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1 P R O T O K O L L Kantonstag des Vereins Inspektorat, 5. November 2014, 09.15h, Hotel Kreuz, Bern Anwesend: Entschuldigt: Vorsitz: Protokoll: gemäss sep. Präsenzliste gemäss sep. Präsenzliste Arthur Wellinger Daniel Trachsel Nächster Kantonstag: Mittwoch, VERHANDLUNGEN ************************************************ 1. Begrüssung, Vorstellungsrunde Erfolgt 2. Protokoll Kantonstag Das Protokoll wird genehmigt. 3. Resultate der Inspektionen 2014, Jahresberichte Kantone + CH Siehe Jahresbericht und Präsentation zur Sitzung (Beilage). Ergänzungen: Folie 5: Gemäss laufender Studie des Bafu gibt es ca. 360 Anlagen zur Grüngutverarbeitung. Sie verarbeiten ca. 1,25 Mio Tonnen. Folie 8: Beim Flussdiagramm steht Gülle. Gemeint ist der Output vergärter landwirtschaftlicher Produkte als Sammelbegriff. 4. Umgang mit Rekursen/Einsprachen Vorschlag Vorgehen des Inspektorats siehe Folien 14 und 15. Marugg Schönbächler: Hürlimann: Schleiss: Früh: Vorgehen OK. Verfügung des Kantons aufgrund festgestellter Mängel, nicht auf Basis Verweigerung Zertifikat. Richtig: Zertifikatsverweigerung ist nicht Anfechtungsobjekt, nur der Mangel. Verfügung wird nur erlassen, wenn Ermahnung nichts nützt. Es geht nur um Fälle, bei denen der Betreiber mit dem Resultat nicht einverstanden ist. Je nach Mangel sind unterschiedliche Ämter betroffen, daher ist das Vorgehen nicht zum Vornherein klar. Verein Inspektorat VKS Verband Kompost und Vergärwerke Schweiz IGA Kompostforum Schweiz Biomasse Schweiz Sekretariat: Daniel Trachsel, Oberdorfstrasse 40, Postfach 603, 3053 Münchenbuchsee, Tel , Fax Web: argeinspektorat@bluewin.ch, MWST-Nr. CHE MWST, Postkonto

2 Protokoll Kantonstag Verein Inspektorat vom Seite 2 von 4 Schleiss: Bisher gab es keine Fälle, die gerichtlich gelöst werden mussten. Es geht uns um die rechtzeitige Klärung. Diese ist nun erfolgt: Der Vorgehensvorschlag gemäss Präsentation stösst nicht auf Widerstand. Welche Schritte kantonsintern von Behörden und Betreibern zu ergreifen sind, ergibt sich aus kantonalem Recht. 5. Anpassungen CVIS 2014 und 2015 Siehe Folien 16 und der Präsentation 6. Abläufe und Zustimmung der Betreiber zum Hochladen von Analysen im CVIS Siehe Folie 22 der Präsentation. Tom Hofmann: Schleiss: Wenn das Hochladen nicht erlaubt wird, was sieht der Inspektor? Das, was mir der Betreiber zeigt. Wir haben kein Problem mit schlechten Resultaten, welche zu Nachproben führen. Richtig ist: Das Versteckspiel wird erschwert: Schlechte Analysenresultate können nicht mehr einfach unterschlagen werden. 7. Weisungen zur Verwendung von Vergärungsprodukten in der Suisse Bilanz (Zusatzmodul 8) Siehe Folien 23 und 24 der Präsentation Victor Kessler: Die Problematik der Stickstoffanrechnung ist bekannt. Das BLW hat beschlossen, dass es vorläufig bei der bisherigen N-Anrechnung von 0,6 bleibt, und dies bis Ende Gewerblich-industrielle Anlagen können die mit der CaCl 2 - Methode ermittelten Werte für N verf eingeben, allerdings mit einem Ausnutzungsgrad von mindestens 10%. Kessler zu Schleiss:Richtig ist, dass der Abgeber ein Bilanzproblem hat, wenn der Abnehmer in Hoduflu eine Lieferung nicht quittiert. 8. Hoduflu Siehe Präsentation BLW in der Beilage Ergänzungen: Folie 5: Folie 11: Diskussion: Schramm: Kuhn: KOLAS = Konferenz der Vorsteher der Landwirtschaftsämter. Als Beispiel für Innovation in der Vergärungsbranche wird die Briner AG in Hagenbuch genannt (keine Vergärungsanlage). Was bedeutet die vorübergehende Befreiung von gewerblich-industriellen Anlagen von der Bilanzierung? Wir wurden massiv angeschossen wegen der verlangten Inputbilanzierung ausserhalb des Landwirtschaftsrechtes. Das BAFU wird mit dem Datenbankstandard DARWIS die Regeln definieren.

