Der gebundene Ganztagsbetrieb an der Integrierten Gesamtschule Bonn- Beuel bietet für die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf viele Möglichkeiten des gemeinsamen Lernens und Lebens. So haben die Arbeitsgemeinschaften keine rein fachliche Orientierung, sondern verstärkt einen sozial-integrativen Charakter. In der Ganztagsschule ergeben sich für Schüler*innen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung und Lernen viele natürliche Situationen für lebenspraktische Übungen und zur lebenspraktischen Orientierung wie Mensabereich und der Freizeitbereich. Der Freizeitbereich bietet in der Mittagspause betreute Angebote an, die besonders für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf hilfreich sind. Die Räumlichkeiten der Bibliothek ermöglichen Rückzugsgelegenheiten und Ruhephasen im Ganztag. Therapeutische Maßnahmen Therapeutische Maßnahmen (Logopädie, Ergotherapie,...) werden in der Schule nicht angeboten. Diese müssen außerhalb der Unterrichtszeit von den Eltern organisiert werden. In begründeten Fällen können einzelne Schüler*innen zum Ausgleich von der Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft befreit werden. Bei einem erhöhten Therapiebedarf können diese Therapien auch während der Unterrichtszeit stattfinden. 11

12 Räumliche und sächliche Ausstattung Die Gebäude der Integrierten Gesamtschule Bonn-Beuel sind komplett barrierefrei. Alle Klassenräume und Fachräume können mühelos auch von Rollstuhlfahrern erreicht werden, da in den beiden Türmen (Ostturm und Nordturm) Aufzüge vorhanden sind, die vom Erdgeschoss/Keller bis zur obersten Etage reichen. In einigen Bereichen der Schule sind auch Rampen installiert, so dass man sich überall barrierefrei bewegen kann. Auf mehreren Ebenen im Schulgebäude gibt es behindertengerechte Toiletten. Die Schule verfügt im Turm Nord über einen vollständig eingerichteten Sanitärraum, bzw. Pflegeraum mit elektrisch verstellbarer Liege, einem elektrischen Hublift, verschiedenen Waschbecken und einem staubsicheren Eckschrank zur hygienischen Unterbringung notwendiger Sanitärmaterialien. Für einige Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation sind Klassenräume baulich geändert worden, so dass diese durch zusätzliche Schalldämmung und Isolierung den akustischen Standards entsprechen. In anderen Klassenräumen gibt es sogenannte interaktive Whiteboards, die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Sehen helfen besser mit Klassenkameraden und Lehrer*innen zu kommunizieren. Diese baulichen Veränderungen und zusätzlichen Hilfsmittel kommen natürlich allen Schüler*innen zu gute. Wegen des erhöhten Differenzierungsbedarfs und individueller Lernsituationen im Gemeinsamen Unterricht gibt es einige zusätzliche Differenzierungsräume Zusätzliche Materialien für individualisierten und binnendifferenzierten Unterricht werden aus einem spezifischen Etat beschafft werden. Vermehrt können auch Mittel des Landschaftsverbandes Rheinland als Integrationspauschale genutzt werden. Abschlüsse bei sonderpädagogischer Förderung 1. Förderschwerpunkt GEISTIGE ENTWICKLUNG Die Schüler*innen erhalten am Ende der Schulbesuchszeit ein Abschlusszeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt. 2. Förderschwerpunkt LERNEN Für die Schüler*innen bestehen drei Optionen. a) Sie erhalten ein Abschlusszeugnis im Bildungsgang Lernen. b) Sie erhalten den Hauptschulabschluss (Kl.9) nach Klasse 10. Dieser Abschluss ist an bestimmte Voraussetzungen bei den Noten (in allen Fächern mindestens ausreichend, ) und hinsichtlich der Teilnahme am 12

13 Fach Englisch (Teilnahme am Fach Englisch in Klasse 9 und 10) gebunden c) Sollte die Möglichkeit bestehen, einen anderen Abschluss zu erreichen, muss der sonderpädagogische Förderbedarf im Bildungsgang Lernen spätestens in Klasse 9 aufgehoben werden und es muss eine reguläre Versetzung in die Klasse 10 (einschließlich des damit verbundenen Hauptschulabschlusses nach Kl. 9) ausgesprochen werden. 3. Alle Förderschüler*innen, die zielgleich unterrichtet werden, können entweder einen Hauptschulabschluss (HA), die Fachoberschulreife (FOR) oder das Abitur erreichen. (Anhang 4) 13

