des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
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- Astrid Ackermann
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1 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / Antrag der Abg. Dr. Christina Baum u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Windindustrieanlagen Boxberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sie die Tatsache beurteilt, dass durch den Beginn der Rodungsarbeiten vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen, wenn wesentliche Voraussetzungen zur Errichtung von Windkraftanlagen, wie der Abschluss von Gestattungsverträgen mit Privatpersonen oder die Sicherung der Zuwegung noch nicht gegeben sind; 2. wie sie die Durchführung von Rodungsarbeiten und sonstigen vorbereitenden Tätigkeiten beurteilt, wenn feststeht, dass Grundstücke, welche für die Zuwegung benötigt werden, von Privatpersonen nicht zur Verfügung gestellt werden; 3. wie viele private Grundstücksbesitzer, deren Grundstücke für die Zuwegung zur Windindustriezone im Boxberger Stadtwald sowie für die Schaffung der benötigten Infrastruktur benötigt werden, am 30. Dezember 2016 (Datum des Genehmigungsbescheids des Landratsamts Tauberbischofsheim) sowie am 27. Januar 2017 (Beginn der Rodungsarbeiten im Boxberger Stadtwald) noch keinen Gestattungsvertrag unterschrieben oder nicht die Eintragung von Baulasten akzeptiert hatten; 4. ob es denkbar ist, dass Grundstücksbesitzer für die Umsetzung der Zuwegung oder anderer im Zusammenhang mit der Errichtung von Windkraftanlagen notwendigen Arbeiten enteignet werden oder ihre Grundstücke auch gegen ihren Willen hierfür genutzt werden; 5. welche Konsequenzen sich aus einer Weigerung zur Bereitstellung von notwendigen Grundstücken für den Bau der Windkraftanlagen ergeben können; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
2 6. warum bereits am 27. Januar 2017, also vor Ende der Widerspruchsfrist (31. Jauar 2017), mit Rodungsarbeiten begonnen wurde; 7. warum bereits mit Rodungsarbeiten begonnen wurde, obwohl noch keine Einigung mit allen betroffenen Grundstückseigentümern erzielt wurde; 8. wie sie die von der Bürgerinitiative Keine Windräder im Boxberger Wald vorgelegten Dokumentationen zum Vorhandensein von Rotmilanen und anderer seltener und gemäß 44 Bundesnaturschutzgesetz geschützter Arten im Boxberger Wald beurteilt; 9. wie sie die Tatsache, dass die Kartierungen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, welche das Vorkommen des Rotmilans bestätigen, keinen Einfluss auf die Genehmigung der Anlagen hatten, beurteilt; 10. warum ein anderes artenschutzrechtliches Gutachten des von der Stadt Bad Mergentheim beauftragten Büros K. unberücksichtigt bleibt, das Rotmilanvorkommen in einem deshalb abgelehnten Windvorranggebiet an der Gemarkungsgrenze zwischen Boxberg und Bad Mergentheim auf der Gemarkung von Bad Mergentheim (Althausen) festgestellt hat, wobei beide Windvorranggebiete aufgrund der für Rotmilane wissenschaftlich festgestellten Flugrouten von durchschnittlich sechs Kilometer Distanz als ein einheitliches Windvorranggebiet einzustufen sind Dr. Baum, Baron, Voigtmann, Stein, Wolle, Klos AfD Begründung Bereits am 27. Januar 2017, also vor Ende der Widerspruchsfrist (31. Januar 2017), wurde mit Rodungsarbeiten für die vier geplanten Windkraftanlagen auf der Gemarkung Boxberg begonnen. Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel hinsichtlich des Ergebnisses des artenschutzrechtlichen Gutachtens, nachdem eine Reihe von Feststellungen der vor Ort tätigen Bürgerinitiative unberücksichtigt geblieben sind, die einen Nachweis seltener Arten erbracht haben. Weiterhin sind noch nicht mit allen betroffenen Grundstücksbesitzern Einigungen über die Benutzung von Grundstücken und Wegen getroffen worden. Es stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob durch die vorzeitige Durchführung der Rodungsarbeiten vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen. Für die Zuwegung und andere für den Bau der Windindustriezone durchzuführende Infrastrukturmaßnahmen ist es