3 Protokoll Kantonstag Verein Inspektorat vom Seite 3 von 4 Früh: Kuhn: Ruegg: Kessler: Stadelmann: Schleiss: Strässle: Peter: Begrüsst die Denkpause bei der Inputbilanzierung. Das BLW muss diese aber allen Kantonen kommunizieren. Brief folgt. Die Betreiber VD haben extreme Probleme mit Hoduflu. Das System muss sinnvoll limitiert werden. Die genannten Probleme wurden in Hoduflu längst gelöst. Das Problem liegt beim Internetportal Agate, welches von Kantonen betrieben wird. Auch bei heftigster Kritik bleibt es dabei, dass in der Landwirtschaft mit Düngergehalt und kg Dünger gemessen wird, auch wenn die Abfallwirtschaft in totalen Mengen in Tonnen oder m 3 rechnet. Wir setzen Hoduflu seit vier Jahren in Luzern mit Erfolg ein. Für die Plausibilisierung brauchen wir nicht nur Mengen, sondern auch Nährstoffe. Ich habe es in Luzern konkret erlebt; die Nährstoffbilanz wird zum Ausgleich gebracht, die Mengenbilanz war dafür komplett falsch. Problem ist, dass zwei Rechtsbereiche nicht koordiniert sind, Abfallrecht und Landwirtschaftsrecht. Im konkreten Fall wurde eine Nährstoffbilanzierung nach Landwirtschaftsrecht mit Umrechnungsfaktoren auf die für das Abfallrecht massgebende Mengen (falsch) umgerechnet. Mengenbilanzen sind OK. Das Inspektorat muss aber dafür sorgen, dass die Nährstoffanalysen des Outputs korrekt und vollständig sind. Auch für den Vollzug seitens der Abfallbehörden ist die saubere Nährstoffanalysierung ein wichtiger Gesichtspunkt. Wir kümmern uns also auch um Bedürfnisse der Landwirtschaft (klare Deklaration der eingesetzten Nährstoffe), verwenden dafür aber nicht eine Input-Outputbilanz. Vielmehr kümmern wir uns um regelmässige Analysen und um die Qualität des Outputs. Trachsel zu Kessler: Was in die Landwirtschaft geht, was von der Landwirtschaft kommt, ist völlig unbestritten Hoduflu-pflichtig. Dies gilt für Input und für Output. Die Differenz bestand einzig in der vom BLW gewollten Anforderung, dass gewerblich-industrielle Anlagen den Nährstoffgehalt des nichtlandwirtschaftlichen Inputs vor der Verarbeitung ermitteln und in Hoduflu eingeben. Aufgrund der heutigen Aussagen entfällt diese Verpflichtung mindestens vorläufig. Schleiss/ Stadelmann: Jede Anlage muss zwingend eine Kontrollorganisation eintragen. In LU ist dies nötigenfalls der Kanton. Wenn eine Organisation eingetragen wird, mit welcher der Anlagebetreiber nichts zu tun hat, gibt es Datenschutzprobleme. Schleiss: Häni: Früh: Gebert: Aus diesem Grund regen wir an, dem Inspektorat in Hoduflu die Rolle einer Kontrollorganisation zuzuweisen. Wir halten uns aus diesem Kontrollwahn möglichst raus. Die Inspektoren sind als Superuser nicht geeignet. Wir lassen den Kanton als Kontrollorganisation zu. Im Übrigen verwenden wir Hoduflu im Kanton Aargau nur für Stoffflüsse, welche die Landwirtschaft

4 Protokoll Kantonstag Verein Inspektorat vom Seite 4 von 4 Wellinger fasst zusammen: Ruegg: Galli: Kessler: Stadelmann: Schleiss: Schluss: 11.50h betreffen. Die Input-Output-Bilanz, die sich aus Hoduflu ergibt, hat für uns keine Relevanz, weil sie unvollständig ist. Das BLW will wissen, was in die Landwirtschaft geht, was von ihr geliefert wird. Das BLW will einen Stofffluss darstellen, auch wenn er nicht genau ist. Diese Absicht scheint mir uferlos, wenn sie auf Betriebsebene hinuntergebrochen wird. Für vollständige Nährstoffflüsse ist Hoduflu nicht geeignet (nicht zuletzt, weil Handelsdünger von Hoduflu nicht erfasst wird). Zu diesem Thema werden von Bund und Kantonen regelmässig umfassende Studien verfasst. Entscheidend sind bei Output, nie beim nichtlandwirtschaftlichen Input, saubere Nährstoffanalysen. Die Idee einer Produktebörse ist gut. Ist bereit, auf die Qualität des Outputs vermehrt ein Auge zu werfen. Weil die Zusammensetzung des Inputs schwankt, gibt es auch Abweichungen von Standardanalysen zu effektiven Nährstoffwerten. Daher ist in Hoduflu Toleranz nötig. Die Idee der Produktebörse ist gut. Allerdings entstehen dadurch viele Transportfahrten. In der Praxis muss geprüft werden, ob der limitierende Phosphorgehalt in Gebieten mit viel Tierbesatz überprüft werden muss, weil Phosphor in festem Output nicht ausgewaschen wird. Dies ist aufgrund der gesetzlichen Vorschrift zurzeit nur im Rebbau und im Obstbau möglich. Wir nehmen die Anregung gerne auf. Betont nochmals, dass die Nährstoffbilanzierung des Inputs im Kanton Luzern bisher zu keinen Problemen geführt hat. Allerdings wird sie pro Anlage auf einem separaten Excel-File erstellt. Weist nochmals auf die festgestellten Fehler im Kanton Luzern hin. Ergänzend: Hoduflu muss benutzerfreundlicher werden, z.b. sollten Erklärungen zu den Eingaben gemacht werden (TS, OS, etc.). Es wäre deshalb gut, wenn eine Vertretung des Inspektorats Einsitz in der Steuergruppe hätte. Für Stoffflüsse können wir Unterstützung anbieten, was aber sinnvollerweise nicht auf Betriebsebene erfolgt. Auf Input-Output-Bilanzen ist zu verzichten. Für das Protokoll Daniel Trachsel Verteiler: Teilnehmer und Eingeladene Beilagen: Präsentation zum Kantonstag und Präsentation BLW zu Hoduflu , H:\ARGE\Korr_Kantone\Protokoll Kantonstag_Wl.docx, Daniel Trachsel

