b) Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gundermann (SPD) 3794 Überstundenbezahlung der Polizeibeamten - Drucksache 1/1406 -

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1 Thüringer Landtag - 1. Wahlperiode Sitzung, 24. Juni Sitzung Mittwoch, den 24. Juni 1992 Erfurt, Plenarsaal Fragestunde a) Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weyh (SPD) 3792 Beteiligung eines Mitarbeiters der Landesregierung an der Spendenaffäre des Innenministers Böck - Drucksache 1/ wird von Staatssekretär Dr. Lippert beantwortet. Zusatzfragen. b) Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gundermann (SPD) 3794 Überstundenbezahlung der Polizeibeamten - Drucksache 1/ wird von Minister Böck beantwortet. Zusatzfragen. c) Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weyh (SPD) 3796 Ermittlungsverfahren gegen den Innenminister Böck zu Vorwürfen um eine Geldspende - Drucksache 1/ wird von Minister Dr. Jentsch beantwortet. Zusatzfragen. d) Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Ellenberger (SPD) 3800 Neuregelung des Drucksache 1/ wird von Staatssekretär Dr. Krapp beantwortet. Zusatzfragen. e) Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Stepputat (F.D.P.) 3802 Stand der Umsetzung des Erwachsenenbildungsgesetzes - Drucksache 1/ wird von Minister Althaus beantwortet. Zusatzfrage. Aussprache zu den Mündlichen Anfragen - Drucksache 1/ und - Drucksache 1/ Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der LL-PDS zum Thema: 3823 "Situation der Jugend in Thüringen" Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 1/ Aussprache

2 Thüringer Landtag - 1. Wahlperiode Sitzung, 24. Juni Regierungserklärung zum Thema: 3827 "Familie, Frauen und Jugend" Im Anschluß an die Regierungserklärung wird der Entschließungsantrag der Fraktion der LL-PDS zu der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten "Bundesratsabstimmverhalten gegen die Kriminalisierung des freiwilligen Schwangerschaftsabbruchs der Frau" - Drucksache 1/ mit Mehrheit abgelehnt. Situation der Frauen im Land Thüringen 3876 Antrag der Abgeordneten Frau Ellenberger, Griese (SPD), Frau Arenhövel, Bauch, Wolf, Dr. Pietzsch, Schütz (CDU), Frau Stiebritz (F.D.P.), Frau Grabe (NF/GR/DJ), Frau Thierbach (LL-PDS) - Drucksache 1/861 - dazu: Beschlußempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit - Drucksache 1/ Frauenförderplan der Thüringer Landesregierung 3877 Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 1/ Nach Begründung und gemeinsamer Aussprache wird die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit - Drucksache 1/1270 -, die eine Neufassung des Antrags - Drucksache 1/861 - empfiehlt, mit Mehrheit abgelehnt. Der Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 1/ wird mit Mehrheit abgelehnt. Gesetz über die Erstattung der Wahlkampfkosten von 3880 Landtagswahlen (Wahlkampfkostengesetz) Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, SPD und F.D.P. - Drucksache 1/515 - dazu: Beschlußempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 1/ dazu: Änderungsantrag der Fraktion der LL-PDS - Drucksache 1/ Nach Begründung und Aussprache wird der Änderungsantrag der Fraktion der LL-PDS - Drucksache 1/ mit Mehrheit abgelehnt. Die Beschlußempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 1/ wird mit Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, SPD und F.D.P. - Drucksache 1/515 - wird in Zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlußempfehlung - Drucksache 1/ und in der Schlußabstimmung jeweils mit Mehrheit angenommen. Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) 3883 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 1/854 - dazu: Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst - Drucksache 1/ dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, F.D.P. und SPD - Drucksache 1/1425 -

3 Thüringer Landtag - 1. Wahlperiode Sitzung, 24. Juni Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, F.D.P. und SPD - Drucksache 1/ wird mit Mehrheit angenommen. Die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst - Drucksache 1/1399 -, die eine Neufassung des Gesetzentwurfs beinhaltet, wird unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags - Drucksache 1/ mit redaktionellen Änderungen in Zweiter Beratung angenommen. Weiterbetrieb von DT 64 nach dem 30. Juni Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Grüne/Neues Forum - Drucksache 1/ Schaffung eines nationalen Jugendsenders 3903 Entschließungsantrag der Fraktion der LL-PDS - Drucksache 1/ Nach Begründung und gemeinsamer Aussprache werden eine beantragte Ausschußüberweisung des Entschließungsantrags der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Grüne/Neues Forum - Drucksache 1/ und des Entschließungsantrags der Fraktion der LL-PDS - Drucksache 1/ jeweils mit Mehrheit abgelehnt. Der Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Grüne/Neues Forum - Drucksache 1/ und der Entschließungsantrag der Fraktion der LL-PDS - Drucksache 1/ werden jeweils mit Mehrheit abgelehnt.

4 Thüringer Landtag - 1. Wahlperiode Sitzung, 24. Juni Am Regierungstisch: Ministerpräsident Dr. Vogel, Althaus, Dr. Axthelm, Böck, Dr. Fickel, Dr. Jentsch, Frau Lieberknecht, Sieckmann, Dr. Sklenar, Dr. Zeh, Schuster Rednerliste: Präsident Dr. Müller 3790,3791,3792,3793,3794,3795,3796,3797,3798,3799,3800,3801,3802,3803,3804, 3805,3806,3807,3809,3810,3811,3812,3813,3814,3815,3816,3817,3818,3819,3822, 3891,3892,3893,3894,3896,3897,3901,3902,3904,3905,3906,3908,3909,3910,3912, 3913 Vizepräsident Backhaus 3813,3814,3858,3860,3863,3864,3867,3868,3870,3871,3872,3874,3875,3876,3877, 3879,3880,3881,3882,3883,3886,3888,3900 Vizepräsident Friedrich 3819,3820,3823,3824,3825,3826,3827,3839,3848 Frau Arenhövel (CDU) 3874,3875,3879 Dietl (LL-PDS) 3871,3872 Dietze (SPD) 3790,3791,3794,3795,3796,3799 Döring (SPD) 3803 Frau Ellenberger (SPD) 3800,3819,3839,3860,3876,3877 Emde (CDU) 3826,3867,3868 Enkelmann (SPD) 3894 Fiedler (CDU) 3908 Geißler (Bündnis 90/Grüne/Neues Forum) 3810,3811,3881,3882 Gentzel (SPD) 3826 Frau Grabe (Bündnis 90/Grüne/Neues Forum) 3796,3863,3864,3877 Dr. Gundermann (SPD) 3794,3795 Dr. Häfner (CDU) 3802,3804,3812 Dr. Hahnemann (LL-PDS) 3812,3814,3826,3881,3888,3901,3902 Höpcke (LL-PDS) 3873,3874 Dr. Kniepert (F.D.P.) 3868 Mehle (SPD) 3877 Möller (Bündnis 90/Grüne/Neues Forum) 3815,3816,3911 Neumann (CDU) 3904 Frau Nitzpon (LL-PDS) 3823,3824,3870,3904,3905,3913 Dr. Pietzsch (CDU) 3816,3818,3909 Pohl (SPD) 3793,3809,3811,3812,3822 Dr. Schuchardt (SPD) 3791,3800,3803,3805,3806,3817,3818,3822,3876 Schütz (CDU) 3880 Schwäblein (CDU) 3793,3804,3806,3858,3906,3908,3910 Seidel (SPD) 3903 Stepputat (F.D.P.) 3802,3892,3896,3910,3911 Frau Thierbach (LL-PDS) 3802 Ulbrich (CDU) 3880 Dr. Wagner (CDU) 3883,3897 Weyh (SPD) 3792,3793,3796,3798,3799,3804,3805,3814,3815 Wien (Bündnis 90/Grüne/Neues Forum) 3797,3798,3825,3891,3892,3893,3908,3909,3910 Wolf (CDU) 3882,3909 Frau Zimmer (LL-PDS) 3801,3848

