PUTBUSSER NACHRICHTEN

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1 PUTBUSSER NACHRICHTEN amtliches mitteilungsblatt der Stadt PutBuS nr: 05/2015 XXvi. Jahrgang 26. mai 2015 zum MUSIKALISCHEN PICKNICK IM ROSENGARTEN DES SCHLOSSPARK zu PUTBUS In diesem Sommer organisiert die Putbus-Information nun schon zum vierten Mal das Musikalische Picknick. Es handelt sich hierbei um eine regelmäßige Veranstaltungsreihe mit Live-Musik, die von Juni bis August jeweils am Montagnachmittag ab Uhr stattfinden wird. Das angrenzende Rosencafé ist das renovierte historische Fürstliche Gärtnerhaus Villa Löwenstein, das 1828/29 vom Architekten Steinmeyer erbaut wurde. Musikalisch wird ein breites Spektrum von Klassik bis Country geboten, gespielt vornehmlich von jungen Künstlern aus der Region. Die Rasenflächen im Rosengarten direkt hinter dem Rosencafé bieten vielerlei Möglichkeiten für einen entspannten Aufenthalt in der einzigartigen Umgebung dieses Landschaftstempels. Picknickdecken können ausgeliehen werden, Picknick-Körbe können selbst mitgebracht werden und Kaffee, Kuchen und Grillgut sind im Rosencafé erhältlich. Da das MUSIKALICHE PICKNICK eine reine Openair-Veranstaltung ist, findet es bei Schietwetter auf der überdachten Terrasse des Rosencafés statt. Der Eintritt ist frei. Das musikalische Programm im Einzelnen: Megasixties - Musik mit viel Herz Hawkers Tray - Blues & Shuffle Und_Luca - Deutsch-Rock Marion Seibert - Das Leben berühren Der Waldgänger - Blues-Rock Bluesrausch - Blues, Klavier Klee & Co. - Woodstock- Feeling Yookoo - Trommelgruppe HST Captain Crap - Blues-Rock Bastian Semm - Sonderkonzert (Eintritt 9,00 pro Person) Bluesrausch - Blues, Klavier Andreas Schirneck - Folk, Gesang, Gitarre Tomasz Gaworek - Blues, Folk, Rock Duo Compliment - Balladen und Oldies Laszlo Sandor - Saxophon Ein besonderes Highlight ist nun schon zum zweiten Mal das Live-Konzert des Störtebeker-Darstellers Bastian Semm. Die Karten können vor Ort oder in der Kurverwaltung (Orangerie) im Vorverkauf für 9,00 erworben werden. Die Veranstaltungen beginnen jeweils um Uhr und enden gegen Uhr. Eintritt wird nicht erhoben, jedermann ist herzlich willkommen. Parkplätze stehen an der Alleestraße, am Circus und am Wreechener Weg zur Verfügung. Birgit Lahann Kultur- und Tourismusmanagerin inhalt: amtliche und Öffentliche Bekanntmachungen Seite 2 9 termine und veranstaltungen Seite 12

2 Öffentliche Bekanntmachungen Die Stadtvertretung der Stadt Putbus hat in ihrer 8. Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: 1. Beschlussfassung zur Umbenennung der mehrfach vorkommenden Straßenbezeichnungen Dorfstraße und Chausseestraße in den Ortsteilen der Stadt Putbus Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beschließt auf Grundlage des 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes M-V vom die Umbenennung der mehrfach vorkommenden Straßenbezeichnungen Dorfstraße und Chausseestraße in den Ortsteilen der Stadt Putbus gemäß anliegender Aufstellung. (siehe gesonderte Bekanntmachung, S. 4-5)) 2. Ausschreibung von Stromlieferungen 2016/2017 Die Stadtvertretung beschließt die Beschaffung für die Lieferjahre 2016/2017 für städtische Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung im Rahmen einer elektronischen Ausschreibung durchführen zu lassen. Der Bürgermeister Herr Harald Burwitz wird ermächtigt, die Vergabeentscheidung zu treffen und den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. 3. Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Rügen vom Die Stadtvertretung beschließt die Erste Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Putbus über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Rügen vom und billigt die Gebührenkalkulation 2015 für die Satzung. Bestandteil des Beschlusses ist folgende Anlage: Erste Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Putbus über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasserund Bodenverbandes Rügen vom einschließlich der Anlagen 1 und 2 zur Satzung nach 3 Abs. 5 und 3 Abs. 6 sowie die Gebührenkalkulation Vergabe der Prüfung künftiger Jahresabschlüsse der Stadtverwaltung Putbus an die Fa. NKHR-Beratung, Kommunalberatung & Kommunalprüfung Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beschließt die Vergabe der Prüfung der Jahresabschlüsse der Haushalte an das Unternehmen NKHR-Beratung Kommunalberatung & Kommunalprüfung. 5. Festlegung des Wahltermins für die Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Stadt Putbus Die Stadtvertretung der Stadt Putbus setzt gem. 37 KV M-V i. V. m. 3 LKWG als Termin für die Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Stadt Putbus Sonntag, den fest. Als Termin für eine mögliche Stichwahl wird Sonntag, der festgesetzt. Die dazu notwendige Ausschreibung erfolgt in den Putbusser Nachrichten, der OZ (regional), der Monatszeitschrift des Städte- und Gemeindetages M-V (Der Überblick) und auf der Internet-Seite der Stadt Putbus. 6. Wahl des Wahlleiters und seines Stellvertreters Die Stadtvertretung bestimmt gem. 9 Abs. 3 LKWG M-V Herrn Bürgermeister Harald Burwitz zum Gemeindewahlleiter für die Bürgermeisterwahl am Zu seinem Stellvertreter wird Herr Thomas Möller bestimmt. 7. Festlegung der Wahllokale für die Bürgermeisterwahl am Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beschließt gem. 61 Abs. 4 LKWG M-V und 29 LKWO M-V für den Wahlbezirk Putbus zwei Wahllokale und ein Briefwahllokal einzurichten. Festgesetzt werden als Wahllokale: WLK 001 Rathaus WLK 002 Grundschule WLK 003 Briefwahl. 8. Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Wahlhelfer und Mitglieder des Wahlausschusses Die Stadtvertretung der Stadt Putbus beschließt, die Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer und Mitglieder des Wahlausschusses von 21 auf 30 zu erhöhen. 9. Wahl von Bürgern zur Wahrnehmung des Ehrenamtes als Schiedsperson in der Schiedsstelle der Stadt Putbus Die Stadtvertretung der Stadt Putbus wählt für die nächsten 5 Jahre Herrn Gerhard Reese, Putbus OT Lauterbach Frau Dorothea Brochhaus, Putbus, OT Lauterbach als Schiedspersonen in die Schiedsstelle der Stadt Putbus. 10. Aufstellungsbeschluss für die I. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. XXVII-B-10 Wohnmobilstellplatz an der Lauterbacher Chaussee der Stadt Putbus Die im rechtskräftigen B-Plan dargestellte Gewerbefläche entlang der Bahngleise soll als Gewerbefläche erhalten bleiben und nicht wie im Entwurf dargestellt als Mischgebiet entwickelt werden. Begründung: Derzeit ist die Nutzungsart Wohnen schon fest etabliert. Diese Entwicklung soll nur im Bereich des westlichen Plangebietes, im Bereich der bestehenden Gebäude und der dazwischenliegenden Fläche weitergeführt werden, vermischt mit Kleingewerbe. Da der Gesetzgeber für ein Mischgebiet jedoch keine Rechtsgrundlage vorschreibt, die den Anteil von gewerblicher und Wohnnutzung steuert, wird vorgeschlagen, auf der östlichen Teilfläche eine reine Nutzung als Gewerbefläche festzulegen gemäß dem rechtskräftigen B-Plan. 11. Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. XXX-B-14 Dorfstraße 22 - Vilmnitz der Stadt Putbus 1. Die während der öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. XXX-B-14 Dorfstraße 22 - Vilmnitz der Stadt Putbus vorgebrachten Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben die Mitglieder der Stadtvertretung der Stadt Putbus in ihrer Sitzung vom mit den in der Anlage beigefügten Ergebnissen geprüft bzw. abgewogen. 2. Die Abwägungsergebnisse entsprechend den Festlegungen im Abwägungsvorschlag gemäß Anlage sind durch das Planungsbüro in den Satzungsentwurf einzuarbeiten. 3. Die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen vorgebracht haben, sind von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. PN #

