Bezirksamt Pankow von Berlin Einreicher: Leiter der Abteilung Finanzen, Personal und Wirtschaft

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1 Bezirksamt Pankow von Berlin Einreicher: Leiter der Abteilung Finanzen, Personal und Wirtschaft B E S C H L U S S B e z i r k s a m t P a n k o w v o n B e r l i n Beschlussgegenstand: Fortschreibung des förderplans für die Jahre 2010 bis 2015 Beschluss-Nr.: VII-0449/2013 Anzahl der Ausfertigungen: 14 Beschluss-T.: Verteiler: - Bezirksbürgermeister - Mitglieder des Bezirksamtes (4x) - Leiter des Rechtsamtes - Leiter des Steuerungsdienstes - Vorsteherin der BVV - Fraktionen der BVV (5) - Büro des Bezirksbürgermeisters Das Bezirksamt beschließt: Der in der Anlage beigefügte aktualisierte förderplan des Bezirksamtes Pankow wird beschlossen. Matthias Köhne Bezirksbürgermeister

2 förderplan des Bezirksamtes Pankow von Berlin (1. Fortschreibung 2012)

3 Gliederung 1. Einleitung Rechtsgrundlagen Geltungsbereich Funktion und Zielsetzung Analyse der Beschäftigtenstruktur und Benennung der Bereiche mit Unterrepräsentanz Beamtinnen und Beamte Auszubildende Vergleich der Beschäftigtenstrukturen aus den Jahren 2009 und Maßnahmen Stellenausschreibungen Auswahlverfahren Ausbildungsplätze Stellenbesetzungen und Beförderungen Fort- und Weiterbildung Arbeitszeitgestaltung und Beurlaubung Sexuelle Belästigung, häusliche Gewalt und Konflikte am Arbeitsplatz Beteiligungsrechte der vertreterin Umsetzung des förderplans Aufgaben der Führungskräfte Verstöße gegen das LGG Bekanntmachung Schlussbestimmung

4 1. Einleitung (1) Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) verpflichtet die Einrichtungen der Berliner Verwaltung aktiv auf die Gleichstellung von Männern und in der Beschäftigung hinzuwirken. Die Förderung von wird mit dem förderplan in allen Beschäftigtengruppen des Bezirksamtes umgesetzt. Es wird auch zukünftig daran gearbeitet, der Gleichstellungsverpflichtung gerecht zu werden und so die Gleichstellung von und Männern weiter auszubauen. (2) Der Plan enthält konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Gleichstellung von und Männern. Zu den Instrumenten gehören die Regelungen zu Stellenausschreibungen ( 5 LGG), zu Auswahlverfahren ( 6 LGG), die gesonderte Berücksichtigung von bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen in unterrepräsentierten Bereichen, die Festlegungen bei Einstellungen und Beförderungen ( 8 LGG), die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen, die Bestimmungen zur Arbeitszeit ( 10 LGG) sowie die Berücksichtigung von Dienstkräften, die zur Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen beurlaubt sind ( 11 LGG). (3) Der bisherige förderplan wurde für den Zeitraum von sechs Jahren erstellt ( ) und wird nun gemäß Landesgleichstellungsgesetz fortgeschrieben und an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Der aktualisierte förderplan 2012 löst somit den bisherigen ab. Dieser förderplan gilt bis 2015 und wird spätestens alle zwei Jahre überprüft und ggf. aktualisiert. 2. Rechtsgrundlagen (1) Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG)). (2) Gemäß Art. 10 Abs. 3 der Verfassung von Berlin (VvB) sind und Männer gleichberechtigt. Das Land ist verpflichtet, die Gleichstellung und die gleichberechtigte Teilhabe von und Männern auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens herzustellen und zu sichern. Zum Ausgleich bestehender Ungleichheiten sind Maßnahmen zur Förderung zulässig. Diese allgemeine Rechtsnorm wurde durch das Berliner Landesgleichstellungsgesetz (LGG) in der Fassung vom 06. September 2002 (GVBl. S. 280), zuletzt geändert durch das Achte Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes vom 19. Juni 2006 (GVBl. S. 575) konkretisiert. (3) Gemäß 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom (BGBl. I S. 1897), zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 66 Gesetz vom (BGBl. I S. 160) ist es Ziel Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Benachteiligungen aus o. g. Gründen sind nach Maßgabe dieses Gesetzes, unter Berücksichtigung der Regelungen im 20 AGG, unzulässig. 3. Geltungsbereich (1) Der förderplan gilt für alle Beschäftigten des Bezirksamtes und wird aktiv von allen Dienstkräften mit Führungsverantwortung umgesetzt. 3

5 (2) Die Rechte der Beschäftigtenvertretungen bleiben unberührt. 4. Funktion und Zielsetzung (1) Entsprechend des 3 LGG ist das Bezirksamt Pankow verpflichtet, aktiv auf die Gleichstellung von und Männern einzuwirken. Es ist sicherzustellen, dass sich in Folge von personalwirtschaftlichen Maßnahmen der von in unterrepräsentierten Bereichen nicht verringert ( 3 Abs. 3 LGG). Jegliche Diskriminierungen, ob unmittelbar oder mittelbar, sind unzulässig ( 2 LGG). (2) Die Gleichstellung von Männern und ist noch nicht in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung verwirklicht, das bedeutet Unterrepräsentanzen sind noch sichtbar, so auch im Bezirksamt Pankow. (3) Grundlage dieses förderplans bildet die Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie die zu erwartende Fluktuation. Laut 4 Abs. 2 LGG ist dabei festzulegen, in welchem Zeitraum und mit welchen personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen die Gleichstellungsverpflichtung weiter gefördert werden kann. Zudem ist für jede Besoldungs- und Entgeltgruppe und die erste Führungsebene festzustellen, ob eine Unterrepräsentanz von vorliegt. (4) Der förderplan dient zur Orientierung für das zukünftige Handeln der Führungskräfte und Personalverantwortlichen. Er bildet die Grundlage für die Arbeit der Dienstkräfte mit Führungsverantwortung hinsichtlich personeller Maßnahmen. Er stellt mit der Abbildung der unterrepräsentierten Bereiche einen derzeitigen Sachstand dar. (5) Das Bezirksamt Pankow von Berlin verfolgt im Rahmen der verbindlichen Vorgaben des förderplans, auch unter den Bedingungen personalwirtschaftlicher Maßnahmen, wie zum Beispiel weiterer Stellenabbau, in den nächsten Jahren folgende Ziele: Die Erhöhung des anteils auf mindestens 50 Prozent in den Bereichen mit Unterrepräsentanzen. Das Angebot von familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen, die zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen, zu erhöhen. Sicherstellung, dass im Falle von Stellenabbau und Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen keine einseitige Belastung der weiblichen Beschäftigten erfolgt. 4

