Herzlich willkommen zur Gewässernachbarschaft Gersprenz in der Naturschutzscheune Reinheimer Teich. Bild: Fritz Fornoff
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1 Herzlich willkommen zur Gewässernachbarschaft Gersprenz in der Naturschutzscheune Reinheimer Teich Bild: Fritz Fornoff
2 Hirschbach unterhalb B38-Brücke (nahe RE-Georgenhausen): Sukzession seit ca
3 Biberdamm Hirschbach unterhalb B38-Brücke,
4 Finanzierung von Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung Dipl.Ing. Günther Schmidt Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt Fischaufstieg DI-Amtsgericht Anlieferung der Riegel
5 Rückblick: Renaturierung Hirschbach Groß-Zimmern (Maßnahme der UWB) Bilder Hirschbach OL Zimmern mögl. Renaturierung Katzengraben angedacht (Flächen vorhanden) renaturierter Abschnitt gepl. Fischaufstieg Katzengraben Retentionsraum Aufwertung Bachsohle und Uferböschungen Verbesserung Durchgängigkeit Erreichbarkeit Retentionsraum Groß-Zimmern und FFH-/VSG/NSG ( Scheelhecke ) ästhetische Aufwertung FFH-Gebiet Vogelschutzgebiet Naturschutzgebiet
6 Bilder: Kerstin Trümper Bauausführung Herbst 2017 (vorher Sohle/Böschung als Betonelemente) Bilder renaturierter Bereich
7 Rückblick: Flutung Fischrampe Gersprenz Babenhausen/Konfurter Mühle, Betrieb, , Q knapp 2/3 MQ Komplex Konfurt
8 Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum HW-Schutz (veröffentlicht im Staatsanzeiger Hessen vom ) Jörg Schneider Brigitta Eiseler Bernd Stemmer
9 wichtiges zur Förderrichtlinie (Teil Gewässerentwicklung) Zuwendungsempfänger: Kommunen, Wasserverbände, Teilnehmergemeinschaften nach Flurbereinigungsgesetz Förderung von: Grunderwerb, Planung, Bauausführung, außerdem (neu) Gewässerentwicklungskonzepte Förderquote: bei Antragstellung bis Ende %, danach jährliche Absenkung um 5 % eingebrachte eigene Grundstücke werden in Höhe ihres Wertes als Eigenmittel anerkannt und somit ebenfalls gefördert Grundvoraussetzungen für Förderung: Maßnahme freiwillig durchgeführt (keine öffentlich-rechtliche Verpflichtung wie z.b. naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme) Maßnahme noch nicht begonnen - ausgenommen Planung / Grunderwerb (Grunderwerb frühestens 24 Monate vor Vorhabensbeginn)
10 Eingebrachte eigene Grundstücke* werden bzgl. Förderung mit Grunderwerb gleichgestellt! Beispiel: Gemeinde X führt Renaturierung durch Kosten für Grunderwerb: Kosten für Planung und bauliche Maßnahmen: Wert der eingebrachten eigenen Grundstücke: es ergeben sich (fiktive) Gesamtkosten von bei Förderquote von 75 % beträgt Zuschuss real anfallende Kosten (Grunderwerb, Planung, Bau): damit reduziert sich Eigenanteil für Gemeinde auf * ausgenommen Wege und Gewässerparzelle
11 Finanzierung des Eigenanteils Verbleibender Eigenanteil kann dem bauleitplanerischen Ökokonto" gutgeschrieben werden Zuschüsse Dritter (z.b. Teilfinanzierung als Ausgleichsmaßnahme) führen zu einer Verminderung der zuwendungsfähigen Kosten und damit (anteilig) der Fördersumme
12 gefördert werden 1. Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen und Initialmaßnahmen zur eigendynamischen Entwicklung (Renaturierung an WRRL-Gewässern) zum Beispiel: Grunderwerb (Uferstreifen, Aueflächen) Entfernung von Ufer- bzw. Sohlsicherungen ( Entfesselung ) Einbau/Einsatz von strukturverbessernden Elementen (Totholz, Störsteine, Buhnen, Geschiebe ) Herstellung eines neuen Gewässerlaufes / Verlegung eines Gewässers ins Taltief Reaktivierung/Herstellung von Altgewässern und auetypischen Strukturen Deichrückverlagerung + Grunderwerb (+ bauliche Maßnahmen) Umgezogene Weidengruppe - Lahn bei Lahntal Foto: Herbert Diehl (RP Gießen)
13 gefördert werden 2. Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit zum Beispiel: Verziehen kleiner Abstürze Umgestaltung von undurchgängigen (glatten) Durchlässen naturnahe Fischaufstiege (Umgehungsgerinne, Fischrampen) technische Fischaufstiege (z.b. Schlitzpass) eingebaute Riegel Ob Maßnahme wasserrechtlicher Zulassung (z.b. Plangenehmigung) Fischaufstieg Dieburg-Amtsgericht bedarf nach Fertigstellung oder im Rahmen der Gewässerunterhaltung umgesetzt werden kann, ist für Finanzierung ohne Bedeutung. Es gelten ausschließlich die fachlichen Kriterien der Förderrichtlinie.
14 weitere Finanzierungsmöglichkeiten/-programme Kompensationsmaßnahmen (KV Hessen: insbesondere Renaturierung von Fließgewässern einschließlich der Uferbereiche und Herstellung der Durchgängigkeit für wandernde Fischarten Kontakt mit Naturschutzbehörde Maßnahmen innerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse FFH/WRRL-Maßnahmen ( Synergiemaßnahmen ) Maßnahmen im Rahmen der Flurneuordnung ggf. Maßnahmen in Verbindung mit Leitfaden Abwassereinleitungen (Mischwasser) Kontakt mit Dezernat Abwasser im RP DA Fischereiabgabe Dorferneuerung
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dipl.-Ing. Günther Schmidt Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt 06151/
16 Parkplatz Naturschutzscheune Reinheimer Teich Parkplatz Ristorante Sicilia Lessingstraße 2 RE-Spachbrücken
17
18 Kompensationsmaßnahmen - Sonderfall Wanderhindernisse - Problem: Querbauwerke nicht flächenwirksam - Bewertung? Kompensationsverordnung 2005: Ermittlung der Wertpunkte aus Baukosten (0,35 = 1 Wertpunkt) evtl. Ermittlung der Wertpunkte durch Einzelgutachten (nur im Ausnahmefall) Abstimmung mit Naturschutzbehörde!
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