3 Öffentliche Bekanntmachungen 4. Die Stadtvertreter der Stadt Putbus billigen und beschließen in ihrer Sitzung am den in der Anlage dargestellten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. XXX-B-14 Dorfstraße 22 - Vilmnitz der Stadt Putbus 5. Die Stadtvertretung beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. XXX-B-14 Dorfstraße 22 - Vilmnitz der Stadt Putbus, bestehend aus dem Planteil A und dem Textteil B gemäß 10 Baugesetzbuch in der Fassung der aktuellen Bekanntmachung und 86 der Landesbauordnung Mecklenburg Vorpommern in der Fassung der aktuellen Bekanntmachung als Satzung. 6. Die Begründung wird gebilligt. 7. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 12. Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Ergänzungssatzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB Wreechener Weg der Stadt Putbus 1. Die während der öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung des Entwurfes zur Ergänzungssatzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB Wreechener Weg der Stadt Putbus vorgebrachten Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben die Mitglieder der Stadtvertretung der Stadt Putbus in ihrer Sitzung vom mit den in der Anlage beigefügten Ergebnissen geprüft bzw. abgewogen. 2. Die Abwägungsergebnisse entsprechend den Festlegungen im Abwägungsvorschlag gemäß Anlage sind durch das Planungsbüro in den Satzungsentwurf einzuarbeiten. 3. Die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen vorgebracht haben, sind von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 4. Die Stadtvertretung beschließt die Ergänzungssatzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB Wreechener Weg der Stadt Putbus bestehend aus dem Planteil A und dem Textteil B als Satzung gemäß 10 BauGB i.v.m. 35 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der aktuellen Bekanntmachung und 86 Landesbauordnung Mecklenburg Vorpommern in der Fassung der aktuellen Bekanntmachung. 5. Die Begründung wird gebilligt. 6. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 13. Abwägungs- und Satzungsbeschluss für die 2. Änderung zum fortgeltenden Vorhaben und Erschließungsplan Nr. 05/94 Wohngebäude und Ferienwohnungen Wreechen der Stadt Putbus 1. Die während der öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung des Entwurfes zur 2. Änderung zum fortgeltenden Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 05/94 Wohngebäude und Ferienwohnungen Wreechen der Stadt Putbus vorgebrachten Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben die Mitglieder der Stadtvertretung der Stadt Putbus in ihrer Sitzung vom mit den in der Anlage beigefügten Ergebnissen geprüft bzw. abgewogen. 2. Die Abwägungsergebnisse entsprechend den Festlegungen im Abwägungsvorschlag gemäß Anlage sind durch das Planungsbüro in den Satzungsentwurf einzuarbeiten. 3. Die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen vorgebracht haben, sind von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 4. Die Stadtvertretung beschließt die 2. Änderung zum fortgeltenden Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 05/94 Wohngebäude und Ferienwohnungen Wreechen der Stadt Putbus bestehend aus dem Planteil A und dem Textteil B gemäß 10 Baugesetzbuch in der Fassung der aktuellen Bekanntmachung und 86 der Landesbauordnung Mecklenburg Vorpommern in der aktuellen Bekanntmachung als Satzung. 5. Die Begründung wird gebilligt. 6. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 14. Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan für die 1. Änderung zum fortgeltenden Bebauungsplan Nr. IX-B-1999 Wohnpark Güstelitzer Straße der Stadt Putbus 1. Die während der öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung des Entwurfes zur 1. Änderung Bebauungsplan Nr. IX-B-1999 Wohnpark Güstelitzer Straße der Stadt Putbus vorgebrachten Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben die Mitglieder der Stadtvertretung der Stadt Putbus in ihrer Sitzung vom mit den in der Anlage beigefügten Ergebnissen geprüft bzw. abgewogen. 2. Die Abwägungsergebnisse entsprechend den Festlegungen im Abwägungsvorschlag gemäß Anlage sind in den Satzungsentwurf durch das Planungsbüro einzuarbeiten. 3. Die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen vorgebracht haben, sind von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 4. Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung zum fortgeltenden Bebauungsplan Nr. IX-B-1999 Wohnpark Güstelitzer Straße der Stadt Putbus bestehend aus dem Planteil A und dem Textteil B gemäß 10 Baugesetzbuch in der Fassung der aktuellen Bekanntmachung und 86 der Landesbauordnung Mecklenburg Vorpommern in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung als Satzung. 5. Die Begründung wird gebilligt. 6. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 15. Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Außenbereichssatzung OT Alt Güstelitz der Stadt Putbus 1. Die während der öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung des Entwurfes zur Außenbereichssatzung OT Alt Güstelitz der Stadt Putbus vorgebrachten Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben die Mitglieder der Stadtvertretung der Stadt Putbus in ihrer Sitzung vom mit den in der Anlage beigefügten Ergebnissen geprüft bzw. abgewogen. 2. Die Abwägungsergebnisse entsprechend den Festlegungen im Abwägungsvorschlag gemäß Anlage sind durch das Planungsbüro in den Satzungsentwurf einzuarbeiten. 3. Die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen vorgebracht haben, sind von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 4. Die Stadtvertretung beschließt die Außenbereichssatzung OT Alt Güstelitz der Stadt Putbus bestehend aus dem Planteil A und dem Textteil B als Satzung gemäß 10 BauGB i.v.m. 35 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der aktuellen Bekanntmachung und 86 Landesbauordnung Mecklenburg Vorpommern in der Fassung der aktuellen Bekanntmachung. 5. Die Begründung wird gebilligt. 6. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 3 PN # 05.15