6 5. Analyse der Beschäftigtenstruktur und Benennung der Bereiche mit Unterrepräsentanz (1) Der förderplan basiert auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur und der zu erwartenden Fluktuation oder Einsparungsmaßnahmen gemäß 4 Abs. 1 LGG. Die vorliegenden Daten zur Beschäftigtenstruktur wurden zum Stichtag ermittelt. In der Auswertung zum Stichtag wurden nur Dienstkräfte berücksichtigt, die sich in einen unbefristeten Beschäftigungsverhältnis bzw. Dienst- und Treueverhältnis zum Land Berlin befinden und durch Maßnahmen der förderung konkret gefördert werden können. Die als Anlagen 1 18 dargestellten Tabellen stellen die Beschäftigtenstruktur geordnet nach den jeweiligen Ämtern und den Serviceeinheiten (SE) dar. Die erhobenen Daten sind im Einzelnen hilfsweise in Besoldungs- und Entgeltgruppen unterteilt. Besoldungsgruppen und Entgeltgruppen sind dem Grunde nach aufgrund einer komplexen Bewertungsstruktur innerhalb der Entgeltgruppen nach der Entgeltordnung nicht vergleichbar. Grundlage für eine hilfsweise Darstellung ist daher der Entwurf zu 49 LHO Berlin, der erstmalig Entgeltgruppen Besoldungsgruppen gegenüber stellt. Grundlage für die annähernde Vergleichbarkeit sind die durchschnittlich eingeschätzten Personalausgaben und nicht die Bewertung anhand von Tätigkeitsmerkmalen. Aufgrund von organisatorischen Veränderungen in den letzten Jahren, ist eine Vergleichbarkeit der einzelnen Organisationseinheiten nur bedingt möglich. Hinzu kommt die Überleitung der Angestellten und Arbeiter in den TV- L und die Zuordnung zu neuen Entgeltgruppen. Ein Vergleich aufgrund fehlender Datenauswertungen war in den Einheiten Wirtschaftsförderung, Bezirksverordnetenversammlung (BVV) sowie Bezirksbürgermeister (BzBm) und Produktkatalog bisher nicht möglich. An dieser Stelle sei auch auf den aktuellen Bericht zum Stand der Personalentwicklung an die BVV verwiesen, der auch die Altersstruktur und ihre Entwicklung darstellt. (2) Zum Stichtag waren ins Beschäftigte (ohne Auszubildende und Bezirksamtsmitglieder) im Bezirksamt Pankow tätig. Davon waren Der anteil lag somit zum Stichtag bei 71,77 %. 5

7 Gesamtübersicht: ,77 % Beschäftigte 586 Männer 28,23% ,83 % 484 Beamtinnen und Beamte 117 Männer 24,17 % ,54 % Männer 29,46 % Stichtag: Beamtinnen und Beamte Der der Beamtinnen ins lag zum Stichtag bei 75,83 % ( :76,48 %). Von den ins 484 Beamten ( : 506) in den n waren 367 ( : 387). Beamtinnen im höheren Dienst sind mit 29,17 % ( : 35,48 %) deutlich unterrepräsentiert. So lag in der Besoldungsgruppe A 16 der anteil bei 0,00% ( : 0,00%), in der Besoldungsgruppe A 15 sinkt dieser gegenüber der letzten Datenerhebung auf 12,75% ( : 36,36%) und in der Besoldungsgruppe A 14 bleibt dieser unverändert bei 30, 00% ( : 30,00%). Nur in der Besoldungsgruppe A 13 ist keine Unterrepräsentanz von gegeben, hier steigt der anteil gegenüber der vorherigen Erhebung zum förderplan auf 100,00 % ( : 80,00%) an. 6

8 Der überwiegende Teil der ist im gehobenen Dienst mit 77,36 % ( : 78,24 % ) und mittleren/einfachen Dienst mit 81,08 % ( : 82,14 %) tätig A16 A15 A14 A13 A13S A12 A11 A10 männlich weiblich A9 A9S A9Z A8 A7 A6 Abb. Verteilung der Besoldungsgruppen nach Geschlecht 5.2 Mit der Zuordnung von Beschäftigten zum Tarifvertrag der Länder (TV-L) wird nicht mehr zwischen Angestellten und Arbeiter/innen unterschieden, sie werden als erfasst. Bisherige Vergütungs- und Lohngruppen der Angestellten und Arbeiter/innen wurden in sogenannte Entgeltgruppen integriert und sind somit nicht mehr ausweisbar und mit dem vorherigen Datenmaterial des förderplans vergleichbar. Mit dem TV-L hat sich die Entgeltstruktur der n verändert. Zukünftige Betrachtungsweisen stellen daher auf die aktuellen Entgeltgruppen ab. Die weiblichen Angestellten bilden in jeder Entgeltgruppe die Mehrheit. Mit ( : 1.137) von ins n ( : 1.414) liegt die quote bei 70,54 % ( : 80,41 %). 7

9 E15 UE E15 E14 E13 UE E13 LEHR E13 E12 E11 E10 LEHR E10 E9 LEHR E9B E9 E8 E7A E7 E6 PGR.7 E6 E5 E4 E3 E2 UE E2 männlich weiblich Abb. Verteilung der Entgeltgruppen nach Geschlecht 5.3 Auszubildende (1) Zum befanden sich ins 64 Auszubildende im Bezirksamt Pankow. Davon waren 39 weibliche Auszubildende. Der der betrug somit 60,94 %. Der der stellt in jedem der drei Lehrjahre die Mehrheit dar. Im ersten Lehrjahr befanden sich 62,96 %, im zweiten Lehrjahr 62,96 % und im dritten Lehrjahr 50,00 % in der Ausbildung. Dabei ist festzustellen, dass der der weiblichen Auszubildenden im Kfz- Mechatronikerbereich bei 13,56 % liegt. 5.4 Beschäftigtenstruktur 2012 Der vorgelegten Beschäftigungsstruktur liegt für das Jahr 2012 der Stichtag, der und für das Jahr 2009 der Stichtag, der zugrunde. Legende: quote sinkt quote steigt quote unverändert Unterrepräsentanz von 8

10 Geschäftsbereich 1 Rechtsamt quote quote enquo- te in % te in % enquo- Nr. bzw. vergleichbare in % in % Entgeltgruppen ,67 60, ,00 100,00 75,00 72,73 3 Mittlerer/Einfacher 75,00 66,67 Dienst Serviceeinheit Finanzen/ Steuerungsdienst quote quote enquo- te in % te in % enquo- Nr. bzw. vergleichbare in % in % Entgeltgruppen ,00 25, ,14 80,00 73,81 72,41 3 Mittlerer/Einfacher 80,00 80,00 Dienst Serviceeinheit Personal Nr. bzw. vergleichbare Entgeltgruppen veränderte Organisationsstruktur, Vergleichbarkeit zu Vorjahren bedingt gegeben enquo- te in % 2009 enquo- te in % 2012 quote in % 2009 quote in % ,00 100, ,00 93,75 79,59 95,65 3 Mittlerer/Einfacher 75,86 100,00 Dienst 4 Lohngruppen 40,00 entfällt 9

11 veränderte Organisationsstruktur, Vergleichbarkeit zu Vorjahren bedingt gegeben 10

12 Geschäftsbereich 2 Stadtentwicklungsamt Nr. quotenquote bzw. vergleichbare Entgeltgruppen in % in % , ,13 3 Mittlerer/Einfacher Dienst 74,07 4 Lohngruppen entfällt quote in % 2009 quote in % ,47 neue Organisationsstruktur, Vergleichbarkeit zu Vorjahren nicht gegeben Tiefbauamt Nr. quotenquote bzw. vergleichbare Entgeltgruppen in % in % , ,93 3 Mittlerer/Einfacher Dienst 50,00 4 Lohngruppen entfällt quote in % 2009 quote in % ,97 neue Organisationsstruktur, Vergleichbarkeit zu Vorjahren nicht gegeben Geschäftsbereich 3 Jugendamt quote quote enquo- te in % te in % enquo- Nr. bzw. vergleichbare in % in % Entgeltgruppen ,62 80,00 78,93 77,97 11