5 Inspektorat der Kompostier- und Vergärbranche der Schweiz Jahresveranstaltung mit den Kantonen, Anwesende / Entschuldigte Name Vorname Organisation/Funktion Teilnahme Mittagessen JA/NEIN Ja/Nein Abächerli Fredy Vorstand Inspektorat ja ja Achermann Matthias uwe, LU ja nein Ammann Andres Inspektor ja ja Beyeler Hans Inspektor ja ja Bolliger Monika AUE, BL ja nein Büeler Elmar Inspektor ja nein Burger Andreas Abfallwirtschaft + Umweltpraxis, Erlinsbach ja ja Delli Santi Esther AfU, ZG ja ja Demarta Andrea Inspektor ja ja Engeli Hans Inspektor ja ja Früh Ursula AfU, SG ja ja Fuchs Jacques Inspektor ja ja Galli Ueli Inspektor ja ja Gebert Stefan Landw. Gewässerschutz, AG ja nein Häni Marc AWA, BE ja ja Hofmann Tom AfU, AG ja nein Hürlimann Beat AWEL, ZH ja ja Kaufmann Sebastian AfU, NW ja ja Kessler Victor BLW, Bern ja ja Kuhn Mathias BLW, Bern ja ja Leuenberger Martin Vorstand Inspektorat ja ja Märki Alexandra Vorstand Inspektorat ja ja Marugg Daniela AfU, SG ja ja Peter Christoph AfU, TG ja ja Projer-Canetg Sarina ALG, GR ja ja Ofner Matthias BLW, Bern ja ja Ruegg Etienne DGE, VD ja ja Rüegg Stefan AfU, SZ ja ja Schleiss Konrad Chefinspektor ja ja Schönbächler David AfU, AG ja nein Schramm Klaus Axpo Power AG, Glattbrugg ja ja Stadelmann Franz lawa, LU ja ja Strässle Bernhard AfU, SO ja nein Trachsel Daniel Geschäftsstelle Inspektorat ja nein Trachsel Anna Geschäftsstelle Inspektorat ja ja Wellinger Arthur Präsident Inspektorat ja ja Würth Regula AfU, AR ja ja Bissig Nicole AfU, UR entschuldigt Eugster Martin AfU, TG entschuldigt Foresti Nicolas BLW, Bern entschuldigt Gaudreau André OFEN, JU entschuldigt Knapp Samy SPAAS, TI entschuldigt Mandaliev Petar BAFU, Bern entschuldigt Oldendorf Patrick AfU, FR entschuldigt Schild Richard AfU, SO entschuldigt Utinger Dominic AUE, BL entschuldigt van den Broek Monika AfU, AR entschuldigt Wanner Bernhard Axpo Power AG, Glattbrugg entschuldigt Zimmerli Urs BLV, Bern entschuldigt Anwesend Entschuldigt Y:\Eigene Dateien\ARGE\Jahr 2014\Anmeldungen Kantonstag Nov_05_ 2014.xlsAnmeld.Details

6 Traktanden Kantonstag November, Bern 1. Begrüssung, Vorstellungsrunde, Ablauf 2. Protokoll Kantonstag Resultate der Inspektionen 2014, Jahresberichte 4. Umgang mit Rekursen / Einsprachen 5. Anpassungen CVIS 2014 und Abläufe und Zustimmung der Betreiber zum Hochladen von Analysen in CVIS 7. Stand Modul 8 Suissebilanz Umweltschutz in der Landwirtschaft, Biogasanlagen 8. HODUFLU 9. Hygienestudie entfällt 10. Inspektionen 2015, Vorgehen 11. Informationen Fusionsprojekt VKS-Biomasse CH Datum Kantonstag Einleitung 2 Protokoll 2013 Einleitung und Begrüssung Gegenseitige Vorstellung Zeitplan des heutigen Tages Entwicklungen beim Inspektorat Personelles Information zum Ausbildungskonzept

7 3/1 Jahresbericht /2 Jahresbericht 2014 Inspektionen 2014, Anlagen und Mengen Inspektionen 2014, Entwicklung Verfahren Anzahl Anlagen % Anteile Verarbeitete Tonnen 2013 % Anteile Veränderung Menge Feldrandkompost % 61' % 0.0% Platz-, Boxen- + Hallenkompost % 428' % -3.2% Co-Vergärung % 112' % 22.3% Vergärung % 416' % 5.6% Sammelplatz % 3'476 Total Anlagen 243 1'018' % /3 Jahresbericht /4 Jahresbericht 2014 Inspektionen 2013, Herkunft Grüngut Inspektionen 2014, Herkunft und Verwendung kommunale Sammeldienste 53% 39% Total Abfälle t Hofdünger + Zuschlagstoffe t Gülle + Gärgut flüssig Gartenbau 21% 35% Indus- Industridünger Hof- trie 15% 12% 25% Kompost + Gärgut fest Verluste H 2 O +CO Gülle m 3 Kompost Landwirte Biogas m 3 m m 3 Holz m Gärgut 3 Private m s 3 fest m Gärgut Gartenbau flüsi g m 3 8 2

8 3/5 Jahresbericht /6 Jahresbericht 2014 Inspektionen 2014, Verwertung Produkte Inspektionen 2014, erfüllte und nicht erfüllte /7 Jahresbericht /8 Jahresbericht 2014 Inspektionen 2014, Anzahl Inspektionen pro Kanton Inspektionen 2014, Kontrollaspekte Abwassersammlung Bewilligungen Annahmekontrolle Hygiene - Protokolle Materialfluss Analysen Gesamturteil 100% 95% 90% 85% 80% 75% 70% Inspek onen 2006 Inspek onen 2010 Inspek onen 2013 Inspek onen

