Stadt Esslingen am Neckar. Lärmaktionsplanung gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

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1 Stadt Esslingen am Neckar Lärmaktionsplanung gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Damaris Krines vom ACCON GmbH Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 und DIN EN ISO 14001:2009 Ein Partner der ingeneo.gruppe Messstelle nach 26 BImSchG Güteprüfstelle Gewerbering Greifenberg Telefon / Fax / info@accon.de

2 Titel: Auftraggeber: Stadt Esslingen am Neckar Lärmaktionsplanung gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Stadt Esslingen am Neckar Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt Ritterstraße Esslingen am Neckar Auftrag vom: Bericht-Nr.: Umfang: ACB /05/rev1 19 Seiten und 5 Anlagen Datum: Bearbeiter: Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Damaris Krines Diese Unterlage darf nur insgesamt kopiert und weiterverwendet werden. 5818_05_b_rev1 Seite 2

3 Inhalt Abkürzungsverzeichnis Anlass und Aufgabenstellung Rechtliche Grundlagen Eingangsdaten Lärmanalyse der Bestandssituation Betroffene über den Auslösewerten Ableitung von Lärmbrennpunkten Untersuchung und Bewertung möglicher Lärmminderungsmaßnahmen9 5.1 Szenario 1 (V11) Szenario 2 (V12) Szenario 3 (V13) Passiver Schallschutz (V14) Weitere mögliche Maßnahmen Zusammenfassung Grundlagenverzeichnis Anlagenverzeichnis _05_b_rev1 Seite 3

4 Abkürzungsverzeichnis BImSchG BImSchV DTV EBA L m,e L Day Bundes-Immissionsschutzgesetz Bundes-Immissionsschutzverordnung durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke Eisenbahn-Bundesamt Emissionspegel (Mittelungspegel in 4 m Höhe und 25 m Abstand von der Schallquelle) (für Straßen- bzw. Schienenverkehrsgeräusche) A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel in Dezibel im Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 18:00 Uhr) L DEN Lärmindex Day-Evening-Night gemäß 34. BImSchV 2, Abs. 2 L Evening L Night LUBW MVI ULR VBEB VBUS A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel in Dezibel im Beurteilungszeitraum Abend (18:00 bis 22:00 Uhr) A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel in Dezibel im Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Umgebungslärmrichtlinie Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen 5818_05_b_rev1 Seite 4

5 1 Anlass und Aufgabenstellung Gemäß der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (2002/49/EG, [1]) muss die durch Umgebungslärm ermittelt und in Form von Lärmkarten dargestellt werden. Anschließend sind Aktionspläne zu erstellen, mit dem Ziel den Umgebungslärm soweit erforderlich zu verhindern und zu mindern. Die Umgebungslärmrichtlinie sieht ein mehrstufiges Konzept vor. Bereits 2007 wurden klassifizierte Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als Kfz/Tag kartiert und in Esslingen ein erster Lärmaktionsplan erstellt. In der momentan durchzuführenden zweiten Stufe der Lärmkartierung wurde von der Stadt Esslingen eine erweiterte Lärmkartierung in Auftrag gegeben, die neben den klassifizierten Hauptverkehrsstraßen auch alle kommunalen Straßen mit mehr als Kfz/Tag berücksichtigt. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Lärmkartierung soll nun ein Lärmaktionsplan zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen ausarbeitet werden. Ziel dieses Aktionsplanes soll sein, die Lärmbelastung zu reduzieren und die Anzahl der betroffenen Menschen zu mindern. Der Aktionsplan soll Hilfestellung bei verschiedenen Planungen geben und vorhandenen Lärmbelastungen durch geeignete Maßnahmen begegnen. Die Stadt Esslingen am Neckar hat die ACCON GmbH beauftragt, auf Grundlage der vorliegenden strategischen Lärmkarten und den darin erkennbaren Konfliktbereichen einen Lärmaktionsplan auszuarbeiten. Dafür wurden in Abstimmung mit der Stadt Esslingen einige Lärmminderungsmaßnahmen ausgewählt, die für die Lärmaktionsplanung untersucht werden sollen. Der vorliegende Bericht dokumentiert die durchgeführten Untersuchungen. 5818_05_b_rev1 Seite 5