13 2 77,97 76,74 3 Mittlerer/Einfacher 86,58 81,40 Dienst 4 Lohngruppen 13,33 entfällt Serviceeinheit Facility Management quote quote enquo- te in % te in % enquo- Nr. bzw. vergleichbare in % in % Entgeltgruppen ,00 25, ,51 58,75 60,61 60,56 3 Mittlerer/Einfacher 84,09 65,52 Dienst 4 Lohngruppen 31,82 entfällt Geschäftsbereich 4 Gesundheitsamt quote quote enquo- te in % te in % enquo- Nr. bzw. vergleichbare in % in % Entgeltgruppen ,48 90, ,74 94,64 93,55 95,33 3 Mittlerer/Einfacher 100,00 100,00 Dienst Amt für Soziales quote quote enquo- te in % te in % enquo- Nr. bzw. vergleichbare in % in % Entgeltgruppen ,00 0,00 87,50 93,75 12

14 2 86,13 88,52 3 Mittlerer/Einfacher 92,50 93,75 Dienst 4 Lohngruppen 100,00 entfällt Schul- und Sportamt quote quote enquo- te in % te in % enquo- Nr. bzw. vergleichbare in % in % Entgeltgruppen ,00 100, ,00 81,82 54,23 55,37 3 Mittlerer/Einfacher 58,67 53,33 Dienst 4 Lohngruppen 22,86 entfällt Geschäftsbereich 5 Amt für Bürgerdienste quote quote enquo- te in % te in % enquo- Nr. bzw. vergleichbare in % in % Entgeltgruppen ,00 50, ,76 81,48 90,77 3 Mittlerer/Einfacher 93,94 91,11 Dienst 13

15 Amt für Weiterbildung und Kultur quote quote enquo- te in % te in % enquo- Nr. bzw. vergleichbare in % in % Entgeltgruppen ,33 55, ,89 85,37 83,54 81,21 3 Mittlerer/Einfacher 98,15 79,13 Dienst 4 Lohngruppen 30,43 entfällt Ordnungsamt quote quote enquo- te in % te in % enquo- Nr. bzw. vergleichbare in % in % Entgeltgruppen ,67 40, ,95 80,65 82,95 67,16 3 Mittlerer/Einfacher 85,71 49,32 Dienst Umwelt- und Naturschutzamt Nr. quotenquote bzw. vergleichbare Entgeltgruppen in % in % , ,43 3 Mittlerer/Einfacher Dienst 100,00 4 Lohngruppen entfällt quote in % 2009 quote in % ,95 neue Organisationsstruktur, Vergleichbarkeit zu Vorjahren nicht gegeben 14

16 Ziele: Bei einem derzeitigen anteil von bis zu 10 von Hundert ist bis zu 20 von Hundert ist bis zu 30 von Hundert ist bis zu 40 von Hundert ist bis zu 48 von Hundert ist um mind. 8 von Hundert um mind. 6 von Hundert um mind. 4 von Hundert um mind. 3 von Hundert um mind. 2 von Hundert die quote zu erhöhen. 6. Maßnahmen Die folgenden Maßnahmen und Regelungen sind laut Landesgleichstellungsgesetz für die Berliner Verwaltung verpflichtend, wenn eine Unterrepräsentanz von besteht. 6.1 Stellenausschreibungen (1) Die Regelung zu Stellenausschreibungen ist in 5 Abs. 1 LGG verankert. Bei Unterrepräsentanz von ist in den Ausschreibungen gezielt darauf hinzuweisen, dass Bewerbungen von ausdrücklich erwünscht sind. Zudem ist bei Ausschreibungen sowohl die männliche als auch die weibliche Form zu verwenden. (2) Die Leitungen der Leistungs- und Verantwortungszentren bzw. der Serviceeinheiten oder vergleichbarer Organisationseinheiten des Bezirksamtes Pankow von Berlin teilen der Personalwirtschaftsstelle in einem Vordruck mit, ob in ihren Bereichen in den entsprechenden Zielgruppen unterrepräsentiert sind. Bei Unterrepräsentanz von sind die folgenden Zusätze in die Stellenausschreibung aufzunehmen. Variante 1) Das Bezirksamt Pankow hat sich aufgrund des förderplans verpflichtet, den von in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Daher sind Bewerbungen von ausdrücklich erwünscht. Variante 2) Das Bezirksamt Pankow fördert auf der Grundlage des förderplans die Besetzung von Leitungspositionen durch. Da in diesem Bereich unterrepräsentiert sind, ist die Bewerbung von ausdrücklich erwünscht. In Dokumentvorlagen zur Stellenausschreibungen werden die erforderlichen Zusätze zur Ausschreibung erfasst und bei der Stellenausschreibung berücksichtigt. 15

17 (3) Im Interesse der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollten Stellen teilbar sein. Das gilt auch für Stellen mit Leitungsaufgaben. In diesem Falle sind Ausschreibungen mit einem entsprechenden Zusatz zu versehen. (4) Beurlaubte Dienstkräfte, insbesondere weibliche Dienstkräfte, mit der entsprechenden Qualifikation ( 8 Abs. 1 LGG) werden laut 11 Abs. 2 LGG auf Wunsch vor Beendigung ihrer Beurlaubung schriftlich über Stellenausschreibungen informiert. 6.2 Auswahlverfahren (1) Im Rahmen von Stellenbesetzungen sind gemäß 6 LGG bei Unterrepräsentanz von alle Bewerberinnen oder mindestens genauso viele Männer wie zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Voraussetzung ist jedoch, dass die formal notwendige Qualifikation vorliegt. (2) Bei der Besetzung von Stellen ist die Qualifikation ausschließlich an den Anforderungen des Berufs, der zu besetzenden Stelle oder der Laufbahn zu messen ( 8 Abs. 3 LGG). Eventuelle Zeitpunkte der Kinderbetreuung sowie Teilzeitarbeit u. ä. werden bei der Beurteilung der Qualifikation nicht bewertet. Bei der Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern ist bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Stelle unter Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit so lange durch bevorzugt zu besetzen bis ihre Unterrepräsentanz in den Zielgruppen abgebaut ist. Dies gilt auch für Neueinstellungen, Beförderungen bzw. die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten. Weiterhin muss von der Leitung des Leistungs- und Verantwortungszentrum bzw. der Serviceeinheit die Entscheidung für einen Bewerber besonders ausführlich begründet werden, wenn im Bereich eine Unterrepräsentanz von vorliegt und Bewerberinnen mit gleicher Qualifikation vorhanden sind. Liegt die Begründung vor, reicht der Personalservice die Vorlage an die vertreterin weiter. Bestehen zwischen vertreterin und Führungskraft mit Ergebnisverantwortung in Fällen der Unterrepräsentanz unterschiedliche Auffassungen über die gleichwertige Qualifikation der Bewerberin, ist ein abschließendes Gespräch zu führen. Das Beanstandungsrecht der vertreterin nach 18 LGG bleibt davon unberührt. 6.3 Ausbildungsplätze (1) Nach 7 Abs. 1 LGG ist die Hälfte aller Ausbildungsplätze je Ausbildungsrichtung an zu vergeben, sollte in den Bereichen Unterrepräsentanz bestehen. Voraussetzung ist hierbei das Vorliegen der notwendigen Qualifikation. Im Einzelnen bedeutet dies, dass insbesondere für die Besetzung der Ausbildungsplätze im Bereich der Kfz-Mechatroniker, in der deutlich unterrepräsentiert sind, Bewerberinnen, bei gleicher Qualifikation im Vergleich zu den männlichen Bewerbern, bevorzugt eingestellt werden. (2) Die Ausschreibung wird gemäß 7 Abs. 2 LGG wiederholt, sollten nicht genügend Bewerbungen von vorliegen. Liegen nach der zweiten Ausschreibung nicht ausreichend Bewerbungen von vor, werden die Ausbildungsplätze nach der tatsächlichen Bewerbungslage vergeben. Unter anderem wird der Beruf Kfz-Mechatroniker, da dort unterrepräsentiert sind, weiblichen Interessenten zum jährlichen Ausbildungstag der Ausbildungsinitiative Pankow besonders näher gebracht und vorgestellt. 16