5 Thüringer Landtag - 1. Wahlperiode Sitzung, 24. Juni Althaus, Kultusminister 3802,3803 Böck, Innenminister 3794,3795,3796 Dr. Fickel, Minister für Wissenschaft und Kunst 3886,3900,3901,3902 Dr. Jentsch, Justizminister 3796,3797,3798,3799,3807,3808,3809 Dr. Krapp, Staatssekretär 3800,3801,3802,3912,3913 Dr. Lippert, Staatssekretär 3792,3793 Dr. Vogel, Ministerpräsident 3818,3819,3820,3827

6 Thüringer Landtag - 1. Wahlperiode Sitzung, 24. Juni Die Sitzung wird um 9.06 Uhr vom Präsidenten des Landtags eröffnet. Ich begrüße Sie in dieser Morgenstunde. Wir sind alle schon ein bißchen urlaubsreif. Ich denke, wir sollten es uns nur nicht merken lassen. Ich eröffne die 55. Plenarsitzung des Thüringer Landtags. Schriftführer sind Frau Arenhövel und Frau Raber. Die Rednerliste wird zur Zeit von Frau Raber geführt. Ich bitte die Fraktionen, ihre Wortmeldungen an sie zu geben. Für die heutige Sitzung liegen die Entschuldigungen der Abgeordneten Griese, Häßler, Stauch und Sonntag vor. Wir haben vor, die Sitzung für eine Mittagspause, etwa Uhr, zu unterbrechen. Es wird auch um Uhr eine kurze Unterbrechung geben, damit alle Abgeordneten, die es interessiert, die Gelegenheit haben, an der Eröffnung der Ausstellung, die der "Verband Bildender Künstler" hier im Hause veranstaltet, teilzunehmen. (Beifall bei der SPD, LL-PDS, Bündnis 90/ Grüne/Neues Forum) Ich freue mich, daß Sie es begrüßen, daß eine solche Ausstellung zustande kommt. Es soll ein Zeichen des Engagements des Thüringer Landtags auch für die Künste sein, und der ersten folgen sicherlich weitere Ausstellungen. Ich bitte Sie, die Tagesordnung vorzunehmen und folgende Ergänzungen zu notieren: Tagesordnungspunkt 1 - Fragestunde - Es sind weitere Mündliche Anfragen eingegangen in den - Drucksachen 1/1406/1407/1408/1417// Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wien in der - Drucksache 1/ wurde inzwischen in eine Kleine Anfrage umgewandelt. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Möller, das ist die - Drucksache 1/1388 -, wird in der morgigen Fragestunde aufgerufen, da der Minister für Wirtschaft und Verkehr sowie sein Staatssekretär heute nicht anwesend sein können. Die Mündliche Anfrage - Drucksache 1/ wird im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Abgeordneten Pöse und der Landesregierung in der 57. Plenarsitzung am 8. Juli 1992 aufgerufen. Zu weiteren Punkten der Tagesordnung - Tagesordnungspunkt 6, Thüringer Hochschulgesetz - liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, F.D.P. und SPD in der - Drucksache 1/ vor. Diese Drucksache ist noch nicht verteilt, dies wird aber im Laufe der Sitzung noch geschehen. Tagesordnungspunkt 9a und b, das war ein Gruppenantrag, Erstunterzeichnerin Frau Ellenberger, und dann Vertreterinnen und Vertreter der anderen Fraktionen, "Situation der Frauen im Lande Thüringen" - Drucksache 1/861 -, und der Antrag der Fraktion der SPD "Frauenförderplan der Thüringer Landesregierung", das ist - Drucksache 1/1212 -, werden unmittelbar nach der Aussprache zur Regierungserklärung aufgerufen, um den inhaltlichen Zusammenhang auch in der Debatte zu wahren. Zu dem Antrag - Drucksache 1/861 - "Situation der Frauen im Lande Thüringen" liegt eine Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags vor in - Drucksache 1/ Wenn Sie diese bitte beachten. Ein neuer Tagesordnungspunkt 12c wird einen Antrag der Landesregierung zur Sprache bringen. Es geht um die Veräußerung des ehemaligen Wismut-Sanatoriums in Bad Sulza. Hier drängt die Zeit, deswegen hat der Präsident diesen hier noch aufgenommen. Es handelt sich um die - Drucksache 1/ Der Tagesordnungspunkt 14 "Durchsetzung des Schienenprojektes 8" ein Antrag der Fraktion der CDU in - Drucksache 1/1267 -, wird abgesetzt. Die antragstellende Fraktion hat ihren Antrag zurückgezogen. Auch dazu liegt eine Unterrichtung durch den Präsidenten vor, - Drucksache 1/ Tagesordnungspunkt 19: Der Inhalt ist hier "Vereinbarungen mit der Treuhandanstalt", - Drucksache 1/ Dazu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD vor - Drucksache 1/ Weiter ist noch zu bemerken, daß die sich auf Rundfunkfragen beziehenden Tagesordnungspunkte 15a und b auf jeden Fall noch heute behandelt werden, weil Herr Staatssekretär Dr. Krapp morgen nicht anwesend ist. Soweit die Bemerkungen zur Tagesordnung, wie sie von mir aus zu machen sind. Gibt es nun zur vorliegenden Tagesordnung mit den genannten Ergänzungen Einwendungen, Vorschläge und Ergänzungen? Bitte, Herr Abgeordneter, Sie sprechen für die Fraktion der SPD. Abgeordneter Dietze, SPD: Herr Präsident, die SPD-Fraktion beantragt, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne/Neues Forum und SPD in - Drucksache 1/1345 -, nämlich die Entlassung des Innenministers, auf die heutige Tagesordnung zu setzen, und zwar gleich als Punkt... Ich denke, wir werden erstmal die Tatsache als solche festlegen und dann verständigen wir uns noch über den...