6 2 Rechtliche Grundlagen Die rechtlichen Grundlagen der Lärmaktionsplanung sind in den folgenden Tabellen stichpunktartig zusammen gefasst. Tabelle 1 Rechtliche Grundlagen Bundes-Immissionsschutzgesetz [3] Bundes- Immissionsschutzgesetz Bemerkung 47c BImSchG Lärmkarten 47d BImSchG Lärmaktionspläne 47d Abs. 1 BImSchG 47d Abs. 2 BImSchG Termin für Aufstellung: ; Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/Jahr. Anforderungen Lärmaktionsplan: Anhang V der ULR [1] 47d Abs. 3 BImSchG Öffentlichkeit wird gehört, Mitwirkung 47d Abs. 5 BImSchG Überprüfung und sofern erforderlich Überarbeitung der Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen, spätestens jedoch nach 5 Jahren. 47d Abs. 7 BImSchG Meldung an BMU Tabelle 2 Rechtliche Grundlagen Umgebungslärmrichtlinie [1] Umgebungslärmrichtlinie Art. 8 ULR Anhang V ULR Bemerkung Aktionspläne Mindestanforderungen 3 Eingangsdaten Im Rahmen der erweiterten strategischen Lärmkartierung der Stadt Esslingen am Neckar wurde ein detailliertes digitales Rechenmodell [12] aufgebaut. Das digitale Stadtmodell umfasst u.a. das Geländemodell, Gebäude, Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle sowie alle kommunalen Hauptverkehrsstraßen. 5818_05_b_rev1 Seite 6

7 Der Straßendatensatz umfasst alle Straßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr. Die Länge des betrachteten Netzes im Modell beträgt ca. 81 km. Die berücksichtigten Straßen sind im Bild 1 dargestellt. Bild 1 Untersuchungsumfang, berücksichtigte Straßen Die Ausbreitungsberechnung erfolgt mit dem EDV-Programm CadnaA [16]. Die Berechnung erfolgt nach 34. BImSchV [4] gemäß der vorläufigen Berechnungsvorschrift VBUS [5]. 4 Lärmanalyse der Bestandssituation 4.1 Betroffene über den Auslösewerten Nach Empfehlung des MVI [11] sollen für alle Bereiche über L DEN 65 db(a) und L Night 55 db(a) Lärmaktionspläne erstellt werden. Vordringlicher Handlungsbedarf besteht nach Empfehlung des MVI für Bereiche mit sehr hohen Lärmbelastungen über L DEN 70 db(a) und L Night 60 db(a). Für das Stadtgebiet Esslingen betrifft das die in Tabelle 3 aufgeführten Personenumfänge. 5818_05_b_rev1 Seite 7

8 Tabelle 3 Bewertung der Anzahl der belasteten Personen Anzahl der belasteten Personen über den Auslösewerten L DEN > 70 db(a) L Night > 60 db(a) 901 L DEN > 65 db(a) L Night > 55 db(a) In den Konfliktkarten in Anlage 2.1 und Anlage 2.2 sind diejenigen Gebäude farblich markiert, an denen die Auslösewerte überschritten werden. 4.2 Ableitung von Lärmbrennpunkten Als vorrangige Lärmbrennpunkte wurden die folgenden Bereiche identifiziert: 1. Schorndorfer Straße: von Plochinger Straße bis Bresslauer Straße 2. Neckarstraße: von Bahnhofstraße bis Sirnauer Straße 3. Ebershaldenstraße/Augustinerstraße: von Mettinger Str. bis Grabbrunnenstr. 4. Grabbrunnenstraße/Entengrabenstraße: von Mülbergerstraße bis Adlerstraße 5. Hirschlandstraße: von Schorndorfer Straße bis Wielandstraße 6. Ulmer Straße: von Deffnerstraße bis Otto-Bayer-Straße 7. Berliner Straße: von Martinstraße bis Schelztorstraße 8. Krummenackerstraße/Maienwalterstraße/Sulzgrieser Straße/Alexanderstraße 9. Stuttgarter Straße: von Brückenstraße bis Karl-Pfaff-Straße 10. Mittlere Beutau/Krummenackerstraße: von Augustinerstraße bis Hellerweg 11. Mettinger Str.: von Berliner Str. bis zum Ende der westlichen Wohnbebauung 12. Mülbergerstraße/Wielandstraße: von Kleistweg bis Grabbrunnenstraße Von der Stadt Esslingen wurden zwei weitere Gebiete festgelegt, für die ebenfalls Maßnahmen untersucht werden sollen: 13. Hindenburgstraße 14. Esslinger Straße Die aufgeführten Bereiche sind in Anlage 1 dargestellt. 5818_05_b_rev1 Seite 8

9 5 Untersuchung und Bewertung möglicher Lärmminderungsmaßnahmen In Abstimmung mit der Stadt Esslingen am Neckar [14] unter Beteiligung verschiedener Ämter wurden eine Reihe von möglichen Lärmminderungsmaßnahmen zur näheren Untersuchung ausgewählt. Diese Maßnahmen wurden hinsichtlich ihrer Wirksamkeit untersucht und miteinander verglichen. Die nachfolgende Tabelle 4 gibt eine Übersicht der untersuchten Varianten. Tabelle 4 Übersicht der Untersuchungsvarianten Bezeichnung Untersuchungsvariante V01 Bestand (strategische Lärmkartierung [13]) V11 V12 Szenario 1 verkehrsrechtliche Maßnahmen: - Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h - Lkw-Durchfahrtsverbot Szenario 2 verkehrsrechtliche Maßnahmen und Fahrbahnsanierungen: - Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h - Lkw-Durchfahrtsverbot - Fahrbahnsanierung mit lärmoptimiertem Asphalt V13 Szenario 3 Umfahrung Schorndorfer Straße (Rosselen Aufstiegstraße) V14 Passiver Schallschutz 5.1 Szenario 1 (V11) In dieser Variante werden die mit der Stadt Esslingen diskutierten verkehrsrechtlichen Maßnahmen auf ihre lärmmindernde Wirkung untersucht. Eine genaue Übersicht der geplanten Maßnahmen für die ausgewählten Straßenabschnitte gibt die nachfolgende Tabelle _05_b_rev1 Seite 9