4 Öffentliche Bekanntmachungen 16. Abwägungs- und Satzungsbeschluss für die 1. Änderung zum fortgeltenden Bebauungsplan Nr. XIII-B-03 Yachthafen Lauterbach der Stadt Putbus 1. Die während der öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung des Entwurfes für die 1. Änderung des fortgeltenden Bebauungsplan Nr. XIII-B-03 Yachthafen Lauterbach der Stadt Putbus vorgebrachten Bedenken und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben die Mitglieder der Stadtvertretung der Stadt Putbus in ihrer Sitzung vom mit den in der Anlage beigefügten Ergebnissen geprüft bzw. abgewogen. 2. Die Abwägungsergebnisse entsprechend den Festlegungen im Abwägungsvorschlag gemäß Anlage sind durch das Planungsbüro in den Satzungsentwurf einzuarbeiten. 3. Die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen vorgebracht haben, sind von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 4. Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung zum fortgeltenden Bebauungsplan Nr. XIII-B-03 Yachthafen Lauterbach der Stadt Putbus bestehend aus dem Planteil A und dem Textteil B gemäß 10 Baugesetzbuch in der Fassung der aktuellen Bekanntmachung und 86 der Landesbauordnung Mecklenburg Vorpommern in der Fassung der aktuellen Bekanntmachung als Satzung. 5. Die Begründung wird gebilligt. 6. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Umbenennung von Straßennamen in den Ortsteilen der Stadt Putbus In Vollzug der Beschlussfassung der Stadtvertretung der Stadt Putbus vom zur Umbenennung der mehrfach vorkommenden Straßenbezeichnungen Dorfstraße und Chausseestraße in den Ortsteilen der Stadt Putbus (Beschluss-Nr. VI.16-15), veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Putbus Putbusser Nachrichten Ausgabe Nr. 05/2015 vom , erlässt der Bürgermeister der Stadt Putbus folgende Allgemeinverfügung I. Die Umbenennung der mehrfach vorkommenden Straßennamen Dorfstraße und Chausseestraße in den Ortsteilen der Stadt Putbus erfolgt entsprechend des vorgenannten Stadtvertreterbeschlusses laut nachfolgender Aufstellung: Lfd. Nr. Ortsteil neue Straßenbezeichnung Umbenennung der Straßen mit der Bezeichnung Dorfstraße Ortsteile mit einer Straßenbezeichnung 1 Alt Lanschvitz Alt Lanschvitz 2 Beuchow Beuchow 3 Darsband Darsband 4 Dolgemost Dolgemost 5 Dumgenevitz Dumgenevitz 6 Groß Stresow Groß Stresow 7 Ketelshagen Ketelshagen 8 Klein Stresow Klein Stresow 9 Krakvitz Krakvitz 10 Kransevitz Kransevitz (Zuordnung der Haus-Nr. 1 4 Doppelhäuser an der L 29 zur Dorfstr. in Kasnevitz) 11 Krimvitz Krimvitz 12 Muglitz Muglitz 13 Nadelitz Nadelitz 14 Neu Lanschvitz Neu Lanschvitz 15 Neuendorf Neuendorf 16 Posewald Posewald 17 Strachtitz Strachtitz 18 Wobbanz Wobbanz 19.1 Güstelitz Güstelitz (Ortslage; Dorfstr. 1-13) 19.2 Güstelitz Alt Güstelitz (Bereich Alt Güstelitz; Dorfstr ) 19.3 Güstelitz Zuordnung zur Dorfstr. in Kasnevitz (Dorfstr. 19 u. 20 an der L 29) 20 Lonvitz Lonvitz 21 Neukamp Neukamp Ortsteile mit mehreren Straßenbezeichnungen 22 Altkamp Altkamp 23 Freetz Freetz 24 Gremmin Gremmin 25 Kasnevitz Keine Umbenennung; künftig einzige Dorfstraße (Erweiterung siehe lfd. Nr. 10 u. 19.3) 26 Lauterbach Hafenstraße PN #

5 Öffentliche Bekanntmachungen Lfd. Nr. Ortsteil neue Straßenbezeichnung 27.1 Pastitz Pastitz (Dorf- u. Feldstraße werden zu einer Straße (Ortslage; Dorfstr. 1-8, 14, 15a/b) zusammengeführt und die Grundstücke neu durchnummeriert) 27.2 Pastitz Alt Pastitz (Bereich Alt Pastitz; Dorfstr. 9-13) 28 Vilmnitz Vilmnitzer Dorfstraße Umbenennung der Straßen mit der Bezeichnung Chausseestraße 29 Lauterbach Keine Umbenennung; künftig einzige Chausseestraße 30 Vilmnitz Alte Bäderstraße Im Ortsteil Pastitz wird im Zuge der Umbenennung der Dorfstraße auch die Feldstraße umbenannt. Beide Straßen werden unter Verwendung des Ortsteilnamens Pastitz umbenannt. Die anliegenden Grundstücke werden in diesem Zusammenhang umnummeriert. II. Diese Allgemeinverfügung tritt am in Kraft. Die Straßenumbenennungen werden an diesem Tag wirksam. III. Die sofortige Vollziehung wird gemäß 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. IV. Die Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung erfolgt durch Veröffentlichung in den Putbusser Nachrichten Ausgabe 05/2015 am sowie zusätzlich durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Putbus unter V. Der o. g. Stadtvertreterbeschluss, diese Verfügung und die dazugehörigen Begründungen können in der Stadtverwaltung, Markt 8 in Putbus, zu den Sprechzeiten oder nach Vereinbarung im Bau- und Ordnungsamt bei Frau Peuß, Zimmer 09, eingesehen werden. Begründung: Zu dem Postleitzahlbereich Putbus zählen insgesamt 28 Dorfstraßen und 2 Chausseestraßen in den zu Putbus gehörenden Ortsteilen. Für die eindeutige Zuordnung einer Adressierung ist die Angabe des Ortsteilnamens in einer Postanschrift zwar geeignet, nicht aber zwingend vorgeschrieben, sodass gleichnamige Straßen innerhalb eines Postleitzahlbereiches den Postzustell- und Logistikunternehmen regelmäßig Schwierigkeiten bei der richtigen Zuordnung bereiten. Ferner sind unmissverständliche Ortsangaben auch für die Aufgabenerfüllung anderer öffentlicher Institutionen (z. B. Polizei, Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz) insbesondere zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von erheblicher Bedeutung. Aus diesen Gründen liegt die Straßenumbenennung im besonderen öffentlichen Interesse und letztlich auch im Interesse jedes Einzelnen. Die Straßenumbenennung erfolgt auf Grundlage des 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) i. V. m. 13 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz SOG M-V) in den jeweils geltenden Fassungen. Die Entscheidung über eine Straßenumbenennung steht im Ermessen der Gemeinde und erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Dabei sind das öffentliche Interesse an der Umbenennung und das private Interesse an der Beibehaltung der bisherigen Straßenbezeichnung gegeneinander abzuwägen. Im Ergebnis dieser Abwägung überwiegt das öffentliche Interesse an der Eindeutigkeit einer Adressierung anhand unverwechselbarer Straßenbezeichnungen zum Zwecke der reibungslosen Postzustellung sowie des schnellen, verwechselungsfreien Auffindens von Adressaten in Notsituationen gegenüber dem Interesse Einzelner an der Beibehaltung des Straßennamens aus finanziellen, betrieblichen oder sonstigen Gründen. Im Rahmen der Abwägung wurde auch berücksichtigt, dass jeweils ein Straßenname Dorfstraße und Chausseestraße erhalten bleiben kann und hierfür diejenige Straße gewählt, welche gegenüber den anderen derzeit gleichnamigen Straßen die meisten Anlieger hat. Ferner wurde im Interesse der Grundstückseigentümer und Anlieger die Beibehaltung der Hausnummern angestrebt, was auch in den meisten Ortsteilen umsetzbar ist. Unter Berücksichtigung der Ordnungs- und Erschließungsfunktion der Straßenbenennung im Sinne der Ermöglichung und Erleichterung des Auffindens von Adressaten ist mit der Umbenennung insbesondere für außerhalb der unmittelbaren Ortslage eines Ortsteils liegenden Grundstücke auch die Zuteilung einer neuen Hausnummer (Umnummerierung) verbunden, was für einzelne Gehöfte der Ortsteile Kransevitz, Güstelitz und Pastitz der Fall ist. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Allgemeinverfügung nach 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 3 VwGO begründet sich im Wesentlichen in dem besonderen Interesse der Öffentlichkeit, anhand unverwechselbarer Straßennamen eine reibungslose Postzustellung sowie schnelles, verwechselungsfreies Auffinden in Notfällen zu gewährleisten und für diesen Zweck die Straßenumbenennungen schnellstmöglich durchzusetzen. Das mögliche Interesse eines Einzelnen an der durch Einlegung von Widerspruch bewirkten aufschiebenden Wirkung hat gegenüber dem öffentlichen Interesse an der umgehenden Durchsetzung der verfügten Straßenumbenennungen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zurückzutreten. In diesem Fall hat die sofortige Vollziehung der Straßenumbenennungen Vorrang vor dem Abwarten bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit dieser Verfügung. Der Termin für das Inkrafttreten der Straßenumbenennungen zum wurde aus verwaltungstechnischen Gründen, insbesondere im Hinblick auf die im September 2015 bevorstehende Bürgermeisterwahl, aber auch um allen Betroffenen ausreichend Zeit für ihrerseits vorzunehmenden Adressänderungen einzuräumen, auf dieses Datum festgelegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Putbus Der Bürgermeister, Markt 8 in Putbus, einzulegen. Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7 in Greifswald, die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise wiederherstellen. Putbus, Harald Burwitz Bürgermeister 5 PN # 05.15

