Neueste Gerichtsurteile im Haftpflichtrecht TEIL 2

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1 Neueste Gerichtsurteile im Haftpflichtrecht TEIL 2 UVG-Tagung vom 23. Juni 2014 Referentin: Iris Herzog-Zwitter 1

2 THEMEN I. ARZTHAFTUNG BGE 4A_565/2011 vom Keine Haftung des behandelnden Arztes für späteren Krebstod BGE 4A_516/2012 vom Schlaganfall während einer medizinischen Untersuchung BGE 8C_535/2012 vom Accident médical II. SCHOCKSCHADEN BGE 138 III

3 THEMEN III. VERJÄHRUNG AFFAIRE HOWALD MOOR ET AUTRES c. SUISSE/ Howald Moor and Others vs Switzerland (Requêtes nos 52067/10 et 41072/11 IV. SCHLEUDERTRAUMA BGE 4A_275/2013 vom V. ARBEITSRECHTLICHE FÜRSORGEPFLICHT BGE 4A_249/2013 vom

4 I. ARZTHAFTUNG 4

5 BGE 4A_565/2011 vom Keine Haftung für späteren Krebstod 5

6 BGE 4A_565/2011 vom Sachverhalt: Patientin litt an Depression und konsultierte regelmässig den Arzt B. von 1990 bis Sie verstarb an Speicheldrüsenkrebs. Die Hinterbliebenen machten einen Diagnosefehler von Dr. B. geltend. Der Tumor sei nicht rechtzeitig diagnostiziert worden. 6

7 BGE 4A_565/2011 vom Prozessuales: Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab. Die Hinterbliebenen reichten Beschwerde an das Bundesgericht ein. Das Bundesgericht verneinte eine willkürliche Beweiswürdigung. Kernaussage: Die Hinterbliebenen konnten nicht aufzeigen, inwieweit ein früheres Diagnostizieren des Tumors den Tod der verstorbenen Patientin verhindert hätte. Das Nachweisen des ärztlichen Kunstfehlers ist misslungen. 7

8 BGE 4A_516/2012 vom Schlaganfall während einer medizinischen Untersuchung 8 8

9 BGE 4A_516/2012 vom Sachverhalt: Bei A. wurde eine Hypertonie und eine leichte periphere Verschlusskrankheit diagnostiziert. Schmerzen in der rechten Hand mit Weisswerden von Mittel- und Ringfinger waren die Folge. Im Spital Q. wurde eine Angiographie vorgenommen. Es kam dabei zu Komplikationen. A. erlitt während der Untersuchung einen ischämischen Schlaganfall. Angiographie 9 9

10 BGE 4A_516/2012 vom Der ischämische Schlaganfall oder Hirninfarkt ist die häufigste Form des Schlaganfalls. Ursache ist eine als Ischämie bezeichnete plötzliche Minderdurchblutung des Gehirns und damit eine Minderversorgung mit Sauerstoff und Glukose, die zur Energiegewinnung benötigt werden

11 BGE 4A_516/2012 vom Prozessuales: Vorinstanz: Annahme der hypothetischen Einwilligung. Kein Behandlungsfehler bei der Angiografie. Mit Bezug auf den Schlaganfall wurde die Pflichtverletzung für nachgewiesen erachtet. ABER: Kein natürlicher Kausalzusammenhang keine Teilhaftung gemäss perte d une chance

12 BGE 4A_516/2012 vom Bundesgericht: Annahme der hypothetischen Einwilligung ist nicht zu beanstanden. die Vorinstanz verfällt nicht in Willkür, wenn sie auf die Ergebnisse des Gutachtens abstellt. 12 das Bundesgericht habe in seiner publizierten Rechtsprechung einen Entscheid als nicht willkürlich betrachtet, der für den blossen Verlust einer Chance keinen Schadenersatz zusprach (siehe BGE 133 III 462/ZR 88/1989 Nr. 66 S. 209). 12

13 BGE 8C_535/2012 vom Verletzung des Nervus Lingualis - Zahnarzt - Unfallbegriff 13

14 BGE 8C_535/2012 vom Mehrfach Injektion eines Anästhetikums in den Unterkiefer links - Läsion des Nervus lingualis Objektiv ein sensibles Ausfallsyndrom als stationäre Sensibilitätsstörung der linken seitlichen Zunge an der linken Zungenspitze, ein sensorisches Ausfallsyndrom als stationäre Geschmackstörung und ein subjektiv stereotypes neuropathisches Schmerzsyndrom. Das Merkmal der Ungewöhnlichkeit des äusseren Faktors wurde als erfüllt erachtet. Schnittstelle zum Haftpflichtrecht ärztliche Sorgfaltspflichtverletzung 14

15 II. SCHOCKSCHADEN 15

16 BGE 138 III 276 Sachverhalt Am 1. November 2002 starb der 17-jährige C.Y. bei einem von D. verursachten Verkehrsunfall auf der Autobahn A 14 in Z. Die Eltern des Unfallopfers, A.Y. und B.Y. (Beschwerdegegner), wurden noch in der Unfallnacht von Bekannten über den Unfalltod ihres Sohnes informiert. 16

