Steuerfuss. Voranschlag Einladung des Bezirksrats Einsiedeln an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Bezirks Einsiedeln zur

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1 rechnung Steuerfuss Voranschlag 2019 Einladung des Bezirksrats Einsiedeln an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Bezirks Einsiedeln zur Bezirksgemeinde Dienstag, 11. Dezember 2018, Uhr Kultur- und Kongresszentrum ZWEI RABEN, Einsiedeln

2 Inhaltsverzeichnis 1 Genehmigung des Voranschlags und der Investitionsrechnung 2019 und Festsetzung des Steuerfusses Vorwort des Säckelmeisters... 5 Ausgangslage... 6 Übersicht... 6 Laufende Rechnung... 7 Investitionsrechnung... 9 Spezialfinanzierung Finanzplan Entwicklung Steuerfuss Entwicklung Eigenkapital sowie Kreditaufnahme Kennzahlen Laufende Rechnung Investitionsrechnung Finanzplan Antrag des Bezirksrats Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission Voranschlag/Laufende Rechnung Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission Voranschlag/Investitionsrechnung Nachkredite Laufende Rechnung Antrag des Bezirksrats Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission Nachkredite zur Laufenden Rechnung Einbürgerungen... 42

3 Traktanden Traktandenliste 1 Genehmigung des Voranschlags und der Investitionsrechnung 2019 und Festsetzung des Steuerfusses Nachkredite Laufende Rechnung Einbürgerungen 4 Varia Über alle Traktanden wird abschliessend an der Bezirksgemeinde entschieden.

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5 Vorwort 1 Genehmigung des Voranschlags und der Investitionsrechnung 2019 und Festsetzung des Steuerfusses 2019 Vorwort des Säckelmeisters Geschätzte Einsiedlerinnen und Einsiedler Ich freue mich, Ihnen zum ersten Mal den Voranschlag des Bezirks Einsiedeln präsentieren zu dürfen. Der Bezirksrat Einsiedeln hat am 16. Mai 2018 die Weisungen zum Voranschlag 2019 sowie zum Finanzplan erlassen. Die Ressorts hatten im Anschluss Zeit, ihre Anträge bis Ende August bei der Abteilung Finanzen Informatik Controlling einzureichen. Nach intensiven Budgetgesprächen mit den Ressortchefs und Abteilungsleitenden konnte der veranschlagte Aufwand mit dem Fokus auf das Notwendige statt auf das Wünschbare reduziert werden. Der Bezirksrat Einsiedeln hat am 17. Oktober 2018 den Antrag des Säckelmeisters beraten und den Voranschlag 2019, den Finanzplan und den Steuerfuss zuhanden der Bezirksgemeinde vom 11. Dezember 2018 verabschiedet. Die Entwicklungen des aktuellen Jahres zeigen, dass die Steuerfusssenkung auf das Jahr 2018 korrekt und nachhaltig war und auch für die folgenden Jahre Bestand haben kann. Neue Darstellung des Voranschlages 2019 Es freut mich, dass mit dem ersten Voranschlag, den ich Ihnen als Säckelmeister präsentieren darf, die Darstellung der Botschaft modernisiert werden konnte. Dies ist das Ergebnis eines Projektes, welches intern schon vor meiner Zeit begonnen hat und nun seine Wirkung zeigt. Die Botschaft wird durch die Reduktion des Detaillierungsgrades deutlich lesefreundlicher. Selbstverständlich wird aber der bisherige Detaillierungsgrad auch weiterhin zur Verfügung gestellt. Den detaillierten Voranschlag finden Sie auf der Homepage des Bezirks. Grosse Herausforderungen Die Herausforderungen, denen sich der Bezirk Einsiedeln stellen muss, sind nach wie vor vielfältig. Nebst der laufenden Investitionsphase sind Unterhaltsarbeiten im Schul- und Infrastrukturbereich, die Schaffung von planerischen Grundlagen für die Weiterentwicklung des Bezirks, stetig steigende Kosten im Sozialbereich und das Projekt Einsiedlerhof zu nennen. Damit Einsiedeln auch inskünftig ein attraktiver Wohn- und Arbeitsort bleibt, müssen wir die Steuerbelastung im Griff haben und weiterhin konsequent Wünschbares vom Notwendigen trennen. Ausblick Bis Ende 2020 wird die vorstehend erwähnte Investitionsphase andauern. Auf das Jahr 2021 ist die Einführung des neuen Rechnungslegungsmodells HRM2 geplant. Das neue Rechnungslegungsmodell sieht unter anderem einen Wechsel der Abschreibungsmethode und der Abschreibungssätze vor. Dies wird die Laufende Rechnung in Zukunft erheblich entlasten, so dass der Finanzplan aus heutiger Sicht ab 2021 von positiven Rechnungsabschlüssen ausgeht. Die Geldflussrechnung wird ab 2021 ebenfalls Überschüsse verzeichnen, so dass die Schulden ab diesem Zeitpunkt amortisiert werden können. Dies ist aber nur möglich, wenn die Investitionsund Laufende Rechnung nicht mit zusätzlichen Ausgaben/Investitionen belastet werden. Als neuer Säckelmeister danke ich Ihnen für das Vertrauen, welches Sie mir und dem Bezirksrat entgegenbringen. Einsiedeln, 25. Oktober 2018 Andreas Kuriger Säckelmeister Bezirk Einsiedeln 5

6 Erläuterungen zum Voranschlag 2019 Ausgangslage Einwohner (natürliche Personen) Per Ende September 2018 betrug die Anzahl der Einwohner Personen. Im Vergleich zum Jahresende 2017 ist dies eine Zunahme von 253 Einwohnern. Für das Jahr 2019 wird erneut mit einem Wachstum von rund 1 % gerechnet. Firmen (juristische Personen) Informationen zu Jahresergebnissen 2017 von juristischen Personen, welche durch die kantonale Steuerverwaltung voraussichtlich im 2019 veranlagt werden, lassen auch für das Jahr 2019 auf eine positive Entwicklung der Steuererträge hoffen. Eigenkapital per Der Bezirk Einsiedeln verfügt per Ende 2017 über ein Eigenkapital von rund 22.0 Mio. Franken. Erwartung Jahresrechnung 2018 Im Dezember 2017 wurde der Voranschlag 2018 mit einem Aufwandüberschuss von 3.2 Mio. Franken durch die Budgetgemeinde bewilligt. Nachkredite werden in der Höhe von 1.4 Mio. Franken beantragt. Dank höheren Erträgen bei den Steuern des laufenden Jahres (natürliche Personen knapp eine halbe Million über dem Voranschlag), höheren Rückerstattungen bei der wirtschaftlichen Sozial hilfe und tieferem Abschreibungsaufwand (tiefere Nettoinvestitionen 2018) erwarten wir trotz den beantragten Nachkrediten einen Aufwandüberschuss, welcher unter dem bewilligten Voranschlag 2018 zu liegen kommt. Die Erwartung 2018 liegt aktuell bei einem Aufwandüberschuss von 2.6 Mio. Franken. Investitionsplanung (Finanzplanung) Die intensiven Bemühungen, den Finanzplan immer stärker in den Fokus zu nehmen, zeigen Wirkung. Waren im Jahr 2017 noch 87.5 Mio. Franken für die Jahre vorgesehen, so sind es für die Jahre noch 39.2 Mio. Franken. Innerkantonaler Finanzausgleich Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat mittels Beschluss Nr. 465 vom 19. Juni 2018 die Zahlen für den innerkantonalen Finanzausgleich 2018 festgelegt. Der Bezirk Einsiedeln darf im Jahr 2019 für den Steuerkraftausgleich und den Normaufwandausgleich 13.0 Mio. Franken empfangen. Die aus dem innerkantonalen Finanzausgleich erhaltenen Mittel liegen somit um 0.2 Mio. Franken höher als im Voranschlag Neues Finanzhaushaltsgesetz ab 2021 Innerhalb der Finanzplanung wird es zu einem Rechnungslegungswechsel kommen. Das Finanzdepartement des Kantons Schwyz hat mit Schrei - ben vom 21. Juni 2018 informiert, dass der Regierungsrat die Einführung von HRM2 auf den 1. Januar 2021 plant. Des Weitern bat es die Gemeinden und Bezirke, für die Vergleichbarkeit ab 2021 bereits mit der neuen Abschreibungsmethode und den neuen Abschreibungssätzen zu kalkulieren. Der Bezirksrat Einsiedeln hat der Abweichung zum aktuell gültigen Haushaltsgesetz zugestimmt. Im Finanzplan werden ab Jahr 2021 bereits die neuen Abschreibungssätze angewandt. Steuerfussplanung Die oben erwähnten Punkte zeigen, dass die Steuerfussreduktion auf das Jahr 2018 nachhaltig war. Der Bezirksrat beantragt für das Jahr 2019 deshalb einen unveränderten Steuerfuss von 230 %. Übersicht Bei einem unveränderten Steuerfuss von 230 % rechnet die Laufende Rechnung 2019 mit einem Aufwandüberschuss von 2.4 Mio. Franken. Das Ergebnis weicht um 3.3 Mio. Franken gegenüber der Rechnung 2017 bzw. um 0.8 Mio. Franken gegenüber dem Voranschlag 2018 ab. Nachfolgend wird der Voranschlag 2019 jeweils mit dem Voranschlag 2018 verglichen. Der in den Tabellen ebenfalls aufgeführte Vergleich mit der 6

7 Erläuterungen zum Voranschlag 2019 Jahresrechnung 2017 dient als zusätzliche Information, welche hier im Antrag jedoch nicht weiter erläutert wird. Rechnung Voranschlag Voranschlag Abweichung zur Rechnung 2017 Voranschlag 2018 Laufende Rechnung Aufwand % % Ertrag % % Aufwandüberschuss Ertragsüberschuss Investitionsrechnung Ausgaben % % Einnahmen % % Nettoinvestition Finanzierung Investitionsrechnung % % Laufende Rechnung % % Saldo Spezialfinanzierungen % % Abschreibungen Verwaltungsvermögen % % Finanzierungsfehlbetrag Steuerfuss 250% 230% 230% -20% 0% Laufende Rechnung Aufwand (Artengliederung) Rechnung Voranschlag Voranschlag Abweichung zur Rechnung 2017 Voranschlag 2018 Aufwand Personalaufwand % % Sachaufwand % % Passivzinsen % % Abschreibungen % % Entschädigung an Gemeinwesen % % Eigene Beiträge % % Durchlaufende Beiträge % % Einlagen in Spezialfinanzierungen % % Interne Verrechnungen % % Total Aufwand % % Der Bezirk Einsiedeln rechnet für das Jahr 2019 mit einem Gesamtaufwand der Laufenden Rechnung von 90.4 Mio. Franken. Personalaufwand Der Personalaufwand sinkt gegenüber dem Voranschlag 2018 um 0.5 Mio. Franken. Diese Reduktion setzt sich aus tieferen Lohnkosten sowie den daraus abgeleiteten Arbeitgeberbeiträgen für die Pensionskasse zusammen. Sachaufwand Der Sachaufwand bleibt auf dem Niveau des Voranschlags Dies aufgrund ausserordentlicher Anschaffungen für Lehrmittel bei den Schulen, höherer Unterhaltskosten für die Liegenschaften sowie grösserer Ausgaben im Strassenbereich. 7

