Käthe-Kollwitz-Schule Städtische Gesamtschule Sekundarstufen I und II

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1 Stadt Leverkusen Käthe-Kollwitz-Schule Städtische Gesamtschule Sekundarstufen I und II Inklusionskonzept der Käthe-Kollwitz-Schule Die Käthe-Kollwitz-Schule als inklusive Schule Leitbild Mit unserem Leitbild Wir l(i)eben gemeinsam den Unterschied setzen wir uns den Maßstab, dass alle Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeiten unserer Schule je nach ihren Bedürfnissen gefördert und gefordert werden und gleichberechtigt am Schulleben teilhaben. Für unsere Schülerinnen und Schüler, die der Unterstützung unserer Sonderpädagog*innen bedürfen, haben wir die hier folgenden Regelungen getroffen, die laufend überarbeitet und den jeweils neuen Gegebenheiten angepasst werden. Unser gemeinsames Ziel ist, dass alle Klassen von der Entwicklung zur Inklusion profitieren. Erfahrungen Im Schuljahr 2012/13 entstand aus einer Initiative unseres Runden Tisches, bestehend aus Eltern, Schüler*innen und Lehrer*innen, an der Käthe- Kollwitz- Schule die erste Integrative Lerngruppe. Sechs Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen, Emotionale und Soziale Entwicklung und Sprache (LES) und 18 Regel- Schüler*innen werden seitdem gemeinsam unterrichtet. Im Schuljahr 2013/14 entstand eine weitere Integrative Lerngruppe mit gleichen Rahmenbedingungen, erstmals auch mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Seit 2016/2017 gab es bereits drei Klassen im 5. Jahrgang des Gemeinsamen Lernens mit jeweils sechs Schüler*innen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Perspektivisch werden im Schuljahr 2017/2018 vier Klassen des Gemeinsamen Lernens gebildet. Alle Klassen werden jeweils von drei Tutor*innen - zwei Regelschul-Lehrer*innen und einer/einem Sonderpädagog*innen - begleitet, die gleichberechtigt zusammen arbeiten. Die Unterrichtsstunden sind in der Regel doppelt besetzt und den Lerngruppen steht jeweils ein zweiter Raum zur Verfügung. Einmal pro Woche treffen sich die Tutorenteams zu einer Teamsitzung. Die Tutor*innen und Fachlehrer*innen üben bevorzugt das Lernen in offenen Unterrichtsformen ein, verschiedene Formen des Unterrichtens im Team werden angewendet, Förderkonferenzen finden statt, Formen der gemeinsamen Förderplanung werden durchgeführt, gemeinsame Zielvereinbarungen der Teams werden getroffen und Material wird fortlaufend erprobt. Die vielfältigen Erfahrungen dieser sehr unterschiedlichen Klassen fließen weiterhin in die Arbeit der kommenden Schuljahre ein. Anmeldungen Vor den Anmeldeterminen der zukünftigen fünften Jahrgänge besucht ein multiprofessionelles Team die (Regelschullehrer*In und Sonderpädagog*in) die Grundschulen und verschafft sich durch Gespräche mit den Grundschullehrer*innen und die Teilnahme am Unterricht einen ersten Eindruck von den Kindern in ihrer bisher gewohnten Lernumgebung. Nach sorgfältigen Gesprächen mit den Eltern und den Kindern bei der Anmeldung, werden diese möglichst heterogen (Leistung, Sozialverhalten, Nationalität, Geschlecht) den neuen Klassen zugewiesen. Vor Beginn des neuen Schuljahres finden zusätzlich Übergabegespräche zwischen den Grundschullehrer*innen und den neuen Klassenteams statt. Um Einzelintegration der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu vermeiden und die enge Betreuung durch unsere Sonderpädagog*innen zu gewährleisten, werden sie ungefähr zu sechst zusammengefasst. Die Klassengröße wird hier möglichst gering gehalten (ca. 25 Schüler*innen).

