Geschlechterperspektiven in der Sozialplangestaltung
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- Kerstin Hafner
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Geschlechterperspektiven in der Sozialplangestaltung Mechthild Kopel, M.A. Leiterin Geschäftsbereich Gender Beratung und Training
2 Übersicht Präambel und Rahmenbedingungen Qualifizierung vor Entlassungen Abfindungen Versetzungen Outplacement Teilzeit Sozialauswahl-Kriterien 2
3 Präambel und Rahmenbedingungen Die Regelungen dieses Sozialplanes gelten für alle Arbeitnehmer/innen im Sinne des 5 BetrVG am Standort XXX, die von den im Interessenausgleich vom X.X.200X betroffen sind und in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen. Nach Geschlecht aufbereitete Daten als Grundlage Wie ist das Verhältnis von Frauen und Männern bei den Betroffenen? Ist ein Geschlecht überproportional betroffen, liegt der Verdacht der mittelbaren Diskriminierung nahe 3
4 Qualifizierung vor Entlassung Die Fa. XXX ermöglicht insbesondere den von der Betriebsänderung betroffenen Mitarbeiter/innen die Teilnahme an geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen Gleiche Chancen der Teilnahme für Frauen und Männer Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte 4
5 Abfindungen Arbeitnehmer bis zum vollendeten 57. Lebensjahr und 4 Monate erhalten eine Abfindung, die sich aus folgenden Komponenten zusammensetzt: Sockelbetrag Grundbetrag Steigerungsbetrag Zuschläge Für jedes unterhaltsberechtigte Kind wird einmalig ein zusätzlicher Betrag von X gezahlt, für Kinder alleinerziehender Arbeitnehmer wird X gezahlt. Bruttogehalt als Basis Sockelbetrag Elternzeit muss bei Beschäftigungsdauer berücksichtigt werden Im Haushalt lebende Kinder und Belange allein Erziehender einbeziehen 5
6 Versetzungen XXX bietet den betroffenen Arbeitnehmern vorrangig zumutbare Arbeitsplätze am Standort XXX an. Mitarbeiter aus dem Werk X, die auf einen Arbeitsplatz im Werk Y versetzt werden, erhalten einen einmaligen Bruttoausgleich von XX für die Dauer von 24 Monaten für höhere Fahrtaufwendungen, Bei Versetzungen Interessen allein Erziehender berücksichtigen, damit weitere Beschäftigung nicht verhindert wird Längere Fahrtzeiten als Arbeitszeit definieren Höhere Fahrtkosten ausgleichen insbesondere wichtig bei Teilzeit Bei schlechter Anbindung durch ÖPNV Absprachen zu Taktzeiten und Haltestellen treffen 6
7 Outplacement Der Arbeitgeber wird allen Mitarbeiter/innen, die bis zum xx.x.2004 einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet haben, die Teilnahme an einer von ihm organisierten Outplacement-Maßnahme ( ), für den Mitarbeiter kostenfrei, anbieten. Chancen insbesondere für Frauen, die vorher in geringer qualifizierten Jobs gearbeitet haben Bei Auswahl der Anbieter darauf achten, dass unterschiedliche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die beiden Geschlechter berücksichtigt werden 7
8 Teilzeit Für inaktive Mitarbeiter/innen wird die Abfindung nach den Daten errechnet, die für sie zuträfen, wären sie aktiv. Für Mitarbeiterinnen, die nach dem xx.xx.19xx infolge der Geburt des Kindes in Teilzeitarbeit übergewechselt sind, sind die (fiktiven) Bezüge aus der Vollzeitarbeit zugrunde zu legen. Für Mitarbeiter/innen, deren Arbeitsverhältnis nach Übergang in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder in ein Sabbatical aufgrund einer Maßnahme nach dem Interessenausgleich endet, werden für die Berechnung der Abfindungsansprüche die Bezüge vor Reduzierung ihrer individuellen vertraglichen Arbeitszeit in Ansatz gebracht. Freiwillige Teilzeit oder Sabbatical zur Beschäftigungssicherung nicht bestrafen, sondern Beschäftigungsgarantien geben Materiellen Ausgleich für geringeres Arbeitslosengeld bei Kündigung vereinbaren Bei Abfindungen Zeiträume von Teilzeitarbeit aufgrund der Geburt eines Kindes auf Basis voller Arbeitszeit berechnen 8
9 Sozialauswahl-Kriterien Kriterien Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflicht können Frauen diskriminieren Vorzug von Beschäftigten in Steuerklasse III bevorteilt in der Regel Männer Ruhende Beschäftigungszeiten wie Elternzeit müssen gezählt werden Arbeitgeber können bestimmte Beschäftigte von der Sozialauswahl ausnehmen De Facto häufig Gruppen mit hohem Männeranteil Allein Erziehende überwiegend Frauen können besonders berücksichtigt werden 9
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