8 Erläuterungen zum Voranschlag 2019 Passivzinsen Die Passivzinsen bleiben praktisch unverändert. Die gesamte Kreditsumme wird zwar im Jahr 2019 aufgrund der Finanzierungsfehlbeträge 2018 und 2019 steigen, jedoch wird davon ausgegangen, dass die Refinanzierung bestehender Kredite deutlich günstiger erfolgen kann. Die Fälligkeit der Kredite sieht aktuell (Stand Mitte Oktober 2018) wie folgt aus: Millionen CHF Fälligkeiten der Kredite nach Investition wird mit 8 %, 20 % oder 25 % abgeschrieben. Investitionsausgaben in Schulhausbauten, in den Hauptplatz und in den Neubau Werkhof Grotzenmühlestrasse führen nebst den Abschreibungen auf bereits getätigten Investitionen zu einem Abschreibungsaufwand von 7 Mio. Franken, welcher in der Laufenden Rechnung eingestellt ist. Entschädigungen an Gemeinwesen Die Entschädigungen an Kanton, Bezirke, Gemeinden und Zweckverbände bleiben im Vergleich zur Rechnung 2017 praktisch unverändert. Hier enthalten sind beispielsweise die Beiträge an den Rettungsdienst und an die Spitex. 2 0 Jahre '19 '20 '21 '22 '23 '24 '25 '26 '27 '28 Abschreibungen Die Abschreibungen sind gesetzlich vorgegeben. Aktuell gilt das Rechnungslegungsmodell HRM1 mit der degressiven Abschreibungsmethode. Je Eigene Beiträge Die gebundenen Beiträge an Ergänzungsleistungen, Prämienverbilligung, den Regionalverkehr wie auch die Kosten bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe für Schweizer und Ausländer und die Beiträge an IVSE steigen auch im kommenden Jahr. Ertrag (Artengliederung) Rechnung Voranschlag Voranschlag Abweichung zur Rechnung 2017 Voranschlag 2018 Ertrag Steuern % % Regalien und Konzessionen % % Vermögenserträge % % Entgelte % % Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung % % Rückerstattungen von Gemeinwesen % % Beiträge für eigene Rechnung % % Durchlaufende Beiträge % % Entnahmen aus Spezialfinanzierungen % % Interne Verrechnungen % % Total Ertrag % % Ertrag Der Bezirk Einsiedeln rechnet für das Jahr 2019 mit einem Ertrag von 88.0 Mio. Franken. Dieser liegt gegenüber dem Voranschlag 2018 um 0.5 Mio. Franken bzw. 1 % höher. Im Vergleich zur Rechnung 2017 steigen die Erträge um 1.7 Mio. Franken bzw. 2 %. Steuern Die im Jahr 2018 in Rechnung gestellten Steuern bilden für die Steuerertragsplanung die Basis. Zusätzlich werden die Erwartungen bei den natürlichen Personen und auch Informationen von juristischen Personen in die Hochrechnungen miteinbezogen. Bei den juristischen Personen wird aufgrund von Rückmeldungen auch für das Jahr 2019 ein Wachstum hauptsächlich bei den Steuern der Vorjahre erwartet. 8

9 Erläuterungen zum Voranschlag 2019 Regalien und Konzessionen Es werden weniger Wasserzinsen für das Etzelwerk AG erwartet. Des Weitern wird mit Konzessionsgebühren von 0.6 Mio. Franken gerechnet (-0.2 Mio. Franken). Ein Drittel davon wird dem Bezirkshaushalt aufgrund des «Energiefonds» entzogen bzw. der neuen Spezialfinanzierung «Energiefonds» zugewiesen. Vermögenserträge Das Altersheim Langrüti wird dem Bezirk Einsiedeln voraussichtlich eine Miete von Franken abliefern können. Entgelte Die Gebühren, Rückerstattungen, Pensionsgelder beim Alters- und Pflegeheim Langrüti wie auch die Schulgelder steigen im Vergleich zur Rechnung 2017 um 1.0 Mio. Franken. Im Vergleich zum Voranschlag 2018 sind es Franken. Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung Der Bezirk Einsiedeln darf im kommenden Jahr rund 13 Mio. Franken aus dem innerkantonalen Finanzausgleich entgegennehmen. Dieser setzt sich aus 2.2 Mio. Franken für die Grundstückgewinnsteuer (-0.3 Mio. Franken), 1.6 Mio. Franken Normaufwandausgleich (+0.1 Mio. Franken) und 9.3 Mio. Franken Steuerkraftausgleich (+0.7 Mio. Franken) zusammen. Rückerstattungen von Gemeinwesen Die Rückerstattungen von Gemeinwesen sinken, unter anderem, da im Sommer 2018 das Rechnungszentrum Schulen eingestellt wurde. Die Schulen Einsiedeln haben sich entschlossen, die Rechenzentrumsleistungen neu extern einzukaufen. Das Rechenzentrum Einsiedeln, bei welchem die Gemeinden des halben Kantons wie auch verschiedene Alters- und Pflegeheime angeschlossen sind, wird normal weiterbetrieben. Entnahmen aus Spezialfinanzierungen Die Entnahmen aus Spezialfinanzierungen sind grundsätzlich Aufwandüberschüsse bei den Spezial- und/oder Sonderrechnungen des Bezirks Einsiedeln und somit lediglich die «Abschlussbuchung» dieser Rechnungen. Bei Entnahmen werden die Schulden des ordentlichen Bezirkshaushalts gegenüber der Spezialfinanzierung abgebaut. Investitionsrechnung Rechnung Voranschlag Voranschlag Abweichung zur Rechnung 2017 Voranschlag 2018 Investitionsrechnung Ausgaben % % Einnahmen % % Nettoinvestition % % 1 Öffentliche Sicherheit % % 2 Bildung % % 3 Kultur und Freizeit % 4 Gesundheit % % 5 Soziale Wohlfahrt % % 6 Verkehr % % 7 Umwelt und Raumordnung % 8 Volkswirtschaft % % Die Investitionsrechnung 2019 fügt sich in die Jahre der hohen Investitionen ein. Im nächsten Jahr sind Investitionsausgaben von 18.9 Mio. Franken vorgesehen. Dem stehen Einnahmen/Desinvestitionen von 3.6 Mio. Franken gegenüber. Die Nettoinvestition beträgt somit 15.3 Mio. Franken. 9

10 Erläuterungen zum Voranschlag 2019 Öffentliche Sicherheit Die Feuerwehr plant im 2019 die Anschaffung eines Anhängers mit Schlauchverlegesystem. Die Sanierung der Schiessanlage Willerzell konnte im Jahr 2018 nicht ausgeführt werden und ist deshalb für 2019 nochmals budgetiert. Bildung Der Schulraumbedarf zeigt sich auch im Jahr 2019 deutlich in der Investitionsrechnung. Es sind dies die Erweiterung des Schulhauses Gross, der Neubau des Schulhauses Trachslau sowie die Aufstockung der Schulhäuser Nordstrasse und Kornhausstrasse. Kultur und Freizeit Für einen ersten Teilabschnitt des Seerundwegs wird ein Betrag von Franken eingesetzt. Verkehr Die zwei laufenden Projekte «Neugestaltung Hauptplatz» und «Neubau Werkhof» werden die Investitionsrechnung 2019 mit rund 6.6 Mio. Franken belasten. Umwelt und Raumordnung Im Bereich der Spezialfinanzierung werden 3.0 Mio. Franken für den Ersatz von Wasserleitungen und für den baulichen Unterhalt beim Abwasser investiert. Für Bachverbauungen oder Sanierungen werden Franken in den Voranschlag eingestellt. Spezialfinanzierung Schadenwehr Die Spezialfinanzierung Schadenwehr weist per 31. Dezember 2017 ein Guthaben von Franken aus. Gemäss Voranschlag 2018 ( Franken) und 2019 ( Franken) wird das Guthaben in einen Verlustvortrag mutieren. Eine Erhöhung der Schadenwehrersatzabgabe ist somit mittelfristig angezeigt. Wasserwerk Die Spezialfinanzierung Wasserwerk verfügt per 31. Dezember 2017 über ein Guthaben von Franken. Die Entnahmen aus der Spezialfinanzierung gemäss Voranschlag 2018 und 2019 werden das Guthaben auf Franken reduzieren. Abwasserbeseitigung Die Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung weist per 31. Dezember 2017 einen Verlustvortrag von 1.2 Mio. Franken aus. Mit den weiteren Entnahmen der Spezialfinanzierung wird der Verlustvortrag auf 1.9 Mio. Franken ansteigen. Gleichzeitig verfügt die Abwasserbeseitigung per Ende 2017 noch über ein Guthaben von 5.6 Mio. Franken aus den Anschlussgebühren. Abfallbeseitigung Die Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung verfügt per 31. Dezember 2017 über ein Guthaben von Franken, welches sich durch die Entnahmen in einen Verlustvortrag von Franken verwandeln wird. Alters- und Pflegeheim Langrüti Das Alters- und Pflegeheim Langrüti wird seit dem Jahr 2012 als «Spezialfinanzierung» geführt, wobei gemäss Volkswille die Betriebserfolge als Mieterträge dem Bezirk Einsiedeln gutgeschrieben bzw. über Steuergelder belastet werden. Es ist vorgesehen, dass mit der Einführung der neuen Rechnungslegung HRM2 im Jahr 2021 diese Praxis zu einer ordentlichen Spezialfinanzierung geändert wird. Finanzplan Der Finanzplan wird gemäss Finanzhaushaltsgesetz jeweils für das Budgetjahr sowie für drei Planjahre jährlich dem Bürger zur Kenntnis vorgelegt. Der Finanzplan ist ein Planungsinstrument, das Aussagen zur mittel- bis langfristigen finanziellen Entwicklung des Bezirks macht. Der Finanzplan basiert u.a. auf Annahmen und Hochrechnungen mittels Faktoren. Der Bezirksrat Ein 10

11 Erläuterungen zum Voranschlag 2019 siedeln plant langfristig und präsentiert dafür 6 Planjahre. Im Finanzplan sind keine Steuerfussanpassungen vorgesehen. Im Gegensatz zur Laufenden Rechnung wird in der Investitionsrechnung nicht auf der Basis von Faktoren, sondern anhand von konkreten Vorhaben geplant. Der Bezirksrat hat jedoch zu den einzelnen Projekten noch nicht abschliessend Stellung genommen. Auch wird das Stimmvolk zu verschiedenen Projekten noch seine Meinung abgeben können. Finanzplan Laufende Rechnung alles in Mio. CHF Aufwandüberschuss 3.3 Ertragsüberschuss Der Finanzplan der Laufenden Rechnung wurde gemäss den Weisungen zum Voranschlag 2019 und zum Finanzplan mit Ausnahme der Abschreibungen und der Zahlen des Kantons im Zusammenhang mit der sozialen Wohlfahrt auf der Basis der Werte des Voranschlags 2019 mittels Teuerungswerten berechnet. Abschreibungen Mit Schreiben vom 21. Juni 2018 fordert der Vorsteher des Finanzdepartements des Kantons Schwyz die Gemeinden und Bezirke auf, entgegen den gültigen Vollzugsvorschriften, die Abschreibungen ab dem Jahr 2021 bereits nach den neuen Abschreibungssätzen gemäss HRM2 auszuweisen. Der Bezirksrat hat diesem Anliegen zugestimmt und weist ab dem Jahr 2021 die Abschreibungen nach den neuen Abschreibungssätzen aus. Finanzplan Investitionsrechnung Voranschlag Prognose Finanzplan Investitionsrechnung Ausgaben Einnahmen Nettoergebnis Der hohe Investitionsbedarf wird noch zwei Jahre anhalten. Im Anschluss normalisieren sich die Nettoinvestitionen. Im Jahr 2019 werden die laufenden Projekte wie Erweiterung Schulhaus Gross, Neubau Schulhaus Trachslau, Aufstockung Schulhaus Nordstrasse, Neugestaltung Hauptplatz und Neubau Werkhof Grotzenmühlestrasse weiter vorangetrieben. In den Jahren 2019 bis 2025 plant der Bezirk Einsiedeln, netto 39.2 Mio. Franken in die Bildung sowie in Infrastruktur und Werke zu investieren. 11