7 Thüringer Landtag - 1. Wahlperiode Sitzung, 24. Juni Abgeordneter Dietze, SPD: Bestandteil des Antrages ist, diesen Antrag als Punkt 3 zu behandeln. Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, daß die Fraktion der SPD bereits schriftlich die Aussprache gemäß 92 Geschäftsordnung zu den - Drucksachen 1/1402 und 1/ beantragt hat. Das liegt Ihnen ja auch in den Papieren vor. Wir werden dieses Faktum berücksichtigen. Die eigentliche Entscheidung fällt aber erst in der Fragestunde dann selbst. Ich nehme erst einmal Ihren Antrag im Prinzip zur Kenntnis, ohne die Stellung jetzt innerhalb der Tagesordnung schon zu bestimmen. Darüber werden wir uns dann noch verständigen, falls dieser Tagesordnungspunkt - Drucksache 1/1345 -, Entlassung des Innenministers betreffend, auf die Tagesordnung kommt. Bitte, Herr Dr. Schuchardt. Sie wollen diesen Antrag noch begründen. Abgeordneter Dr. Schuchardt, SPD: Nein, Herr Präsident, ich möchte den Antrag der SPD Ihnen noch mal präzise vortragen. Die SPD-Fraktion beantragt, diesen Tagesordnungspunkt nach dem aktuellen Teil als erstes dann vor den Gesetzen zu behandeln. Das ist Bestandteil dieses Antrages. (Beifall bei der SPD) Trotzdem denke ich, wir sollten ihn getrennt behandeln. Ich habe zur Kenntnis genommen, was Sie im Falle der grundsätzlichen Zustimmung des Hauses für Aufnahme des Antrages hier beantragen wollen. Abgeordneter Dr. Schuchardt, SPD: Herr Präsident, ich bin nicht mit Ihrer Interpretation einverstanden. Ich wiederhole: Die SPD beantragt, diese - Drucksache 1/ in die Tagesordnung aufzunehmen und sofort nach dem aktuellen Teil, also vor den Gesetzen zu behandeln. Das ist explizit Bestandteil dieses Antrages. Es ist natürlich die Frage, ob das so günstig ist. Ich hätte Neigung, wenn der Antrag angenommen wird, ihn sofort nach der Fragestunde aufzurufen, wahrscheinlich Ihrer Intention noch viel mehr entgegenkommend. In der Fragestunde haben wir die Materie schon in zwei Fragen, und dann schließen wir doch gleich an. Sie haben ja auch die Debatte angekündigt. Abgeordneter Dr. Schuchardt, SPD: Herr Präsident, mit dieser Auslegung hätte ich keine Probleme. Ich behalte mir lediglich vor, bei Ablehnung dieses Antrages oder der Verbesserung dieses Antrages, wie von Ihnen eben dargestellt, einen anderen Antrag gegebenenfalls einzubringen. (Heiterkeit bei der CDU, F.D.P.) Nun bin ich doch geneigt, auch den Antrag mitsamt nun der Plazierung als 1a, worüber Einverständnis bestehen würde, aufzurufen. Also wer will sich noch zu diesem Antrag äußern? Gibt es noch Äußerungen dazu? Das ist nicht der Fall. Dann können wir darüber abstimmen. Es geht also darum, den Antrag - Drucksache 1/1345 -, betreffend Entlassung des Innenministers, als Punkt 1a nach der Fragestunde in die Tagesordnung aufzunehmen. Ich lasse darüber abstimmen. Wer gibt diesem Antrag seine Zustimmung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? 6 Enthaltungen. Damit haben wir diesen Punkt in die Tagesordnung aufgenommen als Tagesordnungspunkt 1a - Drucksache 1/ Danke. Ich bitte unter diesem Gesichtspunkt die Fraktion, nochmals zu überlegen, ob dann, wenn die Fragestunde ist, tatsächlich noch eine Aussprache zu den Fragen verlangt wird oder ob wir das dann nicht zusammen behandeln. Aber da brauchen Sie sich jetzt noch nicht zu entscheiden. Abgeordneter Dr. Schuchardt, SPD: Herr Präsident, die SPD-Fraktion hält an dem Antrag auf Aussprache zu den beiden beantragten Drucksachen fest. Davon war ich ausgegangen. (Beifall und Heiterkeit bei der CDU, F.D.P.) Aber ich bitte, es noch einmal zu überlegen, einfach aus rein debattentechnischen Gründen, ob wir dann so verfahren. Wir werden uns dann entscheiden. Gibt es noch Bemerkungen zur Tagesordnung? Das ist nicht der Fall. Es gibt keine weiteren Bemerkungen zur Tagesordnung, damit ist diese Tagesordnung mit den benannten und beschlossenen Änderungen für unsere Arbeit nun maßgebend. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1

8 Thüringer Landtag - 1. Wahlperiode Sitzung, 24. Juni Fragestunde Die erste Frage stellen die Abgeordneten Weyh und Pohl. In - Drucksache 1/ sind die Fragen enthalten. Bitte, Herr Abgeordneter Weyh, Sie haben das Wort. Abgeordneter Weyh, SPD: Danke, Herr Präsident. Beteiligung eines Mitarbeiters der Landesregierung an der Spendenaffäre des Innenministers Böck Laut Zeitschrift "Der Spiegel" vom 15. Juni 1992 ist der Beamte im Innenministerium von Andrian-Werburg in der Spendenangelegenheit des Innenministers Böck tätig geworden. Ich frage die Landesregierung: 1. Woher wußte der Beamte von Andrian-Werburg von der Herkunft des quittierten Betrages in Höhe von DM zu diesem Zeitpunkt? Es handelt sich um den 7. Februar, ich ergänze das hier. 2. Welche Verhandlungen führte der Beamte von Andrian-Werburg mit dem Rechtanwalt Kuhn über das Motiv der Geldzuwendung in Höhe von DM? 3. Was war der Inhalt der Gespräche des Beamten von Andrian-Werburg mit der Sächsischen Landeskirche Magdeburg hinsichtlich der Stellung der Sächsischen Landeskirche zu Pfarrer Kohlmann aus Beichlingen? 4. Wer beauftragte den Beamten von Andrian-Werburg mit der Führung dieser Gespräche (zu 2. und zu 3.)? Bitte, wer antwortet für die Landesregierung? Herr Staatssekretär Dr. Lippert. Dr. Lippert, Staatssekretär: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Anfrage beschäftigt sich mit dem Verhalten des Ministerialrats im Thüringer Innenministerium Rainer von Andrian-Werburg. Der Beamte wurde zur Abgabe einer dienstlichen Erklärung aufgefordert, um die Mündliche Anfrage beantworten zu können. Diese dienstliche Erklärung darf ich nun mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten hier zitieren: Zur Frage 1: "Nach Erscheinen der Februar-Ausgabe der Neuen Thüringer Illustrierten besprach ich mit Herrn Minister Böck den dort auf Seite 39 abgedruckten Artikel 'Wofür erhält Herr Böck DM in bar?'. Dabei berichtete der Minister von der Geldübergabe durch Pfarrer Kohlmann in der Kantine des Landtags und daß er die fragliche Quittung damals, 1. November 1990, unterschrieben habe. Bei der Geldübergabe habe Pfarrer Kohlmann gesagt, das Geld komme von Freunden aus Hessen. Weiter merkte Herr Minister an, daß er auch jetzt, Februar 1992, noch nicht sicher wisse, von wem das Geld stamme. Er habe lediglich aus einer Bemerkung, die in einem späteren Gespräch mit Herrn Stutz oder Herrn Rechtsanwalt Kuhn gefallen sei, die Vermutung abgeleitet, daß Herr Stutz mit hinter der Geldspende stehen könnte." Soweit die dienstliche Erklärung zur Frage 1. Die dienstliche Erklärung zur Frage 2 des Herrn von Andrian lautet wie folgt, ich zitiere: "Einige Tage nach der Veröffentlichung in der Neuen Thüringer Illustrierten rief ich Herrn Rechtsanwalt Dr. Kuhn an in der Hoffnung, von ihm nähere Hinweise zur Bedeutung der Quittung zu bekommen. Insbesondere ging es mir darum, die Herkunft des Geldes abzuklären und die von Herrn Pfarrer Kohlmann genannte Zweckbestimmung zur persönlichen Verwendung für Herrn Böck als CDU-Landesvorsitzenden bestätigt zu bekommen. Im Laufe des Gespräches erklärte Herr Dr. Kuhn, er wisse nichts von einer solchen Spende von Herrn Stutz, die über den Pfarrer Kohlmann an Herrn Böck gelangen sollte. Am rief mich Rechtsanwalt Dr. Kuhn an und berichtete über einen Anruf eines Spiegel-Redakteurs. Diesem liege eine eidesstattliche Versicherung vor, nach der Herr Minister Böck für seine Unterschrift unter die Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Thüringen und der Stutz-Gruppe über Autobahnraststätten Geld erhalten haben soll. Auf diese Weise erfuhr ich erstmals, daß eine Verbindung zwischen diesen beiden Vorgängen hergestellt werden sollte. Bei diesem Telefongespräch bekräftigte Rechtsanwalt Dr. Kuhn, daß er von einer Geldzahlung seitens des Herrn Stutz über Pfarrer Kohlmann an Herrn Böck, zu welchem Zweck auch immer, nichts wisse. Am teilte mir Rechtsanwalt Kuhn mit, Herr Stutz habe ihm gesagt, er, Stutz, habe am 3. Oktober 1990 Herrn Pfarrer Kohlmann in Beichlingen insgesamt DM ausgehändigt. Eine Parteispende sei keine damit beabsichtigte Zweckbestimmung gewesen." Soweit die Erklärung des Herrn von Andrian zur Frage 2. Ich zitiere nun die dienstliche Erklärung des Herrn von Andrian zu Frage 3: "Nach Abdruck der Quittung, die nur über Pfarrer Kohlmann an die Öffentlichkeit gelangt sein konnte, bestand die Besorgnis, daß weitere