10 Tabelle 5 Übersicht der Maßnahmen in Szenario 1 (V11) Maßnahmen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf folgenden Straßenabschnitten: - Schorndorfer Straße von Plochinger Straße bis Hegensberger Straße - Hirschlandstraße von Schorndorfer Straße bis Wielandstraße/Kennenburger Straße - Mittlere Beutau, Krummenackerstr., Maienwalterstr., Sulzgrieserstr., Alexanderstr. - Mettinger Straße von Berliner Straße bis Schlachthausstraße - Hindenburgstraße - Esslinger Straße: Erweiterung der bestehenden 30er-Zone bis Hausnummer 60 Lkw-Durchfahrtsverbot auf folgenden Straßenabschnitten: - Schorndorfer Straße von Plochinger Straße bis Hegensberger Straße - Hirschlandstraße von Schorndorfer Straße bis Wielandstraße/Kennenburger Straße - Mülbergerstraße und Wielandstraße Anmerkung: Da keine Angaben zu den Lkw-Anteilen vorliegen, wurden die Bestandsberechnungen mit den pauschalen Lkw-Anteilen nach VBUS durchgeführt (tags 10%, abends 6,5%, nachts 3%). Zur Simulation des Durchfahrtsverbotes wurde der pauschale Anteil halbiert (tags 5%, abends 3%, nachts 1,5%). Je nach real vorherrschenden Lkw-Anteilen und den erreichten Lkw-Reduzierungen kann die Pegelminderung auch niedriger ausfallen. Mit der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h können die Schall- Emissionen des Straßenverkehrs (L m,e ) um ca. 2,5 db reduziert werden. In Folge sinken die Fassadenpegel L DEN und L Night in gleicher Weise. Zusätzlich sollen an einigen Straßenabschnitten Lkw-Durchfahrtsverbote eingerichtet werden. Da auf den meisten Straßen keine genauen Angaben zu den Lkw-Anteilen vorliegen wurden die Bestandsberechnungen mit den pauschalen Lkw-Anteilen nach VBUS [5] durchgeführt (tags 10%, abends 6,5%, nachts 3%). Zur Simulation des Lkw-Durchfahrtsverbotes wurde der pauschale Lkw-Anteil halbiert (tags 5%, abends 3%, nachts 1,5%). Je nach tatsächlich vorherrschenden Lkw-Anteilen und den durch das Durchfahrtsverbot erreichten Lkw-Reduzierungen kann die Pegelminderung auch niedriger ausfallen. Die nachfolgende Tabelle 6 gibt einen Überblick über die im gesamten Stadtgebiet belasteten Personen über den Auslösewerten im Bestand sowie unter Berücksichtigung der Geschwindigkeitsreduzierungen und Lkw-Durchfahrtsverbote. 5818_05_b_rev1 Seite 10

11 Tabelle 6 Bewertung der Anzahl der belasteten Personen im Bestand und unter Berücksichtigung der in Tabelle 5 aufgeführten Maßnahmen Anzahl der belasteten Personen über den Auslösewerten Bestand Szenario 1 (V11) Differenz L DEN > 70 db(a) % L Night > 60 db(a) % L DEN > 65 db(a) % L Night > 55 db(a) % Die Betroffenheitsstatistiken sind in Anlage 3 dargestellt. Die Auswertung für einzelne Sanierungsgebiete befindet sich in Anlage 4. Die weiterhin betroffenen Gebäude über den Auslösewerten sind in der Gebäudelärmkarte in Anlage 2.3 und Anlage 2.4 farblich markiert. Im Bezug auf die durch Straßenverkehr belasteten Einwohner ist dieses Maßnahmenpaket hinsichtlich der Lärmentlastung als wirksam einzuschätzen. Die Anzahl der sehr hoch belasteten Einwohner reduziert sich um bis zu 36 %. Dabei sei noch darauf hingewiesen, dass diese Maßnahmen für alle Einwohner wirksam sind, nicht nur für die besonders hochbelasteten in der ersten Bebauungsreihe. Zusammengefasst sind diese Maßnahmen hinsichtlich der Lärmentlastung als wirksam einzuschätzen. Die Kosten sind vergleichsweise gering. Sie setzen sich aus den Kosten für die Beschilderung und für die Überwachung des Tempolimits und des Durchfahrverbotes zusammen. Die Realisierung der Maßnahmen ist kurzfristig möglich. Sollte sich später herausstellen, dass die Maßnahmen in der Praxis untauglich sind, so ist auch ihre Rücknahme ohne hohe Kosten und kurzfristig möglich. Insgesamt kann festgestellt werden, dass diese Maßnahme eine gute Wirksamkeit bei geringen Kosten aufweist. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis ist demnach hoch. 5.2 Szenario 2 (V12) In dieser Variante wird untersucht, wie sich zusätzlich zu den verkehrsrechtlichen Maßnahmen eine Fahrbahnsanierung mit lärmoptimiertem Asphalt auf ausgewählten Straßenabschnitten auf die Lärmsituation auswirkt. 5818_05_b_rev1 Seite 11