12 Erläuterungen zum Voranschlag 2019 Entwicklung Steuerfuss Die Erwartung der Jahresrechnung 2018 sowie der Finanzplan bestätigen die Nachhaltigkeit des Steuerfusses von aktuell 230 %. Auch in den Finanzplanjahren wird stets mit einem unveränderten Steuerfuss von 230 % gerechnet. Entwicklung Eigenkapital Millionen CHF Jahre Eigenkapital '14 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 '25 Der Bezirk Einsiedeln wies per Ende 2017 ein Eigenkapital von 22.0 Mio. Franken aus. Mit der Erwartung 2018 und den gemäss Voranschlag/ Finanzplan budgetierten Aufwand- und Ertragsüberschüssen der Jahre , wird sich das Eigenkapital bis Ende 2025 bei gleichbleibendem Steuerfuss von 230 % auf 16.2 Mio. Franken reduzieren. Diese Entwicklung hat sich positiv gewandelt, da der Investitionsschub etwas reduziert werden konnte und höhere Steuererträge, sowohl bei den natürlichen wie auch bei den juristischen Personen, erwartet werden. Positiv wirken sich auch die praktisch halbierten Abschreibungssätze auf die Entwicklung der Rechnungsabschlüsse aus. Per 1. Januar 2021 wird voraussichtlich die Bilanz (Finanzvermögen) aufgrund des Wechsels der Rechnungslegung neu bewertet. Die daraus entstehenden Neubewertungsgewinne werden erfolgsneutral einem separaten Konto «Aufwertungsreserven» zugewiesen. Aufgrund fehlender Informationen des Kantons kann jedoch heute noch kein Neubewertungsgewinn prognostiziert werden. Kennzahlen Selbstfinanzierungsgrad 200% 150% 100% 50% 0% Jahre Der Selbstfinanzierungsgrad zeigt an, in welchem Ausmass Investitionen durch selbsterwirtschaftete Mittel finanziert werden können. Vor allem im Vergleich über mehrere Jahre wird erkannt, ob die Investitionen finanziell verkraftet werden. Beurteilung unter 70 % = grosse Verschuldung % = volkswirtschaftlich verantwortbar 100 % und mehr = langfristig anzustreben Selbstfinanzierungsanteil 12% 10% 8% 6% 4% 2% Der Selbstfinanzierungsanteil charakterisiert die Finanzkraft und den finanziellen Spielraum. Er gibt an, welcher Anteil des Finanzertrages für die Finanzierung von neuen Investitionen eingesetzt wird. Je höher der Selbstfinanzierungsanteil, desto besser stehen die Möglichkeiten, neue Investitionen zu finanzieren. Beurteilung Selbstfinanzierungsgrad '14 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 '25 Selbstfinanzierungsanteil 0% Jahre '14 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 '25 0 = nicht vorhanden 0 10 % = schwach % = mittel ab 20 % = gut 12

13 Erläuterungen zum Voranschlag 2019 Kapitaldienstanteil Bruttoverschuldung 10% 9% 8% 7% 6% 5% 4% 3% 2% 1% 0% Jahre Kapitaldienstanteil '14 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 '25 100% 80% 60% 40% 20% 0% Jahre Bruttoverschuldungsanteil '14 '15 '16 '17 '18 '19 '20 '21 '22 '23 '24 '25 Der Kapitaldienstanteil ist die Messgrösse für die Belastung des Haushaltes mit Kapitalkosten. Ein hoher Kapitaldienstanteil weist auf eine hohe Verschuldung und/oder auf einen hohen Abschreibungsbedarf hin. Beurteilung 0 5 % = klein 5 15 % = tragbar % = hoch bis sehr hoch über 25 % = kaum noch tragbar Diese Kennzahl misst die Bruttoverschuldung im Verhältnis zu den Erträgen. Die Verschuldung wird als kritisch eingestuft, wenn die Schwelle von 200 % überschritten wird. Beurteilung Kleiner 50 % = sehr gut % = gut % = mittel % = schlecht über 200 % = kritisch 13

14 Laufende Rechnung 1.1 Laufende Rechnung Übersicht (Funktionale Gliederung) Rechnung Voranschlag Voranschlag Abweichung zur Rechnung 2017 Voranschlag Allgemeine Verwaltung Aufwand % % Ertrag % % Nettoergebnis % % 1 Öffentliche Sicherheit Aufwand % % Ertrag % % Nettoergebnis % % 2 Bildung Aufwand % % Ertrag % % Nettoergebnis % % 3 Kultur und Freizeit Aufwand % % Ertrag % % Nettoergebnis % % 4 Gesundheit Aufwand % % Ertrag % % Nettoergebnis % % 5 Soziale Wohlfahrt Aufwand % % Ertrag % % Nettoergebnis % % 6 Verkehr Aufwand % % Ertrag % % Nettoergebnis % % 7 Umwelt und Raumordnung Aufwand % % Ertrag % % Nettoergebnis % % 8 Volkswirtschaft Aufwand % % Ertrag % % Nettoergebnis % % 9 Finanzen und Steuern Aufwand % % Ertrag % % Nettoergebnis % % Laufende Rechnung Aufwand % % Ertrag % % Nettoergebnis % % 14

15 Laufende Rechnung Detailzahlen Voranschlag Voranschlag Rechnung Abweichung Allgemeine Verwaltung % 10% Aufwand Ertrag Legislative/Bezirksversammlung Exekutive/Bezirksbehörde Bezirksverwaltung RZ Einsiedeln RZ Schulen Zivilstandswesen Bauverwaltung Verwaltungsliegenschaften Legislative/Bezirksversammlung % -6% Aufwand Behörden, Kommissionen Sozialversicherungsbeiträge Übriger Personalaufwand Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Übriger Sachaufwand Exekutive/Bezirksbehörde % 9% Aufwand Ertrag Behörden, Kommissionen Sozialversicherungsbeiträge Personenversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Übriger Personalaufwand Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Anteil Personalaufwand Bezirksverwaltung % 11% Aufwand Ertrag Löhne des Verwaltungs-/Betriebspersonals Sozialversicherungsbeiträge Personenversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Rentenleistungen Übriger Personalaufwand Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Verbrauchsmaterialien Übriger Unterhalt durch Dritte Mieten, Pachten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Übriger Sachaufwand Finanzvermögen Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände Beiträge an e-goverment Kanton Gebühren für Amtshandlungen Rückerstattungen Bussen Kanton Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände Anteil Personalaufwand Anteil Sachaufwand

16 Laufende Rechnung Voranschlag Voranschlag Rechnung Abweichung RZ Einsiedeln % 0% Aufwand Ertrag Übriger Personalaufwand Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterialien Übriger Unterhalt durch Dritte Mieten, Pachten, Benützungskosten Dienstleistungen und Honorare Gemeinden, Bezirke und Zweckverbände Einlagen in Spezialfinanzierungen Anteil Personalaufwand Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände Gemeinden, Bezirke und Zweckverbände Entnahmen aus Spezialfinanzierungen RZ Schulen % 0% Aufwand Ertrag Wasser, Energie, Heizmaterialien Übriger Unterhalt durch Dritte Mieten, Pachten, Benützungskosten Dienstleistungen und Honorare Gemeinden, Bezirke und Zweckverbände Einlagen in Spezialfinanzierungen Anteil Personalaufwand Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände Gemeinden, Bezirke und Zweckverbände Zivilstandswesen % 20% Aufwand Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände Bauverwaltung % 11% Aufwand Ertrag Löhne des Verwaltungs-/Betriebspersonals Sozialversicherungsbeiträge Personenversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Übriger Personalaufwand Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Übriger Unterhalt durch Dritte Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Übriger Sachaufwand Anteil Personalaufwand Gebühren für Amtshandlungen Rückerstattungen Verwaltungsliegenschaften % 10% Aufwand Ertrag Löhne des Verwaltungs-/Betriebspersonals Sozialversicherungsbeiträge Personenversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Rentenleistungen Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterialien Verbrauchsmaterialien Baulicher Unterhalt durch Dritte Mieten, Pachten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Verwaltungsvermögen, ord. Abschreib Anteil Kapitalzinsen Liegensch'erträge d. Verwaltungsvermögens

17 Laufende Rechnung Voranschlag Voranschlag Rechnung Abweichung Andere Benützungsgebühren, Dienstleist Rückerstattungen Anteil Personalaufwand Anteil Sachaufwand Öffentliche Sicherheit % 13% Aufwand Ertrag Vermessung Betreibungsamt Schlichtungsbehörde im Mietwesen Marktwesen Wirtschaftswesen Polizei Vermittler Staatsanwaltschaft Bezirksgericht Schadenwehr (Spezialfinanzierung) Militär Zivilschutz Vermessung % 84% Aufwand Ertrag Verbrauchsmaterialien Dienstleistungen und Honorare Rückerstattungen Betreibungsamt % 2% Aufwand Dienstleistungen und Honorare Schlichtungsbehörde im Mietwesen % 17% Aufwand Behörden, Kommissionen Dienstleistungen und Honorare Marktwesen % 34% Aufwand Ertrag Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen Dienstleistungen und Honorare Übriger Sachaufwand Andere Benützungsgebühren, Dienstleist Rückerstattungen Wirtschaftswesen % 32% Aufwand Ertrag Dienstleistungen und Honorare Konzessionen Gebühren für Amtshandlungen Polizei % 0% Aufwand Ertrag Gemeinden, Bezirke und Zweckverbände Gemeinden, Bezirke und Zweckverbände

18 Laufende Rechnung Voranschlag Voranschlag Rechnung Abweichung Vermittler % 32% Aufwand Ertrag Löhne des Verwaltungs-/Betriebspersonals Sozialversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Übriger Personalaufwand Mieten, Pachten, Benützungskosten Dienstleistungen und Honorare Übriger Sachaufwand Gebühren für Amtshandlungen Staatsanwaltschaft % 29% Aufwand Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände Bezirksgericht % 0% Aufwand Ertrag Behörden, Kommissionen Löhne des Verwaltungs-/Betriebspersonals Sozialversicherungsbeiträge Personenversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Übriger Unterhalt durch Dritte Mieten, Pachten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Gebühren für Amtshandlungen Schadenwehr (Spezialfinanzierung) % 0% Aufwand Ertrag Behörden, Kommissionen Löhne des Verwaltungs-/Betriebspersonals Sozialversicherungsbeiträge Personenversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Dienstkleider, Wohnungs-/Verpfl.zulagen Übriger Personalaufwand Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterialien Verbrauchsmaterialien Baulicher Unterhalt durch Dritte Übriger Unterhalt durch Dritte Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Übriger Sachaufwand Kurzfristige Schulden Übrige Zinsen Finanzvermögen Verwaltungsvermögen, ord. Abschreib Eigene Anstalten Anteil Personalaufwand Anteil Sachaufwand Anteil Kapitalzinsen Zinsen auf Guthaben Übrige Vermögenserträge Ersatzabgaben Andere Benützungsgebühren, Dienstleist Rückerstattungen Kanton Entnahmen aus Spezialfinanzierungen