9 3/9 Jahresbericht 2014 Folgerungen aus den Inspektionen Anlagen mehr inspiziert Klar mehr Inspektionen erfüllt Ansporn zu Ausdauer notwendig Termine weitgehend eingehalten CVIS überwiegend stabil, Speicherung... Einheitliche Begriffe Gärgülle - Gärgut: wird neu klar entsprechend zugeordnet Alle Inspektoren von 2014 bleiben /1 Umgang mit Rekursen / Einsprachen Zu klären im Inspektorat Ablauf bei Rekurs mit Kantonsverträgen: 1. Rücksprache mit kant. Sachbearbeiter 2. Abstimmung mit GS/CI Inspektorat 3. Falls damit nicht bereinigt => Rekursfähige Verfügung des Kantons 4. Betrieb => Rekurs an Kantonsinstanz /2 Umgang mit Rekursen / Einsprachen Zu klären im Inspektorat Ablauf bei Rekurs mit Einzelverträgen: 1. Chefinspektor /Geschäftsstelle 2. Vorstand Verein Inspektorat 3. Inspektoratskommission abschliessend 5/1 Anpassungen CVIS CVIS 2014: durchgehend in Betrieb Anpassungen betreffen vor allem Begriffe nach DüV und Modul 8 der Suissebilanz: Aufgrund der Vorgaben müssen Hofdünger (Gärgülle, Gärmist) klarer von Recyclingdüngern (Gärgut fest und flüssig, Kompost) getrennt werden. Analysenbezeichnungen entsprechend Inspektionsbericht entsprechend

10 5/2 Analysetool in CVIS 6/1 Analysetool in CVIS Kennzahlen zu CVIS-Analysetool Investitionskosten von Fr (Besseres Mittelklasseauto) Plausibilisierungskosten ca. Fr. 5000/a (Service mit Pneu Kleinwagen) Analysekosten der Branche 1000 bis 1500 Analysen à Fr. 400 plus Probenahme (Kosten ein Einfamilienhaus/a) BLW erklärt, dass die Analysen nicht ausgewertet werden Wozu Analysen, Analyseverpflichtung? Abläufe: Labors sind in CVIS erfasst Labors laden Importformular hinunter + übertragen Analyseresultate (Excel) Labors laden Analyseresultate hoch Plausibilisierung durch Chefinspektor: OK=Freigabe, sonst Meldung an Labor Zugriffe Anlagen, Kantone / Bund => Meldepflicht Betreiber erfüllt Papier und Porto sparen (Ärger?) Auswertung nach Bedarf Operativ seit Frühjahr /2 Analysetool in CVIS 6/3 Analysetool in CVIS Erfasste Labors Auswertungsmenu

11 6/4 Analysetool in CVIS 6/5 Analysetool in CVIS Zustimmung zum Hochladen: Brief an alle Anlagenbetreiber mit Infos zum Analysetool zur Kenntnis. Falls Auftrag ohne Anmerkung an Labor erteilt wird = Zustimmung zum Hochladen und Labors laden Analyseresultate hoch. Falls bei Auftrag angemerkt wird, dass nicht hochgeladen werden soll: kein Hochladen, aber die Anlagen müssen die Resultate an kantonale und Bundesstellen übermitteln und den Inspektoren vorlegen. Falls nicht belegbar: Risiko nicht erfüllt Auswertungsblatt (z.zt Analysen) /1 Modul 8 Suissebilanz 7/2 Modul 8 Suissebilanz Weisungen zur Verwendung von Vergärungsprodukten in der Suisse- Bilanz Modul 8 und die Internetapplikation HODUFLU müssen von allen landwirtschaftlichen Vergärungsanlagen obligatorisch angewendet werden Ziff Wegleitung: Verschiebungen von Hofund Recycling- düngern mit HODUFLU Gärgülle, Gärdünngülle und Gärmist gelten als vergärte Hofdünger N-Anrechnung in der Suisse-Bilanz Gärgülle und Gärgut flüssig: Ausnutzungsgrad ist grundsätzlich auf 70 % festgelegt Ausser bei Gärgut, falls Analyseresultate für N verf (NO 3 -N + NH 4 -N) im CaCl 2 -Extrakt Gärmist und festes Gärgut: 20% N-Gesamt ausser falls Analyseresultate für N verf (NO 3 -N + NH 4 -N), Wert nicht <10% wie beim Kompost Kompost 10% N-Gesamt Neue Regelungen für Gärgülle?

