Frauenförderplan
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- Franka Solberg
- vor 8 Jahren
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1 förderplan förderplan (Fortschreibung) 1. Allgemeines Der förderplan (FFP) sieht sich als Fortführung des FFP 2. Die dort aufgestellten Richtlinien behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die Arbeit meiner langjährigen Vorgängerin hat wichtige Grundlage für die Gleichstellungsarbeit der Stadt Leichlingen geschaffen. In vielen Bereichen ist förderung ein selbstverständlicher Bestandteil der Personalpolitik geworden. Trotzdem darf förderung, besonders was den Anteil an in Führungspositionen angeht, nicht aus den Blickwinkeln verloren werden. Der förderplan soll zeigen, in welchen Berufsgruppen und Funktionen der anteil nicht die von der LGG NRW vorgegeben Parität erreicht und wo daher Handlungsbedarf besteht. Neu bei der Bestandsaufnahme sind die Daten zu den Neueinstellungen, inklusive Auszubildender und eine Auswertung der Altersstruktur. Mitarbeit: Karne Herbig- Matthiesen Nathalie van Elst Personalservice
2 förderplan Bestandsaufnahme Fortschreibung des förderplanes der Stadt Leichlingen für die Jahre (nach a und 6 Landesgleichstellungsgesetz- LGG) Nach 6 LGG (2) wurde eine Bestandsaufnahme mit folgenden Aussagen gefertigt: 2.1 Beschäftigte insgesamt, unterteilt nach n und Hierzu zählen nicht: - Aushilfen, - Praktikanten/innen - Mitarbeiter/innen der SEL - Mitarbeiter/innen der LBB - Mitarbeiter/innen des städt. Abwasserbetriebes 2.2 Anteil der teilzeitbeschäftigten und und anteile getrennt nach Beamten und Beschäftigten (neue Bezeichnung für Angestellte und Arbeiter mit Einführung des neuen Tarifvertrages TVöD zum in den jeweiligen Besoldungs- und Vergütungsgruppen. Mit TVöD entfallen die Lohngruppen). Ab dem Jahr 21 gelten für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst die S- Entgeltgruppen und anteil an Führungspositionen 2. - und anteil bei Neueinstellungen, inkl. Auszubildender 2.6 Auswertung der Altersstruktur Als Stichtag für die Bestandsaufnahme wurde jeweils der 3.6. des Jahres zugrunde gelegt.
3 förderplan Beschäftigte aller Dienststellen in der Verwaltung Hierzu zählen nicht: - Aushilfen, - Praktikanten/innen - Mitarbeiter/innen der SEL - Mitarbeiter/innen der LBB - Mitarbeiter/innen des städt. Abwasserbetriebes 29 Anzahl Prozent 16 66% 81 34% gesamt 237 1% Gesamtbeschäftigtenzahl 29 34% 66% 21 Anzahl Prozent 11 64% 8 36% gesamt 236 1% Gesamtbeschäftigtenzahl 21 36% 64%
4 förderplan Anzahl Prozent 14 63% 86 37% gesamt 231 1% Gesamtbeschäftigtenzahl % 63%