12 Seit 2006 werden vermehrt lärmoptimierte Fahrbahnbeläge (wie z. B. LOA 5 D, LOA5D GM, DSH-V, PMA 5) entwickelt, die sich auch für innerstädtische Geschwindigkeitsbereiche um 50 km/h eignen. Je nach Asphaltart und Verkehrszusammensetzung wurde bei unterschiedlichen Messungen ein Lärmminderungspotential von 4 bis 6 db [8], [9], [10] ermittelt. In der vorliegenden Untersuchung wurde von einem Korrekturfaktor von -4 db ausgegangen. Der Einsatz eines lärmoptimierten Asphalts eignet sich nicht auf Straßen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h, da bei einem Pkw unterhalb von etwa 40 km/h das Motorengeräusch dominiert. Daher wurde auf allen Straßen mit lärmoptimiertem Asphalt eine Geschwindigkeit von 50 km/h angesetzt. Eine genaue Übersicht der Maßnahmen in dieser Untersuchungsvariante gibt die nachfolgende Tabelle 7 Tabelle 7 Übersicht der Maßnahmen in Szenario 2 (V12) Maßnahmen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf folgenden Straßenabschnitten: - Mittlere Beutau, Krummenackerstr., Maienwalterstr., Sulzgrieserstr., Alexanderstr. - Hindenburgstraße - Esslinger Straße Erweiterung der 30er-Zone bis ca. Hausnummer 60 Lkw-Durchfahrtsverbot auf folgenden Straßenabschnitten: - Schorndorfer Straße von Plochinger Straße bis Hegensberger Straße - Hirschlandstraße von Schorndorfer Straße bis Wielandstraße/Kennenburger Straße - Mülbergerstraße und Wielandstraße s. Anmerkung in Tabelle 5 Lärmoptimierter Asphalt (mit 50 km/h) auf folgenden Straßenabschnitten: - Schorndorfer Straße von Plochinger Straße bis Hegensberger Straße - nördlicher Altstadtring Ebershaldenstraße / Augustinerstraße von Mettinger Straße bis Grabbrunnenstraße - östlicher Altstadtring Grabbrunnenstraße Entengrabenstraße von Mülbergerstraße bis Adlerstraße - Hirschlandstraße von Schorndorfer Straße bis Wielandstraße/Kennenburger Straße - Ulmer Straße von Deffnerstraße bis Otto-Bayer-Straße - Mettinger Straße von Berliner Straße bis zum Ende der Wohnbebauung - Wielandstraße Die nachfolgende Tabelle 8 gibt einen Überblick über die im gesamten Stadtgebiet belasteten Personen über den Auslösewerten im Bestand sowie unter Berücksichtigung der in Tabelle 7 aufgeführten Maßnahmen. 5818_05_b_rev1 Seite 12