2 Um eine heterogene Zusammensetzung auch in diesen Klassen zu unterstützen, werden hier höher begabte Kinder in einem größeren Anteil zugeordnet. Aus pädagogischen Gründen kann die Klassenzusammensetzung im Laufe des 5. Schuljahres optimiert werden. Einzelintegration Schüler*innen, deren sonderpädagogischer Förderbedarf erst nach den Klassenzuweisungen festgestellt wird, verbleiben, falls es keine besonderen Gründe gibt, in ihren Klassen und werden dort von Sonderpädagog*innen begleitet. Um eine positive Entwicklung des Kindes zu fördern, kann ein Klassenwechsel im Einzelfall jedoch in Erwägung gezogen werden. Äußere Rahmenbedingungen Das Tutorenteam einer Klasse mit Gemeinsamem Lernen besteht aus zwei Regelschullehrer*innen und einem/r Sonderpädagogen/in. Sie werden möglichst oft zu zweit in der Klasse eingesetzt, um eine umfangreiche Differenzierung zu erreichen. Die Doppelbesetzung wird im Krankheitsfall möglichst vertreten, dient selbst aber nicht als Vertretungsreserve. Innerhalb der Doppelbesetzung planen die Lehrkräfte den Unterricht gemeinsam, führen ihn gemeinsam durch und reflektieren ihn. Dabei teilen sie die Arbeit flexibel untereinander auf. Einmal in der Woche beraten sich die Tutor*innen in einer Teamstunde. Um Kontinuität zu wahren, begleitet mindestens ein/e Tutor*in die Klasse vom 5. bis zum 10. Schuljahr. Den Klassen mit gemeinsamem Lernen stehen Möglichkeiten zur äußeren Differenzierung zur Verfügung. Während der Klassenfahrten erhält die Gruppe ggf. zusätzliche Unterstützung durch weitere Lehrer. Die Klasse nimmt wie alle anderen an gemeinsamen Aktionen des Jahrgangs und der Schule teil. Sonderpädagog*innen Die Sonderpädagog*innen haben einen festen Platz in unserem Kollegium. Sie arbeiten gleichberechtigt mit den Regelschullehrer*innen zusammen. Sie erteilen in Absprache mit ihrem Team in den Klassen mit Gemeinsamem Lernen Regelunterricht. Im Folgenden beschreiben die Sonderpädagog*innen ihre Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte in drei Modulen. Vor Beginn eines Schuljahres werden die Bedürfnisse der Kinder und der Klassen ermittelt und die Sonderpädagog*innen nach Ausbildungs- und Erfahrungsschwerpunkten in den Klassen eingesetzt. In den pädagogischen Konferenzen wird ggf. nachjustiert. Aufgaben der Sonderpädagog*innen an der KKS Gliederung: 1. Selbstverständnis 2. Kompetenzen 3. Drei Module sonderpädagogischer Arbeit 4. Vernetzung 1. Selbstverständnis Wir wollen die KKS als inklusive Schule mit unseren spezifischen Kompetenzen unterstützen. Wir verstehen uns als Partner der Kolleg*innen in einem Unterricht, der eine individuelle Förderung aller Schüler*innen zu realisieren versucht. Die Förderung lernschwacher und auffälliger Schüler*innen steht dabei nicht in Konkurrenz zur Förderung besonders begabter Schüler*innen, da individuelle Lernformen (z.b. kooperatives Lernen) allen zu Gute kommt. Während die Schüler*innen mit anerkanntem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf ein besonderes Recht auf Unterstützung haben, gibt es daneben auch Schüler*innen, die der sonderpädagogischen Beratung oder Begleitung bedürfen.