9 Thüringer Landtag - 1. Wahlperiode Sitzung, 24. Juni Maßnahmen, auch solche verleumderischer Art, nicht auszuschließen seien. Entsprechende Drohungen soll Pfarrer Kohlmann bereits mehrfach geäußert haben. Nachdem es sich bei Pfarrer Kohlmann um einen Pfarrer der evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen handelte und der Kontakt zwischen Herrn Stutz und Pfarrer Kohlmann über den kirchlichen Bereich zustande gekommen war, wie mir Rechtsanwalt Dr. Kuhn einmal berichtet hatte, lag es nahe, den Kontakt zur sächsischen Kirche zu suchen. Mit meiner Reise nach Magdeburg verfolgte ich den Zweck auszuloten, welche gemeinsamen Möglichkeiten und gemeinsamen Interessen bestünden, eventuellen weiteren Aktivitäten des Pfarrer Kohlmann vorzubeugen. Nach meiner Intention hätte das durch entsprechende Gespräche zwischen der Landeskirche und dem Pfarrer Kohlmann versucht werden können. Hinzu kommt, daß nach dem zum damaligen Zeitpunkt, nämlich dem der Reise nach Magdeburg, bekannten Sachverhalt Verdachtsmomente bestanden, Pfarrer Kohlmann könnte Geld veruntreut haben. In diesem Gespräch wurde mir deutlich gemacht, daß zwischen der Kirchenleitung und Herrn Pfarrer Kohlmann ein gespanntes Verhältnis bestehe, so daß eine Gesprächsinitiative seitens der Landeskirche ausscheiden müsse. Im weiteren Verlauf des Gesprächs diskutierten wir andere Möglichkeiten, ins Gespräch zu kommen, die jedoch allesamt letztendlich nicht weiter verfolgt wurden." Soweit die dienstliche Erklärung des Herrn von Andrian zur Frage 3. Ich zitiere jetzt die dienstliche Erklärung des Herrn von Andrian zur Frage 4: "Die Telefongespräche führte ich im Rahmen meiner dienstlichen Aufgaben als Leiter des Ministerbüros. Zu den von mir vorgeschlagenen Gesprächen in Magdeburg gab der Minister seine Zustimmung. "Von Andrian-Werburg, Erfurt, ". Soweit die dienstliche Erklärung zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage. Danke schön. Danke, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Es gibt eine, wie ich sehe. Der Abgeordnete Schwäblein. Abgeordneter Schwäblein, CDU: Ich frage Sie, in welcher Eigenschaft haben Sie die Erklärung von Herrn Andrian-Werburg abgefordert? Dr. Lippert, Staatssekretär: Diese dienstliche Erklärung habe ich in meiner Eigenschaft als Dienstvorgesetzter des Herrn von Andrian Werburg abgefordert. Danke. Herr Weyh als Fragesteller stellt eine Zusatzfrage. Bitte, Herr Weyh. Abgeordneter Weyh, SPD: Herr Staatssekretär, ich hätte Sie zunächst gern gefragt, auf welche Anlaß gebende Anfrage im Parlament, auf die sich der Herr von Werburg bezieht, sein Tätigwerden beruht, und eine Frage, die eigentlich der Herr Böck besser beantworten könnte, aber die ich trotzdem zu stellen gedenke, ist die, warum der Innenminister die von ihm im Gang seines Innenministeriums aufgefundene angebliche Stasiakte des Herrn Kohlmann nicht sofort der Gauckbehörde angezeigt hat, wie es im Stasi-Unterlagen-Gesetzt bestimmt ist. Dr. Lippert, Staatssekretär: Zu Frage 1.: Die kann ich nicht beantworten. Ich habe nur die dienstliche Erklärung des Herrn von Andrian wiedergegeben, mehr bleibt mir nicht in meiner Zuständigkeit. Zu Frage 2.: Die kann ich ebenfalls nicht beantworten. Abgeordneter Weyh, SPD: Danke. Danke. Gibt es weitere Anfragen aus dem Haus? Der Abgeordnete Pohl. Abgeordneter Pohl, SPD: Herr Staatssekretär, stimmt die Landesregierung mit mir darin überein, daß gemäß Stasi-Unterlagen-Gesetz eine solche Akte, wenn sie auf dem Gang des Innenministeriums gefunden worden ist, unmittelbar der Gauckbehörde hätte übergeben werden müssen? Dr. Lippert, Staatssekretär: Das kann ich nicht unmittelbar bestätigen, dies bedürfte einer Prüfung an Hand des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Danke. Jetzt stelle ich an die SPD-Fraktion die Frage, ob sie den Antrag auf Aussprache zu diesem Punkt auf-