18 (3) Bei der ggf. möglichen Übernahme nach Beendigung der Ausbildung, sind vorrangig in ein Beschäftigungsverhältnis im erlernten Beruf zu übernehmen, wenn der anteil unter 20 Prozent liegt ( 7 Abs. 3 LGG). 6.4 Stellenbesetzungen und Beförderungen 8 Abs. 1 und 2 LGG sieht vor, dass in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, vorrangig eingestellt bzw. befördert werden sollen, wenn sie über eine gleichwertige Eignung, Befähigung und fachliche Leistung wie männliche Bewerber verfügen. Die vorrangige Berücksichtigung gilt bis der der 50 Prozent beträgt. Diese Entscheidung muss unter Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit getroffen werden. Dies gilt insbesondere für Führungspositionen. 6.5 Fort- und Weiterbildung (1) Zur Umsetzung der Grundsätze des Landesgleichstellungsgesetzes sind Führungskräfte gemäß 9 Abs. 1 LGG verpflichtet, auf Maßnahmen aufmerksam zu machen, die das berufliche Fortkommen fördern. Sie machen darauf aufmerksam und ermöglichen an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Dies ist zukünftig in die Fortbildungsplanung der Organisationseinheiten aufzunehmen. (2) Bei absehbarer Fluktuation, beispielsweise aus Altersgründen, insbesondere bei Leitungsfunktionen, in denen unterrepräsentiert sind, sind geeignete Mitarbeiterinnen im Sinne einer Personalentwicklungsplanung gezielt zu qualifizieren. (3) Die Teilnahme von an Fortbildungsveranstaltungen ist entsprechend ihres Beschäftigtenanteils in der jeweiligen Struktureinheit zu berücksichtigen. In den untersten Lohn- und Gehaltsgruppen, in denen überrepräsentiert sind, wird der Fortbildungsbedarf durch die betreffende Führungskraft ermittelt und dementsprechend für Fortbildungsprogramme angemeldet bzw. werden Ihnen bereits Angebote unterbreitet, um die Aufstiegschancen der zu verbessern. (4) Bei Ablehnung von Fortbildungsmaßnahmen durch die Vorgesetzte bzw. den Vorgesetzten ist die vertreterin zu beteiligen. (5) Sollten ausreichend Interessenbekundungen von vorliegen, sind in den zu bildenden Führungskräftenachwuchspool mindestens 50 % weibliche Dienstkräfte aufzunehmen Arbeitszeitgestaltung und Beurlaubung (1) Für eine familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelten die Regelungen des 10 LGG. Darunter fallen die Ausführungen zur täglichen Arbeitszeit, Teilzeitbeschäftigungen, Kindererziehung bei Berufstätigkeit sowie Beurlaubungen. (2) Zu berücksichtigen sind, wie in 10 Abs. 1 LGG genannt, die individuellen Bedürfnisse der Dienstkräfte bei der Gestaltung der Arbeitszeit. Unter Beachtung dienstlicher Belange haben Vorgesetzte familienfreundliche Arbeitszeiten, im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten, zu ermöglichen. (3) Die Wahrnehmung von Teilzeitmodellen ist von der Dienststelle für alle Dienstkräfte zu fördern. Dies entspricht auch der Zielsetzung des 1 Teilzeit- 17

19 und Befristungsgesetz (TzBfG), wonach Teilzeitarbeit zu fördern und die Diskriminierung von Teilzeitbefristeten zu verhindern ist. Beschäftigten in leitenden Positionen ist Teilzeitarbeit im Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zu ermöglichen ( 6 TzBfG). Die organisatorischen Voraussetzungen für die Teilzeitbeschäftigung sollen auch in Aufgabengebieten geschaffen werden, in denen bislang keine Teilzeitarbeit möglich war. (4) Besetzbare Stellen werden vor ihrer Ausschreibung dahingehend überprüft, in wie weit eine Teilzeitbeschäftigung möglich ist. Ist dies möglich, wird eine entsprechende Formulierung in den Ausschreibungstext aufgenommen. In entsprechenden Dokumentvorlagen zur Stellenausschreibungen wird ein Auswahlfeld eingefügt, welches den Organisationsbereich zur Prüfung auffordert, ob Teilzeittätigkeit möglich ist. (5) Bei Anträgen auf Reduzierung der Arbeitszeit sind die Dienstkräfte gemäß 10 Abs. 2 LGG auf die tarif- und beamtenrechtlichen Folgen bei reduzierter Arbeitszeit hinzuweisen. (6) Bei Ablehnung eines Antrages auf Teilzeitbeschäftigung ist die vertreterin von der Leitung des Leistungs- und Verantwortungszentrums bzw. der Serviceeinheit oder einer vergleichbaren Organisationseinheit zu informieren. (7) Die Teilzeitbeschäftigung kann vorzeitig beendet werden, wenn die personalwirtschaftlichen und die rechtlichen Bedingungen vorliegen. Soweit der Arbeitsvertrag eine Vollzeitbeschäftigung vorsieht, ist dem Anliegen nach vorzeitiger Beendigung der Teilzeitarbeit, unter Beachtung der o. g. Bedingungen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu entsprechen. (8) Beschäftigte in Teilzeit haben die gleichen Qualifizierungsmöglichkeiten wie Vollzeitbeschäftigte. Nehmen Teilzeitbeschäftigte an Fort- und Weiterbildungen teil, gilt die Dauer der Veranstaltung als Arbeitszeit. Teilzeitbeschäftigten werden die gleichen beruflichen Aufstiegschancen und Fortbildungsmöglichkeiten eingeräumt wie Vollzeitbeschäftigten. (9) Das Bezirksamt Pankow ist angehalten, Maßnahmen zur Flexibilisierung der Arbeitszeitgestaltung, auf Antrag von Beschäftigten, die in ihrem Haushalt Kinder bzw. Jugendliche betreuen, zu prüfen und zu entwickeln. (10) Bei der Planung von Dienstbesprechungen ist auf Dienstkräfte, die Kinder und Jugendliche betreuen, unter Beachtung der dienstlichen Belange, Rücksicht zu nehmen. Die Zeiten für Dienstbesprechungen werden so gelegt, dass auch Teilzeitbeschäftigte daran teilnehmen können. (11) Auf ausdrücklichen Wunsch werden Alleinerziehende in besonderen Härtefällen, unter Beachtung der dienstlichen Belange, von Überstunden und Spätsprechstunden ausgenommen. (12) Im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen ist Anträgen auf Beurlaubung aus persönlichen Gründen zu entsprechen. Die Dienststelle ist verpflichtet, die Beschäftigten über die entsprechenden gesetzlichen sowie tariflichen Bestimmungen und Nachteile zu unterrichten. 18