13 Tabelle 8 Bewertung der Anzahl der belasteten Personen im Bestand und unter Berücksichtigung der in Tabelle 7 aufgeführten Maßnahmen Anzahl der belasteten Personen über den Auslösewerten Bestand Szenario 2 (V12) Differenz L DEN > 70 db(a) % L Night > 60 db(a) % L DEN > 65 db(a) % L Night > 55 db(a) % Die Betroffenheitsstatistiken sind in Anlage 3 dargestellt. Die Auswertung für einzelne Sanierungsgebiete befindet sich in Anlage 4. Die weiterhin betroffenen Gebäude sind in der Gebäudelärmkarte in Anlage 2.5 und Anlage 2.6 farblich markiert. Im Bezug auf die durch Straßenverkehr belasteten Einwohner ist dieses Maßnahmenpaket hinsichtlich der Lärmentlastung als äußerst wirksam einzuschätzen. Die Anzahl der sehr hoch belasteten Einwohner reduziert sich um über 60 %, die Anzahl der hoch belasteten Einwohner um ca. 20 % (= 970 Personen). Dabei sei noch darauf hingewiesen, dass diese Maßnahmen für alle Einwohner wirksam sind, nicht nur für die besonders hochbelasteten in den ersten Bebauungsreihen. Zusammengefasst sind diese Maßnahmen hinsichtlich der Lärmentlastung als äußerst wirksam einzuschätzen. Die Kosten für lärmoptimierten Asphalt entsprechen weitgehend denen von herkömmlichem Asphalt. Wenn also ohnehin eine Fahrbahnsanierung erforderlich ist und ein lärmoptimierter Asphalt verwendet wird, können dem Lärmschutz keine bzw. nur sehr geringe Mehrkosten zugerechnet werden. Insgesamt kann festgestellt werden, dass diese Maßnahme eine sehr gute Wirksamkeit bei hohen Kosten aufweist. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist sehr hoch für den Fall, dass ohnehin eine Fahrbahnsanierung ansteht. 5.3 Szenario 3 (V13) In dieser Variante wird für den Lärmbrennpunkt Schorndorfer Straße untersucht, wie sich die Lärmsituation mit einer Umfahrungsstraße (Rosselen Aufstiegstraße) entwickeln könnte. Der Lärmbrennpunkt sowie die geplante Straße sind im folgenden Bild 2 dargestellt. Detaillierte Planungen der Umfahrungsstraße liegen derzeit nicht vor, so dass auf pauschale Ansätze [15] zurückgegriffen werden muss. 5818_05_b_rev1 Seite 13

14 Lärmbrennpunkt Schorndorfer Straße Geplante Umfahrungsstraße Bild 2 Untersuchungsvariante (V13), Umfahrung Schorndorfer Straße Nach Informationen der Stadt Esslingen [15] wird davon ausgegangen, dass mit der Umfahrungsstraße die Verkehrsbelastung in der Schorndorfer Straße halbiert werden könnte. In den angrenzenden Straßen würde sich die Verkehrsbelastung dadurch ebenfalls reduzieren, was bei den durchgeführten Berechnungen jedoch nicht berücksichtigt wird. Untersucht werden folgende zwei Varianten in der Schorndorfer Straße: Variante 13a - Halbierung der Verkehrsstärke - unverändert 50 km/h - unverändert die pauschalen Lkw-Anteile nach VBUS (tags 10%, abends 6,5%, nachts 3%) Variante 13b - Halbierung der Verkehrsstärke in der Schorndorfer Straße - zusätzliche Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h - zusätzliches Lkw-Durchfahrtsverbot (Halbierung auf tags 5%, abends 3%, nachts 1,5%) Die Halbierung der Verkehrsbelastung entspricht einer Emissionsminderung um 3 db. In der Variante V13b werden zusätzlich zur Verkehrsbelastung auch die Geschwindigkeit und die Lkw- reduziert, was einer Emissionsminderung von insgesamt 7 db entspricht. 5818_05_b_rev1 Seite 14

15 Die im Folgenden angegebenen Betroffenenzahlen bzw. Reduzierungen beziehen sich nur auf den Lärmbrennpunkt Schorndorfer Straße. Für diese Untersuchungsvariante wurde keine gesamtstädtische Auswirkung berechnet. Tabelle 9 Bewertung der Anzahl der belasteten Personen im Bestand und mit Verkehrsverlagerung auf die Rosselen Aufstiegstraße, mit 50 km/h in der Schorndorfer Straße Anzahl der belasteten Personen über den Auslösewerten Bestand Variante 13a Differenz L DEN > 70 db(a) % L Night > 60 db(a) % L DEN > 65 db(a) % L Night > 55 db(a) % Tabelle 10 Bewertung der Anzahl der belasteten Personen im Bestand und mit Verkehrsverlagerung, 30 km/h und Lkw-Halbierung in der Schorndorfer Straße Anzahl der belasteten Personen über den Auslösewerten Bestand Variante 13b Differenz L DEN > 70 db(a) % L Night > 60 db(a) % L DEN > 65 db(a) % L Night > 55 db(a) % Anmerkung: Die in Variante 13b verbleibenden 7 bzw. 3 Personen über 70/60 db(a) sind in den Kreuzungsbereichen zur Hirschlandstraße, Hindenburgstraße und Plochinger Straße. Es ist davon auszugehen, dass sich in den angrenzenden Straßen die Verkehrsmengen ebenfalls reduzieren und somit faktisch keine Betroffenen mehr über 70/60 db(a) im Lärmbrennpunkt Schorndorfer Straße verbleiben. Zusammengefasst ist diese Maßnahme hinsichtlich der Lärmentlastung als äußerst wirksam einzuschätzen, wobei die Kosten für eine Umgehungsstraße sehr hoch sind. Es sei noch darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme für sehr viele Einwohner auch in den umliegenden Straßen und Lärmbrennpunkten wirksam ist, nicht nur für die besonders hoch belastete Anwohner in der Schorndorfer Straßen. Insgesamt kann festgestellt werden, dass diese Maßnahme eine hohe Wirksamkeit bei hohen Kosten aufweist. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis ist demnach ausgeglichen. 5818_05_b_rev1 Seite 15