5 förderplan Anteil der teilzeitbeschäftigten und ( inkl. Altersteilzeit und Beurlaubung) und der vollzeitbeschäftigten und in den Jahren Arbeitszeit Geschlecht absolut Prozent absolut Prozent absolut Prozent Summe Teilzeit Gesamt ,29% 2,11% 38,4% ,12% 2,97% 38,14% ,33% 3,3% 36,36% Summe Vollzeit Gesamt ,4% 32,7% 61,86% ,81% 33,% 61,86% ,44% 34,2% 63,64% Die tarifliche Wochenarbeitszeit eines/ einer Vollzeitbeschäftigten beträgt 39 Stunden Auswertung Teilzeit Gesamt Die Prüfung der Teilbarkeit der Stellen und die systematische Wiedereingliederung nach der Elternzeit wird auch weiterhin ein wichtiger Bestandteil der förderung sein. Auswertung Vollzeit Gesamt 2
6 förderplan Anzahl der Gesamtbeschäftigten aufgeteilt nach Besoldungsgruppen Beamte/innen geh. Dienst A A A A A A Auszubild. 1 1 Beamte/innen mittl. Dienst A A A9S Auszubild. 1 Aufteilung nach Besoldungsgruppen Stand 6/29 Stand 6/29 Stand 6/21 Stand 6/21 Stand 6/211 Stand 6/211 Beamte/innen A9 A1 A11 A12 A13 A14 Azubi A7 A8 A9S Azubi
7 förderplan Anzahl der Gesamtbeschäftigten aufgeteilt nach Entgeltgruppen Beschäftigte E2C E E4 1 4 E E E7 1 E E E9C E E E E E Azubi AT Es ist festzustellen, dass in den Eingruppierungen E 11 und höher nach wie vor unterrepräsentiert sind. Auswertung nach Entgeltgruppen Reihe1 Reihe2 Reihe3 Reihe4 Reihe Reihe6 E2C E3 E4 E E6 E7 E8 E9 E9C E1 E11 E12 E13 E14 Azubi AT
8 förderplan Anzahl der Beschäftigten aufgeteilt nach S- Entgeltgruppen Beschäftigte S2 bis S 16 6 S6 bis S8 1 S9 bis S14, S11Ü, S12Ü, S13Ü S1 und S16, S16Ü 2 2 S S18 Auswertung nach S- Entgeltgruppen S2 bis S S6 bis S8 S9 bis S14, S11Ü, S12Ü, S13Ü S1 und S16, S16Ü S17 S Ab dem Jahr 21 gelten für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst die S- Entgeltgruppen.
9 förderplan und anteil an Führungspositionen Fachbereichsleitung Amtsleitung und anteil an Führungspositionen Gesamt
10 förderplan und anteil bei Neueinstellungen, inkl. Auszubildender Beschäftigte absolut Prozent absolut Prozent absolut Prozent 21 7% 11 % 62% 7 2% 9 4% 3 38% Gesamt 28 1% 2 1% 8 1% Neueinstellungen Neueinstellungen 29/Stand % 2% 1% Summe Neueinstellungen Neueinstellungen 21/Stand % 4% 1% Summe
11 förderplan Neueinstellungen Neueinstellungen 211/Stand % 63% 38% Summe 2.6. Auswertung der Altersstruktur Auswertung der Altersstruktur Alterstruktur <2 Alterstruktur 2-3 Alterstruktur 31-4 Alterstruktur 41 - Alterstruktur 1-6 Alterstruktur >6
12 förderplan Absolut Prozent Absolut Prozent Absolut Prozent Altersstruktur unter 2 Jahre 1,42% 1,42% 1,42% 1,42% Gesamt 2,84% 2,84% Altersstruktur 2-3 Jahre Altersstruktur 31-4 Jahre Altersstruktur 41- Jahre Altersstruktur 1-6 Jahre Altersstruktur über 6 Jahre 2 8,44% 18 7,63% 16 6,93% 2,84% 2,12% 8 3,46% Gesamt 22 9,28% 23 9,7% 24 1,39% 28 11,81% 27 11,44% 28 12,12% 18 7,9% 17 7,2% 14 6,6% Gesamt 46 18,99% 44 18,64% 42 18,18% 4 22,78% 23,31% 1 22,8% 29 12,24% 31 13,14% 29 12,% Gesamt 83 3,2% 86 36,44% 8 34,63% 47 19,83% 4 19,7% 4 19,48% 27 11,39% 28 11,86% 31 13,42% Gesamt 74 31,22% 73 3,93% 76 32,9% 6 2,3% 2,12% 2,16% 4 1,69% 3 1,27% 4 1,73% Gesamt 1 4,22% 8 3,39% 9 3,9% Summe 16 6,82% 11 63,98% 14 62,77% 81 34,18% 8 36,2% 86 37,23%
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