6 Öffentliche Bekanntmachungen Hinweise für betroffene Anlieger 1. Mit Inkrafttreten der Straßenumbenennungen zum ändert sich die Anschrift der Einwohner und Gewerbetreibenden der umbenannten Straßen. Ab dem sind die neuen Anschriften verbindlich und werden amtlich verwendet. Mit Inkrafttreten der Straßenumbenennung sind die Anwohner und Gewerbetreibenden verpflichtet, die Anschriften in ihren Dokumenten (z. B. Personalausweis, Fahrzeugschein, Gewerbemeldung) ändern zu lassen. Die Änderung des Personalausweises und der Gewerbemeldung beim Einwohnermelde-/Gewerbeamt der Stadt Putbus sind gebührenfrei. Die Änderung des Fahrzeugscheines ist bei der Zulassungsbehörde in Bergen auf Rügen, Störtebekerstraße 30, vorzunehmen. Für diese Ummeldung fällt zzt. eine Gebühr von 11,70 je Fahrzeug an (bei alten Fahrzeugpapieren 11,00 je Fahrzeug). Folgende Unterlagen sind für die Änderung des Fahrzeugscheines bei der Zulassungsstelle vorzulegen: gültiger Personalausweis mit geänderter Anschrift Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Nachweis über die Hauptuntersuchung Sie können sich bei der Ummeldung auch mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. In diesem Fall sind die Personalausweise des Vollmachtgebers / der Vollmachtgeberin und der / des Bevollmächtigten vorzulegen. Beispiele für die neue Anschrift: Max Mustermann Maxi Mustermann Neuendorf (keine Pflichtangabe) Lauterbach (Angabe empfohlen) Neuendorf 3 Hafenstraße Putbus Putbus 2. Die Stadtverwaltung informiert folgende Behörden und Institutionen über die neuen Straßenbezeichnungen und ggf. neu zugeteilten Hausnummern: Ämter der Stadt Putbus (Einwohnermeldeamt, Steuern, Gewerbe, Liegenschaften) Landkreis Vorpommern-Rügen (u. a. Kataster- und Vermessungsamt, Rettungsleitstelle, Straßenverkehrsbehörde, Eigenbetrieb für Abfallwirtschaft) Polizeiinspektion Stralsund / Polizeihauptrevier Bergen Finanzamt Stralsund Amtsgericht/Grundbuchamt Bergen auf Rügen Landesamt für innere Verwaltung M-V Amt für Geoinformation, Vermessungs- u. Katasterwesen Deutsche Post AG Deutsche Telekom AG ZWAR Rügen E.DIS AG EWE ADAC ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Statistisches Landesamt 3. Für die Benachrichtigung aller weiteren Stellen, bei denen Adress-/Kundendaten registriert sind, über die Anschriftenänderung sind die betroffenen Anwohner/ Grundstückseigentümer/ Gewerbetreibenden selbst verantwortlich. Hier eine beispielhafte Aufzählung: Arbeitgeber, Banken, Krankenkasse, Versicherungen (Gebäude, Hausrat, Kfz usw.), Stromanbieter, Gasanbieter (andere als EWE), Telefon- und Mobilfunkanbieter, Versandhäuser, Steuerangelegenheiten u. a. Die Änderungen können in einigen Fällen auch bei der nächsten Befassung vorgenommen werden. Für die Benachrichtigung dieser Stellen wird von der Stadt Putbus ein Vordruck Adressänderung zur Verfügung gestellt, Dieser liegt in der Stadtverwaltung zur Mitnahme bereit oder kann im Internet auf der Homepage unter abgerufen werden. Für Adressänderungen entstehende Kosten können durch die Stadt Putbus nicht erstattet werden. 4. Ab Inkrafttreten der Straßenumbenennung gewährleistet die Deutsche Post AG für eine Übergangsfrist von etwa 3 Monaten die Zustellung der Sendungen mit alter und neuer Anschrift. Anschließend wird die Verteilung auf die neuen Bezeichnungen umgestellt. Über Änderungen dieser Verfahrensweise wird in den Putbusser Nachrichten informiert. 5. Die betroffenen Grundstückseigentümer erhalten einen Bescheid mit der für ihr Grundstück zugeteilten neuen Adressbezeichnung (neuer Straßenname und ggf. neue Hausnummer) wie sie künftig im amtlichen Hausnummernverzeichnis der Stadt Putbus geführt wird. Für Fragen zum Thema Straßenumbenennung steht Ihnen Frau Peuß, Sachbearbeiterin für Straßenrechtsangelegenheiten, gern zur Verfügung. Tel.: bauamt@putbus.de Th. Möller Leiter Fachbereich III, Bau- u. Ordnungsangelegenheiten Wahlhelfer gesucht!!! Für die Bürgermeisterwahl am Sonntag, den 13. September 2015 werden noch ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht. Aufgabe des Wahlhelfers ist es, während der Zeit von Uhr im Wahllokal und bei der anschließenden Stimmenauszählung zu helfen. Interessenten melden sich bitte bis zum im Rathaus bei Frau Wilke, Zimmer 7 oder telefonisch unter / Die Mitglieder von Wahlorganen haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Harald Burwitz Gemeindewahlleiter PN #

7 Öffentliche Bekanntmachungen Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Putbus (Landkreis Vorpommern Rügen) für den Doppelhaushalt 2014/15 Aufgrund des 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 24. Februar 2015 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der 1.Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird gegenüber erhöht vermindert nunmehr bisher um um auf EUR EUR EUR EUR 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen /... /... /... /... b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf /... /... /... /... c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf die Einstellung in Rücklagen auf die Entnahmen aus Rücklagen auf das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf /... /... /... / im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf.../....../....../... /... b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf.../....../....../....../... c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt von bisher EUR auf EUR 5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: keine Änderungen 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) von bisher... v. H. auf... v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) von bisher... v. H. auf... v. H. 2. Gewerbesteuer von bisher... v. H. auf... v. H. 6 Kreisumlage Die Kreisumlage wird auf 47 v.h. der Umlagegrundlagen festgesetzt. Keine Änderungen 7 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt bisher... Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr... Vollzeitäquivalente (VzÄ). Keine Änderungen 8 Eigenkapital bisher nunmehr EUR EUR Der geprüfte Jahresabschluss zum liegt vor Die Beschlussfassung zur Bestätigung des Jahresabschlusses 2012 wird der Stadtvertretung zur Sitzung am 24.Februar 2015 vorliegen Keine Änderungen 9 Weitere Vorschriften Die Festsetzung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft, Hafen, Tourismus für das Jahr 2015 keine Änderungen Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am... erteilt. Putbus, den Burwitz Bürgermeister 7 PN # 05.15