10 Thüringer Landtag - 1. Wahlperiode Sitzung, 24. Juni rechterhält? Will sich dazu jemand äußern? Herr Griese. Abgeordneter Dietze, SPD: Selbstverständlich wird dieser Antrag aufrechterhalten. Gut, dann müssen wir darüber abstimmen. Dieser Antrag muß von einem Drittel der anwesenden Abgeordneten unterstützt werden. Wer unterstützt diesen Antrag? Zählen wir einmal aus. Die Mehrheit ist erreicht. 27 Kolleginnen und Kollegen sprechen sich dafür aus; 24 wären nötig gewesen. Wir werden also im Anschluß an den Tagesordnungspunkt 1 oder im Anschluß an die Mündlichen Anfragen diesen Punkt ausführlich erörtern. Danke. Jetzt stellt der Abgeordnete Dr. Gundermann seine Frage, die enthalten ist in - Drucksache 1/ Abgeordneter Dr. Gundermann, SPD: Überstundenbezahlung der Polizeibeamten. Nach einer Pressemitteilung vom 17. Juni 1992 soll Finanzminister Zeh dargestellt haben, daß durch Innenminister Böck ungerechtfertigt Überstundenzahlungen für Polizeibeamte gewährt wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welcher haushaltsrechtlichen Grundlage erfolgten diese Zahlungen? 2. Aus welchen Haushaltstiteln erfolgte die Bereitstellung der Mittel? 3. Wie gedenkt die Landesregierung die Einhaltung der Landeshaushaltsordnung durch die einzelnen Ministerien durchzusetzen? Es antwortet Herr Minister Böck. Böck, Innenminister: Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter Gundermann, Ihre Mündliche Anfrage vom an den Thüringer Landtag möchte ich wie folgt beantworten: Zu 1.: Am wurden die bis dahin nach DDR-Recht steuerfreien Gehaltsbestandteile nach Bundesrecht lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Hierdurch verminderten sich die Nettoeinkünfte der Polizeibediensteten um monatliche Beträge zwischen 140 und 230 DM. In den folgenden drei Monaten hatte sich das Personal bei der Thüringer Polizei auf rund zwei Drittel des ursprünglichen Bestandes verringert. In Folge dieses Personalengpasses erhöhten sich die dienstlichen Anforderungen und stiegen auch die Überstunden überdurchschnittlich an. Ich erinnere an die gemeinsame Entschließung, die wir hier auch im Landtag gefaßt haben. Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Überstunden abzugelten. Dies kann einmal geschehen durch Freizeitausgleich oder auch durch eine finanzielle Vergütung. Freizeitausgleich konnte bei der angespannten Personalsituation nicht gewährt werden. Ich verweise da auch auf die entsprechenden Veröffentlichungen in der Thüringer Presse aus dieser Zeit. Der Pflicht, Überstunden zu vergüten, stand seinerzeit keine ausdrückliche Rechtsgrundlage gegenüber. Aus fürsorgerischen und vor allem aus dienstlichen Gründen, die da sind - Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - sah sich deshalb das Thüringer Innenministerium gezwungen, die sogenannte Thüringenzulage in Höhe von monatlich 240 DM für Polizeivollzugskräfte und 120 DM für Zivilbeschäftigte der Polizei zu zahlen. Am wurden die ehemaligen DDR- Regelungen zur Besoldung bzw. Entlohnung durch das Bundesbesoldungsgesetz, den BAT-Ost und den Mitarbeiter-Ost, abgelöst. Auf die neuen Bezüge konnten aus verwaltungstechnischen Gründen - solche waren die fehlenden Festsetzungen und auch fehlende vorgenommene Eingruppierungen, das hat auch politische Hintergründe, auf die wir mehrfach hier im Hause in den Debatten abgehoben haben -, lediglich Abschlagszahlungen geleistet werden. Diesen monatlichen Abschlägen liegt die Zahlung des Monats Juni 1991 zugrunde. Darin ist aber die sogenannte Thüringenzulage enthalten. Infolge der Abschlagszahlungen sind sowohl Über- als auch Unterzahlungen eingetreten, die grundsätzlich auszugleichen und deshalb für jeden Polizeibediensteten individuell zu berechnen sind. Der Thüringer Innenminister hat aus rechtlich begründeten Billigkeitserwägungen der Landesregierung vorgeschlagen, auf Rückforderungen gemäß 36 Abs. 6 Satz 1 des BAT Ost bzw. 31 Abs. 6 Satz 1 des Mitarbeiter-Ost zu verzichten. Das Kabinett hat in seiner Sitzung am davon Kenntnis genommen und den Vertreter des Thüringer Innenministeriums gebeten, umgehend die Angelegenheit zu vollziehen. Der Vollzug innerhalb der nächsten drei Monate wurde zugesagt. Der Haushalts- und Finanzausschuß des Thüringer Landtags wird davon in Kenntnis gesetzt. Zum zweiten Teil der Frage: Die Bereitstellung der Mittel erfolgte aus den Titeln und

11 Thüringer Landtag - 1. Wahlperiode Sitzung, 24. Juni Zum dritten Teil: Die Einhaltung der Vorschriften der Landeshaushaltsordnung ist in erster Linie Aufgabe des Beauftragten für den Haushalt im jeweiligen Ressort nach 9 der Landeshaushaltsordnung. Diesem obliegt u.a. die Ausführung des Haushaltsplanes. Er ist außerdem bei allen Maßnahmen von finanzieller Bedeutung zu beteiligen. Aufgabe des Beauftragten für den Haushalt ist es auch, darauf hinzuwirken, daß die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung, die z.b. eine Einwilligung des Finanzministers vorsehen, im eigenen Ressort beachtet werden. Nach Feststellung des Haushaltsplanes durch das Haushaltsgesetz wird die Bewirtschaftungsbefugnis durch Überstunden durch einen beglaubigten Abdruck des Einzelplans den obersten Landesbehörden erteilt. Danke. Eine erste Nachfrage des Fragestellers. Abgeordneter Dr. Gundermann, SPD: Herr Minister, wie erklären Sie sich den Widerspruch in Ihren Entgegnungen, daß es einmal einen Rechtsanspruch auf diese Zahlungen gab und jetzt - wie dargestellt - aus Billigkeitsgründen diese Leistung erfolgt ist? Böck, Innenminister: Dieser Widerspruch entstand im Zuge der Verbeamtung oder der Umstellung von RKV auf BAT Ost und, da wir bei der Polizei eine besondere Situation haben, die es auch aus politischen Gründen, darüber waren wir uns ja alle einig, ausschließt, pauschal die Umstellung vorzunehmen, sondern sachgerecht auch eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, ist dieser Prozeß nicht in einem Monat zu bewältigen, sondern zieht sich auch über längere Zeit hin, und, wie gesagt, in spätestens drei Monaten wird er abgeschlossen sein. Abgeordneter Dr. Gundermann, SPD: Herr Minister, eine zweite Frage. Eine zweite Frage. Bitte. Abgeordneter Dr. Gundermann, SPD: Wenn es denn Billigkeitsleistungen gewesen sind, dann muß ich Sie fragen: 53 der LHO sagt aus, Leistungen aus Gründen der Billigkeit dürfen nur gewährt werden, wenn dafür Ausgabemittel besonders zur Verfügung gestellt werden. Ist das geschehen? Böck, Innenminister: Ich sage Ihnen, daß der 36 Abs. 6 Satz 1 des BAT Ost sagt, daß aus Billigkeitsgründen auf Leistungen, die freiwillig erbracht worden sind, verzichtet werden kann. Und genau das war der Streitpunkt, daß wir den Standpunkt der Haushaltsrechtler und der Tarifrechtler harmonisieren mußten. Danke. Herr Dietze, Sie wollen eine weitere Frage stellen? Bitte. Abgeordneter Dietze, SPD: Ja, ich habe folgende Frage an den Innenminister: Warum konnten die Bezügempfänger auf einen Verzicht der Rückforderung vertrauen, obwohl die Zahlung der Bezüge unter Vorbehalt der endgültigen Festsetzung erfolgte? Wer hat den Vertrauenstatbestand geschaffen, und wird gegen den Verantwortlichen eine Regreßforderung geltend gemacht? Böck, Innenminister: Der Vertrauenstatbestand ist gegeben. Ich verweise noch einmal auf 36 Abs. 6 Satz 1 BAT-Ost. Abgeordneter Dietze, SPD: Richtig, dieser Vertrauenstatbestand ist gegeben. Und nun ist die Frage... Eine zweite Frage noch. Abgeordneter Dietze, SPD: Das ist dieselbe Frage noch mal. Sie ist nicht beantwortet. Sie hatten drei Fragen gestellt, wobei ich eins und zwei als eine betrachte und die dritte war die zweite Frage. Aber Sie stellen Sie ja noch mal. Abgeordneter Dietze, SPD: Wer hat den Vertrauenstatbestand geschaffen, und wird gegen den Verantwortlichen eine Regreßforderung geltend gemacht? Das ist eine Frage.