20 (13) Beurlaubten Dienstkräften wird die Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit erleichtert, indem sie gegenüber der zuständigen Leitung schriftlich erklären, ob sie während der Zeit der Beurlaubung Urlaubs- und Krankheitsvertretungen übernehmen möchten und ob die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen sowie Informationen über Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen gewünscht sind ( 11 Abs. 1 LGG). Sie erklären zu Beginn der Beurlaubung, ob ihnen Stellenausschreibungen innerhalb der Einrichtung zugeleitet werden sollen ( 11 Abs. 2 LGG). Die Leitungen der Leistungs- und Verantwortungszentren bzw. der Serviceeinheiten oder vergleichbarer Organisationseinheiten haben diese Anliegen zu berücksichtigen und die beurlaubten entsprechend zu informieren. Teilzeitarbeit während der Elternzeit wird besonders gefördert. Auf Wunsch sollen Beurlaubte im Rahmen der personalwirtschaftlichen und organisatorischen Möglichkeiten in das bisherige Arbeitsgebiet zurückkehren können. (14) Bei Beurlaubungen von länger als zwei Jahren führt die Leitung des Leistungs- und Verantwortungszentrums bzw. der Serviceeinheit oder der vergleichbaren Organisationseinheit mit der Dienstkraft, vier bis sechs Monate vor der Wiederaufnahme der Beschäftigung, ein Klärungsgespräch. Dabei soll festgelegt werden, ob ggf. die Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung angestrebt wird und ob Aufklärungsbedarf über Veränderungen im Arbeitsbereich besteht. Zudem können, wenn möglich, Vorstellungen über den künftigen Einsatz geäußert werden. (15) Über die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen kann die Beurlaubte bzw. der Beurlaubte freiwillig entscheiden. Werden Fort- und Weiterbildungen wahrgenommen werden weder Entgelt noch Freizeitausgleich gewährt. Hinsichtlich des Freizeitausgleichs kann von der zuständigen Leitung eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die Fortbildungsveranstaltung im nahen zeitlichen Zusammenhang mit der Arbeitsaufnahme (bis zu zwei Monaten) durchgeführt wird und sie dienstlich vertretbar ist. 7. Sexuelle Belästigung, häusliche Gewalt und Konflikte am Arbeitsplatz (1) Zu den Dienstpflichten einer jeden Dienstkraft mit Leitungsfunktion gehört es, sexuelle Belästigung von Beschäftigten sowie Mobbing bzw. Konflikte, insbesondere gegenüber, am Arbeitsplatz entgegenzuwirken und auftretenden Fällen nachzugehen ( 12 Abs. 1 LGG). Die Dienstvereinbarung, die zwischen dem Bezirksamt und Personalrat vom über den partnerschaftlichen Umgang und die Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz beschlossen wurde, ist unbedingt zu beachten. Sie dient dem Schutz der Beschäftigten vor Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. (2) Betroffenen, die sich an ihrem Arbeitsplatz sexuell belästigt fühlen, wird ausdrücklich empfohlen, sich im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes vertrauensvoll an die vertreterin zu wenden ( 17 Abs. 6 LGG). 19

21 (3) Das Bezirksamt Pankow hat sich mit dem Aktionsplan gegen häusliche Gewalt verpflichtet, dem Thema Rechnung zu tragen. Es wurden mehrere Ansprechpartner/innen benannt. 8. Beteiligungsrechte der vertreterin Nach 17 Abs. 1 LGG ist die vertreterin bei allen die weiblichen Dienstkräfte betreffenden sozialen Maßnahmen, bei allen organisatorischen und personellen Maßnahmen sowie bei allen Vorlagen, Berichten und Stellungnahmen zu Fragen der förderung zu beteiligen. Die Amtsleitungen unterrichten die vertreterin rechtzeitig und umfassend, insbesondere vor einer abschließenden Entscheidung in allen Angelegenheiten der in 17 Abs. 1 und 2 LGG genannten Beteiligungen, um ihr die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen. In personellen Angelegenheiten erfolgt das über den Personalservice. 9. Umsetzung des förderplans (1) Alle Dienstkräfte sind aufgefordert, selbst Anregungen für eine aktive förderung zu geben. Ansprechpartner hierfür sind die vertreterin und die direkten Dienstkräfte mit Führungsfunktion. (2) Auf der Grundlage der vorliegenden Datenerhebung ist durch die Organisationseinheiten festzulegen, wie innerhalb der nächsten zwei Jahre und mit welchen personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen die förderung umgesetzt wird. Über die Ergebnisse sind die vertreterin sowie das Bezirksamt sechs Monate nach Inkrafttreten dieses förderplans zu informieren. (3) Zur Feststellung der Umsetzung des förderplanes ist die Serviceeinheit Personal befugt, von den Leistungs- und Verantwortungszentren bzw. den anderen Serviceeinheiten oder vergleichbaren Organisationseinheiten Auskünfte abzufordern. (4) Maßnahmen für die aktive Gesundheitsförderung, speziell für, werden ausdrücklich befürwortet. Auf Grundlage der Dienstvereinbarung über das Betriebliche Gesundheitsmanagement in der Berliner Verwaltung und der Umsetzung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements im Bezirksamt bietet die Serviceeinheit Personal in Kooperation mit der Volkshochschule Pankow Kurse zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit an. 9.1 Aufgaben der Führungskräfte (1) förderung gehört zu den Aufgaben der Dienstkräfte mit Leitungsfunktion. Sie haben sicherzustellen, dass der förderplan in ihren Organisationseinheiten auf allen Hierarchieebenen bekannt ist und umgesetzt wird. (2) Im Rahmen der Stellenbesetzungen müssen Dienstkräfte mit Leitungsfunktion mit den Inhalten des förderplanes sowie des Landesgleichstellungsgesetzes vertraut sein. 9.2 Verstöße gegen das LGG Vermutete oder gemeldete Verstöße gegen die Grundsätze des Landesgleichstellungsgesetzes und den vorliegenden förderplan sind von der jeweils übergeordneten Führungskraft sofort zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ihrer Beseitigung auszulösen. 20

22 9.3 Bekanntmachung (1) Über den beschlossenen förderplan sind alle Beschäftigten in geeigneter Weise von den Vorgesetzten zu informieren. Der förderplan wird im Intranet einzusehen sein und zusätzlich im Umlaufverfahren zur Verfügung stehen. (2) In zeitlicher Übereinstimmung mit der Berichtspflicht gegenüber der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und sind die vertreterin und das Bezirksamt über die Umsetzung des förderplanes in Kenntnis zu setzen. 10. Schlussbestimmung (1) Die vertreterin wurde an der Erstellung des vorliegenden förderplanes gemäß 4 Abs. 4 LGG beteiligt. (2) Der vorliegende förderplan hat keinen abschließenden Charakter. Er wird in den Folgejahren in einen Prozess der ständigen Veränderung und Anpassung überführt. (3) Der förderplan wurde bezogen auf die Datenerhebung (Stichtag ) aktualisiert und fortgeschrieben. Anlage 1 Anlage 2 Beschäftigtenstruktur und anteile in Besoldungs- und Entgeltgruppen (Stichtag ) Abbau der Unterrepräsentanz von in Besoldungs- und Entgeltgruppen 21