16 5.4 Passiver Schallschutz (V14) In dieser Untersuchungsvariante wurde für die nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen aus Variante 12 (Einbau von lärmoptimiertem Asphalt, Einführung von Geschwindigkeitsreduzierungen und Lkw-Durchfahrtsverboten; s. Tabelle 5, Seite 10) noch über L DEN 70 db(a) und L Night 60 db(a) betroffenen Einwohner von Esslingen, die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Schallschutzprogramm vorgesehen. Im Rahmen des Förderprogramms werden Schallschutzmaßnahmen wie Schallschutzfenster und schallgedämmte Lüfter bezuschusst. Eine derartige Maßnahme weist für den Einzelnen eine hohe Wirksamkeit auf jedoch nur beim Aufenthalt im Inneren des Gebäudes und bei geschlossenen Fenstern. Sie sollte deshalb nur als letzte Möglichkeit gesehen werden, hoch belastete Betroffene zu schützen. Unter Berücksichtigung einer fixen bzw. pegelabhängig gestaffelten Förderquote und unter der Annahme, dass alle Zuschussberechtigten am Schallschutzprogramm teilnehmen werden, betragen die Kosten für die Zuschüsse - ca bei einer fixen Förderquote von 75%, - ca bei einer pegelabhängige Förderquote von 20-90%. Details zu den Kostenansätzen finden sich in Anlage 5. Kosten entstehen neben den eigentlichen Zuschüssen für die Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungseinrichtungen) u.a. auch für - die Aufstellung eines Schallschutzprogramms, - die Ermittlung der Zuschussberechtigten und deren Fassadenpegel; - die Abwicklung des Schallschutzprogramms: Information der Betroffenen, Bearbeitung der Anträge, Rechnungsprüfung, Auszahlung; Das Schallschutzprogramm kann über einen längeren Zeitraum laufen, so dass sich die Gesamtkosten auch über mehrere Jahre verteilen lassen. Insgesamt kann festgestellt werden, dass diese Maßnahme beim Aufenthalt in der Wohnung und bei geschlossenen Fenstern eine hohe Wirksamkeit bei vertretbaren Kosten aufweist. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis ist demnach gut. 5.5 Weitere mögliche Maßnahmen Abschließend seien noch einige weitere Maßnahmen genannt, die prinzipiell zu einer Abnahme der Lärmbelastung führen können. Sie sind allerdings hier (z.t. wegen den vorgeschriebenen Rechenverfahren) nicht quantifizierbar. - Verstetigung des Verkehrs: grüne Welle, Kreisverkehr statt Lichtsignalanlage; - Sanierung defekter Fahrbahnbeläge; - Pflaster durch glatte Fahrbahnbeläge ersetzen; 5818_05_b_rev1 Seite 16

17 - Stärkung des ÖPNV, damit Reduzierung des Pkw-Verkehrs; - Reduzierung des Parksuchverkehrs (z. B. ÖPNV-Umweltabo, Parkgebühren, Parkleitsystem). 6 Zusammenfassung Gemäß 47d BImSchG sollen von den Gemeinden oder den zuständigen Behörden Lärmaktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen ausgearbeitet werden. Ziel dieser Aktionspläne soll sein, die Lärmbelastung zu reduzieren und die Anzahl der betroffenen Wohnungen und Menschen zu mindern. Die Aktionspläne sollen Hilfestellung bei unterschiedlichen Planungen des Untersuchungsraumes geben und vorhandene Lärmbelastungen durch geeignete Maßnahmen begegnen. Für die Stadt Esslingen am Neckar wurde als Grundlage für die Lärmaktionsplanung eine erweiterte Lärmkartierung unter Berücksichtigung aller Straßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als Kfz/Tag erstellt. Die Ergebnisse sind im Gutachten ACB /03- rev1 vom [13] dokumentiert. Aufbauend auf diesen Ergebnissen wurden nun Lärmminderungsmaßnahmen untersucht und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Auf Grundlage der Gespräche mit der Stadt Esslingen und der durchgeführten Untersuchungen wird folgendes Maßnahmenpaket für den Lärmaktionsplan vorgeschlagen: M1: Sanierung des Fahrbahnbelags mit lärmoptimiertem Asphalt M2: Lkw-Durchfahrtsverbot M3: Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h M4: Umfahrungsstraße Rosselen Aufstiegsstraße M5: Passiver Schallschutz Greifenberg, ACCON GmbH Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Damaris Krines 5818_05_b_rev1 Seite 17

