Gemeinsamer Unterricht in der Gesamtschule Nippes
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- Hinrich Dominik Hase
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1 Gemeinsamer Unterricht in der Gesamtschule Nippes Konzept der Gesamtschule Köln Nippes zur Gestaltung des Gemeinsamen Unterrichts (GU) in der Sekundarstufe 1 Entwicklungsvorhaben der Schule in der Aufbauphase Partizipation der schulischen Mitarbeiter und Gremien zur Weiterentwicklung eines inklusiven Schulprofils Aufbau von Kooperation in Teamstrukturen Einbindung des Gemeinsamen Unterricht in das Gesamtkonzept der Schule Schuleigenes Konzept Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen des Schulprogramms ( 3 Abs. 2 SchulG BASS 1 1) über das schuleigene Konzept. Das Konzept beschreibt, in welchem Umfang und in welchen Klassen gemeinsames Lernen für behinderte und nicht behinderte Schülerinnen und Schüler stattfindet und beschreibt die zur Qualifizierung der Lehrkräfte notwendigen Fortbildungen. Für die Weiterentwicklung des schuleigenen Konzepts ist die Kooperation mit verschiedenen Schulen und außerschulischen Partnern in einer Region notwendig. Leitideen unserer Schule (im Aufbau) Schule als Lebensraum für Vielfalt - Wertschätzung aller Beteiligten in einem Raum, der möglichst vielen Bedürfnissen gerecht wird und die Unterschiede als Bereicherung erfahrbar macht. - IGS Nippes, Pädagogischer Tag im Februar Alle (Lehrer, Schüler, Eltern, Mitarbeiter) fühlen sich willkommen - Respektvolles, wertschätzendes Umgehen miteinander - Individualität und Heterogenität werden als Bereicherung der Lernsituation angenommen Gesamtschule Nippes 2011 Seite 1 von 6
2 Aufnahme der Schülerinnen und Schüler Über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler entscheidet die Schulleitung. Sie beauftragt Kolleginnen und Kollegen der Schule, Kontakt zu den abgebenden Grundschulen aufzunehmen, um die Kinder und ihren besonderen Förderbedarf im laufenden 4. Schuljahr kennen zu lernen und die Schulleitung bei der Aufnahmeentscheidung zu beraten. Die Schule ist offen für die Aufnahme von Kindern mit verschiedenen Förderschwerpunkten aus dem städtischen Einzugsbereich der Schule: Förderschwerpunkt Lernen Förderschwerpunkt Soziale und emotionale Entwicklung Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (bis zur Fertigstellung des Neubaus ist das derzeitige Schulgebäude nicht barrierefrei) Förderschwerpunkt Sprache Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Förderschwerpunkt Sehen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Schüler mit Autismus- Spektrum- Störung ) Die Schulleitung prüft mit dem Schulträger die Ermöglichung der baulichen und sächlichen Voraussetzungen für die Aufnahme dieser Schüler. Sie kooperiert mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) bei der behindertengerechten Ausstattung der Räumlichkeiten sowie der Anschaffung von technischen Hilfsmitteln. Klassenbildung Die Schule richtet in jedem Jahrgang zwei integrative Lerngruppen/Klassen ein, die in der Regel jeweils bis zu max. 5 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufnehmen. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in einer integrativen Klasse beträgt in der Regel 26. Daneben können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch in Form einer Einzelintegration in einer Regelklasse unterrichtet werden, wenn ihr individueller Förderbedarf eine zielgleiche Teilnahme am Unterricht ermöglicht. Dies können z.b. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Hören oder Sehen sein. Die Klassenleitung und die unterrichtenden FachlehrerInnen erhalten Beratung von Seiten der sonderpädagogischen Kompetenzzentren bzw. Sonderpädagogen, die an der Schule tätig sind. Gesamtschule Nippes 2011 Seite 2 von 6