23 Anlage 1 Beschäftigte ins Stichtag: in % Teilzeit Teilzeit in % in % Teilzeit Teilzeit in % A ,00 0,00 0,00 0,00 A 15; E 15; (E 15 Ü) ,50 0, , ,67 A 14; E ,00 0, , ,00 A 13; E 13; (E 13 Ü) ,00 0, , ,00 Gesamt ,17 0, , ,78 A 13S; ,67 0,00 A 12; E , , , ,00 A 11; E , , , ,89 A 10; E , , , ,00 A 9; E , , , ,00 Gesamt , , , ,69 A 9S/A 9Z ,64 0,00 A 8; E , , , ,00 A 7; E 7, E , , , ,36 A 6; E , , , ,10 A 5; E ,14 0,00 A 4;E , ,67 A 3; (E 2, E 2 Ü) , ,67 (A 2; E 1) Gesamt , , , ,85 Gesamt / , , , ,46 Ausbildungsstatus Auszubildende in % 1. Lehrjahr ,96 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr ,96 50,00 Gesamt Auszubildende ,94

24 GB 1 (incl. BL) Stichtag: in % Teilzeit Teilzeit in % in % Teilzeit Teilzeit in % A 16 0,00 0,00 0,00 0,00 A 15; E 15; (E 15 Ü) 0,00 0,00 0,00 0,00 A 14; E 14 0,00 0,00 0,00 0,00 A 13; E 13; (E 13 Ü) 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt 0 0 0,00 0, , ,00 A 13S; 0,00 A 12; E ,00 0,00 0,00 0,00 A 11; E 11 0,00 0, ,00 0,00 A 10; E 10 0,00 0,00 0,00 0,00 A 9; E 9 0,00 0, ,00 0,00 Gesamt 1 0 0, , , ,00 A 9S/A 9Z 0,00 0,00 A 8; E ,00 0,00 0,00 0,00 A 7; E 7, E 6 0,00 0,00 0,00 0,00 A 6; E 5 0,00 0, ,00 0,00 A 5; E 4 0,00 0,00 A 4;E 3 A 3; (E 2, E 2 Ü) 0,00 0,00 Gesamt , , , ,00 Gesamt / , , , ,00 GB 1 2/ 27

25 Bürgermeister Stichtag: in % Teilzeit Teilzeit in % in % Teilzeit Teilzeit in % A 16 0,00 0,00 0,00 0,00 A 15; E 15; (E 15 Ü) 0,00 0, ,00 0,00 A 14; E 14 0,00 0, , ,00 A 13; E 13; (E 13 Ü) 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt 0 0 0,00 0, , ,00 A 13S; 0,00 A 12; E 12 0,00 0,00 0,00 0,00 A 11; E ,00 0, ,00 0,00 A 10; E 10 0,00 0,00 0,00 0,00 A 9; E 9 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt , , , ,00 A 9S/A 9Z 0,00 0,00 A 8; E 8 0,00 0,00 0,00 0,00 A 7; E 7, E 6 0,00 0, ,00 0,00 A 6; E 5 0,00 0,00 0,00 0,00 A 5; E 4 0,00 0,00 A 4;E 3 0,00 0,00 A 3; (E 2, E 2 Ü) 0,00 0,00 Gesamt 0 0 0, , , ,00 Gesamt / , , , ,00 BzBm 3/ 27

26 BVV Stichtag: in % Teilzeit Teilzeit in % in % Teilzeit Teilzeit in % A 16 0,00 0,00 0,00 0,00 A 15; E 15; (E 15 Ü) 0,00 0,00 0,00 0,00 A 14; E 14 0,00 0,00 0,00 0,00 A 13; E 13; (E 13 Ü) 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt 0 0 0,00 0, , ,00 A 13S; 0,00 A 12; E 12 0,00 0,00 0,00 0,00 A 11; E , ,00 0,00 0,00 A 10; E 10 0,00 0,00 0,00 0,00 A 9; E 9 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt , , , ,00 A 9S/A 9Z 0,00 0,00 A 8; E 8 0,00 0, ,00 0,00 A 7; E 7, E 6 0,00 0, ,00 0,00 A 6; E 5 0,00 0,00 0,00 0,00 A 5; E 4 0,00 0,00 A 4;E 3 0,00 0,00 A 3; (E 2, E 2 Ü) 0,00 0,00 Gesamt 0 0 0, , , ,00 Gesamt / , , , ,00 BVV 4/ 27

27 GB 1/ Beauftragte Stichtag: in % Teilzeit Teilzeit in % in % Teilzeit Teilzeit in % A 16 0,00 0,00 0,00 0,00 A 15; E 15; (E 15 Ü) 0,00 0,00 0,00 0,00 A 14; E ,00 0,00 0,00 0,00 A 13; E 13; (E 13 Ü) 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt 1 0 0,00 0, , ,00 A 13S; 0,00 A 12; E 12 0,00 0,00 0,00 0,00 A 11; E 11 0,00 0, ,00 0,00 A 10; E 10 0,00 0,00 0,00 0,00 A 9; E 9 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt 0 0 0, , , ,00 A 9S/A 9Z 0,00 0,00 A 8; E 8 0,00 0,00 0,00 0,00 A 7; E 7, E 6 0,00 0,00 0,00 0,00 A 6; E 5 0,00 0,00 0,00 0,00 A 5; E 4 0,00 0,00 A 4;E 3 0,00 0,00 A 3; (E 2, E 2 Ü) 0,00 0,00 Gesamt 0 0 0, , , ,00 Gesamt / 1 0 0, , , ,00 GB 1 Beauftragte 5/ 27

28 Rechtsamt Stichtag: in % Teilzeit Teilzeit in % in % Teilzeit Teilzeit in % A ,00 0,00 0,00 0,00 A 15; E 15; (E 15 Ü) 1 0 0,00 0,00 0,00 0,00 A 14; E ,00 0, ,00 0,00 A 13; E 13; (E 13 Ü) 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt ,33 0, , ,00 A 13S; 0,00 A 12; E 12 0,00 0,00 0,00 0,00 A 11; E 11 0,00 0,00 0,00 0,00 A 10; E ,00 0,00 0,00 0,00 A 9; E 9 0,00 0, ,00 0,00 Gesamt , , , ,00 A 9S/A 9Z 0,00 0,00 A 8; E , ,00 0,00 0,00 A 7; E 7, E 6 0,00 0,00 0,00 0,00 A 6; E 5 0,00 0, ,00 0,00 A 5; E 4 A 4;E 3 0,00 0,00 A 3; (E 2, E 2 Ü) 0,00 0,00 Gesamt , , , ,00 Gesamt / , , , ,00 Rechtsamt 6/ 27

29 SE Finanzen/ Steuerungsdienst Stichtag: in % Teilzeit Teilzeit in % in % Teilzeit Teilzeit in % A ,00 0,00 0,00 0,00 A 15; E 15; (E 15 Ü) 0,00 0, , ,00 A 14; E ,00 0, ,00 0,00 A 13; E 13; (E 13 Ü) 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt 2 0 0,00 0, , ,00 A 13S; 1 0 0,00 A 12; E ,00 0,00 0,00 0,00 A 11; E , ,00 0,00 0,00 A 10; E ,00 0, ,00 0,00 A 9; E ,00 0, , ,00 Gesamt , , , ,00 A 9S/A 9Z ,00 0,00 A 8; E ,00 0, ,00 0,00 A 7; E 7, E 6 0,00 0,00 0,00 0,00 A 6; E 5 0,00 0,00 0,00 0,00 A 5; E 4 0,00 0,00 A 4;E 3 0,00 0,00 A 3; (E 2, E 2 Ü) 0,00 0,00 Gesamt , , , ,00 Gesamt / , , , ,00 SE Fin_StD 7/ 27