18 Grundlagenverzeichnis [1] Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L189/12) [2] Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 (BGBl I S. 1794) [3] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz, BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721, 1193) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3180) [4] Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) vom 6. März 2006 (BGBl. I S. 516) [5] Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) vom 22. Mai 2006 (BAnz. 154a vom ) [6] Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) vom 9. Februar 2007 (nicht amtliche Fassung der Bekanntmachung im Bundesanzeiger Nr. 75 vom 20. April 2007) [7] Zur Bewertung von Umgebungslärm, W. Probst, in: Lärmbekämpfung Zeitschrift für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik, Ausgabe 4 / 2006, Seite [8] Neuer lärmarmer Asphalt für den kommunalen Straßenbau, Dipl.-Ing. Marcus Winkler, bi BauMagazin Ausgabe 6/2008, S. 40ff [9] Geräuschmindernde Fahrbahnbeläge in Nordrhein-Westfalen, Landesbetrieb Straßenbau NRW, Oktober 2008 [10] Gummimodifizierter Asphalt zur Lärmminderung Köln setzt auf Innovation, Dipl.-Ing. Wolfgang Fuchs, ASPHALT Ausgabe 1/2011 [11] Informationen und Empfehlungen des MVI [12] Digitales Rechenmodell aus der strategischen Lärmkartierung Esslingen 2013 [13] Strategische Lärmkartierung der Stadt Esslingen am Neckar gemäß 47c BImSchG; Schalltechnisches Gutachten ACB /03-rev1 vom [14] Besprechung bei der Stadt Esslingen, Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt (Hr. Lillich, Hr. Thäsler), Ordnungsamt (Hr. Gorzellik), ACCON (Fr. Krines) am [15] Planskizze zur Rosselen Aufstiegsstraße, Angaben der Stadt Esslingen am [16] CadnaA für Windows, EDV-Programm zur Berechnung und Beurteilung von Lärmimmissionen im Freien, Version 4.3, DataKustik GmbH, Greifenberg 5818_05_b_rev1 Seite 18

19 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Vorrangige Lärmbrennpunkte im Bestand Konfliktkarten Betroffenheitsstatistik für das gesamte Stadtgebiet Betroffenheit in den einzelnen Sanierungsgebieten Passiver Schallschutz 5818_05_b_rev1 Seite 19

20 Anlage 1 Vorrangige Lärmbrennpunkte im Bestand 5818_05_b_rev1 Anlage 1

21 Anlage 2 Konfliktkarten Anlage 2.1 Anlage 2.2 Bestand (V01): Betroffene Gebäude über den Auslösewerten L DEN > 70 db(a) und L Night > 60 db(a) Bestand (V01): Betroffene Gebäude über den Auslösewerten L DEN > 65 db(a) und L Night > 55 db(a) Anlage 2.3 Anlage 2.4 Szenario 1 (V11): Betroffene Gebäude über den Auslösewerten L DEN > 70 db(a) und L Night > 60 db(a) Szenario 1 (V11): Betroffene Gebäude über den Auslösewerten L DEN > 65 db(a) und L Night > 55 db(a) Anlage 2.5 Anlage 2.6 Szenario 2 (V12): Betroffene Gebäude über den Auslösewerten L DEN > 70 db(a) und L Night > 60 db(a) Szenario 2 (V12): Betroffene Gebäude über den Auslösewerten L DEN > 65 db(a) und L Night > 55 db(a) 5818_05_b_rev1 Anlage 2

22 Anlage 3 Betroffenheitsstatistik für das gesamte Stadtgebiet Anzahl Menschen in Pegelklassen Pegel LDEN V01 V11 V12 über bis Betr. Betr. Vgl. V01 Betr. Vgl. V Gesamt Pegel LNight V01 V11 V12 über bis Betr. Betr. Vgl. V01 Betr. Vgl. V Gesamt Besonders Betroffene Menschen (Überschreitung von Auslösewerten) LDEN V01 V11 V12 über Betr. Betr. Vgl. V01 Betr. Vgl. V % 66% -34% 36% -64% % 90% -10% 80% -20% LNight V01 V11 V12 über Betr. Betr. Vgl. V01 Betr. Vgl. V % 69% -31% 36% -64% % 91% -9% 80% -20% V01 Status Quo V11 Szenario 1: verkehrsrechtliche Maßnahmen (s. Tabelle 5, Seite 10) V12 Szenario 2: verkehrsrechtliche Maßnahmen und Fahrbahnsanierungen (s. Tabelle 7, Seite 12) 5818_05_b_rev1 Anlage 3