3 Die Verteilung bzw. Zuweisung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf die Klassen mit Gemeinsamen Lernen erfolgt in Absprache zwischen Schulleitung und einer sonderpädagogischen Lehrkraft. Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer Kooperation der Pädagogen in den Jahrgangsstufenteams Es ist das Ziel der pädagogischen Organisation der Schule, dass die Lehrerinnen und Lehrer der Schule nach Möglichkeit mit der deutlich überwiegenden Anzahl ihrer Unterrichtsstunden in einem Jahrgang unterrichten, um einen Aufbau stabiler sozialer Beziehungen zu den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen. Nur wenn die Lehrkräfte mehrere Fächer und möglichst viele Stunden in einer Klasse unterrichten, lässt sich die Anzahl der Lehrpersonen begrenzen, die im Laufe einer Woche in einer GU- Klasse mit den Schülern arbeiten. So erfahren die beeinträchtigten Kinder die notwendige Sicherheit für ihre ganzheitliche Entwicklung durch stabile, verlässliche Beziehungen. Die Lehrerinnen und Lehrer arbeiten auf der Ebene des Jahrgangs in einem Team zusammen, das sich regelmäßig trifft. Dort findet der Austausch über die Förderbedürfnisse der Kinder und Jugendlichen sowie über ihre praktische Umsetzung in Unterrichtsplanung, Differenzierungsmaßnahmen und Lernberatung statt. in der Klassenleitung SonderpädagogInnen und RegellehrerInnen übernehmen gemeinsam die Leitung von integrativen Klassen. Sie kooperieren in allen Felder der Klassenleitung und sprechen ihre Rollenverteilung sowie ihre Aufgaben miteinander ab. Im Zwei- Lehrer- Unterricht (Doppelbesetzung im Unterricht) Die zeitweilige Doppelbesetzung im Fachunterricht der GU- Klassen ist eine Personalressource, die mit besonderer Sorgfalt für die Förderung der beeinträchtigten Schüler und Schülerinnen genutzt werden muss. Sie ermöglicht verschiedene Modelle der Zusammenarbeit im Unterricht, um Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf, aber auch andere SuS stärker zu unterstützen. Eine erfolgreiche Kooperation in dieser Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit erfordert eine enge Abstimmung der beteiligten Personen, die von der Schulleitung unterstützt und in geeigneter Fortbildung professionalisiert werden muss. Sie kann nicht der Zufälligkeit eines persönlichen Engagements überlassen werden, sondern muss zentraler Bestandteil der Qualitätssicherung der Schule sein. Gesamtschule Nippes 2011 Seite 3 von 6
4 Gemeinsames Lernen im Gemeinsamen Unterricht Zielsetzungen des Gemeinsamen Lernens Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf verbleiben in der Regel die sechs Schuljahre der Sekundarstufe I in ihrer jeweiligen Jahrgangsklasse mit folgenden Zielsetzungen: um ihr Recht wahrnehmen, am Lernen der Mitschüler ihrer Klasse teilzuhaben, indem sie entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen und Erfordernissen individuell und sonderpädagogisch gefördert werden. um eine realistische Einschätzung eigener Fähigkeiten zu erreichen, ihre Einschränkungen wahrzunehmen, aber auch ihre Chancen zu ergreifen und ihre Interessen zu entwickeln, um einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Schulabschluss zu erreichen und Zukunftsperspektiven in beruflicher und lebenspraktischer Hinsicht zu entwickeln um am Unterricht und am sozialen Geschehen in ihrer jeweiligen Klasse und in der gesamten Schule zu einem möglichst großen Anteil teilzunehmen und es aktiv mit zu gestalten um ihre Beeinträchtigungen beim Lernen anzunehmen oder zu überwinden durch Stärkung ihres Selbstwertgefühls auch im Umgang mit der Behinderung und ihr Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten Unterrichtsorganisation in Klassen mit gemeinsamem Unterricht - Lernen in der Gesamtklasse ohne besondere Hilfen - Lernen in der Gesamtklasse mit Unterstützung (z.b. Schreibhilfen, Lesehilfen, differenzierte Ziele, Aufgabenstellungen, Anforderungen) - Zeitweiliges Lernen in einer Fördergruppe zum gleichen Thema wie in der Gesamtklasse (z.b. Rücksicht nehmen auf das langsamere Lerntempo oder das Bedürfnis nach handlungsorientiertem Lernen, die Geräuschempfindlichkeit...) dabei erfolgt ein Austausch zwischen den Gruppen (voneinander lernen) - Lernen in gemischten Projektgruppen zu einem bestimmten Thema - Differenzierung in Kleingruppen in den Hauptfächern, wenn SuS auf einem niedrigeren Anforderungsniveau lernen und/oder viel persönliche Unterstützung, Übung oder Erklärung benötigen Gesamtschule Nippes 2011 Seite 4 von 6