3 Ein weiteres Anliegen ist uns, durch präventive Arbeit aufkommende Problematiken bereits an der Wurzel zu packen, um ungünstigen Entwicklungsverläufen frühzeitig entgegenzusteuern. Bei all unseren Bemühungen ist es uns wichtig, dass wir verschiedene Formen und Stufen der Kooperation erproben. Kooperation und Teamarbeit sind zentrale Elemente inklusiven Arbeitens und bedürfen einer bewussten Gestaltung. 2. Kompetenzen Unsere besonderen Kompetenzen als Sonderpädagog*innen sind: Diagnostisches Wissen, diagnostische Verfahren - Erfahrungen in der individuellen Förderplanung inkl. Dokumentation - Zusätzliches sonderpädagogisches Repertoire an individuellen Fördermöglichkeiten innerschulisch - Wissen und Kontakte außerschulische Förderung - Beratungskompetenzen - Bewertung von individuellen, prozessbezogenen Leistungen 3. Sonderpädagogische Arbeit im multiprofessionellen Team Unterricht, Beratung und Prävention Unterricht: Planung und Gestaltung von Unterricht Modifizierung und Ergänzung von Lernmaterialien und Klassenarbeiten Äußere Differenzierungsmaßnahmen Individuelle Hilfestellung/ disziplinierende Hilfen Beratung und Coaching von Schüler*innen im Unterricht Lerncoaching/ Vereinbarungen treffen, begleiten, auswerten Auswahl und Beschaffung von differenzierenden Unterrichtsmaterialien und Hilfsmitteln Erstellung der Zeugnisse Anleitung der Integrationshelfer Diagnostik und Förderplanung: Erheben des Entwicklungsstandes durch Beobachtung und Aktenstudium Anwendung spezifischer Testverfahren Aktenführung für Schüler*innen mit anerkanntem Förderbedarf/ Anlegen und Führen von DEIF-Akten Erstellen und Fortschreiben von Förderplänen sowie jährliche Überprüfungen in Federführung Anlegen und Führen von DEIF-Akten Koordination und Moderation von Förderkonferenzen AO-SF-Durchführung (in Koop.) Entwicklungsdiagnostik Zusammenarbeit mit schulpsycholog. Dienst, Kontakte zu Ärzten, Therapeuten, Schulen, etc Prävention: Mitentwicklung und Initiierung von Unterrichtsmaßnahmen mit präventivem Charakter und Trainingsprogrammen je nach individuellen Schwerpunkten: Soziales Lernen Bewegtes Lernen Lesetandem Sprachliche Förderung / sprachliches Lernen Aufmerksamkeit und Konzentration Aufbau von Selbstwert Lerncoaching Beratung und Begleitung

4 a) Beratung der Eltern Häusliche Unterstützung und Lernstrategien Erziehungsverhalten außerschulischen Freizeitangebote Verweis auf außerschulische Beratung/Therapie/Nachhilfe der Regelschulkollegen Mögliche Inhalte: Einbringen der sonderpädagogische Perspektive (z.b. prozessorientiert versus ergebnisorientiert) Fördermaßnahmen gemeinsam entwickeln Alternative methodische Möglichkeiten (z.b. kleinschrittigeres Vorgehen, vereinfachte Sprache) Klassenstrukturen ansehen Unterstützung bei Elterngesprächen b) Beratung und Begleitung der Schüler Einzelcoaching: Ist-Analyse, Motivationstraining, Zielvereinbarung, Verhaltenspläne, Entwicklung von Lernstrategien/Arbeitsverhalten Kleingruppenarbeit bezgl. Lerninhalten, Lernstrategien Begleitung in der Klasse Berufsberatung Vernetzung Integrationshelfer/Träger Schulsozialarbeit Schulpsychologischer Dienst Kinder- und Jugendpsychiater Therapeuten Jugendamt Außerschulische Beratungsstellen Jugendhäuser Stubo Berufseingliederungsmaßnahmen, Agentur für Arbeit, IFD 4. Vernetzung Außer den genannten Vernetzungsstrukturen, die sich aus der Arbeit am Kind ergeben, erscheint es uns wichtig, zur Qualitätssicherung sonderpädagogischer Arbeit durch weitere Kooperationen zu erreichen: innerschulisch: Fachgruppe Gemeinsames Lernen und Sonderpädagogik Förderschule Trägerorganisationen der Integrationshelfer (Lebenshilfe, Diakonisches Werk) Fortbildung: Schulpsych. Dienst, Kompetenzteam, andere Hospitationen Vernetzungstreffen Koordination Die Tutor*innen einer Klasse mit Gemeinsamen Lernen treffen sich wöchentlich in einer Teamstunde. Die Fachgruppensitzung Gemeinsames Lernen findet ca. vier Mal im Schuljahr statt. In diesem Gremium treffen sich alle Sonderpädagog*innen und Tutoren aus den Klassen mit Gemeinsamen Lernen und koordinieren die inklusive Arbeit an der KKS und entwickeln das Konzept weiter. Im gleichen Rhythmus finden die Sitzungen der Fachgruppe Sonderpädagogik statt. Dieses Gremium beschäftigt sich mit sonderpädagogischen Fragestellungen.