14 Anhänge Anhang 1 Organisatorische Rahmenbedingungen Die inklusiven Lerngruppen im Gemeinsamen Unterricht haben eine durchschnittliche Klassenfrequenz von 26 Schülern, wovon 6 Schüler einen durch AO-SF festgestellten Förderbedarf haben. Bei der Zusammensetzung der inklusiven Lerngruppen im Gemeinsamen Lernen werden besonders folgende Kriterien berücksichtigt: Die Klassenfrequenz soll 26 Schüler nicht überschreiten Die Zahl der Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf soll nicht größer als 6 Schüler sein Die Förderschwerpunkte sollen möglichst unterschiedlich sein Die Förderschüler*innen, derzeit 18 in einem Jahrgang, werden gleichmäßig auf 3 integrative Lerngruppen verteilt. Aufgrund der aktuellen Stellenzuweisung (Stand März 2018) für GU/GL an der IGS Bonn Beuel ergibt sich ein individuelles Stundendeputat von 2,79 Stunden pro Schüler*in. (Die Doppelbesetzung erfolgt durch Lehrer*innen für Sonderpädagogik und Regelschullehrer*innen). Dazu wird die Bündelung in drei inklusiven Lerngruppen pro Jahrgang mit 5-6 SuS mit möglichst unterschiedlichen Förderschwerpunkten festgelegt. Eine Ausnahme bildet der jetzige 6. Jahrgang, in dem sich zwei inklusive Lerngruppen mit jeweils 3 Förderschüler*innen und zwei inklusive Lerngruppen mit jeweils 6 Förderschüler*innen befinden. feste Zuordnung von sonderpädagogischen Ressourcen im jeweiligen Jahrgang Aufgrund der langjährigen Erfahrung im Gemeinsamen Lernen gibt es zudem in den Jahrgängen 5, 6 und 7 eine höhere Anzahl von Doppelbesetzungen gegenüber den Jahrgängen 8 bis 10. In der Unterstufe werden 3 Stunden Doppelbesetzung pro Schüler*in veranschlagt, während in der Mittelstufe 2 Stunden Doppelbesetzung pro Schüler*in veranschlagt werden Anhang 2 Rolle der Lehrer*innen für Sonderpädagogik Die Sonderpädagog*innen können gemeinsam mit einem Kollegen/einer Kollegin die Tutorenschaft in einer Klasse des Gemeinsamen Lernens mit allen damit verbundenen Aufgabenbereichen 14

15 Transparenz bezüglich der individuellen Förderschwerpunkte Lerngruppe schaffen und gestalten Klassengemeinschaft fördern Beratungsgespräche mit Eltern, Elternsprechtage, etc. in einer übernehmen. Weitere Aufgaben im Rahmen der Doppelbesetzung sind: Beobachtungsfunktion direkte Intervention bei Unterrichtsstörung und Moderation Informationen zum Lernentwicklungsstand der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf für die Erstellung von Förderplänen Die sonderpädagogische Förderung liegt in der Verantwortung aller Lehrer*innen der IGS Bonn-Beuel. Mit der veränderten Rolle der sonderpädagogischen Lehrkräfte geht auch eine veränderte Rolle der Gesamtschul- bzw. FachlehrerInnen einher und führt zu mehr Verantwortung für sonderpädagogische Fragestellungen. Bei einem Einsatz von Sonderpädagog*innen in mehreren Klassen, sollte der Einsatz sinnvollerweise in einem Jahrgang erfolgen. Anhang 3 Förderkonferenzen und pädagogische Konferenzen Die Förderkonferenzen finden vor den Herbstferien des jeweiligen Schuljahres statt. Die Pädagogischen Konferenzen liegen möglichst ebenfalls vor den Herbstferien, verbindlich jedoch vor dem ersten Elternsprechtag des Schuljahres. Die Federführung der Förderkonferenzen liegt bei den Lehrkräften für Sonderpädagogik, ein Protokoll samt Teilnehmerliste wird dem GL- Koordinator vorgelegt. Schulbegleiter*innen können von der Konferenzleitung bei Bedarf eingeladen werden. Sie unterliegen dann der Schweigepflicht. Die Federführung der pädagogischen Konferenzen liegt bei den Tutor*innen, ein Protokoll samt Teilnehmerliste wird den jeweiligen Abteilungsleiter/innen vorgelegt. GU-Koordinator und Abteilungsleiter sind beratende Teilnehmer der Konferenzen. Da diese jedoch gleichzeitig stattfinden, können GU-Koordinator und Abteilungsleiter nach Absprache verbindlich einbestellt werden. Aufgrund der Durchführung der Förder- und Pädagogischen Konferenzen entfallen die Quartalskonferenzen des 1. Quartals und z.t. 3. Quartals. Die Dokumentation der Noten des Quartals (und der Abschlussprognosen für die Jgst. 9 und 10) erfolgt in Federführung der Abteilungsleiter über Klassenlistenauslage im Lehrerzimmer. Im 3. Quartal finden die Versetzungskonferenzen (Blaue Briefe Konferenz) der Jgst. 9 und 10 statt, alle anderen Quartalskonferenzen entfallen. Anhang 4 Zeugnisse und Abschlüsse bei sonderpädagogischer Förderung 15