notwendig, Grundstücke sowie Wald- und Feldwege benutzen zu können, die privaten Grundstücksbesitzern gehören. Desweiteren müssen Grundstücksbesitzer, deren Grundstück neben dem Standortgrundstück der Windenergieanlagen liegen, ihre Zustimmung zum Windkraftbetrieb erteilen. Einige private Grundstücksbesitzer stimmen dem jedoch nicht zu und stellen ihre Grundstücke nicht zur Verfügung. Dementsprechend haben sie bisher keine Gestattungsverträge unterschrieben und auch keine Eintragung von Baulasten im Grundbuch akzeptiert. Vor dem Hintergrund, dass bereits in der Vergangenheit von einer CDU-geführten Landesregierung in den Achzigerjahren wegen einer dort im Bundschuh geplanten Automobilteststrecke versucht wurde, in Boxberg Grundstückseigentümer zu enteignen, bestehen Befürchtungen, dass dies auch in diesem Fall drohen könnte. Der Antrag hat zum Ziel, die Haltung der Landesregierung zu einem solch fragwürdigen Vorgehen im Bereich von Windindustriezonen darzulegen. 2
3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 4. April 2017 Nr /63 nimmt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, dem Ministerium der Justiz und für Europa und dem Ministerium für Verkehr zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sie die Tatsache beurteilt, dass durch den Beginn der Rodungsarbeiten vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen, wenn wesentliche Voraussetzungen zur Errichtung von Windkraftanlagen wie der Abschluss von Gestattungsverträgen mit Privatpersonen oder die Sicherung der Zuwegung noch nicht gegeben sind; 2. wie sie die Durchführung von Rodungsarbeiten und sonstigen vorbereitenden Tätigkeiten beurteilt, wenn feststeht, dass Grundstücke, welche für die Zuwegung benötigt werden, von Privatpersonen nicht zur Verfügung gestellt werden; Zu 1. und 2.: Sind im Zusammenhang mit der Errichtung einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Windenergieanlage Rodungsarbeiten für das Betriebsgelände oder für die Herstellung der Zuwegung erforderlich, bedarf es hierfür öffentlich-rechtlicher Zulassungen. Rodungsarbeiten setzen in der Regel zumindest das Vorliegen einer Waldumwandlungsgenehmigung nach dem Landeswaldgesetz Baden-Württemberg (LWaldG) voraus. Es hängt darüber hinaus von den Umständen des Einzelfalls ab, ob und welche weiteren Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit die Zuwegung vor Beginn der Rodungsarbeiten gesichert ist. Eine Zuwegung ist gesichert, wenn der Vorhabenträger von Windenergieanlagen Gestattungsverträge mit Eigentümern, deren Grundstücke durch die Herstellung einer Zuwegung in Anspruch genommen werden, abgeschlossen hat oder wenn die Zuwegung über eine vorhandene öffentliche Straße oder einen öffentlichen Weg erfolgen kann. Eine öffentliche Straße oder ein öffentlicher Weg entsteht in der Regel durch den Rechtsakt einer Widmung nach den Vorgaben des Straßengesetzes Baden-Württemberg (StrG BW). In seltenen Fällen kann die Widmung durch Gewohnheitsrecht entstehen. Sie hat zur Folge, dass ein betroffenes (Privat-)Grundstück öffentlich-rechtlich mit der Verpflichtung belastet ist, im Rahmen der Widmung die allgemeine Benutzung für den öffentlichen Verkehr zu dulden. 3. wie viele private Grundstückbesitzer, deren Grundstücke für die Zuwegung zur Windindustriezone im Boxberger Stadtwald sowie für die Schaffung der benötigten Infrastruktur benötigt werden, am 30. Dezember 2016 (Datum des Genehmigungsbescheids des Landratsamts Tauberbischofsheim) sowie am 27. Januar 2017 (Beginn der Rodungsarbeiten im Boxberger Stadtwald) noch keinen Gestattungsvertrag unterschrieben oder nicht die Eintragung von Baulasten akzeptiert hatten; Zu 3.: Für die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen in den Windnutzungsgebieten der Stadt Boxberg haben bis heute 154 Grundstückseigentümer Nutzungsverträge mit der EE Bürgerenergie Boxberg GmbH Co. KG abgeschlossen. Alle erforderlichen Baulastenerklärungen liegen vor. Wie viele Grundstückseigentümer keinen Gestattungsvertrag unterschrieben bzw. die Eintragung einer Baulast nicht akzeptiert haben, ist der Landesregierung nicht bekannt. 3