23 Anlage 4 Betroffenheit in den einzelnen Sanierungsgebieten Betroffene Menschen über den Auslösewerten 1. Schorndorfer Straße V01 V11 Vgl. V01 V12 Vgl. V01 L DEN > 70 db(a) L Night > 60 db(a) L DEN > 65 db(a) L Night > 55 db(a) Schorndorfer Straße V01 V13a Vgl. V01 V13b Vgl. V01 L DEN > 70 db(a) L Night > 60 db(a) L DEN > 65 db(a) L Night > 55 db(a) Ebershaldenstraße / Augustinerstraße V01 V11 Vgl. V01 V12 Vgl. V01 L DEN > 70 db(a) L Night > 60 db(a) L DEN > 65 db(a) L Night > 55 db(a) Grabbrunnenstraße / Entengrabenstraße V01 V11 Vgl. V01 V12 Vgl. V01 L DEN > 70 db(a) L Night > 60 db(a) L DEN > 65 db(a) L Night > 55 db(a) Hirschlandstraße V01 V11 Vgl. V01 V12 Vgl. V01 L DEN > 70 db(a) L Night > 60 db(a) L DEN > 65 db(a) L Night > 55 db(a) Ulmer Straße V01 V11 Vgl. V01 V12 Vgl. V01 L DEN > 70 db(a) L Night > 60 db(a) L DEN > 65 db(a) L Night > 55 db(a) _05_b_rev1 Anlage 4

24 8. Krummenackerstraße / Maienwalterstraße / Sulzgrieser Straße / Alexanderstraße V01 V11 Vgl. V01 V12 Vgl. V01 L DEN > 70 db(a) L Night > 60 db(a) L DEN > 65 db(a) L Night > 55 db(a) Mittlere Beutau / Krummenackerstraße V01 V11 Vgl. V01 V12 Vgl. V01 L DEN > 70 db(a) L Night > 60 db(a) L DEN > 65 db(a) L Night > 55 db(a) Mettinger Straße V01 V11 Vgl. V01. V12 Vgl. V01 L DEN > 70 db(a) L Night > 60 db(a) L DEN > 65 db(a) L Night > 55 db(a) Mülbergerstr. / Wielandstr. V01 V11 Vgl. V01 V12 Vgl. V01 L DEN > 70 db(a) L Night > 60 db(a) L DEN > 65 db(a) L Night > 55 db(a) Hindenburgstraße V01 V11 Vgl. V01 V12 Vgl. V01 L DEN > 70 db(a) L Night > 60 db(a) L DEN > 65 db(a) L Night > 55 db(a) Esslinger Straße V01 V11 Vgl. V01 V12 Vgl. V01 L DEN > 70 db(a) L Night > 60 db(a) L DEN > 65 db(a) L Night > 55 db(a) V01 Status Quo V11 Szenario 1: verkehrsrechtliche Maßnahmen (s. Tabelle 5, Seite 10) V12 Szenario 2: verkehrsrechtliche Maßnahmen und Fahrbahnsanierungen (s. Tabelle 7, Seite 12) V13a V13b Szenario 3a: Umfahrungsstraße Rosselen Aufstiegsstraße Szenario 3b: Umfahrungsstraße Rosselen Aufstiegsstraße und zusätzlich Tempo 30 und Lkw-Durchfahrtsverbot in der Schorndorfer Straße 5818_05_b_rev1 Anlage 4

25 Anlage 5 Passiver Schallschutz Durchschnittliche Kosten für passive Schallschutzmaßnahmen (PSS) Tag Nacht Fensterfläche pro Person m² (1) Kosten Fenster 500,- 500,- /m² incl. MwSt Kosten Fenster pro Person 750,- 500,- incl. MwSt Anteil Lüfter pro Person 0.75 (2) Kosten Lüfter 500,- incl. MwSt Kosten Lüfter pro Person 375,- incl. MwSt Gesamtkosten pro Person 750,- 875,- incl. MwSt (1) für Aufenthaltsräume (Tag) i.d.r. große Wohnzimmer-Fenster und Balkontüre, für Schlafräume (Nacht) i.d.r. normal große Fenster ohne Balkontüre (2) Erfahrungswert, ergibt sich aus Betrachtung unterschiedlicher Wohnformen (Single, Paar, Einzelkind, Geschwisterkinder) Kostenschätzung für passive Schallschutzmaßnahmen (PSS) für eine Förderquote von 75 % und für den Fall dass, alle Betroffenen das Programm in Anspruch nehmen Pegel Intervall Anzahl Betroffene Förderquote Inanspruchnahme Kosten von bis DEN Night DEN Night DEN Night DEN Night % 100% % 100% % 100% % 100% % 100% % 100% % 100% % 100% % 100% % 100% % 75% 100% 100% % 75% 100% 100% % 75% 100% 100% % 75% 100% 100% % 75% 100% 100% % 75% 100% 100% Summe _05_b_rev1 Anlage 5

26 Kostenschätzung für passive Schallschutzmaßnahmen (PSS) für eine pegelabhängige Förderquote und für den Fall dass, alle Betroffenen das Programm in Anspruch nehmen Pegel Intervall Anzahl Betroffene Förderquote Inanspruchnahme Kosten von bis DEN Night DEN Night DEN Night DEN Night % 100% % 100% % 100% % 100% % 100% % 100% % 100% % 100% % 100% % 100% % 90% 100% 100% % 90% 100% 100% % 90% 100% 100% % 90% 100% 100% % 90% 100% 100% % 90% 100% 100% Summe _05_b_rev1 Anlage 5

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