19 Laufende Rechnung Voranschlag Voranschlag Rechnung Abweichung Militär % -78% Aufwand Wasser, Energie, Heizmaterialien Baulicher Unterhalt durch Dritte Dienstleistungen und Honorare Verwaltungsvermögen, ord. Abschreib Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände Private Institutionen Anteil Kapitalzinsen Zivilschutz % 18% Aufwand Ertrag Behörden, Kommissionen Löhne des Verwaltungs-/Betriebspersonals Sozialversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Übriger Personalaufwand Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterialien Verbrauchsmaterialien Baulicher Unterhalt durch Dritte Übriger Unterhalt durch Dritte Mieten, Pachten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Andere Benützungsgebühren, Dienstleist Rückerstattungen Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände Kanton Entnahmen aus Spezialfinanzierungen Bildung % 5% Aufwand Ertrag Kindergarten Primarschule Sekundarstufe Musikschule Allgemeine Schuldienste Schulverwaltung Sonderschulung Schulliegenschaften und Anlagen Kindergarten % -9% Aufwand Ertrag Löhne der Lehrkräfte Sozialversicherungsbeiträge Personenversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Rentenleistungen Übriger Personalaufwand Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Übriger Unterhalt durch Dritte Mieten, Pachten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Rückerstattungen Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände Kanton

20 Laufende Rechnung Voranschlag Voranschlag Rechnung Abweichung Primarschule % 3% Aufwand Ertrag Löhne der Lehrkräfte Sozialversicherungsbeiträge Personenversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Rentenleistungen Übriger Personalaufwand Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Übriger Unterhalt durch Dritte Mieten, Pachten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Übriger Sachaufwand Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände Anteil Sachaufwand Rückerstattungen Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände Kanton Sekundarstufe % 3% Aufwand Ertrag Löhne der Lehrkräfte Sozialversicherungsbeiträge Personenversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Rentenleistungen Übriger Personalaufwand Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Übriger Unterhalt durch Dritte Spesenentschädigungen Übriger Sachaufwand Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände Private Institutionen Rückerstattungen Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände Kanton Musikschule % -18% Aufwand Ertrag Löhne der Lehrkräfte Sozialversicherungsbeiträge Personenversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Rentenleistungen Übriger Personalaufwand Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Übriger Unterhalt durch Dritte Mieten, Pachten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Übriger Sachaufwand Finanzvermögen Beiträge an private Haushalte Gemeinden, Bezirke und Zweckverbände Schulgelder Rückerstattungen Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände Gemeinden, Bezirke und Zweckverbände Anteil Sachaufwand

21 Laufende Rechnung Voranschlag Voranschlag Rechnung Abweichung Allgemeine Schuldienste % 5% Aufwand Ertrag Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Kanton Beiträge zu private Haushalte Anteil Personalaufwand Anteil Sachaufwand Rückerstattungen Schulverwaltung % -2% Aufwand Behörden, Kommissionen Löhne der Lehrkräfte Sozialversicherungsbeiträge Personenversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Rentenleistungen Übriger Personalaufwand Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Übriger Unterhalt durch Dritte Mieten, Pachten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Übriger Sachaufwand Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände Anteil Personalaufwand Sonderschulung % -9% Aufwand Kanton Schulliegenschaften und Anlagen % 22% Aufwand Ertrag Löhne des Verwaltungs-/Betriebspersonals Sozialversicherungsbeiträge Personenversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Rentenleistungen Übriger Personalaufwand Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterialien Verbrauchsmaterialien Baulicher Unterhalt durch Dritte Übriger Unterhalt durch Dritte Mieten, Pachten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Verwaltungsvermögen, ord. Abschreib Anteil Kapitalzinsen Andere Benützungsgebühren, Dienstleist Rückerstattungen Anteil Personalaufwand

22 Laufende Rechnung Voranschlag Voranschlag Rechnung Abweichung Kultur und Freizeit % 15% Aufwand Ertrag Kulturförderung Bibliothek Denkmalpflege und Heimatschutz Parkanlagen Wanderwege, Strandwege Sport Sihlseeanlagen (Strandbäder) Übrige Freizeitgestaltung Kulturförderung % 7% Aufwand Ertrag Dienstleistungen und Honorare Private Institutionen Kulturförderbeiträge Verkäufe Bibliothek % 3% Aufwand Ertrag Löhne des Verwaltungs-/Betriebspersonals Sozialversicherungsbeiträge Personenversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Übriger Personalaufwand Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterialien Übriger Unterhalt durch Dritte Mieten, Pachten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Andere Benützungsgebühren, Dienstleist Rückerstattungen Anteil Personalaufwand Anteil Sachaufwand Denkmalpflege und Heimatschutz % 70% Aufwand Baulicher Unterhalt durch Dritte Verwaltungsvermögen, ord. Abschreib Private Institutionen Anteil Kapitalzinsen Parkanlagen % 7% Aufwand Ertrag Löhne des Verwaltungs-/Betriebspersonals Sozialversicherungsbeiträge Personenversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Übriger Personalaufwand Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterialien Verbrauchsmaterialien Übriger Unterhalt durch Dritte Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Anteil Kapitalzinsen Liegensch'erträge d. Verwaltungsvermögens

23 Laufende Rechnung Voranschlag Voranschlag Rechnung Abweichung Wanderwege, Strandwege % 7% Aufwand Ertrag Löhne des Verwaltungs-/Betriebspersonals Sozialversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Baulicher Unterhalt durch Dritte Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Übriger Sachaufwand Verwaltungsvermögen, ord. Abschreib Rückerstattungen Kanton Sport % 65% Aufwand Baulicher Unterhalt durch Dritte Private Institutionen Sihlseeanlagen (Strandbäder) % 1% Aufwand Löhne des Verwaltungs-/Betriebspersonals Sozialversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterialien Verbrauchsmaterialien Baulicher Unterhalt durch Dritte Übriger Unterhalt durch Dritte Mieten, Pachten, Benützungskosten Dienstleistungen und Honorare Verwaltungsvermögen, ord. Abschreib Anteil Personalaufwand Anteil Kapitalzinsen Übrige Freizeitgestaltung % -89% Aufwand Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen Private Institutionen Gesundheit % 21% Aufwand Ertrag Ambulante Krankenpflege Krankheitsbekämpfung Schulgesundheitsdienst Übriges Gesundheitswesen Seerettungsdienst Ambulante Krankenpflege % 21% Aufwand Ertrag Löhne des Verwaltungs-/Betriebspersonals Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Verbrauchsmaterialien Übriger Unterhalt durch Dritte Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände Private Institutionen Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände

24 Laufende Rechnung Voranschlag Voranschlag Rechnung Abweichung Krankheitsbekämpfung % 57% Aufwand Private Institutionen Schulgesundheitsdienst % -1% Aufwand Löhne des Verwaltungs-/Betriebspersonals Sozialversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Verbrauchsmaterialien Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Übriges Gesundheitswesen % 53% Aufwand Dienstleistungen und Honorare Private Institutionen Seerettungsdienst % 48% Aufwand Ertrag Behörden, Kommissionen Sozialversicherungsbeiträge Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Verbrauchsmaterialien Übriger Unterhalt durch Dritte Mieten, Pachten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Verwaltungsvermögen, ord. Abschreib Rückerstattungen Soziale Wohlfahrt % -3% Aufwand Ertrag Sozialversicherungen Krankenversicherung Jugend Invalidität Alters- und Pflegeheim Langrüti Alters- und Pflegeheim Gerbe Alterswohnungen Wirtschaftliche Sozialhilfe Asylwesen Arbeitslosenhilfe Übrige soziale Wohlfahrt Sozialversicherungen % 3% Aufwand Beiträge an die Ergänzungsleistung Beiträge an Pflegefinanzierung Beiträge an die Pflegefinanzierung Private Krankenversicherung % -1% Aufwand Beiträge vom Kanton Jugend % 21% Aufwand Dienstleistungen und Honorare Private Institutionen

25 Laufende Rechnung Voranschlag Voranschlag Rechnung Abweichung Invalidität % 6% Aufwand Private Institutionen Alters- und Pflegeheim Langrüti % 0% Aufwand Ertrag Löhne des Verwaltungs-/Betriebspersonals Sozialversicherungsbeiträge Personenversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Entschädigungen für temp. Arbeitskräfte Übriger Personalaufwand Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterialien Verbrauchsmaterialien Baulicher Unterhalt durch Dritte Übriger Unterhalt durch Dritte Mieten, Pachten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Übriger Sachaufwand Liegensch'erträge d. Verwaltungsvermögens Übrige Vermögenserträge Spital- und Heimtaxen, Kostgelder Verkäufe Rückerstattungen Alters- und Pflegeheim Gerbe % -53% Aufwand Verwaltungsvermögen, ord. Abschreib Private Institutionen Anteil Kapitalzinsen Alterswohnungen % 34% Aufwand Ertrag Wasser, Energie, Heizmaterialien Baulicher Unterhalt durch Dritte Dienstleistungen und Honorare Übriger Sachaufwand Verwaltungsvermögen, ord. Abschreib Anteil Kapitalzinsen Banken Liegensch'erträge d. Verwaltungsvermögens Rückerstattungen Kanton Wirtschaftliche Sozialhilfe % 9% Aufwand Ertrag Beiträge an die Pflegefinanzierung Private Rückerstattungen Bund Kanton Asylwesen % -30% Aufwand Ertrag Löhne des Verwaltungs-/Betriebspersonals Sozialversicherungsbeiträge Personenversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Übriger Personalaufwand Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterialien Verbrauchsmaterialien Baulicher Unterhalt durch Dritte

26 Laufende Rechnung Voranschlag Voranschlag Rechnung Abweichung Übriger Unterhalt durch Dritte Mieten, Pachten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Beiträge an die Pflegefinanzierung Private Rückerstattungen Kanton Arbeitslosenhilfe % -6% Aufwand Beschäftigungskosten Übrige soziale Wohlfahrt % 5% Aufwand Ertrag Löhne des Verwaltungs-/Betriebspersonals Sozialversicherungsbeiträge Personenversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Übriger Personalaufwand Büro- und Drucksachen Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Mieten, Pachten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Private Institutionen Anteil Personalaufwand Anteil Sachaufwand Rückerstattungen Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände Verkehr % 25% Aufwand Ertrag Bezirksstrassen Parkplätze Privatstrassen Regionalverkehr Bezirksstrassen % 27% Aufwand Ertrag Löhne des Verwaltungs-/Betriebspersonals Sozialversicherungsbeiträge Personenversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Übriger Personalaufwand Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterialien Verbrauchsmaterialien Baulicher Unterhalt durch Dritte Übriger Unterhalt durch Dritte Mieten, Pachten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Übriger Sachaufwand Verwaltungsvermögen, ord. Abschreib Anteil Sachaufwand Anteil Kapitalzinsen Liegensch'erträge d. Verwaltungsvermögens Andere Benützungsgebühren, Dienstleist Verkäufe Rückerstattungen Kanton Übrige Beiträge Anteil Personalaufwand