4 4. ob es denkbar ist, dass Grundstücksbesitzer für die Umsetzung der Zuwegung oder anderer im Zusammenhang mit der Errichtung von Windkraftanlagen notwendigen Arbeiten enteignet werden oder ihre Grundstücke auch gegen ihren Willen hierfür genutzt werden; Zu 4.: Eine teilweise Enteignung eines Grundstücks in Form der Eintragung einer entsprechenden Dienstbarkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugunsten von Erneuerbare-Energien-Anlagen grundsätzlich möglich. Die rechtlichen Hürden für eine Enteignung sind aber sehr hoch. Sie kommt auch nur als Ultima Ratio nach 45 Abs. 1 Nr. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Betracht, wenn nachgewiesen ist, dass entweder eine vorhandene Versorgungslücke geschlossen werden soll und technische Alternativen zur Bedarfsdeckung nicht bestehen oder dass das Vorhaben der Versorgungssicherheit dient. Im Regelfall dürften diese Voraussetzungen beim Anschluss eines Windparks kaum zu erfüllen sein. 5. welche Konsequenzen sich aus einer Weigerung zur Bereitstellung von notwendigen Grundstücken für den Bau der Windkraftanlagen ergeben könnten; Zu 5.: Vom Vorhabenträger könnte in einer solcher Situation nach alternativen Zuwegungen gesucht werden bis hin zur Verlagerung des Standorts der Windenergieanlagen in einen Bereich, in dem die Bereitschaft besteht, Privatgrundstücke für notwendige Zuwegungen zur Verfügung zu stellen. 6. warum bereits am 27. Januar 2017, also vor Ende der Widerspruchsfrist (31. Januar 2017), mit den Rodungsarbeiten begonnen wurde; Zu 6.: Sowohl für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 30. Dezember 2016 als auch für die Waldumwandlungsgenehmigung vom 23. Januar 2017 wurde von der zuständigen Behörde die sofortige Vollziehung angeordnet. Der Ablauf der jeweiligen Widerspruchsfrist musste deshalb nicht abgewartet werden. 7. warum bereits mit Rodungsarbeiten begonnen wurde, obwohl noch keine Einigung mit allen betroffenen Grundstückseigentümern erzielt wurde; (vgl. Antwort zu Frage 1 und 2). 8. wie sie die von der Bürgerinitiative Keine Windräder im Boxberger Wald vorgelegten Dokumentationen zum Vorhandensein von Rotmilanen und andere seltener und gemäß 44 Bundesnaturschutzgesetz geschützter Arten im Boxberger Wald beurteilt; Zu 8.: Die von der Bürgerinitiative Keine Windkraft im Boxberger Wald vorgelegten Unterlagen wurden geprüft und in die naturschutzfachliche und -rechtliche Bewertung der im Windpark Bobstadt geplanten Windenergieanlagen einbezogen. Die Daten haben keinen bestätigten Brutnachweis einer windkraftsensiblen Vogelart oder konkrete Hinweise auf die erhebliche Beeinträchtigung von sonstigen geschützten Arten in den relevanten Abstandsradien ergeben. Die überlassenen Unterlagen ergaben keinen konkreten Sachverhalt dahingehend, dass diese Arten durch die Errichtung der Windenergieanlagen einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko ausgesetzt werden. 4
5 9. wie sie die Tatsache, dass die Kartierungen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, welche das Vorkommen des Rotmilans bestätigen, keinen Einfluss auf die Genehmigung der Anlagen hatten, beurteilt; Zu 9.: Nach den Verbreitungsdaten der LUBW zu windkraftempfindlichen Arten in Baden-Württemberg befindet sich ein mögliches Brutrevier des Rotmilans ca. 0,6 km nordwestlich der geplanten WEA 1. Dieser Revierverdacht basiert lediglich auf der Beobachtung eines jungen Rotmilans im Jahr 2013, ein konkreter Horstnachweis konnte von dem Kartierer jedoch nicht erbracht werden. Auch im Rahmen der ornithologischen Untersuchungen zu dem geplanten Windpark wurde kein Brutnachweis festgestellt. Nach den Daten der LUBW befinden sich weitere mögliche Reviere des Rotmilans in über 3 km Entfernung vom geplanten Windpark in westlicher bis südwestlicher Richtung. Ein Dichtezentrum des Rotmilans gemäß den Hinweisen zur Bewertung und Vermeidung von Beeinträchtigungen von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen (LUBW 2015) liegt nicht vor. Diesbezügliche Versagungsgründe gegen die Genehmigung der Windenergieanlagen waren somit nicht ersichtlich. 