8 Öffentliche Bekanntmachungen Erste Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Putbus über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Rügen vom Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom (GVOBL. M-V Nr. 14 S. 777), des 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom (GVO- BL. M-V 1992, S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBL. M-V Nr. 17 S. 499) sowie der 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVOBL. M-V Nr. 7 S. 146), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBL. M-V S. 777, 833), hat die Stadtvertretung Putbus in ihrer Sitzung am folgende Erste Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Putbus über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Rügen vom 16. Dezember 2014 beschlossen: Artikel 1 Änderung des 3 Gebührenmaßstab und Gebührensatz 3 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst: Die Gebühr wird nach Berechnungseinheiten festgesetzt. Es gelten folgende Berechnungseinheiten und Gebührensätze je angefangene (c) 1,0 ha forstwirtschaftlich genutzte Flächen 5,20 = 0,5 BE (d) 1,0 ha landwirtschaftlich oder gleichartig genutzte Flächen (z. B. Brachland, Gartenland u. ä.) 10,40 = 1,0 BE 3 Abs. 5 wird wie folgt neu gefasst: Für je angefangene 1,0 ha Fläche in dem in der Anlage 1 zur Satzung festgelegten Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Altkamp werden 28,81 als Zuschlag zur Gebühr nach den Absätzen 3 und 4 erhoben. 3 Abs. 6 wird wie folgt neu gefasst: Für je angefangene 1,0 ha Fläche in dem in der Anlage 2 zur Satzung festgelegten Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Viervitz werden 9,30 als Zuschlag zur Gebühr nach den Absätzen 3 und 4 erhoben. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft. (a) 0,5 ha Bauland (z.b. Baugrundstücke, Hofgrundstücke, Gebäude- Freiflächen) 20,80 = 2,0 BE Putbus, den (b) 0,5 ha sonstige befestigte Fläche (z. B. Straßen, Wege, Parkplätze u. ä.) 10,40 = 1,0 BE Burwitz Bürgermeister Gebührenkalkulation 2015 Für die Satzung der Stadt Putbus über die Erhebung zur Deckung der Beiträge und Umlage des Wasser- und Bodenverbandes Rügen Die Kalkulation erfolgt getrennt nach: Grundgebühr Umlegung der Beitragsanteile für die allgemeine Gewässerunterhaltung/ Verwaltung und Rohrleitungszuschlag (differenziert nach Größe und Nutzungsart) Vom SW Altkamp mit einem Einzugsgebiet von insgesamt 181,67 ha liegen 181,67 ha im Stadtgebiet Putbus. Vom SW Viervitz mit einem Einzugsgebiet von insgesamt 615,78 ha liegen 114,38 ha im Stadtgebiet Putbus. Zur Information: Zuschlag zur Grundgebühr für die Schöpfwerke (SW) Altkamp und Viervitz Der Zuschlag betrifft die Grundstücke im Gemeindegebiet, die im Einzugsbereich des jeweiligen Schöpfwerkes liegen. Berechnungseinheiten für die Grundgebühr Berechnungseinheiten für die Grundgebühr gesamt: 9341,50 BE davon Bauland / Baugrundstücke 3248,00 BE davon Sonstig befestigte Fläche 410,00 BE davon Forstfläche 767,50 BE davon landwirtschaftliche Fläche 4916,00 BE Grundfläche der Gemeinde lt. Beitragsbuch WBV vom Grundsteuerbefreite Fläche lt. Beitragsbuch WBV vom Gemeindeeigene und grundsteuerpflichtige Fläche Beitragseinheiten der Stadt Putbus für den Beitrag allgemeine Gewässerunterhaltung und Verwaltung 6.660,0839 ha 308,5725 ha 6.351,5114 ha ,56 BE Berechnungseinheiten für die Zuschläge Berechnungseinheiten für den Zuschlag SW Altkamp Berechnungseinheiten für den Zuschlag SW Viervitz 215 BE 192 BE PN #

9 Öffentliche Bekanntmachungen BE gesamt und Gebühr/ zuschlag je BE 2015 Gesamt Davon allg. Gewässerunterhaltung und SW Altkamp SW Viervitz Verwaltung sowie Rohrleitungszuschlag Ermittelte BE 9748,5 9341, Gebühr / Zuschlag 10,40 28,81 9,30 Kalkulation der Grundgebühr gemäß 3 Abs. 1-4 der Satzung Kalkulation des zuschlags zur Grundgebühr gemäß 3 Abs. 5 und 6 der Satzung Gesamt Davon allg. Gewässerunterhaltung und SW Altkamp SW Viervitz Verwaltung sowie Rohrleitungszuschlag Beitragsbescheid 2015 WBV vom , , , ,80 Kalkulationsbeitrag für Grundgebühr/Zuschlag 2014 somit , , , ,80 Ermittelte BE gesamt 9748,5 9341, Gebühr/Zuschlag je BE ,40 28,81 9,30 Berufsunfähigkeitsversicherung der LVM ist ausgezeichnet Morgen & Morgen verleiht dem Produkt fünf Sterne Wer krankheits- oder unfallbedingt seinen Job frühzeitig an den Nagel hängen muss, steht oft mit (fast) leeren Händen da: Die gesetzliche Absicherung für solche Fälle nämlich taugt allenfalls als Zubrot Versorgungslücken bleiben. Schließlich beträgt diese sogenannte Erwerbsminderungsrente nur ein Drittel des letzten Bruttoeinkommens. Abhilfe kann hier eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schaffen. Sie garantiert für den Ernstfall eine monatliche Rente, die dem Betroffenen seinen gewohnten Lebensstandard sichert. Eine ausgezeichnete private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die LVM Versicherung an. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Morgen & Morgen. Das deutsche Analysehaus hat Anfang des Jahres Produkte von über 70Anbietern auf den Prüfstand gestellt. Dabei gab es für die BU-Rente Plus der LVM die Bestnote von fünf Sternen, was Morgen & Morgen mit ausgezeichnet übersetzt. Ihre Versicherungsagentur Henning Opolka Alleestraße 6, Putbus Telefon: Telefax: _anz original gedruckt vom b rügendruck putbus original rügenprodukt circus putbus auf rügen tel / info@ruegen-druck.de 9 Pn # 05.15

10 Heut ist ein wunderschöner Tag Am Kuchenbüffet hatte Herbert Neumann die Qual der Wahl Das war das Motto für den Tagesausflug der Ortsgruppe der Volkssolidarität Putbus am 29. April in die Hansestadt Lübeck. Pünktlich um 7.00 Uhr begann die Fahrt in Lauterbach mit weiteren Haltestellen in Putbus und Kasnevitz. Mit 40 Teilnehmern, darunter auch zahlreichen Gästen, erreichten wir bei herrlichem Wetter unser Ziel: Lübeck. Dort erwartete uns um Uhr die Reiseleiterin um mit uns eine interessante Stadtrundfahrt zu erleben. So erfuhren wir viel Wissenswertes über die Hansestadt. Auf dem historischen Marktplatz verabschiedete sie sich mit einem kleinen Vortrag aus Lübecks Geschichte. Nach dem Mittagessen im traditionellen Ratskeller hatte jeder die Möglichkeit, sich individuelle Wünsche zu erfüllen. Anschließend fanden wir uns in der Marzipanmanufaktur Niederegger zum gemeinsamen Kaffeetrinken und einer Schauvorführung im Marzipansalon ein. Ob das selbstgeformte Mäuschen aus Marzipan noch lebt??? Ein kleiner Spaziergang, vorbei am bekannten Holstentor, entlang an der Trave bis hin zum Busparkplatz rundete diesen erlebnisreichen Tag ab. Dort empfing uns unser Fahrer Herr Teske. Ihm gilt ein besonderes Dankeschön. Trotz der vielen Baustellen, Umleitungen und enormen Autoverkehr kutschierte er uns sicher durch Lübeck und brachte uns zufrieden und voller neuer Eindrücke wieder nach Hause. Edeltraud Henke Pflegedienst Kleine Antje Hahnke Kleine& Antje Bänecke Hahnke GbR GbR Antje Hahnke und Katja Bänecke Dorfstraße 8 a Lancken-Granitz Tel / Mobil / Klöckner Kelber Koos GbR Dachdeckerarbeiten aller Art Klempnerarbeiten aller Art (eigene Werkstatt mit Vorfertigung) Metalldächer Fritz-Reuter-Straße Putbus / Rügen Fon: / Fax: / Mobil: 01 52/ Mail: kloeckner.kelber.koos@t-online.de Pn #