12 8/1 Vorgehen HODUFLU: Sicht Inspektorat 8/2 Vorgehen HODUFLU: Gesetzliche Grundlagen Abfallwirtschaft 1. Hofdünger von Landwirtschaftsbetrieben, welche auf Anlagen gelangen, sind in HODUFLU zu erfassen (Entlastung Abgeberbetriebe) 2. Hof- und Recyclingdünger, welche von Anlagen an Landwirtschaftsbetriebe abgegeben werden, sind in HODUFLU zu einzutragen. Der Excel-Export kann als Abnehmerverzeichnis dienen. 3. HODUFLU muss noch benutzerfreundlicher werden (Erklärungen zu Eingaben (TS, OS etc). Dabei kann Einsitz in Steuergruppe helfen. 4. Damit basta: keine Input-Output-Bilanzen, etc. Für Stoffflüsse können wir bei Abschätzungen helfen, aber das soll nicht auf Betriebsebene geschehen USG Art. 6: Abfälle sind bewegliche Sachen, deren sich der Inhaber entledigt oder deren Entsorgung im öffentlichen Interesse geboten ist. 2. USG 6 bis : Die Entsorgung der Abfälle umfasst ihre Verwertung oder Ablagerung sowie die Vorstufen Sammlung, Beförderung, Zwischenlagerung und Behandlung. Als Behandlung gilt jede physikalische, chemische oder biologische Veränderung der Abfa lle. 3. USG 6 ter : Als Umgang gilt jede Tätigkeit im Zusammenhang mit Stoffen, Organismen oder Abfällen, insbesondere das Herstellen, Einführen, Ausführen, Inverkehrbringen, Verwenden, Lagern, Transportieren oder Entsorgen /3 Vorgehen HODUFLU: Gesetzliche Grundlagen Abfallwirtschaft 8/4 Vorgehen HODUFLU: Gesetzliche Grundlagen Abfallwirtschaft USG Art. 46 Auskunftspflicht 1 Jedermann ist verpflichtet, den Behörden die für den Vollzug erforderlichen Auskünfte zu erteilen, nötigenfalls Abklärungen durchzuführen oder zu dulden. 2 Der Bundesrat oder die Kantone können anordnen, dass Verzeichnisse mit Angaben über Luftverunreinigungen, Lärm und Erschütterungen, über Abfälle und deren Entsorgung sowie über die Art, Menge und Beurteilung von Stoffen und Organismen geführt, aufbewahrt und den Behörden auf Verlangen zugestellt werden. 3 Der Bundesrat kann anordnen, dass Angaben gemacht werden über Stoffe oder Organismen, welche die Umwelt gefährden können oder erstmals in Verkehr gebracht werden sollen TVA Art. 44: Der Inhaber einer Anlage gemäss Art. 43 (>100t/a) muss: a. bei der Annahme von Abfällen kontrollieren, ob diese kompostierbar sind; b. das Gewicht der angenommenen Abfälle registrieren und der Behörde mindestens einmal jährlich mitteilen; c. mindestens einmal jährlich den Gehalt des Kompostes an Schwermetallen und an Nährstoffen feststellen lassen

13 8/5 Vorgehen HODUFLU: Gesetzliche Grundlagen Abfallwirtschaft 8/6 Vorgehen HODUFLU: Gesetzliche Grundlagen Abfallwirtschaft GSchG 2. Abschnitt: Behandlung des Abwassers und Verwertung des Hofdüngers Art. 14: Betriebe mit Nutztierhaltung 1 Betrieb mit Nutztierhaltung: ausgeglichene Düngerbilanz anzustreben 2 Hofdünger muss umweltverträglich verwertet werden. 3 Lagereinrichtungen mit einer Kapazität von mindestens drei Monaten vorhanden. 4 Auf 1 ha Nutzfläche darf der Dünger von höchstens drei Düngergrossvieheinheiten ausgebracht werden. 5 Betriebe, die Dünger abgeben, müssen jede Abgabe im Informationssystem nach Artikel 165f des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 erfassen Schlussfolgerungen zu den gesetzlichen Grundlagen Abfall: 1. In der Abfallwirtschaft gilt als Einheit das Gewicht und nicht kg Nährstoffe. 2. Kein Artikel in Abfallwirtschaft verlangt Nährstoffangaben. Eine Nährstoff-Input- Outputbilanz hat keine gesetzliche Grundlage 3. GSchG Art 14 betrifft Betriebe mit Nutztierhaltung, z.b. landw. Biogasanlagen. 4. HODUFLU gilt nur für Nährstoffe, die aus der Landwirtschaft auf Anlagen kommen oder in die Landwirtschaft geliefert werden. 5. Verschiedene Nährstoffflüsse sind in HODUFLU nicht enthalten, deshalb keine Gesamtsicht /7 Vorgehen HODUFLU: Gesetzliche Grundlagen Landwirtschaft 8/7 Vorgehen HODUFLU: Gesetzliche Grundlagen Abfallwirtschaft LwG Art. 165f: Zentrales Informationssystem zu Nährstoffverschiebungen 1 Das BLW betreibt ein Informationssystem zur Erfassung von Nährstoffverschiebungen in der Landwirtschaft. 2 Betriebe, die Nährstoffe abgeben, müssen sämtliche Lieferungen im Informationssystem erfassen. 3 Betriebe, die Nährstoffe übernehmen, müssen sämtliche Lieferungen im Informationssystem bestätigen. > Schlussfolgerung: Landwirtschaftsrecht befasst sich nicht mit Nährstoff-Verschiebungen ausserhalb der Landwirtschaft. Art. 24b DüV ist gesetzeskonform auszulegen Diplomarbeit ETHZ - UNS 4/04, Heinz Lamprecht, März Abb. 3.5: Phosphorflüsse im Jahr (Fehlerangaben siehe Tab. 3.14) Phosphorflüsse und P-Recycling von Knochen in der Schweiz Teil I: Stoffflussanalyse 8