12 Thüringer Landtag - 1. Wahlperiode Sitzung, 24. Juni Böck, Innenminister: Der Vertrauenstatbestand ist dadurch eingetreten, daß wir im Haushalt des Jahres 1990 unter einem entsprechenden Titel für die pauschale Abgeltung von Überstunden und zusätzlichen Leistungen einen Haushaltstitel eingestellt hatten. Abgeordneter Dietze, SPD: Ja, aber wir haben doch das Jahr 1991 und 92, da kann man doch nicht von dem Haushalt 1990 sprechen. Wann sagten Sie, 1990? Das geht jetzt schon in einen Dialog über, aber Herr Minister, wenn Sie noch etwas sagen wollen, bitte. Es hat sich hier erledigt. Danke! Wir kommen zur nächsten Frage, und zwar ist es die des Abgeordneten Weyh, - Drucksache Bitte, Herr Abgeordneter Weyh. Abgeordneter Weyh, SPD: Ermittlungsverfahren gegen den Innenminister Böck zu Vorwürfen um eine Geldspende. Laut Pressebericht im "Spiegel" vom 15. Juni 1992 wird von Stellen der Landesregierung das Ermittlungsverfahren beeinflußt. Ich frage die Landesregierung: 1. Nimmt die Landesregierung Einfluß auf den zeitlichen Ablauf des Ermittlungsverfahrens gegen den Innenminister Böck? 2. Läßt sich die Landesregierung regelmäßig über den Stand in diesem Ermittlungsverfahren gegen den Innenminister Böck unterrichten? Bitte, es hat das Wort der Minister für Justiz, Dr. Jentsch. Dr. Jentsch, Justizminister: Herr Präsident, meine Damen und Herren, Herr Kollege Weyh, die erste Frage, die Sie gerade noch einmal vorgelesen haben, lautet: Nimmt die Landesregierung Einfluß auf den zeitlichen Ablauf des Ermittlungsverfahrens gegen den Innenminister Böck? Dies kann ich mit Nein beantworten. Die zweite Frage: Läßt sich die Landesregierung regelmäßig über den Stand in diesem Ermittlungsverfahren gegen den Innenminister Böck unterrichten? Darauf darf ich Ihnen antworten: Die Staatsanwaltschaft Erfurt berichtet gemäß der Anordnung über Berichtspflichten in Straf- und Bußgeldsachen über den Generalstaatsanwalt dem Justizministerium den jeweiligen Stand des Ermittlungsverfahrens gegen Beteiligte in diesem Verfahren. Ich darf darauf hinweisen, daß im Justizministerialblatt für Thüringen 1991 auf den Seiten 99 und 100 diese Anordnung über Berichtspflichten in Straf- und Bußgeldsachen abgedruckt ist. Dies ist eine Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Justiz, damals noch Bundes- und Europaangelegenheiten, vom 7. August Ich würde es Ihnen gerne vorlesen, aber es würde die Geduld der Kollegen zu sehr strapazieren, obwohl ich nach der Debatte der letzten Tage große Lust verspüre und auch auf die Gelegenheit heute noch warte einiges über Verfahren und Ablauf in einer rechtsstaatlichen Justiz darzulegen. Ich denke, daß sich das Justizministerium und alle Mitarbeiter und die nachgeordneten Behörden entsprechend diesen Vorschriften verhalten haben. Ich kann niemals die Hand dafür ins Feuer legen, daß irgend jemand an irgendeiner Stelle etwas übersehen hat, aber ich denke, wenn Sie und einige Damen und Herren auch der Presse, die ja doch hilfreich in diesem Zusammenhang sein wollen, sich einmal das Justizministerialblatt für Thüringen 1991, die Seiten 99 und 100, vornehmen würden, dann würden einige Formulierungen in der Debatte - sicherlich der Sache wegen und nicht irgendeiner Person oder gar meinetwegen - anders ausfallen. Wenn Sie es wünschen, mache ich auch einmal ein Rundschreiben und füge das bei. Danke. Die Frau Abgeordnete Grabe hat das Wort zu einer Nachfrage. Abgeordnete Frau Grabe, Bündnis 90/Grüne/Neues Forum: Herr Justizminister, wie will das Justizministerium den in der Öffentlichkeit entstandenen Schaden begrenzen,

13 Thüringer Landtag - 1. Wahlperiode Sitzung, 24. Juni der durch den Eindruck, daß die Staatsanwaltschaft nicht frei und unabhängig arbeitet, entstanden ist? Dr. Jentsch, Justizminister: Diesen Schaden, Frau Abgeordnete Grabe, können nur diejenigen korrigieren, die wahrheitswidrig solche Behauptungen aufgestellt haben. Da ich bis zum Beweis des Gegenteils immer noch in der Frage des Aufbaus des Rechtsstaates in unserem Lande zwischen allen in diesem Hause und auch allen in der Öffentlichkeit und auch in der Presse eine gemeinsame positive Absicht unterstelle, denke ich, daß wir durch Debattieren des Vorganges, der die Öffentlichkeit in Atem gehalten hat - wie könnte es auch anders sein -... Es ist ein politischer Vorgang, aber wenn Sie die Justiz instrumentalisieren wollen, um politische Auseinandersetzung in unserem Land zu führen, tun Sie für die Menschen eine ganz schlimme Sache. Deshalb macht mich das auch betroffen. Ich gebe das gerne zu. Ich bin hier angetreten, um eines zu erreichen, nämlich dann, wenn ich eines Tages, und das ist ja der Ablauf in diesem politischen Geschäft, ein Amt aufzugeben habe, sagen kann, ich habe hier einen entscheidenden Beitrag geleistet, den Rechtsstaat aufbauen zu helfen. Und wenn mir in dieser Phase jemand unterstellt, daß mit meiner Kenntnis dieses Justizministerium die Justiz gebraucht oder mißbraucht hat, um in einer Auseinandersetzung, die politisch höchst interessant sein mag, dem einen oder anderen Vor- oder Nachteile zuzuschieben und damit gegen den Grundsatz verstößt, daß vor der Justiz im Gegensatz zu früher alle gleich zu sein haben. Wenn mir jemand vorwirft, daß dagegen verstoßen worden ist, mit meiner Kenntnis, wäre für mein Hiersein keine Grundlage mehr. Ich sage das ohne jegliches Pathos. Deshalb trifft mich der Vorwurf, die Staatsanwaltschaft könnte unter Druck von Kabinett oder Justizministerium oder Parteistellen in diesem Verfahren beeinflußt worden sein. Meine Damen und Herren, wer das behauptet, möge bitte den exakten Beweis führen. Wenn er ihn führen kann (Beifall bei der CDU, F.D.P.) und könnte mir etwas nachweisen in dieser Richtung wäre die Grundlage für mein Hiersein jedenfalls entfallen. Ich sage das in aller Deutlichkeit, deshalb habe ich ein sehr gutes Gewissen in dieser Frage und bin Ihnen sehr dankbar, wenn wir gemeinsam zur Aufklärung durch Fragestellungen und durch die Möglichkeit der Debatte beitragen können. Denn hier steht mehr auf dem Spiel als das Schicksal eines Mitgliedes eines Kabinetts, ob es der Innenminister oder der Justizminister ist, (Beifall bei der SPD, Bündnis 90/ Grüne/Neues Forum) sondern hier geht es in das Vertrauen in die Justiz. Das müssen wir ganz mühsam aufbauen. Aber das wissen Sie genauso wie ich. (Beifall bei der CDU, F.D.P.) Danke. Gibt es weitere Zusatzfragen? Der Abgeordnete Wien, und dann hat der Abgeordnete Weyh die Gelegenheit. Abgeordneter Wien, Bündnis 90/Grüne/Neues Forum: Herr Minister, ich habe noch eine Nachfrage. Ich darf Sie zitieren, Sie sagten eben "Wenn Sie instrumentalisieren wollen". Wen meinen Sie mit "Sie"? Dr. Jentsch, Justizminister: Also ich kann eine Formulierung nicht verstehen, die über eine Agentur gelaufen ist und in der es heißt, daß Ermittlungsergebnisse in einer Kabinettssitzung vorgetragen, das weitere Vorgehen der Staatsanwaltschaft dort vorgetragen worden ist. Das hat nicht stattgefunden, meine Damen und Herren. Es hätte aber stattfinden können. Schauen Sie einmal in diese Richtlinien hinein. Ich trage die politische Verantwortung, ich bin weisungsbefugt der Staatsanwaltschaft gegenüber genauso wie der Kollege vom Hochschulbereich weisungsbefugt ist gegenüber dem Chirurgen in seinem Bereich. Der wird aber auch nicht dem Chirurgen ins Handwerk - Herr Fickel bestimmt nicht - pfuschen. (Zwischenruf Abg. Päsler, Bündnis 90/ Grüne/Neues Forum: Frage beantworten.) (Heiterkeit bei der CDU) Vielleicht haben Sie recht, wenn Sie mich kritisieren, daß ich es zu ausführlich mache. Ich will es konzentrieren. Und wenn es dann heißt, dort sei das diskutiert und abgesegnet worden, dieses Vorgehen, und der Eindruck erweckt worden, daß hier aus Kreisen des Kabinetts heraus staatsanwaltschaftliche Ermittlungen in der Sache beeinflußt worden sind, wenn das so in die Öffentlichkeit gebracht wird, sehe ich dahinter - ich will mich ja nicht mit der Presse anlegen - zumindest