11 Ein Waldtag für die Kinder der Kindertagesstätte Kleiner Fratz Am Mittwoch, dem , machten sich die Erzieher und Kinder des Kindergartens der Kindertagesstätte Kleiner Fratz auf den Weg in den Gremminer Wald. Ausgerüstet mit Becherlupen, Malpapier, Wachsmalstiften, u.v.m, wollten sie ihn entdecken und erforschen. Dort hatten die Kinder die Möglichkeit, an 4 Stationen Spiele rund um das Thema Wald selbstständig durchzuführen. Zum Beispiel einen Baumrindenabdruck mit Malblättern und Wachsstiften herstellen oder Insekten suchen und sie in Becherlupen beobachten. Auch eine große Fühlbox, in der sich viele Naturmaterialen wie Stöcker, Steine, Baumrinde und Moos befanden, regte zum Entdecken an. An der letzten Station bereitete der Zapfen- Zielwurf, bei dem man mit einem Zapfen einen Baum treffen sollte, den Kindern große Freude. Das Spielen an der frischen Luft am Vormittag hat die kleinen Entdecker ziemlich hungrig gemacht. Das Mittagessen wurde an diesem milden und sonnigen Tag auf einer Wiese eingenommen. Nach der Stärkung an der frischen Luft, begaben sich die 3-4jährigen wieder in Richtung Kita, um noch ein Weilchen zu ruhen. Die 5-6 jährigen bauten gemeinsam mit den Erziehern noch aus Stöckern und Ästen eine kleine Waldhütte und ein Waldsofa. Bei solch fleißigen Händen, war dies im Nu geschafft und unsererkleinen Entdecker und Forscher waren mächtig stolz aber auch müde, als sie dann gegen 14 Uhr wieder in der Kita ankamen. P. Schleede, Kita Kleiner Fratz 11 PN # 05.15

12 termine und veranstaltungen Stadtvertretung / Fachausschüsse 26. Mai, Dienstag, Uhr Fachausschuss für Bildung, Kultur und Soziales, Sitzungssaal, Rathaus Putbus 03. Juni, Mittwoch, Uhr Fachausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Parkentwicklung, Sitzungssaal, Rathaus Putbus 04.Juni, Donnerstag, Uhr Sprechstunde des Bürgervorstehers, Herrn Lüth, kleiner Saal, Rathaus Putbus 04. Juni, Donnerstag, Uhr Fachausschuss für Finanzen, Sitzungssaal, Rathaus Putbus 15. Juni 2015, Montag, Uhr Sitzung der Stadtvertretung, Sitzungssaal, Rathaus Putbus (Terminänderungen möglich, siehe Internetseite der Stadt Putbus) Orangerie Putbus Stadtinformation Putbus, Alleestraße 35 linker Eingang, Tel (Ansprechpartner für Touristen, Gäste und Vermieter) Öffnungszeiten: Mai bis Oktober täglich Uhr Geführter Stadtbummel 03. Mai 27. September jeden Sonntag ab Bahnhof (Kostenfrei) Stadt- und Parkführungen 02. Juni 30. September Dienstag, Mittwoch, Donnerstag ab Orangerie Führungen durch das Naturschutzgebiet Goor Mai bis September jeden Dienstag ab Fischladen am Hafen mit Rangern des Biosphärenreservates Südost Rügen Ausstellungszentrum der KulturStiftung Rügen, Alleestraße 35, Putbus Uhr Uhr Uhr Öffnungszeiten: Mai bis Oktober Dienstag Samstag Uhr Eine Ausstellung der Galerie des Landkreises und der KulturStiftung Rügen 25. April bis 31. Mai Gottfried Sommer, Maler und Grafiker (Bergen auf Rügen) zum 80. Geburtstag 6. Juni bis 12. Juli Anneliese Hoge & Hans Hoge, Malerei, Grafik, Skulptur, Bergen auf Rügen Galerie im CIRCUS EINS Kronprinzenpalais Bis 5. Juli Uhr Laufen es ist ein Kreis Objekte, Fotografie, Video Nancy Jahns (Halle/Saale) Gedanken in Kniehöhe Malerei, Skulptur, Installation mit Martin Durham, Mark Chandler, Andreas Plum, Lorenzo Pompa dauerausstellung im rathaus Putbusser Hobbymaler stellen ihre Werke vor, die Werke können zum Teil auch käuflich erworben werden. Veranstaltungen jeden Mittwoch ab Uhr Treff der Spinnradgruppe der DRK-Ortsgruppe Putbus in der DRK-Wohnanlage Goor in Lauterbach jeden Freitag ab Uhr Wochenmarkt auf dem Putbusser Markt jeden 2. Samstag Uhr ParkZeit: ein Spaziergang zu alten Bäumen (ca. 90 min), Treff: Rosengarten Putbus 7, /Person, Tel. 0152/ jeden 3. Samstag Uhr WaldZeit: Wald hautnah erleben (ca. 90 min), Treff: Badehaus Goor in Lauterbach, 7, /Person, Tel. 0152/ /08./15./22./29. Juni Uhr Musikalisches Picknick im Rosengarten Eintritt frei Veranstaltungsplan siehe Titelseite 08. Juni Uhr Bürgersprechstunde des Seniorenbeirates, kleiner Saal 14. Juni Uhr Öffentlicher Boule-Wettbewerb im Innenhof der Orangerie Juni Uhr Floh- und Krammarkt am Hafen Lauterbach Gemeinsamer VA-Plan SeNIORENBEITAT / VS-ORTSGRUPPE 01., 08., 15., 22., 29. Juni, Montag Uhr Treff der Ortsgruppe im Jugendclub Uhr Chorprobe in der Aula Grundschule Boddenwind 02., 09., 16., 23., 30. Juni, Dienstag Uhr De Fitmookers in der Turnhalle der Grundschule 09., 23. Juni, Dienstag ACHTUNG! neuer Termin Uhr Senioren ans Netz Computerkabinett Grundschule 03., 10., 17., 24. Juni, Mittwoch Uhr Seniorenskatrunde im Jugendclub Uhr Romméspielen im Jugendclub 03. Juni, Mittwoch Uhr Kegeln im Pommernstübchen, Hotel Koos 04., 11., 18., 25. Juni, Donnerstag Uhr Kaffeerunde KlönSnack im Jugendclub 04. Juni, Donnerstag Uhr Geburtstag des Monats im Pommernstübchen, Hotel Koos, für die Geburtstagskinder der Monate März, April, Mai und Juni, für weitere Gäste Kaffeegedeck 5,00 05., 12., 19., 26. Juni, Freitag Uhr Handarbeiten in der Aula Grundschule TANZNACHMITTAGE FÜR SENIOREN im Hafenhotel Viktoria Gemeinschaftaktion Seniorenbeirat und VS-Ortsgruppe Mittwoch, 24. Juni Uhr Mittwoch, 22. Juli Uhr Unkostenbeitrag von 7, für Kaffee satt, 1 Stück Kuchen und nonstop Musik. Busfahrplan: Putbus, Circus ab Uhr Putbus, Neue Schule ab Uhr Lauterbach, Hafen Lauterbach, Hafen an Uhr ab Uhr oder ab Uhr Ankunft von Kreuzfahrtschiffen im Hafen Lauterbach 03. und 08. Juni MS Sanssouci (D) 09. und 15. Juni MS Johannes Brahms(NL) 11./14./25./28. Juni MS Katharina von Bora (CH) 11./14./25./28. Juni MS Frederic Chopin (CH) 18. und 28. Juni MS Saxonia (CH) 18. und 21. Juni MS Princess (NL) 27. Juni MS Mona Lisa(F) Theater Putbus Markt 13, Tel / Kassenöffnungszeiten: Dienstag bis Freitag bis und Uhr (ausser Feiertags); Tageskasse 1 Stunde vor Vorstellungsbeginn (Telefon / ) 05. Juni Uhr Atlantis, Tanztheaterprojekt von Perform(d) ance und der Freien Schule Rügen 06. Juni Uhr De acht Millionäre, Kriminalkomödie mit der Fritz-Reuter-Bühne Schwerin 07. Juni Uhr Und ewig bockt das Weib, Musikkabarett 10. Juni Uhr Atlantis, Tanztheaterprojekt 11. Juni Uhr Klangwellen, Opernchor des Theater Vorpommern 12. Juni Uhr Frau Müller muss weg, Schauspiel 14. Juni Uhr 7. Philharmonisches Konzert 20. Juni Uhr Hedda Gabler, Drama von Hendrik Ibsen 21. Juni Uhr Hurra, wir leben noch! Eine satirische Zeitreise mit Texten von Erich Kästner 26. Juni Uhr Mitten ins Blau, Jorinde Jelen Band & Holger Teschke 28. Juni Uhr Die verflixte Klassik, das Showkonzert mit Felix Reuter PN #