14 3.2.3 Gegenüberstellung Güter- und Phosphorflüsse Alle untersuchten Güter- und Phosphorflüsse der Jahre 1989 und 2002 sind in Tab. 3.4 aufgeführt, ergänzt durch Herkunfts- und Zielprozess (Abkürzungen gemäss Tab. 3.1) und prozentualer Änderung von 1989 bis /8 Vorgehen HODUFLU: Gesetzliche Grundlagen Abfallwirtschaft Tab. 3.4: Güterflüsse und Phosphorflüsse in den Jahren 1989 und 2002 Prozesse Güterfluss [t/a] Änderung [%] Phosphorfluss [t P/a] Änderung [%] Nr. Bezeichnung Herk. Ziel =100% =100% 1 pflanzliche Futtermittel PFLA TIER 23'000 21'000-9% 2 tierische Ausscheidungen TIER PFLA 25'000 20'500-18% 3 Nutztiere TIER FLEI 740' '000-9% 5'000 4'500-10% 4 Nutztierkadaver TIER ENTS 30'000 27'000-10% % 5 übrige tierische Produkte TIER KONS 3'300'000 3'350'000 2% 3'100 3'200 3% 6 pflanzliche Produkte PFLA KONS 2'700'000 2'700'000 0% 2'850 2'700-5% 7 paralandwirtschaftliche Produkte PFLA KONS 2'000'000 2'000'000 0% % 8 Abschwemmung PFLA GEOS 2'000 2'000 0% 9 Fleisch zum Verzehr FLEI KONS 460' '000-2% % 10 tierische Nebenprod. aus Fleischverarb. FLEI ENTS 310' '000-10% 2'900 2'600-10% 11 Schweineknochen-Exporte FLEI AUSL 10'000 8'500-15% Deposition (anthr. Emiss. in Landw.) KONS PFLA % 13 Deposition (anthr. Emiss. in Geosph.) KONS GEOS % 14 Food-Nebenprodukte KONS TIER Abfälle und Separatsammlungen KONS ENTS 5'300'000 6'400'000 21% 4'000 3'500-13% 16 Siedlungs- und Industrieabwasser, roh KONS ENTS 7'000 7'000 0% 17 übrige Nahrungsmittel-Exporte KONS AUSL 340' '000 62% 700 1'100 57% 18 menschliche Leichname KONS ENTS 4'000 4'000 0% % 19 Heim- und Versuchstierkadaver KONS ENTS 2'000 2'000 0% % 20 Düngemittel tierischen Ursprungs ENTS PFLA übrige Abfalldünger ENTS PFLA 3'000 4'000 33% 22 Futtermittel tierischen Ursprungs ENTS TIER 150'000 30'000-80% 2' % 23 übrige tierische Rohstoffe ENTS KONS Deponiegut ENTS GEOS 6'500 8'000 23% 25 Abwasser, gereinigt + Verluste ENTS GEOS 2'000 1'000-50% 26 tierische Rohstoff-Exporte ENTS AUSL 30' % 27 Verwitterung GEOS PFLA gefangene Fische, erlegtes Wild GEOS FLEI 7'500 6'500-13% % 29 Holz GEOS KONS 2'000'000 2'000'000 0% % 30 Abfluss GEOS AUSL >33Mia. 3'700 2'700-27% 31 Saatgut-Nettoimporte AUSL PFLA 15'000 12'000-20% % 32 Futtermittel-Importe AUSL TIER 600' '000 33% 6' % 33 Lebendtier-Nettoimporte AUSL FLEI 810 4' % % 34 Mineraldünger-Importe AUSL PFLA 17'400 6'400-63% 35 Fleisch-Nettoimporte AUSL FLEI 114' '000 14% % 36 übrige Nahrungsmittel-Importe AUSL KONS 2'100'000 2'400'000 14% 1'900 2'400 26% 37 Heimtiernahrung-Nettoimporte AUSL KONS 60'000 60' % 38 Maschinengeschirrspülmittel AUSL KONS 12'600 21'000 67% 1'450 1'300-10% übrige Güter-Nettoimporte AUSL KONS Netto-Zuwanderung AUSL KONS 1'500 1'500 0% % 8/9 Vorgehen HODUFLU: Gesetzliche Grundlagen Abfallwirtschaft Teil I: Stoffflussanalyse Phosphorhaushalt der Schweiz und P-Recycling von Knochen Für das Deponiegut, dessen Phosphorfluss aus der Bilanzabweichung des Prozesses Entsorgung und Recycling berechnet wurde, wurde die Fehlerfortpflanzung nach Gauss berechnet. Bei allen übrigen Flüssen wurde der Fehler erst auf der Ebene des fertig errechneten Flusses abgeschätzt. Tab. 3.14: Fehlerangaben zu den Phosphorflüssen, Jahre 1989 und 2002 Phosphorfluss 1989 Fehler 2002 Fehler Nr. Kurzbezeichnung [t P/a] - [%] + [%] [t P/a] - [%] + [%] 1 pflanzliche Futtermittel 23' ' tierische Ausscheidungen 24' ' Nutztiere 4' ' Nutztierkadaver übrige tierische Produkte 3' ' pflanzliche Produkte 2' ' paralandwirtschaftliche Produkte Abschwemmung 1' ' Fleisch zum Verzehr tierische Nebenprod. aus Fleischverarb. 2' ' Schweineknochen-Exporte Deposition (anthr. Emiss. in Landwirtsch.) Deposition (anthr. Emiss. in Geosphäre) Food-Nebenprodukte Abfälle und Separatsammlungen 4' ' Siedlungs- und Industrieabwasser, roh 7' ' übrige Nahrungsmittel-Exporte ' menschliche Leichname Heim- und Versuchstierkadaver Düngemittel tierischen Ursprungs übrige Abfalldünger 3' ' Futtermittel tierischen Ursprungs 2' übrige tierische Rohstoffe Deponiegut 6' ' Abwasser, gereinigt + Verluste 2' ' tierische Rohstoff-Exporte Verwitterung gefangene Fische, erlegtes Wild Holz Abfluss 3' ' Saatgut-Nettoimporte Futtermittel-Importe 6' Lebendtier-Nettoimporte Mineraldünger-Importe 17' ' Fleisch-Nettoimporte übrige Nahrungsmittel-Importe 1' ' Heimtiernahrung-Nettoimporte Maschinengeschirrspülmittel 1' ' übrige Güter-Nettoimporte Netto-Zuwanderung /10 Vorgehen HODUFLU: Nicht enthaltene Aspekte in HODUFLU Mineraldünger und auch organische Handelsdünger (Hauert & Co) Futtermittel: Die Nährstoffe werden als Normen in Gülle oder Mist umgerechnet. Verluste im Prozess werden nicht mitgerechnet. Erdenhandel und Humusverschiebungen Nährstoffe im Abwasser und in Aschen (z.b. aus ARA oder Knochenasche in Deponien) => HODUFLU stellt keine Stoffflussanalyse dar, deckt nur ein Teilgebiet der Nährstoffflüsse ab, berücksichtigt den Prozess z.b. der Kompostierung nicht. Deshalb ist HODUFLU für Bilanzierung dieser Prozesse nicht geeignet! /11 Vorgehen HODUFLU: Offene Fragen zu HODUFLU / Inspektorat 1. Welche Rolle hat Inspektorat zu HODUFLU? a. Keine (Abnehmerverzeichnis wie bisher) b. Analog ÖLN-Kontrolle mit Beurteilung zu Ablauf und Datenqualität auf Betrieb (dazu braucht Inspektor Zugang zu HODUFLU) c. Nur bei landw. Biogasanlagen Rolle b, sonst a (keine Rolle) 2. Soll Inspektorat als Kontrollorganisation in HODUFLU geführt werden Ja/nein Konsequenzen (Inspektor als Superuser?) 3. Mengeneingabe gemäss DüV: genügt CVIS?