27 Laufende Rechnung Voranschlag Voranschlag Rechnung Abweichung Parkplätze % 0% Aufwand Ertrag Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Verbrauchsmaterialien Baulicher Unterhalt durch Dritte Übriger Unterhalt durch Dritte Mieten, Pachten, Benützungskosten Dienstleistungen und Honorare Einlagen in Spezialfinanzierungen Anteil Personalaufwand Anteil Kapitalzinsen Andere Benützungsgebühren, Dienstleist Entnahmen aus Spezialfinanzierungen Privatstrassen % 0% Aufwand Private Institutionen Regionalverkehr % 15% Aufwand Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Baulicher Unterhalt durch Dritte Mieten, Pachten, Benützungskosten Dienstleistungen und Honorare Beiträge an Regionalverkehr Private Institutionen Umwelt und Raumordnung % 14% Aufwand Ertrag Wasserwerk (Spezialfinanzierung) Abwasserbeseitigung (Spezialfinanz.) Abfallbeseitigung (Spezialfinanzierung) Friedhof und Bestattungswesen Gewässerverbauungen Naturschutz Übriger Umweltschutz Raumordnung Wasserwerk (Spezialfinanzierung) % 0% Aufwand Ertrag Löhne des Verwaltungs-/Betriebspersonals Sozialversicherungsbeiträge Personenversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Übriger Personalaufwand Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterialien Verbrauchsmaterialien Baulicher Unterhalt durch Dritte Übriger Unterhalt durch Dritte Mieten, Pachten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Übriger Sachaufwand Verwaltungsvermögen, ord. Abschreib Einlagen in Spezialfinanzierungen Anteil Personalaufwand Anteil Sachaufwand Anteil Kapitalzinsen Übrige Vermögenserträge Andere Benützungsgebühren, Dienstleist Verkäufe Rückerstattungen Entnahmen aus Spezialfinanzierungen Anteil Personalaufwand

28 Laufende Rechnung Voranschlag Voranschlag Rechnung Abweichung Abwasserbeseitigung (Spezialfinanz.) % 0% Aufwand Ertrag Löhne des Verwaltungs-/Betriebspersonals Sozialversicherungsbeiträge Personenversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Übriger Personalaufwand Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterialien Verbrauchsmaterialien Baulicher Unterhalt durch Dritte Übriger Unterhalt durch Dritte Mieten, Pachten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Übriger Sachaufwand Betriebsbeiträge an Zweckverbände Anteil Personalaufwand Anteil Sachaufwand Anteil Kapitalzinsen Übrige Vermögenserträge Andere Benützungsgebühren, Dienstleist Verkäufe Rückerstattungen Entnahmen aus Spezialfinanzierungen Anteil Personalaufwand Abfallbeseitigung (Spezialfinanzierung) % 0% Aufwand Ertrag Löhne des Verwaltungs-/Betriebspersonals Sozialversicherungsbeiträge Personenversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Übriger Personalaufwand Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Verbrauchsmaterialien Übriger Unterhalt durch Dritte Mieten, Pachten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Übriger Sachaufwand Finanzvermögen Gemeinden, Bezirke und Zweckverbände Einlagen in Spezialfinanzierungen Anteil Personalaufwand Anteil Sachaufwand Übrige Vermögenserträge Andere Benützungsgebühren, Dienstleist Rückerstattungen Gemeinden, Bezirke und Zweckverbände Entnahmen aus Spezialfinanzierungen Friedhof und Bestattungswesen % -2% Aufwand Ertrag Löhne des Verwaltungs-/Betriebspersonals Sozialversicherungsbeiträge Personenversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Übriger Personalaufwand Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterialien Verbrauchsmaterialien Baulicher Unterhalt durch Dritte Übriger Unterhalt durch Dritte Mieten, Pachten, Benützungskosten

29 Laufende Rechnung Voranschlag Voranschlag Rechnung Abweichung Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Finanzvermögen Verwaltungsvermögen, ord. Abschreib Anteil Kapitalzinsen Andere Benützungsgebühren, Dienstleist Verkäufe Rückerstattungen Übrige Beiträge Gewässerverbauungen % -5% Aufwand Dienstleistungen und Honorare Verwaltungsvermögen, ord. Abschreib Anteil Kapitalzinsen Naturschutz % 40% Aufwand Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Übriger Unterhalt durch Dritte Dienstleistungen und Honorare Übriger Sachaufwand Übriger Umweltschutz % -8% Aufwand Ertrag Löhne des Verwaltungs-/Betriebspersonals Sozialversicherungsbeiträge Personenversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterialien Verbrauchsmaterialien Baulicher Unterhalt durch Dritte Mieten, Pachten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Verwaltungsvermögen, ord. Abschreib Beiträge an Tierkörperentsorgung Kanton Anteil Kapitalzinsen Andere Benützungsgebühren, Dienstleist Rückerstattungen Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände Anteil Personalaufwand Raumordnung % 67% Aufwand Dienstleistungen und Honorare Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen Volkswirtschaft % -204% Aufwand Ertrag Landwirtschaft Meliorationen Viehausstellung Tourismus, kommunale Werbung Industrie, Gewerbe, Handel Energieversorgung Energiefonds (Spezialfinanzierung) Übrige Energie

30 Laufende Rechnung Voranschlag Voranschlag Rechnung Abweichung Landwirtschaft % -123% Aufwand Löhne des Verwaltungs-/Betriebspersonals Sozialversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Spesenentschädigungen Private Institutionen Meliorationen % 16% Aufwand Verwaltungsvermögen, ord. Abschreib Anteil Kapitalzinsen Viehausstellung % 10% Aufwand Behörden, Kommissionen Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen Verbrauchsmaterialien Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Private Institutionen Anteil Personalaufwand Tourismus, kommunale Werbung % 56% Aufwand Ertrag Dienstleistungen und Honorare Verwaltungsvermögen, ord. Abschreib Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände Private Institutionen Anteil Personalaufwand Anteil Kapitalzinsen Entnahmen aus Spezialfinanzierungen Industrie, Gewerbe, Handel % 6% Aufwand Ertrag Dienstleistungen und Honorare Private Institutionen Rückerstattungen Energieversorgung % -111% Aufwand Ertrag Dienstleistungen und Honorare Übriger Sachaufwand Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände Konzessionen Verkäufe Rückerstattungen Energiefonds (Spezialfinanzierung) % 0% Aufwand Ertrag Beiträge aus Energiefonds Konzessionsgebühren (Anteil Energiefonds) Übrige Energie % 71% Aufwand Ertrag Übriger Personalaufwand Dienstleistungen und Honorare Übriger Sachaufwand Bezirksbeitrag Gebäudeprogramm Rückerstattungen Anteile an Bundeseinnahmen

31 Laufende Rechnung Voranschlag Voranschlag Rechnung Abweichung Finanzen und Steuern % 4% Aufwand Ertrag Bezirkssteuern Finanzausgleich Anteil an kantonalen Steuern Kapitaldienst Liegenschaften des Finanzvermögens Bezirkssteuern % -1% Aufwand Ertrag Steuerskonti Abschreibungen Finanzvermögen Pauschale Steueranrechnung Kanton Einkommens- und Vermögenssteuern Ertrags- und Kapitalsteuern Hundesteuern Finanzausgleich % 29% Aufwand Ertrag Finanzausgleichsbeiträge Anteil an kantonalen Steuern % -17% Aufwand Ertrag Anteile an Kantonseinnahmen Kapitaldienst % -507% Aufwand Ertrag Dienstleistungen und Honorare Zinsen auf kurzfristige Schulden Zinsen auf Mittel- und langfristigen Schulden Zinsen auf Sonderrechnungen Bankkontokorrentzinsen Zinsen auf Guthaben Zinsen auf Anlagen des Finanzvermögens Anteil Kapitalzinsen Liegenschaften des Finanzvermögens % 112% Aufwand Ertrag Wasser, Energie, Heizmaterialien Baulicher Unterhalt durch Dritte Dienstleistungen und Honorare Liegenschaftserträge des Finanzvermögens Buchgewinne auf Anlagen des Finanzverm

32 Investitionsrechnung 1.2 Investitionsrechnung Übersicht (Funktionale Gliederung) Rechnung Voranschlag Voranschlag Öffentliche Sicherheit Ausgaben % % Einnahmen % % Nettoergebnis % % 2 Bildung Ausgaben % % Einnahmen % % Nettoergebnis % % 3 Kultur und Freizeit Ausgaben % Einnahmen Nettoergebnis % Abweichung zur Rechnung 2017 Voranschlag Gesundheit Ausgaben % % Einnahmen % % Nettoergebnis % % 5 Soziale Wohlfahrt Ausgaben Einnahmen Nettoergebnis Verkehr Ausgaben % % Einnahmen Nettoergebnis % % 7 Umwelt und Raumordnung Ausgaben % % Einnahmen % % Nettoergebnis % 8 Volkswirtschaft Ausgaben % % Einnahmen Nettoergebnis % % Investitionsrechnung Ausgaben % % Einnahmen % % Nettoergebnis % % 32

33 Investitionsrechnung Detailzahlen Voranschlag Voranschlag Rechnung Öffentliche Sicherheit Ausgaben Einnahmen Schadenwehr Ausgaben Einnahmen Investitionen gemäss Langzeitplanung Kantonsbeiträge Aktivierung Investitionen Schadenwehr Militär Ausgaben Einnahmen Beiträge an private Institutionen Bundesbeiträge Kantonsbeiträge Zivilschutz Ausgaben Einnahmen Ersatzbeiträge (Auszahlungen gem. Kanton) Ersatzbeiträge (von Bauherren) Entnahme aus Spezialfinanzierung Ersatzbeiträge Bildung Ausgaben Einnahmen Schulliegenschaften und Anlagen Ausgaben Einnahmen Erweiterung SH Gross Landerwerb Schulhaus Trachslau Neubau Schulhaus Trachslau Schulhaus Furren Heizungssanierung Aufstockung SH Nordstrasse Neubau Kindergarten Nordstrasse Aufstockung SH Kornhausstrasse Abbruch KG Pavillon Nordstrasse Kantonsbeiträge Kultur und Freizeit Ausgaben Einnahmen Wanderwege, Strandwege Ausgaben Einnahmen Seerundweg Uebrige Freizeitgestaltung Ausgaben Einnahmen Abgeltung Kinderspielplätze Gesundheit Ausgaben Einnahmen Seerettungsdienst Ausgaben Einnahmen Rettungsboot Rückerstattungen