10. warum ein anderes artenschutzrechtliches Gutachten des von der Stadt Bad Mergentheim beauftragten Büros K. unberücksichtigt bleibt, das Rotmilanvorkommen in einem deshalb abgelehnten Windvorranggebiet an der Gemarkungszone zwischen Boxberg und Bad Mergentheim auf der Gemarkung Bad Mergentheim (Althausen) festgestellt hat, wobei beide Windvorranggebiete aufgrund der für die Rotmilane wissenschaftlich festgestellten Flugrouten von durchschnittlich sechs Kilometer Distanz als ein einheitliches Windvorranggebiet einzustufen sind. Zu 10.: Im Rahmen der naturschutzfachlichen und -rechtlichen Bewertung des Vorhabens durch die untere Naturschutzbehörde wurde auch die dem Landratsamt vorliegende Untersuchung Faunistische Erfassungen für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Endbericht für das FNP-Verfahren vom Januar 2014 ausgewertet. Diese Untersuchung wurde zur geplanten Ausweisung einer kommunalen Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Bereich Üttingshof durch die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bad Mergentheim Igersheim Assamstadt erstellt. Diesem Gutachten des Büros Kaminsky Naturschutzplanung GmbH, Münnerstadt liegen ornithologische Erfassungen aus dem Jahr 2013 zugrunde. Die Raumnutzungsanalyse in dem Gutachten des Büros Kaminsky Naturschutzplanung GmbH zeigt für den Rotmilan zahlreiche Flugbewegungen im Bereich nordöstlich der in Bobstadt/Schweigern geplanten Windenergieanlagen. Diese Aktivitäten sind einem Brutversuch im dortigen Waldbereich zuzuordnen. Der Brutversuch wurde jedoch nach den Ausführungen des Büros Kaminsky Naturschutzplanung GmbH aufgrund der Zerstörung des Horstes bei Holzfällarbeiten im April 2013 aufgegeben. Die Erfassungen des Büros Kaminsky Naturschutzplanung GmbH aus dem Jahr 2013 zeigen auch für den Raum Bobstadt im Bereich der zu beurteilenden WEA 1 und WEA 2 erhöhte Flugaktivitäten des Rotmilans, was vermutlich auf Transferflüge zu den Nahrungshabitaten im Ursbachtal zurückzuführen ist. Die dem vorliegenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag zugrunde liegenden Erhebungen des Büros Ökologie & Stadtentwicklung stammen aus dem Jahr 2014 und zeigen keine erhöhte Anzahl an Flugbewegungen des Rotmilans. Angesichts des erfolglosen Brutversuchs 2013 sowie einem fehlenden Brutnachweis für
6 sind diese Ergebnisse plausibel. Auch für die Jahre 2015 und 2016 liegen für den betroffenen Waldbereich keine Brutnachweise für den Rotmilan vor, sodass die Einschätzung des Büros Ökologie & Stadtentwicklung, dass für den Rotmilan kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko besteht, als plausibel eingestuft und von der unteren Naturschutzbehörde mitgetragen wurde. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft 6
des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
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Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1485 22. 03. 2012 Antrag der Abg. Dr. Bernhard Lasotta u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Integration Bevorzugung und Benachteiligung
Mehrdes Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Aussaat und Handel von mit Genmais verunreinigtem Mais in Baden-Württemberg
14. Wahlperiode 07. 06. 2010 Antrag der Abg. Dr. Tobias Brenner u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Aussaat und Handel von mit Genmais verunreinigtem
Mehr3. wie viele Personen nach der Regelung gemäß Ziffer 2 eine Förderung erhalten haben;
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 4794 18. 09. 2018 Antrag der Abg. Jochen Haußmann u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr Elektrozweiradförderung für
Mehr3. Auf welchen Gesamtbetrag belaufen sich die Rücklagen im Sondervermögen Pensionsfonds des Landes Baden-Württemberg zum Stichtag 31. Dezember 2016?
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1394 24. 01. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Finanzen Ruhegehälter in Baden-Württemberg Kleine
Mehr3. Welche landeseigenen Förderprogramme kommen in welcher Höhe in Heilbronn konkret zur Anwendung?