5 Gemeinsamer Unterricht Im Unterricht leben und lernen die Schüler*innen und Schüler gemeinsam. Ihre unterschiedlichen Begabungen werden in den jeweiligen Forder- und Förderschwerpunkten von Regelschullehrer*innen und Sonderpädagog*innen gleichermaßen, in jeweils auf die Unterrichtssituation abgestimmte Kooperationsformen der Lehrer*innen unterstützt. Kooperatives Lernen, handlungs- und projektorientierte Lernformen und innere Differenzierung, angepasst an die vielfältigen Lernausgangssituationen der Schüler*innen, stehen im Vordergrund. Zusammen mit den Eltern, den jeweiligen Schüler*innen und den Lehrer*innen der entsprechenden Klasse werden Förderpläne erstellt, nach denen sich die individuelle Förderung auf vereinbarte Förderziele hin ausrichtet. Halbjährlich werden sie mit allen in der Klasse Unterrichtenden evaluiert und fortgeschrieben. Werden Schüler*innen zieldifferent gefördert, werden ihre Unterrichtsziele nach ihren Bedürfnissen ausgerichtet. Es ist uns wichtig, dass auch ihre Aufgaben Teil des gemeinsamen Unterrichts sind. Die Förderschwerpunkte werden in den pädagogischen Konferenzen bzw. einer Förderkonferenz mit allen Unterrichtenden der Klasse überprüft und ggf. verändert oder beendet. Leistungsbewertung und Zeugnisse - Bildungsgänge der allgemeinen Schule: Schüler*innen dieser Bildungsgänge mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten die Zeugnisse unserer Schule mit einer Bemerkung zu ihrem Förderschwerpunkt und zum Bildungsgang. Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung erhalten zusätzlich Bemerkungen zum Arbeits- und Sozialverhalten. - Bildungsgang Lernen : Schüler*innen dieses Bildungsgangs erhalten in der Regel ein Berichtzeugnis, das den Leistungsstand und die Lernentwicklung dokumentiert. Sie erhalten Zeugnisse mit Ziffernnoten. Zusätzlich muss die erbrachte Leistung den Anforderungen des vorhergehenden Jahrgangs entsprechen. Dieser Maßstab ist kenntlich zu machen. Zusätzlich erhalten die betroffenen Schüler*innen ein Berichtzeugnis. - Bildungsgang Geistige Entwicklung : Schüler*innen dieses Bildungsgangs erhalten keine Ziffernnoten, sondern einen Lernbericht. Abschlüsse Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie Unterrichtsfächer und Stundentafel der allgemeinen Schulen gelten auch für sonderpädagogisch geförderte Schüler*innen, die zielgleich unterrichtet wurden, falls die Verordnung 19 Abs. 1 AO-SF nichts anderes vorsieht. Nachteilsausgleich Die Unterrichtsvorgaben ( 29 SchulG) des Ministeriums gelten für den Unterricht. Bei der Gestaltung der Lern- und Freizeit unseres Ganztags werden die Lernmöglichkeiten und die Belastbarkeit der betroffenen Schüler*innen berücksichtigt. ( 19 Abs. 4 AO-SF) Ausblick Auf dem Weg zur Inklusion werden wir unsere Arbeit im Austausch mit den übrigen Klassen des Jahrgangs und jahrgangsübergreifend fortlaufend reflektieren und optimieren. Wir schätzen die Unterstützung unserer Schulgemeinschaft. Den angestrebten gesellschaftlichen Wandel treiben Klassen mit Gemeinsamem Lernen voran, zusammen mit anderen außerschulischen Initiativen. Die allgemeine Akzeptanz der Vielfalt der Menschen und die Teilhabe aller am gesellschaftlichen Zusammenleben ist unser Ziel. Erstellt durch die Fachgruppe Gemeinsames Lernen im Oktober 2014 Letzte Überarbeitung 2016/17

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