34 Investitionsrechnung Voranschlag Voranschlag Rechnung Soziale Wohlfahrt Ausgaben Einnahmen Alters- und Pflegeheim Ausgaben Einnahmen APH Langrüti, Renovation und Sanierung Altbau Beitrag an Genossenschaft Gerbe Kantonsbeiträge Verkehr Ausgaben Einnahmen Bezirksstrassen Ausgaben Einnahmen Wasenmattstrasse Fussweg Satteleggstrasse Ausbau Alpthalerstrasse Kauf/Sanierung Nordstrasse Teil Nord Neugestaltung Hauptplatz Neubau Werkhallen Grotzenmühle (Wasser+Strasse) Lärmschutzmassnahmen an Wohngebäuden Bundesbeiträge Lärmschutzmassnahmen Kantonsbeiträge Beiträge an Trottoir Hühnermatt /Ersatz Holzsteg Parkplätze Ausgaben Einnahmen Friedhofparkplatz Erweiterung/Sanierung Parkplatz Egg Einlage in Spezialfinanzierung Parkplatzabgeltungen Entnahme aus Spezialfinanzierung Umwelt und Raumordnung Ausgaben Einnahmen Wasserwerk Ausgaben Einnahmen Notwasserleitung Euthal Ersatz von Wasserleitungen Wasseranschlussgebühren Aktivierung Investitionen Wasserwerk Abwasserbeseitigung Ausgaben Einnahmen Baulicher Unterhalt (Kläranlage, Pumpwerke, Leitungsnetz) Anschlussgebühren Entnahme aus Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung Friedhof- und Bestattungswesen Ausgaben Einnahmen Grabfeldsanierungen Einsiedeln Gewässerverbauungen Ausgaben Einnahmen Invest.-Beiträge für Bachverbauungen oder Sanierungen

35 Investitionsrechnung Voranschlag Voranschlag Rechnung Volkswirtschaft Ausgaben Einnahmen Meliorationen Ausgaben Einnahmen Invest.-Beiträge gemischt wirtsch. Unternehmungen Beitrag an Milchmanufaktur Einsiedeln und PRE Investitionsbeiträge an Private Tourismus, kommunale Werbung Ausgaben Einnahmen Beitrag an Weihnachtsbeleuchtung

36 Finanzplan 1.3 Finanzplan Übersicht Prognose Laufende Rechnung Aufwand Ertrag Aufwandüberschuss Ertragsüberschuss Investitionsrechnung Nettoinvestition Finanzierung Investitionsrechnung Laufende Rechnung Saldo Spezialfinanzierungen Abschreib. Verwaltungsvermögen Finanzierungsfehlbetrag Finanzierungsüberschuss Steuerfuss 230% 230% 230% 230% 230% 230% Prognose Laufende Rechnung Aufwandüberschuss Ertragsüberschuss Allgemeine Verwaltung Öffentliche Sicherheit Bildung Kultur und Freizeit Gesundheit Soziale Wohlfahrt Verkehr Umwelt und Raumordnung Volkswirtschaft Finanzen und Steuern

37 Finanzplan Detailzahlen Investitionsrechnung Prognose Investitionsrechnung Ausgaben Einnahmen Nettoergebnis Öffentliche Sicherheit Nettoergebnis Schadenwehr (Spezialfinanzierung) Nettoergebnis div. Fahrzeuge gemäss Langzeitplan Gebäudesanierung / -erweiterung Spezialfinanzierung Schadenwehr Kantonsbeiträge Militär Nettoergebnis Beiträge an private Institutionen Bundesbeiträge Kantonsbeiträge Zivilschutz Nettoergebnis Ersatzbeiträge (Kanton) Ersatzbeiträge (von Bauherren) Bildung Nettoergebnis Schulliegenschaften und Anlagen Nettoergebnis Landerwerb/Erweiterung SH Willerzell Realisierungszeitpunkt unklar 503 Erweiterung SH Gross (inkl. Landkauf) Neubau Schulhaus Trachslau Umnutzung altes Schulhaus Aufstockung SH Nordstrasse Umgebung SH Nordstrasse Kt.-beiträge SH-Bauten/-Erweiterung Soziale Wohlfahrt Nettoergebnis Alters- und Pflegeheim Nettoergebnis Langrüti, Sanierung Verkehr Nettoergebnis Bezirksstrassen Nettoergebnis Studenstrasse Neugestaltung Hauptplatz Lärmschutzmassnahmen Beiträge Hühnermatt/Holzsteg Parkplätze (Spezialfinanzierung) Nettoergebnis Friedhof Erweiterung/Sanierung Spezialfinanzierung Parkplätze Regionalverkehr Nettoergebnis Haltestelle bei Friedhofparkplatz

38 Finanzplan 7 Umwelt und Raumordnung Nettoergebnis Wasserwerk (Spezialfinanzierung) Nettoergebnis Ersatz von Wasserleitungen Wasseranschlussgebühren Spezialfinanzierung Wasserwerk Abwasserbeseitigung (Spezialfinanzierung) Nettoergebnis Baulicher Unterhalt Anschlussgebühren Spezialfinanzierung Abwasserbeseitig Friedhof- und Bestattungswesen Nettoergebnis Grabfeldanpassungen Gewässerverbauungen Nettoergebnis Invest.-Beiträge Bachverbauungen Volkswirtschaft Nettoergebnis Meliorationen Nettoergebnis Invest.-Beiträge an Unternehmungen Invest.-Beiträge an Private

39 Antrag Antrag des Bezirksrats Anträge des Bezirksrates zum Voranschlag Der Voranschlag der Laufenden Rechnung für das Jahr 2019 sei mit einem Aufwand von Franken und einem Ertrag von Franken bzw. einem Aufwandüberschuss von Franken zu genehmigen. Der Aufwandüberschuss sei dem Eigen kapital zu entnehmen. 2. Der Voranschlag der Investitionsrechnung für das Jahr 2019 mit Ausgaben von Franken und Einnahmen von Franken, bzw. Nettoinvestitionen von Franken sei zu genehmigen. 3. Der Steuerfuss sei für das Jahr 2019 auf 230 % festzusetzen. 39

40 Stellungnahmen Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission (Art. 41 FHG) Voranschlag/Laufende Rechnung 2019 Als Rechnungsprüfungskommission haben wir den Voranschlag 2019 (Laufende Rechnung) des Bezirks Einsiedeln geprüft. Für den Voranschlag 2019 ist der Bezirksrat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, diesen zu prüfen. Unsere Prüfung erfolgte nach dem gesetzlichen Auftrag sowie dem Handbuch über das Rechnungswesen für Bezirke und Gemeinden des Kantons Schwyz. Wir empfehlen der Bezirksgemeinde, den Voranschlag 2019 der Laufenden Rechnung mit einem budgetierten Aufwandüberschuss von Franken zu genehmigen. Einsiedeln, 22. Oktober 2018 Rechnungsprüfungskommission des Bezirks Einsiedeln: Annamarie Kälin, Präsidentin Stephan Böni Karin Kälin-Tschupp Sandra Kälin-Brunner Thomas Philipp Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission (Art. 41 FHG) Voranschlag/Investitionsrechnung 2019 Die Rechnungsprüfungskommission des Bezirks Einsiedeln hat den Voranschlag 2019 (Investitionsrechnung) in formeller, materieller und rechtlicher Hinsicht geprüft. Für den Voranschlag 2019 ist der Bezirksrat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, diesen zu prüfen. Unsere Prüfung erfolgte nach dem gesetzlichen Auftrag. Gemäss unserer Beurteilung entspricht der Voranschlag 2019 den gesetzlichen Vorschriften. Die RPK beurteilt die budgetierte Anschaffung im Bereich 140 (Spezialfinanzierung Schadenwehr) hinsichtlich der Sparsamkeit und der zukünftig geplanten Investitionen im Finanzplan als kritisch. Die RPK unterstützt den Antrag des Bezirksrats und empfiehlt der Bezirksgemeinde, den Voranschlag 2019 mit Nettoinvestitionen von Franken zu genehmigen. Einsiedeln, 22. Oktober 2018 Rechnungsprüfungskommission des Bezirks Einsiedeln: Annamarie Kälin, Präsidentin Stephan Böni Karin Kälin-Tschupp Sandra Kälin-Brunner Thomas Philipp 40

41 Nachkredite Laufende Rechnung Nachkredite Laufende Rechnung 2018 Gemäss 36 des Finanzhaushaltsgesetzes sind für notwendige Ausgaben, bei denen der Voranschlagskredit fehlt oder für den vorgesehenen Zweck nicht ausreicht und soweit keine zwingende Ausgabenbindung vorliegt, Nachkredite einzuholen. V2018 Erwartung Nachkredit Beiträge Ergänzungsleistungen Beiträge Pflegefinanzierung Beiträge Prämienverbilligungen Schweizer in der Gemeinde Ausländer Flüchtlinge Total Antrag des Bezirksrats Antrag des Bezirksrats Nachkredite Laufende Rechnung 2018 Die vorzeitig in Anspruch genommenen Nachkredite der Laufenden Rechnung 2018 von Franken, wovon Franken gebundene und 0 Franken nicht gebundene Ausgaben sind, seien zu genehmigen. Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission (Art. 41 FHG) Nachkredite zur Laufenden Rechnung 2018 Die Rechnungsprüfungskommission des Bezirks Einsiedeln (RPK) hat die Nachkredite zur Laufenden Rechnung 2018 in formeller, materieller und rechtlicher Hinsicht geprüft. Für sämtliche Nachkredite zum Voranschlag 2018 ist der Bezirksrat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, diese zu prüfen. Unsere Prüfung erfolgte nach dem gesetzlichen Auftrag. Gemäss unserer Beurteilung entsprechen die Nachkredite zur Laufenden Rechnung 2018 im Totalbetrag von Franken den gesetzlichen Vorschriften. Es handelt sich ausschliesslich um gebundene Ausgaben. Die RPK unterstützt den Antrag des Bezirksrats und empfiehlt der Bezirksgemeinde, die Nachkredite zur Laufenden Rechnung 2018 zu genehmigen. Einsiedeln, 22. Oktober 2018 Rechnungsprüfungskommission des Bezirks Einsiedeln: Annamarie Kälin, Präsidentin Stephan Böni Karin Kälin-Tschupp Sandra Kälin-Brunner Thomas Philipp 41

42 Einbürgerungen 3 Einbürgerungen 3.1 Aufnahme von Baentsch Michael in das Bürgerrecht von Einsiedeln Michael Baentsch, deutscher Staatsangehöriger, ledig, wurde am 6. No vem ber 1967 in Saarbrücken (Deutschland) geboren. Am 29. Juli 1997 kam er in die Schweiz und gelangte in Adliswil ZH zur Anmeldung. Seit dem 22. März 2005 ist der Gesuchsteller im Gross wohnhaft. Michael Baentsch erwarb seine schulische Ausbildung zunächst in Deutschland und schloss diese 1997 als Dr.-Ing., Dipl.-Inform. an der Universität Kaiserslautern ab. Von 2001 bis 2003 besuchte er nebenberuflich die Strathclyde University in Schottland, wo er einen Abschluss als MBA erwarb. Zurzeit arbeitet er als Forscher bei der IBM Research GmbH. Michael Baentsch fühlt sich in Einsiedeln heimisch und möchte daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Er ist mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. In der Freizeit ist der Gesuchsteller gerne sportlich unterwegs. Weitere Freizeitbeschäftigungen von Michael Baentsch sind Wandern, Fahrradfahren und Reisen. Der Gesuchsteller erfüllt die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit Beschluss vom 26. September 2018 gutgeheissen und in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf 3600 Franken festgesetzt. Antrag des Bezirksrats Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde Die Bezirksgemeinde beschliesst: Baentsch Michael, deutscher Staatsangehöriger, geboren am 6. November 1967 in Saarbrücken (Deutschland), wird in das Bürgerrecht des Bezirks Einsiedeln aufgenommen. Der Neubürger hat eine Einbürgerungsgebühr von 3600 Franken zu entrichten. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht. 42