15 9/1 Inspektionen /2 Zeitliche Abläufe Mengenmeldungen Erwartung ca. 270 Inspektionen Ziel Abschluss 30. Juni 2015 Datenvorerfassungen bisher nur für AfU Thurgau, weitere müssen im Einzelfall diskutiert werden, am besten heute Alternative zu Vorerfassung: frühere Inspektionstermine (im Winter sieht man weniger vom Betrieb) Abläufe ab 2014 (TG, AG?, LU?) Jan: Betreiber meldet Mengen an Inspek. Feb: Inspektor prüft, ev. Rücksprache, gibt Daten ein, schliesst Statistik ab März: Kanton kann auf Statistikdaten zugreifen und sie auswerten Später: Inspektion vor Ort, Kontrolle auf Basis Belege; Anpassung in CVIS Statistik CVIS kann von Statistik Kanton abweichen /3 Termine pro Kanton 9/4 Kosten 2015 Kanton AG BE Termin Statistik Termin Inspektionen Termin Daten Ende Juni Ende Juni Termin Jahresbericht BL Ende Juni September LU SG Ende Juni Ende Juni SO Ende Mai Ende Juni September SZ Ende Juni Ende Juli TI Ende Juni TG Ende März Ende Juni ZG Ende Juli September ZH Ende März Ende April Mai Investitionen in Datenbank dauernd sehr hoch: Flüssige Mittel sehr tief Daher Absicht Erhöhung Preise um 12% ab 2015: Kosten Absicht ab Anlage < 1000 To CHF CHF Anlage To CHF CHF Anlage > 5000 To CHF CHF 1'100.- Nur Sammelplatz CHF CHF Analyse plausibilisieren CHF - CHF

16 10 Information zur Fusion 11 nächster Kantonstag Heute Nachmittag: a.o. GV von VKS und Biomasse Schweiz zur Fusion zu Biomasse Suisse Kantonstag 2015: Mittwoch, 4. November Ort noch offen; Vorschläge? Bei Zustimmung: Operativ ab

17 Kantonstag Inspektorat Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Traktanden HODUFLU Optimierte Nährstoffkreisläufe in der Schweiz dank HODUFLU 1. Zentrale Herausforderungen; allgemeiner Kontext 2. Wer steht hinter HODUFLU 3. Was ist der Ursprung und was sind die Ziele von HODUFLU 4. Gesetzliche Grundlagen 5. Anlagentypen und Input-/Output-Bilanz 6. HODUFLU im Kontext 7. Inputs und Fragen des Inspektorats 5. November 2014 Referenz/Aktenzeichen: (2014/001887) 2 Zentrale Herausforderung der Agrarpolitik: kurz und bündig Möglichst wenig Emissionen Stossrichtung für die Agrarpolitik bis 2025 Offene Kulturlandschaft nutzen & pflegen Versorgung mit Nahrungsmitteln (wesentlichen Beitrag leisten) Wettbewerbsfähige Positionierung auf den Märkten anstreben Möglichst wenig Ressourcen Möglichst viel Nahrungsmittel, Kulturlandschaft, Biodiversität Ressourcen schonend & effizient nutzen (Nachhaltige Nutzung) Unerwünschte Einflüsse auf Umwelt & Tier reduzieren (In- und Ausland) Erwünschte Wirkungen auf Umwelt & Landschaft verstärken 3 4 1