14 Thüringer Landtag - 1. Wahlperiode Sitzung, 24. Juni die Möglichkeit, daß hier die Justiz zum Zwecke einer öffentlichen Auseinandersetzung mißbraucht wird. (Beifall bei der CDU, F.D.P.) In solchen Formulierungen sehe ich zumindest die Gefahr, die Justiz jetzt ins Spiel zu bringen, um in einer politischen Debatte gegen bestimmte Personen Vorteile erreichen zu können. Das nenne ich Instrumentalisierung, in diesem Fall durch eine Agenturmeldung. Danke. Der Abgeordnete Weyh. Abgeordneter Wien, Bündnis 90/Grüne/Neues Forum: Ich möchte erst einmal sagen, daß die Frage nicht beantwortet ist. Sie haben nicht Frau Grabe gemeint, sie haben nicht die Fraktion gemeint... Wer spricht denn hier eigentlich? Herr Wien, Sie haben nicht das Wort. Ich kann mich nicht erinnern, daß ich es Ihnen gegeben habe, und eine Nachfrage ist jetzt nicht mehr gegeben. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Weyh. Bitte. Abgeordneter Weyh, SPD: Ich habe das nicht zu kommentieren, aber, Herr Justizminister, erlauben Sie mir vorher noch ganz kurz eine Bemerkung. (Zwischenruf Abg. Schulz, CDU: Frage!) Ich danke für den Einblick in Ihr Amts- und Rechtsverständnis. Ich möchte jedoch fragen: Hat der Herr Staatssekretär Dr. Gasser oder ein anderer Landesbediensteter vor einem Gremium der CDU-Fraktion, vor Mitgliedern des Vorstandes der CDU-Fraktion oder an Fraktionsmitglieder der CDU-Fraktion über den Stand des Ermittlungsverfahrens berichtet oder Informationen weitergegeben? Das würde ich gern noch abfragen wollen. Dr. Jentsch, Justizminister: Das will ich gerne beantworten, Herr Kollege Weyh. Ich will vorher, Herr Wien, Ihnen noch sagen, ich habe nicht Frau Grabe, ich habe nicht Ihnen, ich habe nicht Herrn Weyh vorgeworfen, die Justiz zu instrumentalisieren in dieser Auseinandersetzung. Ich habe gesagt, es besteht die Gefahr, daß sie öffentlich instrumentalisiert wird. Ich kann ihre Motive nicht unterstellen. Ich unterstelle immer positive, Herr Weyh. Ich denke, daß Sie hier keinerlei parteipolitische Ambitionen oder sonstwas haben, sondern daß Sie mit mir dazu beitragen wollen, das aufzuklären und daß Sie eine solche Berichterstattung genauso irritiert, wie sie mich irritiert hat. Also es sind Dritte gewesen, die uns in diese Situation gebracht haben. Darüber können wir uns dann, glaube ich, ganz schnell einigen. Auf Ihre Frage: In der Kabinettssitzung am 09. und war ich nicht anwesend, sondern durch Herrn Staatssekretär Dr. Gasser vertreten. Mir ist versichert worden, daß dort darüber nicht berichtet und diskutiert worden ist. Herr Dr. Gasser hat mir nach meiner Rückkehr berichtet, ich meine am muß das gewesen sein, das war der Dienstag vor dem Mittwoch, an dem die Generalstaatsanwaltschaft (Heiterkeit bei der SPD, LL-PDS, Bündnis 90/Grüne/Neues Forum) die Erklärung abgegeben hat, nicht der generelle Mittwoch, sondern der, an dem diese Erklärung abgegeben worden ist. Herr Dr. Gasser war im Fraktionsvorstand, und ihm ist das passiert,... was überall stattgefunden hat. Ich habe einen Journalisten gehört, der im Hessischen Rundfunk erklärt hatte, er habe jeden Tag die Staatsanwaltschaft angerufen, ob es etwas Neues gäbe, und er war sehr ärgerlich, daß er nichts erfahren hat. Die Staatsanwaltschaft war insofern prima, das muß ich hier sagen. (Beifall Abg. Schwäblein, CDU) An diesem war erstaunlicherweise, zu meiner Überraschung, auch der Fraktionsvorstand der CDU daran interessiert zu erfahren, ob es etwas Neues gäbe. Er hat in dieser Sitzung den anwesenden Vertreter des Justizministers, Staatssekretär Dr. Gasser, gefragt, was läuft denn nun in diesemverfahren, so wie die Journalisten auch gefragt haben. Daraufhin hat Herr Dr. Gasser erklärt: Der Generalstaatsanwalt werde morgen eine Erklärung abgeben, und dieses Verfahren werde wohl noch nicht eingestellt, sondern müsse wohl weitergeführt werden. Dies war der Stand der staatsanwaltlichen Berichterstattung an diesem Dienstag. Dies jemandem vorzuhalten, insbesondere einer Fraktion und einem Fraktionsvorstand, in dem ich sowieso in dem Geruch stehe, nicht genug zu sagen, ich denke, das war eine Aussage, die vertretbar ist. Ich halte sie für vertretbar, ich halte sie für richtig. Und wenn Herr Dr. Schuchardt oder Herr Weyh gekommen wären, dann hätten Sie genau dasselbe erfahren, aber Sie laden uns ja nicht zu Ihren Fraktionsvorstandsitzungen ein.