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6458 05. 02. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Mehrdes Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 739 12. 10. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Emil Sänze AfD und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Spielhallen in
MehrÖkopunktefähigkeit von Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit im Zusammenhang mit Wasserkraft
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 983 15. 11. 2016 Antrag der Abg. Raimund Haser u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Ökopunktefähigkeit
MehrHaushaltsklarheit und Haushaltswahrheit: In welchen Res - sorts werden auf welche Weise strukturell 370 Millionen Euro eingespart?
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1063 24. 11. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Peter Hofelich SPD und Antwort des Ministeriums für Finanzen Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit:
MehrAusbau von Kindertagesstätten im Wahlkreis 33 (südlicher Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden)
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3271 21. 03. 2013 Kleine Anfrage des Abg. Tobias Wald CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Ausbau von Kindertagesstätten
MehrStellenentwicklung in der Straßenbauverwaltung des Landes
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7266 03. 08. 2015 Antrag der Abg. Andreas Schwarz u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Stellenentwicklung
Mehrdes Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1280 04. 01. 2017 Antrag der Abg. Emil Sänze u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Auswirkungen
Mehr2. Wie prognostiziert sie die Anzahl von PTA-Auszubildenden für die kommenden fünf Jahre?
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2103 19. 05. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Tobias Wald CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport PTA-Ausbildung in Mittelbaden
Mehrdes Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration 1. wie viele Badeunfälle es 2015 und 2016 in Baden-Württemberg gab;
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2426 25. 07. 2017 Antrag der Abg. Sascha Binder u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Sicherheit
Mehr4. wie viele Beförderungen unter den gegebenen Bedingungen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 voraussichtlich zu erwarten sind;
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4010 06. 09. 2013 Antrag der Abg. Volker Schebesta u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Entwicklung der
Mehr3. wie viele Absolventinnen und Absolventen der verschiedenen Ausbildungs - gänge es in den vergangenen fünf Jahren jeweils gab;
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2959 07. 11. 2017 Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Ausbildung für den
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Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5287 02. 06. 2014 Antrag der Abg. Georg Wacker u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Plant der Kultusminister
Mehrdes Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 210 30. 06. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Lars Patrick Berg AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Anzeigen
Mehr5. ob die Regenbogenflagge auch bei der nächsten Veranstaltung dieser Art auf dem Neuen Schloss von ihr gehisst werden soll;
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3898 01. 08. 2013 Antrag der Abg. Winfried Mack u. a. CDU und Stellungnahme des Staatsministeriums Beflaggung auf dem Neuen Schloss und Neutralitätspflicht
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Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3410 27. 01. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Betreuungsangebote
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Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2509 09. 08. 2017 Kleine Anfrage der Abg. Christine Neumann CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Anfrage
Mehr4. wie Hundeschulen sowie Hundetrainerinnen und -trainer in Baden-Württemberg über die Änderungen und neuen Eignungsnachweise informiert wurden;
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6417 28. 01. 2015 Antrag der Abg. Klaus Burger u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Hundetrainer-TÜV
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Mehr4. Hat sie Informationen darüber, welche Schulabschlüsse die Auszubildenden haben (aufgeschlüsselt nach Branchen)?
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6695 31. 03. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Felix Schreiner CDU und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Besetzung der Ausbildungsplätze
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Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 4149 25. 05. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Fabian Gramling CDU und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Kommunale
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Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1883 04. 04. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Staatsangehörigkeitsausweis
Mehr1. wie die Grenzen wirtschaftlicher Zumutbarkeit im Bereich der Denkmalpflege absolut oder relativ definiert sind;
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3868 12. 04. 2018 Antrag der Abg. Dr. Erik Schweickert u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
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Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 4109 17. 05. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Udo Stein AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Breitbandversorgung
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Mehr1. Wie viele Frachtschiffe liefen den Hafen Stuttgart jeweils jährlich seit 2008 an?
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Mehr2. Wie viele selbstverantwortete Wohngemeinschaften und wie viele ambulant betreute Wohngemeinschaften bestanden vor Inkrafttreten des WTPG?
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1809 17. 03. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Patrick Rapp CDU und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Ambulant betreute
Mehr2. welcher Verdacht konkret gegenüber dem Betrieb und den vor Ort eingesetzten amtlichen Tierärzten im Raum steht;
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3596 23. 02. 2018 Antrag der Abg. Dr. Friedrich Bullinger u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
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MehrVerzicht auf sachgrundlose Befristungen in der Landesverwaltung Einhaltung des grün-schwarzen Koalitionsvertrags
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Mehr3. mit welchem Wortlaut die Referatekonferenz auf die Anfrage des Ministeriums antwortete;
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