18 Kantonstag Inspektorat Wer steht hinter «Hofduengerfluesse» Ursprung und Ziele von HODUFLU Gesetzgebung BLW Landwirtschaft BAFU Umwelt URSPRUNG: NS-Flüsse: administrative Lücken, nicht nachvollziehbare NS-Transfers, Po WAK-SR mit BR-Beschluss ( ) Entwicklung Mitsprache Ldw. Betrieb Nährstoffhaushalt Suisse Bilanz Überschüsse vermeiden Zufuhr Wegfuhr??? Vergärungsanlage Kompostierung. Gärtnereibetriebe etc. Anwendungsverantwortung & Finanzierung BLW Mitfinanzierung BAFU AG HODUFLU KOLAS; KVU; BAFU; kantonale Systeme; Beratung ZIELE: Erfassung in HODUFLU, Kontrollmöglichkeit, Nachweis für Suisse Bilanz, Nährstoffmanagement, Kennen der Relevanz der NS-Flüsse aus der Landwirtschaft heraus 5 6 Gesetzliche Grundlagen DZV (Direktzahlungsverordnung), Anhang 1 Sämtliche Verschiebungen von Hof- und Recyclingdünger, in und aus der Landwirtschaft sowie zwischen den Betrieben müssen in der Internetapplikation HODUFLU nach Artikel 14 ISLV 2 erfasst werden. Es werden nur die in HODUFLU erfassten Verschiebungen von Hof- und Recyclingdünger für die Erfüllung der «Suisse-Bilanz» anerkannt. ISLV (Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft, Art.14 c. Daten zu den verschobenen Produkten und Mengen an Nährstoffen. Anlagentypen und Input-/Output-Bilanz Landwirtschaftliche Anlagen laut Modul 8 erfassen Ende Jahr die Nährstoffgehalte (Saldo) der kompostier- und vergärbaren Zufuhrmaterialien in der Input-/Output-Bilanz. Gewerblich-industrielle Anlagen, welche Düngerprodukte mit der Landwirtschaft verschieben, sind von der Pflicht (Input-/Output-Bilanz) vorübergehend befreit Weiterentwicklung HODUFLU in Bezug zur Revision der TVA. Anlagen ohne jeglichen Düngeraustausch mit der Landwirtschaft sind gänzlich von der Benutzung von HODUFLU ausgeschlossen. DüV (Düngerverordnung), Art. 24b 3 Die Inhaber von (landwirtschaftlichen) Anlagen nach Artikel 24 Absatz 1 (mehr als 100t/Jahr), die Hof- oder Recyclingdünger nach den Absätzen 1 und 2 abgeben, müssen zusätzlich die kompostier- oder vergärbaren Zufuhrmaterialien im Informationssystem erfassen. Bei Zufuhrmaterialien landwirtschaftlicher Herkunft ist jede Annahme zu erfassen; bei Zufuhrmaterialien nicht landwirtschaftlicher Herkunft ist einmal jährlich die Gesamtmenge zu erfassen

19 Kantonstag Inspektorat HODUFLU im Kontext Die Landwirtschaft benötigt qualitativ gute Dünger mit Nährstoffen (N, P, K) und Biomasse (Kompost) für Bodenaufbau Ressourcen werden weltweit knapp, mineralisch produzierte Dünger werden teurer Biogene Abfälle sind vorhanden, das Potenzial für den Einsatz in der Landwirtschaft wird aber noch zu wenig genutzt Warum? HODUFLU wird sich weiter entwickeln HODUFLU im Kontext Angebot und Nachfrage Nachfrage und Angebot stimmen nicht überein oder decken sich zu wenig Gehaltswerte von Recyclingdüngern sind nicht für die Landwirtschaft optimiert Abgeber von Recyclingdüngern finden die Abnehmer nicht und umgekehrt Es gibt Anlagen die Überschüsse produzieren (z.b. Celtor im Berner Jura bringt den Kompost nicht ab) Rund Landwirte in der Schweiz sind potenzielle Abnehmer Eine Nährstoffbörse muss angedacht werden 9 10 HODUFLU im Kontext Das Potential ist zu wenig bekannt Wieviel Nährstoffe enthalten die gesamten biogenen Abfälle in der Schweiz? Wo fallen diese Abfälle an? Welche Nährstoffgehalte sind wo vorhanden? Wie können diese Abfälle optimiert / aufbereitet / vergärt werden, um danach als optimale Produkte für die Landwirtschaft zur Verfügung zu stehen? Innovation in der CH-Vergärungsbranche Inputs und Fragen vom Inspektorat Nicht enthaltene Aspekte in HODUFLU Mineraldünger und organische Handelsdünger (Hauert & Co) Futtermittel: Die Nährstoffe werden als Normen in Gülle oder Mist umgerechnet. Verluste im Prozess werden nicht mitgerechnet. Erdenhandel und Humusverschiebungen Nährstoffe im Abwasser und in Aschen (z.b. aus ARA oder Knochenasche in Deponien) HODUFLU stellt keine Stoffflussanalyse dar, deckt nur ein Teilgebiet der Nährstoffflüsse ab und berücksichtigt den Prozess z.b. der Kompostierung nicht. Deshalb ist HODUFLU für die Bilanzierung dieser Prozesse nicht geeignet!

20 Kantonstag Inspektorat Inputs und Fragen vom Inspektorat Vorgehen HODUFLU: Sicht Inspektorat Inputs und Fragen des Inspektorats Offene Fragen zu HODUFLU / Inspektorat 1. Hofdünger von Landwirtschaftsbetrieben, welche auf Anlagen gelangen, sind in HODUFLU zu erfassen (Entlastung Suisse-Bilanz der Abgeberbetriebe) 2. Hof- und Recyclingdünger, welche von Anlagen an Landwirtschaftsbetriebe abgegeben werden, sind in HODUFLU zu einzutragen. Der Excel-Export kann als Abnehmerverzeichnis dienen. 3. HODUFLU muss noch benutzerfreundlicher werden (Erklärungen zu Eingaben (TS, OS etc.)). Dabei kann Einsitz in Steuergruppe helfen Das BLW ist bereit, einen Vertreter mit technischem Fachwissen in die AG HODUFLU einzuladen. 4. Keine Input-/Output-Bilanzen etc. für Stoffflüsse können wir bei Abschätzungen helfen, aber das soll nicht auf Betriebsebene geschehen. 1. Welche Rolle hat das Inspektorat zu HODUFLU? a. Keine (Abnehmerverzeichnis wie bisher) b. Analog ÖLN-Kontrolle mit Beurteilung zu Ablauf und Datenqualität auf Betrieb (dazu braucht Inspektor Zugang zu HODUFLU) Hoheit Kanton c. Nur bei landw. Biogasanlagen Rolle b, sonst a (keine Rolle) 2. Soll Inspektorat als Kontrollorganisation in HODUFLU geführt werden a. Ja / Nein Hoheit Kanton b. Konsequenzen (Inspektor als Superuser?) 3. Mengeneingabe gemäss DüV: genügt CVIS? gemäss DüV Danke und e Guete Ihr Schweizer Landwirtschaftsprodukt 15 4

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