15 Thüringer Landtag - 1. Wahlperiode Sitzung, 24. Juni Der Abgeordnete Weyh hat noch die Möglichkeit zu einer Zusatzfrage. Die aus dem Haus, Herr Dr. Gundermann, sind schon erschöpft. Bitte. Abgeordneter Weyh, SPD: Herr Minister, ich nehme das alles zur Kenntnis. Ich möchte jedoch noch mal nachfragen: Waren anläßlich dieser Gelegenheit, wie Sie gerade berichtet haben, der Herr Ministerpräsident Dr. Vogel und waren andere Mitglieder der Landesregierung zugegen? (Zwischenruf Abg. Lippmann, SPD: Zufällig!) Dr. Jentsch, Justizminister: Dies habe ich den Staatssekretär nicht gefragt. Ich weiß auch nicht, ob er..., da müßte ich ihn fragen... (Zwischenruf Abg. Lippmann, SPD: Hier sitzt er doch.) Entschuldigen Sie, ich stehe hier in politischer Verantwortung für das Justizministerium. Sie werden mich doch nicht von dem Pult schicken, zu einem Mitarbeiter, vom Staatssekretär angefangen bis zu sonst jemandem zu gehen und zu fragen, mich informieren zu lassen. Ich bin gerne bereit, im Verlaufe der Sitzung den Staatssekretär zu befragen, wer in der Sitzung anwesend war, ob er sich daran erinnern kann, was ich unterstelle. Und ich werde Ihnen das gerne nachher mitteilen. Aber bitte nicht, mich von dem Pult schikken. Solange der Minister hier steht, steht kein Staatssekretär an diesem Pult. Ich glaube, das ist auch ein eindeutiges Verfahren. Im übrigen kann ich aus meiner Erfahrung sagen, daß an Fraktionsvorstandssitzungen auch politisch Verantwortliche aus der Regierung, soweit sie der CDU angehören, teilnehmen. Wer nun an dieser Sitzung teilgenommen hat, das weiß ich nicht, Herr Weyh. Aber das ist kein Gegenstand, um den eine Geheimniskrämerei gemacht werden muß. Es ist doch selbstverständlich, daß in einem politischen Gremium, in dem ich doch auch eine Verantwortung habe, von dem ich getragen werde, Dinge, die politisch relevant sind, besprochen werden können. Ich bin weisungsbefugter Justizminister gegenüber der Staatsanwaltschaft. Ich habe die Weisung auszuüben im Zusammenhang mit dem Legalitätsprinzip. Das heißt, ich kann nicht - um beim Beispiel des Chirurgen zu bleiben - diesem sagen, er soll die Operation so durchführen. So kann ich der Staatsanwaltschaft nicht sagen, wie sie handwerklich zu arbeiten hat. Aber die politischen Folgen habe auch ich zu tragen. So ist mir auch vorgetragen worden, daß diese Erklärung, obwohl ja noch ein Stück zu ermitteln war, nun an dem Mittwoch abgegeben werden soll. Und ich habe gesagt, ich kann das bei Bewertung aller mir vorgetragenen Gründe nicht kritisieren. Es erscheint mir plausibel. Ich sehe keinen Anlaß, als politisch verantwortlicher Minister eine Weisung zu erteilen, es solle anders verfahren werden. Von einer politischen Absprache oder sonstwas ist mir nichts bekannt. Ich kann versichern, daß es eine solche nicht gibt, weder eine Absegnung noch eine Absprache mit politischen Gremien. Ich wäre froh, wenn Sie mir das abnehmen würden. Danke, die Fragemöglichkeiten sind erschöpft. Herr Abgeordneter Weyh zur Geschäftsordnung, bitte. Abgeordneter Weyh, SPD: Herr Präsident, ich würde einen Vorschlag machen, da ich die Frage nicht beantwortet bekommen konnte - der Herr Justizminister war im Urlaub - ich aber abgehoben habe darauf festzustellen, die Anwesenheit des Ministerpräsidenten zu klären, könnte vielleicht der Herr Ministerpräsident darauf antworten, ob er anwesend war oder nicht. Ich habe die Landesregierung befragt. Ich erwarte eine Antwort. Danke. (Beifall bei der SPD, Bündnis 90/ Grüne/Neues Forum, LL-PDS) Sie haben die Landesregierung gefragt und die Landesregierung hat geantwortet. (Zwischenruf Abg. Dr. Schuchardt, SPD: Nicht geantwortet!) Jetzt stelle ich die Frage, nachdem die Nachfragemöglichkeiten erschöpft sind, ob Sie den Antrag auf Aussprache zu diesem Punkt aufrechterhalten. Abgeordneter Dietze, SPD: Die SPD-Fraktion behält diesen Antrag aufrecht.

16 Thüringer Landtag - 1. Wahlperiode Sitzung, 24. Juni Gut, dann müssen wir darüber abstimmen. Sie wissen, dieser Antrag muß von einem Drittel der anwesenden Abgeordneten unterstützt werden. Wer unterstützt diesen Antrag? Danke. Gegenstimmen? Enthaltungen? Mit einer großen Anzahl von Enthaltungen ist dieser Antrag mit der notwendigen Unterstützung versehen, und wir werden also einen zweiten Punkt in unserer Aussprache zu den Mündlichen Anfragen haben. Ich bitte jetzt die Fragestellerin zur - Drucksache 1/1408 -, das ist die Frau Abgeordnete Ellenberger, ihre Frage zu stellen. Abgeordnete Frau Ellenberger, SPD: Neuregelung des 218 Noch in diesem Monat soll im Bundestag der sogenannte Gruppenantrag von Mitgliedern der Fraktionen der SPD und F.D.P. zur Reform des 218 beraten werden. Ich frage die Landesregierung: Wie ist die Haltung der Landesregierung zu diesem Gruppenantrag? Kann sie sich den Forderungen dieses Antrages anschließen, insbesondere den Forderungen nach Änderung der 218 und 219 des Strafgesetzbuches, unter anderem "Straffreiheit der Frau bei einem Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche der Schwangerschaft"? Danke. Herr Staatssekretär Dr. Krapp. Dr. Krapp, Staatssekretär: Herr Präsident, sehr geehrte Frau Abgeordnete Ellenberger, meine Damen und Herren, im Sonderausschuß "Schutz des ungeborenen Lebens" des Deutschen Bundestages wurden insgesamt sieben Gesetzentwürfe beraten. Die Entwürfe werden, wie Sie wissen, am 24. und 25. Juni diesen Jahres dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt. Bei den Entwürfen handelt es sich um den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der F.D.P., der Gruppe PDS-Linke Liste unter dem Namen Petra Bläss, der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen unter dem Namen Christina Schenk, der Gesetzentwurf des Abgeordneten Herbert Werner und der Gesetzentwurf der Abgeordneten Inge Wettig-Danielmeyer. Der letztere Antrag ist als sogenannter Gruppenantrag bekannt, und ihm sind übrigens Abgeordnete von mehr Fraktionen beigetreten, als Sie in Ihrem Antrag genannt haben, Frau Ellenberger. Da bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag kein Fraktionszwang besteht, ist der Ausgang der Abstimmung am 25. Juni offen. Erst nach Verabschiedung durch den Bundestag wird der Gesetzentwurf, der die Mehrheit auf sich vereinigen konnte, dem Bundesrat vorgelegt. Der Bundesrat hat, da es sich um ein Initiativgesetz des Bundestags handelt, binnen drei Wochen zu entscheiden, ob er wegen des Gesetzentwurfs den Vermittlungsausschuß anruft oder nicht. Diese Entscheidung des Bundesrates wäre demnach am 10. Juli 1992 zu treffen. Zur Vorbereitung des Bundesratsplenums am 10. Juli wird der federführende Bundesratsausschuß Familie und Senioren gemeinsam mit dem Ausschuß Frauen und Jugend und dem Gesundheitsausschuß am 2. Juli eine Sondersitzung haben. Außerdem wird der Justizausschuß den Entwurf beraten, am 1. Juli. Die Thüringer Landesregierung wird zu entscheiden haben, ob sie Änderungen für den Gesetzentwurf vorsieht. Dann wäre der Vermittlungsausschuß anzurufen, oder ob sie auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Ob die Thüringer Landesregierung die Anrufung des Vermittlungsausschusses für geboten erachtet oder nicht, wird das Kabinett erst am 30. Juni 1992 festlegen können, da frühestens am 25. Juni gegen Abend mit der Entscheidung des Bundestags zu rechnen sein wird. Soweit die Haltung der Landesregierung. Im übrigen möchte ich bezüglich inhaltlicher Aspekte auf die heutige Regierungserklärung des Herrn Ministerpräsidenten verweisen. Danke. Zusatzfragen? Frau Abgeordnete Ellenberger bitte. Abgeordnete Frau Ellenberger, SPD: Habe ich das eben richtig verstanden, Herr Dr. Krapp, Sie haben meine Fragen überhaupt nicht beantwortet, meine ganz konkreten Fragen. (Beifall bei der SPD) Dr. Krapp, Staatssekretär: Dies ist so Frau Ellenberger. Ich habe aber begründet warum ich sie nicht beantworten kann. Sie haben nach einer Haltung der Landesregierung gefragt, die im Moment nicht möglich ist. (Zwischenruf Abg. Frau Ellenberger, SPD: Das hätten Sie ja viel kürzer machen können.) Herr Dr. Schuchardt zur Geschäftsordnung, bitte. Abgeordneter Dr. Schuchardt, SPD:

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