16 Zeugnisse bei zielgleicher Förderung, Bildungsgang der allgemeinen Schule Für sonderpädagogisch geförderte Schüler*innen, die zielgleich gefördert werden, gelten die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen einschließlich der Unterrichtsfächer und der Stundentafeln der jeweiligen allgemeinen Schulen. Ein möglicher Nachteilsausgleich kann so gestaltet werden, dass Art und Schwere der Behinderung Rechnung getragen wird - unabhängig von der Ursache der Behinderung. Ein Bericht zum Arbeits- und Sozialverhalten bei Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung wird dem Zeugnis als Anlage hinzugefügt. Zeugnisse bei zieldifferenter Förderung, Bildungsgang Lernen / Geistige Entwicklung Die Leistungsbewertung bei zieldifferent geförderten Schüler*innen erfolgt auf der Grundlage der im individuellen Förderplan festgelegten Lernziele. Sie erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte. Eine Versetzung findet nicht statt. Die Zeugniskonferenz entscheidet, in welcher Stufe der Schüler und die Schülerin im nächsten Schuljahr gefördert wird. Förderschwerpunkt LERNEN Ein Zeugnis wird jeweils zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres ausgestellt. Alle Zeugnisse beschreiben die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern und enthalten die erforderlichen Angaben (Fehlzeiten, Bemerkungen). Eine Bewertung des Leistungsstands in den Fächern zusätzlich mit Noten ist möglich. In diesem Fall erhalten der Schüler und die Schülerin Noten in einzelnen Fächern. Eine Bewertung mit Noten setzt voraus, dass die Leistungen der jeweils vorhergehenden Jahrgangsstufe der Grundschule/ Hauptschule entsprechen. Dieser Maßstab wird im Zeugnis kenntlich gemacht. Förderschwerpunkt GEISTIGE ENTWICKLUNG Die Leistungsbewertung erfolgt kompetenzorientiert auf Grundlage der im Förderplan festgelegten Ziele und erworbenen Kompetenzen ohne Notenstufen. Ein Zeugnis wird am Ende jeden Schuljahres ausgestellt. Zum Schulhalbjahr wird ein Zwischenbericht erstellt. Für alle Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf gilt: Die Zeugnisse enthalten die Bemerkung, dass die Schüler*innen sonderpädagogisch gefördert wurden. Zudem nennen die Zeugnisse den Förderschwerpunkt bzw. die Förderschwerpunkte. Eine Ausnahme bilden Bewerbungszeugnisse der zielgleichen Bildungsgänge: In Zeugnissen, die bei Bewerbungen vorgelegt werden sollen, entfallen auf Wunsch der Sorgeberechtigten die Angaben über den Förderschwerpunkt oder die 16

17 Förderschwerpunkte. Werden Schüler*innen in zieldifferenten Bildungsgängen unterrichtet, gibt das Zeugnis auch den Bildungsgang an. 17

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