43 Einbürgerungen 3.2 Aufnahme von Fuchs André in das Bürgerrecht von Einsiedeln André Fuchs, Schweizer Staatsangehöriger, Bürger von Altstätten SG, verheiratet, wurde am 28. April 1986 in Einsiedeln geboren. Seit seiner Geburt ist der Gesuchsteller in Einsiedeln wohnhaft. André Fuchs besuchte die Primarschule in Trachs lau und die Oberstufe in Einsiedeln. Von 2002 bis 2006 absolvierte er eine Ausbildung bei Audio- Video Emil Kälin zum Multimediaelektroniker. Des Weiteren schloss er die höhere Fachschule Informatik ab. Zurzeit arbeitet er als IT-Mitverantwortlicher bei der Gemeindeverwaltung Richterswil. André Fuchs identifiziert sich voll und ganz mit Einsiedeln und möchte daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Er ist mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut, da er seit seiner Geburt in Einsiedeln wohnhaft ist. In der Freizeit ist der Gesuchsteller gerne sportlich unterwegs und nimmt an Grümpis und diversen kulturellen Anlässen teil. Seine grösste Leidenschaft ist die Musik. Er spielt Schlagzeug in verschiedenen Bands, unter anderem bei den Snout Snails. Kochen und Freunde treffen gehören ebenfalls zu seinen Freizeitbeschäftigungen. Der Gesuchsteller erfüllt die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit Beschluss vom 29. August 2018 gutgeheissen und in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf 1150 Franken festgesetzt. Antrag des Bezirksrats Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde Die Bezirksgemeinde beschliesst: Fuchs André, Schweizer Staatsangehöriger, geboren am 28. April 1986 in Einsiedeln, wird in das Bürgerrecht des Bezirks Einsiedeln aufgenommen. Der Neubürger hat eine Einbürgerungsgebühr von 1150 Franken zu entrichten. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht. 43

44 Einbürgerungen 3.3 Aufnahme von Jovic Desanka sowie des Sohnes Jovic Georgije und der Tochter Jovic Sofija in das Bürgerrecht von Einsiedeln Desanka Jovic, bosnische Staatsangehörige, verheiratet, wurde am 9. Oktober 1991 in Tuzla (Bosnien und Herzegowina) geboren. Georgije Jovic wurde am 19. Januar 2016 in Einsiedeln geboren und Sofija Jovic wurde am 24. Januar 2018 ebenfalls in Einsiedeln geboren. Am 1. August 2004 kam die Gesuchstellerin in die Schweiz und gelangte in Unteriberg SZ zur Anmeldung. Seit dem 1. Oktober 2012 ist sie in Einsiedeln wohnhaft. Desanka Jovic besuchte von 1998 bis 2004 die Primarschule in Bosnien und Herzegowina und anschliessend die Real- und Sekundarschule in Unteriberg SZ. Ab August 2008 absolvierte die Gesuchstellerin eine dreijährige Berufslehre zur Kauffrau. Aktuell ist sie bei der WellPack AG in fester Anstellung, neu auch als Leiterin Finanzen. Ihre Hobbys sind Lesen, Schwimmen und Spazierengehen. Des Weiteren ist sie Mitglied der IGKG-Schwyz (Interessengemeinschaft Kaufmännische Grundausbildung) und des Kaufmännischen Verbandes. Desanka Jovic sowie ihr Sohn Georgije Jovic und ihre Tochter Sofija Jovic fühlen sich in Einsiedeln heimisch und möchten daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Sie sind mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. Die Gesuchsteller erfüllen die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit Beschluss vom 17. Oktober 2018 gutgeheissen und in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf 3600 Franken festgesetzt. Antrag des Bezirksrats Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde Die Bezirksgemeinde beschliesst: Jovic Desanka, bosnische Staatsangehörige, geboren am 9. Oktober 1991 in Tuzla (Bosnien und Herzegowina), sowie ihr Sohn Jovic Georgije, geboren am 19. Januar 2016 in Einsiedeln und ihre Tochter Jovic Sofija, geboren am 24. Januar 2018 ebenfalls in Einsiedeln, werden in das Bürgerrecht des Bezirks Einsiedeln aufgenommen. Die Neubürger haben eine Einbürgerungsgebühr von 3600 Franken zu entrichten. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht. 44

45 Einbürgerungen 3.4 Aufnahme von Kokale Arben in das Bürgerrecht von Einsiedeln Arben Kokale, mazedonischer Staatsangehöriger, verheiratet, wurde am 9. Juni 1978 in Debar (Mazedonien) geboren. Am 6. April 2005 kam er in die Schweiz und gelangte in Einsiedeln zur Anmeldung. Seither ist der Gesuchsteller in Einsiedeln wohnhaft. Der Gesuchsteller besuchte die Primarschule in Debar (Mazedonien) und eine Fachmittelschule in Skopje (Mazedonien). Von 1996 bis 2002 absolvierte er ein Studium Fachrichtung Glaube und Philosophie. Seit 2007 ist er als Taxifahrer tätig. Arben Kokale fühlt sich in Einsiedeln heimisch und möchte daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Er ist mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. In der Freizeit treibt der Gesuchsteller gerne Sport. Der Gesuchsteller erfüllt die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit Beschluss vom 17. Oktober 2018 gutgeheissen und in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf 3600 Franken festgesetzt. Antrag des Bezirksrats Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde Die Bezirksgemeinde beschliesst: Kokale Arben, mazedonischer Staatsangehöriger, geboren am 9. Juni 1978 in Debar (Mazedonien), wird in das Bürgerrecht des Bezirks Einsiedeln aufgenommen. Der Neubürger hat eine Einbürgerungsgebühr von 3600 Franken zu entrichten. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht. 45

46 Einbürgerungen 3.5 Aufnahme von Lenschen Andrea in das Bürgerrecht von Einsiedeln Andrea Lenschen, deutsche Staatsangehörige, geschieden, wurde am 20. Sep tem ber 1960 in Meerbusch (Deutschland) geboren. Am 1. November 2005 kam sie in die Schweiz und gelangte in Altendorf SZ zur Anmeldung. Seit dem 9. September 2011 ist die Gesuchstellerin in Gross wohnhaft. Andrea Lenschen besuchte die Grundschule und das Gymnasium in Meerbusch (Deutschland). Von 1984 bis 1985 erwarb sie die Lizenz als Börsenmaklerin. Von 1979 bis 2000 arbeitete sie als Brokerin in Düsseldorf. Zudem zog sie vier Kinder auf. Andrea Lenschen fühlt sich in Einsiedeln heimisch und möchte daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Sie ist mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. In der Freizeit ist die Gesuchstellerin gerne sportlich auf ihrem Fahrrad unterwegs. Des Weiteren verbringt sie ihre Freizeit gerne in der Natur indem sie wandern geht. Dabei gibt es kaum einen Berg um den Sihlsee, auf dem sie noch nicht war. Ebenfalls ist sie eine begeisterte Köchin und stellt selber Lebensmittel mit Zutaten aus der Region her. Die Gesuchstellerin erfüllt die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit Beschluss vom 29. August 2018 gutgeheissen und in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf 3600 Franken festgesetzt. Antrag des Bezirksrats Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde Die Bezirksgemeinde beschliesst: Lenschen Andrea, deutsche Staatsangehörige, geboren am 20. September 1960 in Meerbusch (Deutschland), wird in das Bürgerrecht des Bezirks Einsiedeln aufgenommen. Die Neubürgerin hat eine Einbürgerungsgebühr von 3600 Franken zu entrichten. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht. 46

47 Einbürgerungen 3.6 Aufnahme von Miljic Cica in das Bürgerrecht von Einsiedeln Cica Miljic, bosnische Staatsangehörige, verheiratet, wurde am 2. November 1982 in Brčko (Bosnien und Herzegowina) geboren. Am 25. Juli 1993 kam sie in die Schweiz und gelangte in Oberiberg SZ zur Anmeldung. Seit dem 30. April 1997 ist die Gesuchstellerin in Einsiedeln wohnhaft. Cica Miljic besuchte einen Teil der Primarschule in Bosnien, Serbien, Oberiberg SZ und in Einsiedeln. Von 1996 bis 1999 besuchte sie die Oberstufe in Einsiedeln. Ab August 1999 absolvierte sie eine zweijährige Berufslehre zur Lebensmittelverkäuferin. Im Anschluss arbeitete Cica Miljic als Verkäuferin im Seedamm Center in Pfäffikon SZ. Anschliessend absolvierte sie von 2006 bis 2009 eine Zweitausbildung zur Kauffrau an der HBS Rapperswil. Seit Januar 2009 ist sie als Kauffrau bei der Firma Lian Chinaherb in fester Anstellung. Cica Miljic fühlt sich in Einsiedeln heimisch und möchte daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Sie ist mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. Lesen, Fitness, Velofahren und Spazieren gehören zu ihren Freizeitbeschäftigungen. Die Gesuchstellerin erfüllt die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit Beschluss vom 26. September 2018 gutgeheissen und in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf 3600 Franken festgesetzt. Antrag des Bezirksrats Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde Die Bezirksgemeinde beschliesst: Miljic Cica, bosnische Staatsangehörige, geboren am 2. November 1982 in Brčko (Bosnien und Herzegowina), wird in das Bürgerrecht des Bezirks Einsiedeln aufgenommen. Die Neubürgerin hat eine Einbürgerungsgebühr von 3600 Franken zu entrichten. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht. 47

48 Einbürgerungen 3.7 Aufnahme von Mishler Svitlana in das Bürgerrecht von Einsiedeln Svitlana Mishler, ukrainische Staatsangehörige, geschieden, wurde am 3. Juni 1977 in Sumy (Ukraine) geboren. Am 1. Januar 2005 kam sie in die Schweiz und gelangte in Gals BE zur Anmeldung. Seit dem 1. August 2010 ist die Gesuchstellerin in Einsiedeln wohnhaft. Svitlana Mishler besuchte von 1983 bis 1992 die Schule in der Ukraine. Anschliessend absolvierte sie eine dreijährige medizinische Fachschule Krankenpflege in Sumy (Ukraine). Im Anschluss arbeitete sie von 1996 bis 2001 im städtischen Krankenhaus in Sumy (Ukraine). Danach besuchte Svitlana Mishler wiederum in Sumy (Ukraine) die Universität Pädagogik, Turnen und Sport, Fach Rehabilitation. Seit August 2010 ist sie als eidg. dipl. Pflegefachfrau HF im Alters- und Pflegeheim Langrüti in fester Anstellung und übt seit Januar 2015 die Funktion als Teamleiterin der Wohngruppe Alpoase aus. Svitlana Mishler fühlt sich in Einsiedeln heimisch und möchte daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Sie ist mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. In ihrer Freizeit treibt sie sehr gerne Sport und unterrichtet einmal pro Woche die Sportart BodyArt, im Rahmen des Gesundheitsförderungsprogramms APH Langrüti. Joggen, Wandern, Reisen und Skifahren sind weitere Freizeitbeschäftigungen von Svitlana Mishler. Die Gesuchstellerin erfüllt die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit Beschluss vom 26. September 2018 gutgeheissen und in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf 3600 Franken festgesetzt. Antrag des Bezirksrats Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde Die Bezirksgemeinde beschliesst: Mishler Svitlana, ukrainische Staatsangehörige, geboren am 3. Juni 1977 in Sumy (Ukraine), wird in das Bürgerrecht des Bezirks Einsiedeln aufgenommen. Die Neubürgerin hat eine Einbürgerungsgebühr von 3600 Franken zu entrichten. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht. 48