13 INFORMATIONEN AUS DEN KIRCHENGEMEINDEN PUTBUS, KASNEVITz UND VILMNITz Liebe Mitbürger! Der letzte Sonntag im Mai hieß: Trinitatis, und nun kommt die ganze Reihe der Sonntage... nach Trinitatis. Trinitatis = Dreieinigkeit das ist ja etwas, wofür der christliche Glaube immer wieder angefochten wird: Ihr habt ja drei Götter: den Schöpfergott, euren Jesus Christus und dann noch den Heiligen Geist. Darüber lässt sich diskutieren, aber letztlich ist das nicht gemeint: Nicht Gott ist dreifach oder dreifaltig, aber unsere Welt ist es und wir sind es: Wir sind natürliche Geschöpfe sehr natürliche Geschöpfe mit körperlichen Möglichkeiten und Grenzen, mit Bedürfnissen und Ängsten... Wir sind aber außerdem immer in die Geschichte unserer Gesellschaft eingebettet. Und drittens erlebt jeder Mensch, jeder von uns seine persönliche Geschichte, seinen eigenen Lebenslauf. Dass diese Bereiche: Natur, Geschichte und das persönliche Leben harmonisch miteinander sind, ist gar nicht selbstverständlich. Dreieinigkeit Gottes bedeutet: Gott ist derselbe in der Natur, in der Geschichte und im eigenen persönlichen Leben. Und Gott hat uns deshalb viel zu geben und zu sagen: wo wir als Naturwesen daherkommen, wo wir geschichtlich handelnde Leute sind, und wo wir an unserer eigenen Biographie bauen und in ihr leben... die Lebensbereiche gehören zusammen! Es steckt ein Fingerzeig schon in dieser Behauptung vom dreieinigen Gott: Schaut, dass Ihr die Harmonie bewahrt mit der Natur, in der handelnden Gemeinschaft und als einzelne Menschen ganz für Euch, ganz persönlich... Einen harmonischen... Sommerstart! Ihr Pastor Bodo Winkler An der Putbusser Kirche soll nun die Fassade fertig saniert werden. Vor einigen Jahren konnte zwar schon der ganze Kindergartenbereich und der Turm ansehnlicher gemacht werden, aber vorn und an den Seiten hapert es ja noch. Vor allem auch die viel bewunderten großen Fenster brauchen dringend Erneuerung! Mit Hilfe der Stadt Putbus sind Fördermittel aus dem Städtebauprogramm dafür eingeworben worden, auch der Kirchenkreis beteiligt sich... Nun bitten wir auch um Ihre Spenden, um den letzten Anteil an den sogenannten Eigenmitteln zusammen zu bringen. Dann können in diesem Jahr alle Planungen und die Auswahl von (natürlich hiesigen) Firmen beginnen, und im nächsten Sommer soll dann die Schlosskirche dieser schöne Besuchermagnet im Park gleichmäßig hell und sauber ausschauen. Jeder Betrag, den Sie dafür spenden können und mögen, hilft der Kirchengemeinde dabei sehr! Sie können auf das untenstehende Konto spenden bitte mit dem Stichwort: Sanierung Kirche Putbus, oder auch gern im Pfarramt direkt. EV. GOTTESDIENSTE IM MONAT JUNI So Trinitatis Uhr Putbus (Bläsergottesdienst mit Morgenblasen ab Uhr) So Sonntag nach Trinitatis Uhr Vilmnitz (A) Uhr Putbus (A) So Sonntag nach Trinitatis Uhr Kasnevitz (A) Uhr Putbus So Sonntag nach Trinitatis Uhr Vilmnitz Uhr Putbus So Sonntag nach Trinitatis Uhr Kasnevitz Uhr Putbus (K) So Sonntag nach Trinitatis Uhr Vilmnitz (A) Uhr Putbus (A) (A) Abendmahlsgottesdienst (K) Kindergottesdienst NOCH EINMAL DER HINWEIS FüR KURzENTSCHLOSSENE: Vom 29. bis zum 31. Mai findet das Landesposaunenfest Mecklenburg-Vorpommern auf der Insel Rügen statt. In und um Putbus sind Sie zu folgenden Veranstaltungen herzlich willkommen: Sa Uhr Schlossterrassenmusik im Park Putbus Uhr Kaffee und Kuchen in der Schlosskirche (für Bläser und Besucher) ab Uhr Wandelkonzerte : Kirche-Marstall-Theater IT-College Uhr Abendserenade im Lauterbacher Hafen So Uhr Morgenblasen vor der Schlosskirche Uhr Bläsergottesdienst in der Schlosskirche ENDE JUNI BEGINNEN UNSERE SOMMERKONzERTE WIEDER! Alle Konzerte auf einen Blick finden Sie auch im Internet: Putbus setzt den Startpunkt: Dienstag, , Uhr Abendmusik für Flöte und Orgel A. Garbe & G. Kauffeldt (Greifswald) spielen Werke von Muffat, Gartenlaub, Fauré, Karg-Elert, Schlenker u. a. Schlosskirche Putbus (Eintritt: 6, / 5, ) GEMEINDEVERANSTALTUNGEN IM JUNI Kinder-Andachten in der Kita donnerstags, Uhr, in der Kita St. Martinsgarten Kinderkreise (Christenlehre) montags, Uhr (1.- 6.Klasse) im Pfarramt Putbus Konfirmanden Zu einem neuen Konfirmandenkurs ab September können gern noch Anmeldungen erfolgen. Konfirmation meint Befestigung und Kräftigung im Glauben; aber auch gerade, wer erst einmal kucken und fragen möchte, was Gott und Glauben und Kirche eigentlich sind und bedeutet, ist gern gesehen! Kirchenchor dienstags, Uhr, in der Michaelskapelle Putbus Bastelkreis-Kirchenkaffee donnerstags, Uhr, im Pfarramt Putbus Arbeitskreis Kreatives Gestalten montags, Uhr, im Pfarramt Putbus Gemeindenachmittag Putbus Donnerstag, , Uhr im Pfarramt Putbus Gemeindenachmittag Vilmnitz Donnerstag, , Uhr im Pfarrhaus Vilmnitz Gemeindenachmittag Kasnevitz Donnerstag, , Uhr bei Frau Christa Coordt (Kasnevitz, Dorfstraße 45) Evangelischer Frauenkreis Donnerstag, 18.06, Uhr Vilmnitzer Pfarrhaus: Grillen vor der Sommerpause Helferkreis Montag, den , Uhr, im Pfarramt Putbus Mitarbeiter und Anschriften der Ev. Kirchengemeinden: Ev. Pfarramt und Pastor Bodo Winkler, Alleestraße 34, Putbus. putbus@pek.de; Tel / 436; Fax / auch bei: Pastor Winkler im Pfarrhaus Vilmnitz - Tel: / Sprechzeiten im Pfarramt: dienstags und donnerstags, von Uhr (Urlaub vom 24. Juni bis 10. Juli; Vertretung für Amtshandlungen: Pastor B. Giesecke, Garz, Tel: / 257) Kinderkreise: telefonisch über das Pfarramt Friedhöfe Kasnevitz und Putbus: Dietmar Kraski, Tel / oder 0172 / (neu!) Friedhof Vilmnitz: Hans-Jürgen Hoge, Tel / Ev. Kindertagesstätte St. Martinsgarten : Alleestraße 34, Putbus; Leiterin: Marianne Czulak, Tel.: / Kita-Andachten: Margit Gutowski, Tel / Kindergottesdienst: Sylvia Zander, Tel / Arbeitskreis Kreatives Gestalten, Bastelkreis, Helferkreis: Christina Heidtmann, Tel / Ev. Frauenkreis: Sylvia Zander, Tel / Kirchenchor: Kantor Thomas Klee, Tel: / Pn # 05.15