30 SE Personal Stichtag: in % Teilzeit Teilzeit in % in % Teilzeit Teilzeit in % A 16 0,00 0,00 0,00 0,00 A 15; E 15; (E 15 Ü) 0,00 0, ,00 0,00 A 14; E 14 0,00 0,00 0,00 0,00 A 13; E 13; (E 13 Ü) 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt 0 0 0,00 0, , ,00 A 13S; ,00 A 12; E ,00 0,00 0,00 0,00 A 11; E , ,00 0,00 0,00 A 10; E , ,00 0,00 0,00 A 9; E 9 0,00 0, , ,00 Gesamt , , , ,00 A 9S/A 9Z 0,00 0,00 A 8; E , ,00 0,00 0,00 A 7; E 7, E 6 0,00 0, ,00 0,00 A 6; E 5 0,00 0,00 0,00 0,00 A 5; E 4 0,00 0,00 A 4;E 3 0,00 0,00 A 3; (E 2, E 2 Ü) 0,00 0,00 Gesamt , , , ,00 Gesamt / , , , ,00 SE Personal 8/ 27

31 Wirtschaftsförderung Stichtag: in % Teilzeit Teilzeit in % in % Teilzeit Teilzeit in % A 16 0,00 0,00 0,00 0,00 A 15; E 15; (E 15 Ü) 0,00 0,00 0,00 0,00 A 14; E ,00 0,00 0,00 0,00 A 13; E 13; (E 13 Ü) 0,00 0, ,00 0,00 Gesamt 1 0 0,00 0, , ,00 A 13S; 0,00 A 12; E 12 0,00 0,00 0,00 0,00 A 11; E 11 0,00 0,00 0,00 0,00 A 10; E 10 0,00 0, ,00 0,00 A 9; E 9 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt 0 0 0, , , ,00 A 9S/A 9Z 0,00 0,00 A 8; E 8 0,00 0,00 0,00 0,00 A 7; E 7, E 6 0,00 0,00 0,00 0,00 A 6; E 5 0,00 0,00 0,00 0,00 A 5; E 4 0,00 0,00 A 4;E 3 0,00 0,00 A 3; (E 2, E 2 Ü) 0,00 0,00 Gesamt 0 0 0, , , ,00 Gesamt / 1 0 0, , , ,00 Wirtschaft 9/ 27

32 Personalrat Stichtag: in % Teilzeit Teilzeit in % in % Teilzeit Teilzeit in % A 16 0,00 0,00 0,00 0,00 A 15; E 15; (E 15 Ü) 0,00 0,00 0,00 0,00 A 14; E 14 0,00 0,00 0,00 0,00 A 13; E 13; (E 13 Ü) 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt 0 0 0,00 0, , ,00 A 13S; 0,00 A 12; E 12 0,00 0,00 0,00 0,00 A 11; E 11 0,00 0,00 0,00 0,00 A 10; E 10 0,00 0,00 0,00 0,00 A 9; E 9 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt 0 0 0, , , ,00 A 9S/A 9Z 0,00 0,00 A 8; E 8 0,00 0,00 0,00 0,00 A 7; E 7, E 6 0,00 0, ,00 0,00 A 6; E 5 0,00 0,00 0,00 0,00 A 5; E 4 0,00 0,00 A 4;E 3 0,00 0,00 A 3; (E 2, E 2 Ü) 0,00 0,00 Gesamt 0 0 0, , , ,00 Gesamt / 0 0 0, , , ,00 Personalrat 10/ 27

33 GB 2 (incl. BL) Stichtag: in % Teilzeit Teilzeit in % in % Teilzeit Teilzeit in % A 16 0,00 0,00 0,00 0,00 A 15; E 15; (E 15 Ü) 0,00 0,00 0,00 0,00 A 14; E 14 0,00 0,00 0,00 0,00 A 13; E 13; (E 13 Ü) 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt 0 0 0,00 0, , ,00 A 13S; ,00 A 12; E 12 0,00 0,00 0,00 0,00 A 11; E ,00 0, ,00 0,00 A 10; E 10 0,00 0,00 0,00 0,00 A 9; E 9 0,00 0, ,00 0,00 Gesamt , , , ,00 A 9S/A 9Z 0,00 0,00 A 8; E 8 0,00 0,00 0,00 0,00 A 7; E 7, E 6 0,00 0, ,00 0,00 A 6; E 5 0,00 0, , ,00 A 5; E 4 0,00 0,00 A 4;E 3 0,00 0,00 A 3; (E 2, E 2 Ü) 0,00 0,00 Gesamt 0 0 0, , , ,00 Gesamt / , , , ,00 GB 2 11/ 27

34 Stadtentwicklungsamt Stichtag: in % Teilzeit Teilzeit in % in % Teilzeit Teilzeit in % A 16 0,00 0,00 0,00 0,00 A 15; E 15; (E 15 Ü) 1 0 0,00 0,00 0,00 0,00 A 14; E ,00 0,00 0,00 0,00 A 13; E 13; (E 13 Ü) 0,00 0, , ,00 Gesamt ,33 0, , ,00 A 13S; 2 0 0,00 A 12; E ,67 0, , ,00 A 11; E ,33 0, , ,00 A 10; E , , , ,00 A 9; E 9 0,00 0, , ,00 Gesamt , , , ,86 A 9S/A 9Z 0,00 0,00 A 8; E 8 0,00 0, , ,00 A 7; E 7, E 6 0,00 0, , ,00 A 6; E , , , ,00 A 5; E ,00 0,00 A 4;E 3 0,00 0,00 A 3; (E 2, E 2 Ü) 0,00 0,00 Gesamt , , , ,00 Gesamt / , , , ,00 Stadtentwicklung 12/ 27

35 Tiefbau- und Landschaftplanungsamt Stichtag: in % Teilzeit Teilzeit in % in % Teilzeit Teilzeit in % A 16 0,00 0,00 0,00 0,00 A 15; E 15; (E 15 Ü) 1 0 0,00 0,00 0,00 0,00 A 14; E 14 0,00 0, ,00 0,00 A 13; E 13; (E 13 Ü) 0,00 0, ,00 0,00 Gesamt 1 0 0,00 0, , ,00 A 13S; 1 0 0,00 A 12; E , , ,33 0,00 A 11; E , , ,75 0,00 A 10; E , , ,67 0,00 A 9; E , , , ,00 Gesamt , , , ,00 A 9S/A 9Z 1 0 0,00 0,00 A 8; E , , ,50 0,00 A 7; E 7, E 6 0,00 0, , ,00 A 6; E , , , ,56 A 5; E ,00 0,00 A 4;E , ,00 A 3; (E 2, E 2 Ü) , ,67 Gesamt , , , ,43 Tiefbau 13/ 27

36 GB 3 (incl. BL) Stichtag: in % Teilzeit Teilzeit in % in % Teilzeit Teilzeit in % A 16 0,00 0,00 0,00 0,00 A 15; E 15; (E 15 Ü) 0,00 0,00 0,00 0,00 A 14; E 14 0,00 0,00 0,00 0,00 A 13; E 13; (E 13 Ü) 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt 0 0 0,00 0, , ,00 A 13S; 0,00 A 12; E ,00 0,00 0,00 0,00 A 11; E 11 0,00 0,00 0,00 0,00 A 10; E 10 0,00 0,00 0,00 0,00 A 9; E 9 0,00 0, , ,00 Gesamt , , , ,00 A 9S/A 9Z 0,00 0,00 A 8; E 8 0,00 0, ,00 0,00 A 7; E 7, E 6 0,00 0,00 0,00 0,00 A 6; E 5 0,00 0, ,00 0,00 A 5; E 4 0,00 0,00 A 4;E 3 0,00 0,00 A 3; (E 2, E 2 Ü) 0,00 0,00 Gesamt 0 0 0, , , ,00 Gesamt / , , , ,00 GB 3 14/ 27