17 BGE 138 III 276 Art. 58 und 65 SVG; Haftung für Schockschäden von Angehörigen unmittelbarer Unfallopfer. 17

18 BGE 138 III 276 Wer infolge der Nachricht über den Unfalltod eines Angehörigen einen Schock erleidet, ist ein aus dem Unfallereignis direkt Geschädigter und kann als solcher vom Unfallverursacher grundsätzlich Schadenersatz und Genugtuung für seine eigene gesundheitliche Beeinträchtigung verlangen (BGE 112 II 118). 18

19 BGE 138 III 276 Die Vorinstanzen stellten fest, dass der Versicherer gemäss Art. 58 SVG I für den Schockschaden im konkreten Fall hafte. In Anlehnung an das Hunter Urteil (BGE 112 II 118) bejaht das Bundesgericht das Widerrechtlichkeitserfordernis und die Haftung für den geltend gemachten Schockschaden. 19

20 BGE 138 III 276 BGer verwies beim Zuspruch von Schockschaden auf folgende Zurechnungskriterien: Nahverhältnis zwischen dem direkten Unfallopfer und dem Schockgeschädigten. Schwere der Betroffenheit des direkten Unfallopfers. Wie nahe muss das schockauslösende Miterleben sein. 20

21 III. VERJÄHRUNG - ASBEST 21

22 Verjährung Strassburger Urteil Schadenersatzansprüche von Asbestopfern AFFAIRE HOWALD MOOR ET AUTRES c. SUISSE/Howald Moor and Others vs Switzerland (Requêtes nos 52067/10 et 41072/11) 22

23 Verjährung Strassburger Urteil Asbestopfer erkranken oftmals erst nach mehr als 10 Jahren. Schadenersatzansprüche gelten somit bereits vor dem Eintritt des Schadens als verjährt. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügte diese Praxis mit Urteil vom (Howald Moor and Others vs Switzerland). 23

24 Verjährung Strassburger Urteil 24

25 Verjährung - Asbest AKTUELL: Asbestklage wird sistiert Das Bundesgericht hat eine Genugtuungsklage von Hinterbliebenen eines Asbestopfers sistiert. Man wartet die Revision des Verjährungsrechts ab. BGE 4A_554/

26 IV. SCHLEUDERTRAUMA 26

27 BGE 4A_275/2013 vom Schleudertrauma - Harmlosigkeitsgrenze 27

28 BGE 4A_275/2013 vom HWS-Distorsionstrauma MEDAS-Begutachtung: keine objektivierbaren pathologischen Befunde Rein psychogene Problematik: - Neurasthenie mit anhaltender somatoformer Schmerzstörung - leichte depressive Episode mit dissoziativen Phänomenen 28

29 BGE 4A_275/2013 vom Wenn die Vorinstanz vor diesem Hintergrund unter Berücksichtigung weiterer ärztlicher Einschätzungen zum Schluss gelangt, der Unfall sei zumindest eine Teilursache der aufgetretenen Beschwerden, ist das nicht offensichtlich unhaltbar, auch wenn im Gutachten selbst nicht von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit die Rede ist. 29

30 BGE 4A_275/2013 vom Das Bundesgericht lehnt es ab, fixe Adäquanz-Grenzwerte einzuführen bzw. eine Bagatell- oder Harmlosigkeitsgrenze festzulegen. War der Unfall aber generell geeignet, einen Erfolg von der Art des eingetretenen herbeizuführen, ist die Adäquanz gegeben, auch wenn die Unfallfolgen im konkreten Fall nur unter der Mitwirkung der konstitutionellen Prädisposition eintreten. 30

31 V. ARBEITSRECHTLICHE FÜRSORGE- UND SCHUTZPFLICHTEN DES ARBEITGEBERS BGE 4A_249/2013 vom

32 BGE 4A_249/2013 vom Sachverhalt: Reinigungshilfe stürzte am 13. Oktober 2008, als sie die Fenster der Nordfassade reinigen wollte, rund vier Meter in die Tiefe. Sie musste dazu ein ca Meter hohes Geländer mit Handlauf, Knie- und Fussleiste übersteigen bzw. hinter diesem durchgehen. Die Arbeitnehmerin durchbrach die Brandabschottung und stürzte auf den rund vier Meter tieferen Betonboden des sich darunter befindlichen Elektroraumes. 32

33 BGE 4A_249/2013 vom Die Vorinstanz hat verbindlich festgestellt, dass die Beschwerdeführerin ein Geländer überstiegen hat bzw. hinter diesem durchgegangen ist, und sich damit in den Gefahrenbereich begeben hat, um ein Fenster zu reinigen, welches explizit von der Reinigung ausgeschlossen war. Es wurden keine arbeitsrechtlichen Fürsorge- und Schutzpflichten verletzt. 33

34 BESTEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! 34

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