14 Geburtstage im JUNI 2015 Die Stadtverwaltung gratuliert am 01. Juni Herrn Erwin Stein, Putbus am 03. Juni Frau Gertrud Lück, Putbus Herrn Ernst Jöck, Putbus Herrn Helmut Radunski, Lauterbach zum 75. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 79. Geburtstag am 21. Juni Frau Hannelore Haße, Lauterbach Frau Christel Mertins, Putbus am 22. Juni Frau Lieselotte Woller, Putbus Herrn Jürgen Strutz, Putbus zum 75. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 73. Geburtstag am 04. Juni Frau Beta Knust, Lauterbach Frau Karin Tumescheit, Wreechen am 05. Juni Frau Gerda Runge, Putbus Frau Renate Eickner, Putbus Herrn Peter Manda, Putbus am 08. Juni Frau Erika Döring, Kasnevit Frau Ella Engelbrecht, Lauterbach Frau Herta Seyme, Putbus Herrn Fritz Gottschalk, Putbus am 09. Juni Herrn Alfred Krenkel, Nadelitz am 10. Juni Herrn Klaus Schuldt, Groß Stresow Herrn Peter Klaas, Kransevitz zum 93. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 75. Geburtstag am 24. Juni Herrn Wilfried Lichtblau, Nadelitz am 25. Juni Frau Grete Topp, Kasnevitz am 26. Juni Herrn Martin Haase, Groß Stresow Herrn Manfred Will, Putbus Frau Elfriede Sklorz, Putbus am 27. Juni Frau Lotte Bohl, Vilmnitz am 29. Juni Herrn Siegfried Czekay, Putbus am 30. Juni Herrn Dietrich Baumann, Putbus zum 73. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 75. Geburtstag am 11. Juni Frau Gisela Schütt, Lauterbach zum 86. Geburtstag am 12. Juni Frau Margrit Seegert, Putbus zum 72. Geburtstag am 13. Juni Herrn Gerd Laubach, Lauterbach zum 73. Geburtstag am 14. Juni Frau Christa Hausmann, Putbus Frau Gertrud Klatte, Lauterbach Frau Inge Voß, Putbus zum 85. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 72. Geburtstag am 15. Juni Herrn Ulrich Grahl, Putbus Frau Christa Walter, Putbus Frau Elke Sievers, Putbus zum 87. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 71. Geburtstag am 16. Juni Herrn Günter Hausmann, Putbus Frau Renate Rasmus, Lauterbach Herrn Peter Tumescheit, Wreechen zum 89. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 71. Geburtstag am 18. Juni Frau Ursula Müller, Putbus zum 73. Geburtstag PN #

15 Pflegevorsorge jetzt auch mit staatlicher förderung Inhaber Dorfstraße 2 Stefan Knapp 0172 / Putbus / OT Vilmnitz Tel.: / service@pflegedienst-putbus.de Fax: / Damit Ihr Vermögen und das Ihrer Kinder im Pflegefall optimal geschützt ist, ist eine private Pflege-Zusatzversicherung unbedingt notwendig. Seit Anfang 2013 unterstützt dies der Staat. Rufen Sie mich an. August-Bebel-Str. 36 Telefon Bürozeiten: Mo.- Fr Uhr Di., Do Uhr Malermeister Rainer Grübel Siedlung Holzhof Nr Putbus Telefon / Fax / Mobil / Häusliche Pflege Maler- und Tapezierarbeiten Fassadenarbeiten Fußbodenbeläge Vollwärmeschutz KFZ-WERKSTATT WILDSCHADEN? WIR HELFEN DIREKT VOM MIETWAGEN BIS ZUR SCHADENSABWICKLUNG FOTO MARTINA MÜHLBAUER_PIXELIO.DE Michael Last - Reno Mohnke GmbH Chausseestraße 2 a, Lauterbach Tel / Fax / Pn # 05.15

16 impressum die Putbusser nachrichten erscheinen 12 x jährlich, jeweils am letzten montag des monats. auf die herausgabe wird durch eine anzeige in der Ostsee-Zeitung, lokalblatt für den landkreis vorpommern-rügen, dienstags hingewiesen. die Putbusser nachrichten werden kostenfrei an alle erreichbaren haushalte des Stadtgebietes verteilt und sind zudem einzeln (0,55 ) oder im abonnement zum Jahrespreis von 6,60 beim herausgeber zu beziehen. der herausgeber haftet nicht für unverlangt eingesandte manuskripte und fotos, es besteht kein anspruch auf veröffentlichung dieser Beiträge. namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die meinung des verfassers und nicht des herausgebers wieder. der herausgeber behält sich das recht vor, manuskripte aus Platzgründen zu kürzen. alle Beiträge und abbildungen sind urheberrechtlich geschützt, nachdruck oder anderweitige verwertung sind nur mit Quellenangaben gestattet. herausgeber: Stadt Putbus Markt Putbus Telefon ( ) Fax ( ) gewerbe@putbus.de ansprechpartner: frau Schrank, telefon ( ) herstellung und anzeigenannahme: rügen-druck Putbus, circus 13, Putbus telefon ( ) 80 60, fax ( ) 5 78 die nächste ausgabe der Putbusser nachrichten erscheint am , redaktionsschluß: Rügener Pumpen- und Wasseranlagenbau J. Voß Vollbiologische Kleinkläranlagen Abwassertechnik Kanal-TV Baggerarbeiten Durchörterungen Pflasterarbeiten Putbus Siedlung Holzhof 29 Kernbohrungen Pumpen Tel / Fax / Funk / Henning Opolka Alleestraße Putbus Telefon info@opolka.lvm.de KFZ-Werkstatt und Kommunaltechnik HOLGER WOLDT Meisterbetrieb WILLST DU DEIN AUTO GERN BEHALTEN, LEG ES BESSER NICHT IN FALTEN. HAT ES LEIDER DOCH GEKRACHT, WIRD S HIER WIEDER HEILGEMACHT! Dorfstraße Kasnevitz Tel.: / Fax: /

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