37 Jugendamt Stichtag: in % Teilzeit Teilzeit in % in % Teilzeit Teilzeit in % A 16 0,00 0,00 0,00 0,00 A 15; E 15; (E 15 Ü) 0,00 0, ,00 0,00 A 14; E 14 0,00 0, ,33 0,00 A 13; E 13; (E 13 Ü) 0,00 0, ,00 0,00 Gesamt 0 0 0,00 0, , ,00 A 13S; ,33 A 12; E , , ,00 0,00 A 11; E , , ,64 0,00 A 10; E , , ,71 0,00 A 9; E , , , ,23 Gesamt , , , ,23 A 9S/A 9Z ,00 0,00 A 8; E ,33 0, , ,00 A 7; E 7, E , , , ,00 A 6; E , , , ,00 A 5; E 4 0,00 A 4;E 3 0,00 0,00 A 3; (E 2, E 2 Ü) ,00 0,00 Gesamt , , , ,00 Gesamt / , , , ,61 Jugendamt 15/ 27

38 SE Faciltiy Management Stichtag: in % Teilzeit Teilzeit in % in % Teilzeit Teilzeit in % A 16 0,00 0,00 0,00 0,00 A 15; E 15; (E 15 Ü) 0,00 0, ,00 0,00 A 14; E ,00 0, ,00 0,00 A 13; E 13; (E 13 Ü) 0,00 0, ,00 0,00 Gesamt 1 0 0,00 0, , ,00 A 13S; ,67 A 12; E ,00 0, ,00 0,00 A 11; E ,55 0, , ,67 A 10; E , , , ,00 A 9; E ,00 0, , ,00 Gesamt , , , ,67 A 9S/A 9Z 0,00 0,00 A 8; E 8 0,00 0, ,67 0,00 A 7; E 7, E , , , ,00 A 6; E ,00 0, , ,00 A 5; E 4 0,00 0,00 A 4;E , ,00 A 3; (E 2, E 2 Ü) , ,00 Gesamt , , , ,67 Gesamt / , , , ,67 SE FM 16/ 27

39 GB 4 (incl. BL) Stichtag: in % Teilzeit Teilzeit in % in % Teilzeit Teilzeit in % A 16 0,00 0,00 0,00 0,00 A 15; E 15; (E 15 Ü) 0,00 0,00 0,00 0,00 A 14; E 14 0,00 0,00 0,00 0,00 A 13; E 13; (E 13 Ü) 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt 0 0 0,00 0, , ,00 A 13S; 0,00 A 12; E ,00 0,00 0,00 0,00 A 11; E 11 0,00 0, ,00 0,00 A 10; E , ,00 0,00 0,00 A 9; E 9 0,00 0, , ,00 Gesamt , , , ,00 A 9S/A 9Z 0,00 0,00 A 8; E 8 0,00 0,00 0,00 0,00 A 7; E 7, E ,00 0, ,00 0,00 A 6; E 5 0,00 0,00 0,00 0,00 A 5; E 4 0,00 0,00 A 4;E 3 0,00 0,00 A 3; (E 2, E 2 Ü) 0,00 0,00 Gesamt , , , ,00 Gesamt / , , , ,00 GB 4 17/ 27

40 Gesundheitsamt Stichtag: in % Teilzeit Teilzeit in % in % Teilzeit Teilzeit in % A 16 0,00 0,00 0,00 0,00 A 15; E 15; (E 15 Ü) ,00 0, , ,00 A 14; E 14 0,00 0, , ,00 A 13; E 13; (E 13 Ü) 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt ,00 0, , ,00 A 13S; 0,00 A 12; E ,00 0,00 0,00 0,00 A 11; E ,89 0, ,00 0,00 A 10; E , ,00 0,00 0,00 A 9; E 9 0,00 0, , ,00 Gesamt , , , ,00 A 9S/A 9Z ,00 0,00 A 8; E ,00 0, , ,00 A 7; E 7, E ,00 0, ,00 0,00 A 6; E 5 0,00 0, , ,00 A 5; E 4 A 4;E , ,00 A 3; (E 2, E 2 Ü) , ,00 Gesamt , , , ,00 Gesamt / , , , ,00 Gesundheitsamt 18/ 27

41 Amt für Soziales Stichtag: in % Teilzeit Teilzeit in % in % Teilzeit Teilzeit in % A 16 0,00 0,00 0,00 A 15; E 15; (E 15 Ü) 1 0 0,00 0,00 0,00 A 14; E 14 0,00 0,00 0,00 A 13; E 13; (E 13 Ü) 0,00 0,00 0,00 Gesamt 1 0 0,00 0, , ,00 A 13S; A 12; E ,43 0, ,00 0,00 A 11; E , ,00 0,00 0,00 A 10; E , , ,00 0,00 A 9; E , , , ,00 Gesamt , , , ,00 A 9S/A 9Z 1 0 0,00 0,00 A 8; E ,00 0, , ,00 A 7; E 7, E , , , ,00 A 6; E 5 0, , ,00 A 5; E 4 0,00 A 4;E 3 0,00 0,00 A 3; (E 2, E 2 Ü) , ,00 Gesamt , , , ,00 Gesamt / , , , ,00 Soziales 19/ 27

42 Schul- und Sportamt Stichtag: in % Teilzeit Teilzeit in % in % Teilzeit Teilzeit in % A 16 0,00 0,00 0,00 0,00 A 15; E 15; (E 15 Ü) 0,00 0,00 0,00 0,00 A 14; E 14 0,00 0, ,00 0,00 A 13; E 13; (E 13 Ü) 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt 0 0 0,00 0, , ,00 A 13S; 0,00 A 12; E ,00 0,00 0,00 0,00 A 11; E , ,00 0,00 0,00 A 10; E ,00 0,00 0,00 0,00 A 9; E ,00 0, , ,00 Gesamt , , , ,00 A 9S/A 9Z 0,00 0,00 A 8; E 8 0,00 0, ,00 0,00 A 7; E 7, E ,67 0, , ,00 A 6; E 5 0,00 0, , ,00 A 5; E ,00 0,00 A 4;E ,00 0,00 A 3; (E 2, E 2 Ü) , ,00 Gesamt , , , ,00 Gesamt / , , , ,00 Schul- und Sportamt 20/ 27

43 JobCenter (ge) Stichtag: in % Teilzeit Teilzeit in % in % Teilzeit Teilzeit in % A 16 0,00 0,00 0,00 0,00 A 15; E 15; (E 15 Ü) 0,00 0,00 0,00 0,00 A 14; E 14 0,00 0,00 0,00 0,00 A 13; E 13; (E 13 Ü) 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt 0 0 0,00 0, , ,00 A 13S; ,00 A 12; E ,00 0,00 0,00 0,00 A 11; E , , ,00 0,00 A 10; E , , ,00 0,00 A 9; E , , , ,00 Gesamt , , , ,00 A 9S/A 9Z ,00 0,00 A 8; E ,00 0, , ,00 A 7; E 7, E , , , ,00 A 6; E 5 0,00 0, ,67 0,00 A 5; E 4 0,00 0,00 A 4;E 3 0,00 0,00 A 3; (E 2, E 2 Ü) ,00 0,00 Gesamt , , , ,00 Gesamt / , , , ,00 JobCenter 21/ 27

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