5 - zeitweise Beratungsstunden, um anschließend selbständig mit differenziertem Unterrichtsmaterial in der Gesamtklasse zu lernen - in Einzelfällen Einzelunterricht oder Einzelberatung, um die Lösung spezieller Probleme zu unterstützen Unterrichtsplanung Die Planung von (integrativem) Gemeinsamen Unterricht beinhaltet inhaltliche und methodische Entscheidungen auf der Grundlage der verschiedenen Richtlinien und Lehrpläne. Ziel ist das gemeinsame Lernen und Miteinander der Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in der integrativen Lerngruppe. Der Unterricht, die Erziehung sowie die individuelle und die sonderpädagogische Förderung der Schülerinnen und Schüler orientieren sich sowohl an den Vorgaben der Gesamtschule als auch der jeweiligen Förderschule sowie an den besonderen Bedingungen des Gemeinsamen Unterrichts. Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden auf der Grundlage der Unterrichtsvorgaben des Ministeriums für ihren entsprechenden Bildungsgang (allgemeine Schule, Lernen oder Geistige Entwicklung) sowie den besonderen Bedürfnissen für ihren Förderschwerpunkt (siehe unter Aufnahme) unterrichtet ( 37 Abs. 2 AO- SF). Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden individuelle Förderpläne erstellt und fortgeschrieben ( 19 Abs. 6 AO- SF), Sie legen für einen zu vereinbarenden Zeitraum die individuellen Förderbereiche fest, formulieren realistische Ziele und beschreiben die (sonder- )pädagogischen Maßnahmen, die dem Anspruch der Schüler auf Lernen und Teilhabe gerecht werden. Grundlage dieser Förderplanung bildet eine Diagnose des Ist- Stands in den verschiedenen Fächern und Förderbereichen. Schülerinnen und Schüler, die nach dem Bildungsgang Lernen gefördert werden, können so in eine Lernstufe eingestuft werden, die ein individuelles Lernen auf ihrem Niveau ermöglicht. Förderplanung und Diagnostik Förderdiagnostik dient der Beschreibung des Ist- Zustandes (Lernausgangslage, Ressourcen, Fähigkeiten, Schwächen, Lernbesonderheiten, Erfolgsstrategien) und davon ausgehend der Auswahl von Förderschwerpunkten für den Schulalltag. Damit wird Unter- oder Überforderung vermieden und die Schülerinnen und Schüler erhalten Unterstützung, um ausgehend von ihrem Lernniveau weiter lernen zu können. Förderdiagnostik dient nicht der Gesamtschule Nippes 2011 Seite 5 von 6
6 statischen Festschreibung eines Status. Förderdiagnostik findet statt in einem fortschreibenden Prozess, der den Unterricht begleitet: Mehr oder weniger bewusst, mehr oder weniger strukturiert, mehr oder weniger geplant. Dabei ist von zentraler Bedeutung, dass die Pädagogen regelmäßig über Schüler im Team sprechen, ihre Stärken und Schwächen aufspüren, den individuellen Förderbedarf beschreiben, gemeinsam Schwerpunkte setzen und Ziele vereinbaren, von denen sie Maßnahmen der Unterstützung und Lernbegleitung ableiten sowie im Team Verantwortlichkeiten festlegen. Für eine spätere Evaluation der gemeinsamen Arbeit ist es sinnvoll und hilfreich, Erfolgsindikatoren zu benennen. Die Absprachen werden in einem Förderplan schriftlich so prägnant formuliert, dass sie im Alltag erinnerbar sind. Der Förderplan wird mindestens halbjährlich erneuert bzw. der Entwicklung des Schülers / der Schülerin angepasst. Förderpläne bringen Ordnung in das komplexe System pädagogischer Förderarbeit und dokumentieren Entwicklungsfortschritte. Dabei verknüpfen sie fachdidaktische und entwicklungsspezifische Aspekte. Sie schaffen Transparenz im pädagogischen Handeln und bündeln die knappen Förderressourcen für gemeinsam verantwortete Ziele. Indem sie durch den kollegialen Austausch einen Perspektivwechsel ermöglichen, fördern sie die professionelle Reflexion im Team und sichern die Qualität der Förderung durch Evaluation. Nicht zuletzt stellen sie einen Gesprächsleitfaden für Fallgespräche zur Verfügung und bieten eine Grundlage für Gespräche mit Eltern und den Lernenden selbst. Inklusion ist kein Ergebnis, sondern ein Prozess. Seit der Verabschiedung der UN- Behindertenrechtskonvention im Jahr 2006 und ihrer Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag 2009 orientiert sich die Bildungspolitik des Landes NRW Schritt für Schritt an der Leitidee der Inklusion. Diese Schulentwicklung. basiert auf einer inklusiven Wertehaltung zielt auf einen gesamtgesellschaftlichen Prozess spürt Barrieren auf und nutzt Ressourcen blickt auf die gesamte Einrichtung, nicht auf einzelne Kinder realisiert sich in Partizipation aller Beteiligten einer Schulgemeinde zielt in Richtung Bildung im Sinne der Menschenrechte (Vgl. Index für Inklusion Mel Ainscow/ Tony Booth 2000) Inklusion ist eine Leitidee, ein Nordstern, an dem wir die Navigation unseres Schulentwicklungsprozesses orientieren und dem wir uns immer weiter annähern, selbst wenn wir ihn nie vollständig erreichen können. Gesamtschule Nippes 2011 Seite 6 von 6
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