49 Einbürgerungen 3.8 Aufnahme von Paterra Danilo sowie des Sohnes Paterra Gianluca in das Bürgerrecht von Einsiedeln Danilo Paterra, italienischer Staatsangehöriger, verheiratet, wurde am 28. September 1976 in Einsiedeln geboren. Sein Sohn Gianluca Paterra wurde am 21. August 2012 ebenfalls in Einsiedeln geboren. Die Gesuchsteller sind seit Geburt in Einsiedeln wohnhaft. Danilo Paterra besuchte von 1984 bis 1993 die Primar- und Sekundarschule in Einsiedeln. Von 1993 bis 1996 absolvierte er die Handelsmittelschule im Kollegium Schwyz. Anschliessend arbeitete er bei der Simultan AG und danach bei Ehinger & Armand von Ernst AG. Nebenbei bildete sich Danilo Paterra zum eidg. dipl. Informatiker weiter. Seit März 2017 ist er als Projektleiter bei der Credit Suisse AG in fester Anstellung. Gianluca Paterra startete im August 2017 mit dem Kindergarten in Einsiedeln. Zurzeit besucht er das zweite obligatorische Kindergartenjahr. Danilo Paterra sowie sein Sohn Gianluca Paterra fühlen sich in Einsiedeln heimisch und möchten daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Sie sind mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. Danilo Paterra war viele Jahre ein aktives Mitglied des FC Einsiedeln. Die Gesuchsteller erfüllen die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit Beschluss vom 26. September 2018 gutge heissen und in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf 3600 Franken festgesetzt. Antrag des Bezirksrats Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde Die Bezirksgemeinde beschliesst: Paterra Danilo, italienischer Staatsangehöriger, geboren am 28. September 1976 in Einsiedeln, sowie sein Sohn Paterra Gianluca, geboren am 21. August 2012 in Einsiedeln, werden in das Bürgerrecht des Bezirks Einsiedeln aufgenommen. Die Neubürger haben eine Einbürgerungsgebühr von 3600 Franken zu entrichten. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht. 49

50 Einbürgerungen 3.9 Aufnahme von Praxmarer Inna sowie der Kinder Praxmarer Elisabeth und Praxmarer Julia in das Bürgerrecht von Einsiedeln Inna Praxmarer, polnische Staatsangehörige, verheiratet, wurde am 20. April 1978 in Zaporoze (Polen) geboren. Elisabeth Praxmarer wurde am 7. November 2010 in Zürich geboren und Julia Praxmarer wurde am 16. Februar 2016 ebenfalls in Zürich geboren. Am 3. Dezember 2007 kam die Gesuchstellerin in die Schweiz und gelangte in Lugano TI zur Anmeldung. Vom 18. Mai 2013 bis am 31. Juli 2018 war sie in Einsiedeln wohnhaft. Inna Praxmarer besuchte mehrere Schulen und Universitäten im Ausland. Dadurch erwarb sie einen Abschluss als PhD Religionswissenschaftlerin. Seit 2012 ist Inna Praxmarer als Religionslehrperson bei der Katholischen Kirche Einsiedeln in fester Anstellung. Elisabeth Praxmarer besuchte den Kindergarten und die 1. Klasse in Trachslau. Inna Praxmarer sowie ihre Kinder Elisabeth Praxmarer und Julia Praxmarer fühlen sich in Einsiedeln heimisch und möchten daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Sie sind mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. Die Gesuchstellerin hat zwei Kulturvereine gegründet. Des Weiteren treibt Inna Praxmarer gerne Sport und sammelt Pilze. Die Gesuchstellerinnen erfüllen die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit Beschluss vom 17. Oktober 2018 gutgeheissen und in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf 3600 Franken festgesetzt. Antrag des Bezirksrats Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde Die Bezirksgemeinde beschliesst: Praxmarer Inna, polnische Staatsangehörige, geboren am 20. April 1978 in Zaporoze (Polen), sowie ihre Kinder Praxmarer Elisabeth, geboren am 7. November 2010 in Zürich, und Praxmarer Julia, geboren am 16. Februar 2016 ebenfalls in Zürich, werden in das Bürgerrecht des Bezirks Einsiedeln aufgenommen. Die Neubürgerinnen haben eine Einbürgerungsgebühr von 3600 Franken zu entrichten. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht. 50

51 Information über geheime Wahlen und Abstimmungen Die Stimmberechtigten haben an der Volksabstimmung vom 17. Juni 2007 Änderungen der Kantonsverfassung und des Gemeindeorganisationsgesetzes zur Einführung geheimer Wahlen Abstimmungen an Bezirksgemeinden und Gemeindeversammlungen angenommen. Die Bestimmungen hat der Regierungsrat auf den 1. Juli 2008 in Kraft gesetzt. Geltungsbereich Geheime Abstimmungen können an jeder Gemeindeversammlung beschlossen werden. Sie sind aber nur dann zulässig, wenn der Gemeindeversammlung Entscheidungskompetenz zukommt, sei es abschliessend oder beratend. Geheime Wahlen und Abstimmungen beim Urnensystem In jenen Gemeinden, die für die Wahlen der Gemeindebehörden generell geheime Wahlen an der Urne beschlossen haben ( 9 GOG), finden an der Gemeindeversammlung keine Wahlen statt (wie z.b. Einsiedeln). Davon ausgenommen bleibt die Wahl der Stimmenzähler an der Gemeindeversammlung ( 22 GOG). Für diese könnte an der Gemeindeversammlung geheime Wahl beantragt und beschlossen werden. Bei Sachgeschäften sind geheime Abstimmungen zulässig bei: allen formellen Anträgen wie Rückweisung, Trennung oder Verschiebung eines Geschäfts ( 26 Abs. 2 GOG), allen materiellen (Abänderungs-)Anträgen zu: Voranschlag, Nachkrediten und Festsetzung des Steuerfusses, Reglementen (ausgenommen: Bau-, Schutz- und Erschliessungsreglemente, 27 Abs. 2 PBG), Verpflichtungs- und Zusatzkrediten, übrigen Sachgeschäften. Nur zu gültigen Anträgen kann auch eine geheime Abstimmung verlangt und durchgeführt werden. Nimmt der Versammlungsleiter einen Antrag nicht entgegen und bringt ihn auch nicht zur Abstimmung, so kann darüber auch nicht geheim abgestimmt werden. Da im Urnensystem die Schlussabstimmung immer an der Urne erfolgt, kann darüber an der Gemeindeversammlung nicht (geheim) abgestimmt werden. Davon ausgenommen sind Voranschlag, Nachkredit und Steuerfuss, über die an der Versammlung selbst zu befinden ist und über die auf Antrag an der Versammlung geheim abgestimmt werden kann. Der Antrag auf geheime Abstimmung kann von jedem Stimm - berechtigten und vom Versammlungsleiter gestellt werden. Selbstverständlich kann ein Antrag nur dann gestellt werden, wenn ein formeller oder materieller Antrag gestellt ist und die Gemeindeversammlung zuständig ist, darüber zu beschliessen. Über unzulässige Anträge kann auch nicht geheim abgestimmt werden. Wer einen formellen oder materiellen Antrag stellt, kann gleichzeitig auch beantragen, dass darüber geheim abzustimmen ist. Es ist aber auch möglich, dass ein anderer Stimmberechtigter zu einem bereits gestellten Wahlvorschlag oder Antrag bloss den Antrag auf geheime Wahl oder Abstimmung stellt. Auch der Versammlungsleiter kann geheime Wahl oder Abstimmung be antragen. Der Antrag auf geheime Abstimmung muss für jeden einzelnen formellen oder materiellen Antrag gestellt werden ( 29a Abs. 1 GOG). Folgende generellen Anträge sind deshalb nicht zulässig: Alle Abstimmungen zu allen Traktanden einer Gemeinde ver sammlung seien geheim durchzuführen. Alle Abstimmungen zu einem einzelnen Traktandum (z. B. Beratung Voranschlag) seien geheim durchzuführen. Die Abstimmung über eine geheime Abstimmung findet am Schluss der Beratungen statt (Ausnahme: Wird Schluss der Diskussion verlangt und darüber eine geheime Abstimmung verlangt, muss umgehend zur Abstimmung über die Frage geschritten werden, ob darüber geheim abzustimmen ist, und es ist dann auch umgehend über den Antrag selbst offen oder geheim abzustimmen.) Über den Antrag auf Durchführung einer geheimen Abstimmung ist immer im offenen Handmehr abzustimmen. Ist geheime Abstimmung beschlossen worden, so hat der Versammlungsleiter vor dem Austeilen der Stimmzettel den Abstimmungsvorgang zu erläutern. Geheime Abstimmung über Einbürgerungsgesuche Bei Einbürgerungsgesuchen findet eine Abstimmung nur statt, wenn ein gültiger (vom Versammlungsleiter zugelassener) Gegenantrag vorliegt. Ohne gültigen Gegenantrag ist eine geheime Abstimmung nicht zulässig. Wird der Gegenantrag vom Versammlungsleiter als unzulässig erklärt, so entfällt selbstverständlich ein allfälliger Antrag auf geheime Abstimmung. Wer zu einem Einbürgerungsgesuch einen begründeten Gegenantrag stellt, kann diesen mit dem Antrag auf geheime Abstimmung verbinden. Es kann aber jeder andere Stimmberechtigte oder der Versammlungsleiter selbst zu einem gültigen Gegenantrag den Antrag auf geheime Abstimmung stellen. Zuerst ist über den Antrag auf geheime Abstimmung im offenen Handmehr abzustimmen. Lehnt die Mehrheit im offenen Handmehr geheime Abstimmung ab, erfolgt darauf die Abstimmung über den Gegenantrag im offenen Handmehr. Stimmt die Mehrheit im offenen Handmehr dem Antrag auf geheime Abstimmung zu, so erfolgt darauf die geheime Abstimmung über das Einbürgerungsgesuch. Sind an einer Gemeindeversammlung mehrere Einbürgerungsgesuche traktandiert, so ist ein Antrag, es sei über alle Gesuche bzw. jedes einzelne Gesuch geheim abzustimmen, unzulässig und kann nicht entgegengenommen werden; das heisst, bei jedem einzelnen Gesuch muss ein Antrag auf geheime Abstimmung gestellt werden, sofern ein gültiger Gegenantrag vorliegt.

52 Finanzplan Investitions Einbürgerungen Bezirk Einsiedeln Hauptstrasse Einsiedeln Tel Gedruckt auf 100 % Recycling-Papier

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